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Allgemeine Fahrzeugbescheibung Gewässer LKW 2026.docx

Dreiachsiges Nutzfahrzeug mit Kippaufbau und Ladekran

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 03:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Allgemeine Fahrzeugbeschreibung

Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen beabsichtigt für die Aufgaben der Gewässerunterhaltung im Stadtgebiet Siegen ein leistungsfähiges und vielseitig einsetzbares 3-Achs-Nutzfahrzeug mit Kippaufbau und Ladekran zu beschaffen.

Das Fahrzeug dient insbesondere der Durchführung von Arbeiten an Gewässern Bächen und deren Randbereichen sowie dem Transport und der Aufnahme von Materialien und Arbeitsgeräten. Durch die Kombination aus Kipper und Kranausbau soll das Fahrzeug einen möglichst großen Teil der regelmäßig anfallenden Arbeiten eigenständig durchführen können und damit einen Flexiblen Einsatz im Bereich der Gewässerunterhaltung ermöglichen.

Das Fahrzeug hat den a. a. R. d. T. sowie den geltenden UVV zu entsprechen. Die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO, sowie die geltenden EG- Richtlinien, VDE-Vorschriften, die entsprechenden Unfallverhütungs-, Arbeitsschutzvorschriften. Die Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers sind zu beachten.

Bei der Geräteausstattung ist darauf zu achten, dass nur Geräte verwendet werden dürfen, die einem Dauerbetrieb standhalten und den Beanspruchungen für einen Betrieb im Fahrzeug gewachsen sind. Die Geräteanordnung und die Gesamtbaukonzeption sind vor und während des Ausbaus mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Dem Angebot sind nur die geforderten und erforderlichen Unterlagen beizufügen. Alle beigefügten Unterlagen gelten als verbindlich und dem Angebot zugehörig.

Die Wirtschaftlichkeit des Produktes ist für die Beschaffung eines der wichtigsten Kriterien. Eine hohe Leistung und Funktionalität ebenso die Einhaltung technischer Vorschriften ist von entscheidender Bedeutung. Zuverlässigkeit, Kosten und Standzeiten im Reparaturfall fließen ebenso in die Bewertung ein, wie die Einhaltung der technischen Kriterien.

Die Bedienung und Steuerung der einzelnen technischen Einrichtungen müssen sicher sein, leicht verständlich, nicht verwechselbar und ergonomisch den Anforderungen, die man üblicherweise an moderne Arbeitsmaschinen stellt, entsprechen.

Der Ausschreibung liegt die Bedingung zugrunde, dass die Ausführung der Maschinen des Gerätes den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils aktuellen Fassung entspricht.

Der Auftraggeber prüft oder lässt bei berechtigten Zweifeln an der Materialqualität, die verwendeten Materialien zu Lasten des Auftragnehmers prüfen.

Sind im Leistungsverzeichnis Formulierungen vorhanden, die eventuelle missverständliche, technische Lösungen zur Folge hätten, müssen diese technischen Details vorab durch den Bieter nach Rücksprache mit dem Auftraggeber abgeklärt werden, so dass am Endprodukt kein Qualitäts- oder Nutzungsmangel vorliegt.

Bei der Beschreibung einzelner technischer Details und Funktionen geht der Verfasser davon aus, dass die dazugehörige Technik selbstverständlich zu liefern und voll funktionsfähig einzubauen ist, so dass nach Endabnahme und Auslieferung das Fahrzeug direkt einsatzfähig ist.

Die Ersatzteilversorgung muss für mindestens 10 Jahren gewährleistet sein, die Versorgung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Ein 24-Stunden-Service für Ersatzteile und Reparaturen muss ganzjährig, an allen Werktagen, ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Auf Anforderung muss ein kompetenter Servicetechniker innerhalb von 24 Stunden vor Ort sein, der des Schadens- und Mängelbeseitigung bzw. die Koordinierung der notwendigen Maßnahmen vornimmt.

Das Fahrzeug muss bei der Übergabe an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen (ESi) mängelfrei sein. Mängel, die bei der stichprobenartigen Gebrauchs Abnahme vom Auftraggeber nicht festgestellt wurden, müssen vom Auftragnehmer auch zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Gewährleistung kostenlos beseitigt werden. D.h., das Fahrzeug ist ggf. bei dem ESi in Siegen abzuholen und ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach Absprache zu stellen.

Vom Auftragnehmer dürfen ohne Schriftliche Genehmigung des Auftraggebers keine Beschriftungen, Symbole oder dergleichen für Werbezwecke am Fahrzeug oder fest installierten Geräten angebracht bzw. aufgebracht werden.

Die Bieter haften in vollem Umfang dafür, dass mit seinem Angebot keine Patentrechtsverletzungen entstehen. Für alle Folgen, die aus einer Patents Rechtsverletzung entstehen, ist alleinig der Bieter verantwortlich und haftet hierfür in vollem Umfang.

Auf evtl. notwendige Ausnahmegenehmigungen ist in jedem Fall frühzeitig schriftlich hinzuweisen.

Seitens des Auftragnehmers zu vertretende Ausnahmegenehmigung sind durch diesen beizubringen. Evtl. entstehende Kosten gehen dann zu seinen Lasten.

Der Termin zur Gebrauchsabnahme ist rechtzeitig mind. Zwei Wochen vorher zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abzustimmen.

Über die Abnahme wird vom Auftragnehmer ein Protokoll gefertigt und mit dem Auftraggeber abgestimmt. Das Protokoll ist dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen.

Die Gewährleistung beträgt für alle Teile einheitlich 2 Jahre ab Auslieferung. Einschränkungen in der Gewährleistungsfrist und dem Gewährleistungsumfang sind gesondert zu benennen und anzugeben

Zahlungsbedingungen

Bei Lieferung des Fahrgestells ist eine Abschlagszahlung in Höhe des auf das Fahrgestell entfallenden Auftragswertes möglich.

Die Schlusszahlung bzw. Begleichung der verbleibenden Auftragssumme erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung des Fahrzeugs sowie nach erfolgter Übernahme und Abnahme des fertiggestellten Fahrzeugs durch den Auftraggeber.

Die Abschlagszahlung bei Lieferung des Fahrgestells stellt keine Schlusszahlung dar. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung und Übernahme des Gesamtfahrzeugs.

Vorauszahlungen und Anzahlungen sind nicht zulässig.

Gebrauchtfahrzeuge oder Vorführfahrzeuge

Das angebotene Fahrzeug kann fabrikneu, ein junges Gebrauchtfahrzeug oder als Vorführfahrzeug angeboten werden, sofern dieses hinsichtlich der geforderten technischen und funktionalen Anforderungen dem ausgeschriebenen Fahrzeug entspricht.

Das angebotene Fahrzeug darf zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber eine Laufleistung von maximal 5.000 km aufweisen und nicht älter als 12 Monate sein.

Das Fahrzeug muss sich in einem technisch und optisch einwandfreien, dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand befinden und darf keine über die übliche Nutzung als Vorführfahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug hinausgehenden Beschädigungen oder Mängel aufweisen. Sowie eine Herstellergarantie besitzen, und aus erster Hand stammen.

Die Zulassung sowie die tatsächlich gefahrene Laufleistung sind durch den Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar nachzuweisen. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt vollständig entsprechend den im Leistungsverzeichnis geforderten Ausstattungs-, Leistungs- und Sicherheitsmerkmalen.

Für das Fahrzeug gelten im Übrigen sämtliche Anforderungen und Bedingungen des Leistungsverzeichnisses, soweit in diesem Abschnitt keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Fahrzeuge mit der Fabre Weiß werden ohne Wertungsaufschlag bewertet. Für Fahrzeuge in einer von Weiß abweichenden Farbe wird zum Zwecke der Angebotswertung ein pauschaler Wertungsaufschlag in Höhe von 3.000€ berücksichtigt. Der Wertungsaufschlag dient ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und hat keinen Einfluss auf den Angebotspreis oder die Vergütung des Auftragnehmers.

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