IT_019-2026_Anlage_3.1_Kriterienkatalog.xlsx

Digitale Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware für öffentliche Schulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 16:27 (Europe/Berlin)

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Hinweise

Unnamed: 0Unnamed: 1Offenes Verfahren: IT 019-2026 "Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware"Unnamed: 3
Hinweise zur Angebotsprüfung und Bewertung
Der Kriterienkatalog (Anlage 3.1 zur EVB-IT Rahmenvereinbarung) zur Leistungsbewertung ergänzt die Angaben der Anlage 2.1 (Leistungsbeschreibung). Der Kriterienkatalog (Anlage 3.1) ist auf Basis der Ausführungen und Angaben in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2.1) zu verwenden und vollständig auszufüllen. Werden Anforderungen nicht oder falsch beantwortet, so werden diese als nicht erbringbare bzw. nicht verfügbare Leistungen des Bieters gewertet. Sind weitere Dokumente (z. B. Nachweise, Zertifikate, Vorgehensbeschreibungen) für die Beantwortung der Fragen notwendig, so sind diese als Anlage zum Kriterienkatalog beizulegen. Die Antworten sind durch Angabe der lfd. Nummer des Kriterienkataloges eindeutig zu kennzeichnen. Außerhalb des Kriterienkatalogs genannte bzw. zugesicherte Leistungen werden in der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Vom Bieter auszufüllende Felder befinden sich in Spalte F und sind hellblau gekennzeichnet. Dunkelblau gekennzeichnete Kriterien („B/E“- Kriterien) sind nicht innerhalb der Datei zu beantworten. Die Antworten und Aussagen des Bieters zu "B-" und "B/E"-Kriterien im Kriterienkatalog werden zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes herangezogen (siehe Punkt 3.6.1.2 der Bewerbungsbedingungen).
Kriterien zur Bewertung des Leistungsanteils (L)
Die Leistungsbewertung erfolgt unter Zugrundelegung nachstehender Zuschlagskriterien und ist wie folgt zu verstehen: „A“-Kriterien: Nichterfüllung der Anforderung führt zum Ausschluss. Das heißt, in der Spalte F „Erfüllung“ im Drop-Down ist keine Antwort oder Antwort „nicht erfüllt“ angegeben. „A/E"-Kriterien: Nichterfüllung der Anforderung führt zum Ausschluss. Das heißt, in der Spalte F „Erfüllung“ im Drop-Down ist keine Antwort oder Antwort „nicht erfüllt“ angegeben oder die eingereichte Erläuterung genügt nicht den Anforderungen der Auftraggeberin. Der Bieter gibt eine entsprechende Erläuterung ab bzw. fügt die geforderten Nachweise, Vorgehensbeschreibungen bei. Verweise auf Literatur und/oder Broschüren dürfen nur als ergänzende Informationen erfolgen und ersetzen nicht die geforderte Erläuterung. Die Erläuterungen erfolgen in kurzen knappen Sätzen und enthalten die im Kriterienkatalog vorgegebene Nummerierung. Es wird von einem Antwortumfang von ca. 1 -5 DIN A4-Seiten (Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand einfach) pro Kriterium ausgegangen. Werden Anforderungen/Erläuterungen nicht oder falsch beigebracht und/oder wird zudem im Kriterienkatalog in Spalte F „Erfüllung“ im Drop-Down keine Antwort oder „nicht erfüllt“ ausgewählt, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Für den Fall, dass bei „A“-Kriterien und „A/E"-Kriterien im Drop-Down des jeweiligen Kriteriums zusätzlich in Spalte F die Auswahlmöglichkeiten "wird spätestens erfüllt bis 5,5 Monate nach Zuschlagserteilung" oder "wird spätestens erfüllt bis 16 Monate nach Zuschlagserteilung" gegeben sind, gilt die Anforderung bei Auswahl dieser Antwortmöglichkeiten als erfüllt. Werden die genannten Fristen nach Vertragsschluss überschritten, gelten die betreffenden Anforderungen als nicht erfüllt. Die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bestimmen sich nach den vertraglichen Regelungen. „B“-Kriterien: Die Nichterfüllung (keine Antwort oder "nicht erfüllt") führt nicht zum Ausschluss, jedoch zur schlechteren Wertung der Leistung (L). Angabe des Bieters, ob die angegebene Qualität erbracht wird. Die Antwortmöglichkeiten werden für den Bieter in Spalte F im Drop-Down durch "erfüllt“, "wird spätestens erfüllt bis 5,5 Monate nach Zuschlagserteilung", "wird spätestens erfüllt bis 16 Monate nach Zuschlagserteilung" und "nicht erfüllt“ vorgegeben.   „B/E“-Kriterien: Nichterfüllung führt nicht zum Ausschluss, jedoch zur schlechteren Wertung der Leistung (L). Der Bieter gibt eine entsprechende Erläuterung ab bzw. fügt die geforderten Nachweise, Vorgehensbeschreibungen bei und verweist eindeutig auf das jeweilige B/E-Kriterium. Für B/E-Kriterien ist im Kriterienkatalog keine Antwortmöglichkeit des Bieters vorgesehen, das Einreichen der entsprechenden Erläuterung und der Verweis auf das jeweilige Kriterium sind ausreichend. Die Auftraggeberin nimmt ihrerseits die Bewertung anhand der bekannt gemachten Maßstäbe vor. Verweise auf Literatur und/oder Broschüren dürfen nur als ergänzende Informationen erfolgen und ersetzen nicht die geforderte Erläuterung. Die Erläuterungen erfolgen in kurzen knappen Sätzen und enthalten die im Kriterienkatalog vorgegebene Nummerierung. Es wird von einem Antwortumfang von ca. 1 - 5 DIN A4-Seiten (Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand einfach) pro Kriterium ausgegangen. „I“-Kriterien: a) Information für den Bieter: Diese „I“-Informationen sollen dem Bieter ergänzende Informationen für seine Angebotserstellung liefern. Die „I“-Informationen sind kein Kriterium und unterliegen demnach auch keiner Wertung oder b) Information durch den Bieter. Der Bieter hat die erforderlichen Informationen anzugeben.
Leistungsanteil (L)
Die Gesamtbewertung umfasst die Bewertung der festgelegten Kriterien. Jedes „B“-Kriterium wird mit 10 Punkten bewertet, wenn in Spalte F im Drop-Down "erfüllt“ ausgewählt wurde. Stehen im Drop-Down des jeweiligen Kriteriums zusätzlich in Spalte F die Auswahlmöglichkeiten "wird spätestens erfüllt bis 5,5 Monate nach Zuschlagserteilung" oder "wird spätestens erfüllt bis 16 Monate nach Zuschlagserteilung" zur Wahl, wird die Anforderung bei Auswahl dieser Antwortmöglichkeiten mit 5 Punkten bewertet. Dagegen wird die Anforderung mit 0 Punkten bewertet, wenn in Spalte F im Drop-Down "nicht erfüllt“ ausgewählt oder keine Auswahl getroffen wurde. Für jedes „B/E“-Kriterium wird die nachfolgende Bewertungsstruktur zu Grunde gelegt (abweichend hiervon ergibt sich die Bewertungsstruktur für N-Bf-BE-03 direkt aus der Spalte G):
LeistungserfüllungErläuterungPunkte
HervorragendDie Erläuterung entspricht dem in Spalte G dargestellten Maßstab.10
BefriedigendDie Erläuterung entspricht dem in Spalte G dargestellten Maßstab.6
GeringDie Erläuterung entspricht dem in Spalte G dargestellten Maßstab.3
UngenügendDie Erläuterung entspricht dem in Spalte G dargestellten Maßstab oder es wurde keine Erläuterung abgegeben.0
Einzelheiten zur Bewertung ergeben sich aus Pkt. 3.6.1.2 der Bewerbungsbedingungen

Kriterienkatalog

Unnamed: 0Unnamed: 1Wichtiger Ausfüllhinweis: Angaben im Kriterienkatalog dienen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit Ihres Angebots und unterliegen dem Nachforderungsverbot gemäß § 56 Abs. 3 VgV. Bitte füllen Sie alle Felder vollständig und eindeutig aus. Unvollständige oder fehlende Angaben können zum Ausschluss Ihres Angebots führen.Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6erfüllterfüllt.1HervorragendDie Anforderungen werden zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt.
nicht erfülltnicht erfülltBefriedigendDie Anforderungen werden zum Zeitpunkt des Vertragsschluss erfüllt.
wird spätestens erfüllt bis 5,5 Monate nach Zuschlagserteilungwird spätestens erfüllt bis 16 Monate nach ZuschlagserteilungGering erfülltDie Anforderungen werden innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfüllt.
UngenügendDie Anforderungen werden innerhalb von 8 Monaten nach Vertragsschluss erfüllt.
Die Anforderungen werden innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss erfüllt.
Offenes Verfahren IT 019-2026 "Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware" Kriterienkatalog (Anlage 3.1)Die Anforderungen werden innerhalb von 16 Monaten nach Vertragsschluss erfüllt.
Nähere Hinweise zum Ausfüllen des Kriterienkatalogs sind dem Tabellenblatt "Hinweise" in diesem Dokument sowie der Ziffer 3.6.1.1 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Nr.AnforderungenKategorieGewichtung KriteriumAngabe BieterHinweise des Auftraggebers zu den BewertungsmaßstäbenErgebnis PunktePunkte gewichtet
3.Funktionale Anforderungen0.600
3.1Noten und Leistungsbewertung0.500
3.1.1Notenverwaltung und Leistungsbewertung [F-NL]0.5200
F-NL-I-01I
F-NL-A-02A
F-NL-A-03A
F-NL-B-04B0.33340
F-NL-B-05B0.33330
F-NL-A-06A
F-NL-B-07B0.33330
F-NL-A-08A
F-NL-A-09A
F-NL-A-10A
F-NL-A-11A
F-NL-A-12A
F-NL-A-13A
F-NL-A-14A
F-NL-A-15A
F-NL-A-16A
F-NL-A-17A
F-NL-A-18A
F-NL-A-19A
F-NL-A-20A
F-NL-A-21A
F-NL-A-22A
F-NL-A-23A
F-NL-A-24A
F-NL-A-25A
F-NL-A-26A
F-NL-A-27A
F-NL-A-28A
3.1.2Prüfungsverwaltung [F-PV]0.1600
F-PV-A-01A
F-PV-A-02A
F-PV-A-03A
F-PV-A-04A
F-PV-B-05B10
3.1.3Notenberechnung [F-NB]
F-NB-A-01A
F-NB-A-02A
F-NB-A-03A
F-NB-A-04A
F-NB-A-05A
F-NB-A-06A
F-NB-A-07A
F-NB-A-08A
F-NB-A-09A
F-NB-A-10A
F-NB-A-11A
F-NB-A-12A
F-NB-A-13A
3.1.4Notenübersicht [F-NÜ]0.1600
F-NÜ-A-01A
F-NÜ-A-02A
F-NÜ-A-03A
F-NÜ-A-04A
F-NÜ-B-05B10
3.1.5Noteneinsicht [F-NE]0.1600
F-NE-A-01A
F-NE-B-02B10
F-NE-A-03A
F-NE-A-04A
3.2Zeugnisverwaltung und Zeugnisdruck/-export0.500
3.2.1Zeugnisverwaltung [F-ZV]
F-ZV-A-01A
F-ZV-A-02A
F-ZV-A-03A
F-ZV-A-04A
3.2.2Zeugniserstellung [F-ZE]0.600
F-ZE-A-01A
F-ZE-A-02A
F-ZE-A-03A
F-ZE-A-04A
F-ZE-A-05A
F-ZE-A-06A
F-ZE-A-07A
F-ZE-A-08A
F-ZE-B-09B0.250
F-ZE-B-10B0.250
F-ZE-B-11B0.250
F-ZE-B-12B0.250
F-ZE-A-13A
3.2.3Zeugnisdruck [F-ZD]
F-ZD-A-01A
F-ZD-A-02A
F-ZD-A-03A
F-ZD-A-04A
F-ZD-A-05A
3.2.4Zeugnisdatenarchivierung [F-ZA]
F-ZA-A-01A
F-ZA-A-02A
F-ZA-A-03A
F-ZA-A-04A
3.2.5Zeugnisverwaltung - Löschung [F-ZL]
F-ZL-A-01A
F-ZL-A-02A
F-ZL-A-03A
F-ZL-A-04A
F-ZL-A-05A
F-ZL-A-06A
3.2.6Rollen- und Rechteverwaltung [F-RR]
F-RR-A-01A
F-RR-A-02A
3.2.7Auswertung und Reporting [F-AR]0.400
F-AR-A-01A
F-AR-B-02B10
3.3Allgemeine funktionale Anforderungen
3.3.1Allgemeine Funktionalitäten [F-All]
F-All-A-01A
F-All-A-02A
3.3.2Systemadministration und Konfiguration [F-SK]
F-SK-A-01A
F-SK-A-02A
3.3.3Protokollierung [F-PR]
F-PR-A-01A
F-PR-A-02A
F-PR-A-03A
F-PR-A-04A
F-PR-A-05A
F-PR-A-06A
F-PR-A-07A
4.Nichtfunktionale Anforderungen0.3700
4.1Datenschutz und IT-Sicherheit [N-Si]0.200
N-Si-A-01A
N-Si-I-02I
N-Si-A-03A
N-Si-A-04-SA
N-Si-A-05A
N-Si-A-06A
N-Si-A-07A
N-Si-A-08A
N-Si-A-09A
N-Si-A-10A
N-Si-A-11A
N-Si-A-12A
N-Si-A-13A
N-Si-B-14B0.16660
N-Si-A-15A
N-Si-A-16A
N-Si-A-17A
N-Si-B-18B0.16670
N-Si-A-19A
N-Si-AE-20-SA/E
N-Si-B-21-SB0.16670
N-Si-A-22A
N-Si-A-23A
N-Si-AE-24-SA/E
N-Si-A-25A
N-Si-A-26-SA
N-Si-AE-27A/E
N-Si-B-28B0.16660
N-Si-AE-29A/E
N-Si-A-30A
N-Si-A-31A
N-Si-A-32A
N-Si-A-33A
N-Si-A-34A
N-Si-B-35B0.16670
N-Si-B-36B0.16670
N-Si-A-37A
N-Si-A-38A
N-Si-A-39A
N-Si-A-40-SA
N-Si-A-41-OPA
N-Si-A-42-SA
N-Si-A-43A
N-Si-A-44A
N-Si-A-45A
N-Si-A-46A
N-Si-A-47A
N-Si-A-48A
N-Si-A-49A
N-Si-A-50A
N-Si-A-51A
N-Si-A-52A
N-Si-A-53A
N-Si-A-54A
N-Si-A-55A
N-Si-A-56-SA
N-Si-A-57A
N-Si-A-58A
N-Si-A-59A
4.2Zuverlässigkeit [N-Zu]0.1500
N-Zu-BE-01-SB/E0.3334Hervorragend erfüllt, wenn ausgeführt wird wie das System auf Netzausfälle reagiert und konkrete Angaben über die Intervalle der Sicherungen während der Bearbeitung gemacht werden. Befriedigend erfüllt, wenn beschrieben wird, wie das System auf Netzausfälle reagiert, die Angaben zu den Intervallen der Sicherung während der Bearbeitung jedoch nur allgemein oder nicht hinreichend konkret erfolgen. Gering erfüllt, wenn lediglich allgemein beschrieben wird, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Datenverlust bei Netzausfällen vorhanden sind, die Ausführungen zum Verhalten des Systems im Netzausfall sowie zu Intervallen oder Verfahren der Zwischenspeicherung jedoch nur sehr eingeschränkt, unvollständig oder schwer nachvollziehbar sind. Ungenügend erfüllt, wenn nicht beschrieben wird, ob und wie das System auf Netzausfälle reagiert, oder keine nachvollziehbaren Angaben zur Sicherung von Nutzereingaben während der Bearbeitung gemacht werden.0
N-Zu-A-02-SA
N-Zu-A-03-SA
N-Zu-A-04-SA
N-Zu-A-05-SA
N-Zu-A-06A
N-Zu-A-07-SA
N-Zu-A-08A
N-Zu-B-09B0.33330
N-Zu-AE-10-SA/E
N-Zu-A-11-SA
N-Zu-A-12A
N-Zu-A-13A
N-Zu-B-14B0.33330
4.3Aussehen und Handhabung (look and feel) [N-Ha]0.100
N-Ha-A-01A
N-Ha-A-02A
N-Ha-B-03B0.50
N-Ha-A-04A
N-Ha-BE-05B/E0.5Hervorragend erfüllt, wenn nachvollziehbar beschrieben wird, in welchem Umfang Logo, Farbgebung und weitere visuelle Elemente an das Corporate Design des Projekts angepasst werden können, eindeutig zwischen konfigurierbaren Anpassungen und Anpassungen durch individuelle Entwicklungsleistungen unterschieden wird, der hierfür erforderliche Aufwand und die entstehenden Kosten transparent und nachvollziehbar dargestellt werden und ersichtlich wird, dass ein wesentlicher Teil der Anpassungen ohne Programmier- oder Entwicklungsleistungen umgesetzt werden kann. Befriedigend erfüllt, wenn die Möglichkeiten zur Anpassung an das Corporate Design grundsätzlich beschrieben werden, zwischen Konfiguration und Entwicklungsleistungen unterschieden wird und Aufwand und Kosten für erforderliche Entwicklungsleistungen dargestellt werden, die Ausführungen jedoch nur teilweise detailliert oder nachvollziehbar sind. Gering erfüllt, wenn lediglich allgemein beschrieben wird, dass Anpassungen an das Corporate Design möglich sind, die Abgrenzung zwischen konfigurierbaren Anpassungen und Entwicklungsleistungen nur eingeschränkt nachvollziehbar ist oder Angaben zu Aufwand und Kosten unvollständig oder wenig konkret erfolgen. Ungenügend erfüllt, wenn nicht nachvollziehbar beschrieben wird, ob und in welchem Umfang Anpassungen an das Corporate Design möglich sind oder keine ausreichenden Angaben zur Unterscheidung zwischen Konfiguration und Entwicklungsleistungen bzw. zu den hierfür anfallenden Aufwänden und Kosten gemacht werden.0
N-Ha-A-06A
4.4Gebrauchstauglichkeit [N-Geb]0.1500
N-Geb-A-01A
N-Geb-BE-02B/E0.1Hervorragend erfüllt, wenn wiederkehrende Programmfunktionen durchgängig durch eindeutige, konsistent gestaltete und voneinander klar unterscheidbare Icons unterstützt werden. Die Bedeutung der Icons ist unmittelbar verständlich oder wird durch geeignete Beschriftungen beziehungsweise Bedienhinweise eindeutig vermittelt. Befriedigend erfüllt, wenn wiederkehrende Programmfunktionen überwiegend durch eindeutige und konsistent gestaltete Icons unterstützt werden. Einzelne Icons sind nicht unmittelbar verständlich oder nur eingeschränkt voneinander unterscheidbar; ihre Bedeutung kann jedoch durch Beschriftungen oder Bedienhinweise nachvollzogen werden. Gering erfüllt, wenn Icons nur teilweise oder uneinheitlich eingesetzt werden. Mehrere Icons sind nicht eindeutig verständlich oder nicht hinreichend voneinander unterscheidbar. Ergänzende Beschriftungen oder Bedienhinweise stehen nur teilweise zur Verfügung. Ungenügend erfüllt, wenn wiederkehrende Programmfunktionen nicht durch geeignete Icons unterstützt werden oder die verwendeten Icons  überwiegend uneindeutig, inkonsistent beziehungsweise nicht ausreichend voneinander unterscheidbar sind. Die jeweilige Funktion ist auch durch ergänzende Beschriftungen oder Bedienhinweise nicht zuverlässig erkennbar.0
N-Geb-A-03A
N-Geb-A-04A
N-Geb-A-05A
N-Geb-A-06A
N-Geb-A-07A
N-Geb-BE-08B/E0.45Allgemeiner Hinweis: Bewertet werden ausschließlich der Stand der Durchführung und Dokumentation sowie der Umsetzungsstand der daraus abgeleiteten Maßnahmen. Die inhaltliche Qualität einzelner Systemfunktionen und Gestaltungselemente wird im Rahmen dieses Kriteriums nicht gesondert bewertet. Hervorragend erfüllt, wenn die Ergebnisse der Expertenevaluation und der Usability-Tests vorliegen. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen wurden vollständig im System umgesetzt. Befriedigend erfüllt, wenn die Ergebnisse der Expertenevaluation und der Usability-Tests vorliegen, aber die daraus abgeleiteten Maßnahmen wurden noch nicht vollständig umgesetzt. Für die noch ausstehenden Anpassungen liegt ein nachvollziehbarer Zeit- und Ablaufplan vor. Gering erfüllt, wenn Ergebnisse aus einer Expertenevaluation oder aus Usability-Tests vorliegen, aber die daraus abgeleiteten Maßnahmen wurden noch nicht vollständig umgesetzt. Für die noch ausstehenden Anpassungen liegt ein nachvollziehbarer Zeit- und Ablaufplan vor. Ungenügend erfüllt, wenn keine Ergebnisse aus einer Expertenevaluation oder aus Usability-Tests vorliegen  oder es liegen lediglich Ergebnisse aus einem der beiden Prüfverfahren vor, ohne dass für das noch ausstehende Prüfverfahren und die daraus gegebenenfalls resultierenden Anpassungen ein nachvollziehbarer Zeit- und Ablaufplan vorgelegt wird; oder die vorgelegten Angaben und Unterlagen ermöglichen keine Bewertung.0
N-Geb-AE-09A/E
N-Geb-BE-10B/E0.45Hervorragend ist erfüllt, wenn die Maßnahmen projektspezifisch, konkret, schlüssig und in sich konsistent dargestellt sind. Die Gebrauchstauglichkeit ist systematisch über Planung, Entwicklung und Qualitätssicherung hinweg verankert. Entwicklungsbegleitende Prüfungen, die Einbindung einschlägiger Fachkompetenz und von Nutzenden sowie die Rückführung der gewonnenen Erkenntnisse in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sind nachvollziehbar beschrieben. Zuständigkeiten und Abläufe sind eindeutig erkennbar. Befriedigend ist erfüllt, wenn die Maßnahmen insgesamt nachvollziehbar und auf das Projekt bezogen sind. Die Gebrauchstauglichkeit wird im Entwicklungsprozess angemessen berücksichtigt. Entwicklungsbegleitende Prüfungen, Fachkompetenz, Nutzendenbeteiligung und kontinuierliche Verbesserung sind vorgesehen und grundsätzlich plausibel beschrieben, bleiben jedoch in einzelnen Punkten hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeit oder Konkretisierung offen. Gering ist erfüllt, wenn die Maßnahmen nur teilweise projektspezifisch, konkret oder miteinander verzahnt sind. Die Berücksichtigung der Gebrauchstauglichkeit erfolgt eher punktuell. Prüfungen, Fachkompetenz, Nutzendenbeteiligung oder die Rückführung von Erkenntnissen werden nur eingeschränkt beschrieben. Wesentliche Abläufe oder Zuständigkeiten bleiben teilweise offen. Ungenügend ist erfüllt, wenn die Darstellung überwiegend allgemein, unverbindlich oder widersprüchlich bleibt. Ein belastbares und systematisches Vorgehen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit ist nicht erkennbar. Wesentliche Elemente wie entwicklungsbegleitende Prüfungen, Fachkompetenz, Nutzendenbeteiligung oder kontinuierliche Verbesserung fehlen weitgehend oder sind nicht nachvollziehbar beschrieben.0
4.5Barrierefreiheit [N-Bf]0.100
N-Bf-I-01I
N-Bf-AE-02A/E
N-Bf-BE-03B/E0.45Der angegebene Umsetzungszeitraum zur Erfüllung der einzelnen Anforderungen an die Barrierefreiheit wird mit 0 bis 5 Bewertungspunkten bewertet, wobei 5 die höchstmögliche Punktzahl darstellt. Die Punktzahl wird entsprechend der angegebenen Gewichtungspunkte gewichtet und fließt so in die Gesamtbewertung ein. Die Bewertung erfolgt nach dem folgenden Bewertungsschema: 5 Punkte = Die Anforderungen werden zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt. 4 Punkte = Die Anforderungen werden zum Zeitpunkt des Vertragsschluss erfüllt. 3 Punkte = Die Anforderungen werden innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfüllt. 2 Punkte = Die Anforderungen werden innerhalb von 8 Monaten nach Vertragsschluss erfüllt. 1 Punkt = Die Anforderungen werden innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss erfüllt. 0 Punkte = Die Anforderungen werden innerhalb von 16 Monaten nach Vertragsschluss erfüllt. Können die Anforderungen der Anlage 3.3 bei mindestens einem Kriterium innerhalb von maximal 16 Monaten nicht erfüllt werden, wird das Angebot gem. N-Bf-A-02 ausgeschlossen.0
N-Bf-B-04B0.10
N-Bf-AE-05A/E
N-Bf-BE-06B/E0.45Hervorragend ist erfüllt, wenn die Maßnahmen projektspezifisch, konkret, schlüssig und in sich konsistent dargestellt sind. Die Barrierefreiheit ist systematisch über Planung, Entwicklung und Qualitätssicherung hinweg verankert. Entwicklungsbegleitende Prüfungen, die Einbindung einschlägiger Fachkompetenz sowie die Berücksichtigung von Nutzenden mit Beeinträchtigungen bei Tests sind nachvollziehbar beschrieben. Festgestellte Barrieren und gewonnene Erkenntnisse werden erkennbar in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zurückgeführt. Zuständigkeiten und Abläufe sind eindeutig erkennbar. Befriedigend ist erfüllt, wenn die Maßnahmen insgesamt nachvollziehbar und auf das Projekt bezogen sind. Die Barrierefreiheit wird im Entwicklungs- und Qualitätssicherungsprozess angemessen berücksichtigt. Entwicklungsbegleitende Prüfungen, Fachkompetenz, die Einbindung von Nutzenden mit Beeinträchtigungen und die kontinuierliche Verbesserung sind vorgesehen und grundsätzlich plausibel beschrieben, bleiben jedoch in einzelnen Punkten hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeit oder Konkretisierung offen. Gering ist erfüllt, wenn die Maßnahmen nur teilweise projektspezifisch, konkret oder miteinander verzahnt sind. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit erfolgt eher punktuell. Entwicklungsbegleitende Prüfungen, Fachkompetenz, die Einbindung von Nutzenden mit Beeinträchtigungen oder die Rückführung festgestellter Barrieren und gewonnener Erkenntnisse werden nur eingeschränkt beschrieben. Wesentliche Abläufe oder Zuständigkeiten bleiben teilweise offen. Ungenügend ist erfüllt, wenn die Darstellung überwiegend allgemein, unverbindlich oder widersprüchlich bleibt. Ein belastbares und systematisches Vorgehen zur Sicherstellung und kontinuierlichen Verbesserung der Barrierefreiheit ist nicht erkennbar. Wesentliche Elemente wie entwicklungsbegleitende Prüfungen, einschlägige Fachkompetenz, die Berücksichtigung von Nutzenden mit Beeinträchtigungen bei Tests oder die Rückführung festgestellter Barrieren in den Entwicklungsprozess fehlen weitgehend oder sind nicht nachvollziehbar beschrieben.0
N-Bf-A-07A
N-Bf-A-08A
N-Bf-A-09A
4.6Skalierbarkeit [N-Ska]
N-Ska-A-01A
N-Ska-A-02A
N-Ska-A-03-SA
N-Ska-A-04-SA
N-Ska-A-05A
N-Ska-AE-06A/E
4.7Betriebs- und Umgebungsbedingungen [N-Be]0.100
N-Be-AE-01A/E
N-Be-A-02A
N-Be-A-03A
N-Be-A-04A
N-Be-A-05A
N-Be-A-06A
N-Be-B-07B0.250
N-Be-A-08A
N-Be-A-09A
N-Be-A-10A
N-Be-B-11B0.250
N-Be-A-12A
N-Be-A-13A
N-Be-A-14A
N-Be-B-15B0.250
N-Be-B-16B0.250
N-Be-A-17A
N-Be-A-18A
N-Be-A-19A
N-Be-A-20A
N-Be-A-21A
N-Be-AE-22A/E
N-Be-A-23A
4.8Dokumentation [N-Doku]0.100
N-Doku-A-01A
N-Doku-A-02A
N-Doku-A-03A
N-Doku-A-04A
N-Doku-A-05A
N-Doku-B-06B10
N-Doku-A-07A
N-Doku-A-08A
4.9Leistung und Effizienz [N-Leis]
N-Leis-A-01A
N-Leis-A-02A
N-Leis-A-03A
N-Leis-AE-04A/E
N-Leis-A-05-SA
N-Leis-A-06A
N-Leis-A-07A
4.10Schnittstellen und externe Systeme [N-SES]0.100
N-SES-A-01A
N-SES-A-02A
N-SES-A-03A
N-SES-A-04A
N-SES-A-05A
N-SES-A-06A
N-SES-A-07A
N-SES-A-08A
N-SES-A-09A
N-SES-A-10A
N-SES-A-11A
N-SES-A-12A
N-SES-A-13A
N-SES-A-14A
N-SES-A-15A
N-SES-A-16A
N-SES-A-17A
N-SES-AE-18A/E
N-SES-A-19A
N-SES-A-20A
N-SES-AE-21A/E
N-SES-A-22A
N-SES-BE-23B/E1Hervorragend erfüllt, wenn die Funktion der Schnittstelle und deren technische Umsetzung nachvollziehbar und umfassend beschrieben werden und ausdrücklich dargestellt wird, dass der Datenaustausch mittels TLS Version 1.3 verschlüsselt erfolgt sowie die Implementierung der Verschlüsselung konkret erläutert wird. Befriedigend erfüllt, wenn die Funktion der Schnittstelle und deren technische Umsetzung grundsätzlich beschrieben werden und die Verwendung von TLS Version 1.3 dargestellt wird, die technische Umsetzung der Verschlüsselung jedoch nur allgemein beschrieben wird. Gering erfüllt, wenn die Schnittstelle lediglich allgemein beschrieben wird und die Verwendung einer verschlüsselten Kommunikation erwähnt wird, jedoch die konkreten Angaben zur Nutzung von TLS Version 1.3 oder zur technischen Umsetzung unvollständig, nur eingeschränkt nachvollziehbar oder wenig detailliert sind. Ungenügend erfüllt, wenn keine oder nur unzureichende Angaben zur Funktion und technischen Umsetzung der Schnittstelle gemacht werden oder die Verwendung von TLS Version 1.3 nicht beschrieben wird oder nicht nachvollziehbar ist.0
4.11Wartbarkeit [N-Wa]
N-Wa-A-01A
N-Wa-A-02A
4.12Mandantenfähigkeit [N-Ma]
N-Ma-A-01A
N-Ma-A-02A
5.Anforderungen an die Leistungserbringung0.0300
5.1Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung [N-AA]
N-AA-A-01A
5.2Zusammenarbeit und Projektmanagement [N-PP]
N-PP-AE-01A/E
N-PP-A-02A
N-PP-A-03A
N-PP-A-04A
N-PP-A-05A
5.3Einführung, Implementierung und Rollout [N-RO]
N-RO-A-01A
N-RO-AE-02A/E
N-RO-A-03A
5.4Schulungen [N-Sch]
N-Sch-A-01A
N-Sch-A-02A
N-Sch-A-03A
N-Sch-A-04A
N-Sch-A-05A
N-Sch-A-06A
N-Sch-A-07A
N-Sch-AE-08A/E
N-Sch-A-09A
N-Sch-A-10A
N-Sch-A-11A
5.5Support [N-Sup]100
N-Sup-AE-01A/E
N-Sup-A-02A
N-Sup-A-03A
N-Sup-B-04B10
N-Sup-A-05A
N-Sup-A-06A
N-Sup-A-07A
N-Sup-A-08A
N-Sup-A-09A
5.6Softwarepflege und Weiterentwicklung
5.6.1Softwarepflege [N-Swp]
N-Swp-A-01A
N-Swp-A-02A
N-Swp-A-03A
N-Swp-A-04A
N-Swp-A-05A
5.7Lizenzen [N-LI]
N-LI-A-01A
N-LI-A-02A
N-LI-A-03A
N-LI-A-04A
N-LI-A-05-SA
N-LI-A-06A
N-LI-A-07A
N-LI-A-08A
N-LI-A-09A
N-LI-A-10A
6.Optionen
6.1Optionen Betriebsmodell - Wahlpositionen
6.1.1Hosting der Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware durch den Auftraggeber (On-Premise)
F-OpB-A-01A
6.1.2Hosting der Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware durch den Auftragnehmer (Software-as-a-Service (SaaS))
F-OpB-A-02A
6.2Option Weiterentwicklung (Bedarfsposition)
6.2.1Anbindung an einen Dienst für die (Erstellung und) Signierung digitaler Zeugnisse (F-Op)
F-Op-A-01A
F-Op-A-02A
F-Op-A-03A
F-Op-A-04A
F-Op-A-05A
Gewichtetes Endergebnis100
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