Dienstleistungskonzession zur Abwasserbehandlung und -einleitung in Zerbst

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
09.07.2026
CPV-Codes
Abwasserbehandlung (90420000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
473564-2026
Verfahrensnummer
a2502fac-9a72-421a-a0e0-5368202a7d83

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Kurzbeschreibung

Der Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming vergibt eine Dienstleistungskonzession für die Abwasserbeseitigung in einem Teilgebiet der Stadt Zerbst. Der Konzessionsnehmer übernimmt dabei das Betriebsrisiko für die Kläranlage und erbringt die Leistungen auf eigene Rechnung. Es wird keine Infrastruktur durch den Auftraggeber bereitgestellt.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer Dienstleistungskonzession räumt der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer das Recht ein, in einem Teilgebiet in der Stadt Zerbst (Konzessionsgebiet) gegenüber den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Tätigkeiten der konzessionierten Abwasserbeseitigung durchzuführen. Da der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer aufgrund des Dienstleistungskonzessionsvertrages keine Infrastruktur zur Verfügung stellt, wird keine Konzessionsabgabe gezahlt. Der Konzessionsnehmer erhält insoweit das Recht zur Verwertung der Dienstleistungen und übernimmt das Betriebsrisiko der von der Konzessionsnehmerin hierfür betriebenen Kläranlage.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Dienstleistungskonzessionsvertrag über die Durchführung der Abwasserbehandlung und Einleitung von Abwasser in ein Gewässer in einem definierten Konzessionsgebiet

    Im Rahmen einer Dienstleistungskonzession räumt der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer das Recht ein, in einem Teilgebiet in der Stadt Zerbst (Konzessionsgebiet) gegenüber den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Tätigkeiten der konzessionierten Abwasserbeseitigung durchzuführen. Da der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer aufgrund des Dienstleistungskonzessionsvertrages keine Infrastruktur zur Verfügung stellt, wird keine Konzessionsabgabe gezahlt. Der Konzessionsnehmer erhält insoweit das Recht zur Verwertung der Dienstleistungen und übernimmt das Betriebsrisiko der von der Konzessionsnehmerin hierfür betriebenen Kläranlage.

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