Gundelfingen DLAK Vergabebedingungen LOS 1.pdf

Drehleiter mit Korb 23/12 inklusive feuerwehrtechnischer Beladung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 00:06 (Europe/Berlin)

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LOS 1

Fahrgestell

und

feuerwehrtechnischer

Aufbau

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Vergabestelle: Gemeinde Gundelfingen Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen Bieter: (Firma, Anschrift, Stempel)

Projektbeauftragter: ________________________________

Telefonnummer: ___________________________________

E-Mail: ____________________________________________

Ort, Datum: ________________________________________

Offenes Verfahren nach VgV für die Beschaffung einer DLAK nach DIN 14043:2014 und dem Normentwurf nach DIN 14701:2025-03 inklusive feuerwehrtechnischer Beladung, für die Gemeinde Gundelfingen

KENNZIFFER: Gundelfingen - DLAK 23-12 - 2026

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Inhaltsverzeichnis

  1. VERTRAGS- /ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ................................................................ 4

  2. ZUSCHLAGSKRITERIEN ........................................................................................... 5

  3. AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN ........................................................................ 7

  4. QUALITÄTSSICHERUNG / ABNAHME ...................................................................... 9

  5. DOKUMENTE / BESTÄTIGUNGEN / NACHWEISE ................................................... 12

  6. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN .......................................................................... 13

  7. VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG, DATENÜBERMITTLUNG UND DATENSCHUTZ .......................................................................................................... 14

  8. CHECKLISTE .......................................................................................................... 18

  9. HINWEIS ZUR ELEKTRONISCHEN VERGABE ......................................................... 19

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1. Vertrags- /Zahlungsbedingungen

Die Gemeinde Gundelfingen ist Auftraggeber, im nachfolgenden nur „Auftraggeber“ genannt.

Änderungen des Liefer-/Leistungsumfanges bedürfen der Schriftform, insbesondere preisrelevante Änderungen.

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers, anderen Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Wird für Zusatzleistungen eine höhere Vergütung gefordert, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich vor der Ausführung anzuzeigen und eine Klärung herbeizuführen. Ansonsten kann eine Mehrvergütung nicht geltend gemacht werden.

Der Gerichtsstand ist Gundelfingen.

Spätestens 8 Wochen nach Auftragsvergabe muss ein Auftragsklärungsgespräch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stattgefunden haben. Der Termin ist dem Auftraggeber 14 Tage vorher in Textform mitzuteilen. Etwaige entstehende Kosten durch die Anreise, sowie Verpflegung und Aufenthalt sind durch den Auftragnehmer zu übernehmen.

Spätestens 8 Wochen nach Auftragsvergabe, muss dem Auftraggeber schriftlich ein Projektplan zur Gesamtrealisierung der Lieferleistung vorgelegt werden.

Der Auftraggeber leistet nach Anlieferung des Fahrgestelles, auf Rechnung eine Abschlagszahlung in Höhe des angebotenen Fahrgestellpreises. Die Zahlung erfolgt nur gegen Stellung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch den Auftragnehmer zu übernehmen. Die Restzahlung erfolgt nach erfolgreicher Schlussabnahme. Die Sicherheitsbürgschaft wird nach der erfolgreichen, mängelfreien und geleisteter Schlusszahlung zurückgegeben.

Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang

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2. Zuschlagskriterien

LOS 1

Gewichtung der Zuschlagskriterien

o Technische Ausführung (10 %) unterteilt in: Auszugssystem des Leitersatzes (5 %) Entnehmbarkeit der Korbfront (5 %)

o Preis (90 %)

Technische Ausführung:

Gesamtpunktzahl Kriterium technische Ausführung (bei bspw. 2 Abfragen) =

erreichte Punktzahl Abfrage 1 * Gewichtungsfaktor Abfrage 1 + erreichte Punktzahl Abfrage 2 * Gewichtungsfaktor Abfrage 2

Für die Angebotswertung wird eine Punktesystem gemäß der untenstehenden Tabelle festgelegt.

Die erreichten Punkte pro Abfrage werden mit ihrem jeweiligen definierten Gewichtungsfaktor belegt. Die gewichteten Punktzahlen pro Abfrage werden addiert und ergeben somit die Gesamtpunktzahl für das Kriterium technische Ausführung. Bei dem sich daraus resultierenden Ergebnis werden alle Dezimale berücksichtigt.

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Für die Angebotswertung werden die folgenden technischen Abfragen bewertet:

Auszugssystem des LeitersatzesPunkte
Mittels Winde und Seilen10
Mittels Zylinder und Seilen2
Entnehmbarkeit der Korbfront und Lagerung der KrankentragenlagerungPunkte
Die vordere Korbfront ist entnehmbar und eine Lagerung der Krankentragenlagerung auf dem Korbboden ist möglich.10
Die vordere Korbfront ist nicht entnehmbar und eine Lagerung der Krankentragenlagerung auf dem Korbboden ist nicht möglich.2

Preis:

Gesamtpunktzahl Kriterium Preis = erreichte Punktzahl Preis * Gewichtungsfaktor Preis

Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit der 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Bei dem sich daraus resultierenden Ergebnis werden alle Dezimale berücksichtigt. Die erreichte Punktzahl wird mit dem definierten Gewichtungsfaktor belegt.

Ergebnis Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet somit über die Rangfolge. Bei der Gesamtaddition werden alle Dezimalen berücksichtigt, dass sich daraus ergebende Ergebnis wird auf die 3 Dezimale gerundet. Bei einem Punktegleichstand entscheidet das Los.

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3. Ausschreibungsbedingungen

Das beigefügte Leistungsverzeichnis soll die Erstellung des Angebotes und die anschließende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind ausschließlich diese Vordrucke zu verwenden.

Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen In der Leistungsbeschreibung im Feld „Wertung“ werden folgende Abkürzungen verwendet:

o A: Anforderung o I: Information o B: Bedarfsposition o W: Wertung

Bei Anforderungskriterien (A) muss die beschriebene Leistung erfüllt werden, dies ist durch den Bieter in dem entsprechenden Feld zu kennzeichnen. Wird die Anforderung nicht erfüllt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen

Das Feld (I) ermöglicht dem Bieter weitere Angaben zu tätigen, diese sind rein informativ, müssen aber eingetragen werden.

Bei einem Bedarfsfeld (B) ist die Ausführung grundsätzlich anzubieten. Der Preis ist nicht mit in den Gesamtpreis einzurechnen. Der Auftraggeber entscheidet bei der Auftragsvergabe, welche Bedarfspositionen tatsächlich beauftragt und ausgeführt werden sollen.

Bei einer Wertungsangabe (W) ist die Angabe durch den Bieter einzutragen. Die Wertung erfolgt anhand der genannten Zuschlagskriterien.

Das Angebot muss vollständig sein, es darf nur die Preise in Euro, die Informationen (gekennzeichnet mit I ) des Bieters sowie die geforderten Erklärungen enthalten.

Notwendige Erläuterungen zum Angebot sollen ergänzend beigefügt werden

Die Vorgaben des Anschreibens, Ausschreibungsbedingungen, die Vertragsbedingungen und die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind unbedingter Bestandteil der Ausschreibung. Kann ein Bieter bestimmte Punkte nicht erfüllen, so hat er explizit in Textform darauf hinzuweisen.

Die Angebotspreise sind Festpreise (verbindlich) für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Nebenkosten enthalten.

Nebenangebote und die Abgabe mehrerer Hauptangebote, sind nicht zugelassen

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Enthalten die Bekanntmachung, oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder technische bzw. funktionelle Umstände, die zu Bedenken Anlass geben, oder verstoßen dies nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht so hat der Bieter den Auftraggeber im Rahmen der zugelassenen Kommunikationswege darauf hinzuweisen.

Die Kommunikation im Vergabeverfahren, einschließlich etwaiger Bieterfragen, erfolgt ausschließlich mit Hilfe elektronischer Mittel über die angegebene Vergabeplattform

Eine vorläufige rechnerische Gewichtsbilanz ist zu erstellen und mit dem Angebot vorzulegen. Der Beladungsumfang der gesamten Leistungsbeschreibung der DLAK 23/12 ist bei der Erstellung zu berücksichtigen. Die Bedarfspositionen sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

Die Gewichtsaufstellung hat mindestens folgende Teilpositionen zu berücksichtigen:

  • Leergewicht Fahrzeug, vollgetankt, inklusive Funk und Ausbau
  • Fahrer inklusive Mannschaft
  • Beladung inklusive Halterungen laut des Leistungsverzeichnisses

Das zulässige Gesamtgewicht von 16.000 kg ist zwingend einzuhalten sowie die maximal zulässigen Achslasten.

Eine aussagefähige Energiebilanz ist zu erstellen und dem Angebot beizulegen.

Eignung nach § 122 GWB. Mit dem Angebot ist eine Referenzliste der letzten 2 Jahre mit mindestens 10 vergleichbaren gelieferten DLAK-Fahrzeugen vorzulegen.

Es ist eine aktuelle Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 nachzuweisen

Mit dem Angebot ist eine technische Zeichnung des Fahrzeuges abzugeben, um den Ausbau des Fahrzeuges nachzuvollziehen.

Eine Rückgabe der Angebotsunterlagen erfolgt nicht.

Nach der Angebotseröffnung, jedoch vor Auftragsvergabe muss dem Auftraggeber nach Aufforderung an den Bieter die Möglichkeit eingeräumt werden, anhand eines Vorführfahrzeuges, oder eines Referenzfahrzeuges die geforderte technische Ausführung sowie die Verarbeitungsqualität der Lieferleistung überprüfen zu können. Die Inaugenscheinnahme erfolgt am Ort des Auftraggebers, die Kosten hierfür hat der Bieter zu tragen. Kann der Bieter kein Fahrzeug zur Verfügung stellen, wird er von der Wertung ausgeschlossen.

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4. Qualitätssicherung / Abnahme

Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Anlieferung sowie die Haftung des Fahrgestells vollumfänglich verantwortlich. Das Fahrzeug ist dementsprechend durch den Bieter in allen Belangen zu versichern, z.B. Elementar / Brand / Diebstahl / Vandalismus, oder sonstigen Schäden usw. Für die technische Abnahme des Fahrgestells ist der Auftragnehmer alleinverantwortlich. Der Fahrgestelleingang und die technische Zwischenabnahme des Fahrgestells sind dem Auftraggeber in Textform mitzuteilen.

Das Fahrzeug wird durch den Auftraggeber einer Rohbau- und Ausbaubesichtigung am Standort des Aufbauherstellers unterzogen. Die Termine sind dem Auftraggeber 14 Tage vorher in Textform mitzuteilen.

Reisekosten zur Rohbau- und Ausbaubesichtigung sowie zur Schlussabnahme:

Die Reisekosten (inklusive Übernachtung und Verpflegung) sind durch den Auftragnehmer zu übernehmen und in das abgegebene Angebot einzukalkulieren. (Maximal 8 Personen) Bis zu einer einfachen Entfernung von 300 km, Startpunkt: Alte Bundesstraße 31, 79194 Gundelfingen, erfolgt die Anreise mit einem eigenen Fahrzeug des Auftraggebers. Danach erfolgt die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ab einer Entfernung von 500 km erfolgt die Anreise mit dem Flugzeug.

Eine theoretische und praktische Einweisung für 8 Personen ist anlässlich der Fahrzeugabholung im Angebotspreis zu berücksichtigen. Etwaige Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind durch den Bieter zu übernehmen und in das Angebot einzukalkulieren. Die Durchführung ist mit dem Auftraggeber 14 Tage vorher in Textform abzustimmen. Falls die Schlussabnahme nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte, muss der Auftragnehmer die Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung wiederholt übernehmen.

TätigkeitÖrtlichkeitPersonen -zahlVer- pflegun gÜbernach -tungDauerKosten
Auftrags- klärungAm Ort des Bieters8neinnein½ Tag
Rohbau- abnahmeAm Ort des Bieters8jaja1 Tag
Schluss- abnahmeAm Ort des Bieters8jaja1 Tag
Ein- weisungAm Ort des Bieters8janein1 Tag

DIE EINKALKULIERTEN KOSTEN SIND IN DER OBEN STEHENDEN TABELLE DURCH DEN BIETER EINZUTRAGEN

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Ein Beladeplan ist zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dabei sind folgende Bezeichnungen zu verwenden:

FH-l / Fahrerhaus links FH-r / Fahrerhaus rechts FH-m / Fahrerhaus mittig G1 / Geräteraum 1, links G2 / Geräteraum 2, rechts G3 / Geräteraum 3, links G4 / Geräteraum 4, rechts G5 / Geräteraum 5, links G6 / Geräteraum 6, rechts GR / Geräteraum, rückseitig P / Podium

Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung

  • der StVZO,
  • der DIN 14502-1
  • der DIN 14502-2
  • der DIN 14502-3
  • DIN EN 1846-1
  • DIN EN 1846-2
  • DIN EN 1846-3
  • dem neuesten Stand der Technik
  • den VDE Bestimmungen
  • den Unfallverhütungsvorschriften
  • sowie den gültigen Normen, Vorschriften und gesetzlichen Bedingungen für Feuerwehrfahrzeuge entsprechen

Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber mängelfrei und abgenommen sein.

Bei der Übergabe muss das Fahrzeug nach Norm, sowie im Leistungsverzeichnis gefordert, vollständig beladen sein. Der komplette Beladungsumfang ist so zu verlasten, dass angelieferte Einzelkomponenten bereits durch den Auftragnehmer von Los 1 vormontiert wurden.

Zum Auslieferungszeitpunkt darf die Bereifung nicht älter als 18 Kalendermonate sein.

Das Fahrzeug muss vor der Auslieferung durch den: TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH, Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Prüfstelle für Feuerwehrgeräte, Gottlieb-Daimler-Straße 7, 70794 Filderstadt abgenommen werden. Die Kosten trägt der Auftragnehmer. Der Gefahrenübergang an den Auftraggeber erfolgt mit Ablieferung und Besitzübernahme, nach erfolgreicher, mängelfreier Schlussabnahme durch den Auftraggeber, sobald das Fahrzeug komplett ausgebaut und betriebsbereit ist.

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Der Auftraggeber überführt das Fahrzeug nach der erfolgreichen Schlussabnahme selbstfahrend zum eigenen Standort.

BEDARFSPOSITION Klärung im Rahmen der Auftragsabwicklung

Überführungskosten des Fahrzeuges mittels geeignetem Transportfahrzeug zum Standort des Auftraggebers:

_______________________ € - Bitte ausfüllen

Versteckte Mängel, die bei der Abnahme durch den Auftraggeber nicht festgestellt wurden, müssen unverzüglich durch den Bieter beseitigt werden. Die Mängelbeseitigung soll primär am Ort des Auftraggebers stattfinden. Gegebenenfalls ist das Fahrzeug zur Mängelbeseitigung ins Herstellerwerk zu überführen. Die dafür entstehenden Kosten trägt der Bieter. Sollte das Fahrzeug während der ersten 24 Monate nach der erfolgreichen Schlussabnahme durch einen technischen Mangel / Defekt, länger als 15 Werktage ausfallen muss der Bieter ein dementsprechend technisch gleichwertiges Ersatzfahrzeug kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Informativer Hinweis:

Feuerwehrtechnische Beladung Der Auftragnehmer von Los 2 liefert die Beladung innerhalb von 6 bis 18 Monaten nach Auftragsvergabe bei der Gemeinde Gundelfingen an. Die Auftragsvergabe erfolgt im vierten Quartal 2026 Diese wird dort bis zur endgültigen Verwendung eingelagert. Die Kosten für die Anlieferung sind durch den Auftragnehmer Los 2 zu tragen. Die feuerwehrtechnische Beladung wird durch den Auftraggeber bei der Anlieferung in Gundelfingen in Augenschein genommen und anhand des Leistungsverzeichnisses kontrolliert. Der Gefahrenübergang an den Auftraggeber erfolgt mit Ablieferung und Besitzübernahme

Die feuerwehrtechnische Beladung, sowie etwaige Beistellteile werden durch den Auftraggeber selbst beim Auftragnehmer Los 1 angeliefert.

Der Auftragnehmer von Los 1 hat sicherzustellen, dass alle in Los 2 aufgeführten Beladungselemente den gegebenen Richtlinien und der Norm nach verlastet werden können.

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5. Dokumente / Bestätigungen / Nachweise

Vor Beginn der Abnahme /Auslieferung, des Fahrzeuges sind folgende Nachweise in deutscher Sprache vorzulegen:

  • Bestätigung über die Ablieferinspektion der Fahrgestellherstellers
  • Gewichtsbilanz inklusive detailliertes Wiegeprotokoll (Vorder- Hinterachse)
  • Schaltpläne
  • Prüfprotokoll der elektrischen Abnahme
  • Messprotokoll der funktechnischen Anlage
  • Ersatzteillisten
  • Farbgebungsprotokoll
  • TÜV- Protokoll
  • Protokoll der mängelfreien feuerwehrtechnischen Abnahme
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I + II
  • Wartungsheft
  • Eine ausführliche Bedienungsanleitung in 2-facher Form ausgedruckt in DIN A4 Größe, in einem stabilen Ordner, sowie in digitaler Form (PDF)
  • EU - Konformitätserklärung

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6. Allgemeine Anforderungen

Alle Fächer im Fahrzeug sind zu beschriften. Die Beschriftungsart-/ weise ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Alle Relais, Sicherungen und Bedienelemente der elektrischen Verkabelung sind eindeutig und dauerhaft zu Beschriften.

Alle Tanks der Betriebsflüssigkeiten müssen ohne Hilfsmittel befüllbar sein.

Der Auftragnehmer ist für die korrekte und richtige Bereitstellung der feuerwehrtechnischen Beladung verantwortlich.

Das Fahrzeug ist bei der Übergabe von außen und innen gereinigt.

Sämtliche Betriebsflüssigkeiten des Fahrzeuges sind ordnungsgemäß aufgefüllt.

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7. Verschwiegenheitsverpflichtung, Datenübermittlung und

Datenschutz

Bieter: Der Bieter sowie alle am Vergabeverfahren beteiligte Personen sind verpflichtet, sämtliche Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Dokumente, Muster und Vorlagen stets geheim zu halten und die Verwertung und Kenntnisnahme durch Dritte zu verhindern.

Der Bieter haftet vollumfänglich für etwaige Schäden, die durch eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht entstehen.

Der Bieter willigt ein, dass die eingereichten Angebote, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, im Rahmen des Vergabeprozesses auch an das extern beauftragte Unternehmen PST Feuerwehrtechnik GbR übermittelt und von diesem eingesehen werden dürfen.

Auftraggeber: Die eingegangenen Angebotsunterlagen werden ausschließlich im Rahmen der Angebotsauswertung und Prüfung verwendet.

Alle am Vergabeverfahren beteiligte Personen sind verpflichtet, sämtliche Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Dokumente, Muster und Vorlagen stets geheim zu halten und die Verwertung und Kenntnisnahme durch Dritte zu verhindern.

Dies gilt für den Auftraggeber, mitarbeitende Personen (z.B. Vertreter der örtlichen Feuerwehr) sowie für das als extern beauftragte Unternehmen PST Feuerwehrtechnik GbR.

Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Gemeinde Gundelfingen Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen

bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Die oben genannte Vergabestelle verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogenen Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

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  1. Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?

Gemeinde Gundelfingen Bürgermeister Walz Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen

  1. Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten?

Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechts Frau Karin Kaufmann E-Mail: datenschutz@gundelfingen.de Telefon: 0711 8108 - 14444

  1. Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten?

Die oben genannte Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO. Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.

  1. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Wir erheben, verarbeiten und nutzen Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:

  • Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
  • Daten zur Qualifikation/eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
  • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

  1. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.

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  1. Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.

Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:

  • Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.
  • Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
  • Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben (Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25 000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.
  • Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer).
  • Gerichte im Falle von Klagen.
  1. Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.

  1. Welche Rechte haben betroffene Personen?

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.

Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.

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Recht auf Löschung Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.

Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe oben) zu richten.

Recht auf Widerruf Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.

Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe oben) zu richten.

Recht auf Beschwerde Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:

Baden-Württemberg (LfDI BW) Königstraße 10 a 70173 Stuttgart Telefon: 0711/61 55 41 – 0 Telefax: 0711/61 55 41 – 15 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/

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8. Checkliste

¨ Vergabebedingungen ausgefüllt und beigefügt ¨ Formblätter Bund ausgefüllt und beigefügt ¨ Leistungsverzeichnis ausgefüllt und beigefügt ¨ Soweit erforderlich, Erklärung zur Bietergemeinschaft ausgefüllt und beigefügt ¨ Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ausgefüllt und beigefügt ¨ Eigenerklärung zur Eignung ausgefüllt und beigefügt ¨ Eigenerklärung Russland ausgefüllt und beigefügt ¨ Gewichtsbilanz erstellt und beigefügt ¨ Energiebilanz erstellt und beigefügt ¨ Technische Zeichnung des Fahrzeuges erstellt und beigefügt ¨ Referenzliste ausgelieferter Fahrzeuge erstellt und beigefügt ¨ Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 beigefügt

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9. Hinweis zur elektronischen Vergabe

Bitte beachten Sie:

o Die Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form möglich

o Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform Subreport / Elvis hochgeladen werden

o Eine Angebotsabgabe in Papierform ist unzulässig

o Bei Fragen zu Subreport / Elvis wenden Sie sich bitte an den kostenfreien Support, zu erreichen unter der Telefonnummer 0221/98578-0

Die Vertragsbedingungen, von Ziffer 1 bis 9 genannt und genau erläutert, werden hiermit anerkannt:

Datum, Ort Name in Textform, des Erklärenden

  • ENDE -

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