CHN_27-01_DCZ_Phase-IV_Verfahrensbeschreibung-und-Angebotsbedingungen.pdf

Dienstleistungen für die vierte Phase des Deutsch-Chinesischen Agrarzentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 08:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Beratungsleistungen im Rahmen des Bilateralen Kooperationspro-

gramms (BKP) des BMLEH:

DEUTSCH-CHINESISCHES AGRARZENTRUM (DCZ), 4. PHASE

Projektnummer: CHN 27-01

Verfahrensbeschreibung und Angebotsbedingungen

vom 16.10.2026

[Seite 2]

Inhalt

1 ALLGEMEINE VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 1

1.1 Ausschreibende Stelle, Ansprechperson 1

1.2 Hinweis zu E-Vergabe 1

1.3 Unklarheiten, Aufklärung, Bieterfragen 2

1.4 Bietergemeinschaft 2

1.5 Subunternehmer 2

1.6 Unterteilung in Lose 3

2 ABLAUF DES VERGABEVERFAHRENS 3

3 ANFORDERUNGEN AN DAS ANGEBOT 4

3.1 Allgemeine Anforderungen 4

3.2 Einzureichende Unterlagen und Eignungskriterien 4 3.2.1 Einzureichende Unterlagen 5 3.2.2 Eignungskriterien und -belege 5

3.3 Einzureichende Unterlagen und Zuschlagskriterien 6 3.3.1 Angaben zur Leistung 6 3.3.2 Zuschlagskriterien 7

4 WERTUNG, ZUSCHLAG UND BINDEFRIST 8

5 INFORMATIONEN ZUR AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN 9

6 WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDE ABSPRACHEN 9

7 DATENSCHUTZ/ VERTRAULICHKEIT 9

8 VERGABEKAMMER 9

9 ANLAGE 1: AUSWERTUNGSSCHEMA TECHNISCHES ANGEBOT 1

10 ANLAGE 2: AUSWERTUNGSSCHEMA FÜR DIE PRÄSENTATION 12

1 1 ANLAG E N ZUR AUS S CHRE I BUNG 15

[Seite 3]

1 Al lg emei ne Ver fah ren sbesti mmung en

Die Beratungsleistungen im Rahmen des BMLEH-BKP-Projektes „Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum, DCZ“, 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01 werden im Rahmen eines of- fenen Verfahrens gemäß §119 Abs. 2 und 3 GWB, §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. Es han- delt sich um „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von § 130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV.

1 . 1 Aus s c hre i be nde S te l le , Anspre c hp e rs on

Die ausschreibende Stelle ist GFA Consulting Group GmbH, Generalbeauftragte des BMLEH für das Bilaterale Kooperationsprogramm, im Folgenden: Auftraggeber.

Adresse: GFA Consulting Group GmbH Wallstr. 15 D - 10179 Berlin

Ansprechperson: Frau Julia Richter

E-Mail: buero-berlin@gfa-group.de

1 . 2 Hi nw e i s zu E -V e rga be

Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Alle notwendigen Informationen über die im Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elekt- ronischer Mittel und verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren können über den folgenden Link jederzeit aufgerufen werden: https://www.evergabe-online.info/e- Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Nutzungsvoraussetzungen/artikel_vgv11.html

Bei Fragen zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform des Bundes und von „Meine e-Vergabe“ so- wie bei technischen Problemen steht den Bietern die Hotline des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren zur Verfügung.

Telefon +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail support@bescha.bund.de Homepage www.evergabe-online.de

Wartungsfenster e-Vergabe (technischer Hinweis): Es ist zu beachten, dass an der e-Vergabe- Plattform des Bundes regelmäßig Wartungsarbeiten erfolgen. Während der entsprechenden Zeiträume kann die Kommunikation (z. B. Angebotsabgabe, Bieterfragen etc.) ggf. einge- schränkt sein. Die Übersicht zu den planbaren Wartungsfenstern kann über den folgenden Link jederzeit aufgerufen werden: https://www.evergabe-online.de/status.html

  • 1 -

[Seite 4]

1 . 3 Unk l a rhe i te n, Aufk l ä rung, Bi e te rfra ge n

Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständig- keit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüg- lich in Textform darauf hinzuweisen.

Alle Fragen, die mit der vorliegenden Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind nur in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform einzureichen.

Fragen und Antworten werden allen Teilnehmern in anonymisierter Form über die E-Vergabe Plattform www.evergabe-online.de/ zugänglich gemacht. Die Auftraggeberin ist gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV dazu verpflichtet, rechtzeitig eingehende Fragen der Bieter spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende oder inhaltlich unerhebliche Fragen nicht zu beantworten. Die Bieter sind verpflichtet, sich während der Angebotsfrist über etwaige Änderungen an den Vergabe- unterlagen und Informationen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen unter https://www.evergabe-online.de zu informieren.

Die den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen sind ebenso wie diese Unterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Antwortschreiben und Hinweise des Auftraggebers, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen dieser Unterlage vor.

1 . 4 Bi e te rge me i nsc ha ft

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist im Angebot ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Das vertretungsberechtigte Mitglied vertritt die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich gegen- über dem Auftraggeber. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mit- glied der Bietergemeinschaft auch nach ihrer Auflösung gesamtschuldnerisch. Weiterhin ist die Rollen- bzw. Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft im Ange- bot darzulegen.

1 . 5 S ubunte rne hm e r

Der erfolgreiche Bieter hat die Leistung als Auftragnehmer grundsätzlich in eigener Verant- wortung auszuführen. Sofern erforderlich, kann sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritter (Unterauftragnehmer) bedienen. Dies erfordert die vorherige Zustimmung des Auftrag- gebers. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Unterauftragnehmer und der GFA kommt nicht zustande. Soweit ein Bieter bereits im Vergabeverfahren beabsichtigt, die Ausführung von Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen, hat er Art und Umfang der zu übertragenden Leistungs- teile bereits im Angebot zu benennen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunter- nehmer, die wesentliche Teile der Leistung erbringen, zu benennen und rechtsverbindlich un- terschriebene Verpflichtungserklärungen vorzulegen, in denen sich der jeweilige Subunter- nehmer verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung zu über- nehmen. Auf Anforderung des Auftraggebers sind außerdem Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zum Nachweis der Eignung (s. 3.2.1 und 3.2.2) für die Unterauf- tragnehmer vorzulegen. Ein Austausch von Subunternehmern während der Vertragslaufzeit ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.

  • 2 -

[Seite 5]

1 . 6 Unte rte i l ung i n Los e

Eine Aufteilung in Lose findet nicht statt.

2 Ab l au f d es Ver gab ever fah r en s

Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gemäß §119 Abs. 2 und 3 GWB, §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. Er betrifft „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von §130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV. Bei Unklarheiten über das Angebot oder einzelne Angebotsinhalte behält sich die Vergabe- stelle vor, diese in schriftlicher Form nach § 15 Abs. 5 VgV aufzuklären. Nachträgliche Ver- handlungen über Angebotsinhalte und -preise sind ausgeschlossen. Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Verträge werden nur mit geeigneten Unternehmen geschlossen, für die keine Ausschluss- gründe vorliegen. Das Angebot muss alle nachstehend in Kapitel 3 genannten Erklärungen und Angaben um- fassen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Die GFA Consulting Group GmbH behält sich die Nachforderung von fehlenden Unterlagen vor.

Nachträgliche Änderungen, Berichtigungen und/oder Ergänzungen sind durch Abgabe eines neuen Angebotes (= Ersatzangebotes) möglich. Ein Ersatzangebot muss auch dann übermit- telt werden, wenn das ursprüngliche Angebot unvollständig ist.

Im Angebotsvordruck muss das federführende Unternehmen angegeben werden. Angebote können in Textform über die Webanwendung AnA Web auf www.evergabe-on- line.de abgegeben werden.

Dateien dürfen nicht komprimiert werden, d.h. es darf kein zip-Ordner gesendet werden. Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig an die e-Vergabe-Plattform des Bundes übermittelt werden. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Änderungen, Berichtigungen und/oder Ergänzungen des Angebotes (=Ersatzangebot). Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist die Zeitangabe der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Nachdem ein Angebot er- folgreich an die e-Vergabe-Plattform des Bundes übermittelt wurde, sendet diese dem Bieter automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Angebotsfrist endet mit dem Schlusstermin für die Einreichung am

16.11.2026 um 10:00 Uhr.

Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine öffentliche Angebotsöffnung findet nicht statt. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Die Kosten der Angebotserstellung und -abgabe werden nicht erstattet. Diese Kosten, inklu- sive der Kosten der Angebotspräsentation und der Interviews der vorgeschlagenen Kandida- ten/Experten, müssen vom Bieter getragen werden. Der Vertragsschluss steht unter Vorbehalt der finalen Abstimmung und Unterzeichnung einer Durchführungsvereinbarung der GFA Consulting Group GmbH als Generalbeauftragte des

  • 3 -

[Seite 6]

Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat der Bundesrepublik Deutsch- land mit dem Foreign Economic Cooperation Centre (FECC) als zentralen operativen Partner des DCZ. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots und zur Erfüllung des evtl. folgenden Auftrags benutzt werden. Jegliche Nutzung oder Weitergabe für andere Zwecke ist untersagt.

3 An ford erungen an d as An gebo t

3 . 1 Al l ge me i ne Anforde runge n

Die Angebote sind in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Spra- che zu erstellen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Mit dem Angebot sind auch die unterzeichneten (Eigen-) Erklärungen sowie Eignungsnach- weise einzufügen und die Unterlagen zu den Ausschlussgründen. Bieter können zur Abgabe von formfreien Eigenerklärungen die „Einheitliche Europäische Ei- generklärung“ (§ 50 VgV) nutzen. Es ist jedoch dabei zu berücksichtigen, dass die Vergabe- stelle im Laufe der Angebotswertung ggf. Nachweise zu den Eigenerklärungen mit kurzer Fristsetzung abfordert, sofern Nachweise in den nachstehend aufgeführten Anforderungen verlangt werden. Nachweisen und Bescheinigungen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache beizufügen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren aus- geschlossen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Ausschlussgründe nach § 57 VgV hin. Änderungen und Ergänzungen an den Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebotes von den Vergabeunterlagen haben nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen und somit ein Aus- schlussgrund darstellt. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen [d.h. an seinem Angebot] müssen zweifels- frei sein. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes durch den Bieter sind vor Ablauf der Angebotsfrist in gleicher Form wie das Angebot einzureichen.

3 . 2 E i nzure i c he nde Unte rl a ge n und E i gnungs k ri - te ri e n

Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Be- scheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage von Unterlagen und Nach- weisen in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.

Die Nachweise dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht älter als sechs Monate sein.

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen werden die Nachweise in Summe bewertet.

  • 4 -

[Seite 7]

Eignungsleihe: Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen be- dienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, kann z.B. eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden. (siehe 3.2.1 10). Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit kann sich der Bieter nur dann der Ka- pazitäten eines anderen Unternehmens bedienen, wenn die anderen Unternehmen die Leis- tungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann sich der Bieter nur dann der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens bedienen, wenn sich das andere Unter- nehmen gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, entsprechend dem Umfang der Eignungs- leihe gesamtschuldnerisch haften (§ 47 Abs. 3 VgV).

Der Bieter hat folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen, wobei die Nichtvorlage den Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren zur Folge hat (A= Ausschlusskrite- rium). Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Kommt der Bieter dieser erneuten Fristsetzung nicht nach, wird sein Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausge- schlossen (§ 57 Abs.1 Nr. 2 VgV).

    1. 1 Ei nzur ei chende Unt erl agen
  1. Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Stand- orte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)

  2. Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leis- tung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)

  3. Formfreie Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie nach den dort in Bezug genommenen besonderen gesetzlichen Ausschlusstatbe- ständen, insbesondere § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und, soweit anwendbar, § 14 BTTG; gegebenenfalls Angaben zu erfolgten Selbstreini- gungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB (A) Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber aktuell keine Möglichkeit zum Zugriff auf das Wettbewerbsregister hat. Der für den Zuschlag vorgesehenen Bieter wird aufgefordert werden eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister vorzulegen.

  4. sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)

  5. sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunterneh- men unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungs- teils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungs- bestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Ver- pflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)

  6. sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklä- rung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)

    1. 2 Ei gnungskr it eri en und - bel ege Verträge werden nur mit geeigneten Unternehmen geschlossen. Zur Prüfung seiner Eignung hat der Bieter folgende Angaben/Nachweise zu erbringen, wobei die Nichtvorlage den Aus-
  • 5 -

[Seite 8]

schluss des Angebots vom weiteren Verfahren zur Folge hat (A= Ausschlusskriterium). Feh- lende Unterlagen können unter Fristsetzung nachgefordert werden. Kommt der Bieter dieser erneuten Fristsetzung nicht nach, wird sein Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs.1 Nr. 2 VgV).

  1. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
  2. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigener- klärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bie- tergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnitt- lich mindestens 500.000 EUR pro Jahr betragen haben. (A)
  3. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand von:
  • Referenzen über mindestens drei Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Bera- tungs- bzw. Netzwerkleistungen im Bereich Agrarpolitik außerhalb Deutschlands (im Zeitraum der letzten acht Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschie- dener Referenzen (z.B. zwei Referenzen à 1,5 Jahre); (A)

  • Referenzen über mindestens drei Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Koopera- tionsprojekten mit Partnern aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft außerhalb Deutschlands (im Zeitraum der letzten acht Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener Referenzen (z.B. zwei Referenzen à 1,5 Jahre); (A)

  • Referenzen über mindestens drei Jahre Erfahrung in der Volksrepublik China (im Zeit- raum der letzten acht Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen; (A)

  • Referenzen über mindestens drei Jahre Erfahrung mit der Betreuung und Durchfüh- rung internationaler Projekte mit Langzeitfachkräften (im Zeitraum der letzten acht Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich über- lappender Referenzen; (A)

Referenzen sind jeweils unter Angabe des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers und der Höhe des Auftragswertes und des prozentualen Anteils des Bieters am Auftragswert einzureichen.

3 . 3 E i nzure i c he nde Unte rl a ge n und Zus c hl a gs k ri - te ri e n

    1. 1 A ngaben zur Lei st ung Das Angebot muss Ausführungen zu den unter 3.3.2 Zuschlagskriterien genannten Aspekten enthalten:

− Technisches Angebot samt indikativem Arbeitsplan und Personalkonzept,

− Preisangebot.

  • 6 -

[Seite 9]

    1. 2 Zuschl agskr it er i en Das Angebot muss hinreichende Ausführungen zu den nachfolgend genannten Aspekten be- inhalten. Es handelt sich dabei um Wertungskriterien (W = Wertungskriterium), die nach Be- deutung gewichtet werden. a) Technisches Angebot (W Gewichtung 40 %) Für das Technische Angebot können 100/100 Punkte erreicht werden. Mindestens 70/100 Punkten müssen erreicht werden, um weiter berücksichtigt zu werden. Das Ergebnis des Technischen Angebotes geht prozentual in die Gesamtauswertung ein. Die max. 100 Punkte für das Technische Angebot setzen sich wie folgt zusammen:
  1. Ansatz und Methodik der Umsetzung inklusive indikativem Arbeitsplan: bis zu 15 Punkte

  2. Konzept für die Arbeitsgruppen bis zu 10 Punkte

  3. Personal- und Organisationskonzept zur effizienten Leitung und Durchführung des DCZ inkl. Backstopping: bis zu 5 Punkte

Hinweis: Die Punkte 1), 2) und 3) müssen nicht separat erstellt werden, sondern können Teil eines einheitlichen Technischen Angebots sein

  1. Personal: Insgesamt bis zu 70 Punkte, davon:
  • LZF 1 – Projektleitung DCZ bis zu 19 Punkte
  • LZF 2 – Leitung Wissenschaftsdialog bis zu 9 Punkte
  • LZF 3 – Business Coordinator bis zu 9 Punkte
  • LZF 4 – Fachkraft Politikanalyse bis zu 9 Punkte
  • LZF 5 – Fachkraft Agrarpraxis/Komponentenleitung bis zu 15 Punkte
  • LZF 6 – Fachkraft (Agronomie) bis zu 9 Punkte Hinweis: Ein Nichterfüllen in der Leistungsbeschreibung und in der Anlage in Kapitel 9 auf- geführter erforderlicher Mindestanforderungen (insb. beim Personal) führt zu einem Aus- schluss des Angebotes. Die Erfüllung wünschenswerter weiterer Qualifikationen (von Vorteil) führt zu höherer Punktbewertung der jeweiligen Fachkraft, wobei die Bewertung gemäß dem Gesamtein- druck der jeweiligen Personen erfolgt, entsprechend der Einschätzung, inwieweit sie mit den Qualifikationen und Erfahrungen in der Lage sind, die geforderten Aufgaben in wel- chem Maße zu erfüllen.

Einzelheiten zu Anforderungen und Bewertung des Technischen Angebots finden sich in der Anlage in Kapitel 9.

b) Preisangebote (W Gewichtung 30 %) Der maximale Wert des Auftrags von Januar 2027 bis Dezember 2029 beträgt bis zu 3.315.000,00 Mio. EUR (bis zu 2.785.714,00 EUR netto).

Der jeweilige Höchstbetrag für die einzelnen Jahre beträgt brutto:

  • 7 -

[Seite 10]

Der jeweilige Höchstbetrag für die einzelnen Jahre beträgt brutto: 2027 bis zu 1.105.000 EUR 2028 bis zu 1.100.000 EUR 2029 bis zu 1.110.000 EUR

Bei Ausübung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber erhöht sich die Auf- tragssumme zusätzlich um bis zu 2.210.000,00 brutto:

2030 bis zu 1.100.000 EUR 2031 bis zu 1.110.000 EUR

Die gesamte Summe von Januar 2027 bis Dezember 2031 inklusive Verlängerung beträgt demnach bis zu 5.525.000,00 Mio. Euro brutto (bis zu 4.642.857,14 EUR netto).

Für die Preisangebote müssen die Vorlagen (Mengengerüst) jeweils für jedes Kalenderjahr gesondert ausgefüllt werden. Die dort aufgeführten Mindestangaben für Fachkraftmonate oder Fachkrafttage müssen erfüllt sein. Die o.g. Höchstbeträge pro Jahr dürfen nicht überschritten werden. Änderungen bereits vorgegebener Einträge in der Vorlage sind nicht erlaubt. Hin- weis: Auch für den optionalen Verlängerungszeitraum muss ein finanzielles Angebot abgegeben werden. Die jeweils zugrunde gelegte Umsatzsteuer ist anzugeben. Erreicht werden können 100 von 100 Punkten. Höchstwertung für das günstigste Angebot (für die Auftragszeit mit Verlängerungsoption). Die Punkte der finanziellen Angebote anderer Anbieter werden folgendermaßen ermittelt: günstigstes Angebot / Angebot des jeweils anderen Bieters x 100.

c) Präsentation (W Gewichtung 30 %) Bieter, die nach Auswertung des technischen Angebots und des Preisangebots noch einen Zuschlag erhalten können, werden kurzfristig zu einer Online-Präsentation eingeladen.

  • Die Präsentation dauert voraussichtlich 90 Minuten. Dabei stellt der Bieter (vertreten durch die LZF 1, LZF 2, LZF 3, LZF 4, LZF 5, LZF 6 sowie Vertreterinnen und/oder Vertreter des Backstopping-Teams) in einer etwa 30-minütigen Präsen- tation die Elemente des Technischen Angebotes inklusive Personal- und Organisati- onskonzept vor. Anschließend werden zum Technischen Angebot und zum Personal- konzept Fragen gestellt. Die Präsentation wird voraussichtlich als Videokonferenz stattfinden. Nähere Informationen werden dem Bieter mit der Einladung mitgeteilt. Für die Präsentation können insgesamt 100/100 Punkte erreicht werden. Einzelheiten zu Anforderungen und Bewertung der Präsentation finden sich in der An- lage in Kapitel 10.

4 Wer tung , Zuschl ag u nd B ind efr i st

Die Angebote werden entsprechend den o.g. Wertungskriterien bewertet.

  • Technisches Angebot: mind. 70 bis zu 100 Punkte, für die weitere Bewertung sind mindestens 70 Punkte erforderlich, Gewichtung 40%

  • 8 -

[Seite 11]

  • Finanzielles Angebot: bis zu 100 Punkte, Gewichtung 30%
  • Präsentation: bis zu 100 Punkte, Gewichtung 30% Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (mit den meisten Punkten nach Gewich- tung) erteilt. Die nicht berücksichtigten Bieter werden vor Zuschlagserteilung gemäß §134 GWB informiert. Die Bindefrist endet am 31.03.2027. Bis zu diesem Termin sind die Bieter an ihr Angebot gebunden, sofern dieses nicht wirksam zurückgezogen wurde. Die Ausschreibung und der Projektstart erfolgen vorbehaltlich der finalen Abstimmung und Unterzeichnung einer Durchführungsvereinbarung der GFA Consulting Group GmbH als Ge- neralbeauftragte des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat der Bun- desrepublik Deutschland und dem Foreign Economic Cooperation Centre (FECC) als zentra- len operativen Partner des DCZ.

5 I n for matio n en zu r Au sführ ung d er L eis-

tun g en

Der Ausführungszeitraum dauert voraussichtlich vom 01.2027 – 12.2029 (mit der Option ver- längert sich der Zeitraum um bis zu 2 Jahre, bis 12.2031). Die Ausführung der Leistungen richtet sich nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leis- tungen, Teil B (VOL-B), den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für Aufträge der GFA Consulting Group GmbH als Generalbeauftragte des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für die weltweite technische Zusammenarbeit der Bundesregierung im Agrar- und Ernährungsbereich und im Bereich der internationalen nachhaltigen Waldbewirt- schaftung und den Bedingungen des Vertragsentwurfs sowie zugehörigen Richtlinien.

6 Wettb ewerb sb esch r än kend e Ab sp r achen

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebotes. Werden diese erst nach Zuschlagserteilung bekannt, berechtigen sie den Auftraggeber zur Kündi- gung des Vertrages.

7 D aten schu tz/ Ver t r au li chkei t

Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezoge- nen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und nicht- berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.

8 Verg abeka mmer

Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes [siehe Bekanntmachung] wenden. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu be- gründen (§ 161 Abs. 1 Satz 1 GWB).

  • 9 -

[Seite 12]

15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Be- werber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:

„§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

[…]

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab- satz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Be- teiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kennt- lich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheim- nisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

  • 10 -

[Seite 13]

9 An l ag e 1: Auswer tun g s sch ema T echnisch es Ang ebo t

Gliederung:DCZ 27-01 ErläuterungMaximale PunktePunkteBegründung
Anbie-
ter n
1. Ansatz und Me- thodik der Umset- zungBei Ansatz und Methodik der Umsetzung soll detailliert erläutert werden, wie der Bieter die15
Zielsetzung des Projektes versteht und den Auftrag im Falle der Zuschlagserteilung prak-
tisch umsetzen würde. Dabei sollen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ergeb-
nis- und Aufgabenbestandteile berücksichtigt werden, sowie das Zusammenspiel der Steu-
erungsinstrumente (Projektsteuerungsgruppe (PSG), Arbeitsgruppen, Dialog- und Aus-
tauschformate sowie Wirtschafts- und Innovationsformate). Ergänzend werden die Einbin-
dung eines wirkungsorientierten Monitorings (WoM) sowie die systematische Nutzung von
präsenz- und virtuellen Formaten zur Kommunikation, Wissensvermittlung und allgemeinen
Durchführung beschrieben. Zudem werden Ansätze für eine zielgruppengerechte Aufberei-
tung und Dissemination von Projektergebnissen, beispielsweise für Verbände, skizziert und
Möglichkeiten für den Einsatz digitaler Werkzeuge im Monitoring, Wissensmanagement und
in der Zusammenarbeit aufgezeigt.
Erforderlich ist zudem die Vorlage eines nachvollziehbaren und realistisch umsetzbaren in-
dikativen Arbeitsplans für die gesamte Projektlaufzeit. Dieser soll insbesondere die Einrich-
tung und Operationalisierung der Arbeitsgruppen, die erste Projektsteuerungsgruppensit-
zung, die Festlegung bzw. Bestätigung der jährlichen Schwerpunktthemen, die regelmäßi-
gen Sitzungen der Arbeitsgruppen, die Bearbeitung der Fachthemen, die Durchführung von
Workshops und Fachinformationsreisen, die Erstellung und Dissemination von Studien und
Policy Briefs sowie die Vorbereitung und Durchführung der jährlichen DCAW umfassen. In
dem Arbeitsplan sind Zuständigkeiten anzugeben.
Höchstwertung für ein umfassendes, vollständig überzeugendes und den praktischen und
kontextspezifischen Anforderungen des Auftrags gerecht werdendes Konzept, das die im
Rahmen der DCZ-Planung entwickelte Struktur aus Praxisdialog Handels- und Wirtschafts-
kooperation (E1), politischem Dialog (E2), Wissenschafts- und Innovationsdialog (E3) sowie
Wirtschafts- und Wissensnetzwerk: Nachhaltige und ressourcenschonende Landwirt-
schaftssysteme schlüssig (E4) aufgreift und diese zu einem kohärenten Gesamtansatz ver-
bindet. Das Konzept soll insbesondere eine klare und praxisnahe Rolle des DCZ als koordi-
  • 1 -

[Seite 14]

nierendes Sekretariat, eine flexible und ergebnisorientierte Arbeitsweise der Arbeitsgrup-
pen, die systematische Aufbereitung und Einspeisung von Ergebnissen in den politischen
Dialog sowie die Nutzung der DCAW, von Fachinformationsreisen und digitalen Austausch-
formaten als zentrale Instrumente der Zusammenarbeit erkennen lassen. Es soll darüber
hinaus eine nachvollziehbare wirkungsorientierte Steuerung und einen realistischen, zu-
gleich flexiblen Arbeitsplan aufzeigen und damit eine Auftragsdurchführung auf qualitativ
höchstem Niveau erwarten lassen.
2. Arbeits- gruppen- konzeptIn dem darzulegenden Konzept soll eine Bewertung und weitere Ausarbeitung der in der10
PuL aufgeführten Vorüberlegungen zur Etablierung und Umsetzung der Arbeitsgruppen er-
folgen. Dargestellt werden sollen die Arbeitsgruppen entlang der Ergebnisse, Vorschläge
für deren Zusammensetzung und Steuerung, Themenauswahl und Arbeitsweise sowie Rol-
len und Verantwortlichkeiten.
Höchstwertung für ein umfassendes, vollständig überzeugendes und den praktischen An-
forderungen des Auftrags gerecht werdendes Konzept, das eine Umsetzung der Rolle der
Arbeitsgruppen in der bilateralen Zusammenarbeit im Sinne der Projektziels und der Ergeb-
nisse des DCZ auf qualitativ höchstem Niveau erwarten lässt.
3. Organisa- tions- und Per- sonalkon- zeptDarstellung eines Personal- und Steuerungskonzepts für die 4. Phase des DCZ, welches5
die Vielzahl an Themen und Komponenten sowie die dadurch entstehende Komplexität der
einzubindenden Akteure in Relation zu dem LZF Team, den direkten operativen Partnern
und dem Backstopping abbildet und Vorschläge für eine Organisations- und Steuerungs-
struktur innerhalb des DCZ Teams sowie im Rahmen der externen Steuerung durch
BMLEH und GFA sowie MARA abbildet. Insbesondere soll dabei auch der selbst zu wäh-
lende Grad der organisatorischen Unabhängigkeit von Komponente/Ergebnis 4 im Verhält-
nis zu den anderen 3 Ergebnissen bei gleichzeitiger enger fachlicher Einbindung zur Disse-
mination von Outputs dargestellt werden. Integriert ist ein Backstopping-Konzept, welches
Aufgaben (z.B. im Bereich Qualitätskontrolle, Vertragsmanagement, administrative Abwick-
lung, Monitoring) verteilt und darstellt von welchen Personen im Falle der Zuschlagsertei-
lung diese Aufgaben geleistet werden. Lebensläufe der für das Backstopping zuständigen
Personen sind in der Anlage beizufügen.
Höchstwertung für ein umfassendes, vollständig überzeugendes und den praktischen An-
forderungen des Auftrags gerecht werdendes Organisations- und Personalkonzept, wel-
ches die verschiedenen Hierarchie-, Arbeits- und Ergebnisbeziehungen und verbundene
Abstimmungsprozesse strukturiert darstellt und damit eine nachvollziehbare Grundlage für
eine maximal effiziente und effektive Umsetzung der Ziele des DCZ bildet. Umfassende
Darstellung des Backstopping-Teams, das in der Lage ist, sämtliche Backstopping-Aufga-
bengebiete durch einschlägige und relevante Qualifikation und Erfahrung vollumfänglich in
  • 2 -

[Seite 15]

höchster Qualität abzudecken und gleichzeitig eine hohe Flexibilität aufweist, die komplexe
Personalstruktur vor Ort zu unterstützen und Konflikte zielgerichtet zu lösen
4. PersonalDas Personalkapitel umfasst eine detaillierte Vorstellung des für die spätere Auftragserfül-70 (siehe Unter- punkte)Siehe Unter- punkte
lung vorgesehenen Projektteams. Von den vorgesehenen Langzeitfachkräften unterzeich-
nete Lebensläufe und eine Übersichtsliste der KZF (mit Angaben zum Bildungsabschluss
inkl. Fachrichtung, Berufserfahrung inklusive spezifische Bereiche, Regionalerfahrung und
Sprachkenntnissen) sind dem Angebot beizufügen. Gemäß den in der Leistungsbeschrei-
bung aufgeführten Anforderungen an das Personal werden folgende Unterpunkte gegeben:
Höchstwertung entlang der folgenden Unterkategorien.
LZF 1Team- leitungMindestanforderung:1 (bei Nichterfüllung Ausschluss des An- gebotes, bei Erfül- lung 1 Punkt)
• Abgeschlossenes Hochschulstudium (mind. Master/Diplom)
• Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
• Deutschkenntnisse C1 oder vergleichbares Niveau nach dem Europäischen Refe-
renzrahmen für Sprachen. (hier im ganzen Dokument als Referenz genutzt)
• Englischkenntnisse auf Niveau C1 in Wort und Schrift
Die Erfüllung wünschenswerter weiterer Qualifikationen (von Vorteil) führt zu höherer Punkt-18
bewertung der jeweiligen Fachkraft, wobei die Bewertung gemäß dem Gesamteindruck der
jeweiligen Personen erfolgt, entsprechend der Einschätzung, inwieweit sie mit den Qualifi-
kationen und Erfahrungen in der Lage sind, die geforderten Aufgaben (siehe PuL) in wel-
chem Maße zu erfüllen. Die Reihenfolge der Qualifikationen impliziert keine Gewichtung.
Weitere Qualifikationen / Erfahrungen (von Vorteil):
Fachlicher Hintergrund
• Abgeschlossenes Hochschulstudium in Agrarwissenschaften, Agrarökonomie oder
einem vergleichbaren Fachbereich
• Kenntnisse agrarpolitischer Rahmenbedingungen in Deutschland, der EU und inter-
nationalen Kontexten
• Erfahrung in der Politikberatung und in der Zusammenarbeit mit Ministerien und öf-
fentlichen Institutionen
• Erfahrung in der Erstellung von Studien, Strategien und fachlichen Konzepten im
Agrar- und Ernährungssektor
  • 3 -

[Seite 16]

• Kenntnisse in Agrarökologie und/oder ökologischer Landwirtschaft sowie Transfor-
mationsprozessen in Agrar- und Ernährungssystemen
Regionalexpertise und Sprachkenntnisse
• Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Asien, insbesondere China
• Chinesische Sprachkenntnisse
• Erfahrung in der Arbeit in politisch sensiblen Kontexten
Methodische Kompetenz
• Erfahrung in der Leitung interdisziplinärer und internationaler Teams
• Fähigkeiten in strategischem Management, Projektsteuerung und wirkungsorientier-
tem Monitoring (M&E/WoM)
• Koordinations- und Kommunikationsfähigkeiten sowie interkulturelle Kompetenz
• Erfahrung im Stakeholder-Management (Politik, Wissenschaft, Privatsektor, Zivilge-
sellschaft)
• Erfahrung in der Konzeption und Moderation von Dialogformaten sowie in der Orga-
nisation hochrangiger Veranstaltungen
LZF 2 Lei- tung Wissen- schaftsdia- logMindestanforderung:1 (bei Nichterfüllung Ausschluss des An- gebotes, bei Erfül- lung 1 Punkt)
• Abgeschlossenes Hochschulstudium (mind. Master/Diplom)
• Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
• Englischkenntnisse (C1 oder vergleichbares Niveau) in Wort und Schrift
• Deutschkenntnisse (C1 oder vergleichbares Niveau) in Wort und Schrift
Die Erfüllung wünschenswerter weiterer Qualifikationen (von Vorteil) führt zu höherer Punkt-8
bewertung der jeweiligen Fachkraft, wobei die Bewertung gemäß dem Gesamteindruck der
jeweiligen Personen erfolgt, entsprechend der Einschätzung, inwieweit sie mit den Qualifi-
kationen und Erfahrungen in der Lage sind, die geforderten Aufgaben (siehe PuL) in wel-
chem Maße zu erfüllen. Die Reihenfolge der Qualifikationen impliziert keine Gewichtung.
Weitere Qualifikationen / Erfahrungen (von Vorteil):
Fachlicher Hintergrund
  • 4 -

[Seite 17]

• Abgeschlossenes Hochschulstudium (vorzugsweise Promotion) in Agrarwissen-
schaften, Umweltwissenschaften oder einem anderen relevanten Fachgebiet
• Erfahrung in der wissenschaftlichen Arbeit (z. B. Forschung, Publikationen, Koordi-
nation von Forschungsprojekten)
• Kenntnisse im Bereich Agrarökologie, nachhaltige Landwirtschaft oder verwandter
Themenfelder
• Verständnis für die Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis
• Erfahrung in der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit
• Sensibilität im Umgang mit politisch anspruchsvollen Kontexten
Regionalexpertise und Sprachkenntnisse
• Erfahrungen in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Asien, insbesondere
China
• Chinesische Sprachkenntnisse
• Erfahrung in der Arbeit in politisch sensiblen Kontexten
Methodische Kompetenz
• Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Dialogformaten und wissen-
schaftlichen Veranstaltungen
• Erfahrung in der angewandten Forschung für oder in Kooperation mit der Wirtschaft
• Fähigkeit zur Aufbereitung komplexer wissenschaftlicher Inhalte für unterschiedliche
Zielgruppen
• Strukturierte und eigenständige Arbeitsweise sowie organisatorische Fähigkeiten
• Kommunikations- und Vernetzungsfähigkeiten
• Erfahrung in der Arbeit in internationalen und interdisziplinären Teams
• Fähigkeit zur Moderation von Fachdialogen und Workshops
Mindestanforderung:1 (bei Nichterfüllung
• Abgeschlossenes Hochschulstudium
  • 5 -

[Seite 18]

LFZ 3 Busi- ness Coordi- nator• Mindestens 5 Jahre BerufserfahrungAusschluss des An- gebotes, bei Erfül- lung 1 Punkt)
• Englischkenntnisse auf C1 oder vergleichbares Niveau in Wort und Schrift
Die Erfüllung wünschenswerter weiterer Qualifikationen (von Vorteil) führt zu höherer Punkt-8
bewertung der jeweiligen Fachkraft, wobei die Bewertung gemäß dem Gesamteindruck der
jeweiligen Personen erfolgt, entsprechend der Einschätzung, inwieweit sie mit den Qualifi-
kationen und Erfahrungen in der Lage sind, die geforderten Aufgaben (siehe PuL) in wel-
chem Maße zu erfüllen. Die Reihenfolge der Qualifikationen impliziert keine Gewichtung.
Weitere Qualifikationen / Erfahrungen (von Vorteil):
Fachlicher Hintergrund
• Abgeschlossenes Hochschulstudium in Agrarwissenschaften, Agrarökonomie, Wirt-
schaftswissenschaften oder einem vergleichbaren Bereich
• Kenntnisse zu agrarwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie Markt- und Wert-
schöpfungskettenanalysen
• Arbeitserfahrung mit Bezug zu Privatsektorentwicklung, AHK und weiteren Kam-
mern, Wirtschaftsverbänden
• Kenntnisse zu agrarhandelsspezifischen Fragestellungen (bspw. SPS, IPR,
PDO/PGI) und/oder Zulassungsfragen im Bereich Landtechnik
• Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen im Agrar- und Ernährungssektor
• Erfahrung im Austausch mit politischen Institutionen und/oder öffentlichen Akteuren
Regionalexpertise und Sprachkenntnisse
• Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Asien, insbesondere China
• Deutschkenntnisse
• Chinesische Sprachkenntnisse
• Sensibilität im Umgang mit politisch anspruchsvollen Kontexten
• Erfahrung in der unmittelbaren Zusammenarbeit mit deutschen/europäischen Agrar-
technik-/Ernährungswirtschaftsfirmen außerhalb Deutschlands, möglichst in Asien
Methodische Kompetenzen
  • 6 -

[Seite 19]

• Erfahrung in der Koordination von Projektkomponenten und Aktivitäten in internatio-
nalen Teams
• Kommunikations- und Vernetzungsfähigkeiten, insbesondere im Umgang mit unter-
schiedlichen Stakeholdergruppen (Privatsektor, Politik, Wissenschaft)
• Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Dialogfor-
maten mit der Wirtschaft, insbesondere Messen, Roundtables,…
• Erfahrung in der Erstellung von Studien, Policy Briefs
LZF 4 Poli- tikanalyseMindestanforderung:1 (bei Nichterfüllung Ausschluss des An- gebotes, bei Erfül- lung 1 Punkt)
• Abgeschlossenes Hochschulstudium (mind. Master/Diplom)
• Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Agrarpolitik und/oder Agrarwirtschaft
in China
• Sehr gute Chinesischkenntnisse (Muttersprache, HSK 6 oder gleiches Niveau in ver-
gleichbarem Test)
• Englischkenntnisse auf B2 oder vergleichbares Niveau in Wort und Schrift.
Die Erfüllung wünschenswerter weiterer Qualifikationen (von Vorteil) führt zu höherer Punkt-8
bewertung der jeweiligen Fachkraft, wobei die Bewertung gemäß dem Gesamteindruck der
jeweiligen Personen erfolgt, entsprechend der Einschätzung, inwieweit sie mit den Qualifi-
kationen und Erfahrungen in der Lage sind, die geforderten Aufgaben (siehe PuL) in wel-
chem Maße zu erfüllen. Die Reihenfolge der Qualifikationen impliziert keine Gewichtung.
Weitere Qualifikationen / Erfahrungen (von Vorteil):
Fachlicher Hintergrund
• Abgeschlossenes Hochschulstudium in Agrarwissenschaften, Agrarökonomie, Länd-
liche Entwicklung oder einem vergleichbaren Bereich
• Erfahrung in den Bereichen Agrarpolitik, nachhaltige Landwirtschaft, Forschung oder
internationaler Zusammenarbeit
• Spezifische Erfahrung im Bereich Agrarhandelspolitik
• Verständnis agrarpolitischer und agrarwirtschaftlicher Zusammenhänge
• Erfahrung in der Erstellung analytischer Produkte (Studien, Policy Briefs, Berichte)
• Erfahrung in der Zusammenarbeit mit internationalen Projekten oder Organisationen
  • 7 -

[Seite 20]

• Kenntnisse nationaler institutioneller Strukturen sowie relevanter politischer Pro-
zesse
• Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Stakeholdergruppen
Regionalexpertise und Sprachkenntnisse
• Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Asien, insbesondere China
• Erfahrung in der Arbeit in politisch sensiblen Kontexten
• Deutschkenntnisse
Methodische Kompetenz
• Fähigkeit, komplexe Inhalte zielgruppengerecht aufzubereiten
• Erfahrung mit Monitoring- und Evaluierungsansätzen
• Teamfähigkeit und interkulturelle Kompetenz
• Kommunikationsfähigkeiten in einem internationalen Arbeitsumfeld
LZF 5 Fach- kraft Agrar- praxis/Kom- ponentenlei- tung 4Mindestanforderungen:1 (bei Nichterfüllung Ausschluss des An- gebotes, bei Erfül- lung 1 Punkt)
• Abgeschlossenes Hochschulstudium
• Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
• Englischkenntnisse C1 (oder vergleichbares Niveau) in Wort und Schrift
• Deutschkenntnisse B2 (oder vergleichbares Niveau) in Wort und Schrift
Die Erfüllung wünschenswerter weiterer Qualifikationen (von Vorteil) führt zu höherer Punkt-14
bewertung der jeweiligen Fachkraft, wobei die Bewertung gemäß dem Gesamteindruck der
jeweiligen Personen erfolgt, entsprechend der Einschätzung, inwieweit sie mit den Qualifi-
kationen und Erfahrungen in der Lage sind, die geforderten Aufgaben (siehe PuL) in wel-
chem Maße zu erfüllen. Die Reihenfolge der Qualifikationen impliziert keine Gewichtung.
Weitere Qualifikationen / Erfahrungen (von Vorteil):
Fachlicher Hintergrund
  • 8 -

[Seite 21]

• Abgeschlossenes Hochschulstudium in Agrarwissenschaften, Agrarökologie, Ag-
rarökonomie, Tierproduktion, nachhaltiger Landwirtschaft oder einem vergleichbaren
Bereich
• Kenntnisse in Agrarökologie, nachhaltiger Landwirtschaft oder ressourcenschonen-
den Produktionssystemen, insbesondere Kreislaufwirtschaft
• Erfahrung in der Vorbereitung, Durchführung und Analyse von Feldversuchen
• Erfahrung in praxisnaher Beratung von Landwirtinnen und Landwirten
• Erfahrung im Bereich Landtechnik und/oder Tierproduktion/Milchviehwirtschaft
• Kenntnisse zu agrarwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten und Marktmechanismen
Regionalexpertise und Sprachkenntnisse:
• Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Asi-en, insbesondere China
• Chinesische Sprachkenntnisse
Methodische Kompetenz:
• Erfahrung in der Arbeit in politisch sensiblen Kontexten
• Erfahrung im Aufbau und Management von Netzwerken und Praxisplattformen
• Fähigkeit zur Kommunikation zwischen Praxis, Wissenschaft und Wirtschaft
• Erfahrung in der Erstellung von praktischen Ergebnis- und Bildungsmaterialien aus
Ergebnissen der Agrarpraxis.
• Erfahrung in Moderation, Organisation und Durchführung von praxisnahen Work-
shops, Feldtagen und Dialogformaten
• Teamfähigkeit, Eigeninitiative und interkulturelle Kompetenz
LZF 6 (Fach- kraft Agrono- mie)Mindestanforderungen:1 (bei Nichterfüllung Ausschluss des An- gebotes, bei Erfül- lung 1 Punkt)
• Abgeschlossenes Hochschulstudium
• Chinesische Sprachkenntnisse (muttersprachliches Niveau oder HSK 5)
• Englische Sprachkenntnisse (B2 oder vergleichbares Niveau)
  • 9 -

[Seite 22]

Die Erfüllung wünschenswerter weiterer Qualifikationen (von Vorteil) führt zu höherer Punkt-8
bewertung der jeweiligen Fachkraft, wobei die Bewertung gemäß dem Gesamteindruck der
jeweiligen Personen erfolgt, entsprechend der Einschätzung, inwieweit sie mit den Qualifi-
kationen und Erfahrungen in der Lage sind, die geforderten Aufgaben (siehe PuL) in wel-
chem Maße zu erfüllen. Die Reihenfolge der Qualifikationen impliziert keine Gewichtung.
Weitere Qualifikationen / Erfahrungen (von Vorteil):
Fachlicher Hintergrund
• Hochschulstudium in Agrarwissenschaften oder anderen relevanten Fach
• Kenntnisse in Agrarökologie, nachhaltiger Landwirtschaft oder ressourcenschonen-
den Produktionssystemen
• Erfahrung im landwirtschaftlichen Versuchswesen
• Praktische Kenntnisse von Landmaschinen
• Erfahrung in der Tierproduktion und geschlossener Stoffkreisläufe
• Erfahrung in praxisnaher Beratung von Landwirtinnen und Landwirten
• Kenntnisse zu agrarwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten und Marktmechanismen
Regionalexpertise und Sprachkenntnisse:
• Kenntnisse der Betriebsstrukturen und Anbaubedingungen in China
• Deutschkenntnisse
Methodische Kompetenz:
• Erfahrung im Aufbau und Management von Netzwerken und Praxisplattformen
• Planung- und Monitoring von Anbau- und Wirtschaftsdaten landwirtschaftlicher Be-
triebe
• Erfahrung in Moderation, Organisation und Durchführung von praxisnahen Work-
shops, Feldtagen und Dialogformaten
• Teamfähigkeit, Eigeninitiative und interkulturelle Kompetenz
  • 10 -

[Seite 23]

TECHN.100
ANGEBOT
GESAMT
  • 11 -

[Seite 24]

10 AN L AGE 2: Au swer tu ng ssch ema fü r d ie Präsen tatio n

Ausschreibung: DCZ 27-01 Name der Auswertenden:

1) Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit des dargestellten Konzep- tes (max 20 Punkte) *2) Darstellung der Langzeitfachkräfte (max. 70 Punkte) **4) Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit des Backstopping-Konzep- tes und Darstellung des Backstopping-Per- sonals (max 10 Punkte) ***GESAMT (max 100)
NrKri- te- rienNachvoll- ziehbar- keit (max. 10)Schlüssig- keit (Aus- sicht auf Umsetzbar- keit), max. 10TeamleitungLZF 2 – max. 10 Punkte Fachkompe- tenz, Kommuni- kationsfähig- keit, regionale ExpertiseLZF 3 – max.LZF 4 – max. 10 Punkte Fachkompe- tenz, Kommuni- kationsfähig- keit, regionale ExpertiseLZF 5 – max. 10 Punkte Fachkompe- tenz, Kommuni- kationsfähig- keit, regionale ExpertiseLZF 5 – max. 10 Punkte Fachkompe- tenz, Kommuni- kationsfähig- keit, regionale ExpertiseBackstopping-Perso- nal (max. 10 Punkte) Fachkompetenz, Kom- munikationsfähigkeit, re- gionale Expertise, Back- s toppingerfahrungGesamt- punktzahl (gewich- tete Punkte)Gesamt-
.LZF 1 – max. 2010 Punktepunktzahl
PunkteFachkompe-(gewich-
Teamleitungserfah-tenz, Kommu-tete
rung, Fachkompe-nikationsfä-Punkte)
tenz, Kommunikati-higkeit, regio-
onsfähigkeit, regio-nale Expertise
nale Expertise
1Pun
kte
Bie-
ter 1
2Pun
kte
Bie-
ter n
Ge-
wich
tung
  • 12 -

[Seite 25]

1Ge-
wich
tete
Pun
kte
Bie-
ter 1
2Ge-
wich
tete
Pun
kte
Bie-
ter n

Erläuterung zu Auswertungspunkten 1-10 (Begründungen in Anlage beizufügen) 10 – sachlich überzeugend, strukturiert dargestellt – exzellent 9 – sachlich überzeugend, strukturiert dargestellt, sehr gut, bis auf Einzelaspekt 8 – sachlich überzeugend, strukturiert dargestellt, gut, bis auf verschiedene Einzelaspekte 7 – sachlich überzeugend, z.T. strukturiert dargestellt, gut, bis auf verschiedene Einzelaspekte 6 – sachlich zu mehr als 50% überzeugend, z.T. strukturiert dargestellt, gut, bis auf mehrere Einzelaspekte 5 – sachlich zu ca. 50% überzeugend, z.T. strukturiert dargestellt, befriedigend, einzelne Anforderungen nicht vollständig erfüllt 4 – sachlich nicht überwiegend überzeugend, z.T. unstrukturiert dargestellt, befriedigend, verschiedene Anforderungen nicht vollständig erfüllt 3 – sachlich nicht überzeugend, z.T. unstrukturiert dargestellt, ausreichend, verschiedene Anforderungen nicht vollständig erfüllt 2 – sachlich nicht überzeugend, unstrukturiert, ungenügend, Anforderungen größtenteils nicht erfüllt 1 – sachlich schwach, unstrukturiert, Anforderungen nicht erfüllt 0 – sachlich sehr schwach/sachliche Aussagen nicht vorhanden, keine Struktur vorhanden, Anforderungen nicht erfüllt

  • 13 -

[Seite 26]

  • zu 1) Höchstwertung für die nachvollziehbare, umfassende und schlüssige Darstellung des Konzeptes, das den praktischen und kontextspezifischen Anforderungen des Auftrags gerecht wird und eine Auftragserteilung auf qualitativ höchstem Niveau erwarten lässt. ** zu 2) Höchstwertung für eine umfassende Darstellung der Langzeitfachkräfte, die in der Lage sind, die Aufgabengebiete durch einschlägige und relevante Qualifikation und Erfahrung vollumfänglich in höchster Qualität abzudecken und die gleichzeitig eine hohe Flexibilität aufweist. *** zu 3) Höchstwertung für eine umfassende, vollständig überzeugende und den praktischen Anforderungen des Auftrags gerecht werdende Darstellung des Backstopping-Teams, das in der Lage ist, sämtliche Backstopping-Aufgabengebiete durch einschlägige und relevante Qualifikation und Erfahrung vollumfänglich in höchster Qualität abzudecken und gleichzeitig eine hohe Flexibilität auf- weist.
  • 14 -

[Seite 27]

11 An l ag en zu r Au ssch r eib un g

Die wesentlichen Anlagen zur Ausschreibung sind folgende:

Anlage 1: Projekt- und Leistungsbeschreibung (PuL) mit Anlagen

  • P 1: BMLEH-MARA Memorandum of Understanding DCZ von 2026
  • P 2: Rahmenvereinbarung DCZ 2014
  • P 3: Entwurf Durchführungsvereinbarung DCZ-Phase 4 zwischen GFA und FECC
  • P 4: Projektplanungsübersicht (PPÜ eng)
  • P 5: Projektplanungsübersicht (PPÜ deu)

Anlage 2: Mengengerüst (als Vorlage für die Erstellung des Finanziellen Angebotes)

Anlage 3: Handreichung für Durchführungsinstitutionen von BKP-Projekten zur Einrichtung eines wirkungsorientierten Monitorings

Anlage 4: Hinweise zu Nebentätigkeiten von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst als Kurzzeitfachkräfte in Projekten des Bilateralen Kooperationsprogramms

Anlage 5: Vertragsmuster (V) für die ausgeschriebene Leistung mit folgenden Anlagen:

  • V 1: Schiedsgerichtsvertrag
  • V 2: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
  • V 3: GFA-Richtlinie „Richtlinie Reisekosten, Fachinformationsfahrt und Arbeitsessen“ in der derzeit gültigen Fassung
  • V 4: GFA-Richtlinie „Beschaffung mit Anlage Vergabevermerk Beschaffung“ in der derzeit gültigen Fassung
  • V 5: GFA-Richtlinie „Projektberichterstattung“ in der derzeit gültigen Fassung
  • V 6: GFA-Leitfäden für „Seminarbeurteilungen“ in der derzeit gültigen Fassung
  • V 7: GFA-Richtlinie “Öffentlichkeitsarbeit für Projekte im BKP“ in der derzeit gültigen Fassung
  • V 10: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
  • V 11: Merkblatt „Sponsoring“
  • V 12: Erklärung zum verantwortungsvollen unternehmerischen Verhalten multinationaler Unternehmen
  • V 13: Erklärung zur Weiterleitung von personenbezogenen Daten (DSGVO)

Hinweis: Folgende Anlagen werden bei Vertragsabschluss zusätzlich angefügt:

  • 15 -

[Seite 28]

  • (V 8: Projekt- und Leistungsbeschreibung)

  • (V 9: Technisches Angebot des AN)

  • 16 -

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung