VB329_03_Anlageblatt Erklärung Originalteile des Herstellers 08.19.pdf

DIN- und ISO-Ersatzteile: Schrauben, Muttern und weitere Maschinenteile

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 18:36 (Europe/Berlin)

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Anlage zum Angebot

Bearbeitungsnummer:

Erklärung Originalteile des Herstellers*

Versorgungsartikel, die im „Verzeichnis der Leistungsbeschreibungen mit Herstellerdaten“ mit Statuskode „A“ kodiert und mit einem oder mehreren Firmenteilekennzeichen beschrieben sind, sind Originalteile des/der jeweiligen Hersteller(s). Um eine konstruktionsstand- und qualitätsge- rechte Beschaffung zu gewährleisten, ist sicherzustellen, dass nur solche Originalteile (keine sogenannten gleichwertigen Artikel) geliefert werden.

Zu diesem Zweck ist vom Bieter, sofern dieser selbst nicht gelisteter Hersteller ist, bei den betref- fenden Positionen des Angebotes durch Nennung des Herstellers und des Teilekennzeichens zu bestätigen, dass im Auftragsfall tatsächlich die in den Verdingungsunterlagen geforderten Artikel eines mit Statuskode „A“ kodierten Herstellers geliefert werden.

Der Bieter hat die folgende Erklärung abzugeben:

Erklärung:

 Mein Unternehmen ist selbst ein im „Verzeichnis der Leistungsbeschreibungen mit Her- stellerdaten“ mit Statuskode „A“ kodierter Hersteller der angebotenen, herstellergebunde- nen Versorgungsartikel.

 Mein Unternehmen ist selbst nicht mit Statuskode „A“ kodierter Hersteller. Ich versichere, dass der/die angebotene(n) Versorgungsartikel von dem/den in meinem Angebot genann- ten Hersteller(n) der Originalteile bezogen und im Auftragsfall geliefert werden.

Darüber hinaus ist der Bieter, der nicht „A“ kodierter Hersteller ist, verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers bereits vor der Zuschlagserteilung einen Nachweis über die Herkunft der Versor- gungsartikel zu erbringen. Dieser Nachweis besteht aus einer Bestätigung des Originalherstellers, im Falle des Ausschrei- bungssieges des bietenden Händlers den/die geforderten Versorgungsartikel zu liefern.

Wird auf Verlangen des Auftraggebers dieser Nachweis in der von ihm festgelegten Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Zudem wird die Verpflichtung zur Erbringung des Nachweises Vertragsbestandteil.


Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift

  • gilt ausschließlich für Herstellerdaten mit Statuskode A; gilt nicht für Herstellerdaten mit Statuskode B, C, D, E, F, G, H und Z

Stand 09.08.2019

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