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GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1, 64291 Darmstadt www.gsi.de
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot zurückgeben!
Genderhinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männ-
lich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen
für alle Geschlechter.
An alle Bieter
Besondere Bewerbungsbedingungen für die Öffentliche Aus-
schreibung gem. § 9 UVgO
Sehr geehrte Damen und Herren, Geschäftsführung: Professor Dr. Thomas Nilsson Dr. Katharina Stummeyer die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (im Folgenden Jörg Blaurock „GSI“, „Vergabestelle“ oder „Auftraggeber“) führt eine Öffentliche Ausschrei- Vorsitzende des GSI-Aufsichtsrats: Ministerialrätin Dr. Andrea Fischer bung gem. § 9 UVgO für die Ausschreibung „80/2600040815 RV-Druckdienst- leistungen 2027-2032“ nachfolgenden Bedingungen durch: Sitz: Darmstadt Amtsgericht Darmstadt HRB 1528
USt-IdNr.: DE 111 671 917 0. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Landesbank Hessen/Thüringen IBAN DE56 5005 0000 5001 8650 04 Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bewerber/Bieter diese auf Vollstän- BIC HELADEFF digkeit zu überprüfen. Sind die Vergabeunterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewer- ber/Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe des Angebots über das DTVP darauf hinzuweisen.
HINWEIS: Klarstellend hebt die Vergabestelle hervor, dass die Begriffe „Bewerber“, „Bieter“, „Anbieter“ und „Auftragnehmer“ jeweils dieselbe (juristische) Person be- zeichnen. Die „Bewerbergemeinschaft“ und die „Bietergemeinschaft“ werden eben- falls synonym verwendet; der Übersichtlichkeit halber findet sich in den weiteren Unterlagen nur der Begriff „Bietergemeinschaft“.
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- Vergabeunterlagen und Bestandteile des Angebots
Folgende von der GSI mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter sind als Bestandteil des Angebots bei der Vergabestelle ausgefüllt einzureichen:
- 02 a.) Eignung_2600040815
- 02 b.) Eignung_UA und Bietergemeinschaft_2600040815
-
- Angebotsformblatt_2600040815
- 03.1. Beispiel Produktkatalog_2600040815
- 03.2. Leistungs-Spektrum-Aufstellung_2600040815
- AVV_GSI_FAIR_2600040815 (Auftragsverarbeitungsvertrags) Der Bietende muss im Vergabeverfahren datenschutzrechtliche Anforderun- gen erfüllen, ansonsten ist er vom Vergabeverfahren auszuschließen. Hierfür ist das Dokument „Auftragsverarbeitungsvertrag“ einzureichen. Sofern der Bieter den Zuschlag nicht erhält, wird auch der Auftragsverarbeitungsvertrag nicht geschlossen.
Folgende Unterlagen sind vom Bieter zu erstellen und als Bestandteil des Ange- bots ebenfalls bei der Vergabestelle einzureichen:
- Erläuterungen zum Angebot Der Bieter fügt dem Angebot ein Dokument bei, indem er den Gesamtange- botspreis sowie den angebotenen Leistungsumfang detailliert erläutert. Die in der Leistungs-beschreibung geforderten Angaben sind zu belegen.
- Bitte beachten Sie, dass Ihre Erläuterungen zur Leistungserbringung den gegebenen Vergabe- und Vertragsunterlagen nicht widersprechen dür- fen.
Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter sind – in Ab- hängigkeit vom Angebot – vollständig auszufüllen. Die Nichtvorlage bzw. unvoll- ständige Vorlage der geforderten Unterlagen sowie wissentlich falsche Erklärun- gen können zum Ausschluss des Bieters von der Ausschreibung führen. GSI behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforde- rungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 41 UVgO vor. Die Bieter können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige An- gebote werden ausgeschlossen (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO).
Bieter dürfen dem Angebot keine eigenen Vertragsbedingungen zugrunde legen. Änderungen an den Vergabeunterlagen (beispielsweise Streichungen oder Ergän- zungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen an dafür nicht vorgesehenen Stellen) sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO.
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- Frist für die Abgabe der Angebote
Die in der Bekanntmachung genannte Frist für die Abgabe der Angebote ist unbe- dingt einzuhalten. Verspätet eingegangene Angebote werden vom Verfahren aus- geschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).
- Anforderungen an die Form der Angebote
Die Vergabestelle akzeptiert die Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die Information zur eVergabe und URL: http://www.dtvp.de/Center/). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche bei der elektronischen Einrei- chung die Textform gem. § 126b BGB verletzen oder bei der Einreichung in Papier- form die oben genannten Formvoraussetzungen, werden die Angebote ausge- schlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).
- Kommunikation mit den Bietern
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt über die Ausschreibungsplattform des DTVP. Fragen sind über das DTVP an die GSI zu übermitteln und werden über das DTVP beantwortet. Mündlich bzw. telefonisch gestellte Fragen zu den Unterlagen oder dem Auftragsgegenstand werden nicht beantwortet; mündlich bzw. telefo- nisch erteilte Antworten sind nicht verbindlich.
- Sprachen
Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch. Die Vergabeunterlagen sind ggf. teil- weise in Deutsch und Englisch verfasst, Spezifikationen und technische Anlagen teil- weise auch nur in Englisch. Bei Dokumenten, die in Deutsch und Englisch verfasst sind, ist allein die deutsche Fassung verbindlich; die englische Version dient in die- sem Fall nur dem besseren Verständnis für ausländische Bieter. Im Falle von Abwei- chungen zwischen der deutschen Version und der englischen Übersetzung gilt der deutsche Originaltext.
Wenn der Bieter dem Angebot Eignungsnachweise in einer anderen Sprache bei- fügt, sind deutsche Übersetzungen mit einzureichen.
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- Zuschlagskriterien / Angebotsauswertung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtangebotspreis“, welches mit 100 % in die Bewertung einfließt, werden die Preisangaben wie folgt berücksichtigt:
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf den Wertungs- preis. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe aller Mittelwerte pro Produkt- sparte
Dokument 03.1. Beispiel Produktkatalog_2600040815 sowie Dokument 03.2. Leistungs-Spektrum-Aufstellung_2600040815
Jede bestätigte Zeile in der Tabelle „Leistungs-Spektrum-Aufstellung“ gibt einen Punkt. Es können maximal 21 Punkte erreicht werden. Diese Punktzahl wird ver- doppelt. Hier können maximal 42 Punkte erreicht werden.
Basierend auf den Preis-Angaben in „Beispiel-Produkt-Katalog“ werden die ver- schiedenen abgegebenen Gebote in der Reihenfolge abfallender Preise gewichtet:
Der wirtschaftlichste Preis bekommt 60 Punkte, der nächstfolgende 55 Punkte und so fort.
Die Punkte aus den beiden Bewertungen werden aufaddiert: Es können maximal 102 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punkt- zahl erhält den Zuschlag.
Zur Abgabe des preislichen Angebots ist das Dokument 03. Angebotsform- blatt_2600040815 auszufüllen, dessen Vorgaben im Angebotsformblatt selbst und in der Leistungsbeschreibung näher ausgeführt sind. Für die Leistungserbringung sind ausschließlich die im Angebotsformblatt ausgewiesenen Preise maßgeblich.
- Nebenangebote, § 25 UVgO
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Gewerbliche Schutzrechte, § 38 Abs. 11 UVgO
Sollten für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sein, ist das in den Erläuterungen zum Angebot anzugeben. Sollte ein Bieter erwägen, Angaben aus dem Angebot zum Gegenstand einer Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu machen, ist das in den Erläu- terungen zum Angebot deutlich anzugeben.
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