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Norddeutscher Rundfunk
Vergabeunterlagen
zum Offenen Verfahren über die Vergabe von
Dienstleistungen der Druckvorstufe
für den NDR
E40F/2026-03
Inhaltsverzeichnis:
1 Der NDR und der Ausschreibungsgegenstand
2 Allgemeine Hinweise
3 Prüfung und Wertung der Angebote
4 Aufgabenstellung
5 Anlagen
Stand: 28.09.2026 Seite 1 von 13
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1 Der NDR und der Ausschreibungsgegenstand
1.1 Darstellung des NDR „NDR – das Beste am Norden“: Dieser Claim steht für ein modernes Medienunternehmen mit einem attraktiven und erfolgreichen Angebot in Radio und Fernsehen, auf ndr.de, für Podcasts und Apps. Acht Radioprogramme und vier Fernseh-Landesprogramme versorgen die Menschen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig- Holstein rund um die Uhr mit qualitativ anspruchsvollen Sendungen, geprägt von journalistischer Kompetenz und programmlicher Vielfalt. Als drittgrößte Rundfunkanstalt der ARD beteiligt sich der NDR darüber hinaus in erheblichem Umfang am Gemeinschaftsprogramm des Ersten Deutschen Fernsehens, der ARD Mediathek und ARD Sounds.
Aber nicht nur durch seine Programme, auch durch seine Veranstaltungen vor Ort ist der NDR fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Norddeutschland. Als Kulturträger über die Grenzen hinaus bekannt sind das NDR Elbphilharmonie Orchester, die NDR Radiophilharmonie, die NDR Bigband und das NDR Vokalensemble.
1.2 Ausgangssituation An die Kommunikation im Bereich von Print-Produkten und digitalen Medien hat der NDR vergleichbar hohe Ansprüche wie an seine Programme. Die Herstellung der Produkte für die Marke NDR und 22 Submarken erfordert darum ein hohes Maß an Konsistenz hinsichtlich Farbtreue, Bildsprache und Druckqualität.
Dem NDR sind deshalb Partner wichtig, die mitdenken und mitmachen. Dazu gehört
• eine gründliche Prüfung der zugelieferten Layoutdaten, • ein Feedback an den NDR, wenn etwas fehlt, unvollständig oder in Produktionshinsicht bedenklich ist, • eine Prüfung der Druckdaten vor Auslieferung durch den Auftragnehmer sowie • eine aktive Terminkontrolle. • Datenmanagement: Speichern von offenen Daten und Datenversand
Diese Grundvoraussetzungen fordert der NDR vom künftigen Auftragnehmer. Sie sind zwingend notwendig, um die geforderten Leistungen sachgerecht zu erbringen.
1.3 Gegenstand der Ausschreibung Der NDR sucht ein qualifiziertes Druckvorstufe-Unternehmen für die Reinzeichnung und Druckdatenerstellung aus zugelieferten Layoutdaten gemäß den Corporate Design Vorgaben des NDR. Das Spektrum der Produkte umfasst Broschüren, Faltblätter, Flyer, Plakate und sonstige Drucksachen für alle Unternehmensbereiche des NDR. Die Bildbearbeitung hat dabei eine besondere Bedeutung, nicht nur für Print-Produkte, sondern auch für digitale Ausspielwege.
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Die Leistung im Einzelfall umfasst Folgendes:
• Prüfung der Plausibilität von Auftrag und zugelieferten Layoutdaten, • Reinzeichnung der Daten und Kontrolle der Corporate Design Richtlinien des NDR (Schrift, Logo, Farbigkeit, Seitenraster) • Bildretuschen und –bearbeitung, • Lieferung von PDFs zur Bildschirmansicht, Druck-PDFs und Proofs unter Berücksichtigung der jeweiligen technischen Spezifikationen; Tiffs/JPEGs bzw. pngs bei digitalen Produkten • die Speicherung und Verwaltung der Druckdaten und Digitalvorlagen.
Die Erstellung und der Versand einer Ansichts-PDF und zwei Korrekturgänge inkl. zwei Proofs wenn gewünscht sowie die Auslieferung der Druckdaten auf digitalem Weg an zwei Adressaten je Produkt hat kostenlos zu erfolgen. Die oben genannten Leistungen sind in den Einzelpreisen pauschal zu berücksichtigen (siehe auch Hinweis auf den Preislisten zu implementierten Leistungen).
Außerdem muss eine Übernahme der bisherigen Datenbestände vom derzeitigen Dienstleister an das bezuschlagte Unternehmen erfolgen (siehe auch 1.6). Eine Woche nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist der vollständige Datentransfer an den neuen Dienstleister abzuschließen.
1.4 Rahmenvertrag Für die zu vergebenden Aufträge wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen, auf dessen Grundlage die Einzelaufträge vergeben werden. In dem Rahmenvertrag sind folglich nicht alle Bedingungen für die Einzelauftragsvergabe enthalten. Der Rahmenvertrag wird durch den jeweiligen Einzelauftrag konkretisiert. Er legt den konkreten Leistungsumfang, Leistungszeitraum und Preis fest.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 12 Monate, wobei dem NDR das dreimalige Recht eingeräumt wird, die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt höchstens 48 Monate.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt am 01.01.2027.
1.5 Projektablauf Die Auftragsvergabe erfolgt über einen Abruf aus der NDR Projektdatenbank in Bezug auf den geschlossenen Rahmenvertrag. Die Termine, die im Auftrag genannt werden, sind bezüglich des Liefertermins verbindlich. Erfahrungsgemäß können sich Freigabetermin und Druckunterlagenschluss im Laufe eines Projektes ändern, ebenso wie der Seitenumfang oder die Auflage. Aktuelle Termine sowie Auflagenänderungen werden bilateral kommuniziert, ebenso sich anbahnende Terminengpässe. Hierzu ist eine aktive Kontrolle seitens der Auftragnehmer gefordert.
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Nach Freigabe des Layouts durch NDR HA Intendanz und Unternehmenskommunikation – Team Markenstrategie und -design übergeben die beauftragten Designagenturen die Layoutdaten an die Druckvorstufe-Firma zwecks Reinzeichnung, ggf. Bildbearbeitung und Erstellung der Druckdaten. Die Abstimmung erfolgt im ersten Schritt anhand eines PDF, ggf. wird dann ein Proof abgefordert bzw. eine korrigierte PDF. Eine erste Vorlage hat nach spätestens zwei Werktagen zu erfolgen.
Die Druckdaten werden in der Regel von der Druckvorstufe-Firma direkt an Druckereien, Verlage oder andere Produzenten ausgeliefert mit Kopie an die jeweiligen Projektansprechpartner*innen im NDR. Ggf. nötige Proofs werden nach bilateraler Absprache verschickt.
Die Archivierung sämtlicher Druckdaten und Bilder sowie der Bearbeitungsschritte liegt in Händen der Druckvorstufe-Firma in Abstimmung mit dem NDR.
Wie der Datentransfer zwischen Agenturen und Druckvorstufe erfolgt, wird bilateral geklärt.
Im Auftrag sind Projekt-Nr., Kostenstelle/Kostenträger, Bereich, Projekt- und Produktname angegeben. Alle Rechnungen sind unter Nennung der Rahmenbestellnummer digital an rechnungseingang@ndr.de zu richten.
1.6 Datenhandling
Der Druckvorstufe-Firma unterliegt die Archivierung der kompletten Datenbestände. Übernahme, Archivierung und zur Verfügungstellung der Datenbestände erfolgen unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
• Übernahme alter Archivdaten von insgesamt rund 20 TB zur weiteren Nutzung (Archivzugriff auf Anfrage für den gesamten Bestand, aktive Nutzung der Daten ab 1.1.2022 und neuer).
• Verwaltung der alten und aktuellen offenen Daten. Einstellung der finalen Ansichts- PDFs und Bilddaten in eine Online-Datenbank zum Abruf durch den NDR und Designagenturen mit unterschiedlichen Zugriffsrechten. Beim Einstellen der Bilddaten in die Datenbank muss gewährleistet sein, dass Bildbezeichnung, Bildnummer und Metadaten wie geliefert erhalten bleiben.
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2 Allgemeine Hinweise
2.1 Grundsätzliches Die nachfolgenden allgemeinen Hinweise zur Angebotserstellung ergeben sich aus dem geltenden Vergaberecht und sollen den Teilnehmern innerhalb des Verfahrens helfen, ein wertbares Angebot abzugeben. Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des GWB sowie der VgV wird ausdrücklich verwiesen. Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Das Angebot und sonstiger Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu verfassen. Unvollständige Angebote führen stets zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
2.2 Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen Die Ihnen überlassenen Unterlagen und Informationen dürfen nur in Zusammenhang mit dieser Vergabe zum Zwecke der Erstellung eines Angebotes genutzt werden. Eine Nutzung für andere Zwecke sowie die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
2.3 Abgabe der Angebote Das Angebot ist ausschließlich digital über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen.
2.4 Angebotsfrist Das Angebot muss rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der
30.10.2026, 12:00 Uhr
2.5 Aufbau, Form und Inhalt der Angebote Für die Erstellung des Angebots gelten ausschließlich die Bestimmungen aus diesen Vergabeunterlagen.
Das Angebot ist -mit Ausnahme der Proofs- in digitaler Form einzureichen.
Achtung: Das Gesamtangebot darf eine Datenmenge von 500 MB nicht überschreiten. Bitte komprimieren Sie Ihre Daten entsprechend und senden ggfs. zusätzlich einen passwortgeschützten Cloud-Link zu den unkomprimierten Dateien.
Proofs sind fristgerecht zur Angebotsöffnung per Post oder Kurier zu senden an:
Norddeutscher Rundfunk Beschaffungsmanagement/Einkauf Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg
Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
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2.6 Preise Diese Vergabeunterlagen enthalten in Anlage 2 eine Preisliste. Diese ist komplett in Euro ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (siehe 3.2.1).
Dabei ist zu beachten, dass alle möglichen Rabatte bereits in die Angebotspreise einzukalkulieren sind. Die Preise sind bis Vertragsende bindend. Werden bei den späteren Einzelabrufen Zwischengrößen bestellt, die in der Preisliste nicht abgebildet sind, müssen die Preise für diese Zwischengrößen angemessen sein und sich plausibel aus dem Gesamtgefüge der Preisliste ergeben.
2.7 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2.8 Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahmen von Angeboten Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden.
2.9 Einzelbieter, Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Der Bieter muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen.
Die Abgabe eines Angebots ist durch Einzelbieter, Bietergemeinschaften und die Einschaltung von Nachunternehmern zulässig.
2.9.1 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zu benennen. Dazu ist die beiliegende Anlage „Bietergemeinschaft“ zu verwenden. Der Vordruck ist vom Bevollmächtigten und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem NDR gesamtschuldnerisch für die Leistungs- erbringung. Es ist grundsätzlich unzulässig, ein Angebot als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter zu stellen. Ein solches Verhalten kann als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet werden und gemäß §19 Abs. 3 lit. f VOL/A-EG zum Ausschluss beider Angebote führen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Angebotseingang ist nicht zu- lässig.
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2.9.2 Nachunternehmer
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft wesentliche Leistungen durch einen Nachunternehmer erbringen zu lassen, so ist vom Bieter oder der Bietergemeinschaft der Nachunternehmer bei Angebotsabgabe zu benennen (siehe Anlage „Nachunternehmer- verzeichnis“). Ferner hat der Bieter Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde für diesen Nachunternehmer nachzuweisen. Auf gesonderte Aufforderung durch die Vergabestelle hat der Bieter eine „Verpflichtungserklärung“ des Nachunternehmers vorzulegen.
2.10 Aufwandsentschädigung für die Angebotserstellung
Für die Erstellung der Angebote wird keine Aufwandsentschädigung gewährt.
2.11 Losvergabe/Losbeschränkung
Die Leistung wird nicht in Losen vergeben. Aus Gründen der funktionalen Zusammenhänge der einzelnen Komponenten ist eine Aufteilung in Lose nicht wirtschaftlich.
2.12 Bieterfragen
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 23.10.2026, über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) zu stellen.
Rechtzeitig eingehende Fragen werden umgehend, anonymisiert und gegenüber allen Bietern gleichermaßen schriftlich beantwortet, sofern sie für den Wettbewerb relevant sind.
Antworten auf häufig gestellte Fragen sind in den FAQs (Anlage 9) sowie unter folgendem Link zusammengestellt: https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/ausschreibungen/faq166.pdf
2.13 Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Der Zuschlag wird voraussichtlich am 20.11.2026 erfolgen. Davon abweichend ist der Bieter gehalten, sich bis zum 30.11.2026 an sein Angebot zu binden.
2.14 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote Die Vergabestelle teilt jedem Bieter die Nichtberücksichtigung seines Angebots schriftlich mit.
2.15 Vergabestelle
Norddeutscher Rundfunk Beschaffungsmanagement/Einkauf Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg
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2.16 Hinweis zur zuständigen Vergabekammer
Anträge zur Überprüfung/Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabe- bestimmungen sind zu richten an:
Vergabekammer Hamburg Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690
Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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3 Prüfung und Wertung der Angebote
3.1 Eignung der Bieter Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen. Fehlende Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit führt zum Ausschluss des Bieters wegen Ungeeignetheit. Alle Antworten und Unterlagen müssen zwingend bei Angebotsabgabe vorliegen. Das Fehlen einer einzelnen Erklärung oder eines einzelnen Nachweises kann zum Ausschluss führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Von den Unternehmen die sich an dieser Ausschreibung beteiligen sind nachfolgende Unterlagen bzw. Nachweise zwingend bei Angebotsabgabe zu erbringen:
• Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform) mit a) Leistungsspektrum, b) Gründungsdatum, c) Anzahl der aktuell fest angestellten Mitarbeiter, d) Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025), e) Angabe der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025).
• Stichwortartige Darstellung von 3 ausgewählten Referenzen über dauerhafte bzw. regelmäßige Beauftragungen durch jeweils einen Auftraggeber innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der Leistungsanforderung dieser Ausschreibung vergleichbar sind mit a) Angabe des Auftraggebers, b) Auftragszeitraum, c) Nennung eines Ansprechpartners (inkl. Telefonnummer) beim Auftraggeber.
• Eine unterschriebene Eigenerklärung (vorformuliert in Anlage 1 „Angebots- erklärung“), dass − sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, − dass über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, − dass keine strafrechtlichen Verurteilungen der verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind, − dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, − dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in das Unternehmen ansässig ist, erfüllt werden,
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− dass das Unternehmen ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, − dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gegen das Unternehmen vorliegen und eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d. h. nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt sind, − dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen sind, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind. − dass keine Ausschlussgründe gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("EU-Sanktionspaket") vorliegen.
• Darstellung der technischen Ausstattung, die für die Auftragsabwicklung eingesetzt wird und Nennung der im Unternehmen verfügbaren Arbeitsplätze und eingesetzten Softwareprogramme.
• Vorstellung eines Projektteams (ein Kundenbetreuer und ein Vertreter), das für die Kommunikation mit dem NDR während der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht unter Angabe der Betriebszugehörigkeit und der beruflichen Qualifikationen.
Die geforderten Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen bzw. abzugeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Zweifeln an der Eignung des Bieters Nachweise über die persönliche Lage sowie die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister zu fordern.
3.2 Zuschlagskriterien (Mindest- und Bewertungskriterien) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die nachfolgenden Bewertungskriterien erteilt:
50% Preis 50% Aufgabenlösung
Maximal sind 100 Punkte erreichbar. Jedes der genannten Kriterien wird zunächst einzeln gewertet, so dass ein Angebot beim Preis maximal 50 Punkte, bei der Aufgabenlösung ebenfalls maximal 50 Punkte, erreichen kann. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Dafür werden die Punktzahlen, die bei den einzelnen Zuschlagskriterien ermittelt wurden, addiert.
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Zudem sind die in Anlage 3 benannten Mindestkriterien vollständig zu erfüllen und per Unterschrift zu bestätigen.
3.2.1 Preis (50%) Der NDR ermittelt das preisgünstigste Angebot anhand ausgewiesener Leistungspositionen, die häufiger abgerufen werden. In der Preisliste (Anlage 2) sind diese Preise grün hinterlegt. Diese Preise werden aufaddiert. Das Preisblatt ist vollständig auszufüllen. Der Preisgünstigste erhält 50 Punkte. Die nächsthöheren Bieter werden nach folgender Formel gewertet:
Bieter A Niedrigster Preis x 50 Preis Bieter A
Die daraus resultierenden Punkte gehen zu 50% in die Gesamtwertung des Angebots ein.
3.2.2 Aufgabenlösung (50%) Unter Punkt 4 die Aufgabe zur Bildbearbeitung beschrieben, die von den Bietern zu lösen ist. Die Lösung der Aufgabe wird nach den nachfolgenden Kriterien bewertet: Es werden alle eingereichten Lösungen miteinander verglichen. Die unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung wird je Aufgabe mit 1 Punkt bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Das Ergebnis der Aufgabe wird mit dem Faktor 5 multipliziert. Die maximal zu erreichende Punktzahl für die Aufgabenlösung beträgt 50 Punkte.
1 Punkt: Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. 2 Punkte bis 3 Punkte: Mangelhafte bis ausreichende Darstellung der Anforderung, in der auf wichtige Details nicht oder nur teilweise eingegangen wird. 4 Punkte bis 6 Punkte: Befriedigende Darstellung der Anforderungen, die insgesamt aber nur teilweise an die Erwartungen des NDR heranreicht. 7 Punkte bis 9 Punkte: Gute Darstellung der Anforderung, die insgesamt den Erwartungen des NDR entspricht. 10 Punkte: Hervorragende Darstellung der Anforderung, die insgesamt den Vorstellungen des NDR in einem besonderen Maße entspricht.
Die Aufgabenlösung geht zu 50% in die Gesamtwertung des Angebots ein.
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4 Aufgabenstellung
NDR Info, Das Thema Bildbearbeitung
Die Aufgabe besteht darin, die einzelnen Elemente und Bestandteile der vorliegenden PSD- Datei aufeinander abzustimmen. Es soll ein eigenständiger Gesamteindruck entstehen, bei dem Farbanmutung und Lichtatmosphäre in eine harmonische Optik versetzt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass das Ergebnis dem Anspruch an ein seriöses Nachrichtenformat gerecht wird.
Ausgabemedium: DIN A3 Proof Material: Das Thema (Podcast) - Guidelines - NDR Info
Die Bewertung der Aufgabe erfolgt im Hinblick auf:
• Harmonie in der Abstimmung einzelner Elemente • Eigenständigkeit in der Wirkung • stimmige Gesamtatmosphäre • Wahrung öffentlich-rechtlicher Züge im Sinne journalistischer Qualität
Proofs sind fristgerecht zur Angebotsöffnung per Post oder Kurier zu senden an:
Norddeutscher Rundfunk Beschaffungsmanagement/Einkauf Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg
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5 Anlagen
Anlage 1 – EG-Angebotserklärung Anlage 2 – Preisblatt Anlage 3 – Mindestkriterien Anlage 4 – Bietergemeinschaft Anlage 5 – Nachunternehmerverzeichnis Anlage 6 – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer Anlage 7 – Zusätzliche Vertragsbedingungen Anlage 8 – Bewerbungsbedingungen Anlage 9 – dtvp FAQs Anlage 10 – Informationen zum Bieter
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