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JUSTIZ NRW
Ergänzung der Leistungsbeschreibung
zur Beschaffung von Dienst-, Pflege-, Support- sowie Projekt- und
Customizing-Leistungen für Matrix42, Empirum, EgoSecure und F4SD
Bewertungsmethode
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
vertreten durch den
Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln
- Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW –
- ehemals Zentrale IT-Beschaffungsstelle –
(Dezernat ITD3 -Verträge und Beschaffung-)
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- Einführung
Grundsätzlich wird das Angebot geprüft auf die:
| formale Richtigkeit, | rechnerische und fachliche Richtigkeit und |
|---|---|
| Vollständigkeit, | Wirtschaftlichkeit. |
Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit. Zur Bewertung der Angebote wird eine Multifaktorenmethode angewandt. Nachfolgend werden kurz die einzelnen Arbeitsschritte charakteri- siert. Bei der Erstellung der Nach Angebotsöffnung Ausschreibungsunterlage Formulierung der Einzelanforderungen Aussonderung der Angebote, die formale Kriterien nicht erfüllen Zusammenfassen der Aussonderung der Angebote die Ausschluss/Mindestkriterien nicht erfüllen. Einzelanforderungen zu Anforderungsgruppen Bewertung jeder Anforderung pro Angebot (mit 0 bis maximal 3 Punkten) und Erstellung der Bewertungsmatrix Ermittlung der Bewertungspunktzahl je Anforderung durch Multiplikation der Gewichtung der Kriteriengruppen Bewertung mit der jeweiligen Gewichtung (Anforderungsgruppen) und der Einzelkriterien (Einzelanforderungen) Aussonderung der Angebote, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen Festlegung von Mindestpunktzahlen je Anforderungsgruppe, bei deren Un- Ermittlung des Gesamtergebnisses pro Bieter terschreitung das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird. Ermittlung der Kennzahl Teststellung der angebotenen Produkte Die Übererfüllung einer Anforderung wird bei der Bewertung nicht mit einem Beurteilungsvorteil honoriert und gleicht auch keine Defizite bei
einer anderen Anforderung oder Anforderungsgruppe aus.
- Bedarfsschätzung / Kalkulation
Es wird ein Bezugsvertrag ohne Abnahmeverpflichtung ausgeschrieben.
Die aufgeführten Bestellmengen in den Preisblättern orientieren sich an dem aktuellen Bestellverhalten. Diese Zahlen dienen zur Ermittlung
der Angebotspreise (Kalkulationsbasis), bilden jedoch keine zugesicherten Liefermengen.
- Eignungsprüfung
Die Anforderungsgruppe 1 dient der Eignungsprüfung gem. §§ 42 ff. VgV; § 122 GWB.
Bewertungsmethode (Stand: August 2026) Seite 2
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Die Eignungsmatrix ist als Anlage beigefügt.
Die Verteilung der Eignungspunkte wird exemplarisch an Hand der Anforderung 1.1.5 dargestellt:
Die Anforderung 1.1.5 wird mit 50 Gewichtungspunkten eingestuft. Je nach Beantwortung der Frage wird die Anforderung mit 0-150 Punk-
ten bewertet, dabei ist die oben stehende grobe Skalierung nach 1 Punkt (geringer Zielerfüllungsgrad), 2 Punkte (mittlerer Zielerfüllungs-
grad) und 3 Punkte (hoher Zielerfüllungsgrad) vorgenommen worden. Sofern die Anforderung z.B. mit 3 Punkten bewertet wird, wird diese
mit der Gewichtungspunktzahl von 50 multipliziert, so dass in diesem Fall 150 Eignungspunkte errechnet werden.
Die Summe aller Eignungspunkte stellt die Eignung des Bieters zur Vergabe des Auftrags dar, wobei 1.974 Eignungspunkte (entspricht der
Mindestanforderung von 70% der erreichbaren Eignungspunkte) und mehr als „geeignet“ und weniger als 1.974 Eignungspunkte als „unge-
eignet“ eingestuft werden. Somit kommen nur Angebote mit mindestens 1.974 Eignungspunkten für den Zuschlag in Betracht, da diese für
die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
Bewertungsmethode (Stand: August 2026) Seite 3
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- Bewertung
a)
Der Bewertung wird folgende Gewichtung zu Grunde gelegt: 50 % Leistung / 50 % Preis
Dabei wird folgende Formel zur Errechnung einer Kennzahl genutzt:
Bewertungsmethode (Stand: August 2026) Seite 4
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b)
Leistung
Die Leistung des Angebots wird durch die Bewertung des Kriterienkatalogs/Anforderungskatalog Leistung, ermittelt.
Es handelt sich bei allen Anforderungen um Bewertungskriterien.
Die Ausschlusskriterien sind in den Anforderungskatalogen dargestellt.
Angebote die diese Mindest-/Ausschlusskriterien nicht erfüllen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bei der Bewertung der Leistung wird eine Bewertungsmatrix zu Grunde gelegt, woraus Leistungspunkte ermittelt werden. Die Bewertungs-
matrix ist als Anlage beigefügt. Jede Anforderung wird an Hand einer Gewichtungspunktzahl gewichtet und anschließend je nach Beantwor-
tung und Darstellung der Anforderung durch den Bieter mit der Bewertung von 0-3 Punkten multipliziert.
Die maximal zu erreichende Leistungspunktzahl für alle Anforderungsgruppen ist 780 Punkte (entspricht der Mindestanforderung von 50%
der erreichbaren Leistungspunkte),
Die Bewertung wird exemplarisch an Hand der Anforderung B 1.1.2 dargestellt:
Anforderung B 1.1.2, Qualität der Erfahrung mit Matrix42 ITSM, Empirum und EgoSecure: Gewichtungspunktzahl
Die Anforderung B 1.1.2 wird mit einer Gewichtungspunktzahl von 30 eingestuft. Je nach Beantwortung der Frage wird die Anforderung mit
0-3 Punkten bewertet, dabei ist – wie aus der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix ersichtlich- auch eine grobe Skalierung nach 1
Punkt (geringer Zielerfüllungsgrad), 2 Punkte (mittlerer Zielerfüllungsgrad) und 3 Punkte (hoher Zielerfüllungsgrad) vorgenommen worden.
Sofern die Anforderung z.B. mit 2 Punkten bewertet wird, wird diese mit der Gewichtungspunktzahl von 30 multipliziert, so dass in diesem
Fall 60 Leistungspunkte errechnet werden.
Bewertungsmethode (Stand: August 2026) Seite 5
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c)
Mindestpunkte
Es gelten die in der Bewertungsmatrix ausgewiesenen Mindestpunktzahlen. Soweit ein Angebot die vorgegebene Mindestpunktzahl (Tech-
nik oder Leistung) nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
d)
Preis
Entsprechend der o.g. Kalkulationsbasis ergeben sich die Mengenangaben des Preisblattes. Grundlage für die Bewertung bildet der hier- durch gewonnene Angebotspreis unter Berücksichtigung der gesetzlichen MWSt. sowie eines eventuell gewährten Skontos.
Bewertungsmethode (Stand: August 2026) Seite 6
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e)
Gesamtbewertung
Die ermittelte Kennzahl (vgl. 4a: Ergebnis Leistung durch Preis) wird den jeweiligen Kennzahlen der anderen Angebote gegenübergestellt.
Sofern Angebote nur bis zu 10% vom kennzahlhöchsten Angebot abweichen, gelten diese als gleichwertig.
Beispiel:
höchste Bieter Kennzahl Kennzahl Abweichung in% Gleichwertig
| A | 1,45 | 1,75 | 17,14 | |
|---|---|---|---|---|
| B | 0,98 | 1,75 | 44,00 | |
| C | 1,55 | 1,75 | 11,43 | |
| D | 1,75 | 1,75 | 0,00 | X |
| E | 1,69 | 1,75 | 3,43 | X |
| F | 1,68 | 1,75 | 4,00 | X |
F 1,68 1,75 4,00 X
In diesem Beispiel gelten somit die Angebote D, E und F als gleichwertig; die ermittelte Kennzahl hat ab hier für diese Angebote (D, E, F)
keine Relevanz mehr. Alle anderen Angebote (A, B, C) kommen ab hier für den Zuschlag nicht mehr in Betracht.
Soweit gleichwertige Angebote vorliegen, ist folgendes Zuschlagskriterieum festgelegt:
Die höchste Summe der Leistungspunkte.
Sofern auch hier gleichwertige Angebote festgestellt werden, dient der niedrigste Angebotspreis als Zuschlagskriterium.
Sollte hierbei auch Gleichheit bestehen, entscheidet das Los.
Bewertungsmethode (Stand: August 2026) Seite 7
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- Zusammenfassung der Ausschlussgründe:
Neben den Ausschlussgründen der VgV/GWB kann ein Angebot aufgrund der in der Leistungsbeschreibung genannten Punkte von der
Wertung ausgeschlossen werden, welche nachfolgend kurz zusammengefasst sind:
-
Alle Hauptangebote, insoweit mehr als 2 Hauptangebote angeboten werden ( Ziff. 2.6 Allgemeiner Teil).
-
Angebote dessen Aufbau und/oder Dateiformat nicht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen
(Ziff. 2.5 Allgemeiner Teil).
-
Fehlende Eignung (s.o. Ziff. 3).
-
Nichterfüllung der Mindestkriterien (siehe Kriterienkatalog).
-
Nicht Erreichen der Mindestpunktzahl (s.o. 4 d).
Ende Leistungsbeschreibung Bewertungsmethode
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