VB329_01_DLII5_Anlageblatt Vertragsbedingungen 2026_06_17.pdf

DIN- und ISO-Ersatzteile: Schrauben, Muttern und weitere Maschinenteile

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 18:36 (Europe/Berlin)

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Anlageblatt Vertragsbedingungen Anlage 1

Bearbeitungsnummer (bitte immer angeben): Anfragenummer: 6003106689 – BAIUDBw DL II 5 VB329 Zutreffendes ist angekreuzt.

Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens (Vertragsbedingungen)

  1. Angaben zur Leistung:
Erfüllungsort ist:bei Lieferungen im Inland der / die jeweilige(n) Bestimmungsort(e) bei Lieferungen vom Inland ins Ausland bzw. aus dem Ausland ins Inland der in der Versandregelung (s. Ziffer 2.2c)) genannte Ort
Bestimmungsort(e):ist / sind aus dem der Ausschreibung beigefügten „Verzeichnis der Empfängeranschriften“ ersichtlich
Lieferfrist(en)/ Termin(e):Siehe beigefügte Material- und Leistungsliste Der Bieter darf von den Lieferterminen nicht abweichen. Eintragungen in die in der "Artikelliste" enthaltene Spalte "Lt, ang" sind nicht zulässig. Falls die Einhaltung des geforderten Liefertermins nicht möglich ist, bitte den frühesten Liefertermin angeben.
Lieferklausel:DDP – geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort) gemäß Incoterms 2020 DAP - geliefert benannter Ort (benannter Bestimmungsort) gemäß Incoterms 2020
Qualitätssicherung:Siehe beigefügte Material- und Leistungsliste gemäß AQAP 2110 bzw. 2131 Hinweis: Broschüre „Qualitätssicherung bei Beschaffungs- und Ent- wicklungsaufträgen der Bundeswehr“ (Die Broschüre ist aus dem Internet unter "www.bundeswehr.de/baainbw/vergabe“ abrufbar.)
Güteprüfung:Ja Nein gemäß Material- und Leistungsliste
Verjährungsfrist für Mängelansprüche:24 Monate bei den nach Verpackungsstufe C (NATO-4), H und T zu verpackenden Gegenständen nach Eingang beim Empfänger 24 Monate nach Inbetriebnahme, längstens 36 Monate nach Eingang beim Empfänger bei den nach Verpackungsstufe S, A, B (NATO-1, 2, 3) zu verpackenden Gegenständen Betriebsstunden

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  1. Weitere Angebotsbestandteile: Die nachstehend angekreuzten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung. Sofern sie dieser Ausschreibung nicht beigefügt sind, sind sie aus den im Anschreiben genannten Quellen zu beziehen.

2.1 Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: Die angekreuzten Unterlagen sind auszufüllen, mit Firmenstempel sowie Unterschrift zu versehen und dem Angebot beizufügen:

„Bieterangaben zum Angebot“ (Formular BAAINBw-B-V 043) Zusätzlich zum Formular BAAINBw-B-V 043 sind die Formulare - „Erklärung betreffend bevorzugte Berücksichtigung“ (Formular BAAINBw-B-V 044) bzw. - „Erklärung zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)“ (Formular BAAINBw-B-V 045) dem Angebot dann beizufügen, wenn die in dem jeweiligen Formular enthaltenen Voraussetzungen zutreffen.
Einzureichende Nachweise gemäß § 21 Abs. 1 UVgO, § 29 Abs. 1 VgV bzw. § 16 Abs. 2 VSVgV (bitte ggf. separate Auflistung beifügen)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe UVgO (Formular BAAINBw-B-V 030; das Formular ist aus dem Internet unter "www.bundeswehr.de/baainbw/vergabe“ abrufbar.)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034; das Formular ist aus dem Internet unter "www.bundeswehr.de/baainbw/vergabe“ abrufbar.)
Anlage 1: Material- und Leistungsliste
Erklärung zulassungspflichtige Bauteile
Erklärung Originalteile des Herstellers
Erklärung zum Preisangebot BAAINBw B-V 050/06.2025
Weitere Angaben zum Angebot
Eigenerklärung Russland

2.2 Beim Bieter verbleibende Unterlagen: a ) Vertragsbedingungen und Anlageblätter:

Allgemeine Bedingungen für Beschaffungs- verträge des Bundesministers der Verteidigung (ABBV)BAAINBw-B 084Ausgabe:
Allgemeine AuftragsbedingungenBAAINBw-B 111Ausgabe: 09.2025
Hinweis - Schriftform / Zuständigkeit für den VertragsschlussBAAINBw-B 123Ausgabe: 10.2012
Begleitschreiben zur e-VergabeBAAINBw-B-V 039Ausgabe: 02.2021
Informationsblatt DSGVOBAAINBw-B-V 039aAusgabe: 07.2023
Unteraufträge nach § 9 VSVgV (Formular BAAINBw - B-V 046)
Anlage Elastomere
Anlage 2: Verzeichnis der Empfängeranschriften
Anlage 3: Verzeichnis der Leistungsbeschreibung mit Herstellerdaten
Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel <ISPM Nr. 15>
Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten
BAAINBw-B-S 498 Ausgabe: 10.2024

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Anlageblatt P - Selbstkostenpreise einschließlich ZahlungsbedingungenBAAINBw-B 124Ausgabe: 02.2025
Aufforderung zur Einreichung einer VorkalkulationBAAINBw-B-N 027Ausgabe: 03.2024
Besondere Forderungen bei der Lieferung von Versorgungsartikeln mit GefahrstoffenBAAINBw-B-T 503Ausgabe: 01.2024
Anlage Musterprüfung /-zulassung und Stückprüfung, Nachprüfung vom 16.05.2008

b) Technische Lieferbedingungen (TL) und Leistungsbeschreibungen:

Verzeichnis der Leistungsbeschreibung mit Herstellerdaten
Verpackung; Materialschutz durch K/V NATO- Verpackungsstufen und VerpackungsmethodenTL 8100-0100Ausgabedatum: 02.2024
Verpackung Materialschutz durch K/V - VerpSt H und TTL 8100-0102Ausgabedatum: 06.2026
Kennzeichnung, Kennzeichnen der VersorgungsartikelTL A-0032 Teil 1Ausgabedatum: 11.2022
Verpackung; Kennzeichnung; Kennzeichnen der Packungen - Verpackungsstufen, A, B, C, H, T -TL A-0032 Teil 2Ausgabedatum: 11.2022
Kennzeichnung; Kennzeichnen der Versorgungsartikel - DatenübermittlungTL A-0032 Teil 5Ausgabedatum: 07.2024
Verpackung, Kennzeichnung von Verpackungs- mitteln zu deren stofflicher VerwertungTL 8100-0072Ausgabedatum: 03.2020
Zusätzliche Bedingungen für die Beschaffung und Lieferung von Ersatzteilen, Halbzeugen, Norm- und Standardteilen für Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der BundeswehrTL A-0009Ausgabedatum: 04.2024
Anlage 4: Leistungsbeschreibung Konservierung / Verpackung
Die TL sind aus dem Internet unter "www.bundeswehr.de/baainbw/vergabe“ abrufbar.

c) Zusätzlich geltende Bestimmungen bei Auslandslieferungen: Schiedsvertrag mit ausländischen Auftragnehmern (BAAINBw-B 098 / )

2.3 Weitere Hinweise / Erläuterungen: a. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Auftragsbedingungen des Auftraggebers.

b. Es gilt die TL A-0032 Teil 1, Teil 2 und Teil 5 mit der Maßgabe, dass der Datenbezeichner (DB01) als Mindestforderung festgelegt und gefordert wird!

c. Bei den anzubietenden Versorgungsartikeln muss es sich um Neuware handeln.

d. Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien, die nach dem 30.06.2003 hergestellt wurden, müssen für die uneingeschränkte Verwendung in der Bundeswehr die im UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese Prüfzusammenstellung mitzuliefern.

e. Sofern der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin (AN) an einem oder mehreren Systemen im Sinne des Verpackungsgesetzes beteiligt ist, entsorgt der Auftraggeber Verpackungen/Verpackungsteile. Nichtsystembeteiligungspflichtige Verpackungen, einschließlich derer gleicher Art, Form und Größe anderer Hersteller, nimmt der/die AN

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zurück bzw. lässt diese über ein gängiges Rücknahmesystem Drittbeauftragter zurücknehmen.

f. Von allen Unternehmen ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe einzureichen (BAAINBw-B-V 030 bzw. BAAINBw-B-V 034). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO überprüft. Ausländische Bewerberinnen/ Bieterinnen übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine – auf Aufforderung des Auftraggebers auch beglaubigte – Übersetzung ins Deutsche beizulegen.

g. Bei Verträgen mit einem Auftragswert > 5 Mio. EUR (netto) gilt: Der Auftragnehmer hat unter Verwendung des Datenblatts Unterauftragnehmer (Formular BAAINBw-B-S 498 Anlage dieses Vertrages) jeden Unterauftragnehmer der ersten Stufe ab einem Unterauftragswert > 50.000,00 EUR (netto) binnen vier Wochen nach Abschluss dieses Vertrages gegenüber BAIUDBw DLII5, BAIUDBwDLII5@bundeswehr.org, anzuzeigen. Unterauftragnehmer der ersten Stufe unterhalb eines Unterauftragswertes von 50.000,00 EUR (netto) hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anforderung binnen einer Frist von einer Woche ab Anforderung zu benennen.

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