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Anlage V.01. Muster zu EVB-IT Vertrag über die Pflegeleistungen.pdf

Dreijährige Wartungsverlängerung für Forcepoint-Lizenzen mit erweitertem Support

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 15:39 (Europe/Berlin)

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber HV36_0073_2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*

Inhaltsangabe

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ............................................................................................................... 2 Vertragsgegenstand .......................................................................................................................................... 2 Vertragsbestandteile .......................................................................................................................................... 2 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ................................................................................................................. 3 3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist ......................................................... 3 4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen ....................................................................................................... 3 Beginn / Dauer der Pflegeleistungen ................................................................................................................. 3 Kündigung von Pflegeleistungen ....................................................................................................................... 3 5 Vergütung .................................................................................................................................................................... 4 Vergütung für die Pflegeleistungen .................................................................................................................... 4 Preisanpassung ................................................................................................................................................. 4 Fälligkeit und Zahlung ........................................................................................................................................ 4 Rechnungsadresse ............................................................................................................................................ 5 6 Art und Umfang der Pflegeleistungen .......................................................................................................................... 5 Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware* .......................................................................... 5 Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände* ........................................................................... 5 Vergütung ...................................................................................................................................................... 5 Hotline ............................................................................................................................................................... 6 Umfang der Leistung ..................................................................................................................................... 6 Vergütung ...................................................................................................................................................... 6 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand ........................................................................................ 7 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ...................................................................... 7 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen .............................. 7 Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten ............................................................................................................ 7 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ................................................................................. 7 8 Mängelhaftung (Gewährleistung) ................................................................................................................................. 8 9 Haftungsregelungen ..................................................................................................................................................... 8 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ............................................................................ 8 Haftung für entgangenen Gewinn ...................................................................................................................... 8 10 Vertragsstrafen ......................................................................................................................................................... 8 11 Ansprechpartner ....................................................................................................................................................... 8 12 Weitere Regelungen ................................................................................................................................................. 8 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ......................................................................... 8 Allgemeine Sicherheitsanforderungen ............................................................................................................... 9 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale ....................................................................... 9 Haftpflichtversicherung ...................................................................................................................................... 9 Teleservice* ....................................................................................................................................................... 9 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ..................................................................................................... 9 Dokumentation ................................................................................................................................................... 9 Erfüllungsort....................................................................................................................................................... 9 13 Sonstige Vereinbarungen ......................................................................................................................................... 9

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber HV36_0073_2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*

Zwischen Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) dieses vertreten durch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV), Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 2 53175 Bonn

— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für die vereinbarte Standardsoftware* Lizenzsverlängerung von je 800 Forcepoint Lizenzen Web Security (WBSA) und Advanced Malware Detection & Protection - Web (AMDPWEB) und ein Service (Enhanded Support)

Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:

1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 9 und den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Pflegevertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
1Verfahrensbestimmungen mit Vergabegegenstand und weiteren Anlagen
2Angebot mit Leistungsverzeichnis und Anlagen
3Forcepoint Support Programs

Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1,2,3.

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT Pflege S (EVB-IT Pflege S-AGB) in der bei Versand der

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber HV36_0073_2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2

1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Pflege S-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Pflege S-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Pflege S-AGB zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in Tabelle aus Nummer 1.2.1 aufgelistet werden. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen

Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände* Hotline

3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr., ggf. zugrundeliegender Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware*1Lizenzart und Anzahl
123
1Dreijährige Lizenzverlängerung Forcepoint Web Security (WBSA)800
2Dreijährige Lizenzverlängerung Forcepoint Advanced Malware Detection & Protection - Web (AMDPWEB)800
3Enhanced Support (SPRT)1

1 Die Angabe des Vertrages zur Überlassung der Standardsoftware* ist nur notwendig, wenn in Nummer 5.1 eine abweichende Vergütung für den Zeitraum bis zum Ablauf der Mängelansprüche aus der Überlassung vereinbart wird.

4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen

Beginn / Dauer der Pflegeleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit folgendem Datum: 16.11.2026 dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware* zu den in Anlage Nr. vereinbartem/n Zeitpunkt(en) jeweils unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von Monaten (Mindestvertragsdauer) für die Dauer von 36 Monaten für den/die in Anlage Nr. vereinbarten Zeitraum/Zeiträume die vereinbarten Pflegeleistungen zu erbringen.

Kündigung von Pflegeleistungen Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber HV36_0073_2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

(z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Standardsoftware*) aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.

5 Vergütung

Vergütung für die Pflegeleistungen Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) beträgt monatlich Euro. Für den Zeitraum bis zum wird eine abweichende monatliche Pflegepauschale in Höhe von Euro vereinbart. oder Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Standardsoftware aus dem in Nummer 3 bezeichneten Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware* wird eine abweichende monatliche Pflegepauschale in Höhe von Euro vereinbart. Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) ist die Summe der nachfolgend für die jeweiligen Zeiträume gültigen Vergütungsanteile:

Lfd. Nr.Standardsoft ware aus Nummer 3, lfd. Nr. …Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschaleggf. reduzierter Vergütungs- anteil an der monatlichen Pflegepauschale bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus dem zu- grundeliegenden Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware*ggf. reduzierter Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschale für einen bestimmten Zeitraum
12345
Zeitraum von bis Vergütungsanteil
Zeitraum von bis Vergütungsanteil

Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig …….€ netto (…………. € brutto) Ausgenommen von der jeweiligen Pflegepauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert nach Aufwand vergütet und in diesem Vertrag gesondert ausgewiesen werden. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. .

Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung vereinbart: gemäß Ziffer 8.5 EVB-IT-Pflege-AGB: für die monatliche Pflegepauschale gemäß Nummer 5.1. für die Preiskategorien gemäß Nummer 7.1. gemäß Anlage Nr. .

Fälligkeit und Zahlung Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber HV36_0073_2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

jährlich bis zum des laufenden Jahres. einmalig 30 Tage nach Rechnungseingang. gemäß Anlage Nr. .

Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten: Für die Rechnungsstellung finden Sie auf der Homepage des BEV unter E-Rechnung die Verfahrens- beschreibung für die Verarbeitung elektronischer Eingangsrechnungen (Portal https://xrechnung-bdr.de). Bei Rechnungsstellung bitten wir um Angabe der BEV-Bestell-Nr. HV36_0073_2026.

6 Art und Umfang der Pflegeleistungen

Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware* Der Auftragnehmer verpflichtet sich in nachfolgendem Umfang zur Überlassung folgender neuer Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware*.

Lfd Standardsoftware* Art des Programmstandes* Installation durch den Auftragnehmer . aus Nummer 3, lfd. Nr. (Abweichend von Ziffer 2.1.2 EVB-IT Nr. Patch*, Upgrade* Release/ EXP1 Pflege-AGB) Update* Version*

1 2 3a 3b 3c 3d 4

1 Forcepoint Web Security (WBSA) X X

X X Forcepoint Advanced Malware Detection & Protection - Web (AMDPWEB)

1 US = Programmstände* unterliegen US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Programmstände * unterliegen EU-Exportkontrollvorschriften DT = Programmstände* unterliegen deutschen Exportkontrollvorschriften S = Programmstände* unterliegen Exportkontrollvorschriften

Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. . Regelung zur Abnahme der Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr.

Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände* Der Auftragnehmer liefert die Programmstände* wie folgt: gemäß Tabelle in Nummer 6.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: . gemäß Tabelle in Nummer 6.1 lfd. Nr. 1 in folgender Form: durch Bereitstellung zum Download. gemäß Tabelle in Nummer 6.1 lfd. Nr. , wie in Anlage Nr. beschrieben.

Vergütung Es erfolgt keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Leistungen dieser Nummer 6.1 ist in der Pflegepauschale enthalten. Ausgenommen hiervon ist die Installation der neuen Programmstände* die nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 7.1 mit einer Obergrenze in Höhe von pro (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.) gesondert zu vergüten ist.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber HV36_0073_2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

Hotline

Umfang der Leistung Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Stufe Forcepoint Enhanced Support (Anlage 3 zum Vertrag) gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB. gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB mit folgenden Abweichungen .

zu folgenden Servicezeiten:

Von Bis

1 2 3

0:00 -24:00 0:00 -24:00 an Arbeitstagen Mo-Do

0:00 -24:00 0:00 -24:00 an Arbeitstagen Fr

0:00 -24:00 0:00 -24:00 an Samstagen

0:00 -24:00 0:00 -24:00 an Sonntagen

0:00 -24:00 0:00 -24:00 an Feiertagen am Erfüllungsort

Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Pflegepauschale enthalten. Die Vergütung für die Hotline erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 7.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber HV36_0073_2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand (bleibt frei)

Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr. Bezeichnung der Vergütung für Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten Personalkategorie Tätigkeiten innerhalb 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten der Geschäftszeit

Stunden- Tagessatz Arbeits- Samstag Sonn- und Feiertage satz tage am Erfüllungsort Montag bis Freitag von von von von außerhalb der bis bis bis bis Geschäfts zeit

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Kategorie 1 % % % % %

Kategorie 2 % % % % %

Kategorie 3 % % % % %

Festlegung der Geschäftszeiten:

Arbeitstag Geschäftszeit

Montag bis Donnerstag von bis Uhr

Freitag von bis Uhr

weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.2.4 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Pflege S-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber HV36_0073_2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

8 Mängelhaftung (Gewährleistung)

Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate Monate beträgt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB-IT Pflege-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

9 Haftungsregelungen

Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 14.1 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen maximal das fache (statt des Doppelten), der bis zum Tag der Geltendmachung als Durchschnittswert pro Vertragsjahr geschuldeten Vergütung, wobei etwaige Reduktionen der Vergütung für das erste Vertragsjahr wegen Mängelansprüchen außer Betracht bleiben. Abweichend von Ziffer 14.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen pro Schadensfall Euro. insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 14.1 EVB-IT Pflege S-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. .

Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 14.3 EVB-IT Pflege S-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

10 Vertragsstrafen

Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Pflege S-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

11 Ansprechpartner

Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Telefon, E-Mail): Herrn Andreas Wendt, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 2 in 53175 Bonn, Referat 36, Tel.: 0228 3077 364, andreas.wendt@bev.bund.de Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Telefon, E-Mail): ________________________________wird ergänzt bei Vertragsschluss.

12 Weitere Regelungen

Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd. Position Fachliche Qualifikation Sicherheitsüber- Sonstige Anforderungen, Nr. prüfung z.B. weitere Ü 1, 2 oder 3 1 Sicherheitsanforderungen

1 2 3 4 5

1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Abweichend von Ziffer 7.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber HV36_0073_2026 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten:

Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. . Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .

Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart.

Teleservice* Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.

Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 18 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheim- haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .

Dokumentation Abweichend von Ziffer 5 EVB-IT Pflege S-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Pflegeleistungen nicht in deutscher sondern in Sprache.

Erfüllungsort Erfüllungsort ist Bonn.

13 Sonstige Vereinbarungen

Sonstige Vereinbarungen: Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .

, Bonn , ………… Ort Datum Ort Datum Bundeseisenbahnvermögen

Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift) Druckschrift)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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