Dienstleistungskonzession zur Abwasserbehandlung und -einleitung in Zerbst
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe Fläming
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
- CPV-Codes
- Abwasserbehandlung (90420000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 473564-2026
- Verfahrensnummer
- a2502fac-9a72-421a-a0e0-5368202a7d83
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming vergibt eine Dienstleistungskonzession für die Abwasserbeseitigung in einem Teilgebiet der Stadt Zerbst. Der Konzessionsnehmer übernimmt dabei das Betriebsrisiko für die Kläranlage und erbringt die Leistungen auf eigene Rechnung. Es wird keine Infrastruktur durch den Auftraggeber bereitgestellt.
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Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer Dienstleistungskonzession räumt der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer das Recht ein, in einem Teilgebiet in der Stadt Zerbst (Konzessionsgebiet) gegenüber den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Tätigkeiten der konzessionierten Abwasserbeseitigung durchzuführen. Da der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer aufgrund des Dienstleistungskonzessionsvertrages keine Infrastruktur zur Verfügung stellt, wird keine Konzessionsabgabe gezahlt. Der Konzessionsnehmer erhält insoweit das Recht zur Verwertung der Dienstleistungen und übernimmt das Betriebsrisiko der von der Konzessionsnehmerin hierfür betriebenen Kläranlage.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Dienstleistungskonzessionsvertrag über die Durchführung der Abwasserbehandlung und Einleitung von Abwasser in ein Gewässer in einem definierten Konzessionsgebiet
Im Rahmen einer Dienstleistungskonzession räumt der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer das Recht ein, in einem Teilgebiet in der Stadt Zerbst (Konzessionsgebiet) gegenüber den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Tätigkeiten der konzessionierten Abwasserbeseitigung durchzuführen. Da der Abwasserzweckverband Elbe-Fläming dem Konzessionsnehmer aufgrund des Dienstleistungskonzessionsvertrages keine Infrastruktur zur Verfügung stellt, wird keine Konzessionsabgabe gezahlt. Der Konzessionsnehmer erhält insoweit das Recht zur Verwertung der Dienstleistungen und übernimmt das Betriebsrisiko der von der Konzessionsnehmerin hierfür betriebenen Kläranlage.
Vergabeunterlagen
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