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Verfahrensbestimmungen
für eine
öffentliche Ausschreibung
„Dreijährige Wartungsverlängerung von
Forcepoint Lizenzen mit Enhanced Support
(SPRT)“
HV36_0073_2026
Stand: 23.09.2026
Hauptverwaltung
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 2
53175 Bonn
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AUSSCHREIBUNG
- HV36_0073_2026 Bundeseisenbahnvermögen
Inhaltsverzeichnis
Überblick über die Beschaffungsmaßnahme ............................................................ 4 Bundeseisenbahnvermögen (Auftraggeber) ............................................................. 4 1.1.1 Darstellung des Auftraggebers ................................................................................. 4 1.1.2 Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) im BEV .......................................... 4 Vergabegegenstand ................................................................................................. 5 Aufteilung der Leistung (Lose) .................................................................................. 5 Leistungszeitraum und Leistungsort ......................................................................... 5
Allgemeine Verfahrensbestimmungen ...................................................................... 6 2.1 Grundsätzliches ................................................................................................................ 6 2.1.1 Vorbemerkungen ...................................................................................................... 6 2.1.2 Rahmenbedingungen ............................................................................................... 6 2.1.3 Kommunikation ........................................................................................................ 7 2.1.4 Angebotsabgabe ...................................................................................................... 8 Bieterkonstellationen .............................................................................................. 10 2.2.1 Bietergemeinschaften ............................................................................................. 10 2.2.2 Subunternehmen (Unterauftragnehmer) / Freie Mitarbeiter .................................... 11 Darlegung der Bietereignung .................................................................................. 12 2.3.1 Nutzung externer Ressourcen ................................................................................ 12 2.3.2 Erklärungen des Bieters ......................................................................................... 12 2.3.3 Spezielle Regelungen zur Bietereignung ................................................................ 13 2.3.4 Vorlage von Eignungsnachweisen .......................................................................... 13 2.3.5 Einheitliche Europäische Eigenerklärung ............................................................... 13 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und weiteres Vorgehen ..................... 13 2.4.1 Prüfung und Wertung der Angebote ....................................................................... 13 Aufhebung .............................................................................................................. 14
Eignungsanforderungen ......................................................................................... 15 Angaben zu den Wirtschaftsteilnehmern ................................................................ 15 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen .................................................................. 15 3.2.1 Zwingende Ausschlussgründe ................................................................................ 15 3.2.2 Fakultative Ausschlussgründe ................................................................................ 16 Eignungskriterien ................................................................................................... 17 3.3.1 Befähigung zur Berufsausübung ............................................................................ 17 3.3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ................................................... 17
- Anforderungen an die Leistung und den Preis .................................................................. 19
- Vertrag ................................................................................................................... 20 5.1 Vertragslaufzeit ...................................................................................................... 20 5.1.1 Grundlagen ............................................................................................................ 20
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5.1.2 Einbeziehung der Vergabeunterlagen .................................................................... 20
- Anlagen .................................................................................................................. 21 6.1 Formblätter für die Erstellung des Angebotes ......................................................... 21 6.2 Informative und regulative Anlagen ........................................................................ 21
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Überblick über die Beschaffungsmaßnahme
Bundeseisenbahnvermögen (Auftraggeber)
1.1.1 Darstellung des Auftraggebers Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist 1994 im Zuge der Bahnreform entstanden. Im BEV werden die staatlichen Aufgaben gebündelt, von denen die im Wettbewerb stehende Deutsche Bahn AG dauerhaft entlastet werden soll. Als Wegbereiter einer erfolgreichen Bahnreform hat das BEV insbesondere folgende Aufgaben erhalten: Personalverwaltung von ca. 10.300 bei der Deutschen Bahn AG und anderen Unternehmen eingesetzten Beamten Personalverwaltung von ca. 140 Beschäftigten, die im Rahmen von Dienstleistungsüberlassungsverträgen bei privatisierten Gesellschaften wie etwa regionalen Busgesellschaften, der Bahnreinigung oder Gleisbauunternehmen eingesetzt sind Betreuung von ca. 117.000 Versorgungsempfängern Verwaltung und Verwertung nicht bahnnotwendiger Liegenschaften Bereitstellung eines Medizinischen Dienstes (Bahnärzte) Aufrechterhalten und Weiterführung der betrieblichen Sozialeinrichtungen; Beispiele: o Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) betreut einschließlich der mitversicherten Angehörigen rd. 157.000 Versicherte o Die Stiftung Bahn-Sozialwerk hat rd. 190.000 Förderer (=Mitglieder) o Sicherstellung der Wohnungsfürsorge für Eisenbahner
1.1.2 Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) im BEV Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist eine der großen Bezüge abrechnenden Stellen der Bundesrepublik Deutschland. Für die Versorgungs-, Besoldungs-, Lohn- und Vergütungsempfänger erfolgt die zuverlässige und pünktliche Zahlung ihrer monatlichen Bezüge EDV-gestützt. Zur ordnungsgemäßen, pünktlichen und kundenorientierten Leistungserbringung setzt eine moderne Behörde auf eine modern ausgerichtete IT-Landschaft, bei der vorrangig standardisierte Software und Equipment zum Einsatz kommt. Diese IT-Landschaft muss gesichert und von Angriffen geschützt werden. Im Rahmen der Betriebssystemmigration in 2012 wurde zusätzlich zu den Firewall-Systemen ein weiteres System zur Absicherung gegen Gefahren aus dem Internet eingeführt. Im Gegensatz zur Firewall, die auf die Überprüfung des Netzwerkverkehrs (Zulässigkeit des Zugriffs bzw. der Verbindung) spezialisiert ist, wird mit den zusätzlichen Systemen auch eine Prüfung des Inhaltes der Datenpakete möglich. Bereits vor Aufruf einer Internetseite wird eine Berechtigungs- / Sicherheitsprüfung auf Basis einer sog. Blacklist (= Liste von gesperrten Seiten / Schlagwörtern) durchführt. Aufbauend auf verschiedene Anforderungen wurden in 2012 Appliances des Herstellers Websense beim BEV eingeführt. Die in 2017 vermehrt aufgetretenen Malware-Angriffe (die sog. Verschlüsselungstrojaner) wurden von den Systemen erkannt und entsprechende Zugriffe verhindert.
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Da die installierten Hardware-Systeme ihr EoL (End of Life) erreicht haben, war ein Austausch für das vorhandene System in 2017 erforderlich. Der Hersteller der im Einsatz befindlichen Systeme firmiert 2017 nach einer Fusion mit dem Hersteller Stonesoft nun unter dem Namen Forcepoint. Die Produktfamilie der V5000 Web Appliances wurde weitergeführt. Die Wartung der eingesetzten Software (je 800 Stück) läuft im November 2026 aus, es ist die Verlängerung der Subscription erforderlich. Das System wird weiter im bisherigen Umfang eingesetzt. Neue Major-Releases der Systemsoftware können nicht durch BEV eigenes Personal installiert werden. Hierzu ist die Unterstützung durch einen vom Hersteller zertifizierten Dienstleister erforderlich. Diese Leistung wird über die Supportstufe „Enhanced Support“ bereitgestellt.
Vergabegegenstand Gegenstand des zugrundeliegenden Auftrages ist die Wartungsverlängerung von je 800 der vorhandenen Lizenzen in der Supportstufe „Enhanced Support“. Die Bezeichnung der Lizenzen hat sich geändert, aus Triton App-Web wurde Forcepoint Web Security (WBSA) und aus AMD-Cloud wurde Forcepoint Advanced Malware Detection & Protection - Web (AMDPWEB) 800 Stück Lizenzverlängerung Forcepoint Web Security (WBSA), 36 Monate 800 Stück Lizenzverlängerung Forcepoint Advanced Malware Detection & Protection - Web (AMDPWEB), 36 Monate 1 Stück Enhanced Support (SPRT). Das Ausschreibungsverfahren wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 9 UVgO durchgeführt.
Aufteilung der Leistung (Lose) Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt, da es sich um ein System handelt, das eine wirtschaftliche Einheit darstellt.
Leistungszeitraum und Leistungsort Die Bereitstellung der Leistung ist nach Zuschlagserteilung im November 2026 geplant.
Leistungsort ist die Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens in Bonn.
Lieferanschrift:
Bundeseisenbahnvermögen Hauptverwaltung Referat 36, Herrn Wendt Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 2 53175 Bonn
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Allgemeine Verfahrensbestimmungen
2.1 Grundsätzliches
2.1.1 Vorbemerkungen
2.1.1.1 Aufbau der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen stellen die Gesamtheit der Angaben dar, die Bieter für die Abgabe eines Angebotes benötigen. Zu den Vergabeunterlagen gehören in diesem Vergabeverfahren: Überblick über die Beschaffungsmaßnahme (= Kapitel 1), Allgemeine Verfahrensbestimmungen (= Kapitel 2), Anforderungen an die Eignung (= Kapitel 3), Anlagen (= Kapitel 4) Vertrag (= Kapitel 5) Anlagen (= Kapitel 6).
Die Leistungsbeschreibung und Vertragsunterlagen werden zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
2.1.1.2 Erklärung zur Gleichstellungsorientierung (Gender Mainstreaming) Aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit sowie in Orientierung an den grundsätzlichen Richtlinien der deutschen Rechtschreibung werden in den gesamten Vergabeunterlagen nicht an allen Stellen explizit geschlechtsneutrale Begriffe verwendet. Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die männliche wie auch auf die weibliche Form.
2.1.2 Rahmenbedingungen
2.1.2.1 Vorschriften Es gilt deutsches Recht. Anzuwendende Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen für das Vergabeverfahren sind: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere Vierter Teil; Bundeshaushaltsordnung (BHO); Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV); Verordnung über Preise, VOPR 30/53; Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB ) Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)1.
1 http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html
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Die vorgenannten Vorschriften finden in der jeweils zum Datum der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens aktuellen Fassung Anwendung.
2.1.2.2 Wahrheitsgemäße Angaben Die Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bieters führen.
2.1.2.3 Unterschriften bzw. digitale Signaturen Mit der Unterschrift bzw. digitale Signatur in dem Angebot bestätigt der Bieter, dass alle in diesen Unterlagen dargestellten Anforderungen erfüllt werden und die beigefügten Vergabeunterlagen anerkannt werden. Die Unterschrift bzw. digitale Signatur in dem Angebot gilt also auch hinsichtlich der beizufügenden Erklärungen und Nachweise sowie evtl. ergänzender Angaben. Ggf. weitere zu leistende Unterschriften bzw. digitale Signaturen in den Unterlagen dienen nur der Bestätigung und können keinesfalls die Unterschrift bzw. digitale Signatur in dem Angebot ersetzen.
2.1.2.4 Elektronische Übermittlung analoger Dokumente Analoge Dokumente (Papierform) sind zu unterschreiben. Danach sind alle Seiten zu scannen und als elektronische Nachricht (gesonderte Datei) über die E-Vergabe- Plattform des Bundes beizufügen.
2.1.2.5 Veröffentlichung oder Weitergabe von Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht erlaubt.
2.1.2.6 Verschwiegenheit Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des BEV Verschwiegenheit zu bewahren.
2.1.3 Kommunikation
2.1.3.1 Deutsche Sprache Angebote und sonstiger Schriftverkehr sowie jegliche mündliche Kommunikation sind ausschließlich in deutscher Sprache abzufassen bzw. zu führen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bieter eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in deutscher Sprache oder beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
2.1.3.2 Anschrift der Vergabestelle Bundeseisenbahnvermögen Hauptverwaltung Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 2 53175 Bonn
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2.1.3.3 Ansprechpartner in der Vergabestelle Herr Wolfgang Lottes
2.1.3.4 Bieterfragen Alle Fragen, die mit der vorliegenden Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind ausschließlich an die Vergabestelle des BEV über die E-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Die Kommunikation zu diesem Vergabefahren über andere Stellen des BEV ist nicht zugelassen. Die Antworten werden ebenfalls über die E-Vergabe-Plattform bereitgestellt. Alle auftretenden Fragen sollen umgehend gestellt werden. Die Frist für Bieter- fragen endet am 13.10.2026 12:00 Uhr. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und in Form eines Fragen- und Antwortkataloges veröffentlicht. Fragen und deren Beantwortung werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen. Antwortschreiben und Hinweise des Auftraggebers, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen dieser Unterlage vor. Enthalten die Unterlagen der ausschreibenden Stelle nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so muss er die Vergabestelle unverzüglich und schriftlich darauf hinweisen.
2.1.3.5 Informationsbereitstellung Evtl. Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Verfahren werden ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes bekanntgegeben. Es obliegt dem Bieter, sich dort stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens zu informieren.
2.1.4 Angebotsabgabe
2.1.4.1 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots Für die Erstellung des Angebotes gelten ausschließlich die zu diesem Vergabever- fahren über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellten Unter- lagen: Für die Erstellung und Einreichung sind die vom BEV bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Soweit solche Formblätter bereitgestellt sind, sind vom Bieter keine selbstgefertigten Erklärungen einzureichen. Werden dennoch solche eigenen Vorlagen vom Bieter verwendet, kann dies als Veränderung der Vergabeunterlagen betrachtet werden und somit nach § 38 Abs. 10 UVgO i.V. mit § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss führen. AGB des Bieters oder die von Dritten, die den Angebotsunterlagen beigefügt sind oder auf die im Angebot referenziert wird, sind für das Vergabeverfahren / den Vertrag unwirksam. Sofern Sie Erläuterungen zu Ihrem Angebot für erforderlich halten, sind diese als besondere Anlage (= gesondertes Schreiben mit einer entsprechenden Kennzeichnung / Überschrift) beizufügen. Erläuterungen, die dieser Vorgabe nicht entsprechen, werden grundsätzlich nicht beachtet.
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2.1.4.2 Vollständigkeit und Eindeutigkeit des Angebots Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Das BEV behält sich vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist. Allerdings besteht seitens des Bieters kein Anspruch zur Aufklärung und Nachforderung durch die Vergabestelle.
2.1.4.3 Erstellung und Abgabe der Angebote (schriftlich) Das Angebot kann nicht auf schriftlichem Wege übermittelt werden. Angebote, die auf anderem Wege als auf der in Kapitel 2.1.4.4 beschriebenen Weise übermittelt werden, führen zum Ausschluss.
2.1.4.4 Erstellung und Abgabe der Angebote (elektronisch) Die Angebote sind ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Beachten Sie bitte die nachstehend genannte Frist und geben Sie Ihr Angebot unbedingt rechtzeitig ab! • Ende der Angebotsfrist: 14.10.2026, 12 Uhr
Etwaige Verzögerungen bei der Zustellung der Angebotsunterlagen gehen zu Lasten des Bieters.
2.1.4.5 Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten Änderungen/Ergänzungen/Berichtigungen des Angebotes sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Es muss eindeutig ersichtlich sein, welche Teile des Angebotes geändert, ergänzt oder berichtigt werden. Die Rücknahme eines Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig und schriftlich mitzuteilen.
2.1.4.6 Entschädigung für die Bearbeitung des Angebotes Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.
2.1.4.7 Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Der Bieter hat in seinem Angebot enthaltene oder sonst im Laufe des Vergabeverfahrens an das BEV übermittelte Informationen, soweit sie vertraulich sind, bei ihrer Übermittlung diese deutlich erkennbar als vertraulich zu kennzeichnen. Insbesondere auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Bieter ist bei der Übermittlung vertraulicher Informationen ausdrücklich hinzuweisen. Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein späteres Angebot sein Name und allgemeine Unternehmensdaten (Sitz, Anschrift, Größe usw.), das Datum des Vertragsschlusses, der beauftragte Auftragswert, der genauere Auftragsgegenstand und die für die Zuschlagsentscheidung relevanten Merkmale und Vorzüge des Angebotes.
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im Zuge der Mitteilung über die Nichtberücksichtigung der Angebote an die anderen Bieter, in einer öffentlichen Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag sowie im Rahmen statistischer Pflichten (z.B. nach VergStatVO) an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Sofern Gründe gegen derartige Bekanntgaben bestehen, sind diese vom Bieter vor Zuschlagserteilung dem BEV mitzuteilen. Das BEV entscheidet anschließend nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Bundeseisenbahnvermögen erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben bzw. zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Weitere Informationen zum Datenschutz beim Bundeseisenbahn- vermögen und zu den Rechten der betroffenen Personen sind im Internet unter www.bundeseisenbahnvermoegen.de unter „Datenschutz“ zu finden.
Bieterkonstellationen Die Abgabe eines Angebotes ist durch Einzelbieter und durch Bietergemeinschaften zulässig. Für Unternehmensgruppen / Konzerne gilt: Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil den Antrag abgibt. Geben das Angebot mehrere selbstständige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe ab, müssen sie entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder als Generalunternehmer mit Subunternehmern das Angebot abgeben. Dabei sind auch Mischkonstellationen möglich, solange diese Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
2.2.1 Bietergemeinschaften
2.2.1.1 Bildung einer Bietergemeinschaft Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem späteren Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten für die Angebotsphase und Vertragsdurchführung zu benennen. Dazu ist das Formblatt B.01 zu verwenden. Dieses Formblatt ist nach dem Ausfüllen sowohl vom Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft wie auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben bzw. digital zu signieren und an den entsprechenden Stellen mit dem Firmenstempel und dem Datum zu versehen. Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die (spätere) Leistungserbringung.
2.2.1.2 Änderung einer Bietergemeinschaft Die Änderung der Identität oder die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft ist nach Angebotsabgabe und nach Ablauf der Angebotsfrist nicht zulässig
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2.2.1.3 Mehrfachteilnahme eines Bieters Sofern die Leistung nicht in Lose aufgeteilt ist, gilt: Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter anzubieten. Ein solches Angebotsverhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB zum Ausschluss beider Angebote, es sei denn dass der betreffende Bieter nachweist, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften zu einem Los beteiligt. Sofern die Leistung nicht in Lose aufgeteilt ist, gilt: Es ist uneingeschränkt zulässig, dass sich ein Bieter für unterschiedliche Lose an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Es ist grundsätzlich unzulässig, innerhalb eines Loses als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter anzubieten. Ein solches Angebotsverhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB zum Ausschluss beider Angebote für dieses Los; es sei denn, dass der betreffende Bieter nachweist, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften zu einem Los beteiligt.
2.2.2 Subunternehmen (Unterauftragnehmer) / Freie Mitarbeiter Unterauftragsleistungen sind Tätigkeiten Dritter (= Subunternehmer) im Auftrag und auf Rechnung des späteren Auftragnehmers (= Bieters), also ohne unmittelbares Vertragsverhältnis zum Auftraggeber (= BEV). Zu Subunternehmen zählen auch freie Mitarbeiter. Bloße Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen stellen unwesentliche Teile der Leistung dar und fallen nicht unter den Begriff des Unterauftrags.
2.2.2.1 Einschaltung von Subunternehmen Die Einschaltung von Subunternehmen ist für den Fall der (späteren) Auftragserteilung zulässig. Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Subunternehmen / freie Mitarbeiter einschalten will, bietet er/sie (später) als Generalunternehmer bzw. als Generalübernehmer an. Bei der Einschaltung von Subunternehmen haftet der Hauptauftragnehmer (Generalunternehmer) für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrages. Subunternehmen dürfen ihrerseits keine weiteren Subunternehmen einschalten. Die Subunternehmen / freien Mitarbeitern, welche mit wesentlichen Teilleistungen beauftragt werden sollen, sind zu benennen.
2.2.2.2 Änderung der Konstellation der beteiligten Subunternehmen Die nachträgliche Benennung oder Änderung eines oder mehrerer Subunternehmen(s) / freier Mitarbeiter(s) nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung ist grundsätzlich nicht zulässig. Zwingend erforderliche Nachbenennungen oder Änderungen sind der Vergabestelle unverzüglich formlos mitzuteilen.
2.2.2.3 Mehrfachteilnahme eines Subunternehmens Die Teilnahme eines Subunternehmens bei mehreren Generalunternehmern (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft) ist zulässig.
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Darlegung der Bietereignung Gemäß § 122 GWB werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Des Weiteren kommt es bei Bildung von Bietergemeinschaften hinsichtlich der Eignungskriterien auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehenden Fähigkeiten an. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft stets selbst und einzeln nachzuweisen. Die fehlende Eignung des Bieters/ der Bietergemeinschaft führt zwingend zum Ausschluss des Angebots des Bieters/ der Bietergemeinschaft. Gleiches gilt für den Fall nicht rechtzeitig vorgelegter Eignungsnachweise.
2.3.1 Nutzung externer Ressourcen Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen – i.d.R. sind dies Subunternehmen (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter) – bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Sofern und soweit dem Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde im Hinblick auf die zu erbringenden wesentlichen Leistungen fehlt und deshalb auf „externe“ Ressourcen zurückgegriffen werden muss, muss er/sie diese angeben und zusätzlich nachweisen, dass ihm/ihr die erforderlichen Ressourcen bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dazu ist das zweiteilige Formblatt B.03 zu verwenden. Wesentliche Leistungen sind alle Leistungen, die über bloße Zulieferungen oder reine Hilfsfunktionen hinausgehen. Der Teil I des Formblatts B.03 ist als Eigenerklärung des Bieters/ der Bietergemeinschaft gestaltet. Bei Bejahung der betreffenden Aussage im Teil I wird die Eignung vorläufig als gegeben unterstellt. Eine Überprüfung, ob die erforderlichen Ressourcen auch tat- sächlich zur Verfügung stehen, erfolgt nur hinsichtlich des Bieters/der Bietergemeinschaft, der/die für den Zuschlag in Betracht kommt. Für den Teil II des Formblatts B.03 (= Verpflichtungserklärung des Ressourcengebers) ist eine Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft nicht ausreichend. Dieser Teil muss vom Ressourcengeber durch Unterschrift bzw. digitale Signatur bestätigt werden.
2.3.2 Erklärungen des Bieters Die in diesem Vergabeverfahren zur Eignungsprüfung vorzulegenden (Eigen-) Erklärungen sind Anlage A.00 aufgeführt. Die Unterschrift bzw. digitale Signatur erstreckt sich uneingeschränkt auf alle Formblätter. Sie werden gebeten, diese Formblätter zusätzlich zu unterschreiben bzw. zu signieren.
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Füllen Sie bitte alle Formblätter vollständig aus; dies hat in der Regel durch Ankreuzen der zutreffenden Alternative zu geschehen. Nur bei Bildung von einer Bietergemeinschaft bzw. einer Einschaltung von Subunternehmen beachtlich: Bei Bildung von Bietergemeinschaften ist im jeweiligen Formblatt geregelt, ob er für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen ist. Dies ist stets der Fall, wenn das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden muss. In diesem Fall ist das betreffende Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln auszufüllen, mit dem Namen des betreffenden Mitglieds der Bietergemeinschaft in dem dafür vorgesehenen Feld zu ergänzen und dann für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als gesonderte Erklärung dem Angebot beizufügen. Gleiches gilt bei der Einschaltung von Subunternehmen. Eine Überprüfung der Erklärungen von Subunternehmen erfolgt nur hinsichtlich derjenigen Subunternehmen, die für den Zuschlag in Betracht kommt.
2.3.3 Spezielle Regelungen zur Bietereignung Beachten Sie bitte Kapitel 3.
2.3.4 Vorlage von Eignungsnachweisen In der Regel genügt eine Eigenerklärung des Bieters über das Vorhandensein entsprechender Nachweise. Bei Bejahung der betreffenden Aussage wird die Eignung vorläufig als gegeben unterstellt. Eine Überprüfung, ob die erforderlichen Nachweise auch tatsächlich zur Verfügung stehen, erfolgt ggf. nur hinsichtlich des Bieters / der Bietergemeinschaft, der / die für den Zuschlag in Betracht kommt. Gleiches gilt für Nachweise von Subunternehmen.
2.3.5 Einheitliche Europäische Eigenerklärung Soweit zutreffend können Teile der vorgenannten Anforderungen auch durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV erfüllt werden.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und weiteres Vorgehen
2.4.1 Prüfung und Wertung der Angebote Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen Formale Prüfung Wertung der Eignung Prüfung des Angebotspreises Wertung der Wirtschaftlichkeit
2.4.1.1 Prüfung der Angebote Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. In der ersten bzw. dritten Wertungsstufe werden die Angebote geprüft hinsichtlich: Formale Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit,
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Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angemessenheit der Preise. Nach § 38 Abs. 10 i. V. m. § 42 UVgO sind Angebote, die den Erfordernissen des § 53 VgV nicht genügen, auszuschließen. Ausgeschlossen werden insbesondere Angebote: die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden, Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine fehlende Unterschrift bzw. digitale Signatur im Angebot (eVergabe) sowie im Leistungsverzeichnis der eVergabe kann nach Ablauf der Angebotsfrist nicht nachgeholt werden.
2.4.1.2 Wertung der Angebote Die Bewertung der Angebote erfolgt unter analoger Anwendung der zum Zeitpunkt des Beginns dieses Vergabeverfahrens aktuellen Unterlagen für Ausschreibungen und Bewertungen von IT-Leistungen (UfAB); und zwar mittels der reinen Preiswertung (bei der reinen Preiswertung ist einziges Zuschlagskriterium der Preis. Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Preis im Wettbewerb. Dieses Angebot erhält den Zuschlag, sofern alle Kriterien auch bei der Eignung vorbehaltlos erfüllen sind – siehe auch UfAB Kapitel F Punkt 4.2.2).
2.4.1.3 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote Der Auftraggeber teilt unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags, den nicht berücksichtigen Bietern die Gründe über die Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und den nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung mit.
Aufhebung Bei vollständiger oder teilweiser Aufhebung der Ausschreibung informiert die Vergabestelle die Bieter hierüber unter Angabe der Gründe unverzüglich.
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Eignungsanforderungen
Angaben zu den Wirtschaftsteilnehmern
| Kriterium | Gegenstand | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 (A) | Skizzieren Sie kurz Ihr Unternehmen. Beschreiben Sie in Form eines Managements-Summarys Ihr Leistungsportfolio, soweit es sich explizit auf den Ausschreibungsgegenstand bezieht. Geben Sie im Falle von mehreren Wirtschaftsteilnehmern alle Beteiligungsverhältnisse / Verbindungen sowie die geplante Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand an. Sie haben für sich – und für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für alle Subunternehmen (sofern zutreffend) – eine Unternehmensdarstellung aller beteiligten Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere im Hinblick auf den Ausschreibungsgegenstand, abgegeben. |
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Grundsätzlich werden Bewerber bzw. Bieter bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB ausgeschlossen. Das Gleiche kommt in Betracht, wenn fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
3.2.1 Zwingende Ausschlussgründe Gemäß § 123 GWB sind insbesondere zwingende Ausschlussgründe solche im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Bestechung Betrug Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels. Gemäß § 123 Abs. 4 GWB sind u. a. zwingende Ausschlussgründe solche im Zusammenhang mit der Nichtentrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen.
| Kriterium | Gegenstand | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 (A) | Sie haben für sich – und für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für alle Subunternehmen (sofern zutreffend) – die Eigenerklärung Abschnitt A, Teil I „Zwingende Ausschlussgründe“ abgegeben (Anlage E.02) |
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3.2.2 Fakultative Ausschlussgründe Gemäß § 124 GWB können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
• Für das Unternehmen ist einer der nachfolgenden Punkte zutreffend:
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o Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, o Es resultiert daraus eine Wettbewerbsverzerrung, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, o Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder o Das Unternehmen hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
| Kriterium | Gegenstand | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2.2 (A) | Sie haben für sich – und für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für alle Subunternehmen (sofern zutreffend) – die Eigenerklärung Abschnitt A, Teil 2 „Fakultative Ausschlussgründe“ abgegeben (Anlage E.02) |
Eignungskriterien
3.3.1 Befähigung zur Berufsausübung
| Kriterium | Gegenstand | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 (A) | Sie haben für sich – und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Subunternehmen (sofern zutreffend) – die Eigenerklärung Abschnitt B, Teil I „Sicherheitsüberprüfung“ abgegeben (Anlage E.02). |
3.3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
| Kriterium | Gegenstand | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 4.1 (A) | Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 500.000 € abgeschlossen. |
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Sie haben für sich – und für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (sofern zutreffend) – die Eigenerklärung Abschnitt C, Teil I „Berufshaftpflichtversicherung“ abgegeben (Anlage E.02).
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4. Anforderungen an die Leistung und den Preis
4.1 Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartungsverlängerung von je 800 der nachfolgend genannten Lizenzen für 36 Monate Support sowie Dienstleistung über den „Enhanced Support“. Neue Major-Releases der Systemsoftware können nicht durch BEV eigenes Personal installiert werden. Hierzu ist die Unterstützung durch einen vom Hersteller zertifizierten Dienstleister erforderlich. Diese Dienstleistung wird über die Supportstufe „Enhanced Support“ bereitgestellt:
• 800 Stück Lizenzverlängerung Forcepoint Web Security (WBSA) 250- 1000 User, 36 Monate, • 800 Stück Lizenzverlängerung Forcepoint Advanced Malware Detection & Protection - Web (AMDPWEB) • 1 Stück Enhanced Support (SPRT); •
4.2 Preis
Die Preise geben Sie bitte im beigefügten Leistungsverzeichnis der e-Vergabe an. Für das Leistungsverzeichnis gelten folgende verbindliche Vorgaben: Das vom Bieter ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist mit dem Angebot einzureichen. Tragen Sie die Preise in die jeweilige Spalte (gelbe Markierung) neben den einzelnen Produkten ein. Zusätze, Abweichungen der vorgegebenen Struktur, insbesondere auch Auslassungen o.ä. stellen Veränderungen an den Vergabeunterlagen dar und können gemäß § 38 Abs. 10 UVgO zum Ausschluss führen! Die Preise sind Endpreise (Ergänzungen, Einschränkungen o. ä. sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss!) und umfassen auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z. B. Spesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten, Aufenthalts- und Bürokosten, die Ausgaben für Post und Telefon, Ausgaben für Büromaterial, Druck- und Versandkosten etc.). Reisezeiten werden nicht vergütet. Alle Preise sind in EURO und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Alle Leistungen des Leistungsverzeichnisses sind verbindlich und vollständig vom Bieter anzubieten. Es ist ausschließlich das beigefügte Leistungsverzeichnis zu verwenden. Fehlende Angaben im Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss des Angebotes. Die Vergabestelle haftet nicht für die rechnerisch richtige Kalkulation der Preis-kennzahl, die ohnehin nur der Preisbewertung dient. Der Bieter ist selbst dafür verantwortlich, die kalkulatorische Richtigkeit zu überprüfen. Maßgeblich sind die jeweiligen Einzelpreise.
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5. Vertrag
Die folgenden Ausführungen sind für die Angebotsphase relevant und dienen vorab der Information des Bieters.
5.1 Vertragslaufzeit 36 Monate, beginnend mit dem 16.11.2026 Vertragsunterlagen
5.1.1 Grundlagen Für den zu vergebenden Auftrag wird ein EVB-IT Pflegevertrag mit dem künftigen Auftragnehmer geschlossen werden (s. Anlage V.01). Es gelten die entsprechenden EVB-IT -AGB. Ergänzend gelten die deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (UVgO und VOL/B), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und andere gesetzliche Regelungen. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Die EVB-IT Pflegevertrag-AGB, stehen unter http://www.cio.bund.de und die UVgO sowie VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
5.1.2 Einbeziehung der Vergabeunterlagen Im Fall eines Zuschlags werden die Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung und des bindenden Angebotes zum Inhalt des Vertrages werden. Aus den einführenden Regelungen der Verträge ergibt sich die Geltungsreihenfolge der Vertragsbestandteile.
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6. Anlagen
6.1 Formblätter für die Erstellung des Angebotes Für die folgenden Erklärungen und Nachweise werden die jeweiligen Formblätter zur Verfügung gestellt und sind zwingend zu verwenden:
| Nr. | Dokument | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| A.01 | Angebotsschreiben sowie Angebot und Leistungsverzeichnis (Formulare der e-Vergabe) | ||||
| B.01 | Erklärung Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft | ||||
| B.03 | Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen | ||||
| E.02 | Eigenerklärungen | ||||
| E.03 | Erklärung über Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister | ||||
| E.04 | Erklärung über Gewerbezentralregisterauszug | ||||
| E.05 | Verpflichtungserklärung – Deutsche Sprache | ||||
| F.01 | Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten d.d. BEV | ||||
| G.01 | Eigenerklärung zu Sanktionen Russland |
6.2 Informative und regulative Anlagen Die folgenden Dokumente dienen nur der Unterrichtung des Bieters. Sie sind nicht als Bestandteil zurückzusenden:
| Nr. | Dokument | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| A.00 | Liste der in diesem Vergabeverfahren verlangten Erklärungen und Nachweise | ||||
| V.01 | EVB-IT Pflege S Vertrag im Entwurf |
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