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Verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) weist die im Rahmen seines Bilateralen Kooperationsprogrammes an der Projektarbeit beteiligten Partner auf seine Erwartung hinsichtlich eines verantwortungsvollen unternehmerischen Verhaltens hin.
• Bitte beachten Sie bei Auslandsaktivitäten die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, welche maßgebliche Handlungsanleitungen mit Blick auf die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten, Umweltstandards und Korruptionsbekämpfung enthalten.
• Für Unternehmen, die in landwirtschaftlichen Lieferketten tätig sind, enthält der OECD/FAO-Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten sektorspezifische Empfehlungen zur Umsetzung der OECD-Leitsätze.
• Die Bundesregierung hat im Dezember 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen.
Informationen dazu finden Sie unter:
OECD-Leitsätze: http://mneguidelines.oecd.org/48808708.pdf
OECD/FAO-Leitfaden: http://mneguidelines.oecd.org/OECD-FAO- Leitfaden.pdf
Hintergrundinformationen: www.bmleh.de/OECD_Leitfaden
Vorgaben des NAP: https://www.auswaertiges- amt.de/blob/297434/8d6ab29982767d5a31d2e8546 4461565/nap-wirtschaft-menschenrechte-data.pdf
Zu einem verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln gehört nach dem Verständnis des BMLEH auch die konstruktive Beteiligung an eventuellen Beschwerdeverfahren vor der Nationalen Kontaktstelle.
Kenntnis genommen:
Ort, Datum Unterschrift/Firmenstempel