Durchführung von Kunstguttransporten für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.05.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 475.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Staatliche Kunstsammlungen Dresden
- Erfüllungsregion
- Österreich, Schweiz, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Sachsen, Spanien, Frankreich, Ungarn, Italien
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- CPV-Codes
- Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 257877-2026
- Verfahrensnummer
- 019cfad2-26f5-4623-aa47-c56d866c2c0f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden schreiben internationale Kunsttransporte für eine Ausstellung aus. Der Auftrag umfasst den Hin- und Rücktransport von Kunstobjekten aus verschiedenen europäischen Ländern und Drittstaaten nach Dresden. Die logistische Abwicklung ist für den Zeitraum von September 2026 bis Januar 2027 geplant.
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Leistungsbeschreibung
Kunsttransporte
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Kunsttrasnporte475.000 EUR
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – im folgenden Auftraggeber genannt – beabsichtigen die Durchführung von Kunstguttransporten aus Deutschland, der EU und Drittstaaten nach Dresden im September 2026 und retour zu den Leihgebern im Januar 2027. Der Transport der Objekte nach Dresden soll spätestens bis zum 16. September 2026 (Pos. 41, Rom, geplant bis zum 21. September 2026) abgeschlossen sein. Genaue Termine werden bei Beauftragung abgestimmt. Zu transportierende Objekte: Siehe Anlage H (Objektliste) Die zu vergebende Leistung umfasst: • die Gestellung, Anlieferung- und Abholung der Verpackung • das Ein- und Auspacken der Leihgaben an den jeweiligen Standorten und beim Auftraggeber • die Abholung der Leihgaben an den jeweiligen Standorten und der Antransport zum Auftraggeber • nach dem Ende der Ausstellung der Rücktransport der Leihgaben zu den jeweiligen Standorten • die logistische Transportplanung und Projektsteuerung an den Standorten und beim Auftraggeber • die Organisation der Transportbegleitung (soweit von den Leihgebern gefordert) • die Organisation aller benötigten Transportdokumente
Frist: 15.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Kunsttrasnporte
- Preis
- 50 %
- Logistikkonzept
- 20 %
- Schlüsselpersonal und Packer/Fahrer
- 15 %
- Reaktionszeit/Verfügbarkeit vor Ort
- 15 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 442656-2026
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