02 a.) Eignung_ 2600040815.docx

Druckdienstleistungen für den Zeitraum 2027 bis 2032

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 07:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

INHALTSVERZEICHNIS

Übersicht über enthaltene Formblätter

1.1 Eigenerklärung zur Eignung nach § 31 UVgO 2

1.2 Eigenerklärung MiLoG 4

1.3 Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht 5

HINWEIS:

Dieses Dokument entfaltet im Falle der Beauftragung dadurch seine Wirksamkeit, dass der Bewerber/Bieter es als Bestandteil der Eignungsunterlagen eingereicht hat.

Ich/Wir versichere/-n mit meiner/unserer Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot bzw. mit der elektronischen Einreichung des Teilnameantrags bzw. Angebots in Textform nach § 126b BGB die Richtigkeit der Angaben.

Name und Anschrift des Bewerbers bzw. Bieters

Eigenerklärung zur Eignung nach § 31 UVgO

und §§ 123, 124 GWB analog

Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,
  3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union, gegen Haushalte, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder gegen öffentliche Haushalte richtet,
  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union, gegen Haushalte, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder gegen öffentliche Haushalte richtet,
  6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).

Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen vergleichbare Vorschriften anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Wettbewerb als Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden muss, wenn

  1. es seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
  2. oder der Auftraggeber einen solchen Verstoße sonst nachweisen kann.

Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Wettbewerb als Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden kann, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  5. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, auch wenn dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  6. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.

Ich/Wir versichere/-n hiermit, dass keine der zuvor genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.

Ich/Wir verpflichte/-n mich/uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Unterbeauftragung vorzulegen.

Ich/Wir versichere/-n die Richtigkeit der Angaben.

Eigenerklärung MiLoG

Eigenerklärung zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das AufenthG sowie gegen das MiLoG

Ich/wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen

  • nach den in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) genannten Vorschriften (insbesondere dessen §§ 8 ff.) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind;
  • wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind;
  • wegen eines in § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) genannten Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt bzw. zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind;
  • wegen eines Verstoßes gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLog) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind.

Mit Annahme dieses Auftrags erkläre ich/wir, dass die in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer nicht unter den in meinem/unseren Unternehmen geltenden Lohntarifen entlohnt werden. Bzw. werden die in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gemäß § 21 Abs. 3 AEntG bzw. Mindestlohngesetzes gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG entlohnt.

Mir/Uns ist bekannt, dass ein Verstoß gegen entsprechende Normen anderer Staaten einem Verstoß gegen die oben genannten Normen gleichsteht.

Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze oder gegen entsprechende Normen anderer Staaten sind gegen mich/uns nicht anhängig.

Ich/Wir verpflichte/-n mich/uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. vor Zustimmung des Auftraggebers zur Unterbeauftragung vorzulegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der o. g. Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann.

Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht

Die Deckungssumme hat mindestens den doppelten Auftragswert abzusichern.

Versicherungsunternehmen
Versicherungssumme in EURO
Versicherungsunternehmen
Versicherungssumme in EUROPersonenschäden€
Sachschäden Vermögensschäden€
Vermögensschäden€
Bearbeitungsschäden€
Schlüsselverlust€

Falls eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung noch nicht vorhanden ist, bitte folgendes ankreuzen:

Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebs-Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall[ ] Ja [ ] Nein

Zur Info: Hat der Bewerber keine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bzw. nicht die Absicht im Auftragsfall eine abzuschließen, führt dies zwingend zum Ausschluss.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung