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Dynamisches Beschaffungssystem für EMAS-Gutachterleistungen (Leistungskategorie 4)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 16:41 (Europe/Berlin)

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Hinweise für dieses Verfahren und besondere

Bewerbungsbedingungen

Nicht offenes Verfahren nach VgV über den Betrieb eines

„Dynamischen Beschaffungssystems für die Gutachterleistungen im Rahmen der

Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung – Leistungskategorie 4“

Az. B 12.15 - 9929/22/VV : 1

Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren

Beschaffungsamt des BMI

Anschrift Beschaffungsamt des BMI Referat B12 Brühler Straße 3 53119 Bonn

Telefon +49 228 99 610 – 1035 oder -1027

Fax +49 228 9910 610 – 1035 oder -1027

E-Mail B12.15@bescha.bund.de oder B12.21@bescha.bund.de

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung .................................................................................................................................... 3

2 Dokumentenverzeichnis ............................................................................................................. 3

3 Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren ...................................................... 4

3.1 Durchführung des Verfahrens ............................................................................................. 4

3.1.1 Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools ............................................................ 4

3.1.2 Angebotsphase .............................................................................................................. 5

3.2 Fragen zum Vergabeverfahren ............................................................................................ 5

3.3 Kurzbeschreibung der Leistung ............................................................................................ 5

3.4 Aufteilung in Leistungskategorien ....................................................................................... 6

3.5 Nachweise und Erklärungen zur Eignung (Eignungskriterien) ............................................. 8

3.5.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV .................................... 8

3.6 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise ......................................... 8

3.6.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ....................................... 9

3.6.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland ............................................................................ 9

3.6.3 Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz ............................................................................ 9

3.6.4 Unternehmensdaten ..................................................................................................... 9

3.7 Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags.................................................................... 10

3.8 Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen der Einzelvergabe .................................. 10

3.9 Prüfung und Wertung der Angebote je Einzelvergabe ...................................................... 10

3.9.1 Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten ........................................ 10

3.9.2 Angemessenheit der Preise ......................................................................................... 11

3.9.3 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Einzelvergabe .................................... 11

3.10 Rechtsbehelfsbelehrung .................................................................................................... 11

4 Vertragsunterlagen ................................................................................................................... 11

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1 Einleitung

Diese Bewerbungsbedingungen regeln die Durchführung des Vergabeverfahrens und leiten Sie durch das Verfahren. Im folgenden Abschnitt sind die bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigenden Dokumente abschließend aufgelistet.

2 Dokumentenverzeichnis

Bitte überprüfen Sie, ob Ihnen alle Dokumente gemäß der nachfolgenden Tabelle vorliegen. Sollten Dokumente fehlen oder nicht geöffnet werden können, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Beschaffungsamt des BMI. Geforderte Unterlagen, für die kein Formular vorgesehen ist, sind von Ihnen z. B. eingescannt als PDF-Datei einzureichen. Die Originale müssen auf Verlangen des Beschaffungsamtes des BMI vorgelegt werden.

Bitte stellen Sie vor dem Einreichen von Unterlagen sicher, dass die Dateien im PDF-Format mit einer gängigen PDF-Reader-Software geöffnet werden können (Adobe PDF, Foxit bei Rechnern mit Linux-Betriebssystem).

Die Vertragsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung werden Ihnen erst mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.

Lfd. Nr.Bezeichnung des Dokumentes/der AnlageMit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen
01.H inweise für dieses Verfahren und besondere BewerbungsbedingungenNein
(vorliegendes Dokument)
02.A llgemeine Bewerbungsbedingungen – elektronischNein
03.A ufforderungsschreiben (Teilnahmeantrag)Nein
04.T eilnahmeantragJa
05.N achweis zur Befähigung und Erlaubnis zur BerufsausübungJa
(vom Bieter zu erstellen)
06.E igenerklärung_AusschlussgründeJa
07.E igenerklärung Sanktionen RusslandJa
08.A nlage_UnternehmensdatenJa
09.R echtsbehelfsbelehrungNein
10.E igenerklaerung_VerpflichtungsgesetzJa
11.V erpflichtung_Verpflichtungsgesetz_mit_AnlagenNein
12.A GBNein
13.V OL/BNein
14.I nfo E-RechnungNein

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Lfd. Nr.Bezeichnung des Dokumentes/der AnlageMit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen
15.I nfo E-VergabeNein
Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften zusätzlich
16.B ewerber_BietergemeinschaftserklärungJa
A nlage_Unternehmensdaten (siehe oben) für jedes Mitglied der BietergemeinschaftJa
E igenerklärung_Ausschlussgründe (siehe oben)Ja
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
E igenerklärung Sanktionen Russland (siehe oben) für jedes Mitglied der BietergemeinschaftJa
E igenerklaerung_Verpflichtungsgesetz (siehe oben)Ja
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe zusätzlich vom eignungsverleihenden Unternehmen
17.V erpflichtungserklärung_Eignungsleihe_UnteraufträgeJa
E igenerklärung_Ausschlussgründe (siehe oben)Ja
E igenerklaerung_Verpflichtungsgesetz (siehe oben)Ja

3 Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren

3.1 Durchführung des Verfahrens

Bitte beachten Sie zunächst die Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“. Hierin sind die grundlegenden Anforderungen und Rahmenbedingungen aller Vergabeverfahren des Beschaffungsamtes des BMI formuliert. Soweit in diesen „Besonderen Bewerbungsbedingungen“ abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Regelungen der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ vor.

Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um den Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems im Wege eines nicht offenen Verfahrens.

Das dynamische Beschaffungssystem (nachfolgend DBS) erfolgt in zwei Phasen, die nachstehend beschrieben werden:

3.1.1 Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools

Das DBS wird für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren.

Nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS kann auf der eVergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion

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„Vergabestelle kontaktieren“) eingereicht werden. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt.

In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die unter Ziffer 3.5 veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt und nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben nach Aufforderung ein Angebot einreichen.

Der Bieterpool ist nicht in der Größe beschränkt. Jeder geeignete Bewerber wird in den Bieterpool aufgenommen.

3.1.2 Angebotsphase

Die einzelnen Auftragsvergaben im Rahmen des DBS erfolgen je nach Bedarf der jeweiligen Bedarfsträgerinnen. Über den Zeitpunkt oder die Anzahl der einzelnen Auftragsvergaben entscheidet der öffentliche Auftraggeber.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von einzelnen Auftragsvergaben seitens des öffentlichen Auftraggebers besteht.

Anlässlich der einzelnen Auftragsvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassenen Bieter des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit.

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote zunächst formal gem. §§ 56 ff. VgV geprüft. Im Anschluss erfolgt die Prüfung, ob ein Bieter die für die Durchführung des Einzelauftrags notwendige Eignung (Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation für den/die in der Einzelvergabe angegebenen NACE Code(s) sowie Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten) besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Schlussendlich erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise (vgl. Ziffer 3.9.1) sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (vgl. Ziffer 3.9.3).

Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der einzelnen Auftragsvergaben abzugeben.

3.2 Fragen zum Vergabeverfahren

Soweit Sie Fragen zu dem Vergabeverfahren und den Unterlagen haben, beachten Sie bitte Ziffer 1.8 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen.

3.3 Kurzbeschreibung der Leistung

Mit Kabinettsbeschluss vom 9. Oktober 2019 verpflichtet sich die Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm 2030. Die sich hieraus ergebenen einzelnen Maßnahmen werden

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sukzessive mit Gesetzen und Förderprogrammen umgesetzt. Hierzu zählt das Klimaschutzgesetz, in welchem u.a. das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert wurde.

Der Bund kommt seiner Vorbildfunktion in diesem Sinne nach und verpflichtet sich zur klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030.

Zur Erreichung dieser Verpflichtung wird u. a. bis 2025 bei allen obersten Bundesbehörden sowie zusätzlich 300 Standorten weiterer Bundesbehörden ein Umweltmanagementsystem (hier: EMAS) eingeführt.

Zur Einführung bzw. Aufrechterhaltung des qualifizierten Umweltmanagementsystems EMAS werden den angeschlossenen Bedarfsträgerinnen Leistungen der nachstehenden Fachbereiche zur Verfügung gestellt:

a) Gutachterleistungen,

b) Unterstützungsleistungen,

c) Schulungsleistungen.

Während die Unterstützungs- und Schulungsleistungen als Abrufe aus Rahmenvereinbarungen den Bedarfsträgerinnen zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Vergabe der Gutachterleistungen im Wege des dynamischen Beschaffungssystems (DBS). Die Gutachterleistungen sind in Leistungskategorien unterteilt (vgl. Ziffer 3.4). Aus technischen Gründen werden die einzelnen Leistungskategorien als eigenständige nicht offene Verfahren auf der eVergabe-Plattform veröffentlicht.

Gegenstand des vorliegenden DBS sind Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 sowie die Durchführung der Überwachungsaudits einschließlich Konformitätsnachweis gemäß den Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 14001:2015 zur Leistungskategorie 4 – NACE-Code 84.2.

3.4 Aufteilung in Leistungskategorien

Die Gutachterleistungen sind in Leistungskategorien unterteilt. Aus technischen Gründen werden die einzelnen Leistungskategorien als eigenständige nicht offene Verfahren auf der eVergabe- Plattform veröffentlicht. Die Einzelvergaben erfolgen immer innerhalb der jeweiligen Leistungskategorie. Grundsätzlich sind dies Leistungen, die sich immer dem prägenden NACE-Code zuordnen lassen. In Fällen einer Sammelregistrierung können die Einzelvergaben aber auch Leistungen zu anderen NACE-Codes enthalten. Diese werden im Rahmen der Einzelvergabe konkretisiert.

Insgesamt sind 14.164 Stunden an Gutachterleistungen über alle Leistungskategorien prognostiziert, die sich unterschiedlich auf die einzelnen Leistungskategorien verteilen. Bezogen auf die einzelnen DBS ist die Prognose mit großer Unsicherheit verbunden, so dass unter Umständen keine Leistungsstunden auf das jeweilige DBS entfallen können.

Nachstehend werden sechs Leistungskategorien mit möglichen Kombinationen von NACE-Codes bei Sammelregistrierungen zur Orientierung aufgeführt.

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Angebote auf Einzelvergaben sind nur möglich, wenn alle Zulassungsbereiche der Einzelvergabe abgedeckt werden. Fallkooperationen sind in diesem Rahmen selbstredend möglich.

a) Leistungskategorie 1: NACE-Code 64.11

Das DBS wurde unter dem Aktenzeichen B 12.15 - 9926/22/VV : 1 auf der eVergabe-Plattform veröffentlicht.

b) Leistungskategorie 2: NACE-Code 72

In dieser Leistungskategorie sind bisher die folgenden möglichen Kombinationen von NACE-Codes bei Sammelregistrierungen identifiziert worden:

• 72.19,

• 72.19 und 62.09,

• 72.20.

Das DBS wurde unter dem Aktenzeichen B 12.15 - 9927/22/VV : 1 auf der eVergabe-Plattform veröffentlicht.

c) Leistungskategorie 3: NACE Code 84.1

In dieser Leistungskategorie sind bisher die folgenden mögliche Kombinationen von NACE-Codes bei Sammelregistrierungen identifiziert worden:

• 84.11

• 84.11 und 71.20,

• 84.11 und 18.12,

• 84.11 und 72.19,

• 84.11, 84.13 und 84.24,

• 84.11 und 82.24,

• 84.11 und 85.10,

• 84.11 und 85.42.3,

• 84.11, 85.42, 71.20 und 55.90,

• 84.1, 81.1 und 68,

• 84.12,

• 84.12, 91.01.0, 72.20.0 und 91.02.0

• 84.13.

Das DBS wurde unter dem Aktenzeichen B 12.15 - 9928/22/VV : 1 auf der eVergabe-Plattform veröffentlicht.

d) Leistungskategorie 4: NACE Code 84.2

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Hierbei handelt es sich um das gegenständliche DBS.

e) Leistungskategorie 5: NACE Code 91.01

In dieser Leistungskategorie ist bisher die folgende mögliche Kombination von NACE-Codes bei einer Sammelregistrierung identifiziert worden:

• 91.01.0 und 91.02.0.

Das DBS wurde unter dem Aktenzeichen B 12.15 - 9930/22/VV : 1 auf der eVergabe-Plattform veröffentlicht.

f) Leistungskategorie 6: NACE Code 94.99.1

Das DBS wurde unter dem Aktenzeichen B 12.15 - 9931/22/VV : 1 auf der eVergabe-Plattform veröffentlicht.

3.5 Nachweise und Erklärungen zur Eignung (Eignungskriterien)

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB sowie nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen worden sind.

Auf der ersten Stufe des Vergabeverfahrens (dem Teilnahmewettbewerb) sind die Nachweise und Erklärungen zur Eignung einzureichen. Bitte legen Sie die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von Bewerber- oder Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Bewerber/Bieter haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen – insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI kann bzw. muss dann in eine erneute Eignungsprüfung eintreten. Auch ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom Verfahren ist möglich.

3.5.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV ist die Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation gemäß Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 für den in der Leistungskategorie angegebenen NACE Code 84.2, bspw. gemäß § 9 Umweltauditgesetz oder § 10 Umweltauditgesetz, dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

3.6 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise

Neben den zuvor angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Teilnahmeantrag die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen.

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3.6.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat insbesondere zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.

Für den Fall der Bildung von Bewerber- oder Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.

3.6.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland

Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“, in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden.

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.

Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.

3.6.3 Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz

Die eingesetzten Mitarbeitenden sind gemäß § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes (BGBl. 1974 I S. 469, 547) von der Bedarfsträgerin auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten (vgl. Anlage 11).

Bitte fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Verpflichtungserklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Verpflichtungserklärung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.

Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.

3.6.4 Unternehmensdaten

Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen

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Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.

Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.

3.7 Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags

Die Teilnahmeanträge werden einer Prüfung und Wertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Teilnahmeantrags gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bewerber die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt (vgl. Ziffer 3.5) und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss (vgl. Ziffer 3.6.1 und 3.6.2).

Zur Angebotsabgabe im Rahmen der Einzelvergaben werden die geeigneten Bewerber aufgefordert, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB und nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 sowie § 57 VgV ausgeschlossen worden sind.

3.8 Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen der Einzelvergabe

Ein Angebot ist nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erst dann einzureichen, wenn das Beschaffungsamt des BMI Sie dazu aufgefordert hat.

3.9 Prüfung und Wertung der Angebote je Einzelvergabe

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote einer Prüfung und Wertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Angebotes gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bieter die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung (Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation für den/die in der Einzelvergabe angegebenen NACE Code(s) sowie Vermeidung von Interessenkonflikten (vgl. Ziffer 3.9.1) besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Schlussendlich erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise (vgl. Ziffer 3.9.2) sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (vgl. Ziffer 3.9.3).

3.9.1 Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Der öffentliche Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen besitzt, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.

Mit dem Angebot ist daher in Form einer Eigenerklärung nachzuweisen, dass Ihr oder ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen (z. B. Tochtergesellschaft) mittel- oder unmittelbar keine Unterstützungsleistungen im Zuge der vorgesehenen Leistung für die Bedarfsträgerin der Einzelvergabe erbracht haben.

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3.9.2 Angemessenheit der Preise

Gemäß § 60 Abs. 1 VgV verlangt das Beschaffungsamt des BMI vom Bieter Aufklärung, wenn die Preise des Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen. Kann das Beschaffungsamt des BMI nach der Prüfung die ungewöhnlich niedrige Höhe der angebotenen Preise bzw. Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, kann der Bieter ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zwingend, wenn Verpflichtungen nach § 60 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VgV i. V. m. § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten werden oder der Bieter an der Aufklärung nicht mitwirkt.

3.9.3 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Einzelvergabe

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Vorliegend ergibt sich das beste Preis-Leistungsverhältnis aus dem geringsten Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen (Einfuhr-)Umsatzsteuer und Skontoabzug bei Erfüllung der in den Vertragsunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung gestellten Mindestanforderungen. Der Gesamtpreis ergibt sich aus dem Vordruck „Angebotsformular“. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.

3.10 Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweise zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte dem Dokument „Rechtsbehelfsbelehrung“.

4 Vertragsunterlagen

Der Zuschlag wird je Einzelvergabe erteilt. Mit Zuschlagserteilung wird ein Vertrag geschlossen. Dieser geht Ihnen wie auch die Leistungsbeschreibung mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu. Gegenstand des Vertrages werden in jedem Fall die AGB des BeschA (vgl. Anlage 13) und die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B; vgl. Anlage 14).

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Hinweise zur E-Rechnung

Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Sie zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt.

Zur Übermittlung der elektronischen Rechnungen an die unmittelbare Bundesverwaltung ist die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes zu nutzen (https://xrechnung.bund.de). Zur Übermittlung der elektronischen Rechnungen außerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung ist die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform zu nutzen (https://xrechnung-bdr.de). Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung ist neben der Übermittlung einer ggf. vorhandenen Bestell- und Lieferantennummer die Angabe einer Leitweg-Identifikationsnummer zwingend erforderlich. Informationen über den zu verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie unter https://www.xoev.de/de/xrechnung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage “Info E-Rechnung“.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der vorliegenden Ausschreibung.

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