20260925_Leistungsbeschreibung und Verfahrensinformationen 2026-0244-AJ (1).pdf

Digitaler Linearbeschleuniger mit Installation, Schulung und fünfjähriger Vollwartung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 09:45 (Europe/Berlin)

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Stand 06.08.2026

2026-0244-AJ

Offenes Verfahren

Ausschreibung für ein

Bestrahlungsgerät: Linearbeschleuniger

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Inhalt

  1. Allgemeines ..................................................................................................................................... 4

1.1 Präambel ................................................................................................................................. 4

1.2 Auftraggeberin und Vergabestelle .......................................................................................... 4

1.3 Kontakt .................................................................................................................................... 4

  1. Anwendbare Rechtsvorschrift ......................................................................................................... 5

  2. Verfahrensart .................................................................................................................................. 5

  3. Vergabe in Losen ............................................................................................................................. 5

  4. Fragen und Auskünfte zur Vergabe ................................................................................................. 5

  5. Verwendung der Vergabeunterlagen und Datenschutz .................................................................. 5

  6. Ablauf des Vergabeverfahrens ........................................................................................................ 5

7.1 Einreichung der Angebote ....................................................................................................... 5

7.2 Nebenangebote ....................................................................................................................... 6

7.3 Ergänzungen / Überarbeitungen der Vergabeunterlagen ...................................................... 6

7.4 Änderungen und Nachreichungen von Unterlagen ................................................................ 6

7.5 Angebotswertung .................................................................................................................... 7

7.6 Bindefrist ................................................................................................................................. 8

7.7 Rügen und Nachprüfverfahren ................................................................................................ 8

7.8 Sonstiges .................................................................................................................................. 9

  1. Leistungsbeschreibung .................................................................................................................. 10

8.1 Zielsetzung ............................................................................................................................. 10

8.2 Gegenstand der Beschaffung ................................................................................................ 10

8.3 Vorgaben zur Projektabwicklung .......................................................................................... 11

8.3.1 Leistungsort ................................................................................................................... 11

8.3.2 Projekt-Sprache ............................................................................................................. 11

8.3.3 Projektorganisation ....................................................................................................... 11

8.3.4 Projektablauf, -einführung und -abnahme .................................................................... 12

8.3.5 Schulung / Einweisung ................................................................................................... 12

8.3.6 Systemdokumentation .................................................................................................. 12

8.3.7 Zeitplanung .................................................................................................................... 12

8.4 Technische Rahmenbedingungen ......................................................................................... 13

8.4.1 Systemlandschaft .......................................................................................................... 13

8.4.2 Fernzugriff für Teleservice ............................................................................................. 13

8.5 Funktionale Anforderungen .................................................................................................. 13

8.5.1 Allgemeine Funktion ...................................................................................................... 13

8.5.2 Integration und individuelle Anpassung an bestehende Infrastruktur ......................... 14

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8.5.3 Benutzerfreundlichkeit .................................................................................................. 14

8.5.4 Sicherheit ....................................................................................................................... 14

8.5.5 Schnittstellen ................................................................................................................. 14

8.6 Nicht-Funktionale Anforderungen ........................................................................................ 14

8.6.1 System-Sprache ............................................................................................................. 14

8.6.2 Systemhärtung .............................................................................................................. 15

8.6.3 Benachrichtigung über sicherheitsrelevante Vorfälle ................................................... 15

8.6.4 Integration in die Netzwerk-Domäne ............................................................................ 15

8.6.5 Management von Updates und Softwareverteilung ..................................................... 15

8.6.6 Patch-Management ....................................................................................................... 15

8.6.7 Betrieb und Support des Systems ................................................................................. 15

8.6.8 Datenschutz ................................................................................................................... 16

8.6.9 Sicherheitskonzept / Risikomanagement ...................................................................... 16

8.6.10 Datensicherung und Datenwiederherstellung .............................................................. 16

8.6.11 Aufbewahrungsfristen ................................................................................................... 17

8.6.12 Löschung der Daten ....................................................................................................... 17

8.6.13 Vorschriften, Normen und Anforderungen ................................................................... 17

8.6.14 Behördliche Genehmigungen und Abnahmen .............................................................. 17

8.6.15 Gerätebeschriftungen ................................................................................................... 17

8.6.16 Gewährleistung ............................................................................................................. 17

8.7 Allgemeine Hinweise ............................................................................................................. 17

  1. Preis ............................................................................................................................................... 19

  2. Anlagen ...................................................................................................................................... 20

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1. Allgemeines

1.1 Präambel

Die Uniklinik RWTH Aachen (Universitätsklinikum Aachen (AöR)) ist das Universitätsklinikum der RWTH Aachen. Es befindet sich in einem der größten Krankenhausgebäude Europas im Westen Aachens im Stadtteil Laurensberg, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Vaals in den Niederlanden.

Innovative Forschung auf hohem Niveau und eine exzellente Medizinerausbildung sind die Kernaufgaben der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen University, die sie in Kooperation mit der Uniklinik RWTH Aachen wahrnimmt.

In diesem Vergabeverfahren schreibt das Universitätsklinikum Aachen AöR im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV ein Linearbeschleuniger aus.

Diese Bewerbungsbedingungen sowie deren Anlagen enthalten in Ergänzung der EU-Bekanntmachung Regelungen zum Verfahrensablauf, zu den Anforderungen an die Angebote, den Auswahl- und Zuschlagskriterien sowie der Wertung der Angebote.

Die Bieter werden aufgefordert sämtliche Vergabeunterlagen zu sichten und unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.

Falls die Unterlagen nicht vollständig oder unverständlich sein sollten, so bitten wir um unverzügliche Mitteilung an die unter Kapitel 6 genannte Kontaktstelle.

1.2 Auftraggeberin und Vergabestelle

Auftraggeberin des Verfahrens ist das:

Universitätsklinikum Aachen AöR

Pauwelsstr. 30

52074 Aachen

1.3 Kontakt

Die gesamte Vergabe wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform „Vergabemarktplatz NRW“ unter „www.evergabe.nrw.de“ abgewickelt.

Die Registrierung ist freiwillig und kostenlos. Wurde bei der Registrierung eine E-Mailadresse angegeben, erhält der registrierte Bieter automatisch eine Benachrichtigung über die Bereitstellung neuer Dokumente und Informationen. Andernfalls müssen Bieter sich über evtl. Änderungen/Bieterfragen selbständig informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter der e-Vergabe-Plattform „Vergabemarktplatz NRW“ unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen.

Jegliche Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabe-Plattform.

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2. Anwendbare Rechtsvorschrift

Die Vergabestelle verfährt bei dieser Vergabe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung (VgV).

3. Verfahrensart

Offenes Verfahren.

4. Vergabe in Losen

Keine Losaufteilung.

5. Fragen und Auskünfte zur Vergabe

Etwaige Fragen und Auskünfte zur Vergabe sind ausschließlich in textlicher Form über den Vergabemarktplatz im Bereich „Kommunikation“ unter Verweis auf das relevante Dokument und die Seitenzahl bzw. die entsprechenden Ziffern der Vergabeunterlagen an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber wird die Fragen über die Vergabeplattform beantworten. Soweit Fragen an andere Stellen gerichtet und von diesen beantwortet werden, wären diese Auskünfte nicht verbindlich. Gleiches gilt für mündlich erteilte Auskünfte. Auskunftsersuchen oder jegliche Nebenabsprachen unmittelbar an oder mit Mitarbeitern und / oder Organen des Auftraggebers bzw. den Einrichtungen vor Ort können zum Ausschluss des Bieters führen.

Antworten, die die Erstellung der Angebote oder die Preiskalkulation beeinflussen können, werden allen Bietern in anonymisierter Form im Wege einer Bieterinformation mitgeteilt.

Das Vergabeverfahren betreffende Angaben in den Bieterinformationen werden Bestandteil dieser Angebotsbedingungen. Angaben, die die Durchführung des Auftrags betreffen, werden Bestandteil der vertraglichen Anlagen.

6. Verwendung der Vergabeunterlagen und Datenschutz

Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln und nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke, z.B. die (teilweise) Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ist nicht gestattet.

Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zu entsprechender Geheimhaltung zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist an eventuelle andere Unternehmen weiterzugeben, welche für die Erbringung der Leistung eingesetzt werden.

Die vom Bieter erbetenen Daten werden von dem Auftraggeber ausschließlich zum Zwecke des Verfahrens und – im Fall des Vertragsschlusses – der Vertragsdurchführung verarbeitet und gespeichert.

7. Ablauf des Vergabeverfahrens

7.1 Einreichung der Angebote

Die Bieter haben ihr Angebot mit den vollständigen Angaben und unter Beifügung der geforderten Unterlagen (die geforderten Nachweise oder Produktbeschreibungen, Datenblätter und Prospekte und erklärenden Angebote können in englischer Sprache oder in Form von Übersetzungen eingereicht werden), gemäß Formular 325 EU 04-2021 elektronisch einzureichen (nähere Informationen

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entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung). Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal möglich.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass verspätet eingetroffene Angebote nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, sondern vom Verfahren auszuschließen sind. Hat der Bewerber die Verspätung nicht zu vertreten, so ist er diesbezüglich beweispflichtig.

Das Angebot muss die im Formular 325 EU 04-2021 genannten Unterlagen enthalten. Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen sind unzulässig.

Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, sind auszuschließen. Andere, hier nicht explizit aufgeführte Ausschlussgründe gem. VgV, können ebenfalls zum Ausschluss führen.

Das Universitätsklinikum Aachen AöR wird die Angebote nach der formalen Prüfung anhand der in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten Eignungskriterien prüfen und auf der Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und ggf. Unterkriterien bewerten.

7.2 Nebenangebote

Nebenangebote sind in diesem Vergabeverfahren nicht zugelassen.

7.3 Ergänzungen / Überarbeitungen der Vergabeunterlagen

Der Auftraggeber behält sich vor, Vergabeunterlagen jederzeit zu ändern, zu ergänzen, zu berichtigen oder zu klären. Solche Änderungen werden allen Bietern auf dem gleichen Weg wie die ursprünglichen Unterlagen mitgeteilt. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld). Registrierte Unternehmen werden automatisch per E‑Mail über neue Angaben informiert, die nach ihrer Registrierung erfolgen. Es wird empfohlen, sich daher umgehend für das Verfahren zu registrieren.

7.4 Änderungen und Nachreichungen von Unterlagen

Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen der Angebote sind bis zum Ablauf der -Angebotsfrist zulässig. Der Bieter hat im Fall einer Änderung oder Ergänzung das bereits eingereichte Angebot über das Bietertool zurückzuziehen und ein angepasstes Angebot einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs.2, Abs.4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.

Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist angefordert werden, sind zu dem festgelegten Zeitpunkt vorzulegen. Werden sie nicht vollständig fristgerecht eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an den gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen zu verlangen. Insbesondere kann

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die Vorlage von Originaldokumenten verlangt werden, sofern Zweifel an deren Echtheit bestehen. Zudem behält sich die Auftraggeberin vor, Nachweise bzw. Belege für abgegebene Eigenerklärungen zu verlangen.

7.5 Angebotswertung

Das Universitätsklinikum Aachen prüft die Angebote gemäß §§ 42, 56 Abs. 1 VgV.

Schritt 1: Formelle Prüfung

Das Universitätsklinikum prüft die Einhaltung der formalen Anforderungen an die Angebote.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie sich das Recht gem. § 56 Abs. 2 VgV vorbehält, unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern oder vervollständigen zu lassen. Die Bewerber haben ausdrücklich keinen Anspruch auf die Nachforderung im oben genannten Sinne. Die Vergabestelle wird die vergaberechtlichen Grundsätze – insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz – stets angemessen berücksichtigen.

Schritt 2: Prüfung der Eignung nach Abschnitt III.1) der EU- Bekanntmachung

Die Angebote, die form- und fristgerecht eingegangen sind, werden auf die Erfüllung der bekanntgegebenen Eignungskriterien geprüft. Der Auftraggeber prüft mithin die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Eignung, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter/Bietergemeinschaften sowie ggf. anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft beruft.

Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft, der/die nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder die die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen.

Schritt 3: Auf der 3. Wertungsstufe prüft die Vergabestelle für den konkreten Fall die Angemessenheit der Preise und das Preis-Leistungsverhältnis. Sie prüft hierbei, ob der angebotene Preis in offenbarem Missverhältnis zu der angebotenen Leistung steht, d.h. ob der Preis zu hoch oder zu niedrig ist.

Schritt 4: In der vierten Wertungsstufe werden anhand der bekanntgegebenen Zuschlags- und Unterkriterien, deren Gewichtung sowie der Bewertungsmethode diejenigen eingegangenen Angebote miteinander verglichen, die die drei vorherigen Wertungsstufen überstanden haben, um so entweder das preisgünstigste oder das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln (vgl. §127 Abs.1 S.1 GWB; §58 Abs.1 VgV).

Nach Abschluss der Wertung der Angebote wird das Universitätsklinikum Aachen AöR die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB über den Namen der erfolgreichen Bieter, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich schriftlich informieren.

Im Anschluss – frühestens nach Ablauf der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB – erfolgt die Erteilung des Zuschlags an den erfolgreichen Bieter.

Preis

Der Preis wird zu 100% bewertet.

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7.6 Bindefrist

Die Bieter sind bis zum Ablauf der Bindefrist an ihr Angebot gebunden. Die Bindefrist entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

7.7 Rügen und Nachprüfverfahren

Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - vor Ablauf der Angebotsfrist – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf den § 160 GWB hin. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 GWB folgendermaßen geregelt:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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Nachprüfungen

Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße an folgende Stelle wenden:

Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 DE – 48147 Münster

Tel.: +49 2514111691 Fax: +49 2514112165

E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de

7.8 Sonstiges

  1. Das Angebot muss vollständig sein, d. h. alle geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie die erforderlichen Unterschriften enthalten (siehe hierzu Formular 312_322 EU 02-2024 - Hinweise Einreichung Teilnahmeantraege_Angebote.pdf). Sämtliche Angaben sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen.

  2. Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bieter im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bietern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).

  3. Die Vergabestelle wird ihrer Pflicht nachkommen und vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister derjenigen Bieter anfordern, welche den Zuschlag erhalten sollen.

  4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote findet nicht statt.

  5. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Verfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere Zwecke verwendet werden.

  6. Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs.2 VgV)

  7. Enthalten diese Bewerbungsbedingungen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Kontaktstelle gemäß Kapitel 6 umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bieter, die unter Kapitel 6 bezeichnete Stelle auf eventuell bestehende Widersprüche und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen unverzüglich über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion aufmerksam zu machen.

  8. Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.

  9. Der Auftraggeber erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Der Auftragnehmer stimmt mit der Abgabe seines Angebotes diesem Rechtsübergang zu.

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  1. Die Verfahrens- und Geschäftssprache ist deutsch. Demgemäß sind die Angebote deutscher Sprache abzugeben. Geforderte Nachweise, beschreibende Angebote bzw. Produktbeschreibungen, Aufbaudokumente oder Prospekte dürfen in englischer Sprache abgegeben werden.

  2. Preisangaben

Die Preise (EP = Einheitspreis, GP = Gesamtpreis) sind in Euro (ohne Umsatzsteuer) anzugeben und beinhalten alle Lieferungen und Leistungen für betriebs- und gebrauchsbereite Geräte.

Hierzu gehören auch:

  • Anlieferung und Einbringung,
  • Stellung geeigneter Transportwerkzeuge und Schutz des Bodenbelages,
  • Kosten für Verpackungsmaterial,
  • Rücknahme des Verpackungsmaterials,
  • fachgerechter Ein- und Zusammenbau sowie ggf. Ausführung der Medien- und Versorgungsanschlüsse,
  • vorschriftsmäßige Inbetriebnahme,
  • vorschriftsmäßige Abnahmeprüfung,
  • Einweisungen
  1. Neuware / Übernahme

Bei den angebotenen Gegenständen muss es sich um Neuware handeln.

  1. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt nach der Abnahme des Gesamtsystems zu 100%.

  2. Innovationsklausel

Der Bieter hat, die in der Leistungsbeschreibung definierten und im Angebot aufgeführte Leistung zu dem im Preisblatt angegebenen Preis zu liefern. Im Fall einer Technologieanpassung des angebotenen Produktes (z.B. durch Innovationen) gelten folgenden Regelungen:

Eine uneingeschränkte Kompatibilität zu der ursprünglich angebotenen Leistung, die Einhaltung im Leistungsverzeichnis geforderten Mindestanforderungen und eine Funktionsgleichheit sind vom Auftragnehmer nachzuweisen.

Der Auftraggeber hat in allen Fällen das alleinige Bestimmungsrecht.

8. Leistungsbeschreibung

8.1 Zielsetzung

Die Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie beabsichtigt einen neuen Linearbeschleuniger zu beschaffen.

Das Bestrahlungsgerät dient der Patiententherapie in der Radioonkologie.

Der Austausch eines Systems zur Bestrahlung ist Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens. Die Bereitstellung des Systems umfasst die Abstimmung und Umsetzung der Anforderungen, welche durch die vorliegende Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis konkretisiert werden. Die Umsetzung der Anforderungen soll im Rahmen des Standards erfolgen.

8.2 Gegenstand der Beschaffung

Es sind folgende Hauptleistungen durch den Auftragnehmer zu erbringen:

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• Lieferumfang: Die Lieferung umfasst den digitalen Linearbeschleuniger mit allen Subsystemen, notwendige Software, sowie Handbücher und Anleitungen.

• Installation, Inbetriebnahme und Abnahme: des Gerätes und der Subsysteme am Einsatzort durch den Anbieter.

• Schulung: Schulung & Einweisung des medizinischen, technischen und physikalischen Personals zur Bedienung, Wartung und Fehlerbehebung der Geräte. Einmessung und Systemintegration zusammen mit den Medizinphysikern. Umfang in der Leistungsbeschreibung unter „Schulungs- und Trainingskonzept und After Sale Support“ muss erfüllt werden.

• Betrieb, Wartung und Support des Systems: o definierte Garantieleistungen und Kundendienstverfügbarkeit, Reaktionszeit o Fehlerbehebung des Gesamtsystems o Wartungen des Gesamtsystems nach Hersteller- und Gesetzesvorgaben o Updates und Upgrades des Bestrahlungsgesamtsystems o deutschsprachiger Support

Teil dieses Vergabeverfahrens ist weiterhin der Abschluss eine Vollservicevertrages mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die Rechnungstellung erfolgt jeweils zu Beginn des Vertragsjahres.

8.3 Vorgaben zur Projektabwicklung

8.3.1 Leistungsort

Die Leistungen sind am Standort Aachen oder durch remote-Verbindungen nach Vorgabe des Auftraggebers zu erbringen. Sofern Leistungen am Standort des Auftraggebers erbracht werden sollen, werden die entsprechenden Arbeitsplätze vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. In allen anderen Fällen kann der Auftragnehmer, nach Absprache mit dem Auftraggeber, Leistungen außerhalb der Räume des Auftraggebers erbringen.

8.3.2 Projekt-Sprache

Die Projektsprache ist deutsch.

8.3.3 Projektorganisation

Für die Leitung der Projektsteuerung benennt der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung einen Projektleitenden und eine stellvertretende Person, der in enger Zusammenarbeit mit der projektleitenden Person und den Projektmitarbeitenden des Auftraggebers die Verantwortung für die Projektumsetzung übernimmt. Um eine optimale Koordination im Projekt sicher zu stellen, stimmt die Projektleitung des Auftragnehmers für die gesamte Projektlaufzeit verbindliche Fixtermine ab. Diese dienen der Projektbesprechung mit der Projektleitung des Auftraggebers, sowie den jeweils erforderlichen Projektmitarbeitenden beider Seiten. Durch die Projektleitung des Auftragnehmers werden die Projekttagungen protokolliert und ihre Ergebnisse als aktualisierte Aufgabenliste (Ziele/Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Realisierungstermine) an alle Projektbeteiligten kommuniziert.

Auf der Basis des Projektzeitplans erfolgt durch die Projektleitung des Auftragnehmers eine regelmäßige schriftliche Information über den Status des Projektes an die anderen Projektbeteiligten. Zusätzlich werden durch ihn die erreichten Ergebnisse, aber auch Störungen im Ablauf und Abweichungen im Zeitplan zeitnah an die anderen Projektbeteiligten kommuniziert. Diese Statusberichte werden vom Auftragnehmer mindestens zur Vorbereitung der Projekttagungen erarbeitet und dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Tagung übergeben. Zum Umfang der dem Auftraggeber schriftlich zur Verfügung gestellten Projektdokumentation gehören alle entstehenden

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relevanten Dokumente, mindestens: Projektpläne und deren Aktualisierung, regelmäßige Statusberichte, Ergebnisprotokolle der Besprechungen/Tagungen, Aktivitäten-/ Aufgabenlisten.

8.3.4 Projektablauf, -einführung und -abnahme

Nach dem Vertragsabschluss übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine vollständige Zusammenstellung der benötigten Zuarbeiten und Mitwirkungen, das beinhaltet auch eine vollständige Zusammenstellung der Informationen zu benötigten Basisdaten (für die Systemkonfiguration benötigte Daten). Der erfolgreiche Abschluss der Optimierungsarbeiten an System erfolgt durch einen Test gemeinsam mit dem Auftraggeber als Voraussetzung für die Systemübergabe. Die Einführungsphase beginnt mit der Systemübergabe, der Auftragnehmer übernimmt in dieser Phase die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb des Systems. Erst die erfolgreiche Systemprüfung führt zur endgültigen Abnahme des Gesamtsystems durch den Auftraggeber, der Betriebsbereitschaftserklärung durch den Auftragnehmer und damit zum Übergang in den Routinebetrieb (Routinebetriebsstart). Das vom Bieter eingereichte Leistungsverzeichnis dient gleichzeitig auch als Richtlinie für die vollständige Abnahme des installierten Produktes

8.3.5 Schulung / Einweisung

Die Anwender der UKA sind in die Bedienung der gelieferten Systeme, Einrichtungen und Geräte einzuweisen. Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, hierzu eine besonders geschulte Person abzustellen und anhand der Bedienungsanleitung so lange einzuweisen, bis eine fehlerfreie Bedienung gewährleistet ist.

Die Planung der Schulungen ist Teil der Einführung des Systems und der Zeitpunkt ist so zu wählen, dass die Qualifizierung der Anwender bei Start des neuen Systems abgeschlossen ist und die Aufnahme der Arbeit so zeitnah erfolgen kann. Durch den Auftragnehmer werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausreichend Schulungstermine angeboten, so dass ein gleichzeitiger Routinebetrieb möglich bleibt. Alle Qualifizierungsmaßnahmen finden während der Arbeitszeit statt.

Die Ersteinweisung der Anwender ist Auftragsbestandteil. Die Einweisung ist zu dokumentieren.

8.3.6 Systemdokumentation

Es muss ein Benutzerhandbuch (Systemdokumentation sowie Anwenderhandbuch) in deutscher Sprache geliefert werden. Das Benutzerhandbuch muss vor der Inbetriebnahme des Systems ausgeliefert werden und im laufenden Betrieb regelmäßig (mindestens jährlich) aktualisiert werden. Zur Konfiguration, der Kommissionierung und Einrichtung, die über den in der Systemdokumentation beschriebenen Standardumfang hinausgehen, wird vom Auftragnehmer eine projektspezifische Dokumentation erstellt und dem Auftraggeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese Dokumentation beinhaltet die detaillierte Darstellung der Datenflüsse, der vorgenommenen Parametrierungen sowie ggf. bei Besonderheiten die Darstellung der systemseitigen Hintergründe, sowohl als Beschreibung als auch in grafischer Darstellung.

8.3.7 Zeitplanung

Dem Auftraggeber ist an einer schnellstmöglichen Projektumsetzung in Absprache mit der UK Facility und der Fachklinik gelegen. Der Auftragnehmer muss zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren den Vergabeunterlagen eine grobe Ablauf- und Zeitplanung für die Projektumsetzung beifügen.

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8.4 Technische Rahmenbedingungen

8.4.1 Systemlandschaft

Die vorhandene IT-Systemlandschaft, in die das System eingebettet werden muss, besteht aus den folgenden Strukturen:

• Windows Server 2019 Standard (alle MOSAIQ Server in der IT) • Client OS: Microsoft Windows 10 IoT oder neuer • Microsoft SQL-Server 2019 auf vorhandenen MOSAIQ Serversystem • Antivirus: Microsoft System Center Endpoint Protection • Aktuelles Patchmanagement: mittels Rescue

Zur Sicherstellung der Kompatibilität sind Software-Updates im Rahmen der Wartung kostenfrei und zeitnah bereitzustellen.

8.4.2 Fernzugriff für Teleservice

Fernzugriff für Teleservice: Der Auftraggeber setzt für die Bereitstellung eines Fernzugriffs bevorzugt Citrix-Netscaler mit einer 2-Faktor-Authentifizierung ein. Fernzugriffe werden personenbezogen vom Auftraggeber autorisiert und protokolliert. Bei Verwendung anderer Fernwartungslösungen sind diese vom Auftragnehmer ausreichend im Zuge des Angebots zu spezifizieren und die Einhaltung des Standes der Technik nachzuweisen. Mangelnde Angaben sind ein Ausschlusskriterium für den Auftragnehmer.

8.5 Funktionale Anforderungen

8.5.1 Allgemeine Funktion

Ein Linearbeschleuniger (abgekürzt als LINAC) ist ein zentrales Instrument in der modernen Strahlentherapie (Radioonkologie) zur Behandlung von Krebserkrankungen. Er wird hauptsächlich zur gezielten Zerstörung von Krebszellen eingesetzt. Das Gerät erzeugt hochenergetische Strahlung, um Tumorzellen millimetergenau zu zerstören und gleichzeitig das umliegende, gesunde Gewebe bestmöglich zu schonen.

Hier sind die Hauptnutzen im Detail:

 Behandlung von Tumoren: Der Linearbeschleuniger erzeugt hochenergetische Photonen- oder Elektronenstrahlung. Diese Strahlen werden von außen (perkutan) auf den Körper gerichtet, um tief liegende Tumore präzise zu bestrahlen.

 Schonung von gesundem Gewebe: Durch moderne Technik kann die Strahlung millimetergenau an die Form des Tumors angepasst werden. Dadurch wird das umliegende, gesunde Gewebe weitestgehend geschont, was Nebenwirkungen minimiert.

 Einsatz bei verschiedenen Krebserkrankungen: Er wird zur Behandlung zahlreicher Tumorarten verwendet, oft in Kombination mit anderen Behandlungen wie Operationen oder Chemo- und Immuntherapien.

 Behandlung tiefliegender Tumore: Durch den Einsatz hochenergetischer Photonenstrahlung können Krebsgeschwüre tief im Körperinneren erreicht werden.

 Kombinationstherapie: Der Einsatz erfolgt je nach Krebsart als alleinige Therapie, vor einer Operation (zur Tumorverkleinerung) oder nach einer Operation (zur Vernichtung von Restzellen).

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 Bildgestützte Präzision: Moderne Linearbeschleuniger verfügen über Bildgebungssysteme, die während der Behandlung den Tumor lokalisieren können, um die Positionierung zu überprüfen (bildgestützte Strahlentherapie, IGRT).

Zusammenfassend dient der Linearbeschleuniger dazu, Tumore effektiv und schonend zu behandeln, indem hochenergetische Strahlung gezielt in den Körper geleitet.

Funktionsweise in Kürze

Das Gerät beschleunigt elektrisch geladene Teilchen (meist Elektronen) auf einer geraden Bahn fast auf Lichtgeschwindigkeit. Diese Elektronen treffen bei Bedarf auf ein Metallziel (Wolfram), wodurch die benötigte harte Röntgenstrahlung erzeugt wird. Bildgebende Kontrollsysteme am Gerät stellen sicher, dass die Position bei jeder Behandlung exakt stimmt.

8.5.2 Integration und individuelle Anpassung an bestehende Infrastruktur

In der Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie sind aktuell zwei Linearbeschleuniger im Einsatz. Der bisherige dritte Linearbeschleuniger ist am 6. Mai 2026 aus Altersgründen nach 14 Jahren Betrieb stillgelegt worden. Mit dieser Beschaffung soll ein Ersatzbeschleuniger in die vorhandene Bau- und Funktionsstruktur integriert werden.

Der Linearbeschleuniger muss mit der vorhandene MOSAIQ KIS und ELEKTA Linearbeschleunigerwelt kommunizieren.

Der bidirektionale DICOM Bild-Transfer von und zu den Linearbeschleunigersystemen und dem Bestrahlungsplanungssystem muss eingerichtet und gewährleistet werden.

8.5.3 Benutzerfreundlichkeit

Die Benutzeroberfläche muss eine moderne und intuitive bedienbare mit deutschsprachiger Menüführung sein.

8.5.4 Sicherheit

Bei allen Bestandteilen des Systems ist der Stand der Technik gemäß der Medical Device Regulation (MDR) und entsprechender deutscher Gesetzgebung einzuhalten.

Den Zugang zum System wird durch das vorhandene MOSAIQ KIS den unterschiedlich hierarchischen Personengruppen mit individuellen Usernamen und Passworten ermöglicht.

8.5.5 Schnittstellen

Die Schnittstellen sind die des DICOM Transfers von unserem Planungssystem.

Die weiteren Schnittstellen sind zwischen unserem KIS ELEKTA MOSAIQ R&V und den anderen ELEKTA Linearbeschleunigern (incl. ELEKTA XVI, ELEKTA iView und C-Rad Catalyst HD per Dicom). Die Einrichtung dieser Schnittstellen muss in Kooperation mit dem ELEKTA Support, den Medizinphysikexperten der UK Aachen und den Netzwerkspezialisten der IT des UK Aachens erfolgen.

8.6 Nicht-Funktionale Anforderungen

8.6.1 System-Sprache

Das System, die Systemdokumentation und die Handbücher sind in deutscher Sprache verfügbar.

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8.6.2 Systemhärtung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm gelieferten Produkte zu härten, um die Auswirkungen potenzieller Sicherheitsrisiken zu minimieren. Es dürfen nur die Produkte installiert werden, die zur Nutzung notwendig sind. Jeder nicht benötigte Netzwerkzugang (TCP/IP- oder UDP-Port) muss deaktiviert sein. Die Nutzung jedes Zugangs muss in der Dokumentation des Aufragnehmers erläutert werden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jedes Standardpasswort in allen möglichen Fällen geändert werden kann. Die zum Einsatz kommenden Datenbanken sollten verschlüsselt abgespeichert werden. Sämtliche Netzwerkkommunikation muss gesichert nach dem Stand der Technik erfolgen.

8.6.3 Benachrichtigung über sicherheitsrelevante Vorfälle

Nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und dem nationalen Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetz (MPDG) ist der Auftragnehmer verpflichtet, schwerwiegende Vorkommnisse, Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld sowie schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in klinischen Prüfungen an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zu melden. Wird vom Auftraggeber oder Auftragnehmer eine kritische Sicherheitslücke in dem System bekannt, sind beide Seiten verpflichtet, einander im engen zeitlichen Zusammenhang darüber zu informieren und zu prüfen, ob sich aus der kritischen Sicherheitslücke eine Bedrohung ergibt. Im Falle einer Bedrohung behält sich der Auftraggeber vor, den Zugang zum System von außerhalb des Hausnetzes zu sperren oder das System abzuschalten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber bei Sicherheitsvorfällen der Stufen kritisch und hoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden über Auswirkung und Umgang. Geben gesetzliche Vorgaben eine kürzere Frist zur Informationsweitergabe vor, sind diese einzuhalten.

8.6.4 Integration in die Netzwerk-Domäne

Dieser Punkt entfällt, da das System außerhalb der Domäne betrieben wird.

8.6.5 Management von Updates und Softwareverteilung

Anwendungs-Updates etwaiger Client-Applikationen sollen zentral verteilt werden können, ohne dass dafür Admin-Rechte benötigt werden. Die Installation ist über die Softwareverteilung des Auftraggebers einzurichten.

8.6.6 Patch-Management

Der Auftragnehmer legt sein Konzept zum Patch-Management in Schriftform vor.

Wird eine kritische IT-Sicherheitslücke in der Anwendung oder dem eingesetzten Betriebssystem bekannt, so wird der verantwortliche Ansprechpartner des Auftraggebers binnen 48 Stunden vom Auftragnehmer informiert.

8.6.7 Betrieb und Support des Systems

Der Betrieb des lauffähigen und klinisch einsetzbaren Bestrahlungsgerätes ist durch den Auftragnehmer im Rahmen von Wartung und Support sicherzustellen. Störungsmeldungen müssen telefonisch oder unter Verwendung eines Ticketsystems an den Auftragnehmer erfolgen. Dazu ist ein Ticket zu erzeugen, welches von dort aus an den Auftragnehmer geleitet wird. Die weitere Bearbeitung der Anfrage / Störung erfolgt dann im Auftragnehmer typischen Verfahren. Die Bearbeitung der Anfragen / Störungen erfolgt durch den Auftragnehmer in deutscher Sprache.

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8.6.8 Datenschutz

Die Bestimmungen der DSG-VO sowie spezielle bundes- / landesdatenschutzrechtliche Regelungen (z.B. der GDSG NRW; DSG NRW, BDSG) und das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsG), aber auch alle anderen geltenden Verordnungen und Regeln, sowie die Vorgaben zur Datensicherheit, sind in vollem Umfang zu erfüllen. Im Falle sich widersprechender Regelungen gilt die natürliche Rangfolge der Gesetze.

Sollte im Zuge der Ausschreibung bzw. als Folge der Ausschreibung eine Datenverarbeitung im Auftrag (Gerätekalibrierung/ Updates /Upgrades / Testungen etc.) erforderlich sein, weisen wir darauf hin, dass bei Zugriffen auf Patientendaten auch § 7 GDSG NRW einschlägig ist. Den Vergabeunterlagen ist, ein entsprechender Vertragsentwurf zur Auftragsverarbeitung, der nach Zuschlagerteilung noch sachbezogen angepasst werden kann und danach zu unterzeichnen ist, beigefügt.

Die notwendigen Dokumentationen zu Datensicherheit, Datenschutz und Datenintegrität müssen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Es gibt eine Aufstellung der technisch/organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz gemäß Art 25 und 32 DS-GVO Ihres Unternehmens, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die jeweils einschlägigen und aktuell gültigen rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Datenschutzes auf Dauer, also auch künftig für den laufenden Betrieb, zu gewährleisten.

Der Wartungsvertrag stellt sicher, dass das System auch während des Betriebs den gesetzlichen Anforderungen genügt und konform zu allen einschlägigen Vorschriften wirtschaftlich betrieben werden kann.

8.6.9 Sicherheitskonzept / Risikomanagement

Der Auftragnehmer hat vor der Anlieferung die MAC-Adressen aller Komponenten, die über das LAN oder WLAN des Auftraggebers kommunizieren müssen, anzugeben.

Der Auftragnehmer legt sein Konzept zur Integration in einen Datenverbund/Netzwerk in Schriftform vor. Der Auftragnehmer legt alle Angaben offen, die für das Risikomanagement erforderlich sind.

8.6.10 Datensicherung und Datenwiederherstellung

Die Daten müssen vor Verlust, Zerstörung, vor unbeabsichtigter oder beabsichtigter Manipulation, Löschung und vor unberechtigter Einsichtnahme geschützt werden. Die Datensicherheit der ausgeschriebenen Lösung wird vom Auftragnehmer durch eine geeignete technische Umsetzung auf der Seite der Systemumgebung gewährleistet. Auch organisatorisch erforderliche Rahmenbedingungen und Vorkehrungen werden durch den Auftragnehmer berücksichtigt.

Hierbei gelten folgende Anforderungen an die vom Auftragnehmer zu erbringender Leistung:

• Datenbanken und Konfiguration sollen so gesichert werden können, dass der Datenverlust bei Recovery über den Backup-Service vermieden wird. • Die Risiken für unbeabsichtigte oder auch mutwillige Löschungen von Daten sind im angebotenen Gesamtsystem zu minimieren (z.B. durch zeitversetzte Spiegelung, Snapshots, Berechtigungskonzept u.a.).

Es muss sichergestellt werden, dass ein tägliches Backup der Datenbank erfolgt und eine Wiederherstellung der Daten erfolgen kann.

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8.6.11 Aufbewahrungsfristen

Dieser Punkt entfällt, da die Daten, die von den Systemen des Auftragnehmers erzeugt werden, alle im R&V-System Mosaiq der Klinik gespeichert werden.

8.6.12 Löschung der Daten

Dieser Punkt entfällt.

8.6.13 Vorschriften, Normen und Anforderungen

Der Auftragnehmer hat sämtliche einschlägigen Vorschriften zu beachten. Diese sind insbesondere:

 Unfallverhütungsvorschriften  Alle relevanten VDE Richtlinien  Relevante DIN - EN - Normen; CE/MDR-Kennzeichnung

8.6.14 Behördliche Genehmigungen und Abnahmen

Der Auftragnehmer hat alle für die Durchführung und Inbetriebnahme erforderlichen Abnahmen, Prüfzeugnisse, Bescheinigungen etc. ohne besondere Vergütung zu beantragen und für ihr jeweils rechtzeitiges Vorliegen zu sorgen. Dabei sind die geltenden Vorschriften zu beachten.

Der Auftraggeber erhält jeweils eine Ausfertigung der schriftlichen Unterlagen. Bei der Abnahme sind folgende Unterlagen zweifach (einmal elektronisch) zu übergeben:

 Bedienungsanleitung in deutscher Sprache  Wartungsanweisungen  Einweisungsprotokolle  Bescheinigung der durchgeführten Prüfungen  Geräte- und Medizinproduktebuch, sofern gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben,  Angaben über Umfang und Fristen durchzuführenden Sicherheitstechnischer Kontrollen

8.6.15 Gerätebeschriftungen

Die Beschriftung der Geräte muss in deutscher Sprache oder in allgemein verständlichen Symbolen ausgeführt sein.

8.6.16 Gewährleistung

Für eine einwandfreie Beschaffenheit und Funktion des gesamten Gerätesystems wird eine Verjährungsfrist für Mängelhaftung von mindestens 12 Monaten gewährt. Die Gewährleitungsfrist beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme beim Betreiber. Von der Gewährleistungsverpflichtung sind Verschleißteile ausgenommen.

8.7 Allgemeine Hinweise

Der Umfang der Anforderungen an das System ist durch die Leistungsbeschreibungen und das Leistungsverzeichnis definiert. In der beiliegenden Excel-Tabelle werden Kriterien abgefragt.

In der beigefügten Excel-Tabelle „Leistungsverzeichnis“ gibt es zwei verschiedene Kategorien von Kriterien:

• MUSS-Kriterien müssen von dem Angebot zwingend erfüllt werden. Der Anbieter muss in seinem Angebot angeben, ob es die als Pflichtkriterium gekennzeichnete Anforderung erfüllt oder nicht erfüllt (Ja/Nein).

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Ist ein Pflichtkriterium nicht erfüllt, so wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

• Leistungsmerkmale, gekennzeichnet mit der Kategorie „INF“ im tabellarischen LV. Sie erfordern spezifische Angaben über die im Angebot enthaltenen Geräte bzw. die angebotene Systemumgebung.

Das Angebot muss alle in der Leistungsbeschreibung geforderten Positionen enthalten.

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9. Preis

Anzugeben ist hier der Preis für alle Komponenten

Der Gesamtpreis versteht sich einschließlich verzollter Lieferung an den Betriebsort, Installation am Betriebsort, Inbetriebnahme, Überprüfung, mitzuliefernden Unterlagen, Training am Aufstellungsort und Gewährleistung. Der Preis muss in Euro (EUR) gemäß den untenstehenden Vorgaben ausgewiesen sein. Der Angebotspreis errechnet sich aus dem Grundpreis des Systems, addiert mit allen Mehrpreisen.

Das Angebot muss folgende Komponenten beinhalten:

Geräte- /Kostenaufstellung

Bestrahlungsgesamtsystem (1Stück) Angebotene Fabrikate/Artikel Nr.: ______________________________________________EUR (o. MwSt.):
Wartungsvertrag (1. - 12. Monat)EUR (o. MwSt)
Wartungsvertrag (13. - 24. Monat)EUR (o. MwSt)
Wartungsvertrag (25. - 36. Monat)EUR (o. MwSt)
Wartungsvertrag (37. - 48. Monat)EUR (o. MwSt)
Wartungsvertrag (49. - 60. Monat)EUR (o. MwSt)
GesamtkostenEUR (o. MwSt)
Abzüglich RabattEUR (o. MwSt)
GesamtkostenEUR (o. MwSt)
Mehrwertsteuer 19%EUR
GesamtkostenEUR (incl. MwSt)

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10. Anlagen

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung