Bewertungsmethode Vers. 1.1.pdf

Dienstleistungs-, Pflege- und Supportleistungen für Matrix42

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 19:27 (Europe/Berlin)

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JUSTIZ NRW

Ergänzung der Leistungsbeschreibung

zur Beschaffung von Dienst-, Pflege-, Support- sowie Projekt- und

Customizing-Leistungen für Matrix42, Empirum, EgoSecure und F4SD

Bewertungsmethode

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

40190 Düsseldorf

vertreten durch den

Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln

  • Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW –
  • ehemals Zentrale IT-Beschaffungsstelle –

(Dezernat ITD3 -Verträge und Beschaffung-)

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  1. Einführung

Grundsätzlich wird das Angebot geprüft auf die:

 formale Richtigkeit, rechnerische und fachliche Richtigkeit und
 Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit.

Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit. Zur Bewertung der Angebote wird eine Multifaktorenmethode angewandt. Nachfolgend werden kurz die einzelnen Arbeitsschritte charakteri- siert. Bei der Erstellung der Nach Angebotsöffnung Ausschreibungsunterlage  Formulierung der Einzelanforderungen  Aussonderung der Angebote, die formale Kriterien nicht erfüllen  Zusammenfassen der  Aussonderung der Angebote die Ausschluss/Mindestkriterien nicht erfüllen. Einzelanforderungen zu Anforderungsgruppen  Bewertung jeder Anforderung pro Angebot (mit 0 bis maximal 3 Punkten) und  Erstellung der Bewertungsmatrix Ermittlung der Bewertungspunktzahl je Anforderung durch Multiplikation der  Gewichtung der Kriteriengruppen Bewertung mit der jeweiligen Gewichtung (Anforderungsgruppen) und der Einzelkriterien (Einzelanforderungen)  Aussonderung der Angebote, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen  Festlegung von Mindestpunktzahlen je Anforderungsgruppe, bei deren Un-  Ermittlung des Gesamtergebnisses pro Bieter terschreitung das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird.  Ermittlung der Kennzahl  Teststellung der angebotenen Produkte Die Übererfüllung einer Anforderung wird bei der Bewertung nicht mit einem Beurteilungsvorteil honoriert und gleicht auch keine Defizite bei

einer anderen Anforderung oder Anforderungsgruppe aus.

  1. Bedarfsschätzung / Kalkulation

Es wird ein Bezugsvertrag ohne Abnahmeverpflichtung ausgeschrieben.

Die aufgeführten Bestellmengen in den Preisblättern orientieren sich an dem aktuellen Bestellverhalten. Diese Zahlen dienen zur Ermittlung

der Angebotspreise (Kalkulationsbasis), bilden jedoch keine zugesicherten Liefermengen.

  1. Eignungsprüfung

Die Anforderungsgruppe 1 dient der Eignungsprüfung gem. §§ 42 ff. VgV; § 122 GWB.

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Die Eignungsmatrix ist als Anlage beigefügt.

Die Verteilung der Eignungspunkte wird exemplarisch an Hand der Anforderung 1.1.5 dargestellt:

Die Anforderung 1.1.5 wird mit 50 Gewichtungspunkten eingestuft. Je nach Beantwortung der Frage wird die Anforderung mit 0-150 Punk-

ten bewertet, dabei ist die oben stehende grobe Skalierung nach 1 Punkt (geringer Zielerfüllungsgrad), 2 Punkte (mittlerer Zielerfüllungs-

grad) und 3 Punkte (hoher Zielerfüllungsgrad) vorgenommen worden. Sofern die Anforderung z.B. mit 3 Punkten bewertet wird, wird diese

mit der Gewichtungspunktzahl von 50 multipliziert, so dass in diesem Fall 150 Eignungspunkte errechnet werden.

Die Summe aller Eignungspunkte stellt die Eignung des Bieters zur Vergabe des Auftrags dar, wobei 1.974 Eignungspunkte (entspricht der

Mindestanforderung von 70% der erreichbaren Eignungspunkte) und mehr als „geeignet“ und weniger als 1.974 Eignungspunkte als „unge-

eignet“ eingestuft werden. Somit kommen nur Angebote mit mindestens 1.974 Eignungspunkten für den Zuschlag in Betracht, da diese für

die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.

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  1. Bewertung

a)

Der Bewertung wird folgende Gewichtung zu Grunde gelegt: 50 % Leistung / 50 % Preis

Dabei wird folgende Formel zur Errechnung einer Kennzahl genutzt:

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b)

Leistung

Die Leistung des Angebots wird durch die Bewertung des Kriterienkatalogs/Anforderungskatalog Leistung, ermittelt.

Es handelt sich bei allen Anforderungen um Bewertungskriterien.

Die Ausschlusskriterien sind in den Anforderungskatalogen dargestellt.

Angebote die diese Mindest-/Ausschlusskriterien nicht erfüllen werden von der Wertung ausgeschlossen.

Bei der Bewertung der Leistung wird eine Bewertungsmatrix zu Grunde gelegt, woraus Leistungspunkte ermittelt werden. Die Bewertungs-

matrix ist als Anlage beigefügt. Jede Anforderung wird an Hand einer Gewichtungspunktzahl gewichtet und anschließend je nach Beantwor-

tung und Darstellung der Anforderung durch den Bieter mit der Bewertung von 0-3 Punkten multipliziert.

Die maximal zu erreichende Leistungspunktzahl für alle Anforderungsgruppen ist 780 Punkte (entspricht der Mindestanforderung von 50%

der erreichbaren Leistungspunkte),

Die Bewertung wird exemplarisch an Hand der Anforderung B 1.1.2 dargestellt:

Anforderung B 1.1.2, Qualität der Erfahrung mit Matrix42 ITSM, Empirum und EgoSecure: Gewichtungspunktzahl

Die Anforderung B 1.1.2 wird mit einer Gewichtungspunktzahl von 30 eingestuft. Je nach Beantwortung der Frage wird die Anforderung mit

0-3 Punkten bewertet, dabei ist – wie aus der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix ersichtlich- auch eine grobe Skalierung nach 1

Punkt (geringer Zielerfüllungsgrad), 2 Punkte (mittlerer Zielerfüllungsgrad) und 3 Punkte (hoher Zielerfüllungsgrad) vorgenommen worden.

Sofern die Anforderung z.B. mit 2 Punkten bewertet wird, wird diese mit der Gewichtungspunktzahl von 30 multipliziert, so dass in diesem

Fall 60 Leistungspunkte errechnet werden.

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c)

Mindestpunkte

Es gelten die in der Bewertungsmatrix ausgewiesenen Mindestpunktzahlen. Soweit ein Angebot die vorgegebene Mindestpunktzahl (Tech-

nik oder Leistung) nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

d)

Preis

Entsprechend der o.g. Kalkulationsbasis ergeben sich die Mengenangaben des Preisblattes. Grundlage für die Bewertung bildet der hier- durch gewonnene Angebotspreis unter Berücksichtigung der gesetzlichen MWSt. sowie eines eventuell gewährten Skontos.

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e)

Gesamtbewertung

Die ermittelte Kennzahl (vgl. 4a: Ergebnis Leistung durch Preis) wird den jeweiligen Kennzahlen der anderen Angebote gegenübergestellt.

Sofern Angebote nur bis zu 10% vom kennzahlhöchsten Angebot abweichen, gelten diese als gleichwertig.

Beispiel:

höchste Bieter Kennzahl Kennzahl Abweichung in% Gleichwertig

A1,451,7517,14
B0,981,7544,00
C1,551,7511,43
D1,751,750,00X
E1,691,753,43X
F1,681,754,00X

F 1,68 1,75 4,00 X

In diesem Beispiel gelten somit die Angebote D, E und F als gleichwertig; die ermittelte Kennzahl hat ab hier für diese Angebote (D, E, F)

keine Relevanz mehr. Alle anderen Angebote (A, B, C) kommen ab hier für den Zuschlag nicht mehr in Betracht.

Soweit gleichwertige Angebote vorliegen, ist folgendes Zuschlagskriterieum festgelegt:

Die höchste Summe der Leistungspunkte.

Sofern auch hier gleichwertige Angebote festgestellt werden, dient der niedrigste Angebotspreis als Zuschlagskriterium.

Sollte hierbei auch Gleichheit bestehen, entscheidet das Los.

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  1. Zusammenfassung der Ausschlussgründe:

Neben den Ausschlussgründen der VgV/GWB kann ein Angebot aufgrund der in der Leistungsbeschreibung genannten Punkte von der

Wertung ausgeschlossen werden, welche nachfolgend kurz zusammengefasst sind:

  • Alle Hauptangebote, insoweit mehr als 2 Hauptangebote angeboten werden ( Ziff. 2.6 Allgemeiner Teil).

  • Angebote dessen Aufbau und/oder Dateiformat nicht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen

(Ziff. 2.5 Allgemeiner Teil).

  • Fehlende Eignung (s.o. Ziff. 3).

  • Nichterfüllung der Mindestkriterien (siehe Kriterienkatalog).

  • Nicht Erreichen der Mindestpunktzahl (s.o. 4 d).

Ende Leistungsbeschreibung Bewertungsmethode

Bewertungsmethode (Stand: August 2026) Seite 8

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