Durchführung von Kunstguttransporten für die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.05.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
475.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Österreich, Schweiz, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Sachsen, Spanien, Frankreich, Ungarn, Italien
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
15.04.2026
CPV-Codes
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
257877-2026
Verfahrensnummer
019cfad2-26f5-4623-aa47-c56d866c2c0f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden schreiben internationale Kunsttransporte für eine Ausstellung aus. Der Auftrag umfasst den Hin- und Rücktransport von Kunstobjekten aus verschiedenen europäischen Ländern und Drittstaaten nach Dresden. Die logistische Abwicklung ist für den Zeitraum von September 2026 bis Januar 2027 geplant.

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Leistungsbeschreibung

Kunsttransporte

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Kunsttrasnporte475.000 EUR

    Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – im folgenden Auftraggeber genannt – beabsichtigen die Durchführung von Kunstguttransporten aus Deutschland, der EU und Drittstaaten nach Dresden im September 2026 und retour zu den Leihgebern im Januar 2027. Der Transport der Objekte nach Dresden soll spätestens bis zum 16. September 2026 (Pos. 41, Rom, geplant bis zum 21. September 2026) abgeschlossen sein. Genaue Termine werden bei Beauftragung abgestimmt. Zu transportierende Objekte: Siehe Anlage H (Objektliste) Die zu vergebende Leistung umfasst: • die Gestellung, Anlieferung- und Abholung der Verpackung • das Ein- und Auspacken der Leihgaben an den jeweiligen Standorten und beim Auftraggeber • die Abholung der Leihgaben an den jeweiligen Standorten und der Antransport zum Auftraggeber • nach dem Ende der Ausstellung der Rücktransport der Leihgaben zu den jeweiligen Standorten • die logistische Transportplanung und Projektsteuerung an den Standorten und beim Auftraggeber • die Organisation der Transportbegleitung (soweit von den Leihgebern gefordert) • die Organisation aller benötigten Transportdokumente

    Frist: 15.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Kunsttrasnporte

Preis
50 %
Logistikkonzept
20 %
Schlüsselpersonal und Packer/Fahrer
15 %
Reaktionszeit/Verfügbarkeit vor Ort
15 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 442656-2026

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