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Leistungsbeschreibung
Für externe Dienstleistungen zur Unterstützung des Betriebs der Multi-Cloud
Versionsdatum: 17.09.2026 – V1.0
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Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Inhaltsverzeichnis
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Aufbau des Dokuments .......................................................................................................... 4
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Gegenstand und Ziel der Ausschreibung ............................................................................. 4
2.1 Öffentlicher Auftraggeber ...................................................................................................... 4
2.2 Gegenstand und Ziele der Ausschreibung ........................................................................... 4
- Rahmenbedingungen .............................................................................................................. 6
3.1 Dauer der Rahmenverträge ..................................................................................................... 6
3.2 Rahmenbedingungen ............................................................................................................... 6
3.2.1 Allgemeine Rahmenbedingungen ................................................................................ 6
3.2.2 Zeiten der Leistungserbringung.................................................................................... 7
3.2.3 Vergütung nach Aufwand .............................................................................................. 7
3.2.4 Ort der Leistungserbringung ......................................................................................... 7
3.3 Geschätzte Abnahmemengen / Leistungsvolumen .......................................................... 8
3.3.1 Mengengerüst – Betriebsleistungen Multi- Cloud ................................................... 8
3.4 Kontinuität und Organisation der Leistungserbringung .................................................. 9
3.5 Ökologische Nachhaltigkeit ................................................................................................ 10
3.6 Mitwirkungsleistungen des AG und technische Ausstattung ...................................... 10
3.7 Ausgangslage .......................................................................................................................... 11
- Anforderungen an die Leistung ......................................................................................... 12
4.1 Darstellung der Dienstleistungen ....................................................................................... 13
4.2 Rufbereitschaft ....................................................................................................................... 14
4.3 Allgemeine Anforderungen an das eingesetzte Personal ............................................. 16
4.4 Fachliche Anforderung an die einzusetzenden Fachkräfte (Qualifikationsprofile) . 17
4.4.1 Qualifikationsprofil – Cloud Entwickler - Junior ................................................... 17
4.4.2 Qualifikationsprofil– Cloud Entwickler - Senior .................................................... 18
4.4.3 Qualifikationsprofil Cloud Infrastruktur Experte .................................................. 19
4.4.4 Qualifikationsprofil Cloud IT- Architekturberater ................................................ 20
- Vertragliche Rahmenbedingungen / Einzelabruf ........................................................... 21
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Abkürzungsverzeichnis
| AeDL | Werkzeug zur Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| AG | Auftraggeber | ||||
| AN | Auftragnehmer | ||||
| BSI | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik | ||||
| DevOpsSec | Development Operations Security | ||||
| DL | Dienstleistungen | ||||
| ECOP | Enterprise Cloud On-Premise | ||||
| IT | Informationstechnik | ||||
| ITZBund | Informationstechnikzentrum Bund | ||||
| MCMP | Multi- Cloudmanagementplattform | ||||
| PS | Personenstunden | ||||
| Ü2 -S | Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 im Bereich Sabotageschutz |
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1. Aufbau des Dokuments
Diese Leistungsbeschreibung stellt in ihrer Gesamtheit die für den Bieter notwendigen Informationen zur Erstellung eines Angebots innerhalb des Vergabeverfahrens Rahmenvertrag für externe Dienstleistungen zur Unterstützung des Betriebs der Multi- Cloud dar. Dabei referenziert die Leistungsbeschreibung auf die als Anlagen zur Leistungsbeschreibung geführten Dokumente.
Alle vom Bieter im Angebot zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und Anforderungen sind in dieser Leistungsbeschreibung zusammengefasst.
Mit den Kapiteln 1 und 2 sind einleitende Informationen zu der Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen gegeben.
Kapitel 3 umfasst die Darstellung der organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung. Es enthält grundsätzliche Informationen für den Bieter zur geplanten Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen.
Das zentrale Kapitel 4 enthält die Beschreibung der Leistung sowie Angaben, inwieweit der Auftragnehmer diese erfüllen muss oder soll. Weiterführend sind die allgemeinen und fachlichen Anforderungen an die einzusetzenden Fachkräfte aufgeführt.
2. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
2.1 Öffentlicher Auftraggeber
Auftraggeber (AG) ist das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) als zentraler IT- Dienstleister der Bundesverwaltung.
Das ITZBund ist ein zentraler IT-Dienstleister der Bundesverwaltung. Mit vielfältigen Services unterstützt es die Geschäftsbereiche des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und auftragsorientiert ebenfalls die gesamte Bundesverwaltung. Mit seinem umfassenden Leistungsspektrum positioniert sich das ITZBund als Shared-Service-Center für IT-Dienstleistungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung.
2.2 Gegenstand und Ziele der Ausschreibung
Das ITZBund benötigt externe Unterstützung für den Betrieb einer Multi-Cloud als Hybrid Cloud unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Aspekte der Informationssicherheit und des Daten- und Geheimschutzes.
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Die betrieblichen IT-Dienstleistungen werden sowohl von den Rechenzentren des ITZBund als auch in Abhängigkeit zu den Cloud- Plattformen durch externe Dienstleister erbracht.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Unterstützung von:
• Bereitstellung, Überwachung und Betrieb einer hybriden Cloud IT-Infrastruktur • Unterstützung bei der Etablierung und dem Betrieb einer Multi-Cloud als Hybrid Cloud System unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Aspekte des Daten-, Sicherheits- und Geheimschutzes • Integration der Cloud-Stacks in die Multi-Cloud-Management-Plattform • Wartung, Weiterentwicklung, Support und den Betrieb der Multi- Cloudmanagementplattform • Unterstützung bei der Verwaltung von Cloud Ressourcen und Applikationen • Lieferantenmanagement, strategische Planung, Kostenmanagement und - optimierung, Service-Level-Management, Lebenszyklusmanagement, Sicherstellung der Integration von Cloud-Diensten in die bestehende IT-Infrastruktur, Risiko und Compliance- Management • Change-Management zur Steuerung von Änderungen in der hybriden Cloud- Infrastruktur • Unterstützung beim 7*24 Betrieb einer hybriden Cloud IT-Infrastruktur und der Multi- Cloudmanagementplattform • Troubleshooting, Störungsbeseitigung und Unterstützung bei der Problembehandlung • Unterstützung bei Migration und Betrieb auf Cloud Infrastruktur • Technische Kundenbetreuung Cloud, Technisches Onboarding Cloud- und Onboarding-Management • Unterstützung der Etablierung von Datenbankservices bzw. -produkten in der Cloud • Unterstützung zur Etablierung eines bedarfs- und anforderungsgerechten Multi- Cloud-Speicherservice • Service und Beratungsleistungen im Multi- Cloudumfeld
Ein Service Desk steht den ITZBund-Kunden rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche zur Verfügung.
Die spezifischen Rahmenbedingungen, die zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Anforderungen an das Personal werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.
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3. Rahmenbedingungen
3.1 Dauer der Rahmenverträge
Die Rahmenverträge werden für eine Laufzeit von 2 Jahren (24 Monaten) geschlossen. Der Rahmenvertrag kann optional einmal um 2 Jahre (24 Monate) verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit beträgt mit Optionen maximal 4 Jahre (48 Monate) Rahmenbedingungen für die Dienstleistungen.
3.2 Rahmenbedingungen
3.2.1 Allgemeine Rahmenbedingungen
Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen in eigener Verantwortung und selbstständig durch das von ihm eingesetzte Personal. Der Auftraggeber erteilt dem vom Auftragnehmer eingesetzten Personal keine Weisungen hinsichtlich Ort, Zeit oder Art und Weise der Leistungserbringung, die über die Festlegungen in der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal wird nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Auftragsbezogene Vorgaben, die zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung und Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erforderlich sind, erfolgen ausschließlich durch die im Rahmenvertrag bzw. die im jeweiligen Einzelabruf benannten Ansprechpartner des Auftraggebers gegenüber den im Rahmenvertrag bzw. im jeweiligen Einzelabruf benannten Ansprechpartnern des Auftragnehmers. Eine Konkretisierung der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen durch den Auftraggeber ist zulässig, soweit die jeweiligen Leistungsinhalte bereits in abstrakter Form Gegenstand des Vertrags sind. Die Konkretisierung erfolgt ausschließlich durch die im Rahmenvertrag bzw. im jeweiligen Einzelabruf benannten Ansprechpartner des Auftraggebers gegenüber den im Rahmenvertrag bzw. im jeweiligen Einzelabruf benannten Ansprechpartnern des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer und das von diesem eingesetzte Personal darf für den Auftraggeber keine verbindlichen Erklärungen abgeben und entgegennehmen oder diesen vertreten. Der Auftragnehmer und das von diesem eingesetzte Personal darf keine Weisungen gegenüber Mitarbeitern des Auftraggebers erteilen, die allein dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber dieser Mitarbeiter zustehen. Entsprechendes gilt gegenüber Mitarbeitern eines Kunden des Auftraggebers. Die Anlage „Hinweise und Checkliste zur Vermeidung einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung“ beschreibt wesentliche Anforderungen, die zu beachten sind, um das Risiko einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung zu minimieren.
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3.2.2 Zeiten der Leistungserbringung
Die benötigten Dienstleistungen können in den Regelarbeitszeiten des AG erbracht werden. Die Regelarbeitszeiten des ITZBund sind Montag bis Freitag (werktags) zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr. Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden, zzgl. Pausenzeiten.
In Ausnahmefällen kann es auch erforderlich sein, dass die Dienstleistungen zu anderen als oben definierten Zeiten (Montag – Sonntag von 0:00 bis 24:00 Uhr inklusive Feiertage) erbracht werden müssen. Dies wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer explizit abgestimmt.
Dienstleistungen können ggfs. in einem höheren Umfang als acht Stunden täglich erforderlich sein. Etwaige Leistungen zu Sonderzeiten werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Bedarfsfall im Rahmen des konkreten Einzelabrufs abgestimmt und sind ausschließlich durch eine explizite schriftliche Beauftragung bzw. Beauftragung in Textform durch den Auftraggeber gültig.
Die Zeiten der Leistungserbringung stehen in Abhängigkeit zu den Arbeitszeiten der zu unterstützenden Arbeitsbereiche des Auftraggebers und sind daher mit diesem abzustimmen.
3.2.3 Vergütung nach Aufwand
Das ITZBund setzt zur Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen das Werkzeug AeDL ein. In diesem Werkzeug erfassen die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen oder alternativ eine zentrale Erfassungsstelle beim Kunden monatlich die erbrachten Leistungen. Nach Freigabe der Stunden durch den Fachvorgesetzten werden physische oder alternativ digitale Leistungsnachweise erstellt, die durch das ITZBund gezeichnet und durch den Auftragnehmer mittels Rechnung an die Rechnungsstelle des ITZBund übermittelt werden müssen.
3.2.4 Ort der Leistungserbringung
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich „remote“ (innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland) oder „vor Ort“ bundesweit an allen Standorten des ITZBund sowie an den Dienstsitzen seiner Auftraggeber innerhalb des Bundesgebietes, zu erbringen. Insgesamt wird der Vor-Ort-Einsatz des Auftragnehmers an einem Standort des Auftraggebers auf einen Anteil von max. 10 % der Gesamtleistungsanforderung geschätzt.
Der konkrete Ort, an dem die Leistung zu erbringen ist, ergibt sich aus den Anforderungen des jeweiligen Leistungsabrufes (Einzelabruf aus dem jeweiligen Rahmenvertrag).
Es wird darauf hingewiesen, dass Reisezeiten und -kosten nicht gesondert vergütet werden.
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3.3 Geschätzte Abnahmemengen / Leistungsvolumen
Für die Unterstützungsleistung beim Auftraggeber werden die im Folgenden genannten Leistungsmengen kalkuliert (1 Personentag = 8 Personen-Leistungsstunden; 1 Personenjahr [PJ] = 200 PT).
Die genannten Leistungsmengen wurden durch eine Bedarfsabfrage ermittelt und spiegeln daher eine Schätzung des zu diesem Zeitpunkt absehbaren Bedarfs wider. Eine Mindestabnahmemenge ergibt sich hieraus jedoch nicht.
Die genannten Mengen beziehen sich auf die Höchstabnahmemenge, welche durch den Abschluss des Rahmenvertrages gedeckt werden soll.
Aus Gründen des Haushaltsrechts kann keine Abnahmezusage in einem konkreten Umfang gegeben werden. Bei der geschätzten Abnahmemenge handelt es sich um keine garantierte Menge, demnach besteht keine Abnahmeverpflichtung. Eine Mindestabnahmemenge begründet sich aus der dargestellten Menge folglich nicht.
3.3.1 Mengengerüst – Betriebsleistungen Multi- Cloud
| Lfd. Nr. | Rolle | geschätzte Summe in Personenstunden | Gesamt- kontingent | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (PS) | ||||||||||||||||||||
| Vertrags- | Vertrags- | Vertrags | Vertrags | |||||||||||||||||
| jahr 1 | jahr 2 | -jahr 3 | -jahr 4 | |||||||||||||||||
| 01 | Cloud Entwickler - Junior | 29.120 | 29.120 | 29.120 | 29.120 | 116.480 | ||||||||||||||
| 02 | 02 | Cloud Entwickler – | 35.568 | 35.568 | 35.568 | 35.568 | 35.568 | 35.568 | 35.568 | 35.568 | 142.272 | 142.272 | ||||||||
| Senior | ||||||||||||||||||||
| 03 | Cloud Infrastruktur | 82.784 | 82.784 | 82.784 | 82.784 | 331.136 | ||||||||||||||
| Experte | ||||||||||||||||||||
| 04 | Cloud IT | 70.928 | 70.928 | 70.928 | 70.928 | 283.712 | ||||||||||||||
| Architekturberater | ||||||||||||||||||||
| Summe | 436. 800 | |||||||||||||||||||
| (geschätzte Abnahmemenge für die Vertragslaufzeit in den ersten 2 Jahren) | ||||||||||||||||||||
| Summe (geschätzte Abnahmemenge gesamt) | 873.600 |
Tabelle 1: geschätzte Leistungsmengen (Summen) in PS
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Die Leistungserbringung erfolgt entsprechend nach Aufwand mit einer Obergrenze von maximal 436.800 Personenstunden (PS) für die Vertragslaufzeit von 2 Jahren durch den Rahmenvertragspartner.
Für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. Optionen) beträgt die Höchstabnahmemenge 873.600 Personenstunden (PS).
3.4 Kontinuität und Organisation der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer stellt in Absprache mit dem Auftraggeber eine Kontaktperson als Hauptansprechpartner zur Koordinierung der jeweiligen Einzelaufträge und Gesamtsteuerung des eingesetzten Personals zur Verfügung (Single Point of Contact - SPOC). Diese Kontaktperson ist gegenüber dem ITZBund für die entsprechend der jeweiligen Leistungsphase eingesetzten Fachkräfte des Auftragnehmers verantwortlich. Dies gilt ergänzend auch für etwaig eingebundene Nachunternehmer oder Freelancer. Diese sind bzw. werden nicht Vertragspartei im jeweiligen Einzelabruf. Die Koordinierungstätigkeit des Hauptansprechpartners wird als Bestandteil des auftragnehmerseitigen Vertragsmanagements nicht gesondert vergütet.
Der Bieter verfügt über ausreichend Fachpersonal (Fachkräfte), mit denen er die in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben und Leistungsmengen erbringen und die definierten fachlichen Anforderungen erfüllen kann.
Sollte auf Veranlassung des Auftragnehmers ein Personalwechsel des bei der Leistungserbringung eingesetzten Personals erfolgen, so ist dem Auftraggeber diese Absicht bei planbaren Wechseln frühzeitig, mindestens 8 Wochen zuvor mitzuteilen, um die kontinuierliche Erbringung der Dienstleistungen durch Bereitstellung der personalisierten Arbeitsumgebung für das neue Personal sicherstellen zu können.
Bei Verstößen gegen Vertragsverpflichtungen durch das für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Personal oder bei nachhaltig unzureichenden Leistungen kann der Auftraggeber den Austausch von einzelnen Personen verlangen; in diesem Fall hat der Auftragnehmer mit einer angemessenen Vorlaufzeit von maximal 14 Kalendertagen qualifizierten Ersatz zu stellen.
Die Einarbeitung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals des Auftragnehmers sowie die Übergabe der Aufgaben erfolgt bei Personalwechsel seitens und zu Lasten des Auftragnehmers mit einem Aufwand von je 10 Personentagen. Der
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Einarbeitungsaufwand zu Lasten des Auftragnehmers kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber reduziert werden.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass bei planbarer Abwesenheit (z. B. Urlaub oder anderweitige Abwesenheitszeiten) des primär in der Leistungserbringung vorgesehenen Fachkraft bzw. Personals, mindestens durch eine andere Fachkraft ohne Unterbrechung des Zeitraumes der Leistungserbringung und in gleicher fachlicher Qualität die Arbeiten fortsetzen kann. Die Abwesenheit wird dem Auftraggeber mitgeteilt, damit die Lieferfristen im Projekt eingehalten werden können.
Im Falle einer ungeplanten Abwesenheit (z. B. Krankheit) der primär für die Leistungserbringung vorgesehenen Fachkraft ist sicherzustellen, dass die zu erbringenden Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person in gleicher fachlicher Qualität innerhalb von 2 Werktagen die Arbeiten fortgesetzt werden können (interner Wissenstransfer beim Auftragnehmer ist sicherzustellen). Bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen gilt die oben genannte Regelung zu den Einarbeitungsaufwänden, die der Auftragnehmer trägt.
3.5 Ökologische Nachhaltigkeit
Der Auftragnehmer hat alle Arbeiten und Aufträge so umzusetzen, dass der hierdurch entstehende Ressourcenverbrauch in allen eingebundenen Bereichen jederzeit minimal ist.
3.6 Mitwirkungsleistungen des AG und technische Ausstattung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Erbringung der im Einzelvertrag festgelegten Leistungen wie folgt mitzuwirken:
- Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung auf seinem Betriebsgelände notwendigen Voraussetzungen der IT- und Kommunikationsinfrastruktur, und Räumlichkeiten.
- Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Systemzugänge (z.B. User-Kennungen) zur Verfügung.
Für sämtliche Arbeiten, die zur konkreten Auftragsabwicklung erforderlich sind, wird der jeweils im Einzelabruf tätigen externen Person ein namentlich zugewiesener Arbeitsplatzcomputer (SINA-Notebook) mit personifizierter Signaturkarte vom ITZBund zur Verfügung gestellt. Es ist kein Remote-Zugriff auf die Technik des ITZBund über bietereigene Systeme möglich. Der Remote-Zugriff auf die Entwicklungsumgebungen und
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die damit verbundene Infrastruktur erfolgt über eine namentlich zugewiesene begrenzte Anzahl an Hardware des ITZBund (SINA-Boxen) nur innerhalb Deutschlands. Für die Nutzer von IT-Komponenten des ITZBund gelten die Allgemeine Sicherheitsvorgaben des ITZBund für externe Unterstützungskräfte.
3.7 Ausgangslage
Das ITZBund hat im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund die Cloudplattformen Bundescloud und Betriebsplattform Bund erfolgreich in Betrieb genommen, die mittlerweile zur Bundescloud 2.0 zusammengeführt wurden.
Die IT-Strategie 2024-2029 des ITZBund legt den Fokus auf die Umsetzung der „Cloud First Strategie“ über einen hybriden Multi-Cloud Ansatz. Diese Strategie zielt darauf ab, die Cloudangebote durch Produkte kommerzieller Clouds zu erweitern und ein bedarfsgerechtes Portfolio von standardisierten Cloudprodukten bereitzustellen.
Das ITZBund agiert als Multi-Cloud-Manager, der seinen Kunden und sich selbst ein standardisiertes Produktportfolio in der Multi-Cloud anbietet. Dieses Portfolio hält verbindliche Standards für die Bundesverwaltung ein und bietet zusätzliche Services wie Vorkonfigurationen und Monitoring.
Die Multi-Cloud des ITZBund bildet die Grundlage für die Entwicklung, den Betrieb und die Bereitstellung von IT-Lösungen. Die Bereitstellung von Leistungen erfolgt im Self-Service durch die Kunden selbst oder durch das ITZBund im Auftrag der Kunden.
Das Leistungsangebot richtet sich an Behörden und Organisationen der unmittelbaren Bundesverwaltung sowie weitere IT-Dienstleister. Perspektivisch sollen auch Behörden aus weiteren Bereichen der öffentlichen Verwaltung das Leistungsangebot nutzen können.
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4. Anforderungen an die Leistung
Der AN unterstützt den AG in der Sicherstellung des Betriebs der Multi-Cloud im ITZBund.
Dies beinhaltet den Betrieb einer Multi-Cloudmanagementplattform (MCMP), welche im Rahmen der Multi-Cloud des ITZBund das Kernstück zur Integration mehrerer Cloud-Stacks darstellt. Sie stellt die zentrale und singuläre Self-Service Plattform für den Bezug und die Verwaltung für durch das ITZBund angebotenen Cloudprodukte dar.
Die Multi-Cloud des ITZBund bietet Produkte und Dienste aus verschiedenen Cloud-Stacks an. Die Private Cloud und Public Clouds unterscheiden sich insbesondere, wenn es um Geheimschutz, Souveränität, Geschwindigkeit und Skalierbarkeit geht.
Das Zielbild beinhaltet die folgenden Cloud- Stacks:
Bundescloud 2.0
Die vom ITZBund entwickelte und betriebene Bundescloud 2.0 bildet die Grundlage für verwaltungsspezifische Clouddienste, die in den Rechenzentren des ITZBund betrieben werden. Besonders schützenswerte Daten und Applikationen werden auf dieser Private Cloud betrieben. Dazu wird das Cloudangebot auf dieser Cloud bedarfsgerecht ausgebaut und das Cloudproduktportfolio für die Servicemodelle IaaS, PaaS, SaaS und CaaS stetig weiterentwickelt.
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Enterprise Cloud on-Premises (ECOP)
Die ECOP ist ein kommerziell erworbenes Produkt, welches vollständig von einem externen Anbieter (derzeit IONOS) bereitgestellt, weiterentwickelt und in Rechenzentren des ITZBund betrieben wird.
AWS European Sovereign Cloud (EUSC)
Das Cloudproduktportfolio wird abgerundet durch das Angebot von Cloudprodukten einer Public Cloud.
Nearcloud
Die Nearcloud ermöglicht eine automatisierte und standardisierte Bereitstellung von Produkten als ergänzende Cloud-Variante mit der Möglichkeit einer Individualisierung.
Third Party Private Cloud
Befindet sich aktuell noch in Planung mit dem Fokus auf die Nutzung einer souveränen Cloud für den IT-Arbeitsplatz.
Deutsche Verwaltungscloud (DVC)
Für die Umsetzung der Anbindung der DVC muss noch die rechtliche Grundlage geschaffen werden.
Über die Multi- Cloudmanagementplattform stellt das ITZBund Cloud-Produkte für die Bundesverwaltung zur Verfügung. Die Bereitstellung der Cloud-Produkte erfolgt in den Servicemodellen Infrastructure as a Service (IaaS), Plattform as a Service (PaaS), Software as a Service (SaaS),
4.1 Darstellung der Dienstleistungen
Der Betrieb erfolgt in Abhängigkeit zu den Cloud-Plattformen sowohl in der direkten Verantwortung des ITZBund als auch in der Verantwortung externer Cloud Anbieter.
Die Dienstleistungen umfasst die ganzheitliche Bereitstellung, Überwachung und den Betrieb einer Multi-Cloud-Managementplattform sowie verschiedener Cloud-Plattformen und kundenorientierter Cloud-Services.
Die Dienstleistungen beinhalten den kontinuierlichen Betrieb, die Wartung und die strategische Weiterentwicklung der Plattform, einschließlich eines strukturierten Versions- und Releasemanagements. Des Weiteren liegt der Fokus auf dem Management der
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Betriebsprozesse, der Automatisierung von IaaS-, PaaS- und SaaS-Services sowie dem Aufbau und Betrieb effizienter Schnittstellen.
Sämtliche Leistungen werden unter strikter Berücksichtigung der relevanten Anforderungen an den Daten-, Sicherheits- und Geheimschutz erbracht und durch eine fundierte fachliche Beratung ergänzt.
4.2 Rufbereitschaft
Das Personal des Auftragnehmers unterstützt den Auftraggeber im Rahmen der Rufbereitschaft Sicherstellung des Betriebs der Multi-Cloud im ITZBund durch die kontinuierliche Erbringung von Unterstützungsleistungen außerhalb der Regelarbeitszeiten (z. B. bei Störungsbearbeitung).
Reaktionszeiten
| Kriterium | Definition | Reaktionszeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Reaktionszeit bei Störungen bezogen auf die Annahmezeit des Service Desk | Zeitraum zwischen der Störungsmeldung beim AN (Service Desk) durch den AG und der Rückmeldung der Ticketnummer der Störung an den AG. | 30 min. |
Servicezeiten
| Kriterium | Definition | Servicezeit | Beschreibung | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Servicezeit für die Störungs- bearbeitung | Zeiten, innerhalb derer der Auftraggeber Anspruch auf vertraglich geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer hat. Die Störungsbearbeitung ist während der vereinbarten Servicezeit für die Störungsbearbeitung sichergestellt. Gemeldete Störungen werden in dieser Zeit aufgenommen und bearbeitet. | A | Mo. - Fr.: 06:00-20:00 Uhr, 5 x 14 | Störungsbearbeitung: 14 Stunden am Tag, 5 Tage in der Woche (Montag bis Freitag, nicht an bundeseinheitlichen Feiertagen) | ||||||||
| B | Mo. - Fr.: 20:00-06:00 Uhr, 5 x 10 sowie Sa-So 00:00-24:00 Uhr, 2 x 24 | Störungsbearbeitung: 10 Stunden am Tag, 5 Tage in der Woche (Montag bis Freitag) sowie Samstag, Sonntag und an bundeseinheitlichen Feiertagen) |
Die Rufbereitschaft ist grundsätzlich „remote“ (innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland) zu erbringen.
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Die Störungsbeseitigung erfolgt regelmäßig „remote“, wobei im Einzelfall eine Störungsbeseitigung „vor Ort“ bundesweit an allen Standorten des ITZBund erforderlich sein kann. Sofern „vor Ort“-Einsätze vorgesehen sind, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies inkl. dem/den betroffenen Standort(en) bereits mit dem jeweiligen Einzelabruf zur Beauftragung der Rufbereitschaft mit.
Die Störungsbeseitigung hat schnellstmöglich (unverzüglich), bei einem Remote Einsatz nicht später als 60 Minuten zu erfolgen. Soweit eine Bearbeitung in einer Dienststelle der ITZBund erforderlich ist, hat diese spätestens nach 120 Minuten nach erfolgter Benachrichtigung durch qualifiziertes Personal des Auftragnehmers in der jeweiligen Dienststelle der ITZBund zu beginnen.
Insgesamt werden die Unterstützungsleistungen außerhalb der Regelarbeitszeiten auf einen Anteil von max. 5 % der Gesamtleistungsanforderung geschätzt.
Während der Servicezeit beginnt die jeweilige Reaktionszeit für die Rufbereitschaft ausschließlich mit dem Zugang der entsprechenden Meldung an den Auftragnehmer durch den Auftraggeber.
Mit dem Zugang einer Meldung erfolgt ein Leistungsabruf durch den Auftraggeber und das Personal des Auftragnehmers erbringt die entsprechenden Unterstützungsleistungen.
Erfolgt ein Leistungsabruf aus der Rufbereitschaft, sind die Unterstützungsleistungen in der Regel remote leisten.
Die Rufbereitschaft ist nur dann vom Personal des Auftraggebers zu leisten, wenn diese eine konkrete Aufgabenstellung eines Einzelabrufes ist und durch das ITZBund beauftragt wird.
Die Vorlaufzeit für den Zeitraum der durchzuführenden Rufbereitschaft beträgt zum Zeitpunkt der Beauftragung höchstens 2 Wochen.
Die Rufbereitschaft wird mit einer Tagespauschale der qualifizierten Fachkräfte vergütet, unabhängig von eventuellen Einsatzzeiten für Leistungen, welche während der Rufbereitschaft abgerufen werden. Erfolgt ein Leistungsabruf aus der Rufbereitschaft, wird die erbrachte Leistung nach Aufwand vergütet. Der für diese Vergütung einschlägige Stundensatz richtet sich danach, ob die Leistung innerhalb der regulären Geschäftszeiten (Servicezeit A, Werktags, Mo. - Fr., 06:00 - 20:00 Uhr, ausgenommen bundesweite Feiertage) oder außerhalb dieser Geschäftszeiten (Servicezeit B/„ungünstige Zeiten“, Mo. - Fr. 20:00 - 06:00 Uhr sowie Sa. – So., 00:00 - 24:00 Uhr) fällt.
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4.3 Allgemeine Anforderungen an das eingesetzte Personal
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen.
Um die Erbringung der Unterstützungsleistungen durch das angegebene Personal sicherzustellen, müssen alle zur Leistungserbringung eingeplanten bzw. eingesetzten Personen mindestens die folgenden allgemeinen Anforderungen erfüllen:
- Das seitens des Auftragnehmers eingeplante Personal muss, in entsprechender Personenzahl und Verteilung der Anforderungen, die Fähigkeiten für die aufgeführten Aufgaben besitzen.
- Die Bereitschaft zur Teilnahme an Projektsitzungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bzw. mit Kunden des ITZBund am Sitz des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Kunden des ITZBund muss gegeben sein. Eine grundsätzliche Bereitschaft zu Reisen muss daher gewährleistet sein.
- Hilfsbereitschaft und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den ITZBund- Beschäftigten sowie ein methodisches Vorgehen werden vorausgesetzt.
- Sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Produkten und Skype.
- Das vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss fließend die mündliche und schriftliche Kommunikation in Deutsch (Niveau C2) sowie Englisch auf dem Niveau zum Lesen und Verstehen einschlägiger technischer Fachliteratur und Dokumentation beherrschen.
- Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vorausgesetzt.
- Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die Bereitschaft zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorausgesetzt.
- Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers für die Leistungserbringung innerhalb der Rahmenvereinbarung eingeplanten Personals wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich auf Anforderung des Auftraggebers einer Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2-S gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen. Für diesen Fall müssen Personen, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, zunächst beim Auftraggeber ein behördliches Führungszeugnis vorlegen. Etwaige für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung bzw. die Einholung des behördlichen Führungszeugnisses anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber nicht erstattet. Eine eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung ersetzt das behördliche Führungszeugnis nicht.
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- Vom eingesetzten Personal wird zudem eine proaktive und eigenständige Arbeitsweise im Rahmen der mit dem Einzelabruf beauftragen Aufgabenstellungen erwartet sowie,
- gute Argumentations- und Konfliktfähigkeit bei dem gesamten durch den Dienstleister eingesetzten Personal und
- selbständige Einarbeitung in die unterschiedlichen Projekt- und Verfahrensstrukturen
Konkrete Anforderungen, Erfahrungen, besondere Kenntnisse sowie technisches Know-how ergeben sich aus den „fachlichen Anforderungen an das Personal“ entsprechend des nachfolgenden Kapitels.
4.4 Fachliche Anforderung an die einzusetzenden Fachkräfte
(Qualifikationsprofile)
Die Qualität der Leistungserbringung hängt im Wesentlichen von der Qualifikation und Erfahrung der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals (technische Fachkräfte) des Auftragnehmers ab. Das ITZBund benötigt die im Folgenden beschriebenen Qualifikationsprofile für die vorgesehenen Unterstützungsdienstleistungen und Aufgaben.
Der AN hat die Dienstleistungen ausschließlich mit qualifiziertem Fachpersonal zu erfüllen, dabei müssen die berufliche Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals mindestens den nachfolgenden Anforderungen entsprechen.
4.4.1 Qualifikationsprofil – Cloud Entwickler - Junior
Die geforderte Ausprägung der folgenden Berufs- und Projekterfahrung, der praktischen Erfahrung sowie der praktischen Kenntnisse in Tools und Technologien werden für die Fachpersonal entsprechend dem Bedarf des Einzelauftrages mit dem jeweiligen Einzelabruf konkretisiert.
Die Fachkraft „Cloud Entwickler Junior“ muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Berufs- und Projekterfahrung:
- mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Cloud Entwickler b) Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
- Konzipierung und Entwicklung von Cloud-Plattformservices und Cloud- Leistungen
- Automation des Softwareentwicklungsprozesses und Durchführung von Software-Deployments (DevOps)
- Erstellung und Bewertung von Lösungskonzepten
- Erstellung von Servicedesigns
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- Support im Rahmen der festgelegten Service Level Agreements (Rufbereitschaft)
- Automation der Bereitstellung von Cloud-Leistungen für Bedarfsträger
- Portal-Entwicklung für die Bestellbarkeit von Cloud-Leistungen im Self-Service durch Bedarfsträger
- Entstörung von Services
- Qualitätssicherung und Testmanagement durchführen
c) Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
- Kenntnisse und Projekterfahrungen in den nachfolgenden Skript- bzw. Programmiersprachen: Shell-Programmierung, Java, Javascript, Typescript, C#, Python, PHP, Go, Kotlin, Groovy, Rust
- Kenntnisse und mind. jeweils 1 Jahr Projekt- bzw. Praxiserfahrungen in mind. 5 der nachfolgenden Technologien/Werkzeugen/Methoden: REST API, SwaggerUI, Elastic Stack, Kubernetes, Docker oder Podman, Ansible, git, Jenkins, GitOps, Terraform, Puppet, Helm, React, CI/CD, Spring, Spring-Boot, JEE
- Jira, Confluence, Conceptboard
4.4.2 Qualifikationsprofil– Cloud Entwickler - Senior
Die geforderte Ausprägung der folgenden Berufs- und Projekterfahrung, der praktischen Erfahrung sowie der praktischen Kenntnisse in Tools und Technologien werden für die Fachpersonal entsprechend dem Bedarf des Einzelauftrages mit dem jeweiligen Einzelabruf konkretisiert.
Die Fachkraft „Cloud Entwickler - Senior“ muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Berufs- und Projekterfahrung:
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Cloud Entwickler b) Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
- Konzipierung und Entwicklung von Cloud-Plattformservices und Cloud- Leistungen
- Automation des Softwareentwicklungsprozesses und Durchführung von Software-Deployments (DevOps)
- Erstellung und Bewertung von Lösungskonzepten
- Erstellung von Servicedesigns
- Support im Rahmen der festgelegten Service Level Agreements (Rufbereitschaft)
- Automation der Bereitstellung von Cloud-Leistungen für Bedarfsträger
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- Portal-Entwicklung für die Bestellbarkeit von Cloud-Leistungen im Self-Service durch Bedarfsträger
- Entstörung von Services
- Qualitätssicherung und Testmanagement durchführen c) Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
- Kenntnisse und Projekterfahrungen in den nachfolgenden Skript- bzw. Programmiersprachen: Shell-Programmierung, Java, Javascript, Typescript, C#, Python, PHP, Go, Kotlin, Groovy, Rust
- Kenntnisse und mind. jeweils 2 Jahre Projekt- bzw. Praxiserfahrungen in mind. 7 der nachfolgenden Technologien/Werkzeugen/Methoden: REST API, SwaggerUI, Elastic Stack, Kubernetes, Docker oder Podman, Ansible, git, Jenkins, GitOps, Terraform, Puppet, Helm, React, CI/CD, Spring, Spring-Boot, JEE
- Jira, Confluence, Conceptboard
4.4.3 Qualifikationsprofil Cloud Infrastruktur Experte
Die geforderte Ausprägung der folgenden Berufs- und Projekterfahrung, der praktischen Erfahrung sowie der praktischen Kenntnisse in Tools und Technologien werden für die Fachpersonal entsprechend dem Bedarf des Einzelauftrages mit dem jeweiligen Einzelabruf konkretisiert.
Die Fachkraft „Cloud Infrastruktur Experte“ muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Berufs- und Projekterfahrung:
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als IT-Infrastrukturberaterin oder IT- Migrationsingenieurin oder
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich „Informationssicherheit“ oder
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich „Servicebetrieb“ b) Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
- Analyse, Konzeption, Modellierung und Validierung von IT- Netzwerkarchitekturen
- Erhebung und Bewertung von Ist-Situation einschließlich Migrationsrisiken
- Erhebung und Analyse von Informationen und Daten für die Koordination und Umsetzung von IT-Maßnahmen
- in der Datenbank- und Betriebssystemadministration
- mit Web-Services und deren Umgebungskomponenten (3-Tier-Technologie)
- Methodenwissen im IT-Architekturmanagement
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- in den Bereichen IT-Netzwerk-Topologien, Übertragungstechnologien, TCP/IP, IPv6 oder ähnliche
- Umsetzung des BSI Standards NET.1.1 Netzarchitektur und -design in IT- Netzwerkarchitekturen c) Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
- IT Servicemanagement Tools wie z.B. Servity, BMC Remedy, Service now oder ähnliche
- Tools im Cloudumfeld wie z.B. Puppet, Ansible, Terraform, GitLab, oder ähnliche
- Tools mit Containertechnologie wie z.B. Kubernetes, Openshift, HELM oder ähnliche
- Tools im Automatisierungsumfeld wie z.B. Ansible, Puppet, Terraform, Rest- API oder ähnliche
- Tools in der 3-Tier-Technologie wie z.B. Apache, Tomcat, JBOSS, Oracle RAC, MSsQL oder ähnliche
- Microsoft Project oder ähnliche Projektmanagement-Tools zur Planung, Steuerung und Überwachung von IT-Projekten
4.4.4 Qualifikationsprofil Cloud IT- Architekturberater
Die geforderte Ausprägung der folgenden Berufs- und Projekterfahrung, der praktischen Erfahrung sowie der praktischen Kenntnisse in Tools und Technologien werden für die Fachpersonal entsprechend dem Bedarf des Einzelauftrages mit dem jeweiligen Einzelabruf konkretisiert.
Die Fachkraft „Cloud IT- Architekturberater“ muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Berufs- und Projekterfahrung:
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als IT-Architekturberaterin oder IT- Migrationsarchitektin oder
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der IT-Architekturberatung in IT- Konsolidierungsprojekten oder IT-Projekten mit Migrationsvorhaben oder
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich „Informationssicherheit“ oder
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich „Servicebetrieb“ in Konzeption und Entwicklung von Produkten und Services oder
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich „technischer und fachlicher Applikationsbetrieb“ b) Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
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- Erhebung und Analyse von Informationen und Daten für die Koordination und Umsetzung von IT-Maßnahmen
- Konzeption technischer Zielbilder auf Grundlage von Architekturvorgaben
- Erstellung von Netzwerk- und Rollenkonzepten
- Analyse von Ist-Zuständen und Zielarchitekturen in den Bereichen Netzwerk, Firewall und Web Application Firewall
- Konzeption und Entwicklung von Produkten und Services sowie in agilen Arbeitsweisen
- Anwendung der OBASHI-Methode
- Informationssicherheit nach IT-Grundschutz des BSI und praktische Umsetzung von BSI Standards
- Umsetzung des BSI Standards NET.1.1 Netzarchitektur und -design in IT- Netzwerkarchitekturen c) Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
- Softwarearchitektur und Dokumentation mit Arc42
- Tools im Cloudumfeld wie z.B. Puppet, Ansible, Terraform, GitLab, oder ähnliche
- Tools mit Containertechnologie wie z.B. Kubernetes, Openshift, HELM oder ähnliche
- Tools im Automatisierungsumfeld wie z.B. Ansible, Puppet, Terraform, Rest- API oder ähnliche
- Tools in der 3-Tier-Technologie wie z.B. Apache, Tomcat, JBOSS, Oracle RAC, MS SQL oder ähnliche
- Microsoft Project oder ähnliche Projektmanagement-Tools zur Planung, Steuerung und Überwachung von IT-Projekten
5. Vertragliche Rahmenbedingungen / Einzelabruf
Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage von Einzelabrufen aus dem Rahmenvertrag. Die Einzelabrufe basieren auf EVB-IT Dienstverträgen mit dem jeweiligen Rahmenvertragspartner. Der Umfang der Einzelabrufe kann variieren und die Einzelheiten der Abrufleistungen werden im Einzelabruf konkretisiert und festgelegt (z. B. Leistungsort, Leistungszeitraum und Leistungsinhalt, einzusetzende Qualifikationsprofile und Mengen).
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Qualifikation der Personen vor Einsatz in einem persönlichen Gespräch festzustellen und/oder von der Person einen Lebenslauf zu erhalten, zu prüfen und bei mangelnder Qualifikation abzulehnen.
Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht.
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Der Abruf von Dienstleistungen kann umgehend im Anschluss an die Zuschlagserteilung erfolgen. Das einzusetzende Fachpersonal muss zu dem im Einzelabruf genannten Zeitpunkt und entsprechend den fachlichen Anforderungen zum Einsatz zur Verfügung stehen.
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