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Informationen_DSGVO_national.docx

Dreiachsiges Nutzfahrzeug mit Kippaufbau und Ladekran

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 03:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten

nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung

(Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen Betriebsleitung Goldammerweg 30 57080 Siegen Telefon: 0271/3145-5, Telefax: 0271/3145-650 E-Mail: info@esi-siegen.de
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:Universitätsstadt Siegen Frau Katrin Siebenborn Abteilung 2/1 Recht und Versicherungen Rathaus Weidenau Weidenauer Straße 211-213 57076 Siegen Telefon: 0271/404-3204, Telefax: 0271/404-36-3204
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 55 Landeshaushaltsordnung NRW nebst zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnah-meantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener DatenDie Daten werden für einen Zeitraum über sechs bis höchstens zehn Jahre nach Abschluss der Verfahren aufbewahrt. Anschließend erfolgt die Weiterverarbeitung nach dem Archivgesetz.
Empfänger von personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz und § 19 Abs. 4 MiLoG ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener DatenDiese Rechte ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18 DSGVO i. V. m. §§ 12-14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Ein Recht auf Widerspruch steht dem Bewerber/Bieter bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s. a. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Etwaige Beschwerden sind an v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung Dritter im Rahmen des Vergabeverfahrens in den Fällen des § 26 UVgO (Unterauftragsvergabe), §§ 31 ff. UVgO (Eignung) und § 43 Abs. 2 Nr. 2 UVgO (Zuschlagskriterium) ausdrücklich geregelt ist.

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