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Anlage 2
Leistungsbeschreibung
(A-Kriterien)
für das
Staatsministerium Baden-Württemberg (StM)
I. Grundbetreuung (Aufgabenkatalog nach Anlage 2 DGUV V2)
Die einzusetzenden Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit besitzen die jeweilige Fachkunde nach §§ 3, 4 DGUV-2 und können diese auf Verlangen nachweisen (Bestätigung in Anlage 3_Eigenerklärungen).
Der sicherheitstechnische Dienst weist der betreuten Dienststelle auf Verlangen nach, für seine zum Einsatz kommenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gem. § 4 der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV2 Vorschrift 2) festgelegten Anforderungen der sicherheitstechnischen Fachkunde erfüllt (Bestätigung in Anlage 3_Eigenerklärungen).
Die für die Ausführung des Auftrages benötigte Ausstattung und technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Geräte stehen zur Verfügung (Bestätigung in Anlage 3_Eigenerklärungen).
Die nötigen Kenntnisse und Ausstattung, um die technische Unterweisung zu pflegen, zu betreuen und so anzupassen, dass eine fehlerfreie Nutzung garantiert und aktuelle Sicherheitsstandards eingehalten werden, ist vorhanden (Bestätigung in Anlage 3_Eigenerklärungen).
Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder (in Abstimmung mit dem
Auftraggeber):
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
• Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur
Gefährdungsbeurteilung
• Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
• Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der
Gefährdungsbeurteilung
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- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
• Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden
Arbeitssystemen
• Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der
Arbeitsbedingungen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
• Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen,
Qualifizierungsmaßnahmen
• Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten
• Information und Aufklärung
• Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
• Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
• Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
• Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der
Arbeitsschutzmaßnahmen
• Kommunikation und Information sichern
• Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
• Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
• Ständige Verbesserung sicherstellen
- Untersuchung nach Ereignissen
• Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren
Auswertungen
• Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter
Erkrankungen
• Verbesserungsvorschläge
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- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
• Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin,
wissenschaftlichen Erkenntnissen
• Beantwortung von Anfragen
• Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich
Teambesprechungen
• Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes
organisieren
- Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
• Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
• Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den
zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
• Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich
Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
• Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der
Einsatzzeiten
• Nachweis- und Dokumentation hinsichtlich der erforderlichen
Qualifikationen der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
• Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
• Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen
Führungskräften
• Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten
entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
• Teilnahme an sonstigen Besprechungen
• Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
• Sitzung des Arbeitsschutzausschusses
- Selbstorganisation
• Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
• Wissensmanagement entwickeln und nutzen
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• Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
• Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern
und den zuständigen Behörden nutzen
II. Betriebsspezifischer Teil der Betreuung (Aufgabenkatalog
nach Anlage 2 der DGUV V2)
Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem
Verfahren ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie
Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass
der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig,
insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft. Die Aufgabenfelder sind:
- Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
• Besondere Tätigkeiten
• Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
• Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
• Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
• Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim
Personaleinsatz
• Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen
Wandels
• Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren,
Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang
mit der Arbeit
• Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
• Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
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• Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der
Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen;
Umbau, Neubaumaßnahmen
• Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
• Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse;
grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende
Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
• Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation
zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der
Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der
Gefährdungsbeurteilung
- Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
• Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach
sich ziehen
• Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und
Arbeitsmedizin
- Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen, Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung
• Infektionsschutz-Impfungen (Grippe etc.)
• Mitwirkung bei eventuellen Gesundheitstagen
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III. Spezifische Besonderheiten
Ergänzende Anmerkungen zur Grundbetreuung (Ziff. I) und der betriebsspezifischen Betreuung:
- Zu Ziff. I.3:
Bestandteil der Ausschreibung ist auch die Fortführung, laufende Pflege und
Controlling des elektronischen Unterweisungsmanagements, welches sich
inhaltlich mit den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an einen
Verwaltungsarbeitsplatz befasst sowie die Besonderheiten der Arbeitsplätze
und der Dienstgebäude im StM Stuttgart beinhaltet.
Für die jährliche Unterweisung ist für den Verwaltungsbereich
(Grundunterweisung in den Arbeitsschutz und Bildschirmtätigkeiten) ein E-
Learning-Programm vorhanden, das mit dem Unterweisungsmanagement-
system verbunden ist. Das E-Learning-Programm wird extern datenschutz-
konform gehostet. Die jährliche Unterweisung erfolgt datenschutzkonform und
ist browserbasiert mit Zugang über einen Account mit Zugangsberechtigung.
Nach Abschluss der Unterweisung wird ein Zertifikat ausgestellt.
Die zusätzlichen Technischen Unterweisungen erfolgen über Vortrag mit
Fragemöglichkeit. Präsentation mit Dokumentation der erfolgten Unterweisung
mit Unterschrift. Der Vortrag wird jährlich aktualisiert.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, jederzeit Anpassungen, Erweiterungen
oder Aktualisierungen des E-Learning-Programms sowie des gesamten
Unterweisungsmanagementsystems durch den Auftragnehmer verlangen oder
durchführen zu lassen. Sollten diese Anpassungen den ursprünglichen
Leistungsumfang wesentlich überschreiten oder eine Neuregelung der
technischen, rechtlichen oder organisatorischen Rahmenbedingungen
erfordern, bleibt der Abschluss einer ergänzenden vertraglichen Vereinbarung
(Zusatzvertrag) vorbehalten.
Für folgende Personengruppen sind sicherheitstechnische Unterweisungen
durchzuführen:
• Verwaltung (elektronisch) (MA ca. 338 StM, LVT Berlin ca. 78) ➔ Unterweisung mittels eLearning
• Haus- und Botendienst z.T. mit Fahrtätigkeit MA 11 StM, LVT Berlin: 2)
• Haustechnik mit Veranstaltungstechnik (MA StM 5, LVT Berlin: 6)
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• IuK (MA StM 8, LVT Berlin: 3)
• Fahrer (MA StM 9, LVT Berlin: 2)
• Küche/Koch und Service (MA StM 4, LVT Berlin: 6 Köche, 6 Service, 5 Zimmer + Frühstück, 3 Lehrlinge Hotelfachkraft)
• Schlossverwaltung Neues Schloss (MA StM 2) • Registratur (MA StM 10, LVT Berlin: 2)
• Poststelle (MA StM 1, LVT Berlin: 1)
- Zu Ziff. II. 1:
Die Besonderheiten bei der Betreuung des StM und der Landesvertretung bei
den Vorsorgeuntersuchungen sind nachfolgend aufgeführt
| G-Untersuchung | StM Stuttgart | LVT Berlin |
|---|---|---|
| G24 - Hautschutz | - | 17 alle 3 Jahre |
| G25 - Fahr- Steuer und Überwachungstätigkeite n Fahrer | 1-4 jährlich 7 alle 3 Jahre | 1 alle 3 Jahre |
| G37- Bildschirmarbeitsplätze | 100 alle 2 Jahre, davon ca. 50/Jahr | 17 alle 3 Jahre |
| G41 - Arbeiten mit Absturzgefahr | - | 1 alle 3 Jahre |
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