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Vergabestelle Ort: Montabaur Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West Datum: 05.10.2026 Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur Tel.: 026029240 Deutschland Fax: Tel.: 026029240 E-Mail: Vergabe.west@autobahn.de
Az.-Nr.: 263-26-3048 Firma Vergabeart X Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Innovationspartnerschaft Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 05.11.2026 Uhrzeit: 10:00 Bindefrist endet am: 22.01.2027
EU-Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A
| A-12663-00 | A661 Ersatzneubau AS Eckenheim |
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| 263-26-3048 | Pfahlprobebelastung Teil Bau |
Anlagen:
A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
X HVA B-StB EU-Teilnahmebedingungen HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote X HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen X Information Datenschutz Hinweis zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel Bieterhinweise zu den Vordrucken 141a und 145a
B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
X Leistungsbeschreibung X HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen X HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen Hinweisblatt zum Streitbeilegungsverfahren in Anlehnung an § 18 Abs. 2 VOB/B X Compliance-Klausel X Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue X Kabelschutzanweisung
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C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
X HVA B-StB Angebotsschreiben X Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm X HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung X HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen X HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft X HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit X HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe Vordrucke 141a und 145a Stoffpreisgleitklausel X Eigenerklärung Bezug Russland zur Umsetzung von Artikel 5k VO (EU) Nr. 833-2014 X X84-Datei oder D84-Datei (Hauptangebot) X Bestätigung Kabelschutzanweisung
D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
Angaben zur Preisermittlung entsprechend EFB Formblatt 221 oder 222 (VHB) X HVA B-StB Verpflichtungserklärung
X Referenzbescheinigung X modifizierte Formblätter V 221-Autobahn und V 222-Autobahn
1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes zu vergeben.
2 Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: • Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzulegen“)“.
3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien vorzulegen: • Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“)“
3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden X nachgefordert nicht nachgefordert
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: • Siehe Vorlage „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlangen vorzulegen“)„
112 HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 Seite 2
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4 Losweise Vergabe:
X Nein Ja, Angebotsabgabe ist zugelassen nur für ein Los für ein oder mehrere Lose für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los; maximale Anzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:
5 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. X nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 X Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der EU-Teilnahmebedingungen gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der EU-Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche
unter folgenden weiteren Bedingungen: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten: •Anzahl der Kalendertage der Verkürzung, •Kosten für die Verkürzung gesondert für: •Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition, •ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistungen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc. •Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung, •Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen, •Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität, •Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.
Zusätzlich zu Nr. 4 der EU-Teilnahmebedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Vorlage HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen.
7 Angebotswertung:
112 HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 Seite 3
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Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
X Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
8 Zugelassene Angebotsabgabe
X Elektronisch
X in Textform, X mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel, X mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennnen; Falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich (nur zugelassen in den Ausnahmefällen des § 11b EU Absatz 3 und 4 VOB/A)
Beigefügtes Angebotsschreiben ist zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben
siehe Briefkopf
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für:“
| A-12663-00 | A661 Ersatzneubau AS Eckenheim |
|---|---|
| 263-26-3048 | Pfahlprobebelastung Teil Bau |
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können (Nachprüfungsbehörde gemäß § 21 EU VOB/A):
Vergabekammer (§ 156 GWB): Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Deutschland 10 Mit Angebotsabgabe sind das ausgefüllte Leistungsverzeichnis bzw. eine selbstgefer-tigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses als pdf-Datei und zusätzlich als X84 oder D84-Datei (GAEB 90 oder GAEB XML 3.2) einzureichen. -Sollte keine X84- oder DA84-Datei mit dem Angebot eingereicht werden, aber ein LV als pdf-Datei vorliegen, wird die X84- oder D84-Datei nachgefordert.
- Wird mit dem Angebot eine X84- oder D84-Datei eingereicht und fehlt das bepreiste Leistungsverzeichnis als pdf-Datei, so wird dieses nachgefordert. Voraussetzung für die wirksame Nachreichung ist, dass die Preise aus dem nachgereichten LV als pdf-Datei nicht von den Preisen der bereits eingereichten X84- oder D84-Datei abweichen.
- Wird mit dem Angebot weder ein LV als X84- oder D84-Datei noch ein LV als pdf-Datei eingereicht, so ist eine Nachforderung dieser Unterlagen ausgeschlossen und das Angebot wird ausgeschlossen.
112 HVA B-StB Vorlage EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 Seite 4
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- Bei Widersprüchen in den Einheitspreisen der X84- oder D84-Datei gegenüber den Einheitspreisen in der LV-pdf-Datei gelten vorrangig die Einheitspreise im LV der pdf-Datei.
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Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Die Vergabestelle
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
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