[Seite 1]
Interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes
Der Auftraggeber verfügt über eine interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, an die der Auftragnehmer Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher melden kann. Eine Meldung ist anonym möglich. Die Meldestelle arbeitet vertraulich und gewährleistet der hinweisgebenden Person die Wahrung und den Schutz ihrer Identität.
Ein Hinweis kann eingereicht werden:
- Über das digitale Hinweisgeberportal des Auftraggebers:
https://proarbeit-kreis-of.hinweisgeberschutzsystem.de/
- Telefonisch über 06074-8058-604 oder 06074-8058-195.
Insbesondere ist die Meldung bei möglichen Verstößen gegen folgende Vorschriften vorgesehen:
Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht. Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche. Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.