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Vertrag Druck und Anzeigengeschäft der IHKplus
Präambel
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) ist eine von den Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft getragene Institution. Mit ihrer Zeitschrift IHKplus (im Folgenden „Zeitschrift“) informiert die IHK Köln über ihre Aktivitäten, Serviceangebote, Leistungen und für die regionale Wirtschaft relevante Entwicklungen (Mitteilungsblatt).
§ 1 Herausgeberin (1) Die IHK ist Herausgeberin der Zeitschrift. Die Zeitschrift ist von journalistisch aufbereiteten Wirtschaftsthemen geprägt, in deren Mittelpunkt die Information und die Dialogförderung mit den Mitgliedsunternehmen der IHK steht. Als Mitgliedszeitschrift werden ausschließlich Themen der IHK behandelt, dies erfasst insbesondere Berichte über Angebote der IHK und ihre Aktivitäten in der Interessenvertretungsarbeit.
(2) Eigentümerin des Titels sowie Inhaberin der Titel- und Urheberrechte der Zeitschrift ist die IHK. Sie bestimmt die Grundkonzeption und trägt die Verantwortung für den Inhalt des redaktionellen Teils. Eine über die nachfolgenden Maßgaben hinausgehende Verwendung des Titels, der jeweiligen Druckschriften oder der darin wiedergegebenen Inhalte durch den Vertragspartner, insbesondere für eigene Werbezwecke, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IHK.
(3) Die Beiträge für den redaktionellen Teil der Zeitschrift wie Nachrichten, Artikel, Kommentare, Service, Fortbildungsangebote etc., werden durch die IHK eigenverantwortlich verfasst oder fremderfasst und dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt. Im Fall redaktioneller Engpässe bei der IHK ermöglicht der Vertragspartner Zugang zu journalistisch ausgebildetem Personal und ausgewiesener Expertise in wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Themen. Die tatsächliche Inanspruchnahme redaktioneller Leistung erfolgt im Rahmen einer gesonderten Beauftragung.
§ 2 Vertragsgegenstand (1) Die IHK überträgt dem Vertragspartner die technische Herstellung (Druck), die Anzeigenakquisition und -abwicklung für die Zeitschrift sowie die Vorbereitung des postalischen Versands.
(2) Die Erscheinungsweise, Auflagenhöhe, die technischen Daten und Druckvorgaben sowie sonstige Rahmenbedingungen der Zeitschrift sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
(3) Der Vertragspartner darf einzelne Teilleistungen aus diesem Vertrag an Subunternehmen vergeben, er trägt in diesem Fall aber weiterhin die Verantwortung für die qualitäts- und termingerechte Vertragserfüllung gegenüber der IHK. Er legt der IHK auf Verlangen alle einzelnen Vertragsbeziehungen offen. Das Anzeigengeschäft darf nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der IHK an einen Dritten übertragen werden. Zur Sicherstellung der Druckqualität arbeitet der Vertragspartner allenfalls mit einer bekanntzugebenden Druckerei zusammen. Sollte es erforderlich werden diese zu wechseln, ist dies vorab mit der IHK abzustimmen.
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§ 3 Druck (1) Der Vertragspartner leistet den Druck der Zeitung nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil dieses Vertrags ist. Dieser setzt sich aus den folgenden Einzelleistungen zusammen: a) Druck des Magazins nach Maßgabe des Druck-PDF (oder einer vergleichbaren Druck-Vorlage), welches der Druckerei direkt durch die IHK Köln oder durch einen Layout-Dienstleister (von der IHK beauftragt) übermittelt wird. Der Produktionsplan wird für jede Ausgabe vorab zwischen der IHK, dem Dienstleister für das Druck- und Anzeigengeschäft sowie dem Layout-Dienstleister abgestimmt. b) Sicherstellung, dass das Papier gemäß Zuschlag in jeder Ausgabe verarbeitet wird und in gleichbleibender Qualität verfügbar ist. c) Platzierung der Anzeigen im Verlauf des Produktionsprozesses im Einvernehmen mit der IHK oder ihrem Layout-Dienstleister. d) Teilnahme an jeweils ca. einstündigen Abstimmungsgesprächen („Redaktionskonferenz“) mit der IHK Köln zu Beginn des Produktionsprozesses einer jeden Ausgabe, vor Ort oder per Videokonferenz. e) Die Produktionszeit für den Druck bis zur Übergabe an den Post-/Zustelldienstleiser beträgt höchstens fünf Werktage und wird im Produktionsplan (siehe „a“) vorab festgelegt; eine möglichst kurze Druckzeit ist stets anzustreben. Die Druckerei bekommt die Druckdateien spätestens am Abend vor Beginn der fünftägigen Druckperiode. Eine Vorab-Lieferung der Umschlagseiten kann vereinbart werden, diese sind jedoch frühestens acht Werktage vor Übergabe an den Post-/Zustelldienstleiser lieferbar. Soweit nicht anders im Produktionsplan einer jeden Ausgabe vereinbart, ist der Drucktermin so zu legen, dass die IHK- Exemplare am letzten Werktag des Monats vor dem Erscheinungstermin des Heftes bei der IHK eintreffen und die adressierten Exemplare am ersten Werktag des Monats an den mit dem Postdienstleister vereinbarten Übergabeort geliefert werden. Als Werktag gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage in NRW sind. Es steht dem Auftragnehmer frei, mit dem Postdienstleister einen abweichenden Übergabeort oder -termin zu vereinbaren. Eine solche abweichende Vereinbarung lässt die Leistungspflichten des Auftragnehmers sowie die mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise unberührt. f) Adressierung der Magazine per Cheshire-Etiketten oder einem vergleichbaren Verfahren nach gelieferten Daten (Excel-Tabelle), so dass die Adress-Daten die Auslese-Anforderungen des Vertriebsdienstleisters (Deutsche Post, Premiumadress) erfüllen. Bei Änderungen von Seiten des Post-/Zustelldienstleiser ist die Adressierung entsprechend anzupassen. g) Porto-Optimierung: Der Versand ist nach der Preisgestaltung des Post-/Zustelldienstleiser so zu optimieren, dass die Laufzeit nicht länger als fünf Werktage beträgt. h) Vorbereitung bzw. Verpackung sowie Bereitstellung der Magazine für die Übergabe an den Post- /Zustelldienstleiser.
(2) Die IHK erhält vom Vertragspartner frei Haus eine Anzahl von 350 Zeitungen zur eigenen, internen Verwendung.
§ 4 Versandvorbereitung (1) Der Vertragspartner übernimmt neben dem Druck auch die Versandvorbereitung der Zeitschrift. Er hat alle hierzu erforderlichen Leistungen zu erbringen, dies sind die Etikettierung, Verpackung und Auslieferung/Bereitstellung der Zeitschrift an den Post-/Zustelldienstleister. Der Vertragspartner stimmt sich hierzu ggf. gesondert mit dem Post-/Zustelldienstleiser ab.
(2) Die IHK oder ein von ihr beauftragter Dienstleister stellt dem Vertragspartner die Daten des zu beliefernden Adressatenkreises in einem gängigen Datenformat zur Verfügung. Der Vertragspartner darf diese Daten ausschließlich zum Versand der Zeitung verwenden, jede anderweitige Nutzung ist untersagt.
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§ 5 Anzeigengeschäft (1) Der Vertragspartner betreibt das gesamte Anzeigen- und Beilagengeschäft für die Zeitschrift. Er trägt die Kosten hierfür und ihm stehen alle Einnahmen aus Anzeigen einschließlich Anzeigenbeiheftern und Anzeigenbeilagen zu.
(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Anzeigenakquisition die Grundsätze rechtlich einwandfreier und seriöser Werbung zu beachten und nur solche Mitarbeitende mit der Anzeigenakquisition zu beauftragen, die diesen Anforderungen genügen.
(3) Der Vertragspartner darf nur Anzeigen aufnehmen, die dem besonderen Ansehen bzw. der Stellung der IHK nicht zuwiderlaufen. Die IHK steht für die „Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns“. Wettbewerbsrechtlich zu beanstandende Anzeigen dürfen nicht veröffentlicht werden. Unterlässt der Vertragspartner dies und wird die IHK als Herausgeberin verantwortlich gemacht, so hat er sie von allen daraus resultierenden Kosten und Schadensersatzansprüchen freizustellen. Anzeigen mit politischem Inhalt sowie Stellenanzeigen werden nicht veröffentlicht. Eigenanzeigen oder Bekanntmachungen der IHK werden wie redaktioneller Umfang behandelt.
(4) Der Vertragspartner stellt sicher, dass redaktioneller Inhalt und Anzeigen nicht miteinander gekoppelt werden. Werbung muss klar als solche erkennbar bzw. gekennzeichnet sein. Werbung in Form redaktionell anmutender Inhalte (Advertorials, Sonderveröffentlichung o. ä.) ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Landespressegesetzes NRW werden eingehalten. Die vordere Umschlagsseite (U1), die erste Inhaltsseite und die ersten zwei Seiten der Titelgeschichte dürfen keine Anzeigen enthalten. Bei Belegung der U4 ist der Raum für die Adressetikettierung einzuplanen.
(5) Der Anteil der Anzeigen am Gesamtumfang der Zeitschrift soll inklusive potentieller Beilagen pro Ausgabe ein Drittel nicht überschreiten. Abweichungen hiervon sind mit der IHK gesondert abzustimmen. Einzelne Anzeigen sind in der Regel zu vollen Seiten bzw. zu Anzeigenblöcken zu addieren. Ein Heft umfasst bei insgesamt 48 Seiten (exkl. Umschlagseiten) somit bis zu 16 Seiten Anzeigen. Werden weniger Anzeigen akquiriert, so kann die IHK die offenen Seiten mit redaktionellem Inhalt füllen. Werden mehr als 16 Seiten Anzeigen akquiriert, so kann der redaktionelle Teil entsprechend aufgestockt werden.
(6) Der Vertragspartner stellt rechtzeitig – wie im jeweiligen Produktionsplan festgelegt - die Anzeigen für die jeweils anstehende Ausgabe gemäß vereinbartem Empfänger zur Verfügung. Der IHK steht es frei, die vorgesehenen Anzeigen auf Vereinbarkeit mit den redaktionellen Inhalten des betreffenden Hefts sowie den in diesem Vertrag genannten Grundsätzen zu prüfen und abzulehnen.
§ 6 Vergütung
(1) Der Vertragspartner betreibt das gesamte Anzeigen- und Beilagengeschäft für die Zeitschrift. Er vereinnahmt sämtliche Erlöse aus der Anzeigenakquisition und schreibt Rechnungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ihm stehen alle Einnahmen aus diesem Geschäft zu.
(2) Für die Überlassung sämtlicher Anzeige- und Werberechte an der Zeitschrift als Leistung der IHK wird für das erste Vertragsjahr der im Preisblatt genannte Betrag zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %) je Ausgabe verbindlich vereinbart. Die Angemessenheit der Vergütung für die Überlassung der Anzeige- und Werberechte ist ab dem zweiten Vertragsjahr jährlich zu überprüfen. Hierfür weist der Vertragspartner die vereinnahmten Erlöse nach und gewährt auf Verlangen Belegeinsicht. Sofern die durchschnittlichen vereinnahmten Anzeigen- und Beilagennettoerlöse je Ausgabe um mehr als 15 % von der bisherigen Vergütung abweichen,
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vereinbaren die Parteien eine neue, angemessene Vergütung. Ohne Einigung gilt die bisherige Vergütung weiter. Für die Herstellungskosten der Zeitschrift als Leistung des Vertragspartners wird der für die jeweilige Auflagenstärke im Preisblatt genannte Betrag zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (z. Zt. 7 %) angesetzt. Sofern nicht anderweitig gesondert geregelt, sind damit alle Leistungen nach diesem Vertrag abgegolten.
(3) Nach Erscheinen jeder Ausgabe rechnen die Parteien ihre Leistungen nach Absatz 2 jeweils unter Ausweis der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer ab. Der Vertragspartner erstellt eine Übersicht über die gegenseiti- gen Forderungen und den sich aus ihrer Verrechnung ergebenden Saldo. Ein Saldo zugunsten der IHK ist vom Vertragspartner, ein Saldo zugunsten des Vertragspartners von der IHK zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der ordnungsgemäßen Abrechnungsunterlagen bei der zahlungspflichtigen Partei fällig.
(4) Die Vertragspartner verpflichten sich, die Angemessenheit der Preise in Bezug auf die Papierkosten laufend zu überprüfen. Eine relevante Veränderung der Kosten liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Papierpreis seit dem 01. Oktober 2026 um mehr als 10 % verändert. Basis ist der EUWID-Papierpreisindex für Pressepapiere. Da dieser eine verzögerte Rück-Betrachtung des Marktes darstellt, ist die IHK bei aktuellen Preissteigerungen und damit verbundenen Mehrkosten schriftlich (per Mail) zu informieren. Der Vertragspartner muss die Preissteigerung über die Offenlegung zweier Angebote von Papierherstellern auf Verlangen belegen können. Der Index des Monats Oktober 2026 ist die Basis (= 100) für diesen Vertrag. In diesem Fall ist der Gesamtpreis proportional, d.h. entsprechend dem Anteil der Papierkosten am Gesamtentgelt, anzupassen.
§ 7 Laufzeit/Kündigung
(1) Dieser Vertrag beginnt zum 01.01.2027.
(2) Für beide Parteien gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.
(3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn a. der Auftragnehmer mehrfach die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen unterlässt, der Auftraggeber ihn schriftlich unter Angabe der betreffenden Pflichten abgemahnt hat und der Auftragnehmer nicht unverzüglich Abhilfe geschaffen hat, b. der Auftragnehmer unberechtigte einseitige Preisanpassungen vornimmt oder c. das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Sonstige gesetzliche oder vertragliche Kündigungsgründe bleiben unberührt.
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung lässt die Gültigkeit von zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Einzelaufträgen unberührt.
§ 8 Datenschutz, Informationspflichten, Verschwiegenheit
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Es werden personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, daher werden die Parteien eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erfüllung der ihm obliegenden Pflichten aus diesem Vertrag gefährden.
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(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und zur Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
§ 9 Geltungsreihenfolge bei Unklarheiten und Widersprüchen
(1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden bestimmt durch
- diesen Vertrag,
- die Leistungsbeschreibung,
- das Angebot des Vertragspartners, insb. ausgefülltes Angebotsschreiben- Preisblatt,
- die übrigen Vergabeunterlagen,
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003.
(2) Im Falle von Unklarheiten über die Verpflichtungen des Auftragnehmers, insbesondere hinsichtlich des Leistungsumfangs, gelten die in Absatz 1 genannten Dokumente in der dortigen Reihen- und Rangfolge.
(3) Auf dem Lieferschein oder sonstigen Dokumenten des Auftragnehmers gegebenenfalls aufgedruckte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Gegenstand der Einzelverträge, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 10 Haftung Für Sach- und Rechtsmängelansprüche und deren Verjährung gelten, sofern dieser Vertrag nichts Besonderes regelt, die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Sonstiges
(1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit dieses Vertrages nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich wirksame, die dem beabsichtigten Zweck der Vereinbarung und den Interessen der Parteien am nächsten kommt.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Köln.
§ 12 Ansprechpersonen
Die Parteien benennen zum Zwecke der Koordination einer engen Zusammenarbeit im Rahmen dieses Vertrages Ansprechpersonen.
Die Ansprechperson des Vertragspartners ergibt sich aus dem Angebotsschreiben – Preisblatt.
Ansprechperson der IHK ist:
| Rainer Görtz | 0221 1640-1400 | rainer.goertz@koeln.ihk.de |
|---|---|---|
| Leiter Kommunikation, Marketing, | ||
| Veranstaltungen und Vertrieb |
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