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Digitalisierung von Mikrofilmen des Staatsarchivs Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 10:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: fbhh-evergabe.web.hamburg.de

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Auswertung

Staatsarchiv Hamburg (Herr Dr. Freche)Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Datum
Bewertungsmatrix: Digitalisierung von Mikrofilmen für das Staatsarchiv (FB 2025001398)
Digitalisierung von Kassationsfilmen
Gesamtbewertung Los 1:
D. Gesamtbewertung (gemäß Verfahrensbrief Ziffer 1.12) Die erreichten Punkte aus den Wertungskriterien (Konzept, Preis) werden addiert. Insgesamt sind 100 Punkte je Los erreichbar. Das Angebot, das durch diese Addition die höchste Gesamtpunktzahl aufweist, gilt als das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag für das jeweilige Los.
Bieter 1Bieter 2Bieter 3Bieter 4
BewertungspunkteBewertungspunkteBewertungspunkteBewertungspunkte
Kriterium
Preis 50%
(Gesamtpreis pro Los inkl. aller Nebenkosten)
Digitalisierungskonzept 50%
Umsetzung aller Qulitätskriterien, Transport, IPM, Zeitplan)
Gesamtpunkte0000
Rang
Gesamtbewertung Los 2:
D. Gesamtbewertung (gemäß Verfahrensbrief Ziffer 1.12) Die erreichten Punkte aus den  Wertungskriterien (Konzept, Preis) werden addiert. Insgesamt sind 100 Punkte je Los erreichbar. Das Angebot, das durch diese Addition die höchste Gesamtpunktzahl aufweist, gilt als das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag für das jeweilige Los.
Bieter 1Bieter 2Bieter 3Bieter 4
Kriterium
Preis 50%
(Gesamtpreis pro Los inkl. aller Nebenkosten)
Digitalisierungskonzept 50%
Umsetzung aller Qulitätskriterien, Transport, IPM, Zeitplan)
Gesamtpunkte0000
Rang

Preiswertung

Staatsarchiv Hamburg (Herr Dr. Freche)Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4
Bewertungsmatrix: Digitalisierung von Mikrofilmen für das Staatsarchiv (FB 2025001398)
Gemäß dem Verfahrensbrief Ziffer 1.12 Zuschlagserteilung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                A. Erläuterung zur Bewertung des Kriteriums Angebotspreis: Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Der angegebene Angebotspreis netto (Gesamtpreis) dient der Preiswertung. Der Angebotspreis ist der angegebene Gesamtpreis inkl. aller Nebenkosten im Vordruck „Produkte/Leistung“. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 50 Punkten. Alle höheren Preisangebote werden mit dem Bieter, der den niedrigsten Preis angeboten hat, verglichen. Punkte für den Preis werden in Höhe des Prozentsatzes abgezogen, um den der Preis des jeweiligen Bieters über dem Preis des Bieters, der den niedrigsten Preis angeboten hat, liegt. Beispiel: Ein Angebot, das um 10% über dem niedrigsten Preis liegt, erhält bei der Preiswertung einen Abschlag von der Höchstpunktzahl (50 Punkte) von 10 % (5 Punkte). Es würde also 45 Punkte erhalten. Es werden mindestens 0 Punkte vergeben, negative Punktevergaben sind nicht möglich. Die Berechnung der Preispunkte findet mit zwei Nachkommastellen statt.
Angebotspreis Los 1
Name BieterNetto Angebotssummenprozentuale Preisabweichung zum günstigsten PreisPunktabweichung zum günstigsten Angeboterreichte Punkte
Bieter 1
Bieter 2
Bieter 3
Bieter 4
Angebotspreis Los 2
Name BieterNetto Angebotssummenprozentuale Preisabweichung zum günstigsten PreisPunktabweichung zum günstigsten Angeboterreichte Punkte
Bieter 1
Bieter 2
Bieter 3
Bieter 4

Bieter 1

Staatsarchiv Hamburg (Herr Dr. Freche)Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5
Bewertungsmatrix: Digitalisierung von Mikrofilmen für das Staatsarchiv (FB 2025001398)
Das Digitalisierungskonzept muss die Umsetzung der Qualitätskriterien und Anforderungen, den Transport, das IPM und einen Zeit- und Terminplan umfassen. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten, Schriftgröße Arial 11 Pkt oder vergleichbar, Zeilenabstand mindestens 1,5 Pkt nicht überschreiten. Alle über die geforderte Seitenanzahl hinaus gemachten Angaben werden nicht gewertet.
Digitaliserungskonzept: Die Gewichtung beträgt insgesamt 50% und insgesamt sind max. 50 Punkte erreichbar.
Firma: Bieter 1
Digitalisierungskonzept - QualitätskriterienBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Umsetzung der Qualitätskriterien und grundsätzlichen Anforderungen, Umsetzungen der spezifischen Anforderungen, Einsatz der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, eingesetzte Geräte und Software, Workflows und Umgang mit genannten Problemstellungen (Gewichtung 20%, insgesamt 20 Punkte)0.200
Digitalisierungskonzept - TransportBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Transport (voraussichtl. Transportdauer), Art des Transportmittels, mögliche Unterbrechungen/Fahrerwechsel, Beiladungen, Anzahl der Fahrten (Abholung/Lieferung) (Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Digitalisierungskonzept - IPMBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
IPM (Integrated Pest Management)(Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Digitalisierungskonzept - ZeitplanBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Zeitplan (Bearbeitungszeit, ggf. Parallelität der Bearbeitung, Transport).(Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Punktewertung insg.0.5500
Gemäß dem Verfahrensbrief Ziffer 1.12 Zuschlagserteilung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                A. Erläuterung zur Bewertung des Kriteriums Angebotspreis: Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Der angegebene Angebotspreis netto (Gesamtpreis) dient der Preiswertung. Der Angebotspreis ist der angegebene Gesamtpreis inkl. aller Nebenkosten im Vordruck „Produkte/Leistung“. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 50 Punkten. Alle höheren Preisangebote werden mit dem Bieter, der den niedrigsten Preis angeboten hat, verglichen. Punkte für den Preis werden in Höhe des Prozentsatzes abgezogen, um den der Preis des jeweiligen Bieters über dem Preis des Bieters, der den niedrigsten Preis angeboten hat, liegt. Beispiel: Ein Angebot, das um 10% über dem niedrigsten Preis liegt, erhält bei der Preiswertung einen Abschlag von der Höchstpunktzahl (50 Punkte) von 10 % (5 Punkte). Es würde also 45 Punkte erhalten. Es werden mindestens 0 Punkte vergeben, negative Punktevergaben sind nicht möglich. Die Berechnung der Preispunkte findet mit zwei Nachkommastellen statt.
B. Erläuterung zur Bewertung des Kriteriums Digitalisierungskonzept: Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Das Kriterium „Digitalisierungskonzept“ enthält 4 Unterkriterien, für die 10 oder 20 Punkte vergeben werden. Die Bewertung des Konzeptes bzw. der Qualität der Anforderungen der o.g. Kriterien erfolgt durch den AG. Die Angaben des Bieters im Angebot werden entsprechend der u.g. Bewertung bepunktet. Die konzeptionellen Angaben werden im Falle der Erteilung des Auftrags verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Für die Bewertung des Kriteriums Qualitätskriterien gelten folgende Wertebereiche: •20 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung umsetzbar und geeignet sein. •13 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter aber auch weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •7 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Die Angaben des Bieters müssen ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •0 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er nicht alle wesentlichen Problematiken bzw. Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat oder keine entsprechende Lösungen präsentiert. Sind seine Angaben nicht oder kaum nachvollziehbar oder in nicht unerheblichem Umfang widersprüchlich, führt dies ebenfalls zu nur zu 0 Punkte. Dasselbe gilt für Lösungsansätze bzw. eine Konzeption, die beim Auftraggeber nicht unwesentliche Zweifel an der Umsetzbarkeit und Eignung im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung bestehen lassen.
Für die Bewertung der Kriterien Transport, IPM (Integrated Pest Management) und Zeitplan gelten folgende Wertebereiche: •10 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung umsetzbar und geeignet sein. •7 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter aber auch weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •4 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Die Angaben des Bieters müssen ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •0 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er nicht alle wesentlichen Problematiken bzw. Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat oder keine entsprechende Lösungen präsentiert. Sind seine Angaben nicht oder kaum nachvollziehbar oder in nicht unerheblichem Umfang widersprüchlich, führt dies ebenfalls zu nur zu 0 Punkte. Dasselbe gilt für Lösungsansätze bzw. eine Konzeption, die beim Auftraggeber nicht unwesentliche Zweifel an der Umsetzbarkeit und Eignung im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung bestehen lassen.
Gesamtbewertung Die erreichten Punkte aus den o.g. Zuschlagskriterien werden addiert. Insgesamt sind 100 Punkte erreichbar. Das Angebot, das durch diese Addition die höchste Gesamtpunktzahl aufweist, gilt als das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag als Gesamtauftrag.

Bieter 2

Staatsarchiv Hamburg (Herr Dr. Freche)Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5
Bewertungsmatrix: Digitalisierung von Mikrofilmen für das Staatsarchiv (FB 2025001398)
Das Digitalisierungskonzept muss die Umsetzung der Qualitätskriterien und Anforderungen, den Transport, das IPM und einen Zeit- und Terminplan umfassen. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten, Schriftgröße Arial 11 Pkt oder vergleichbar, Zeilenabstand mindestens 1,5 Pkt nicht überschreiten. Alle über die geforderte Seitenanzahl hinaus gemachten Angaben werden nicht gewertet.
Digitaliserungskonzept: Die Gewichtung beträgt insgesamt 50% und insgesamt sind max. 50 Punkte erreichbar.
Firma: Bieter 2
Digitalisierungskonzept - QualitätskriterienBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Umsetzung der Qualitätskriterien und grundsätzlichen Anforderungen, Umsetzungen der spezifischen Anforderungen, Einsatz der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, eingesetzte Geräte und Software, Workflows und Umgang mit genannten Problemstellungen (Gewichtung 20%, insgesamt 20 Punkte)0.200
Digitalisierungskonzept - TransportBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Transport (voraussichtl. Transportdauer), Art des Transportmittels, mögliche Unterbrechungen/Fahrerwechsel, Beiladungen, Anzahl der Fahrten (Abholung/Lieferung) (Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Digitalisierungskonzept - IPMBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
IPM (Integrated Pest Management)(Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Digitalisierungskonzept - ZeitplanBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Zeitplan (Bearbeitungszeit, ggf. Parallelität der Bearbeitung, Transport).(Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Punktewertung insg.0.5500
Gemäß dem Verfahrensbrief Ziffer 1.12 Zuschlagserteilung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                A. Erläuterung zur Bewertung des Kriteriums Angebotspreis: Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Der angegebene Angebotspreis netto (Gesamtpreis) dient der Preiswertung. Der Angebotspreis ist der angegebene Gesamtpreis inkl. aller Nebenkosten im Vordruck „Produkte/Leistung“. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 50 Punkten. Alle höheren Preisangebote werden mit dem Bieter, der den niedrigsten Preis angeboten hat, verglichen. Punkte für den Preis werden in Höhe des Prozentsatzes abgezogen, um den der Preis des jeweiligen Bieters über dem Preis des Bieters, der den niedrigsten Preis angeboten hat, liegt. Beispiel: Ein Angebot, das um 10% über dem niedrigsten Preis liegt, erhält bei der Preiswertung einen Abschlag von der Höchstpunktzahl (50 Punkte) von 10 % (5 Punkte). Es würde also 45 Punkte erhalten. Es werden mindestens 0 Punkte vergeben, negative Punktevergaben sind nicht möglich. Die Berechnung der Preispunkte findet mit zwei Nachkommastellen statt.
B. Erläuterung zur Bewertung des Kriteriums Digitalisierungskonzept: Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Das Kriterium „Digitalisierungskonzept“ enthält 4 Unterkriterien, für die 10 oder 20 Punkte vergeben werden. Die Bewertung des Konzeptes bzw. der Qualität der Anforderungen der o.g. Kriterien erfolgt durch den AG. Die Angaben des Bieters im Angebot werden entsprechend der u.g. Bewertung bepunktet. Die konzeptionellen Angaben werden im Falle der Erteilung des Auftrags verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Für die Bewertung des Kriteriums Qualitätskriterien gelten folgende Wertebereiche: •20 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung umsetzbar und geeignet sein. •13 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter aber auch weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •7 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Die Angaben des Bieters müssen ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •0 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er nicht alle wesentlichen Problematiken bzw. Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat oder keine entsprechende Lösungen präsentiert. Sind seine Angaben nicht oder kaum nachvollziehbar oder in nicht unerheblichem Umfang widersprüchlich, führt dies ebenfalls zu nur zu 0 Punkte. Dasselbe gilt für Lösungsansätze bzw. eine Konzeption, die beim Auftraggeber nicht unwesentliche Zweifel an der Umsetzbarkeit und Eignung im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung bestehen lassen.
Für die Bewertung der Kriterien Transport, IPM (Integrated Pest Management) und Zeitplan gelten folgende Wertebereiche: •10 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung umsetzbar und geeignet sein. •7 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter aber auch weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •4 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Die Angaben des Bieters müssen ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •0 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er nicht alle wesentlichen Problematiken bzw. Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat oder keine entsprechende Lösungen präsentiert. Sind seine Angaben nicht oder kaum nachvollziehbar oder in nicht unerheblichem Umfang widersprüchlich, führt dies ebenfalls zu nur zu 0 Punkte. Dasselbe gilt für Lösungsansätze bzw. eine Konzeption, die beim Auftraggeber nicht unwesentliche Zweifel an der Umsetzbarkeit und Eignung im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung bestehen lassen.
Gesamtbewertung Die erreichten Punkte aus den o.g. Zuschlagskriterien werden addiert. Insgesamt sind 100 Punkte erreichbar. Das Angebot, das durch diese Addition die höchste Gesamtpunktzahl aufweist, gilt als das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag als Gesamtauftrag.

Bieter 3

Staatsarchiv Hamburg (Herr Dr. Freche)Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5
Bewertungsmatrix: Digitalisierung von Mikrofilmen für das Staatsarchiv (FB 2025001398)
Das Digitalisierungskonzept muss die Umsetzung der Qualitätskriterien und Anforderungen, den Transport, das IPM und einen Zeit- und Terminplan umfassen. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten, Schriftgröße Arial 11 Pkt oder vergleichbar, Zeilenabstand mindestens 1,5 Pkt nicht überschreiten. Alle über die geforderte Seitenanzahl hinaus gemachten Angaben werden nicht gewertet.
Digitaliserungskonzept: Die Gewichtung beträgt insgesamt 50% und insgesamt sind max. 50 Punkte erreichbar.
Firma: Bieter 3
Digitalisierungskonzept - QualitätskriterienBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Umsetzung der Qualitätskriterien und grundsätzlichen Anforderungen, Umsetzungen der spezifischen Anforderungen, Einsatz der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, eingesetzte Geräte und Software, Workflows und Umgang mit genannten Problemstellungen (Gewichtung 20%, insgesamt 20 Punkte)0.200
Digitalisierungskonzept - TransportBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Transport (voraussichtl. Transportdauer), Art des Transportmittels, mögliche Unterbrechungen/Fahrerwechsel, Beiladungen, Anzahl der Fahrten (Abholung/Lieferung) (Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Digitalisierungskonzept - IPMBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
IPM (Integrated Pest Management)(Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Digitalisierungskonzept - ZeitplanBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Zeitplan (Bearbeitungszeit, ggf. Parallelität der Bearbeitung, Transport).(Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Punktewertung insg.0.5500
Gemäß dem Verfahrensbrief Ziffer 1.12 Zuschlagserteilung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                A. Erläuterung zur Bewertung des Kriteriums Angebotspreis: Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Der angegebene Angebotspreis netto (Gesamtpreis) dient der Preiswertung. Der Angebotspreis ist der angegebene Gesamtpreis inkl. aller Nebenkosten im Vordruck „Produkte/Leistung“. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 50 Punkten. Alle höheren Preisangebote werden mit dem Bieter, der den niedrigsten Preis angeboten hat, verglichen. Punkte für den Preis werden in Höhe des Prozentsatzes abgezogen, um den der Preis des jeweiligen Bieters über dem Preis des Bieters, der den niedrigsten Preis angeboten hat, liegt. Beispiel: Ein Angebot, das um 10% über dem niedrigsten Preis liegt, erhält bei der Preiswertung einen Abschlag von der Höchstpunktzahl (50 Punkte) von 10 % (5 Punkte). Es würde also 45 Punkte erhalten. Es werden mindestens 0 Punkte vergeben, negative Punktevergaben sind nicht möglich. Die Berechnung der Preispunkte findet mit zwei Nachkommastellen statt.
B. Erläuterung zur Bewertung des Kriteriums Digitalisierungskonzept: Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Das Kriterium „Digitalisierungskonzept“ enthält 4 Unterkriterien, für die 10 oder 20 Punkte vergeben werden. Die Bewertung des Konzeptes bzw. der Qualität der Anforderungen der o.g. Kriterien erfolgt durch den AG. Die Angaben des Bieters im Angebot werden entsprechend der u.g. Bewertung bepunktet. Die konzeptionellen Angaben werden im Falle der Erteilung des Auftrags verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Für die Bewertung des Kriteriums Qualitätskriterien gelten folgende Wertebereiche: •20 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung umsetzbar und geeignet sein. •13 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter aber auch weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •7 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Die Angaben des Bieters müssen ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •0 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er nicht alle wesentlichen Problematiken bzw. Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat oder keine entsprechende Lösungen präsentiert. Sind seine Angaben nicht oder kaum nachvollziehbar oder in nicht unerheblichem Umfang widersprüchlich, führt dies ebenfalls zu nur zu 0 Punkte. Dasselbe gilt für Lösungsansätze bzw. eine Konzeption, die beim Auftraggeber nicht unwesentliche Zweifel an der Umsetzbarkeit und Eignung im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung bestehen lassen.
Für die Bewertung der Kriterien Transport, IPM (Integrated Pest Management) und Zeitplan gelten folgende Wertebereiche: •10 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung umsetzbar und geeignet sein. •7 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter aber auch weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •4 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Die Angaben des Bieters müssen ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •0 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er nicht alle wesentlichen Problematiken bzw. Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat oder keine entsprechende Lösungen präsentiert. Sind seine Angaben nicht oder kaum nachvollziehbar oder in nicht unerheblichem Umfang widersprüchlich, führt dies ebenfalls zu nur zu 0 Punkte. Dasselbe gilt für Lösungsansätze bzw. eine Konzeption, die beim Auftraggeber nicht unwesentliche Zweifel an der Umsetzbarkeit und Eignung im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung bestehen lassen.
Gesamtbewertung Die erreichten Punkte aus den o.g. Zuschlagskriterien werden addiert. Insgesamt sind 100 Punkte erreichbar. Das Angebot, das durch diese Addition die höchste Gesamtpunktzahl aufweist, gilt als das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag als Gesamtauftrag.

Bieter 4

Staatsarchiv Hamburg (Herr Dr. Freche)Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5
Bewertungsmatrix: Digitalisierung von Mikrofilmen für das Staatsarchiv (FB 2025001398)
Das Digitalisierungskonzept muss die Umsetzung der Qualitätskriterien und Anforderungen, den Transport, das IPM und einen Zeit- und Terminplan umfassen. Die Darstellung darf 10 DIN A 4-Seiten, Schriftgröße Arial 11 Pkt oder vergleichbar, Zeilenabstand mindestens 1,5 Pkt nicht überschreiten. Alle über die geforderte Seitenanzahl hinaus gemachten Angaben werden nicht gewertet.
Digitaliserungskonzept: Die Gewichtung beträgt insgesamt 50% und insgesamt sind max. 50 Punkte erreichbar.
Firma: Bieter 4
Digitalisierungskonzept - QualitätskriterienBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Umsetzung der Qualitätskriterien und grundsätzlichen Anforderungen, Umsetzungen der spezifischen Anforderungen, Einsatz der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, eingesetzte Geräte und Software, Workflows und Umgang mit genannten Problemstellungen (Gewichtung 20%, insgesamt 20 Punkte)0.200
Digitalisierungskonzept - TransportBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Transport (voraussichtl. Transportdauer), Art des Transportmittels, mögliche Unterbrechungen/Fahrerwechsel, Beiladungen, Anzahl der Fahrten (Abholung/Lieferung) (Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Digitalisierungskonzept - IPMBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
IPM (Integrated Pest Management)(Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Digitalisierungskonzept - ZeitplanBieterangaben:Kommentar:Gewich-tungBewertung:Erreichte Pkt. x Gewichtung
Zeitplan (Bearbeitungszeit, ggf. Parallelität der Bearbeitung, Transport).(Gewichtung 10%, insgesamt 10 Punkte)
0.10
Punktewertung insg.0.5500
Gemäß dem Verfahrensbrief Ziffer 1.12 Zuschlagserteilung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                A. Erläuterung zur Bewertung des Kriteriums Angebotspreis: Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Der angegebene Angebotspreis netto (Gesamtpreis) dient der Preiswertung. Der Angebotspreis ist der angegebene Gesamtpreis inkl. aller Nebenkosten im Vordruck „Produkte/Leistung“. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 50 Punkten. Alle höheren Preisangebote werden mit dem Bieter, der den niedrigsten Preis angeboten hat, verglichen. Punkte für den Preis werden in Höhe des Prozentsatzes abgezogen, um den der Preis des jeweiligen Bieters über dem Preis des Bieters, der den niedrigsten Preis angeboten hat, liegt. Beispiel: Ein Angebot, das um 10% über dem niedrigsten Preis liegt, erhält bei der Preiswertung einen Abschlag von der Höchstpunktzahl (50 Punkte) von 10 % (5 Punkte). Es würde also 45 Punkte erhalten. Es werden mindestens 0 Punkte vergeben, negative Punktevergaben sind nicht möglich. Die Berechnung der Preispunkte findet mit zwei Nachkommastellen statt.
B. Erläuterung zur Bewertung des Kriteriums Digitalisierungskonzept: Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Das Kriterium „Digitalisierungskonzept“ enthält 4 Unterkriterien, für die 10 oder 20 Punkte vergeben werden. Die Bewertung des Konzeptes bzw. der Qualität der Anforderungen der o.g. Kriterien erfolgt durch den AG. Die Angaben des Bieters im Angebot werden entsprechend der u.g. Bewertung bepunktet. Die konzeptionellen Angaben werden im Falle der Erteilung des Auftrags verbindlicher Bestandteil des Vertrags. Für die Bewertung des Kriteriums Qualitätskriterien gelten folgende Wertebereiche: •20 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung umsetzbar und geeignet sein. •13 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter aber auch weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •7 Punkte erhält ein Bieter für das Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Die Angaben des Bieters müssen ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •0 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er nicht alle wesentlichen Problematiken bzw. Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat oder keine entsprechende Lösungen präsentiert. Sind seine Angaben nicht oder kaum nachvollziehbar oder in nicht unerheblichem Umfang widersprüchlich, führt dies ebenfalls zu nur zu 0 Punkte. Dasselbe gilt für Lösungsansätze bzw. eine Konzeption, die beim Auftraggeber nicht unwesentliche Zweifel an der Umsetzbarkeit und Eignung im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung bestehen lassen.
Für die Bewertung der Kriterien Transport, IPM (Integrated Pest Management) und Zeitplan gelten folgende Wertebereiche: •10 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung umsetzbar und geeignet sein. •7 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Darüber hinaus muss der Bieter aber auch weitere, ggf. potentielle Problemstellungen, Besonderheiten oder sonstige Gesichtspunkte erkannt und behandelt haben, die mit diesem Kriterium ebenfalls in Zusammenhang stehen. Außerdem müssen die Angaben des Bieters ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •4 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er durch seine Angaben deutlich macht, dass er die bei diesem Kriterium wesentlichen Problematiken und Fragestellungen vollständig oder im Wesentlichen vollständig erkannt und berücksichtigt hat und entsprechende Lösungen präsentiert. Die Angaben des Bieters müssen ganz oder im Wesentlichen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze bzw. das vorgeschlagene Konzept müssen aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung ganz oder im Wesentlichen umsetzbar und geeignet sein. •0 Punkte erhält ein Bieter für das jeweilige Kriterium, wenn er nicht alle wesentlichen Problematiken bzw. Fragestellungen erkannt und berücksichtigt hat oder keine entsprechende Lösungen präsentiert. Sind seine Angaben nicht oder kaum nachvollziehbar oder in nicht unerheblichem Umfang widersprüchlich, führt dies ebenfalls zu nur zu 0 Punkte. Dasselbe gilt für Lösungsansätze bzw. eine Konzeption, die beim Auftraggeber nicht unwesentliche Zweifel an der Umsetzbarkeit und Eignung im Hinblick auf die jeweilige Problemstellung bestehen lassen.
Gesamtbewertung Die erreichten Punkte aus den o.g. Zuschlagskriterien werden addiert. Insgesamt sind 100 Punkte erreichbar. Das Angebot, das durch diese Addition die höchste Gesamtpunktzahl aufweist, gilt als das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag als Gesamtauftrag.
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