Drei humanoide, zweibeinige Lehr- und Forschungsrobotersysteme
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.08.2026, 09:29 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- CPV-Codes
- Industrieroboter (42997300)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 509449-2026
- Verfahrensnummer
- 76b21ec5-7233-4086-bc2a-3acea6971d1e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Technische Universität Ilmenau beschafft drei humanoide, zweibeinige Robotersysteme für Lehre und Forschung. Sie sollen die Entwicklung und Erprobung von Robotik- und Technologien der künstlichen Intelligenz ermöglichen, unter anderem zu Fortbewegung, Wahrnehmung und der Interaktion zwischen Mensch und Roboter. Der Auftrag betrifft Ilmenau; die Angebotsfrist endet am 27. August 2026.
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Leistungsbeschreibung
Ein humanoides, bipedales Lehr- und Forschungsrobotersystem dient der Ent-wicklung, Erprobung und Vermittlung moderner Robotik- und KI-Technologien. Es ermöglicht Untersuchungen zu Fortbewegung, Wahrnehmung, Mensch-Roboter-Interaktion, Steuerung und autonomen Entscheidungen unter realitätsnahen Be-dingungen. In der Lehre unterstützt es praxisorientiertes Lernen, während es in der Forschung als flexible Plattform für Experimente, Prototypen und interdiszip-linäre Projekte eingesetzt wird.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 3x humanoide, bipedale Lehr- und Forschungsrobotersysteme
Ein humanoides, bipedales Lehr- und Forschungsrobotersystem dient der Ent-wicklung, Erprobung und Vermittlung moderner Robotik- und KI-Technologien. Es ermöglicht Untersuchungen zu Fortbewegung, Wahrnehmung, Mensch-Roboter-Interaktion, Steuerung und autonomen Entscheidungen unter realitätsnahen Be-dingungen. In der Lehre unterstützt es praxisorientiertes Lernen, während es in der Forschung als flexible Plattform für Experimente, Prototypen und interdiszip-linäre Projekte eingesetzt wird.
Frist: 27.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. _ Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. alle, außer Formblatt 633
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 6,7,8,9 i.V.m. §§ 108e, 299, 299a, 299b, 333, 334, 335 StGB Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 4,5 GWB i.V.m. §§ 263, 264 StGB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 1 GWB i.V.m. § 129a, § 129b StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 GWB Abs.1 Nr. 2, 3 i.V.m. §§ 89a Abs. 2 Nr. 2, 89c, 261 StGB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.1 Nr. 10 GWB i.V.m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.2 GWB i.V.m. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB. _ Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Teilnahmeantrag ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 123 Abs.4 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, 9 GWB. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 6 GWB, § 7 VgV. Der Bewerber erklärt mittels Eigenerklärung das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB. alle, außer Formblatt 633
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 05.10.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 681552-2026
- 02.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 678578-2026
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