Allgemeine Bewerbungsbedingungen.pdf

Druck und Anzeigengeschäft für die Publikation IHKplus

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 09:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.ihk.de

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Allgemeine Bewerbungsbedingungen

Vergabeverfahren

Druck und Anzeigengeschäft der IHKplus

Öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an § 9 UVgO

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  1. Auftraggeberin, Vergabestelle und Meilensteine des Verfahrens

1.1 Auftraggeberin Industrie und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 5 - 7 50667 Köln Internet-Adresse (URL): http://www.ihk-koeln.de

1.2 Vergabestelle Industrie und Handelskammer zu Köln Zentrale Vergabestelle Unter Sachsenhausen 5 - 7 50667 Köln

Ansprechpartner: Dr. Tobias Rolfes Tel.: +49 221 1640-3500 E-Mail: vergabestelle@koeln.ihk.de

Internet-Adresse (URL): http://vergabe.ihk.de/

1.3 Meilensteine Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:

MeilensteineTermin
Ablauf der Frist, bis zu der Fragen zur Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen gestellt werden können11.11.2026
Ablauf der Angebotsfrist18.11.2026, 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist09.12.2026
Beginn der Leistungserbringung01.01.2027
  1. Darstellung des Auftragsgegenstandes Die Industrie- und Handelskammer zu Köln ist Partnerin der Unternehmen in der Region Köln. Rund 150.000 Betriebe in Köln, Leverkusen, dem Rhein-Erft-Kreis, dem Oberbergischen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis sind gesetzliche Mitglieder. Die IHK Köln ist für die duale Ausbildung in allen gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen zuständig. Für Unternehmen bietet die IHK Köln vielfältige Beratungen und Services – von A wie Ausbildung bis Z wie Zollpapiere. Sie setzt sich gegenüber Politik und Verwaltung für die Interessen der Mitgliedsunternehmen ein.

Die IHK Köln ist ein starkes Netzwerk von Unternehmen. In der Vollversammlung entscheiden gewählte Unternehmerinnen und Unternehmer über die Finanzen, die Themen und politischen Forderungen der IHK. Ausschüsse, Gremien, Info- und Netzwerkveranstaltungen befassen sich mit aktuellen Themen aus der Unternehmenspraxis und der Politik. Ein breites Weiterbildungsangebot sorgt für anerkannte Qualifizierungen.

Das Magazin IHKplus wird vier bis fünf Mal pro Jahr kostenlos an rund 100.000 Mitgliedsunternehmen verschickt. Damit informiert die IHK Köln über ihre Aktivitäten, Serviceangebote, Leistungen und für die regionale Wirtschaft relevante Entwicklungen und Themen.

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IHKplus versteht sich dabei als inhaltlich anspruchsvolles Magazin mit einem frischen Design, das sich an aktueller Magazingestaltung orientiert und zum öffentlichen Gesamtauftritt der IHK Köln passt.

Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die technische Herstellung (Druck), die Anzeigenakquisition und - abwicklung für die Zeitschrift sowie die Vorbereitung des postalischen Versands.

  1. Allgemeine Bewerbungsbedingungen Folgende Vorgaben sind von den Bietern zu beachten:

3.1 Verfahrensart, allgemeine Hinweise Das Vergabeverfahren wird als nationale öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durchgeführt. Bei der IHK Köln handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber keinen Auftraggeber nach § 99 GWB. Sie führt daher unabhängig von einem Schwellenwert eine national öffentliche Vergabe nach der UVgO durch.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Vergabeunterlagen einschließlich dieser Bewerbungsbedingungen durch Nachträge oder Ergänzungen bis zum Abschluss des Verfahrens zu ändern. Bei Änderungen sind dem Angebot ausschließlich die Angebotsunterlagen in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung zugrunde zu legen.

Die Vergabe- und Vertragsunterlagen bleiben Eigentum der Auftraggeberin. Sie dürfen nur zum Erstellen eines Angebots verwendet werden und sind im Übrigen vertraulich zu behandeln. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der IHK Köln nicht gestattet.

Ein etwaiger Verzicht auf die Auftragsvergabe sowie die Gründe für diese Entscheidung werden den Bietern über die Vergabeplattform mitgeteilt.

Das Angebot, sämtliche beizubringende Erklärungen sowie weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Dokument, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

Alle Bieter, deren Angebote nicht für den Zuschlag berücksichtigt werden sollen, werden über die Nichtberücksichtigung informiert. Mit der Abgabe eines Angebots unterliegen Sie den Bestimmungen des § 46 UVgO. Sie erklären sich damit einverstanden, dass im Fall der Zuschlagserteilung auf Ihr Angebot den nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird. Sie erklären sich des Weiteren damit einverstanden, dass die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können. Sofern Gründe i.S.d. §§ 46 Abs. 2, 30 Abs. 2 UVgO geltend gemacht werden, die gegen die Bekanntmachung sprechen, ist der Bewerber/Bieter gehalten, diese der Vergabestelle mitzuteilen oder in den Unterlagen deutlich zu kennzeichnen. Die Vergabestelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Weitere Hinweise zum Datenschutz können dem entsprechenden Dokument entnommen werden.

Der Bewerber/Bieter erhält keine Vergütung für die Teilnahme an diesem Verfahren bzw. die Erstellung geforderter Dokumente. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots erklärt sich der Bewerber/Bieter mit den Bedingungen des Vergabeverfahrens einverstanden.

3.2 Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zur Kommunikation Dieses Vergabeverfahren wird überwiegend elektronisch über die Vergabeplattform der IHKn (https://vergabe.ihk.de) durchgeführt.

Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform der IHKn unentgeltlich und ohne vorherige Registrierung heruntergeladen werden. Automatisierte Hinweise auf Änderungen der Vergabeunterlagen oder auf Antworten von

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Bewerberfragen können den Bewerbern/Bietern allerdings nur bei einer Registrierung zugehen. Daher besteht für nicht registrierte Bewerber/Bieter eine Holpflicht bzgl. dieser weiteren Informationen zum Verfahren.

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch über die genannte Vergabeplattform der IHKn zur Verfügung gestellt. Die Dateien dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen ergänzt und ausgefüllt werden. Manipulationen oder Änderungen an anderen Stellen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.

3.3 Unklarheiten und Fragen zum Vergabeverfahren und den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er die Auftraggeberin über die Vergabeplattform unverzüglich darauf hinzuweisen. Die Auftraggeberin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Vergabeunterlagen; ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz und grobes Verschulden sowie Personenschäden.

Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum in Ziffer 1.3 genannten Zeitpunkt an die Vergabestelle zu richten, damit diese mit Blick auf die Angebotserstellung rechtzeitig beantwortet werden können. Die Fragen sind über die Vergabeplattform zu stellen.

Die Vergabestelle wird ergänzende oder berichtigende Angaben zum Verfahren sowie Antworten auf Fragen – soweit sie für alle Bieter relevant sind – in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform der IHKn bekanntgeben (https://vergabe.ihk.de). Die Bieter sind daher gehalten, die vorgenannte Internetseite laufend im Hinblick auf entsprechende Informationen zu kontrollieren.

3.4 Losaufteilung

Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt.

3.5 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.

3.6 Frist zur Angebotsabgabe Die Frist zur Abgabe der Angebote endet zum in Ziffer 1.3 genannten Zeitpunkt.

Angebote, die nicht fristgerecht eingehen, werden ausgeschlossen. Es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.

3.7 Form der Angebotsabgabe Das Angebot hat einen Probedruck zu enthalten, deswegen kann es nicht rein elektronisch abgegeben werden. Dem Bieter steht es frei, gemeinsam mit dem Probedruck sämtliche Angebotsunterlagen schriftlich einzureichen. Alternativ kann der Bieter lediglich den Probedruck schriftlich einreichen und die übrigen Unterlagen auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform der IHKn. Eine Übermittlung des Probedrucks in elektronischer Form (z. B. über die Vergabeplattform der IHKn oder per E-Mail) ist nicht zulässig.

Der schriftliche Angebotsteil (Probedruck) bzw. das vollständige schriftliche Angebot ist zu richten an die

Industrie- und Handelskammer zu Köln z.Hd. Dr. Tobias Rolfes Unter Sachsenhausen 5 - 7 50667 Köln

oder am Empfang der IHK persönlich abzugeben.

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Das Angebot ist fest zu verschließen. Der Umschlag muss den Vermerk tragen:

Nicht öffnen Angebot zum Vergabeverfahren „Druck und Anzeigengeschäft der IHKplus“

Die übrigen Angebotsunterlagen können fristgerecht elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform der IHKn eingereicht werden. Für das Hochladen der Dokumente ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei möglich und wird über den Anbieter Cosinex vorgenommen. Bewerber/Bieter, die bereits bei diesem Anbieter registriert sind, können diese Registrierung auch für die Vergabeplattform der IHKn nutzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument „Hinweise zur Einreichung des Angebots über die eVergabeplattform der IHKs“.

Zur Einreichung der Angebote reicht die Textform nach § 126b BGB aus. Daher brauchen die Angebote nicht gesondert elektronisch zertifiziert zu werden. Die Dokumente können am Computer ausgefüllt werden oder auch ausgedruckt, händisch ausgefüllt und danach eingescannt werden.

Eine Unterschrift unter die einzelnen Dokumente ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sollten in einzelnen auszufüllenden Dokumenten dennoch ausdrücklich Unterschriften vorgesehen sein, so können diese folgendermaßen eingereicht werden: • Datei der unterschriebenen und eingescannten Erklärung oder • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Erklärung.

Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot vorzulegen.

Fehlen Unterlagen, sind diese unvollständig oder fehlerhaft, so kann der Bewerber/Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen im Sinne des § 41 UVgO bleibt unberührt.

3.8 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die Angebote zurückgezogen, geändert oder berichtigt werden. Für Änderungen oder Berichtigungen des Angebots ist die dafür festgelegte Form einzuhalten. Aus dem Angebotsanschreiben muss dabei eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine Änderung oder Berichtigung des bisherigen Angebotes handelt. Soweit nur Teile des bisherigen Angebots geändert werden sollen, muss ohne weiteres erkennbar sein, welche Teile hiervon betroffen sind. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinem Angebot nicht zweifelsfrei sind, werden ausgeschlossen.

3.9 Allgemeines zu Eignungskriterien

Die geforderten Erklärungen und Nachweise im Rahmen der Eignungsprüfung sind grundsätzlich als Eigenerklärungen in deutscher Sprache abzugeben. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stelle bestätigen zu lassen.

Alternativ zu den Einzelnachweisen können die Bieter gemäß § 35 Abs. 6 UVgO Unterlagen oder Einzelnachweise auch über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Bieter (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) nachweisen. Hierzu ist lediglich der individuelle Zertifikatscode mitzuteilen. Das gilt nicht, sofern einzelne Eignungsanforderungen über

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die in der Datenbank hinterlegten Dokumente hinausgehen. In diesem Fall sind die entsprechenden Einzelnachweise zusätzlich abzugeben.

3.10 Bietergemeinschaften Soll eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gegründet werden, so sind die folgenden Bedingungen zu beachten: Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft muss alle ihre Mitglieder und ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benennen. Alle Mitglieder der Gemeinschaft haften gesamtschuldnerisch, d. h. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet im Außenverhältnis gegenüber der IHK Köln für die Erbringung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistung unabhängig davon, welchen Teil der Gesamtleistung es im Innenverhältnis der Bietergemeinschaft zu erbringen hat. Es ist anzugeben, welche Teilaufgaben von den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft federführend erbracht werden.

Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft ist die beigefügte „Bietergemeinschaftserklärung“ dem Angebot ausgefüllt beizufügen.

Die Angaben von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bewerber- /Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte beziehen. Im Übrigen müssen die eingereichten Nachweise es der Auftraggeberin ermöglichen, zu beurteilen, ob die Bietergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der mitgeteilten Arbeitsteilung - über die erforderlichen fachlichen und sonstigen Kapazitäten verfügt. Die Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen bzw. für diese auszufüllen.

3.11 Unterauftragnehmer/Eignungsleihe Die Vergabe von Teilen der Leistung an Unterauftragnehmer (Unteraufträge) ist ebenfalls zulässig. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bezogen auf konkrete Bereiche zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Hierfür ist das „Verzeichnis Unterauftragnehmer, Eignungsleihe“ zu verwenden.

Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen. Darin haben sich letztere zu verpflichten, die vom Bieter in dessen Angebot benannten Leistungsteile im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters als Unterauftragnehmer zu erbringen. Hierfür ist die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Eignungsleiher“ zu verwenden. Die Vorlage des Dokuments ist auch bereits mit dem Angebot/Teilnahmeantrag möglich. Jeder Unterauftragnehmer muss für den von ihm zu übernehmenden Teil der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil. Der Auftraggeber behält sich daher vor, vor der Zuschlagserteilung die entsprechenden Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer zu verlangen, soweit diese aus seiner Sicht wesentliche Leistungsteile erbringen sollen.

Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn ein Bewerber/Bieter oder eine Bewerber-/Bietergemeinschaft beabsichtigt, sich eines anderen Unternehmens zur Herstellung seiner Eignung zu bedienen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat er dieses Unternehmen zwingend bereits im Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und durch die „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Eignungsleiher“ nach § 34 UVgO nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Ein solcher Nachweis ist grundsätzlich auch bei konzernverbundenen Unternehmen erforderlich. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit kann sich der Bewerber/Bieter jedoch nur auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, wenn diese die Leistung tatsächlich erbringen, für die diese Kapazität benötigt wird.

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Nimmt ein Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat er mit der „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Eignungsleiher“ auch die Erklärung einzureichen, dass er und das andere Unternehmen zusichern, gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften.

3.12 Zuschlags- und Bindefrist Die Zuschlags- und Bindefrist endet zum in Ziffer 1.3 genannten Termin. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist geplant, den Zuschlag zu erteilen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, bis zu diesem Datum an sein Angebot gebunden zu sein.

3.13 Aufsichtsbehörde, Nachprüfung

3.13.1 Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde ist gem. § 11 Abs. 1 IHKG i.V.m. § 2 Abs. 1 IHKG NW das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf.

3.13.2 Nachprüfungsverfahren Bei der IHK Köln handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die weder überwiegend staatlich finanziert noch kontrolliert wird. Sie ist daher kein Auftraggeber im Sinne des GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 12.09.2013 (C-526/11) und der nachfolgenden Entscheidung der Vergabekammer Sachsen (Beschl. V. 12.11.2015 - 1/SVK/033-15). Die IHK führt gleichwohl zur Förderung von Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig ein Vergabeverfahren für den hier in Rede stehenden Auftrag nach der UVgO durch. Die Vorschriften des GWB und der VgV sowie des TVgG-NRW finden keine unmittelbare Anwendung.

Sollte ein Bieter Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK Köln haben, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Fax: +49 221-147 2889; Tel.: +49 221-147-3166; Internet: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen folgende Voraussetzungen zu beachten sind:

Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit

• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch

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den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen.

3.13.3 Ordentliche Gerichtsbarkeit Im Übrigen ist für etwaige Rechtsbehelfe die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Köln. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist insoweit das Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Fax: +49 221/477-3333, Tel.: +49 221/477-0; E-Mail: poststelle@lg-koeln.nrw.de, Internet: http://www.lg- koeln.nrw.de.

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