IT_019-2026_Bewerbungsbedingungen.pdf

Digitale Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware für öffentliche Schulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 16:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabemarktplatz-mv.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

BEWERBUNGSBEDINGUNGEN

Offenes Verfahren IT 019-2026

„Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

Version: Fehler! 1 | 25 Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.

[Seite 2]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

HINWEISE

Der Inhalt dieses Dokuments und der weiteren Vergabeunterlagen, einschließlich der Anhänge sowie des Vertrags und seiner Anlagen, ist als geistiges Eigentum der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH vertraulich zu behandeln. Er darf unautorisiert weder ganz noch teilweise dupliziert, weitergegeben oder über seinen Zweck hinaus verwendet werden.

Dieses Dokument ist hinsichtlich Barrierefreiheit optimiert. Aus diesem Grund sind darin enthaltene Gestaltungselemente den Anforderungen entsprechend formatiert bzw. umgesetzt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Bezeichnungen von Rollen und Sonderfunktionen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 2 | 25

[Seite 3]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

INHALT

1 GEGENSTAND DER VERGABE 5

2 ALLGEMEINE BEWERBUNGSBEDINGUNGEN 6

2.1 Einführung 6

2.2 AI Bietercockpit 6

2.3 Form der Angebote und deren Einreichung 7

2.4 Fristen 7

2.4.1 Angebotsfrist 7

2.4.2 Frist für Angebote, die in die engere Wahl gekommen sind 7

2.4.3 Wartefrist nach § 134 GWB 7

2.4.4 Zuschlags- und Bindefrist 8

2.4.5 Information nach § 62 VgV 8

2.4.6 Terminübersicht 8

2.5 Bieterfragen 8

2.6 Änderung, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten 9

2.7 Weitere Hauptangebote und Nebenangebote 9

2.8 Änderungen an den Vergabeunterlagen 9

2.9 Bietergemeinschaften 9

2.10 Unterauftragsvergabe 10

2.11 Eignungsleihe 11

2.12 Vertraulichkeit 12

2.13 Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, Vermeidung von Korruption 12

2.14 Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen 13

2.15 Vergabebekanntmachung 13

2.16 Rügen 13

2.17 Nachprüfungsverfahren 14

3 BESONDERE BEWERBUNGSBEDINGUNGEN 15

3.1 Hinweise zur Angebotserstellung 15

3.2 Hinweise zum Preisblatt 15

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 3 | 25

[Seite 4]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

3.3 Formale Wertung der Angebote 16

3.4 Prüfung der Eignung der Bieter 16

3.4.1 Eignungskatalog 16

3.4.2 Eignungsprüfung 17

3.5 Preisprüfung 17

3.6 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes 18

3.6.1 Leistungsbewertung 18

3.6.1.1 Hinweise zum Kriterienkatalog 19

3.6.1.2 Bewertung der Leistung 21

3.6.2 Preisbewertung 23

3.7 Für Bieter, deren Angebote in die engere Wahl gekommen sind 23

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 24

GLOSSAR 25

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 4 | 25

[Seite 5]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

1 GEGENSTAND DER VERGABE

Im Programm ISY-MV (Integriertes Schulmanagementsystem des Landes Mecklenburg- Vorpommern) entsteht eine komplexe IT-Infrastruktur aus mehreren Komponenten und Softwarelösungen mit unterschiedlichen Aufgaben. Der Auftraggeber beabsichtigt die Bereitstellung, Einführung und Nutzung einer digitalen Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware einschließlich der hierfür erforderlichen Pflege-, Support- und weiteren Leistungen für die öffentlichen allgemeinbildenden (ABS) und beruflichen (BLS) Schulen in Mecklenburg- Vorpommern. Schulen in freier Trägerschaft soll die Nutzung der Lösung ebenfalls ermöglicht werden.

Die Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware wird als gesondertes Modul in das Integrierte Schulmanagementsystem ISY-MV eingebunden und kommuniziert über definierte Schnittstellen mit den hierfür vorgesehenen Komponenten.

Für die Bereitstellung der Software sind zwei alternative Betriebsmodelle vorgesehen:

WP 1: On-Premises-Lösung

WP 2: Software-as-a-Service (SaaS)

Beide Betriebsmodelle sind von den Bietern anzubieten. Nach Auswertung der Angebote und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots legt der Auftraggeber mit der Zuschlagserteilung eines der beiden Betriebsmodelle verbindlich fest. Ausschließlich das festgelegte Betriebsmodell wird Vertragsbestandteil. Die Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware dient der zentralen Erfassung, Verwaltung, Auswertung und Dokumentation von Schülerleistungen sowie der Erstellung und Ausgabe von Zeugnissen. Ziel der Beschaffung ist die Einführung einer standardisierten, webbasierten und zukunftsfähigen Lösung zur Unterstützung schulischer Bewertungs- und Zeugnisprozesse. Die Lösung soll insbesondere:

die Lehrkräfte und Schulleitungen bei administrativen Aufgaben entlasten,

medienbruchfreie Prozesse ermöglichen,

die Datenqualität und Nachvollziehbarkeit erhöhen,

landesweit einheitliche Verfahren unterstützen,

bestehende Schulverwaltungsprozesse integrieren,

sowie datenschutz- und informationssicherheitskonform betrieben werden.

Die Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware soll darüber hinaus:

eine hohe Benutzerfreundlichkeit aufweisen,

Schnittstellen zu bestehenden Fachmodulen und Identitätsdiensten des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützen,

sowie flexibel an schulformspezifische und rechtliche Anforderungen angepasst werden können.

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 5 | 25

[Seite 6]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

2 ALLGEMEINE BEWERBUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Einführung

Diese Bewerbungsbedingungen bestehen aus

den Allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Festlegungen zum Ablauf des Vergabeverfahrens) und

den Besonderen Bewerbungsbedingungen (Hinweise zur Angebotserstellung sowie Hinweise zur Angebotsprüfung und Bewertung).

2.2 AI Bietercockpit

Für die Erstellung und Abgabe eines Angebots sowie für zusätzliche Informationen über die Vergabeunterlagen dient das AI Bietercockpit. Für die Nutzung des AI Bietercockpits müssen sich die Bieter auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern unter der Schaltfläche BIETER neu registrieren (Hilfe: Anleitung Angebotsabgabe). Dazu sind folgende Schritte zu beachten:

Registrierung der Firmendaten durch Bestätigung mit ANMELDEN

AKZEPTIEREN der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

Registrierung der Benutzerdaten mit ANMELDEN

Zusammenfassung der auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern registrierten Anmeldedaten

Nach erfolgter Registrierung ist zunächst der AI Weblauncher herunterzuladen (ACHTUNG: Sofern der AI Weblauncher bereits heruntergeladen wurde, ist ein neuer Download nicht erforderlich. Es kann mit dem nächsten Schritt fortgefahren werden.)

Nach erfolgreichem Download kann der Bieter anschließend das AI Bietercockpit mit AI BIETERCOCKPIT STARTEN öffnen, um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können

Der Bieter kann das AI Bietercockpit nun unter Verwendung des bei der Registrierung festgelegten Benutzernamens und des Passwortes nutzen

Sollten Bieter bereits in vorherigen Vergabeverfahren den AI Weblauncher und das AI Bietercockpit heruntergeladen haben, ist eine erneute Registrierung bzw. ein neuer Download nicht erforderlich. Eine Beteiligung an Vergabeverfahren, die im Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern abgebildet werden, erfolgt grundsätzlich über das AI Bietercockpit.

Hilfe zur Installation und zum Umgang mit dem AI Bietercockpit erhalten Bieter unter INFO (Benutzerhandbuch).

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 6 | 25

[Seite 7]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

2.3 Form der Angebote und deren Einreichung

Die Angebote müssen elektronisch unter Verwendung des AI Bietercockpits (siehe Punkt 2.2) auf allgemein verfügbaren oder verbreiteten Programmen (z. B. PDF, Word, Excel) vor Ablauf der Angebotsfrist durch Auswahl „mit einfacher elektronischer Signatur“ übermittelt werden.

Dazu klicken Sie nach Bearbeitung der Angebotsdateien auf die Schaltfläche ABGEBEN. Wählen Sie anschließend DIGITALE ABGABE aus und bestätigen Sie die Auswahl mit OK.

Angebote bzw. Ausführungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig.

Angebote, die mit einer qualifizierten oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen sind, können nicht angenommen werden.

Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt und gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV ausgeschlossen (es sei denn der Bieter hat den nicht fristgerechten Eingang des Angebotes nicht zu vertreten und weist dies entsprechend nach).

Für die Erstellung des Angebots und die Beteiligung am Verfahren werden dem Bieter weder Kosten erstattet noch Vergütung gewährt. Dies gilt auch für den Fall der Aufhebung unter den Voraussetzungen des § 63 VgV.

Bei Änderungen zu einem bereits abgegebenen Angebot (vor Ablauf der Angebotsfrist) muss das vorherige Angebot zurückgezogen werden.

2.4 Fristen

2.4.1 Angebotsfrist

Die Frist zur Abgabe der Angebote endet am 20. Oktober 2026, 12:00 Uhr.

2.4.2 Frist für Angebote, die in die engere Wahl gekommen sind

Bieter, deren Angebote nach Punkt 3.8 in die engere Wahl gekommen sind, haben die noch offenen Unterlagen gemäß Punkt 1.5 der Angebotsaufforderung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen.

2.4.3 Wartefrist nach § 134 GWB

Der öffentliche Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots. Das heißt, jeder nicht berücksichtigte Bieter wird gemäß § 134 GWB vor Vertragsschluss informiert. Der Zuschlag wird erst nach Ablauf der verkürzten Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 Satz 2 GWB erteilt.

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 7 | 25

[Seite 8]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

2.4.4 Zuschlags- und Bindefrist

Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag – vor Ablauf der Zuschlags- und Angebotsbindefrist am 1. Februar 2027 – möglichst bereits am 11. Dezember 2026 zu erteilen.

Der Bieter erklärt sich durch die Abgabe seines Angebotes mit dieser Angebotsbindefrist einverstanden, das heißt, bis dahin ist der Bieter verbindlich an sein Angebot gebunden.

2.4.5 Information nach § 62 VgV

Unbeschadet der Mitteilung nach § 134 GWB teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bieter seine Entscheidung über die Zuschlagserteilung voraussichtlich am 11. Dezember 2026 mit.

2.4.6 Terminübersicht

Im Folgenden wird eine Übersicht der wichtigsten Termine des Vergabeverfahrens gegeben:

VERFAHRENSSCHRITTE FRISTEN

Frist für Bieterfragen 7. Oktober 2026, 12:00 Uhr

Frist für die Beantwortung von Bieterfragen bis spätestens 12. Oktober 2026

Ende der Angebotsfrist 20. Oktober 2026, 12:00 Uhr

Information der Bieter nach § 134 GWB Voraussichtlich am 30. November 2026

Geplante Zuschlagserteilung Voraussichtlich am 11. Dezember 2026

Information nach § 62 VgV Voraussichtlich am 11. Dezember 2026

Zuschlags-/Bindefrist bis 1. Februar 2027

Tabelle 1: Übersicht der wichtigsten Termine des Vergabeverfahrens

2.5 Bieterfragen

Falls ein Bieter Widersprüche, Ungenauigkeiten oder offene Punkte in den Vergabeunterlagen erkennt oder vermutet, ist der Bieter verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich über den Bereich NACHRICHTEN des AI Bietercockpits mitzuteilen.

Fragen (einschließlich Hinweisen) zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind spätestens bis zum 7. Oktober 2026, 12:00 Uhr einzureichen. Es werden keine telefonischen Anfragen entgegengenommen oder telefonische Auskünfte erteilt.

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 8 | 25

[Seite 9]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte (Bieterfragen) über die Vergabeunterlagen und das Vergabeverfahren werden spätestens bis zum 12. Oktober 2026 erteilt.

Sämtliche Bieterfragen und Antworten werden allen Bietern im AI Bietercockpit im Bereich NACHRICHTEN oder auf dem Vergabemarktplatz M-V zur Verfügung gestellt und können für die Dauer der Angebotsfrist dort abgerufen werden (gemäß Punkt 2.2).

Über die Einstellung von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz M-V oder dem AI Bietercockpit wird der vom Bieter benannte Ansprechpartner nicht automatisch informiert. Allen Bietern wird deshalb empfohlen, den Nachrichteneingang regelmäßig über die Schaltfläche SYNCHRONISIEREN zu aktualisieren. Die Kenntnisnahme der Nachrichten liegt allein in der Verantwortung des Bieters.

2.6 Änderung, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten

Sofern sich Änderungen bezüglich eines bereits abgegebenen Angebots ergeben und die Angebotsfrist nach Punkt 2.4.1 noch nicht abgelaufen ist, muss das Angebot ausdrücklich zurückgezogen werden, um ein neues Angebot zu erstellen und innerhalb der oben genannten Angebotsfrist entsprechend den Vorgaben nach Punkt 2.3 abzugeben.

Die Rücknahme des Angebots ist nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Punkt 2.4.1 möglich.

2.7 Weitere Hauptangebote und Nebenangebote

Weitere Hauptangebote bzw. Nebenangebote werden nicht zugelassen.

2.8 Änderungen an den Vergabeunterlagen

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig, § 53 Abs. 7 VgV, und führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.

2.9 Bietergemeinschaften

Für die Beteiligung von Bietergemeinschaften gilt:

Die Bietergemeinschaft benennt in Anhang 1 (Formblatt für das Angebot) unter Punkt 4 jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung.

Durch die Bietergemeinschaft ist bei Angebotsabgabe eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 6 (Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft) vorzulegen, in der die Bietergemeinschaft erklärt, dass

der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 9 | 25

[Seite 10]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

ihre Mitglieder gemäß §§ 421 ff. BGB gesamtschuldnerisch haften, um bei Bedarf jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf volle Leistung in Anspruch nehmen zu können,

die Bietergemeinschaft so ausgestaltet ist, dass auch bei Eröffnung eines eventuellen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mitgliedes der Bietergemeinschaft diese unter den übrigen Mitgliedern fortbesteht (§ 723 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die in Anhang 2, Punkt 2 unter „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ aufgestellten Anforderungen nachzuweisen.

Hinsichtlich der Anforderungen in Anhang 2, Punkt 2 „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ gilt, dass die für die Bieter geltenden Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden müssen.

Hinsichtlich der Anforderungen in Anhang 2, Punkt 2 „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ gilt, dass die für die Bieter geltenden Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden müssen. Ausgenommen hiervon sind:

Referenzaufträge (hier genügt es, wenn insgesamt mindestens drei geeignete Referenzaufträge eingereicht werden),

Nachweise bzgl. Partnerstatus (hier genügt es, wenn dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis erbringt, welches für den jeweilig erforderlichen Leistungsteil eingesetzt wird).

Wird ein Eignungskriterium nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt, ist der Nachweis desjenigen Mitglieds der Bietergemeinschaft ausreichend, welches für den jeweiligen Leistungsteil verantwortlich sein soll.

Überdies ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen, dass bei diesem die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anhang 7 – Eigenerklärung Bietergemeinschaft) nicht vorliegen.

2.10 Unterauftragsvergabe

Mit dem Angebot ist in Anhang 1 (Formblatt für das Angebot), Punkt 5, anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Unterauftragnehmern (bspw. freie Mitarbeiter, Drittunternehmen oder konzernverbundene Unternehmen) vorgesehen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.

Vor Zuschlagserteilung gilt für die Bieter, die in die engere Wahl gekommen sind, dass sie dem in der Angebotsaufforderung unter Punkt 1.1 benannten Ansprechpartner der Vergabestelle nach Aufforderung in einem gesonderten Dokument zur Unterauftragsvergabe (Anhang 9 – Unterauftragsvergabe):

ihre Unterauftragnehmer benennen,

angeben, für welche Leistungsteile welcher Unterauftragnehmer vorgesehen ist,

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 10 | 25

[Seite 11]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

nachweisen, dass ihnen die benannten Unterauftragnehmer für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann durch die Vorlage einer Kopie eines schriftlichen Unterauftrages oder einer schriftlichen Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers erfolgen,

eine Eigenerklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegen, dass die Ausschlussgründe aus §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen,

zum Nachweis der Bevollmächtigung des Unterschriftsberechtigten des Unterauftragnehmers eine aktuelle (d. h. nicht älter als sechs Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung) und vollständige Kopie eines Handelsregisterauszuges oder eine Kopie der Handlungsvollmacht einreichen.

Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ist der Unterauftragnehmer zu ersetzen, bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber nach angemessener Frist die Ersetzung verlangen, § 36 Abs. 5 VgV.

2.11 Eignungsleihe

Beruft sich der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien auf die Eignungsleihe, muss er nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann bspw. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (siehe Punkt 3.1 des Anhangs 2 – Allgemeine Anhänge) des eignungsverleihenden Unternehmens erbracht werden.

Zum Nachweis der Bevollmächtigung des Unterschriftsberechtigten des eignungsverleihenden Unternehmens ist eine aktuelle (d. h. nicht älter als sechs Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung) und vollständige Kopie eines Handelsregisterauszuges oder eine Kopie der Handlungsvollmacht einzureichen.

Es müssen die entsprechenden Eigenerklärungen des eignungsverleihenden Unternehmens, welches die Eignungskriterien unter „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und/oder „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ in Anhang 2, Punkt 2 erfüllt, mit dem Angebot vorgelegt werden. Überdies ist eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung des eignungsverleihenden Unternehmens vorzulegen, dass bei diesem die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Anhang 8 – Eigenerklärung Eignungsleihe) nicht vorliegen.

Eigenerklärungen des eignungsverleihenden Unternehmens sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

Falls sich der Bieter auf Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV und die berufliche Erfahrung des eignungsverleihenden Unternehmens beruft, muss dieses auch als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen. In diesem Fall hat das eignungsverleihende Unternehmen seine Eignung durch die Vorlage der unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ in Anhang 2, Punkt 2 geforderten Nachweise zu belegen.

Nimmt der Bieter hinsichtlich der Eignungskriterien unter „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ in Anhang 2, Punkt 2 Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des eignungsverleihenden

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 11 | 25

[Seite 12]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Hierfür ist eine durch das eignungsverleihende Unternehmen rechtsverbindlich unterzeichnete Patronatserklärung (siehe Punkt 3.3 des Anhangs 2 – Allgemeine Anhänge) zu übermitteln.

Zur Eignungsleihe ist Punkt 3.2 des Anhangs 2 – Allgemeine Anhänge zu verwenden. Beruft sich der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien aus Anhang 2, Punkt 2 auf die Eignungsleihe, ist dies in Punkt 3.2 des Anhangs 2 anzugeben.

Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ist der Unterauftragnehmer / das eignungsverleihende Unternehmen zu ersetzen, bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber nach angemessener Frist die Ersetzung verlangen, §§ 36 Abs. 5, 47 Abs. 2 VgV.

2.12 Vertraulichkeit

Der Auftraggeber sowie der Bieter und seine Mitarbeiter wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen, § 5 Abs. 3 VgV.

Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt gewordenen Informationen Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die das Angebot erstellen.

Die Inhalte der Vergabeunterlagen sind das geistige Eigentum der DVZ Datenverarbeitungs- zentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH. Diese hat das ausschließliche Nutzungsrecht am Inhalt dieser Vergabeunterlagen einschließlich der Anhänge sowie der Rahmenvereinbarung und ihrer Anlagen. Diese dürfen vom Bieter allein zur Erstellung eines Angebots in diesem Vergabeverfahren verwendet werden. Er darf ohne schriftliche Genehmigung durch den Auftraggeber weder ganz noch teilweise dupliziert, an unberechtigte Dritte weitergegeben oder anderweitig veröffentlicht werden. Im Falle der Nichtabgabe eines Angebots sind die Unterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.

2.13 Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, Vermeidung von

Korruption

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gemäß § 1 GWB sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über

Gewinnaufschläge,

Gewinnbeteiligung,

die zu fordernden Preise,

Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u. Ä.,

Zahlungs-, Lieferungs- oder andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen, es sei denn, dass sie im Einzelfall nach Maßgabe des GWB ausnahmsweise zulässig sind,

Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten.

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 12 | 25

[Seite 13]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

Der Bieter verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Er wird dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrages befassten Mitarbeiter/innen oder Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlicher Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren.

2.14 Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen

Bitte beachten Sie zur Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im laufenden Verfahren nachfolgende Hinweise:

Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB).

Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).

Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.

Die Bieter haben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in der Weise kenntlich zu machen, dass diese in einem separaten Dokument (gekennzeichnet als Dokument „Betriebs- /Geschäftsgeheimnisse“) mit einer konkreten Referenz zum jeweiligen Dokument in den Vergabeunterlagen aufgelistet und dem Angebot beigefügt werden. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens sind die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichneten Informationen vom Bieter zu begründen.

2.15 Vergabebekanntmachung

Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot, unter den Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 VgV das Ergebnis an das Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) übermittelt wird.

Die Vergabebekanntmachung wird nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 10a VgV erstellt.

2.16 Rügen

Es wird darauf hingewiesen, dass der Antragsteller gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Vergabeverfahren erkannt werden, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertragen zu rügen hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder die erst in den Vergabeunterlagen

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 13 | 25

[Seite 14]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB.

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.

Rügen der Unternehmen, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind entweder im AI Bietercockpit im Bereich NACHRICHTEN zu verfassen oder an folgenden Ansprechpartner zu richten:

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Herr Okan Doğan Lübecker Straße 283 19059 Schwerin

Tel.: +49 40 808 130 13 (extern) E-Mail: dogan@doganpfahler.de (extern)

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer eingereicht werden kann.

2.17 Nachprüfungsverfahren

Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden und Vergabeprüfstellen unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern.

Ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. und §§ 160 ff. GWB ist schriftlich zu stellen bei nachfolgender Stelle einzureichen:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Telefon: 0385-588 15164 Telefax: 0385-588 485 15817 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 14 | 25

[Seite 15]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

3 BESONDERE BEWERBUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Hinweise zur Angebotserstellung

Das Angebot (bestehend aus den Unterlagen nach Punkt 1.4 der Angebotsaufforderung) ist in allen Teilen in deutscher Sprache abzufassen und in Textform nach § 126 b BGB unter Verwendung elektronischer Mittel zu übermitteln. Dazu muss im AI Bietercockpit in der Detailansicht der Vergabe in den Bereich ANGEBOTSUNTERLAGEN (ZUR BEARBEITUNG) geklickt werden.

Die Bevollmächtigung zur Angebotsabgabe für den in Punkt 6.2 des Anhangs 1 – Formblatt für das Angebot benannten Unterschriftsberechtigten muss durch den Bieter nachgewiesen werden. Dies kann durch die Vorlage einer Kopie des Handelsregisterauszugs (d. h. nicht älter als sechs Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung) oder einer dem Angebot beigefügten Kopie einer Handlungsvollmacht, aus dem/der die Bevollmächtigung des Unterschriftsberechtigten ersichtlich ist, erfolgen.

Für das Angebot können die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter verwendet werden. In diesem Fall sind die Formblätter in den BLAU gekennzeichneten Feldern auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Frei formulierte Eigenerklärungen des Bieters werden akzeptiert, wenn diese sämtliche inhaltlich geforderten Angaben des Auftraggebers enthalten.

Die Verträge sind vom Bieter mit seinen Angaben (u. a. Rubrum, Datum) ausschließlich in den BLAU gekennzeichneten Feldern zu vervollständigen.

Das Angebot muss nach den Anforderungen dieser Bewerbungsbedingungen sowie der weiteren Vergabeunterlagen erstellt werden und entsprechend der Reihenfolge nach Punkt 1.4 des Dokuments „Angebotsaufforderung“ aufgebaut sein.

3.2 Hinweise zum Preisblatt

Der Bieter wird aufgefordert, das Preisblatt (Anlage 1) auszufüllen und mit Angebotsabgabe einzureichen.

Das Preisblatt enthält folgende Tabellenblätter:

Hinweise

Preisblatt

Beim Ausfüllen des Preisblattes sind die Hinweise und Vorgaben im Tabellenblatt „Hinweise“ zu berücksichtigen

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 15 | 25

[Seite 16]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

3.3 Formale Wertung der Angebote

Angebote, die den Formvorgaben des § 53 VgV nicht entsprechen, werden gemäß § 57 Abs. 1 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn

das Angebot entgegen den Punkten 2.2 und 3.1 nicht form- oder fristgemäß eingeht,

gemäß Punkt 2.8 Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden oder

gemäß Punkt 2.13 wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen wurden.

Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 VgV vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung Bieter aufzufordern, bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht zur Nachforderung verpflichtet.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Angebote, in denen die Erklärung zu Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen fehlt oder Mängel aufweist, gemäß § 14 TVgG M-V von der Wertung auszuschließen sind, wenn auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird.

3.4 Prüfung der Eignung der Bieter

Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Bieter auf die Erfüllung der für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien überprüft. Das heißt, ob der Bieter fachkundig und leistungsfähig (geeignet) ist und nicht nach § 123 oder § 124 GWB auszuschließen ist. Die Eignung des Bieters ist belegt, sofern

die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Auftragsbekanntmachung,

die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Auftragsbekanntmachung,

die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Auftragsbekanntmachung und

das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124

nachgewiesen wurden.

Die Grundlage für die Eignungsprüfung bildet der Eignungskatalog (siehe Punkt 2 des Anhangs 2 – Allgemeine Anhänge) sowie die beizufügenden Erläuterungen und Unterlagen.

3.4.1 Eignungskatalog

Der Eignungskatalog definiert die Anforderungen an die Eignung des Bieters.

Den Anforderungen ist jeweils eines der folgenden Kriterien zugeordnet:

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 16 | 25

[Seite 17]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

„A“-Kriterium Ausschlusskriterium

„A/E“-Kriterium Ausschlusskriterium, bei dem zusätzlich eine entsprechende Erläuterung abzugeben ist bzw. die geforderten Unterlagen beizufügen sind

(beizufügende Erläuterungen und Unterlagen sind mit einem entsprechenden Zusatz »z. B. „ACHTUNG Dokument abgeben“« versehen)

Der Bieter hat den Eignungskatalog vollständig auszufüllen, d. h.

für jedes „A“-Kriterium ist im Dropdown-Menü auszuwählen, ob die Anforderung „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ wird bzw. „nicht einschlägig“ ist.

für jedes „A/E“-Kriterium sind im Dropdown-Menü auszuwählen, ob die Anforderung erfüllt oder nicht erfüllt wird bzw. „nicht einschlägig“ ist und die geforderten Erläuterungen bzw. Unterlagen dem Angebot beizufügen.

Beizufügende Erläuterungen und Unterlagen sind durch den Bieter unter Angabe der im Eignungskatalog vorgegebenen Nummer zu kennzeichnen und diesem als Addendum beizufügen. Erläuterungen sollen in kurzen Sätzen erfolgen und einen Antwortumfang von 1 DIN A4 Seite pro Kriterium nicht überschreiten, sofern nicht bei dem jeweiligen Kriterium etwas anderes angegeben ist. Verweise auf Literatur und/oder Broschüren dürfen nur als ergänzende Informationen vorgenommen werden und ersetzen nicht die geforderte Erläuterung.

Es sind alle BLAU gekennzeichneten Felder auszufüllen.

3.4.2 Eignungsprüfung

Anhand der Angaben im Eignungskatalog sowie den beizufügenden Erläuterungen und Unterlagen werden die Bieter überprüft, ob die Eignung in der vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Form nachgewiesen wurde und ob die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden.

Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien nicht erfüllen bzw. die bei den mit „A/E“ gekennzeichneten Kriterien geforderten Erläuterungen und Unterlagen nicht enthalten oder die geforderten Erläuterungen und/oder Unterlagen inhaltlich nicht verwertbar sind.

3.5 Preisprüfung

Im Rahmen der Preisprüfung werden die Preise der Angebote auf ihre Angemessenheit überprüft. Die Grundlage hierfür bildet das Preisblatt nach Anlage 1 der EVB-IT Rahmenvereinbarung.

Die aus dem Preisblatt ermittelte Gesamtsumme (netto) wird der Preisprüfung zugrunde gelegt.

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 17 | 25

[Seite 18]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

Erscheint der Preis eines Angebots, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, so ist dies vom Bieter aufzuklären.

Der Auftraggeber soll den Zuschlag auf Angebote, bei denen die geringe Höhe des angebotenen Preises durch den Bieter nicht zufriedenstellend aufgeklärt wurde, ablehnen.

3.6 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

Die Wirtschaftlichkeit des Angebots bestimmt sich aus den Faktoren Leistung und Preis. Jeder Bieter hat die Betriebsmodelle On-Premises und SaaS vollständig und verbindlich anzubieten.Beide Betriebsmodelle sind nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen Gegenstand der Wertung. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt unter denjenigen Angeboten, welche die Wertungsschritte gemäß der Punkte 3.4 bis 3.6 überstanden haben.

Die Wertung der Angebote der engeren Wahl erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode. Für die Leistungsbewertung wird aus den im Kriterienkatalog (Anlage 3.1) erzielten und gewichteten Bewertungspunkten eine einheitliche Leistungspunktzahl 𝐋 ermittelt. Für die Preisbewertung werden ein Wertungspreis der betriebsmodellunabhängigen Leistungen P , ein jährlicher allg Wertungspreis für On-Premises P und ein jährlicher Wertungspreis für SaaS P ermittelt. OP SaaS Es wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z1) nach folgender Formel aus der Gesamtleistungspunktzahl (L) und dem Gesamtwertungspreis (P) ermittelt:

L = Summe gewichtete Bewertungspunkte der B und B/E Kriterien

P = P +(P x 4)+ (P x 4) allg OP SaaS

Summe gewichtete Bewertungspunkte der B und B/E Kriterien L Z1 = = (P +(P x 4)+(P x 4)) P allg OP SaaS

Sodann wird die errechnete Kennzahl (Z1) nach folgender Formel zur Kennzahl (Z2) skaliert:

𝑍2 = 𝑍1∗1000000

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten Kennzahl (Z2).

Sofern die gebildeten Kennzahlen (Z2) für das Leistungs-Preis-Verhältnis der führenden Angebote absolut identisch sind, wird dem Angebot mit dem niedrigeren Gesamtwertungspreis P = P + (P x 4)+ (P x 4) der Zuschlag erteilt. allg OP SaaS

3.6.1 Leistungsbewertung

Im Rahmen der Leistungsbewertung werden die Angebote anhand der Angaben des Bieters im Kriterienkatalog (Anlage 3.1) nebst beizufügenden Erläuterungen und/oder Unterlagen auf die Erfüllung der an die Leistung definierten Anforderungen geprüft und bewertet. Aus dem

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 18 | 25

[Seite 19]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

Kriterienkatalog ergibt sich, ob ein Kriterium für On-Premises, SaaS oder beide Betriebsmodelle gilt. Kriterien ohne besondere Kennzeichnung gelten für beide Betriebsmodelle. Mit „OP“ bzw. „S“ gekennzeichnete Kriterien gelten nur für On-Premises bzw. SaaS. . Die jeweils erzielten Bewertungspunkte fließen in die einheitliche Leistungspunktzahl 𝐋 ein.

3.6.1.1 Hinweise zum Kriterienkatalog

Der Kriterienkatalog (Anlage 3.1 zur EVB-IT Rahmenvereinbarung) ergänzt die Angaben der Bewerbungsbedingungen und der Anlage 2.1 (Leistungsbeschreibung) und definiert die Anforderungen an die Leistung.

Den Anforderungen ist jeweils eines der folgenden Kriterien zugeordnet:

„A“-Kriterium Ausschlusskriterium

„A/E“-Kriterium Ausschlusskriterium, bei dem zusätzlich eine entsprechende Erläuterung abzugeben ist bzw. die geforderten Unterlagen beizufügen sind (beizufügende Erläuterungen und Unterlagen sind mit einem entsprechenden Zusatz »z. B. „ACHTUNG Dokument abgeben.“« versehen)

„B“-Kriterium Bewertungskriterium, bei dem die Antwortmöglichkeiten in einem Drop-down-Menü von der Vergabestelle vorgegeben werden.

„B/E“-Kriterium Bewertungskriterium, bei dem eine entsprechende Erläuterung abzugeben ist bzw. die geforderten Unterlagen beizufügen sind (beizufügende Erläuterungen und Unterlagen sind mit einem entsprechenden Zusatz »z. B. „ACHTUNG Dokument abgeben.“« versehen)

„I“-Kriterium Information für den Bieter Diese „I“ – Informationen sollen dem Bieter ergänzende Informationen für seine Angebotserstellung liefern. Die „I“ – Informationen sind kein Kriterium und unterliegen demnach auch keiner Wertung.

„I“-Kriterium Information durch den Bieter

Der Bieter hat den Kriterienkatalog vollständig auszufüllen, d. h.

für jedes „A“-Kriterium ist im Dropdown-Menü auszuwählen, ob die Anforderung erfüllt oder nicht erfüllt wird,

für jedes „A/E“-Kriterium ist im Dropdown-Menü auszuwählen, ob die Anforderung erfüllt oder nicht erfüllt wird, dem Angebot sind die geforderten Erläuterungen bzw. Unterlagen beizufügen.

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 19 | 25

[Seite 20]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

für jedes „B“-Kriterium ist im Dropdown-Menü die zutreffende Antwort auszuwählen,

für jedes „B/E“-Kriterium sind die geforderten Erläuterungen bzw. Unterlagen dem Angebot beizufügen und

für jedes „I“-Kriterium die geforderten Informationen anzugeben.

Beizufügende Erläuterungen und Unterlagen sind durch den Bieter unter Angabe der im Kriterienkatalog vorgegebenen Nummer zu kennzeichnen und diesem konsolidiert in einem Dokument als Addendum beizufügen. Erläuterungen sollen in kurzen Sätzen erfolgen und einen Antwortumfang von 1 bis 5 DIN A4 Seite (Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand einfach) pro Kriterium nicht überschreiten, sofern nicht bei dem jeweiligen Kriterium etwas anderes angegeben ist. Verweise auf Literatur und/oder Broschüren dürfen nur als ergänzende Informationen vorgenommen werden und ersetzen nicht die geforderte Erläuterung.

Es sind alle BLAU gekennzeichneten Felder auszufüllen.

Verifizierende Teststellung / Präsentation

Der Auftraggeber behält sich vor, zur Validierung der Angaben des Bieters zu den „A“-/„AE“- und „B“-/„BE“-Kriterien, die Bieter während der Durchführung des Vergabeverfahrens zu einer verifizierenden Teststellung und / oder verifizierenden Präsentation aufzufordern. Nach aktuellem Stand gilt dies vornehmlich, jedoch nicht ausschließlich, in Bezug auf die Kriterien N-GEB-B-10 in Verbindung mit N-Geb-B-09, N-Geb-B-08 sowie N-Bf-BE-03 in Verbindung mit N-Bf-AE-05 und N-Bf-B-06.

Sofern der Auftraggeber von diesem Vorbehalt Gebrauch macht, wird er den jeweiligen Bieter zur Bereitstellung der Teststellung inklusive der notwendigen Dokumentation über den Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern (AI Bietercockpit) einladen und / oder zur entsprechenden Präsentation laden.

Die verifizierende Teststellung / Präsentation wird vor diesem Hintergrund aus maximal zwei Phasen bestehen: a) der Testphase durch den Auftraggeber und/oder b) einem Präsentationstermin.

a) Teststellung: Die Teststellung ist innerhalb von max. zwei Wochen nach Aufforderung der Vergabestelle betriebsbereit zur Verfügung zu stellen (Hosting beim Bieter/SaaS). Der Auftraggeber geht gegenwärtig von mind. zehn (10) Testlizenzen aus. Wird die Teststellung durch den Bieter nicht fristgerecht bereitgestellt, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss des Angebots vor. Die dem Bieter durch die verifizierende Teststellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

Im Rahmen der verifizierenden Teststellung sind von dem Bieter die dafür erforderlichen Testdaten bereitzustellen. Dem Bieter ist gestattet, die dafür notwendigen Testdaten selbst zu erzeugen.

Es sind die Module und Bestandteile der Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware für die Teststellung zu liefern, wie sie angeboten werden und – soweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich - im Zuschlagsfall auch geliefert würden. Die Teststellung dient dem Auftraggeber zur

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 20 | 25

[Seite 21]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

Verifizierung der Angebote zu den Angaben des Bieters hinsichtlich der „A“-/„AE“-Kriterien und „B“-/„BE“-Kriterien gemäß dem Kriterienkatalog.

Wird bei der Teststellung festgestellt, dass es Abweichungen zwischen der Leistungszusage im Angebot des Bieters bzgl. der „A“-/„AE“- Kriterien im Vergleich zur getesteten Leistung gibt, wird das entsprechende Kriterium als nicht erfüllt behandelt und das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Vor dem etwaigen Ausschluss erfolgt eine entsprechende Aufklärung. Stellt der Auftraggeber Abweichungen zwischen der Leistungszusage im Angebot des Bieters bzgl. der „B“-/„BE“-Kriterien im Vergleich zur getesteten Leistung fest, wird das entsprechende Kriterium als nicht erfüllt behandelt, das Angebot wird jedoch nicht allein aus diesem Grund ausgeschlossen.

b) Präsentationstermin: In diesem Termin erhält der Bieter die Möglichkeit, den vollständigen Funktionsumfang seiner angebotenen Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware vorzustellen. Der Termin kann sowohl vor Ort erfolgen als auch Remote wahrgenommen werden. Im Übrigen gelten für den Präsentationstermin die vorstehenden Ausführungen zu „a) Teststellung“ entsprechend.

Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden.

3.6.1.2 Bewertung der Leistung

Anhand der Angaben der Bieter zu den im Kriterienkatalog definierten „A“- bzw. „A/E“-Kriterien wird zunächst die Erfüllung der festgelegten Mindestanforderungen an die Leistung geprüft. Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien nicht erfüllen bzw. die bei den mit „A/E“ gekennzeichneten Kriterien geforderten Erläuterungen und Unterlagen nicht enthalten oder die geforderten Erläuterungen und/oder Unterlagen inhaltlich nicht verwertbar sind.

Für den Fall, dass bei „A“-Kriterien und „A/E"-Kriterien im Drop-Down des jeweiligen Kriteriums zusätzlich in Spalte F die Auswahlmöglichkeiten „wird spätestens erfüllt bis 5,5 Monate nach Zuschlagserteilung“ oder „wird spätestens erfüllt bis 16 Monate nach Zuschlagserteilung“ gegeben sind, gilt die Anforderung bei Auswahl dieser Antwortmöglichkeiten als erfüllt. Werden die genannten Fristen nach Vertragsschluss überschritten, gelten die betreffenden Anforderungen als nicht erfüllt. Die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bestimmen sich nach den vertraglichen Regelungen.

Die Antworten der „B“- und „B/E“-Kriterien werden nach den folgenden Maßgaben bewertet.

Es ist durch den Bieter für die festgelegten Kriterien gem. Anlage 3.1 (Kriterienkatalog) eine maximale Punktzahl von 345 Punkten zu erreichen, welche im Anschluss gewichtet werden („B“- und „B/E“-Bewertungspunkte).

(1) Es wird zunächst jedes „B“-Kriterium anhand Auswahl und Kenntlichmachung der Erfüllung mit maximal 10 Punkten bewertet. Dafür werden folgende Zielerfüllungsgrade und Punkte zu Grunde gelegt:

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 21 | 25

[Seite 22]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

Erfüllungsgrad Punkte

„Erfüllt“ 10

„Nicht erfüllt“ 0

Einzelne „B“-Kriterien bieten zusätzlich die Auswahlmöglichkeiten „wird spätestens erfüllt bis 5,5 Monate nach Zuschlagserteilung“ oder „wird spätestens erfüllt bis 16 Monate nach Zuschlagserteilung“. Sollte einer dieser Zielerfüllungsgrade gewählt werden, wird die jeweilige Anforderung mit 5 Punkten bewertet.

Weitergehende Hinweise der Vergabestelle zum Bewertungsmaßstab befinden sich zu jedem „B“- bzw. „B/E“-Kriterium jeweils in der Anlage 3.1 (Kriterienkatalog).

Die Prozentwerte werden mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Außerhalb des Kriterienkatalogs genannte bzw. zugesicherte Leistungen des Bieters werden in der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt.

(2) Sodann wird jedes „B/E“-Kriterium je nach Erfüllungsgrad mit maximal 10 Punkten bewertet. Dafür wird folgende Bewertungsstruktur zu Grunde gelegt (abweichend hiervon ergibt sich die Bewertungsstruktur für N-Bf-BE-03 direkt aus der Spalte G):

Erfüllungsgrad Erläuterung Punkte

Hervorragend Die Erläuterung entspricht dem in Spalte G der Anlage 10 3.1 dargestellten Maßstab.

Befriedigend Die Erläuterung entspricht dem in Spalte G der Anlage 6 3.1 dargestellten Maßstab.

Gering Die Erläuterung entspricht dem in Spalte G der Anlage 3 3.1 dargestellten Maßstab.

Ungenügend Die Erläuterung entspricht dem in Spalte G der Anlage 0 3.1 dargestellten Maßstab oder es wurde keine Erläuterung abgegeben.

Zu jedem „B/E“-Kriterium gibt die Vergabestelle somit im Kriterienkatalog in Spalte G konkrete Hinweise zu den Zielerfüllungsgraden.

(3) Die bei den „B“- und „B/E“-Kriterien erreichten Punkte werden wie folgt gewichtet:

a. Zunächst werden die erreichten Punkte innerhalb jeder Kriteriengruppe mit dem angegebenen Prozentsatz (Spalte E) multipliziert. Die so erreichte Punktzahl je Kriteriengruppe wird wiederum mit der im Kriterienkatalog für diese Gruppe angegebenen Prozentsatz (Spalte E) multipliziert.

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 22 | 25

[Seite 23]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

b. Alle Multiplikationsergebnisse werden anschließend zur Leistungspunktzahl („B“- und „B/E“- Bewertungspunkte, gewichtet) addiert. Der Maximalwert beträgt 10 Punkte. Die Prozentwerte werden mathematisch auf vier Nachkommastellen gerundet.

3.6.2 Preisbewertung

Die Ermittlung des Gesamtwertungspreises P erfolgt unter Zugrundelegung des Preisblatts gem. Anlage 1. Es werden ein Wertungspreis der betriebsmodellunabhängigen Leistungen P , allg ein jährlicher Wertungspreis für On-Premises P und ein jährlicher Wertungspreis für SaaS OP P ermittelt. Für die Preiswertung wird hinsichtlich der Wahlpositionen ein einheitlicher SaaS Wertungszeitraum von vier Jahren zugrunde gelegt. Der für die Bewertung zu berücksichtigende Gesamtwertungspreis P ergibt sich daher wie folgt:

P = P + (P x 4) + (P x 4) allg OP SaaS

Die jeweiligen Wertungspreise werden, wie im Reiter „Hinweise“ der Anlage 1 beschrieben, ermittelt. Der Gesamtwertungspreis P dient ausschließlich der Angebotswertung. Für die spätere Vergütung sind die betriebsmodellunabhängigen Preisbestandteile sowie die Preisbestandteile des mit Zuschlagserteilung festgelegten Betriebsmodells maßgeblich.

Der Auftraggeber darf die Erteilung des Zuschlags auf ungewöhnlich niedrige Angebote ablehnen, wenn der Bieter den ungewöhnlich niedrigen Preis nicht zufriedenstellend aufklären kann, § 60 Abs. 3 VgV.

Ein durch einen Bieter gewährtes Skonto fließt nicht in die Bewertung ein.

3.7 Für Bieter, deren Angebote in die engere Wahl gekommen sind

Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, vor der Zuschlagserteilung aufzufordern, die von ihnen zur Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und die noch offenen Unterlagen gemäß Punkt 1.5 der Angebotsaufforderung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung einzureichen.

Ein Angebot gelangt in die engere Wahl, wenn der Zuschlag auf dieses Angebot (und den nachgereichten, vervollständigten oder korrigierten Unterlagen – sofern der Auftraggeber von seinem vorbehaltenen Nachforderungsrecht gemäß Punkt 3.4 Gebrauch macht) nach dem Durchlaufen der Wertungsstufen gemäß Punkt 3.5 bis 3.7 nicht ausgeschlossen ist.

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 23 | 25

[Seite 24]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNG BEZEICHNUNG

AÜG Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)

DVZ M-V GmbH DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH

EVB-IT Cloud Ergänzende Vertragsbedingungen für Cloudleistungen AGB

EVB-IT Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen Dienstvertrags- AGB

EVB-IT Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Anpassung Erstellungs-AGB von Software im Rahmen von IT-Verträgen

EVB-IT Allgemeine Geschäftsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung Überlassung von Standardsoftware Typ B AGB

M-V Mecklenburg-Vorpommern

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

ILO International Labour Organization (Internationale Arbeitsorganisation)

MStEVO Verordnung zur Festsetzung des vergaberechtlichen Mindest- Stundenentgelts (Mindest-Stundenentgelt-Verordnung)

TVgG M-V Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern

UfAB Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen

VgMinArbV M-V Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung M-V

VgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung)

VOL/B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 24 | 25

[Seite 25]

IT 019-2026 Offenes Verfahren „Noten- und Zeugnisverwaltungssoftware“

GLOSSAR

BEGRIFF ERLÄUTERUNG

Anhang Bezeichnet die Anhänge zur Vergabeunterlage

Anlage Bezeichnet die Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung

Annex Bezeichnet die vom Auftraggeber beigefügten Erläuterungen bzw. Unterlagen zu den Anlagen der EVB-IT Rahmenvereinbarung

Addendum Bezeichnet die vom Bieter beizufügenden Erläuterungen bzw. Unterlagen zu den Anhängen zur Vergabeunterlage bzw. zu den Anlagen der EVB-IT Rahmenvereinbarung

Nummer Bezeichnet die Nummern im Eignungs- und Kriterienkatalog sowie in der EVB-IT Rahmenvereinbarung

Punkt Bezeichnet die Punkte in den Bewerbungsbedingungen und den restlichen Vergabeunterlagen

Ziffer Bezeichnet die Ziffern in den EVB-IT AGB

Bewerbungsbedingungen Version 1.0 25 | 25

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung