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Gemeinde Gundelfingen, DLAK 23/12 2026
LOS 2
Feuerwehrtechnische
Beladung
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Vergabestelle: Gemeinde Gundelfingen Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen
Bieter: (Firma, Anschrift, Stempel)
Projektbeauftragter: ________________________________
Telefonnummer: ___________________________________
E-Mail: ____________________________________________
Ort, Datum: ________________________________________
Offenes Verfahren nach VgV für die Beschaffung einer DLAK nach DIN 14043:2014 und dem Normentwurf nach DIN 14701:2025-03 inklusive feuerwehrtechnischer Beladung, für die Gemeinde Gundelfingen
KENNZIFFER: Gundelfingen - DLAK 23-12 - 2026
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Inhaltsverzeichnis
1.VERTRAGS-/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN .................................................................. 4
-
ZUSCHLAGSKRITERIEN ........................................................................................... 5
-
AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN ........................................................................ 6
-
QUALITÄTSSICHERUNG / ABNAHME ...................................................................... 7
-
DOKUMENTE / BESTÄTIGUNGEN / NACHWEISE ..................................................... 7
-
VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG, DATENÜBERMITTLUNG UND DATENSCHUTZ ............................................................................................................ 8
-
CHECKLISTE .......................................................................................................... 12
-
HINWEIS ZUR ELEKTRONISCHEN VERGABE ......................................................... 12
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1.Vertrags-/Zahlungsbedingungen
Die Gemeinde Gundelfingen ist Auftraggeber, im nachfolgenden nur „Auftraggeber“ genannt.
Änderungen des Liefer-/Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform, insbesondere preisrelevante Änderungen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers, anderen Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Wird für Zusatzleistungen eine höhere Vergütung gefordert, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich vor der Ausführung anzuzeigen und eine Klärung herbeizuführen. Ansonsten kann eine Mehrvergütung nicht geltend gemacht werden.
Der Gerichtsstand ist Gundelfingen.
Spätestens 8 Wochen nach Auftragsvergabe muss ein Auftragsklärungsgespräch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stattgefunden haben. Der Termin ist dem Auftraggeber 14 Tage vorher in Textform mitzuteilen. Etwaige entstehende Kosten durch die Anreise, sowie Verpflegung und Aufenthalt sind durch den Auftragnehmer zu übernehmen.
Spätestens 8 Wochen nach Auftragsvergabe, muss dem Auftraggeber in Textform ein Projektplan zur Gesamtrealisierung der Lieferleistung vorgelegt werden.
Der Auftraggeber akzeptiert Teillieferungen des Beladungsumfangs mit anschließenden Abschlagszahlungen.
Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang
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2. Zuschlagskriterien
LOS 2
Gewichtung der Zuschlagskriterien
o Preis (100 %)
Preis:
Gesamtpunktzahl Kriterium Preis = erreichte Punktzahl Preis * Gewichtungsfaktor Preis
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit der 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Bei dem sich daraus resultierenden Ergebnis werden alle Dezimale berücksichtigt. Die erreichte Punktzahl wird mit dem definierten Gewichtungsfaktor belegt.
Ergebnis Die auf 3 Dezimale gerundete Punktzahl eines Angebotes entscheidet somit über die Rangfolge. Bei einem Punktegleichstand entscheidet das Los.
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3. Ausschreibungsbedingungen
Das beigefügte Leistungsverzeichnis soll die Erstellung des Angebotes und die anschließende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind ausschließlich diese Vordrucke zu verwenden.
Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen
Bei einer Bedarfsposition ist das Produkt grundsätzlich anzubieten. Der Preis ist nicht mit in den Gesamtpreis einzurechnen. Der Auftraggeber entscheidet bei der Auftragsvergabe, welche Bedarfspositionen tatsächlich beauftragt und ausgeführt werden sollen.
In dem Leistungsverzeichnis sind aus wirtschaftlichen Gründen, sowie aus unverhältnismäßig hohem Aufwand bei Integration, Gebrauch und Betrieb, Produktvorgaben genannt. Diese Angaben sind bindend, das entsprechende Produkt muss angeboten und geliefert werden. Sollte ein genanntes Referenzprodukt nicht mehr lieferbar sein, ist das technisch gleichwertige Nachfolgemodell zu liefern. Bei etwaigen Unklarheiten ist eine entsprechende Bieterfrage zu stellen.
Notwendige Erläuterungen zum Angebot sollen ergänzend beigefügt werden
Die Vorgaben des Anschreibens, Ausschreibungsbedingungen, die Vertragsbedingungen und die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind unbedingter Bestandteil der Ausschreibung. Kann ein Bieter bestimmte Punkte nicht erfüllen, so hat er explizit schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Angebotspreise sind Festpreise (verbindlich) für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Nebenkosten enthalten.
Nebenangebote und die Abgabe mehrerer Hauptangebote, sind nicht zugelassen.
Enthalten die Bekanntmachung, oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder technische bzw. funktionelle Umstände, die zu Bedenken Anlass geben, oder verstoßen dies nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht so hat der Bieter den Auftraggeber im Rahmen der zugelassenen Kommunikationswege darauf hinzuweisen.
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Die Kommunikation im Vergabeverfahren, einschließlich etwaiger Bieterfragen, erfolgt ausschließlich mit Hilfe elektronischer Mittel über die angegebene Vergabeplattform.
Eignung nach § 122 GWB. Mit dem Angebot ist eine Referenzliste der letzten 2 Jahre mit mindestens 5 vergleichbaren gelieferten Fahrzeugbeladungen vorzulegen.
Eine Rückgabe der Angebotsunterlagen erfolgt nicht.
4. Qualitätssicherung / Abnahme
Feuerwehrtechnische Beladung
Der Auftragnehmer von Los 2 liefert die Beladung innerhalb von 6 bis 18 Monaten nach Auftragsvergabe bei der Gemeinde Gundelfingen an. Die Auftragsvergabe erfolgt im vierten Quartal 2026 Diese wird dort bis zur endgültigen Verwendung eingelagert. Die Kosten für die Anlieferung sind durch den Auftragnehmer Los 2 zu tragen. Die feuerwehrtechnische Beladung wird durch den Auftraggeber bei der Anlieferung in Gundelfingen in Augenschein genommen und anhand des Leistungsverzeichnisses kontrolliert. Der Gefahrenübergang an den Auftraggeber erfolgt mit Ablieferung und Besitzübernahme
Die feuerwehrtechnische Beladung, sowie etwaige Beistellteile werden durch den Auftraggeber selbst beim Auftragnehmer Los 1 angeliefert.
5. Dokumente / Bestätigungen / Nachweise
Vor Beginn der Abnahme /Auslieferung, des Fahrzeuges sind folgende Nachweise in deutscher Sprache vorzulegen:
- Wartungshefte
- VDE Prüfprotokolle 230 V Geräte
- Bedienungsanleitungen, ausgedruckt in DIN A4 oder ähnlicher Größe, in einem stabilen Ordner abgeheftet, in digitaler Form (pdf)
- EU - Konformitätserklärungen
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6. Verschwiegenheitsverpflichtung, Datenübermittlung und
Datenschutz
Bieter: Der Bieter sowie alle am Vergabeverfahren beteiligte Personen sind verpflichtet, sämtliche Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Dokumente, Muster und Vorlagen stets geheim zu halten und die Verwertung und Kenntnisnahme durch Dritte zu verhindern.
Der Bieter haftet vollumfänglich für etwaige Schäden, die durch eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht entstehen.
Der Bieter willigt ein, dass die eingereichten Angebote, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, im Rahmen des Vergabeprozesses auch an das extern beauftragte Unternehmen PST Feuerwehrtechnik GbR übermittelt und von diesem eingesehen werden dürfen.
Auftraggeber: Die eingegangenen Angebotsunterlagen werden ausschließlich im Rahmen der Angebotsauswertung und Prüfung verwendet.
Alle am Vergabeverfahren beteiligte Personen sind verpflichtet, sämtliche Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Dokumente, Muster und Vorlagen stets geheim zu halten und die Verwertung und Kenntnisnahme durch Dritte zu verhindern.
Dies gilt für den Auftraggeber, mitarbeitende Personen (z.B. Vertreter der örtlichen Feuerwehr) sowie für das als extern beauftragte Unternehmen PST Feuerwehrtechnik GbR.
Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Gemeinde Gundelfingen Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen
bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Die oben genannte Vergabestelle verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogenen Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
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- Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?
Gemeinde Gundelfingen Bürgermeister Walz Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen
- Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten?
Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechts Frau Karin Kaufmann E-Mail: datenschutz@gundelfingen.de Telefon: 0711 8108 - 14444
- Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten?
Die oben genannte Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO. Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
- Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
- Daten zur Qualifikation/eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
- Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
- Wie verarbeiten wir diese Daten?
Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.
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- Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.
Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:
- Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.
- Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen.
- Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben (Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25 000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
- Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer).
- Gerichte im Falle von Klagen.
- Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
- Welche Rechte haben betroffene Personen?
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.
Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.
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Recht auf Löschung Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe oben) zu richten.
Recht auf Widerruf Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.
Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe oben) zu richten.
Recht auf Beschwerde Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Baden-Württemberg (LfDI BW) Königstraße 10 a 70173 Stuttgart Telefon: 0711/61 55 41 – 0 Telefax: 0711/61 55 41 – 15 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/
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7. Checkliste
¨ Vergabebedingungen ausgefüllt und beigefügt ¨ Formblätter Bund ausgefüllt und beigefügt ¨ Leistungsverzeichnis ausgefüllt und beigefügt ¨ Soweit erforderlich, Erklärung zur Bietergemeinschaft ausgefüllt und beigefügt ¨ Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt und beigefügt ¨ Eigenerklärung Russland ausgefüllt und beigefügt ¨ Referenzliste ausgelieferter Fahrzeugbeladungen erstellt und beigefügt
8. Hinweis zur elektronischen Vergabe
Bitte beachten Sie:
o Die Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form möglich
o Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform Subreport / Elvis hochgeladen werden
o Eine Angebotsabgabe in Papierform ist unzulässig
o Bei Fragen zu Subreport / Elvis wenden Sie sich bitte an den kostenfreien Support, zu erreichen unter der Telefonnummer 0221/98578-0
Die Vertragsbedingungen, von Ziffer 1 bis 8 genannt und genau erläutert, werden hiermit anerkannt:
Datum, Ort Name in Textform, des Erklärenden
- ENDE -
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