Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Dienstleistungsauftrag für das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
17.08.2026
CPV-Codes
Nicht angegeben
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
876624

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest, hat einen Dienstleistungsauftrag mit der Bezeichnung „REZ SW 16h JC RV Saarbrücken“ vergeben. Beauftragt wurde das Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH in Burbach; die Leistungserbringung beginnt am 1. September 2026. Weitere Angaben zum Leistungsumfang oder zur Laufzeit sind nicht enthalten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

b) Zuschlag Auftragsgegenstand: REZ SW 16h JC RV Saarbrücken Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest Verfahrensart: National Verhandlungsvergabe ohne TW Vertragsart: Dienstleistungen Geschäftszeichen: 401-26-16h-50312 Beauftragtes Unternehmen: 1. Firma (Los 1): Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH in Burbach; Zeitraum der Leistungserbringung: 01.09.2026

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.