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Anlage 110 - Besondere Bewerbungsbedingungen_Version 1.pdf

Dienstleistungen und Plattformservices zur Unterstützung des Multi-Cloud-Betriebs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:12 (Europe/Berlin)

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Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Anlage 110 „Besondere Bewerbungsbedingungen“

Vergabeverfahren: Für externe Dienstleistungen zur Unterstützung des Betriebs der Multi-Cloud

Aktenzeichen: Z42-2026-0059

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ............................................................................................................................................. 2

2 Verzeichnis der einzureichenden Dokumente ............................................................................. 2

3 Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren ...................................................... 4

3.1 Durchführung des Verfahrens ................................................................................................ 4

3.2 Fragen zum Vergabeverfahren ............................................................................................... 4

3.3 Kurzbeschreibung der Leistung ............................................................................................. 4

3.4 Maximales Auftragsvolumen – Höchstmenge ................................................................... 5

3.5 Nachweise und Erklärungen zur Eignung ............................................................................ 5

3.5.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV....................... 5

3.5.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV .............................. 5

3.6 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise .................................... 6

3.6.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ..................................................................... 6

3.6.2 Eigenerklärung Russland Sanktionen .......................................................................... 6

3.6.3 Informatorischer Abfragebogen ................................................................................... 6

3.6.4 Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen ........................................ 7

3.6.5 Verpflichtungserklärung Scientology .......................................................................... 7

3.6.6 Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz ......................................................................... 7

3.7 Leistungsverzeichnis ................................................................................................................ 7

3.8 Prüfung und Wertung der Angebote .................................................................................... 8

3.8.1 Angemessenheit der Preise ........................................................................................... 8

3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ............................................................. 8

3.9 Rechtsbehelfsbelehrung .......................................................................................................... 9

4 Vertragsunterlagen ............................................................................................................................ 9

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Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

1 Einleitung

Die allgemeinen und die besonderen Bewerbungsbedingungen regeln die Durchführung des Vergabeverfahrens. Bitte beachten Sie zunächst die Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen und Rechtsbehelfsbelehrung“. Hierin sind die grundlegenden Anforderungen und Rahmenbedingungen aller Vergabeverfahren des ITZBund formuliert. Soweit im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Regelungen der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen und Rechtsbehelfsbelehrung vor.

2 Verzeichnis der einzureichenden Dokumente

Im nachfolgenden Verzeichnis sind die von Ihnen einzureichenden Dokumente aufgelistet. Von Ihnen geforderte Unterlagen, für die keine Anlagen vorgesehen sind, sind von Ihnen als PDF-Datei, z. B. eingescannt, einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle während des gesamten Verfahrens eintretenden Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf Ihre Eignung und Ihre sonstigen Erklärungen haben könnten, unverzüglich dem ITZBund mitteilen müssen – insbesondere, wenn hierdurch die von Ihnen eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das ITZBund tritt dann erneut in eine Eignungsprüfung ein. Auch ein nachträglicher Ausschluss eines Bieters vom Verfahren ist möglich. Sofern Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Nachweise und Erklärungen bestehen, kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden.

Mit dem Angebot sind folgende Dokumente einzureichen:

Leistungsverzeichnis (im AIDF -Format)
Informatorischer Abfragebogen
Ausschlusskriterien
Eigenerklärung Umsatz
Vordruck Referenzen
Eigenerklärung Fachkräfte
Eigenerklärung Russland Sanktionen
Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen
Verpflichtungserklärung Scientology

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Eigenerklärung Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Informationssicherheitsmanagementsystem)
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Qualitätsmanagementsystem)

Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften zusätzlich:

Informatorischer Abfragebogen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung
Ausschlusskriterien für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Eigenerklärung Umsatz
Eigenerklärung Fachkräfte
Eigenerklärung Russland Sanktionen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Verpflichtungserklärung Scientology für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft

Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe zusätzlich vom eignungsverleihenden Unternehmen:

Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge
Ausschlusskriterien
Eigenerklärung Umsatz
Eigenerklärung Fachkräfte

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Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe zusätzlich:

Unteraufträge Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung, vgl. § 36 VgV / 26 UVgO
Ausschlusskriterien für jeden Unterauftragnehmer
Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit
Abgabe des Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung, vgl. § 36 VgV / 26
UVgO

3 Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren

3.1 Durchführung des Verfahrens

Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren nach der VgV. Bitte beachten Sie zunächst die Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen und Rechtsbehelfsbelehrung“ (im Folgenden ABB). Hierin sind die grundlegenden Anforderungen und Rahmenbedingungen aller Vergabeverfahren des ITZBund formuliert. Soweit in diesen „Besonderen Bewerbungsbedingungen“ abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Regelungen den „Allgemeine Bewerbungsbedingungen und Rechtsbehelfsbelehrung“ vor.

3.2 Fragen zum Vergabeverfahren

Soweit Sie Fragen zum Vergabeverfahren haben, beachten Sie bitte Ziffer 1.9 der ABB. Hierzu wird die Anlage „Bieterfragen und Antworten“ bereitgestellt.

3.3 Kurzbeschreibung der Leistung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von externe Unterstützung für den Betrieb einer Multi-Cloud als Hybrid Cloud unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Aspekte der Informationssicherheit und des Daten- und Geheimschutzes.

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3.4 Maximales Auftragsvolumen – Höchstmenge

Das maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) des Rahmenvertrages beträgt 109.200 Personentage (à 8 Stunden).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist die Höchstmenge (in PT) für alle aus dem Rahmenvertrag seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner) in Summe einseitig beauftragten Leistungen, zu deren Erbringung der Auftragnehmer verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber dem Auftragnehmer sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages, das heißt während der maximalen Laufzeit des Rahmenvertrages, maximal vom Auftragnehmer einseitig abrufen darf.

Ist durch die durch Einzelabrufe beauftragten Leistungen die Höchstmenge erreicht, darf der Auftraggeber über diese Höchstmenge hinaus einseitig gegenüber dem Auftragnehmer keine Leistungen mehr aus dem Rahmenvertrag abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen der Höchstmenge nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus dem Rahmenvertrag zu erbringen.

Unabhängig von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit dem Rahmenvertragspartner unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB im gemeinsamen Einvernehmen Änderungen an dem Rahmenvertrag zu vereinbaren.

3.5 Nachweise und Erklärungen zur Eignung

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Bitte legen Sie die in den Anlagen „Ausschlusskriterien“ und „Eignungskriterien“ geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.

3.5.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV

Die Nachweise sind in der Auftragsbekanntmachung sowie in der Anlage „Ausschlusskriterien“ aufgeführt.

3.5.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV

Die Nachweise sind in der Auftragsbekanntmachung sowie in der Anlage „Eignungskriterien“ aufgeführt.

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3.6 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise

Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor.

3.6.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das ITZBund hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient die Anlage „Ausschlusskriterien“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, wird diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.

Der Bieter hat in seinem Angebot die „Ausschlusskriterien“ zu bestätigen und muss dazu diese Anlage mit dem Angebot einreichen. Angebote, welche die vorstehend geforderten Unterlagen – auch nach etwaiger Nachforderung – nicht enthalten, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

3.6.2 Eigenerklärung Russland Sanktionen

Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das ITZBund hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen.

Hierzu dient die Anlage „Eigenerklärung Russland Sanktionen“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.

3.6.3 Informatorischer Abfragebogen

Die Anlage „Informatorischer Abfragebogen“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben werden für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz benötigt.

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Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.

3.6.4 Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen

Die Anlage „Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT“ enthält Bedingungen zur Auftragsausführung bei IT-Aufträgen, mit denen die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gewährleistet wird. Mit der Angebotsabgabe verpflichten Sie sich, die Bedingungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten. Der Bieter hat unter Ziffer 6 der ILO-Erklärung (Auswahl der Varianten zu den Unterlagen zur Plausibilitätsprüfung) das Zutreffende anzukreuzen und die Erklärung mit dem Angebot einzureichen.

3.6.5 Verpflichtungserklärung Scientology

Dem Angebot ist die Anlage „Verpflichtungserklärung Scientology“ ausgefüllt beizufügen.

3.6.6 Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz

Fügen Sie diese Erklärung bitte Ihrem Angebot bei. Hiermit erklären Sie, im Falle der Auftragserteilung eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitenden zur Verfügung stellen werden, die mit einer Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 Abs. 1 VerpflG einverstanden sind.

3.7 Leistungsverzeichnis

Im „Leistungsverzeichnis“ sind die Bestandteile des Leistungsgegenstandes des Vergabeverfahrens mit Leistungszeiträumen zur Abfrage der jeweiligen Preise und ggf. weiterer notwendiger Informationen aufgeführt. Die in dem Leistungsverzeichnis festgelegten Anforderungen sind als verbindliche Vorgabe zu betrachten, die wie ausgewiesen zu erfüllen sind. Die Angaben des Leistungsverzeichnisses sind Bestandteil der Angebotsbewertung und werden im Falle des Zuschlages Vertragsbestandteil.

Das Leistungsverzeichnis ist zwingend mit dem Angebot abzugeben. Angebote, welche kein ausgefülltes Leistungsverzeichnis beinhalten, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Angebote bei denen im Leistungsverzeichnis wesentliche Preisangaben fehlen, sowie Angebote, die neben den geforderten Preisangaben weitere Preisangaben bzw. Kosten enthalten, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

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Im Rahmen der Angebotserstellung ist seitens der Bieter ausschließlich das Leistungsverzeichnis im AIDF-Format zu bearbeiten und mit den Angebotsunterlagen im AIDF-Format einzureichen. Das Leistungsverzeichnis darf nicht in die ZIP Datei eingebunden werden. Es ist zwingend als separate Datei im AIDF Format außerhalb der ZIP Datei einzureichen. Angebote bei denen das Leistungsverzeichnis nicht als separate Datei im AIDF Format außerhalb der ZIP Datei eingereicht wurde, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen

3.8 Prüfung und Wertung der Angebote

Nach Ablauf der Angebotsfrist und Angebotsöffnung werden die Angebote einer Prüfung und Wertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Angebotes gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bieter die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt und nicht nach den §§ 123, 124 GWB oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland, sowie gemäß § 57 VgV oder aus anderen Gründen ausgeschlossen werden muss.

3.8.1 Angemessenheit der Preise

Gemäß § 60 Abs. 1 VgV verlangt das ITZBund vom Bieter Aufklärung, wenn die Preise oder die Kosten des Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen. Kann das ITZBund die ungewöhnlich niedrige Höhe der angebotenen Preise bzw. Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, kann der Bieter ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zwingend, wenn Verpflichtungen nach § 60 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VgV i. V. m. § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten werden oder der Bieter an der Aufklärung nicht mitwirkt.

3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem vorgegebenen Wertungsschema im Leistungsverzeichnis des E-Vergabe-Portals. Diesem Wertungsschema liegt die reine Preiswertung nach UfAB 2018 zugrunde. Dabei ist einziges Zuschlagskriterium der Gesamtangebotspreis.

Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), entscheidet das ITZBund im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.

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3.9 Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweise zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen und Rechtsbehelfsbelehrung“.

4 Vertragsunterlagen

Mit Zuschlagserteilung wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem beiliegenden Vertragsdokumenten. Die Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung ergänzt der Auftraggeber den beiliegenden Vertrag bzw. Verträge um die nachzutragenden Angaben und leitet den Vertrag in elektronischer Form dem Auftragnehmer zu.

Hinweise zur E-Rechnung

Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Sie zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung geregelt. Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der vorliegenden Ausschreibung.

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