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Drei Syntheseanlagen zur Herstellung radioaktiv markierter Arzneimittel

Status
Offen
Angebotsfrist
06.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
07.10.2026
CPV-Codes
Medizinische Geräte (33100000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
691615-2026
Verfahrensnummer
5dc05382-875d-4095-b601-ec2221a1d5d6

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Bonn, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, beschafft drei Syntheseanlagen zur Herstellung radioaktiv markierter Arzneimittel: zwei Geräte in Modul A und ein Gerät in Modul B. Die Anlagen sind für das Nukleidlabor und das neue Heißlabor in Bonn vorgesehen. Angebote müssen bis zum 6. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung von drei Syntheseanlagen (hier Modul a) mit zwei Geräten und Modul b) mit einem Gerät) zur Herstellung radioaktiv markierter Arzeneimittel.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Syntheseanlagen zur Herstellung radioaktiv markierter Arzneimittel

    Aktuell nimmt die Nuklearmedizin in Bonn national sowie international eine führende Position ein. Mit der grundlegenden Anpassung im vorhandenen Gebäudebestand kann ein optimaler Ablauf in Verknüpfung der bereits vorhandenen Funktionsbereiche erreicht werden. Das Nuklidlabor kann hierdurch die Versorgung mit modernsten radioaktiv markierten Substanzen für Diagnostik und Therapie von Patientinnen und Patienten dauerhaft sicherstellen. Das neue Heißlabor ermöglicht zudem die Entwicklung und den Einsatz neuer radioaktiver Arzneimittel für die Behandlung. Modul a) dient der automatisierten Herstellung radioaktiv markierter Arzneimittel für die nuklearmedizinische Diagnostik und Therapie. Die Anlage führt die einzelnen Herstellungsschritte in einem geschlossenen System selbstständig durch und trägt dadurch zu einer gleichbleibend hohen Herstellungsqualität sowie zum Schutz des Personals vor radioaktiver Strahlung bei. Die Anlage ermöglicht die reproduzierbare Herstellung etablierter Standardradiopharmaka und bildet einen zentralen Bestandteil der routinemäßigen Patientenversorgung sowie der Entwicklung neuer Anwendungen. Modul b) dient ebenfalls der automatisierten Herstellung radioaktiv markierter Arzneimittel. Für bestimmte, insbesondere komplexe radioaktiv markierte Arzneimittel ist zusätzlich eine chromatographische Aufreinigung erforderlich. Hierzu verfügt die Anlage über ein integriertes Aufreinigungssystem (semi-präparative HPLC), das den gewünschten radioaktiven Wirkstoff von Neben- und Ausgangsstoffen trennt. Dadurch kann das Arzneimittel in der für den späteren Einsatz erforderlichen Reinheit hergestellt werden. Die Kombination aus Herstellung und Aufreinigung in einem System ermöglicht einen sicheren und standardisierten Produktionsablauf. Der Umfang des Auftragsvolumens ist in den Vergabeunterlagen dargestellt.

    Frist: 06.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.

Änderungen und Bieterfragen

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