Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen (Anlage 5)
Offenes Verfahren IT 019-2026
„Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“
Bieter
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Erklärungen
Verpflichtungserklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung nicht verlangt wird, soweit Gegenstand des Auftrages Leistungen sind, die Bieter mit Sitz im Ausland ganz oder teilweise im Ausland erbringen. (§ 2 Abs.8 TVgG M-V)
Die Erklärung entfällt bei bevorzugten Bietern gemäß § 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie § 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016. (§ 10 TVgG M-V)
Auszubildende, Praktikanten, Praktikantinnen und Teilnehmende an Bundes- und Jugendfreiwilligendiensten gelten nicht als Arbeitnehmende im Sinne des TVgG M-V. (§ 2 Abs. 5 TVgG M-V)
Dies gilt unabhängig davon, ob die Auftragswerte der Leistungen nach § 3 der Vergabeverordnung (VgV) oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen.
- Wir verpflichten uns, unseren Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung mindestens den vergaberechtlichen Mindestlohn nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V i. V. m. § 4 MinArbV M-V in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen. Verpflichtungen zur Zahlung höherer Löhne aus anderen Rechtsgründen bleiben unberührt (§ 8 Absatz 3 TVgG M-V).
- Wir verpflichten uns, unseren Arbeitnehmenden bei der Ausführung der Leistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die den Vorgaben der MinArbV M-V entsprechen. Zu berücksichtigen sind gem. § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V i. V. m. § 2 Absatz 1 MinArbV M-V die Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe der Branchentarifverträge für IT-Dienstleistungen, § 2 Abs. 1 Nr. 5 MinArbV M-V. Diese sind im Anhang der Verordnung als Übernahme aus dem Tarifregister aufgeführt.
- Wir verpflichten uns, dem/den Nachunternehmen die für unser Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch das/die Nachunternehmen zu überwachen. Wir verpflichten uns, die vorstehenden Pflichten auf allen weiteren Stufen einer Vertragshierarchie entsprechend anzuwenden.
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[ ] JA [ ] NEIN
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Wir wirken darauf hin, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Hinsichtlich der Vorschriften, aus denen sich die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben, wird auf § 13 TVgG M-V verwiesen.
Bitte Auswahl treffen:
[ ] JA [ ] NEIN
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen Russlandbezug
Die nachfolgende Erklärung geben wir verbindlich ab:
- Wir gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
- durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
- durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
- durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
- Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
- Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
- Wir verpflichten uns, der Vergabestelle bis zum Ende der Vertragslaufzeit jedwede Änderung der Eigenerklärung hinsichtlich der vorgenannten Punkte 3.1 bis 3.3 betreffend unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
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[ ] JA [ ] NEIN
Eigenerklärung zur Geltung der VOPR 30/53
Uns (Bieter) ist bekannt, dass die Verordnung über Preise (VOPR) 30/53 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung findet. Mit Abgabe seines Angebots bestätigt der Bieter, die Vorgaben der VOPR eingehalten zu haben. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständige Preisprüfungsstelle. Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz Nr. 244) in der jeweils geltenden Fassung die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine etwaigen Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Auftragnehmer zur Ausführung des Auftrags in Anspruch nimmt, vor der Vergabe der Unteraufträge bzw. dem Abschluss entsprechender Verträge mit anderen Unternehmen auf die Geltung der VO PR 30/53 hinzuweisen und die Prüfungsrechte der für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden vertraglich zu vereinbaren.
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[ ] JA [ ] NEIN
Scientology Schutzerklärung
Wir (Bieter)
- verpflichten uns sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
- nehmen zur Kenntnis, dass bei einem Verstoß die Auftraggeberin berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
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