[Seite 1]
Richtlinie Öffentlichkeitsarbeit
für alle Projekte im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms (BKP) des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juni 2026
[Seite 2]
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................................... - 3 -
1 Einführung .................................................................................................................................... - 4 -
2 Grundsätze .................................................................................................................................... - 5 - 2.1 Übersicht Öffentlichkeitsarbeit ........................................................................................ - 5 - 2.2 Ziele ................................................................................................................................ - 5 - 2.3 Abstimmung .................................................................................................................... - 5 - 2.4 Nachhaltigkeit ................................................................................................................. - 6 -
3 Legale Vorgaben .......................................................................................................................... - 7 - 3.1 Datenschutz .................................................................................................................... - 7 - 3.2 Urheber- und Nutzungsrechte ........................................................................................ - 7 - 3.3 Quellenangaben .............................................................................................................. - 8 - 3.4 Nutzung von künstlicher Intelligenz ................................................................................ - 8 - 3.5 Nutzung der BMLEH-Logos und Kenntlichmachung der Förderung .............................. - 8 - 3.5.1 Einführung ....................................................................................................................... - 8 - 3.5.2 Förderlogo ....................................................................................................................... - 9 - 3.5.3 Sachmittelkennzeichnung ............................................................................................... - 9 -
4 Visuelle und formelle Vorgaben ............................................................................................... - 11 - 4.1 Sprachliches ................................................................................................................. - 11 - 4.2 Visuelle Vorgaben ......................................................................................................... - 11 - 4.3 Barrierefreiheit .............................................................................................................. - 11 - 4.4 Werbung und Nennung von Marken und Produkten ................................................... - 12 -
5 Gedruckte Informationsmaterialien .......................................................................................... - 13 - 5.1 Visitenkarten ................................................................................................................. - 13 - 5.2 Druckerzeugnisse ......................................................................................................... - 13 - 5.3 Großformatige visuelle Medien ..................................................................................... - 14 -
6 Digitale Informationsmaterialien .............................................................................................. - 15 - 6.1 E-Mail-Signaturen ......................................................................................................... - 15 - 6.2 Präsentationen .............................................................................................................. - 15 - 6.3 Projektwebsites ............................................................................................................. - 16 - 6.3.1 Inhalt ............................................................................................................................. - 16 - 6.3.2 Impressum .................................................................................................................... - 17 - 6.3.3 Haftungsbeschränkung ................................................................................................. - 17 - 6.3.4 Datenschutzerklärung ................................................................................................... - 17 - 6.3.5 Administratives .............................................................................................................. - 18 - 6.4 Soziale Medien ............................................................................................................. - 19 -
7 Medienauftritte ............................................................................................................................ - 21 -
Anhang ...................................................................................................................................... - 22 - Anhang 1: BKP-Kommunikationscheckliste ................................................................................. - 22 - Anhang 2: Richtlinie für multimediales Storytelling in den sozialen Medien ................................ - 25 - Anhang 3: Vorgaben für Projektwebsites ..................................................................................... - 30 - Anhang 4: Konzept Nutzung sozialer Medien im BKP für Projekte ............................................. - 32 - Anhang 5: Beispieltext für Netiquette ........................................................................................... - 37 -
- 2 -
[Seite 3]
Ab kürz ung sver z ei chn i s
| Abkürzung / Akronym | Bedeutung |
|---|---|
| AG | Auftraggeberin / Auftraggeber, im Rahmen des BKP synonym mit GFA |
| AN | Auftragnehmerin / Auftragnehmer, synonym mit Durchführender Institution / Ar- beitsgemeinschaft (oft auch „Durchführer“ genannt) |
| BDSG | Bundesdatenschutzgesetz |
| BGG | Behindertengleichstellungsgesetz |
| BKP | Bilaterales Kooperationsprogramm |
| BMLEH | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat |
| CD | Corporate Design |
| DSGVO | Datenschutzgrundverordnung |
| GFA | GFA Consulting Group GmbH (Original: Gesellschaft für Agrarprojekte) |
| ÖA | Öffentlichkeitsarbeit |
| PA | Projektassistenz |
| PM | Projektmanagerin / Projektmanager |
- 3 -
[Seite 4]
1 Ei nführ ung
Die vorliegende Richtlinie Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) zur Anwendung im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms (BKP) (hiernach als „Richtlinie“ bezeichnet) ist Teil der vertraglichen Ver- pflichtungen zwischen den AN und der GFA als Generalbeauftragte des BMLEH für das BKP so- wohl im Agrar- als auch im Forstbereich. Die AN sind vertraglich verpflichtet, durch Medienpräsenz, Veröffentlichungen und eigenes Informationsmaterial sowie durch Organisation von bzw. Beteili- gung an fachlich relevanten Veranstaltungen im Partnerland wie Netzwerktreffen, Konferenzen, Messen und weiteren, eine effektive Öffentlichkeitsarbeit der Projekte sicherzustellen. Ziele der vorliegenden Richtlinie umfassen:
-
Beschreibung der Verpflichtungen und Prozesse sowie die Bereitstellung von Hilfestellun- gen bei der Durchführung der Vorgaben,
-
Sicherstellung einer einheitlichen visuellen Identität in Übereinstimmung mit den Vorgaben des BMLEH und der GFA,
-
Unterstützung einer effizienten, effektiven und professionellen Öffentlichkeitsarbeit der Pro- jekte unter Einhaltung der Vorgaben vonseiten des BMLEH.
Die vorliegende aktualisierte Richtlinie wurde 2026 von Mitarbeitenden der GFA erstellt. Sie beruft sich auf diverse weitere Dokumente, zuvorderst die veraltete Richtlinie „Öffentlichkeitsarbeit für alle Projekte im Bilateralen Kooperationsprogramm (BKP) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)“ aus dem Jahr 2018. Sie sollte unter anderem als Ergänzung der BKP- Kommunikationscheckliste (s. Anhang 1) und der „Richtlinie für multimediales Storytelling“ (s. An- hang 3) verstanden und genutzt werden.
Die Richtlinie besitzt Gültigkeit in allen von der GFA als der Generalbeauftragten des BMLEH im- plementierten Projekten und richtet sich daher sowohl an die GFA selbst als auch an die AN der Projekte im Agrar- und Forstbereich. Unter anderem ist diese Richtlinie, unabhängig von den Fi- nanzierungsmodalitäten, allen Durchführungsverträgen mit den AN als Anhang beizufügen. Die Einhaltung der Richtlinie stellt daher einen Teil der vertraglichen Verpflichtungen der AN gegenüber der GFA als der Generalbeauftragten des BMLEH für das BKP dar. Im Fall bereits laufender Pro- jekte ist die Richtlinie den AN zugänglich zu machen und im Bedarfsfall zu erläutern. Die Gültigkeit der Richtlinie beginnt mit ihrer auf dem Deckblatt vermerkten Finalisierung, wobei vor allem bei laufenden Projekten im Ermessen der Projektmanagerin bzw. des Projektmanagers eine Über- gangsfrist zu gewähren ist.
Die nächste Überarbeitung der vorliegenden Richtlinie sollte spätestens zwei Jahre nach ihrer Ver- öffentlichung, also im Jahr 2028 erfolgen. Im Bedarfsfall, beispielsweise bedingt durch wesentliche Änderungen der relevanten Vorgaben vonseiten des BMLEH, kann eine vorzeitigere Überarbeitung beschlossen werden.
- 4 -
[Seite 5]
2 Gru nd sätz e
2 . 1 Übe rs i c ht Ö ffe ntl i c hk ei ts a rbe i t
In dieser Richtlinie wird Öffentlichkeitsarbeit als alle Aktivitäten, welche der Kommunikation zwi- schen BKP-Projekten und der interessierten Öffentlichkeit dienen, definiert. Dies umfasst unter an- derem:
-
Digitale Auftritte wie Projektwebsites oder von Projektpartnern verlinkte Websites, sofern sich die Inhalte auf das BKP beziehen,
-
Die Bereitstellung von Prospekten, Broschüren, Factsheets etc., welche zur Mitnahme bei Messen, Konferenzen und vergleichbaren Veranstaltungen oder zur Information potenziel- ler Projektpartnerinnen und -partner vorgesehen sind,
-
Visitenkarten, E-Mail-Signaturen, Beschilderungen (bspw. von Projektbüros) oder Beschrif- tungen (z. B. Sachmittelkennzeichnungen),
-
Aufsteller, Poster, Banner etc. für Messen, Konferenzen und ähnliche Anlässe,
-
Veröffentlichungen in den sozialen Medien,
-
Auftritte von Projektpersonal in der Öffentlichkeit, wie auf Panels, Fachveranstaltungen etc. oder in traditionellen Medien.
Zielgruppen der Öffentlichkeitsarbeit umfassen die folgenden Gruppen:
-
Partner und Partnerinnen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft,
-
Projektzielgruppen, aktuelle und potenzielle Partnerinnen und Partner, wichtige Stakehol- der auf nationaler Ebene wie Ministerien, untergeordnete Behörden oder Parlamentsmit- glieder in thematisch relevanten Ausschüssen,
-
die interessierte Fachöffentlichkeit sowie die weitere Öffentlichkeit in Deutschland und den Projektländern sowie darüber hinaus weitere vergleichbare Akteurinnen und Akteure.
2 . 2 Zi e l e
Die mit dieser Richtlinie regulierte Öffentlichkeitsarbeit des BKP dient den folgenden Zielen:
-
Kommunikation der Aktivitäten und Erfolge des Programms sowie seiner Projekte gegen- über Partnerinnen und Partnern, Projektzielgruppen, Betroffenen und der interessierten Öf- fentlichkeit,
-
Pflege und Ausbau des Netzwerks im Agrar- und Forstsektor,
-
Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit des BMLEH und Erfüllung seiner Vorgaben dank eines einheitlichen, visuell und inhaltlich professionellen Auftritts,
-
Unterstützung bei der Etablierung des BMLEH, des BKP und der jeweiligen Projekte als wichtige Akteure im globalen Land- und Forstwirtschaftssektor und im relevanten öffentli- chen Diskurs auf nationaler und internationaler Ebene.
2 . 3 Abs ti mmung
Alle öffentlichkeitswirksamen Produkte, die von den AN im Rahmen ihrer jeweiligen Projekte erstellt werden, sind vor ihrer Finalisierung und Nutzung mit der zuständigen Fachkraft bei der GFA abzu- stimmen. Dies trifft ebenfalls auf die Layouts repräsentativer visueller Produkte wie Beschriftungen (z. B. von Projektbüros) oder Poster für Messestände zu. Die Entscheidung über die eventuelle Abstimmung mit dem BMLEH sowie gegebenenfalls die Durchführung dieser Abstimmung erfolgen ebenfalls durch die PM bzw. die Projektassistenz (PA).
- 5 -
[Seite 6]
2 . 4 Na c hha l ti gke it
Bei der Erstellung und Nutzung aller öffentlichkeitswirksamen Produkte sind immer Nachhaltig- keitsaspekte zu beachten. Diese sind wie folgt:
-
Präferenz umweltschonender Papiere, Tinten, Verpackungen etc.,
-
Nutzung digitaler statt physischer Formate, beispielsweise Bereitstellung von QR-Codes zu PDFs und Websites anstelle der Verteilung von Broschüren,
-
Vermeidung übermäßig umfangreicher Dokumente oder Formate,
-
Vermeidung der Herstellung von Papierdokumenten auf Vorrat in Mengen, welche den er- warteten Bedarf deutlich übersteigen.
Allerdings ist darauf zu achten, dass die aufgeführten Aspekte zu keinen Qualitätseinschränkungen der Produkte oder anderen Einschränkungen der Effektivität der Öffentlichkeitsarbeit führen dürfen.
.
- 6 -
[Seite 7]
3 L eg al e Vo rgab en
3 . 1 Da te ns c hutz
Bei der Nutzung, Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Leis- tungserbringung sind die AN verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorschriften aus Bundesda- tenschutzgesetzes (BDSG) sowie Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch den Einsatz an- gemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen vollumfänglich einzuhalten. Falls Schadensersatzforderungen gegenüber der GFA aufgrund der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen von BKP-Projekten erhoben werden, kann die GFA diese an die AN wei- terleiten.
Im Rahmen der Projektdurchführung müssen die AN sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nut- zung personenbezogener Daten durch die GFA einverstanden erklären und das jeweilige Einver- ständnis ihrer eingesetzten Fachkräfte, der Projektpartnerinnen und -partner sowie der Teilneh- menden an Projektmaßnahmen sicherstellen, ohne dass die GFA diese separat einholen muss. Auf Anforderung des BMLEH bzw. der GFA sind die jeweils unterschriebenen Einverständniser- klärungen vorzulegen. Sowohl die GFA als auch die AN verpflichten sich zur Einhaltung des Da- tenschutzes und erklären, personenbezogene Daten, einschließlich Fotos, nur bei sachlicher und/oder organisatorischer Notwendigkeit zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
3 . 2 Urhe be r - und Nutzungs re c hte
Bei allen Materialien der Öffentlichkeitsarbeit muss an geeigneter Stelle (z. B. im Material selbst oder bei digitalen Veröffentlichungen in der Beschreibung im Veröffentlichungsportal) auf das Ur- heberrecht des BMLEH bzw. des Autors / der Autorin1 hingewiesen werden. Für alle entsprechen- den Materialien wird das Nutzungsrecht im Sinne des § 31 UrhG gemäß Art. IX Nr. 1 AVB an das BMLEH übertragen. Die Nutzungsrechte werden dem BMLEH räumlich, zeitlich und inhaltlich un- beschränkt sowie unwiderruflich eingeräumt.
Bei allen Produkten der Öffentlichkeitsarbeit müssen jegliche urheber- oder nutzungsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Dies umfasst unter anderem die folgenden:
• Fotos und Videos: Der Name der Person, welche das jeweilige Medium erstellt hat, ist ausdrücklich zu nennen, die Nennung einer Organisation ist nicht ausreichend. Darüber hinaus ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Person, welche das Foto oder Video gemacht hat, zur Nutzung in der Veröffentlichung einzuholen. Das Gleiche gilt für Personen, welche eventuell auf den Fotos oder Videos identifiziert werden können, haupt- sächlich durch deutliche Sichtbarkeit ihres Gesichtes. Wie in der Datenschutzgrundverord- nung gefordert, muss vor der Veröffentlichung die schriftliche Erlaubnis aller eventuell er- kennbaren Personen zur Nutzung ihres Fotos eingeholt werden. Die GFA kann für diesen Zweck eine Vorlage zur Verfügung stellen.
• Fotos, Icons oder andere Visualisierungen sind lediglich von professionellen Datenbanken, nicht aus Suchmaschinen etc. herunterzuladen. Beispiele umfassen Adobe Stock, Pixabay und andere. Gegebenenfalls kann eine Nutzungsgebühr anfallen, welche aus dem Budget für Öffentlichkeitsarbeit bzw. dem Budget der jeweiligen Veranstaltung abzurechnen ist. Bei von derartigen Seiten heruntergeladenen Elementen sind immer die angegebenen Nut- zungshinweise und Bildquellen zu beachten und ggf. vollständig anzugeben.
• Das Gleiche gilt für Musik, die beispielsweise im Hintergrund eines Videos eingespielt wird. Die Kosten hierfür können ebenfalls über das Budget für Öffentlichkeitsarbeit abgerechnet werden. Bei den Nutzungsrechten ist auf die Berechtigung zur redaktionellen Nutzung2 zu achten.
1 Bei von Dritten erstellten Fotos, Grafiken etc. hat das BMLEH lediglich das Nutzungsrecht, das Urheberrecht verbleibt jedoch beim / bei der Erstellenden. 2 Berechtigung zur kommerziellen Nutzung ist nicht notwendig.
- 7 -
[Seite 8]
Nach deutschem Recht reicht die Nennung des Rechteinhabers aus, ein Copyright-Vermerk nach US-amerikanischem Vorbild ist nicht erforderlich. Allerdings ist zu überprüfen, ob die Person, wel- che die Rechte besitzt, bei ihrer Zustimmung zur Veröffentlichung bestimmte Vorgaben zur Angabe des eigenen Namens gemacht hat. Diese sind dann einzuhalten. Weitere Angaben zum Urheber- und Nutzungsrecht sind beispielsweise in diesem Video verfügbar.
3 . 3 Q ue l l e na nga be n
Bei Informationen, welche auf einer anderen Veröffentlichung beruhen, muss die Quelle auf geeig- nete Weise (beispielsweise in Klammern, eingebunden in den Text oder in einer Fuß- oder End- note) angegeben werden. Dies muss nicht wie in manchen wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit Angabe von Zeitschrift und Jahrgang, Seitenzahl etc. geschehen, doch die veröffentlichten An- gaben müssen ausreichen, die Originalquelle durch eine kurze Internetsuche auffinden zu können. Internetquellen sollten in digitalen Medien verlinkt sein, bei Printmedien genügt die Angabe des Namens, anhand dessen die Website mit einer Suchmaschine gefunden werden kann, gemeinsam mit Angabe des Datums des letzten Zugriffs. Die Angabe der Originaladresse wird als wünschens- wert angesehen, jedoch kann darauf ebenfalls je nach Länge der Adresse verzichtet werden.
Wörtliche Zitate aus anderen Veröffentlichungen müssen, zusätzlich durch Anführungszeichen, als solche gekennzeichnet werden. Bei Fotos, Tabellen, Grafiken und Schaubildern muss ebenfalls auf geeignete Weise die Originalquelle angegeben werden. Werden diese zunächst verändert, muss dies ebenfalls durch einen Hinweis wie „basierend auf…“ oder Ähnliches aufgeführt werden.
3 . 4 Nutzung v on k üns tl i c he r I nte l l i ge nz
Idealerweise sollte die Nutzung von Inhalten, welche durch künstliche Intelligenz erstellt oder be- arbeitet wurden, nur in Ausnahmefällen erfolgen. In Fällen, in denen dennoch Inhalte (Bilder, Vi- deos, Audioinhalte, Texte oder Ähnliches) durch künstliche Intelligenz erstellt oder verändert wer- den, muss dies ebenfalls an leicht erkennbarer Stelle angegeben werden. Selbstverständlich ist die Qualität der erhaltenen Outputs genau zu überprüfen, inklusive der Korrektheit aller enthaltenen Fakten.
Bei der Formulierung der Prompts oder beim Hochladen von Dokumenten ist besonders auf die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (s. Abschnitt 3.1) zu achten, um keinerlei persönliche oder vertrauliche Daten an das gewählte KI-Tool zu geben. Auf Anfrage kann die GFA weitere Informationen dazu bereitstellen.
3 . 5 Nutzung de r BMLE H -Logos und Ke nntl i c hma - c hung de r Förde rung
-
- 1 Ei nf ühr ung Die AN müssen bei allen im Rahmen ihrer Projekte durchgeführten Beschaffungen und veröffent- lichten Publikationen sicherstellen, dass die fachliche und finanzielle Förderung durch die Bundes- republik Deutschland, vertreten durch das BMLEH, eindeutig erkennbar ist. Dies umfasst persön- liche, schriftliche und digitale Kommunikation, Hinweistafeln und Beschriftungen an Büroräumen, Projektfahrzeugen, bereitgestellten Sachmitteln wie Computern und Druckern, Publikationen und Messeständen. Typischerweise erfolgt dies durch die Nutzung des Förderlogos an prominenter Stelle und in angemessener Größe auf der Vorderseite des bereitgestellten Objekts oder an Fahr- zeugen (s. Abschnitt 3.5.3).
Es ist deutlich zu unterscheiden zwischen Aktivitäten und Veröffentlichungen des BMLEH selbst und solchen, die im Namen des BMLEH erfolgen. Die grundsätzliche Unterscheidung ist die fol- gende:
Die Produkte der Öffentlichkeitsarbeit, bei denen keine Herausgeberschaft des BMLEH vorliegt, müssen mit dem BMLEH-Logo mit Förderzusatz („Förderlogo“; s. Abschnitt 3.5.2) versehen wer- den. Die Verwendung dieses Logos erfolgt nach vorheriger Rücksprache und nur in Abstimmung mit der GFA und trifft auf den Großteil der BKP-Veröffentlichungen zu.
- 8 -
[Seite 9]
Für öffentlichkeitswirksame Produkte, deren Herausgeber das BMLEH ist und die damit die Ver- wendung des BMLEH-Logos ohne Förderzusatz vorsehen, ist die vorherige Rücksprache und Ab- stimmung mit der GFA zur Verfahrensweise sowie die ausschließliche Freigabe fachlicher und ge- stalterischer Art des BMLEH erforderlich. Erfahrungsgemäß ist die Nutzung des BMLEH-Logos ohne Förderzusatz in BKP-Projekten sehr selten, standardmäßig ist immer das Logo mit Förder- zusatz vorgesehen.
In allen Fällen ist immer auf Einhaltung des Corporate Design des BMLEH zu achten. Dieses kann auf Nachfrage von den PM der GFA bereitgestellt werden.
-
- 2 För der l ogo Das deutschsprachige BMLEH-Logo mit Zusatz zur Förderung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages ist in Abbildung 1 dargestellt. Das Förderlogo ist in allen Fällen zu nutzen, in denen Projektdokumente nicht direkt vom BMLEH, sondern von der GFA, einem AN oder ande- ren Dritten verantwortet werden. Dies trifft auf fast alle von den AN erstellte Dokumente zu.
Abbildung 1: Deutschsprachiges Förderlogo des BMLEH Öffentlichkeitswirksame Produkte, deren Herausgeber das BMLEH selbst ist, müssen direkt das BMLEH-Logo ohne Förderzusatz tragen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass dies bei Dar- stellungen, welche im Rahmen des BKP erstellt werden, eine sehr seltene Ausnahme darstellt und lediglich nach expliziter Aufforderung durch die Leitung der BMLEH-Referate 614 oder 514 zutrifft. Bei Bedarf kann dieses Logo durch die GFA bereitgestellt werden.
Das Förderlogo ist je nach beabsichtigter Nutzung in verschiedenen Dateiformaten mit Hinweisen zur Verwendung bei der GFA in deutscher und englischer Sprache erhältlich. Auf Antrag über die GFA kann das Förderlogo bei dem BMLEH auch in weiteren Sprachen angefordert werden3. Zu beachten sind die Corporate-Design-Vorgaben des BMLEH, beispielsweise, dass das Logo visuell deutlich exponiert und abgesetzt von anderen Logos oder visuellen Elementen stehen muss und dass die weiße Schutzzone um das Logo herum, die ein Element des Logos darstellt, auf keinen Fall überdeckt werden darf. Name und Logo der Durchführungsorganisationen oder die der Part- nerministerien dürfen in der Projektaußendarstellung nur zusätzlich zu dem des BMLEH verwendet werden.
-
- 3 Sachm i tt el kennzei chnung Sachmittel, die mit Mitteln des BMLEH beschafft wurden, sind mit dem Förderlogo des BMLEH in deutscher Sprache und/oder der Landessprache zu kennzeichnen. Projektbüros sind im Eingangs- bereich mit „Deutsch-[Partnerland]4 Zusammenarbeit – Projektbüro des Projektes (Name des Pro- jektes)“ nebst Förderlogo des BMLEH (und ggf. Logo des Projektträgers / Projektpartners) in deut- scher Sprache und/oder der Landessprache zu kennzeichnen. Name und Logo des AN dürfen in
3 Im März 2026 sind dies Chinesisch, Englisch, Französisch, Kasachisch, Mongolisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Tür- kisch, Ukrainisch und Usbekisch. 4 Sonderfälle wie Projekte mit mehreren Partnern, wie der APD Westbalkan oder der APD Afrikanische Union, sind in Abstim- mung mit dem BMLEH gesondert zu behandeln.
- 9 -
[Seite 10]
der Projektaußendarstellung nur verwendet werden, wenn das BMLEH-Förderlogo eindeutig er- kennbar im Vordergrund steht. Das Layout der Schilder für Projektbüros und andere geförderte Elemente ist vor der Verwendung mit der GFA abzustimmen.
- 10 -
[Seite 11]
4 Vi su ell e und for mell e Vor g ab en
4 . 1 S pra c hl ic he s
Je nach Erfordernis können die öffentlichkeitswirksamen Produkte in der jeweils als notwendig er- achteten Sprache gehalten werden. Eine Bereitstellung in mehreren relevanten Sprachen (bei- spielsweise Deutsch, Englisch und Landessprache) wird ausdrücklich begrüßt.
Ungeachtet der Sprache müssen die veröffentlichten Inhalte sowohl sprachlich als auch in ihrer Formatierung höchsten Standards genügen. Dies umfasst die Nutzung verständlicher, klarer und präziser Sprache in durchweg korrekter Grammatik und Rechtschreibung.
Bei Veröffentlichungen in Sprachen, welche ein grammatikalisches Geschlecht kennen, ist auf die Nutzung geschlechtergerechter Sprache zu achten. Im Interesse der Lesbarkeit (inklusive Lesbar- keit für Sprachausgabeprogramme; s. Abschnitt 4.3) sind dabei aber keine nicht-binären Ge- schlechtsidentitäten zu beachten. Geeignete Prinzipien umfassen:
-
Nutzung von Partizipien („Teilnehmende“ statt „Teilnehmer“)
-
Nennung von Funktionen („Teamleitung“ statt „Teamleiter“)
-
Nennung beider Geschlechter („Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ statt lediglich „Mitarbei- ter“ oder „Mitarbeiter*innen“)
-
Institutionsbezeichnungen („Geldgeber“; „Partner“ etc.) müssen nicht geschlechtergerecht ausgedrückt zu werden.
Entsprechende Prinzipien sind auch in anderen Sprachen mit grammatikalischem Geschlecht an- zuwenden.
4 . 2 V i s ue ll e V orga be n
Die Darstellung muss in angemessener Erscheinungsform erfolgen, unter anderem bezüglich Schriftart, -größe und -farbe, oder der Nutzung von Hintergrundbildern. Im Bedarfsfall wird emp- fohlen, Texte vor der Veröffentlichung von Dritten überprüfen zu lassen und bei besonders kriti- schen oder komplexen Dokumenten ein professionelles Lektorat in Anspruch zu nehmen.
Bei sämtlichen Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit ist auf ein professionelles Gesamtbild zu achten. Im Bedarfsfall ist ebenfalls auf spezialisierte Agenturen oder Dienstleistende zurückzugreifen, wo- bei diesen die relevanten Inhalte aus der vorliegenden Richtlinie zugänglich zu machen sind.
Bei allen genutzten Visualisierungen ist auf eine ausreichende Auflösung zu achten. Bei Fotos bedeutet dies typischerweise eine Auflösung von mindestens 300 dpi und eine Größe von mindes- tens zwei MB. Bei Videos bedeutet dies typischerweise die Nutzung von mindestens Full HD, also 1920 × 1080 Pixel.
4 . 3 Ba rri e re fre i hei t
Sowohl digitale als auch gedruckte Produkte der ÖA sind nach dem Behindertengleichstellungs- gesetz (BGG) sowie der Norm EN 301549 barrierefrei bereitzustellen, damit diese auch für Men- schen mit körperlichen Einschränkungen verständlich und mit Sprachausgabeprogrammen („Scre- enreadern“) kompatibel sind. Dies beinhaltet unter anderem die folgenden Aspekte:
-
Nutzung barrierefreier bzw. -armer Schriftarten,
-
sehr sparsamer Einsatz von Hervorhebungen,
-
Verzicht auf Textfelder und Leerzeilen, stattdessen Nutzung des Absatzmenüs im Schreib- programm,
-
Nutzung der Formatvorlagen für Überschriften unterschiedlicher Ordnung und automati- sche Erstellung eines Inhaltsverzeichnisses,
-
11 -
[Seite 12]
-
Einfügen einer QuickInfo bei Links und eines Alternativtexts bei Bildern und Grafiken,
-
Verwendung kontrastreicher Farbpaletten, Verzicht auf Rot/Grün zur Unterscheidung.
Auf Anfrage kann die GFA weitere Informationen zur Erstellung barrierefreier Dokumente bereit- stellen. Die Factsheets der Projekte müssen barrierefrei von einer in dem Bereich erfahrenen eu- ropäischen Agentur erstellt werden, um Erfüllung der relevanten Normen sicherzustellen. Meist kann die GFA Kontakte zu entsprechenden Agenturen herstellen, welche bereits Erfahrung in der Zusammenarbeit mit BKP-Projekten besitzen.
Wie vom BGG verlangt, ist bei Websites eine Erklärung zur Barrierefreiheit wie beispielsweise auf der BMLEH-Website einzubauen.
4 . 4 We rbung und Ne nnung v on Ma rk e n und P roduk te n
Produkte der ÖA dürfen keine Werbung oder außerordentliche Heraushebung einzelner Marken oder Produkte enthalten. Dies gilt sowohl für schriftliche Veröffentlichungen wie Berichte und Arti- kel, als auch für Fotos, Videos und Audio-Elemente, oder jegliche Kombinationen derartiger Ele- mente. Bei Bedarf sind beispielsweise Fotos und Video so zu bearbeiten, dass die Identifizierung einzelner Marken (beispielsweise über Logos oder das Corporate Design) vermieden wird. Wenn die Präsenz von Markennamen oder Logos (beispielsweise Logos auf landwirtschaftlichem Gerät, oder das Logo des Veranstaltungsorts bei Fotos von Konferenzen etc) auf Fotos unvermeidbar ist, muss über den/die PM der GFA die Zustimmung des BMLEH eingeholt werden.
In Fällen, in welchen privatwirtschaftliche Akteurinnen und Akteure Projektbeteiligte sind, können deren Namen und Logo selbstverständlich genutzt werden. Allerdings ist auch in diesem Fall da- rauf zu achten, dass keine als Werbung geeignete Ausdrücke wie „Marktführer“, „modernste bzw. innovative Technologien“ etc. für diese genutzt werden. Hier ist auf diese Regeln gesondert hinzu- weisen, und entsprechend eingereichte Beiträge und Materialien sind insbesondere auf Einhaltung der genannten Regeln zu untersuchen. Diese Regeln gelten ebenfalls für Namen und Logos der GFA als AG und der Durchführer als AN.
- 12 -
[Seite 13]
5 Gedr uckte Info rmati on smateri ali en
5 . 1 V i s i te nka rte n
Die Visitenkarten von Projektmitarbeitenden, die entweder im Partnerland oder in Deutschland aus- schließlich für das Projekt eingesetzt werden, müssen mit dem Förderlogo (siehe Abschnitt 3.5.2) versehen werden. Als weiteres Logo darf lediglich das Projektlogo angeordnet werden; Logos des AN dürfen nicht verwendet werden. Die Platzierung des BMLEH-Logos mit Förderzusatz erfolgt links unten. Abbildung 2 zeigt exemplarisch das Beispiel einer regelkonformen Visitenkarte. Die Rückseite kann entweder für die Visitenkarte in einer anderen projektrelevanten Sprache oder für das Projektlogo genutzt werden.
Diese Regeln gelten nicht für Mitarbeitende, die für mehrere Projekte eingesetzt werden, beispiels- weise im Backstopping. Allerdings darf auf deren Visitenkarte das BMLEH-Logo mit Förderzusatz ebenfalls nicht aufgeführt werden.
Die Visitenkarten müssen vor dem Druck und vor der öffentlichen Verwendung von der GFA frei- gegeben werden. Die Kosten für die Erstellung und den Druck werden typischerweise im Preisblatt unter dem Posten „Öffentlichkeitsarbeit“ abgerechnet.
Abbildung 2: Beispiel einer regelkonformen Visitenkarte
5 . 2 Druc k e rze ugnis s e
Für öffentlichkeitswirksame Produkte, die im Rahmen der Projektarbeit vom AN erstellt werden (z. B. Newsletter, Policy Papers, Berichte, Studien), darf das CD des BMLEH weder angewendet noch nachempfunden werden. Es wird empfohlen, entweder das CD der durchführenden Organisation, oder ein projekteigenes CD in Abstimmung mit dem BMLEH (über die GFA) zu entwickeln und anzuwenden. Die in Abschnitt 4.3 aufgeführten Vorgaben zur Nutzung des Förderlogos müssen natürlich dennoch eingehalten werden.
- 13 -
[Seite 14]
Für gewisse Druckerzeugnisse der ÖA besitzt das BKP Vorlagen, anhand derer die Erzeugnisse von professionellen Designern umgesetzt werden können, um ein einheitliches und professionelles Erscheinungsbild sicherzustellen. Dies betrifft hauptsächlich die Factsheets, Projektprofile sowie die Beiträge zur Projektübersicht (ehemals Projektletter), die typischerweise Ende des Jahres in Vorbereitung auf das GFFA erstellt werden. Für diese Erzeugnisse ist in allen Fällen die Vorlage zu nutzen. Selbst wenn Vorgaben wie Zeichenbegrenzung, Struktur etc. der Vorlage nicht als ideal für einzelne Projekte erachtet werden, sind diese dennoch so weit wie möglich einzuhalten, um das professionelle und einheitliche Erscheinungsbild sicherzustellen. Bei Fragen hierzu kann die GFA weitere Hilfestellung leisten.
5 . 3 G roßforma ti ge v i s uel l e Me die n
Großformatige visuelle Medien umfassen Aufsteller, Banner, Roll-ups, Schilder etc., die typischer- weise entweder anlässlich von Messen und Fachveranstaltungen eingesetzt werden, oder zur Mar- kierung projektfinanzierter Infrastrukturelemente oder Sachmittel dienen. Diese Medien müssen angemessen und professionell gestaltet sein und gleichzeitig den weiteren Vorgaben, hauptsäch- lich zur Logonutzung, entsprechen. Des Weiteren müssen sie in hochwertiger Ausführung und auf angemessenem Material gedruckt sein. Im Fall von Bannern und Roll-ups ist dies häufig Polyester, im Fall von Projektschildern etc. meist Metall, doch sie können je nach Positionierung und Witte- rungsexposition auch aus Holz, Hartplastik oder anderen Materialien angefertigt sein. In Bezug auf Design, Materialauswahl und Befestigung soll sowohl eine hohe Sichtbarkeit gewährleistet, als auch die Langlebigkeit des Schildes sowie der Schutz gegen Diebstahl oder Vandalismus sicher- gestellt sein.
- 14 -
[Seite 15]
6 D igi tale I nfor mati on smater i ali en
6 . 1 E -Ma i l -S i gna ture n
Im Fall von Projektpersonal, das ausschließlich für das betroffene Projekt arbeitet (also klassischer- weise sämtliches Personal im Partnerland), sind zusätzlich zu Namen, Position und Kontaktdetails auch der Name und das Logo des Projekts sowie das BMLEH-Förderlogo anzuordnen. Soweit zutreffend, ist ebenfalls der Link zur Projektwebsite oder zum wichtigsten Profil auf den sozialen Medien anzuordnen. Ein Beispiel, wie eine regelkonforme Signatur aussehen kann, ist in Abbildung 3 dargestellt.
Abbildung 3: Beispiel einer regelkonformen E-Mail-Signatur
6 . 2 P rä se nta ti onen
Präsentationen sind mit einem professionellen Programm wie beispielsweise Microsoft PowerPoint vorzubereiten. Dabei sind die Folien schlicht zu halten – unnötige oder zeitaufwendige Animationen sind zu vermeiden. Als Standardanimation zum Folienwechsel wird „Verblassen“ oder „Schnitt“ empfohlen, in Ausnahmefällen auch „Morphen“, wenn dies visuell und narrativ Sinn ergibt. Als Standardanimation für neuen Text wird „Erscheinen“ empfohlen.
Darüber hinaus wird empfohlen, für jedes Projekt eine eigene Formatvorlage für Folien zu erstellen und anzuwenden. Diese sollte im CD des Projekts entworfen sein, beispielsweise das Logo oder ein prominentes Element des Projektlogos enthalten und nach dem gleichen Farbschema gestaltet sein. Das BMLEH-Förderlogo ist entweder prominent auf der ersten und/oder letzten Folie, oder alternativ in der Fußzeile jeder Folie anzuordnen.
Bei der inhaltlichen Erstellung sollten gute Präsentationstechniken angewandt werden. Diese um- fassen unter anderem:
-
Ein sauberes und einheitliches Erscheinungsbild aller Folien. Die Folien können neben der Verwendung des Projektlogos und des BMLEH-Förderlogos mit weiteren visuellen Elemen- ten dezent gestaltet sein.
-
15 -
[Seite 16]
-
Eine logische und klare Gliederung, die im Idealfall auf der zweiten Folie dargestellt wird. Im Hauptteil der Präsentation kann durch eingefügte Deckfolien pro Abschnitt und/oder durch einen zurückhaltenden Hinweis, beispielsweise im Kopfbereich der Folie, erneut auf den aktuellen Abschnitt und seine Position innerhalb der Gliederung hingewiesen werden.
-
Vermeidung von zu viel Text auf den Folien: Die Folien sollten keinen vollständigen Bericht ersetzen, sondern zur Unterstützung des Vortrags dienen. Dies bedeutet unter anderem, dass keine ganzen Sätze verwendet werden, sondern lediglich Stichpunkte im Listenformat genannt werden, um den Teilnehmenden das Folgen des Vortrags zu erleichtern.
-
Anordnung visueller Elemente: Idealerweise sollte pro Folie mindestens ein visuelles Ele- ment angeordnet werden. Dies kann ein Foto oder Schaubild zur Unterstützung des Textes sein, oder alternativ eine symbolische Repräsentation durch geeignete Icons.
Ein Beispiel für eine angemessen gestaltete Folie findet sich in Abbildung 4.
Abbildung 4: Beispiel einer Präsentationsfolie
6 . 3 P roj e k twe bs i te s
-
- 1 I nhalt Die Erstellung und Nutzung einer Projektwebsite wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend, so- fern vonseiten der GFA und/oder des BMLEH nicht anderes kommuniziert wird. Wenn vorhanden, kann diese jedoch selbstverständlich erhebliche Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit der Projekte leis- ten. Entsprechend sollte die Projektwebsite angemessen genutzt werden, und auf Visitenkarten, in E-Mail-Signaturen etc. sollte auf diese verwiesen werden. Falls sich ein Projekt zur Einrichtung einer Projektwebsite entschließt, müssen folgende Punkte beachtet werden:
- 16 -
[Seite 17]
-
Wichtige Vorgaben zu Projektwebsites sind in Anhang 3 aufgeführt. Die Projektwebsite kann je nach Erfordernissen des Projekts leicht angepasst werden; die vorgegebene Web- site-Struktur sollte jedoch, soweit möglich und praktikabel, übernommen werden. Ebenfalls übernommen werden sollte die Terminologie und Benennung der einzelnen Unterseiten.
-
Als Domainname sollte ein eindeutiger Name gewählt werden. Typischerweise sollte der Name aus Projekttyp und Land bestehen, beispielsweise www.apd-tunisia.tn oder www.ke- nyan-expert-dialogue-maize.ke5. Der Domainname kann natürlich auch in einer anderen Sprache gehalten sein, wenn die nationalen Gegebenheiten dies erforderlich machen. Statt der Endung .de kann ebenfalls die jeweilige Landesendung genutzt werden; Endungen wie .com oder .org sollen jedoch vermieden werden, weil es sich weder um kommerzielle Un- ternehmen noch um Organisationen handelt.
-
Projektwebsites dürfen nicht auf den Plattformen von Anbietern wie Blogspot errichtet wer- den, die sich eher für Freizeitaktivitäten eignen und an Hobbynutzende richten.
-
Die Nutzung von Unterseiten der Websites durchführender Organisationen (beispielsweise www.gfa-group.de/APDTunisia) ist nicht zulässig. Auf Unterseiten von Webauftritten politi- scher Partnerorganisationen oder -ministerien im Land (beispielsweise www.agricul- ture.gov.tn/APD) hingegen können Projektwebsites veröffentlicht werden.
-
Das Förderlogo (vgl. Abschnitt 3.4.2) muss prominent auf der Hauptseite und allen eventu- ellen Unterseiten vertreten sein. Die im betreffenden Abschnitt aufgeführten Vorgaben müssen auch auf den Projektwebsites ausnahmslos umgesetzt werden.
-
Die Websites müssen auch visuell eindeutig dem Projekt zuzuordnen sein. Dies umfasst beispielsweise die Anordnung des Projektlogos und -namens auf allen Seiten oder die Nut- zung des projekteigenen Farbschemas.
-
- 2 I m pr essum Bei projekteigenen Websites muss ein vollständiges Impressum eingefügt werden. Als Vorlage können die Abschnitte HINWEISE ZUR NUTZUNG und URHEBERRECHT auf der folgenden Website die- nen: https://www.bmleh.de/DE/serviceseiten/impressum/impressum_node.html Die technische Umsetzung muss darin ebenfalls aufgeführt werden.
-
- 3 Haf t ungsbeschr änkung Zur gesetzlichen Absicherung muss auf Projektwebsites ebenfalls eine Haftungsbeschränkung auf- genommen werden, beispielsweise durch einen derartigen Text:
„Die Inhalte unserer Internetseite werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzerinnen und Nutzer. Für Inhalte auf verlinkten Websites über- nehmen wir keine Verantwortung.“
-
- 4 Dat enschut zerkl är ung Bei jeglicher Verarbeitung personenbezogener Daten auf Projektwebsites oder anderen Plattfor- men müssen die Regeln der DSGVO eingehalten werden. Das bedeutet unter anderem:
-
Art. X AVB ist einzuhalten; datenschutzrechtliche Vorgaben sind bei der Produktion und Veröffentlichung audiovisueller Materialien einzuhalten.
-
Bei der Veröffentlichung von Videos oder Aufzeichnungen müssen hierzu Informationen vorliegen (z. B. Bildquelle, Jahr der Aufnahme etc.). Außerdem muss das Einverständnis der dargestellten Personen sichergestellt sein. In der Einverständniserklärung sollte insbe- sondere enthalten sein: o Informationen zum geplanten Veröffentlichungsweg;
5 Beides Phantasienamen zur Illustration, ebenso wie alle weiteren Beispieladressen in diesem Dokument
- 17 -
[Seite 18]
o Hinweis auf die Nutzungsrechte des BMLEH und eine mögliche Weiterverwendung in anderen BKP-Projekten; o Ansprechpersonen, an die sich Personen wenden können, falls veröffentlichte In- halte zurückgenommen oder Personen unkenntlich gemacht werden sollen (wäh- rend der Projektlaufzeit i. d. R. der Durchführer, danach ggf. das BMLEH bzw. die Generalbeauftragte).
Die Generalbeauftragte kann im Bedarfsfall die Vorlage der Einverständniserklärungen verlangen.
Ein Beispiel für eine korrekte Einverständniserklärung für eine projekteigene Website ist der fol- gende Text:
„Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail- Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hier- mit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.“
Ein Beispiel für eine Einverständniserklärung auf einer Social-Media-Plattform ist der folgende Text:
„Bitte beachten Sie, dass [PROJEKTNAME] keinen Einfluss auf die Nutzungsbedingungen der ein- zelnen sozialen Netzwerke hat. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Betrei- ber der sozialen Netzwerke, die wir zur Kommunikation nutzen, Daten außerhalb Deutschlands dauerhaft speichern und für geschäftliche Zwecke nutzen. In welchem Umfang und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, ist für uns nicht erkennbar. Wir empfehlen Ihnen daher, sorg- fältig zu prüfen, welche persönlichen Daten Sie den sozialen Netzwerken zur Verfügung stellen. Wir behandeln unsererseits Ihre Daten mit höchster Sorgfalt, übernehmen aber keine Haftung für das Verhalten der Betreiber der sozialen Netzwerke sowie Dritter.“
-
- 5 A dmi ni st r at i ves Die erstellten Projektwebsites müssen vor der Veröffentlichung von der GFA freigegeben werden, und vom Assistenzteam der GFA muss eine Liste der Startseiten aller Projektwebsites geführt und ggf. aktualisiert werden. Die Freigabe betrifft die Einhaltung der Vorgaben zu Struktur (s. Anhang
- und Design (insbesondere die Einhaltung der BMLEH-Vorgaben, s. Abschnitt 3.5), nicht die vorgesehenen Inhalte. Nach erfolgter Freigabe muss nicht jede Veröffentlichung freigegeben wer- den; die GFA muss lediglich bei geplanten erheblichen Änderungen an Struktur und Design erneut eingebunden werden. Dennoch steht es den Durchführern natürlich frei, im Einzelfall den Rat der GFA einzuholen. Lediglich bei Veröffentlichungen zu politisch sensiblen Themen, die das Potenzial besitzen, bei den politischen Partnern oder anderen Akteuren im Land Irritationen hervorzurufen, muss über die GFA eine vorherige Freigabe durch das BMLEH eingeholt werden.
Bei einem Wechsel eines Durchführers zwischen zwei Projektphasen müssen die Administrator- rechte und Zugangsdaten zur Website vom Durchführer der vorherigen Phase dem neuen Durch- führer zur Verfügung gestellt werden, damit dieslbe Website weiter genutzt werden kann. Der Ab- schluss eines neuen Hostingvertrags obliegt dem neuen Durchführer. Dieser muss selbstverständ- lich Anpassungen zum Durchführer, Projektteam, zu den Kontaktdetails sowie typischerweise zu den Schwerpunkten etc. vornehmen und die Abschnitte Impressum, Datenschutzerklärung etc. ak- tualisieren. In den meisten Fällen ist es vermutlich sinnvoll, einen neuen Reiter „vorherige Phasen“ (o. ä.) zu erstellen, in dem die entsprechenden Dokumente, Unterseiten etc. verfügbar bleiben. Die notwendigen Bildrechte etc. müssen dem neuen Durchführer zur Verfügung gestellt werden. Es ist zulässig, dass die Projektwebsite im Rahmen der Übergabe für bis zu einem Monat nicht verfügbar
- 18 -
[Seite 19]
ist, innerhalb dieses Zeitraums ab Beginn der neuen Phase müssen allerdings die beschriebenen Anpassungen vorgenommen worden sein, ggf. durch einen geeigneten Dienstleister.
Bei Beendigung eines Projekts muss der GFA der Zugang zur Projektwebsite übermittelt werden, inklusive der Information, bis wann Hosting, Domain etc. bezahlt wurden. Darüber hinaus muss der GFA im Rahmen der Projektschließung eine vollständige Kopie der Inhalte (inklusive hochgelade- ner Dateien) mindestens in deutscher oder englischer Fassung zur Verfügung gestellt werden, so dass diese für das BMLEH und die GFA weiterhin verfügbar sind. Die technischen Details dieser Kopie sind im Vorfeld mit der GFA zu besprechen, um Nutzen und Lesbarkeit der Datei für die GFA und das BMLEH sicherzustellen.
Bei beendeten Projekten muss die Information über das Projektende sehr prominent direkt auf der Startseite platziert werden, und es müssen ggf. die notwendigen Änderungen, beispielsweise an den Informationen zur Kontaktaufnahme, vorgenommen werden. Die Website selbst sollte aber zu Informationszwecken typischerweise mindestens sechs Monate nach Projektende noch verfügbar bleiben. Die Kosten für die Weiterbetreibung der Website müssen vor Projektende aus dem Pro- jektbudget bezahlt werden. Die Entscheidung über eine mögliche Verlängerung dieser Dauer ob- liegt der GFA, unter anderem anhand der Entwicklung der Zugriffszahlen.
6 . 4 S ozi a l e Me di en
Die Nutzung sozialer Medien im Partnerland ist den jeweiligen AN überlassen. Zur Nutzung der sozialen Medien gibt es ein separates Konzept, das in Anhang 3 zur Verfügung steht. Daher wird empfohlen, das genannte Dokument vor der Nutzung sozialer Medien im Projektkontext eingehend zu konsultieren. Wenn ein AN sich für die Nutzung sozialer Medien entscheidet, muss dieser fol- gende Regeln einhalten:
-
Es muss deutlich gemacht werden, dass der Auftritt als Projekt erfolgt und nicht als BKP oder BMLEH, muss deutlich gemacht werden. Dennoch sind auch in diesem Auftritt die Förderung durch das BMLEH und die Rolle der GFA als Generalbeauftragte eindeutig her- vorzuheben.
-
Ein professionelles Erscheinungsbild ist sicherzustellen.
-
Bei einzelnen Beiträgen („Posts“): o Nutzung professioneller Sprache in einem Storytelling-Stil, typischerweise mit ein- zelnen Absätzen in der Abfolge Problem (Ausgangssituation) – Handlung (Projek- taktivitäten) – Auswirkung (siehe Anhang 2). Im Fall von Ankündigungen oder an- deren Massenkommunikationsnachrichten ist es nicht notwendig, diesen Stil ein- zuhalten. o Nutzung von ca. drei aussagekräftigen, professionell aussehenden und hochauflö- senden Fotos unter Beachtung aller Vorgaben zum Nutzungs- und Urheberrecht. Einzelne Personen sollten möglichst nicht erkennbar und auf keinen Fall gekenn- zeichnet („getaggt“) werden, außer es handelt sich um wichtige deutsche oder na- tionale politische Persönlichkeiten.
-
Beim Impressum von Profilen in den sozialen Netzwerken sind die gleichen Regeln einzu- halten wie auf den Projektwebsites (vgl. Abschnitt 6.3). Zusätzlich dazu sind eventuelle weitere Vorgaben der jeweiligen Plattformen einzuhalten.
In Fällen, in denen die gewählten Social-Media-Plattformen Kommentare Dritter zulassen, sind Re- geln für eine angenehme, konstruktive sowie diskriminierungsfreie Kommunikation aufzustellen. Dies beinhaltet unter anderem die angemessene Moderation eventueller Diskussionen in den Kom- mentaren unter ihren Posts sowie die Löschung und Meldung jeglicher diskriminierender, abwer- tender, strafbarer, beleidigender oder ähnlicher Äußerungen. Ein Beispiel für diese sogenannte „Netiquette“ findet sich in Anhang 5. Es müssen nicht exakt die gleichen Regeln genutzt werden, doch es wird empfohlen, sich an den Inhalten und Formulierungen dieser Regelnzu orientieren.
Die von den verwendeten Social-Meda-Plattformen bereitgestellten Nutzungs- und Zugriffsdaten sind zur Überprüfung der Erreichung der Ziele zu erheben und zu analysieren. Falls die Daten
- 19 -
[Seite 20]
nahelegen, dass die gewünschten Ziele nicht erreicht werden, sind entweder geeignete Anpassun- gen vorzunehmen oder die Nutzung der Plattformen zu ist beenden.
Analog zum Vorgehen bei den Projektwebsites (s. Abschnitt 6.3.5) müssen die Durchführer eine Liste der genutzten Konten in den sozialen Medien an die GFA übermitteln, damit diese eine zent- rale Liste führen kann. Bei Beginn einer neuen Phase müssen sie die Zugangsdaten dem neuen Durchführer zur Verfügung stellen, damit diese von ihm weiter genutzt werden können. Der neue Durchführer muss in einem oder mehreren Posts auf die erfolgten Änderungen hinweisen.
Bei Projektende müssen die Durchführer der GFA die Zugangsdaten für die Social-Media-Konten zur Verfügung stellen. Die Entscheidung über die Stilllegung oder Weiternutzung der Konten ob- liegt der GFA. Wenn die Entscheidung zur Stilllegung getroffen wird, wird dies im letzten Post be- kanntgegeben.
- 20 -
[Seite 21]
7 M ed i en au ftr itte
Auskünfte an traditionelle Medien wie Print-, Audio- oder audiovisuelle Medien dürfen erst nach vorheriger Genehmigung durch das BMLEH über die GFA erteilt werden. Dies umfasst alle Formen des Informationsaustauschs, wie persönliche, telefonische oder internetbasierte Gespräche, die schriftliche Antwort auf Fragen, die Bereitstellung von Informationen und/oder Dateien oder ande- rem. In Fällen, in denen Medienvertretende unerwartet nach Informationen fragen, beispielsweise am Rande einer Messe oder sonstigen Fachveranstaltung, sind Teammitglieder der durchführen- den Organisation verpflichtet, an die Pressestelle des BMLEH zu verweisen.
Die AN haben ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass Kurzzeitfachkräfte bei eventuellen Medien- auftritten nicht den Eindruck erwecken, im Namen des Projekts zu sprechen oder interne Informa- tionen an die Öffentlichkeit zu tragen.
- 21 -
[Seite 22]
An h ang
Anha ng 1 : BKP -Kommuni k a ti ons c he ck l is te
Es sollte beachtet werden, dass die Kommunikationscheckliste unverändert in dieses Dokument eingefügt wurde und daher nicht alle Aspekte für die Richtlinie Öffentlichkeitsarbeit relevant sind.
Kommunikations-Checkliste
Unterstützen Sie Ihre Kommunikation durch: Pressemeldungen und Artikel, die von BMLEH6 / GFA verbreitet werden, Videos, Bilder, Projektnachrichten, die auf der BKP- / BMLEH-Webseite oder den Social- Media-Seiten hochgeladen werden,
Informationsmaterialien zu Ihrem Projekt bei Veranstaltungen usw., z. B. durch das Auf- hängen von Postern, Vorführen von Videos,
Klaren Fokus auf die BMLEH-Förderung und die GFA-Beteiligung bei allen Aktivitäten, Bot- schaften und Materialien.
Was ist beim Verfassen von Kernbotschaften zu beachten? Ihre Social-Media-Aktivitäten sollten zielgerichtet und entsprechend Ihrer Kernbotschaften geplant sein. Sie können allgemeine Kernbotschaften für Ihre Projekte oder spezifische Botschaften für Kampagnen oder Veranstaltungen formulieren.
Ist die Botschaft glaubwürdig? Können Sie Ihre Kernaussage mit Belegen untermauern? Ist die Botschaft leicht zu verstehen? Ist Ihre Sprache prägnant, professionell und auf den Punkt gebracht?
Ist die Botschaft positiv? Verwenden Sie aktive Sprache? Ist die Botschaft zweckdienlich? Spricht sie Ihre Zielgruppe direkt an? Ermöglicht sie der Zielgruppe zu verstehen, wie das Programm sie unterstützen kann?
Ist die Botschaft zielgerichtet? Ist sie auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten? Ist die Zielgruppe an dem interessiert, was Sie zu sagen haben?
Halten Sie es einfach, kurz und prägnant. Seien Sie ehrlich! Überprüfen Sie Ihre Kernbotschaften regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie relevant bleiben.
Zu beachtende Regeln
Die vier Cs der sozialen Medien: Contribute – Teilen Sie Inhalte, die Sie erstellt haben und die für andere nützlich sein können, und teilen Sie Beiträge von anderen.
Converse – Hören Sie zu und antworten Sie, reden Sie mit und tragen Sie zu Diskussionen bei; das erweitert Ihren Einflussbereich.
Connect – Priorisieren Sie und tun Sie sich mit anderen zusammen, sei es eine Gruppe, eine Organisation, o. Ä.; sprechen Sie Influencerinnen und Influencer an, die Ihre Botschaft verbreiten können.
6 Die Verbreitung einzelner Artikel über die BMLEH-Website ist nach Abspreche im Einzelfall möglich.
- 22 -
[Seite 23]
Community – Bauen Sie Online-Beziehungen mit Menschen auf der ganzen Welt auf, um voneinander zu lernen.
Elektronische Kommunikation Die Nachhaltigkeit der Projektwebsite wird langfristig durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
Darstellung des BMLEH-Logos und der Förderzusage; die visuelle Identität des BMLEH ist dabei zu respektieren (d. h. keine Änderungen am Logo oder dessen Beschriftung);
Darstellung von BMLEH-Links und -Bannern; Informieren Sie die GFA über alle Pläne für soziale Medien.
Veröffentlichungen Verwenden Sie eine einfache Sprache und vermeiden Sie Fachjargon; Holen Sie vor Veröffentlichung die Genehmigung des GFA-Teams ein; Senden Sie gedruckte bzw. elektronische Exemplare zur weiteren Verbreitung an die GFA.
Pressemeldungen Stimmen Sie sich im Vorhinein über die GFA mit dem BMLEH ab, ob eine Pressemeldung notwendig und angemessen ist und ob diese lediglich an Medien im Projektland oder auch in Deutschland zur Verfügung gesstellt werden sollte.
Lassen Sie die Vorlage durch das GFA-Team genehmigen. Stimmen Sie Format und Inhalte, insbesondere die Botschaft(en) ab – die Meldungen wer- den auf den BMLEH-Websites veröffentlicht (beachten Sie, dass dies sowohl mit der GFA abgestimmt, als auch vom BMLEH freigegeben werden muss, daher ist es wichtig, genü- gend Vorlaufzeit einzuplanen, z. B. mindestens eine Woche).
Interviews & Medienauftritte Schulen Sie alle Interviewpartnerinnen und -partner hinsichtlich der Nennung der BMLEH- Förderung sowie der wichtigsten Ziele.
Eine Unterstützung des Projekts durch hochrangige BMLEH-Vertreterinnen und -Vertreter kann bei Bedarf geprüft werden; geeignete Formen sind über die GFA mit dem BMLEH abzustimmen.
Halten Sie ein von der GFA genehmigtes Informationsblatt zur Weitergabe an die Medien bereit.
Audiovisuelle Materialien Erstellen Sie Archivaufnahmen, die wiederverwendet werden können. Der Fokus sollte auf dem Leben der Menschen und dem Nutzen des Projekts liegen. Stimmen Sie das Drehbuch mit dem GFA-Team ab, ggf. wird seitens der GFA entschieden, ob eine Freigabe des BMLEH notwendig ist.
Auf die BMLEH-Förderung muss durchgängig deutlich hingewiesen werden.
Veranstaltungen Informieren Sie die GFA – mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung und übermitteln Sie dabei folgende Informationen: Programmentwurf, Zielpublikum, Hauptbotschaft(en), Rednerinnen und Redner und vorgesehenes Datum.
- 23 -
[Seite 24]
Informieren Sie das GFA-Team – hochrangige Medienveranstaltungen bedürfen der Zu- stimmung des BMLEH und die Einbindung einer BMLEH-Vertreterin / eines BMLEH- Vertreters sollte erwogen werden.
Planen Sie mindestens sieben Tage für die Freigabe von Materialien ein.
Versenden Sie Einladungsentwürfe und laden Sie Rednerinnen und Redner sowie Teilneh- merinnen und Teilnehmer ein.
Stellen Sie auf Wunsch einen Sprechzettel zur Verfügung.
Erstellen Sie zwei Wochen vor der Veranstaltung einen Entwurf einer Presseankündigung auf Deutsch und Englisch und senden Sie ihn zur Freigabe an die GFA.
Erstellen Sie zehn Tage vor der Veranstaltung einen Entwurf einer Pressemeldung auf Deutsch, in der Landessprache oder auf Englisch und senden Sie ihn zur Freigabe an die GFA. Stellen Sie den Journalistinnen und Journalisten am Veranstaltungstag Exemplare der freigegebenen Version zur Verfügung.
Geben Sie zwei Tage vor der Veranstaltung die Presseankündigung an die Medien heraus und veröffentlichen Sie diese auf den GFA- / BMLEH-Websites.
Bereiten Sie Pressemappen (Werbematerialien, Informationsblätter, Pressemeldung, Fo- tos usw.) für Journalistinnen und Journalisten vor.
Teilen Sie alle Presseausschnitte mit dem GFA-Team.
Werbematerialien
Hinweis auf die BMLEH-Förderung und das BMLEH-Förderlogo müssen deutlich sichtbar sein (am besten links oben).
Partnerlogos können eingebunden werden, sollten aber deutlich vom BMLEH-Logo ge- trennt sein.
- 24 -
[Seite 25]
Anha ng 2 : Ri chtl i ni e für m ul ti me di a le s S tory te l l i ng i n de n s ozia l en Me di e n
Storytelling ist notwendig, um mit den Zielgruppen persönliche Beziehungen aufzubauen und um Programme auf einprägsame und überzeugende Weise zu bewerben. Wenn Sie in den sozialen Medien erfolgreich sein wollen, wird Ihnen das Erzählen von Geschichten, in denen der menschli- che Aspekt im Vordergrund steht, dabei helfen, mehr Menschen zu erreichen. Präsentieren Sie die Ergebnisse und Vorteile für die Menschen auf Ihrem Account:
▪ Menschlichkeit und menschliche Emotionen, ▪ Geschichten und Storytelling, ▪ Wie einfache Menschen vor großen Problemen stehen, ▪ Wie einfache Menschen in außergewöhnlichen Situationen handeln, ▪ Etwas, wodurch sich Ihr Publikum fragt: „Was, wenn mir das passieren würde?“ ▪ Etwas Neues, Außergewöhnliches oder etwas außerhalb gängiger Stereotypen, ▪ Ein unvergessliches Bild, eine Melodie oder einen Moment, ▪ Etwas, das das Leben von Menschen direkt berührt.
Nutzen Sie den richtigen Kanal!
Passen Sie Ihre Strategie dem jeweiligen Medium an, um Ihr Publikum effektiv zu erreichen.
Sie kennen Ihr Publikum und Ihre Interessensvertretenden, die für Ihr Projekt relevant sind, am besten.
Definieren Sie Ihre Zielgruppen in Ihrer Strategie für soziale Medien genau, um Botschaften indivi- duell an ihre Bedürfnisse anpassen zu können!
Fernsehen möchte:
▪ Eigene Aufnahmen vor Ort, die visuell ansprechend sind. ▪ Interviews mit Schlüsselpersonen, nicht mit Sprecherinnen und Sprechern oder PR- Mitarbeiterinnen und -mitarbeitern. ▪ Eine Verbindung zwischen dem Thema und dem Leben der einfachen Menschen.
Radio möchte:
▪ Provokative Interviews mit interessanten und sachkundigen Personen. ▪ Live-Interviews am frühen Morgen während der morgendlichen Fahrzeit zur Arbeit. ▪ Interviewpartnerinnen und Interviewpartner, die Fragen von Hörerinnen und Hörern beantwor- ten können.
Druckmedien möchten:
▪ Expertinnen und Experten, die tiefgründig über ein Thema sprechen können, ▪ Deutliche Meinungen, ▪ Durchdachte Analysen.
Das Internet möchte:
▪ „Authentische”, persönliche Erfahrungen, ▪ Einen “reizvollen” Ansatz: Klatsch und Tratsch, informell, lustig, ▪ Interaktivität mit dem Publikum (Hashtags / Kommentare / Blogs),
- 25 -
[Seite 26]
▪ Stumme Videos mit spektakulärer Grafik, die man auf seinem Laptop oder Handy ansehen kann, ohne dabei seine Kollegeninnen und Kollegen, andere Fahrgäste, etc. zu belästigen.
Erstellung einer Geschichte
Eine Erfolgsgeschichte beschreibt was, wann, warum, wo und wie ein Ereignis eine positive Aus- wirkung auf das Leben eines Individuums oder einer Organisation (wen) hatte. Eine Lerngeschichte hingegen konzentriert sich auf die Reaktion einer Person auf die durch ein Ereignis entstandenen Herausforderungen und darauf, wie diese Herausforderungen gemeistert wurden und welche Leh- ren aus der Erfahrung gezogen wurden.
Schritt 1: Identifizieren Sie das Ziel und die Zielgruppe der Geschichten, die Sie erzöhlen möchten
Die Entscheidung, welche Art von Geschichte erzählt werden soll und für welche Zielgruppe die Geschichte bestimmt ist, ist ein wichtiger erster Schritt im Prozess zur Erstellung einer Geschichte, in der der menschliche Aspekt im Vordergrund steht. Bevor Sie sich auf den Weg zum Schauplatz / zur Location machen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, warum Sie diese Geschichte fest- halten wollen, wer die Zielgruppe ist und wie die Geschichte genutzt werden soll. Dies wird Ihnen bei der Interviewführung helfen.
Schritt 2: Bestimmen Sie den Fokus der Geschichte
Nachdem das Ziel und die Zielgruppe der Geschichte definiert sind, ist es wichtig, den Fokus und den Umfang der Geschichte festzulegen. Sie sollten einen Blickwinkel/Ansatz der Geschichte de- finieren. Konzentriert sich die Geschichte auf Einzelpersonen oder auf ein spezielles Thema?
Schritt 3: Wählen Sie Orte aus und Personen, die Sie interviewen möchten
Wo Sie Informationen sammeln können (auf Regional-, Bezirks-, oder Gemeindeebene, etc.), wel- che Orte Sie auswählen (Projektbüro, Ministerium, Schule, Krankenhäuser, allgemeine Gemein- deversammlungen, etc.) und welche Personen Sie interviewen möchten (Politikerinnen und Politi- ker, Projektmitarbeitende, Landwirtinnen und Landwirte), um die Informationen zu bekommen, die Sie brauchen, hängt davon ab, aus welchem Blickwinkel Sie die Geschichte betrachten möchten. Überlegen Sie im Voraus, wo Sie die benötigte Information in Bezug auf den Blickwinkel und den Fokus der Geschichte erhalten können, kontaktieren Sie die relevanten Schlüsselpersonen und vereinbaren Termine mit ihnen, bevor Sie sich auf den Weg machen. Beziehen Sie andere Partner in diese Entscheidung ein. Überprüfen Sie bei allen ausgewählten Orten, ob eine Genehmigung für die Aufnahme von Videomaterial („Drehgenehmigung“) benötigt wird, und holen Sie diese ge- gebenenfalls im Vorhinein ein. Diese müssen derart archiviert werden, sodass sie der GFA auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt werden können.
Schritt 4: Informationssamlung – Interviewvorlage
Interviews dienen als primäre Quelle zur Sammlung von Informationen für Geschichten. Bevor In- terviews jedoch geführt werden, sollten alle Beteiligten über das Ereignis, worüber berichtet wird (Ort, wann es begann, Hauptaktivitäten, Partner, etc.), informiert werden.
Schritt 5: Die Grundlagen des Storytelling
„PROBLEM – HANDLUNG – AUSWIRKUNG“ sind die Elemente, die Sie brauchen, um eine Ge- schichte zu erzählen. Man könnte zum Beispiel damit beginnen, ein spezifisches Problem oder eine Herausforderung, der eine Person / Gemeinde gerade gegenübersteht, zu beschreiben, um dann über die Handlung/Maßnahme zu berichten, die stattfindet, und am Ende darüber zu berich- ten, wie sich diese Maßnahme auf das Leben der Person / Gemeinde ausgewirkt hat oder ihr / ihnen Hoffnung in einer bestimmten Situation gegeben hat.
- 26 -
[Seite 27]
Es ist wichtig, eine einfache, nicht-fachliche Sprache zu verwenden. Authentische Zitate in den eigenen Worten der befragten Person sind ebenfalls vorteilhaft. Eine Beispielfrage, aus deren Ant- wort man ein aussagekräftiges Zitat generieren könnte, wäre: „Nennen Sie uns eine Sache, die Ihr Leben wirklich verändert hat“.
Ton und Schreibstil
▪ Involvieren Sie die Menschen – machen Sie die Geschichte interessant. ▪ Zeigen Sie, warum die Herausforderung real ist, sodass die Zielgruppe es versteht. ▪ Machen Sie ein großes Problem zu etwas Verständlichem, Menschlichem und Individuellem. ▪ Bewegen Sie Menschen auf der emotionalen Ebene. ▪ Erarbeiten Sie eine Reaktion – einen Wunsch um zu helfen / etwas zu unternehmen / Ihre Or- ganisation zu unterstützen.
Hintergrund und Information
Stellen Sie sicher, dass Sie über die richten Informationen über die Hauptfiguren Ihrer Geschichte und Ihrer Interviewpartner verfügen, wie etwa den vollständigen Namen, das Alter, den Titel, die Berufsbezeichnung, etc.
Zitate
Bitte vergessen Sie nicht, mindestens zwei bis drei Zitate, vor allem von Begünstigten, Fokusgrup- pen sowie Durchführungspartnerinnen und -partnern zu integrieren. Zitate sind für eine gute Ge- schichte entscheidend.
Sprache
Sie schreiben eine Geschichte oder nehmen diese für ein externes Publikum auf. Schreiben Sie in Erzählform auf ansprechende Weise und nutzen Sie eine einfache Sprache. Erklären Sie Begriffe oder Vorgänge, die Ihnen banal erscheinen mögen, für Ihr Publikum jedoch neu sein könnten. Nutzen Sie nur wenige Abkürzungen oder Akronyme, und zwar nur dann, wenn Sie diese unbedingt verwenden müssen.
Einverständniserklärungen
Alle interviewten Personen sollten ihre Einverständniserklärungen für die Nutzung ihrer Fotos / Videos zu Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeitszwecken geben. Die geltenden Datenschutz- bestimmungen sind dabei einzuhalten.
Fotos
Jede Geschichte sollte qualitativ hochwertige Fotos der jeweiligen Hauptfigur / des Hauptthemas der Geschichte enthalten. Die Fotos sollten dem Publikum einen echten Einblick darein geben, wie sich die Projektarbeit auf das Leben und die Zukunft der Menschen auswirkt. Stellen Sie sicher, dass die Person, die in der Geschichte dargestellt wird, ihr Einverständnis dafür gegeben hat, ihre Geschichte zu erzählen, und ihre Fotos zu nutzen. Lassen Sie sich das Einverständnis schriftlich erklären (bringen Sie ausreichend Kopien der entsprechenden Formulare mit).
Fotorichtlinien
Fotos, die einen Bezug zur Geschichte haben und zeigen, was Ihre Organisation bewirkt:
▪ Nehmen Sie eine ganze Reihe von Fotos zum gleichen Thema bzw. von der gleichen Person auf und verlassen Sie sich nicht auf ein einzelnes Bild.
- 27 -
[Seite 28]
▪ Erstellen Sie eine Nahaufnahme von Ihrer Hauptfigur / Ihrem Hauptthema. Am besten sollte die Hauptfigur direkt in die Kamera blicken. ▪ Achten Sie auf helle Farben, Kleidung, Decken, Hintergrundgebäude und Wände. ▪ Je selbsterklärender das Foto ist, umso besser. ▪ Zeigen Sie Werbematerialien „in situ” auf den Fotos oder im Einsatz zusammen mit den BMLEH- und Partnerlogos. Denken Sie an Fotos, die eine Situation vor und nach einer Intervention zei- gen und zeigen Sie das Ergebnis Ihres Beitrags.
Seien Sie jederzeit respektvoll. Weisen Sie auf die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie hin. Beispiel: Vermeiden Sie Generalisierungen über ganze Völkergruppen, Kulturen und Länder. Ver- meiden Sie Wörter, die zur Demoralisierung und weiteren Verbreitung von Stereotypen beitragen.
Weiterführende Informationen zum Ethikkodex für Fotografie entnehmen Sie beispielsweise bitte der Website „Photographers without Borders“ (https://www.photographerswithoutbor- ders.org/code-of-ethics).
Bildunterschriften
Alle Fotos müssen eine Bildunterschrift mit dem Namen der jeweiligen Person(en) enthalten.
Fotos müssen IPTC8-Metadaten oder eine separate Metadatendatei enthalten, in der detailliert (für jedes Bild) der Name des Fotografen, das Aufnahmedatum, der Aufnahmeort und eine kurze Be- schreibung des Bildes einschließlich des Namens und der Funktion der identifizierbaren Personen aufgeführt sind. Grundsätzlich müssen Bilder im Sinne der Barrierefreiheit mit ALT-Texten verse- hen werden, wo dies möglich ist (soziale Netzwerke, Websites etc.)
Quellenangaben
Quellenangaben einschließlich des Namens des Fotografen / der Fotografin (bitte nennen Sie die Partnerorganisation), des Datums und des Ortes sind für jedes Foto notwendig.
Qualität und Format von Fotos
Fotos sollten in der höchsten verfügbaren Auflösung geteilt werden (mindestens zwei MB). Jede Plattform nutzt andere Bildgrößen für ihre Feeds und Geschichten. Sie können die meisten Formate in den FAQs der Plattformen finden.
Video
Die Prinzipien für Videos sind die gleichen wie bei Fotos (siehe oben). Versuchen Sie, das Video einfach und die Video- oder Handykamera stets stabil zu halten. Lassen Sie die Person / das Ob- jekt, die/das Sie filmen, in das Bild und aus dem Bild gehen, wenn es sich um eine bewegte Auf- nahme handelt. Folgen Sie der Person / dem Objekt nicht.
Für ein statisches Interview halten Sie die Kamera oder das Handy still, nutzen Sie im Idealfall ein Stativ und bewegen Sie die Videokamera oder das Handy während des Interviews nicht, außer Sie haben damit Erfahrung und können heranzoomen, wenn die Person über ein emotionales Ereignis oder über etwas mit „großer Wirkung“ spricht. Lassen Sie die interviewte Person an der Kamera vorbei den Interviewer ansehen oder, wenn Sie eine Botschaft oder ein Statement filmen, lassen Sie die Sprecherin/den Sprecher direkt in die Kamera oder das Handy blicken.
Platzieren Sie ein Banner / eine Werbung direkt hinter oder neben der Person, die Sie interviewen, und stellen Sie sicher, dass man dieses Banner bzw. diese Werbung in der Kameraaufnahme se- hen kann.
- 28 -
[Seite 29]
Ton
Nutzen Sie externe Clip-Mikrofone an einer Videokamera, wenn dies möglich ist. Der Ton ist die größte Herausforderung bei der Aufnahme von Videos. Die Verwendung von „natürlichen Tönen“, z. B. Vogelgezwitscher, ist der Schlüssel zu einem authentischen Video und spiegelt die unmittel- bare Umgebung wider. Die meisten Menschen vergessen das, wenn sie ein Video bearbeiten und den Ton auf ein Video legen; sie nutzen dann häufig zu viel Musik.
Videos für soziale Medien
Es genügt nicht, einfach nur Videos zu veröffentlichen. Jedes Video muss auf die jeweilige Platt- form zugeschnitten sein.
Videoformate für Soziale Medien
▪ Erklärvideos ▪ Interviews ▪ Animationen ▪ Dokumentationen ▪ Konferenzdokumentationen ▪ Vor-Ort-Geschichten
Videos müssen auch ohne Ton funktionieren: ▪ Nutzen Sie helle und ansprechende Bilder für die Bildvorschau. ▪ Stellen Sie für jedes Video Untertitel zur Verfügung und stellen Sie sicher, dass der Text im Video auch auf einem mobilen Bildschirm lesbar ist.
Videos müssen mit mobilen Geräten kompatibel sein (d. h. man muss sie sowohl vertikal als auch horizontal ansehen können).
▪ Nutzen Sie mehrere Plattformen (erstellen Sie z. B. verschiedene Versionen, z.B. eine längere Version für YouTube und eine Kurzversion für Instagram); ▪ Erstellen Sie kurze und visuell ansprechende Videos! Nutzen Sie animierte Grafiken um kom- plexe Daten und Themen zu erklären.
AN müssen sicherstellen, dass alle Videoproduktionen der GFA / dem BMLEH in dem jeweils ver- traglich vereinbarten Format zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind jegliche Informa- tionen in Bezug auf die Veröffentlichung, die Verteilung und die Reichweite bereitzustellen. Außer- dem müssen sie die relevanten deskriptiven Metadaten auf Deutsch, einschließlich Titel, Zusam- menfassung, Aufnahme- und Produktionsdatum, Produktionsfirma, Regisseurin und Regisseur so- wie Sprachfassung(en), der GFA / dem BMLEH vorlegen; dies gilt ebenfalls für ein Skript und die Untertiteldateien, falls verfügbar.
- 29 -
[Seite 30]
Anha ng 3 : V orga be n für P roj e k tw e bs i te s
| Kriterium | Vorgaben |
|---|---|
| Navigation | • Menüband oben • Menü einfach halten: Flache Hierarchie (max. zwei Ebenen) für bessere Über- sicht. • Fokus auf Navigation: Breadcrumbs, Querverlinkungen und Suchfunktion ein- bauen. • Responsives Design prüfen: Menü und Logos für Mobilgeräte optimieren. • Zentrale Themen (z. B. Aktuelles, Leadership) prominent platzieren. |
| Startseite | • Als Startseite große Fotos oder Video mit klarer Projektpräsentation, klarer Fo- kus auf professionellen ersten Eindruck. |
| Terminologie | • Möglichst einheitliche Sprachnutzung: • Fachsprache nutzen (Resilienz, Nachhaltigkeit, Agrarökologie etc.). • Zielgruppe: Politik, Verwaltung, Kooperation. • Terminologie konsistent halten (englische Begriffe nur, wenn etabliert). |
| Design / visuelle Ge- staltung | • Logos und Menüpunkte weit oben und gut sichtbar, ABER auf ansprechenden ersten Eindruck achten. • Klarer Fokus auf Projektschwerpunkte, Fokus auf visuelle Elemente, nach Mög- lichkeit relativ große Bilder / Videos nutzen. |
| Inhaltliche Tiefe & Ma- terialangebot | • Umfangreiche Inhalte beibehalten, aber bessere Struktur und Navigation schaf- fen (z. B. klare Kategorien, Suchfunktion). • Auf inhaltliche Tiefe achten – wie Materialien, Analysen oder Veranstaltungs- hinweise, um Nutzerbindung zu stärken. • Balance zwischen Informationsfülle und Übersichtlichkeit sicherstellen. |
| Zugänglichkeit | • Responsives Design (Desktop / Mobilgeräte). • Benutzerfreundlichkeit sichern: klare Lesbarkeit, logische Navigation. • Datenschutz- und Cookie-Hinweise sichtbar platzieren. |
| Transparenz | • Immer achten auf Transparenz und Glaubwürdigkeit anhand von Kontakt, Part- ner, Impressum, etc.). • Informationsvielfalt und Referenzen immer nutzen, um Professionalität zu un- terstreichen. |
| Struktur / Site Map | Erste Ebene als sichtbares Menüband, zweite Ebene nach Klick auf erste Ebene: • Das Projekt o Hintergrund o Das Team o Komponenten • Aktivitäten o Aktuelle o Vergangene • Veröffentlichungen o [Bis zu sechs wichtige Themen, zu welchen das Projekt Dokumente etc. erstellt hat] • Ankündigungen o [Einladungen zu digitalen und präsenziellen Veranstaltungen] |
- 30 -
[Seite 31]
• Partner o BMLEH o MoA o [weitere] o GFA o Durchführende Organisation(en)
• Kontakt o Adresse o Kontaktformular o Newsletter (wenn zutreffend)
• Impressum • Suchen
- 31 -
[Seite 32]
Anha ng 4 : Konze pt Nutzung s ozi a le r Me die n i m BKP für P roj e k te
- Einleitung In der täglichen Praxis hat sich gezeigt, dass soziale Medien auch in der heutigen Arbeitswelt eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Bei international aktiven Programmen wie dem BKP kommt diesen Plattformen eine besondere Bedeutung zu – anekdotisch wurde beispielsweise berichtet, dass in einigen Fällen selbst Regierungsvertreterinnen und -vertreter keine E-Mail-Adressen auf ihren Visitenkarten nennen, sondern sämtliche Korrespondenz über ihre Telefonnummern und die diversen sozialen Medien abwickeln. Auch die strenge Trennung zwischen privaten und dienstli- chen Kommunikationswegen, die im europäischen Kontext als Standard wahrgenommen wird, ist international nicht immer so deutlich ausgeprägt, was ebenfalls dafür spricht, diverse Kommunika- tionskanäle zu unterhalten.
Ein erheblicher Vorteil der Nutzung sozialer Medien ist die große Reichweite, die mit einzelnen Posts7 erreicht werden kann. Im Gegensatz zu klassischen Kommunikationswegen wie E-Mails können auch Personengruppen, zu denen zuvor kein Kontakt bestand, veröffentlichte Posts sehen, diese mit wenigen Klicks an wiederum weitere Personen weiterleiten, auf sie reagieren, etc. Au- ßerdem werden soziale Medien meist auch als Unterhaltungsmedium genutzt, was dazu führt, dass Posts von den Zielgruppen nicht als Arbeit oder Aufgabe aufgefasst werden, sondern einfacher ihr Interesse wecken können. Daher werden die Projekte ermutigt, eigene Konten unterhalten und zur Kommunikation mit Partnern und Zielgruppen nutzen, beispielsweise um bevorstehende Aktivitä- ten anzukündigen, Ausschreibungen etc. bekannt zu machen oder auf eigene Erfolge hinzuweisen.
Dieses Dokument ist daher darauf ausgericht, die Potenziale der Nutzung diverser Plattformen aufzuzeigen (Abschnitt 2), die als am relevantesten erachteten Plattformen zu beschreiben, Emp- fehlungen für die Nutzung sozialer Medien auf Ebene der Projekte zu formulieren sowie die emp- fohlene interne Organisation und die nächsten Schritte aufzuzeigen.
- Chancen für die Projekte
Die Nutzung der genannten Plattformen bietet erhebliche Chancen für BKP-Projekte. Die wichtigs- ten sind im Folgenden aufgeführt:
- Vernetzung: Die Nutzung sozialer Medien kann eine einfache Möglichkeit für die Projekte darstellen, mit relevanten Personen und Institutionen in Kontakt zu kommen. Dies betrifft den beidseitigen Austausch mit potenziellen Partnern. Dies umfasst sowohl institutionali- sierte Partner als auch Privatpersonen, die als Kurzzeitfachkräfte, Teammitglieder oder in ähnlichen Funktionen infrage kommen. Sie kann ebenfalls der Vernetzung mit weiteren Projekten des BKP oder anderer Geber dienen.
- Professionalität: Ein verstärkter Auftritt in den sozialen Medien kann ebenfalls helfen, die Stellung der Projekte in ihren jeweiligen Sektoren zu stärken. Dies gilt besonders, weil sie Durchführern und Partnern, die bereits auf den relevanten Plattformen vertretenen sind, die Möglichkeit bietet, die Projekte in relevanten Beiträgen zu verlinken und dadurch die Zu- sammenarbeit zu betonen.
- Sichtbarkeit: Die erhöhte Präsenz der Projekte und ihrer Erfolge auf den relevanten Platt- formen trägt ebenfalls zur Sichtbarkeit des BMLEH und seiner Projekte sowie der Projek- taktivitäten bei und kann daher wichtige Funktionen in der Öffentlichkeitsarbeit erfüllen.
- Erhöhte Identifikation: Da vermutlich ein signifikanter Anteil der Teammitglieder der Pro- jekte und ihrer Partnerinnen und Partner ebenfalls privat soziale Medien nutzt, kann es zu einer erhöhten Identifikation mit ihrer Arbeit und zu Stolz beitragen, wenn die Erfolge der eigenen Projekte oder von ihnen erstellte Beiträge veröffentlicht werden, und dadurch zur
7 Entsprechend üblicher Konventionen wird in diesem Dokument der Anglizismus „Post“ für alle Arten der Veröffentlichung eige- ner Beiträge genutzt, solange es nicht im Einzelfall spezifischere Begriffe gibt. Ein Post vereint üblicherweise verschiedene Medien wie Text, Links, Fotos, Audio- oder audiovisuelle Elemente. Weitere Informationen dazu werden in Abschnitt 4 die- ses Konzeptes bereitgestellt.
- 32 -
[Seite 33]
Zufriedenheit mit der eigenen Arbeit, zur Motivation und zur Verweildauer im Team beitra- gen.
- Rekrutierung potenzieller neuer Partnerinnen und Partner: Durch die Verbreitung von Ankündigungen, Kooperationsangeboten, Veranstaltungshinweisen etc. können auf recht einfache Weise potenzielle Partner angesprochen und für die Projekte gewonnen werden. Ebenso bieten die Plattformen Benutzenden die Funktion, derartige Posts gezielt an poten- ziell interessierte Dritte weiterzuleiten, was eine erhebliche Vereinfachung bei der Identifi- kation von Projektpartnern darstellt.
- Gezielte Kommunikation mit Gruppen: Aufgrund der weiten Anwendung der genannten Plattformen sind diese ebenfalls geeignet, individuell oder kollektiv mit Partnerinnen und Partnern sowie anderen wichtigen Akteuren zu kommunizieren. Abhängig vom Kontext kann dies effizienter und schneller sein als die Kommunikation auf traditionellen Wegen wie E-Mail oder Telefon.
- Kommunikation wichtiger Erfolge: Präsenz auf den lokal üblicherweise genutzten Platt- formen trägt zu erhöhter Bekanntheit und Akzeptanz des Projekts bei und kann dazu bei- tragen, die Durchführung zukünftiger Aktivitäten zu vereinfachen. Erfahrungsgemäß wird eine aktive Berichterstattung zu gemeinsamen Aktivitäten von Vertretenden der nationalen staatlichen Partnerinstitutionen ebenfalls positiv aufgenommen.
- Geeignete Plattformen
a) Plattformen
Die in diesem Dokument behandelten Plattformen sind Facebook, Instagram, LinkedIn und Kurznachrichtendienste wie Bluesky oder Mastodon8. Messengerdienste wie Signal, Telegram oder Whatsapp werden nicht behandelt, ebenso wenig wie lediglich in einzelnen Ländern signi- fikant genutzte Dienste oder Dienste mit starker Assoziation zu undemokratischen Regierungen wie WeChat. In Fällen, in denen die Nutzung dieser Plattformen für Projekte sinnvoll erscheint, können basierend auf diesem Konzept spezifische Richtlinien erstellt werden. Videoplattformen wie YouTube oder Vimeo werden aufgrund des Aufwands für die Erstellung professioneller Vi- deos nicht weiter behandelt. Wenn angemessene Videos zu anderen Zwecken erstellt werden, kann es natürlich sinnvoll sein, diese auf den genannten Plattformen der Allgemeinheit zur Ver- fügung zu stellen.
b) Besonderheiten und Zielgruppen
Die wichtigsten Spezifika und Unterschiede der betrachteten Plattformen sind in der untenste- henden Tabelle zusammengefasst. Es ist jedoch zu beachten, dass die Grenzen bei den in der Tabelle aufgeführten Informationen nicht streng gezogen sind, sondern dass fast alle Plattfor- men nahezu alle Nutzungsformen ermöglichen. Außerdem gibt es oft nationale oder regionale Gewohnheiten, Präferenzen und Konventionen zur Nutzung der Plattformen, welche teils von den aufgeführten Informationen abweichen.
| Kurznachrichten- dienste | ||||
|---|---|---|---|---|
| Haupt- zweck | Teilen privater Infor- mationen und Neuig- keiten mit eigenen Kontakten sowie Teilen von privater | Teilen privater Fotos und kurzer Videos in Form von Stories und Reels. | Teilen professioneller Entwick- lungen, Diskussion von Sekto- renentwicklungen etc. | Teilen und Diskus- sion der eigenen Meinung zu spezifi- schen Themen. |
8 Aufgrund der seit ca. 2022 erfolgten Änderung seiner politischen Ausrichtung wird von der Nutzung von X (ehemals Twitter) abgraten. In Einzelfällen, in welchen X weiterhin eine starke Rolle im Land spielt, kann es aber dennoch in Rücksprache mit der GFA weiterhin genutzt werden.
- 33 -
[Seite 34]
| Kurznachrichten- dienste | ||||
|---|---|---|---|---|
| Fotos, Stories und Reels. | ||||
| Nut- zungs- trends | Vorreiter der sozia- len Medien, aller- dings in Europa ab- nehmende Relevanz in letzten Jahren, an- dernorts weiterhin hohe Relevanz. | Wichtigste Plattform für den Austausch visueller Medien, hauptsächlich Fotos | Wichtigste Plattform für den Aus- tausch professioneller Updates, Aufbau eines professionellen Netzwerks, Selbstpräsentation von Firmen etc. | Je nach Plattform unterschiedlich, meist steigende Nutzung. |
| Wich- tigste Me- dienform | Kombination aus Text und Fotos. Möglichkeit der si- multanen Veröffent- lichung auf Insta- gram. | Sehr visuell, entspre- chend sind diverse Foto- und Videobear- beitungsfilter etc. ver- fügbar. Möglichkeit der simultanen Veröffentli- chung auf Facebook. | Textbasiert, oft durch grafische Elemente untermauert. | Ursprünglich sehr textbasiert, mittler- weile ebenfalls oft visuell unterstützt. |
- Konkrete Nutzung a.) Grundsätzliches
Wenn AN es angesichts ihrer Aktivitäten und Kommunikationsbedürfnisse für notwendig halten und die benötigten personellen Ressourcen und Kapazitäten dafür besitzen, können sie Konten auf den genannten Plattformen oder auf weiteren, für ihre Zwecke geeigneten Plattformen un- terhalten. Dabei ist allerdings auf folgende Punkte zu achten:
-
Sie müssen deutlich erkennbar als die jeweiligen Projekte auftreten und dürfen keineswegs den Eindruck erwecken, sie verträten das BKP als Ganzes, das BMLEH und / oder die GFA. Dennoch sind die Förderung durch das BMLEH und die GFA als Generalbeauftragte eindeutig hervorzuheben.
-
Sämtliche weiteren Aspekte der oben genannten Punkte sind auch auf den Projektkonten einzuhalten. Falls die Projekte sich dafür entscheiden, eine Agentur für die Kommunikation in den sozialen Medien zu beschäftigen, müssen dieser alle relevanten Vorgaben und Richtlinien zur Verfügung gestellt werden.
-
Die Projekte sollten sich für einen Standardhashtag für ihre Präsenz auf den Plattformen der sozialen Medien entscheiden, den sie konsistent für alle Veröffentlichungen nutzen. Typischerweise ist dies eine Kurzschreibweise des Projektnamens. Zusätzlich sollten meh- rere aussagekräftige und typische Hashtags genutzt werden, wobei auch die Hashtags #BKP_BMLEH und #BMLEH unter den Hashtags vertreten sein müssen. Auf den vom BMLEH genutzten Plattformen (aktuell LinkedIn und Instagram) muss der Name @BMLEH ebenfalls in der Caption genannt werden.
-
Die Posts auf projekteigenen Konten können ebenfalls für Ankündigungen oder Einladun- gen zu diversen Veranstaltungen etc. genutzt werden. In diesem Fall müssen die ausge- führten Storytellingrichtlinien etc. nicht angewandt zu werden. Es ist aber dennoch auf pro- fessionelle Sprache, angemessenes Design sowie die Nutzung des entsprechenden BMLEH-(Förder)Logos zu achten.
-
Die Regelmäßigkeit der Nutzung der eigenen Konten ist den Projekten selbst überlassen.
Falls AN sich für die Einrichtung von Projektkonten in den sozialen Medien entscheiden, sollten die in diesem Konzept dargestellten Aspekte in einer separaten Strategie für soziale Medien
- 34 -
[Seite 35]
beschrieben werden. Diese sollte ebenfalls die Nutzung der von den Plattformen bereitgestell- ten Analysedaten zur Optimierung der Strategie und Nutzung beinhalten, auf die in diesem Kon- zept allerdings nicht weiter eingegangen wird. Es gibt sowohl auf den Plattformen als auch in weiteren öffentlich zugänglichen Internetquellen eine Vielzahl relevanter Ausführungen.
b.) Inhaltliches Posts sollten herausragende Aktivitäten oder solche, die sich aufgrund guter Öffentlichkeitswir- kung besonders für die Publikation eignen, hervorheben. Derartige Aktivitäten umfassen den Beginn und das Ende bestimmter Projektmaßnahmen, besondere Erfolge wie Beiträge zur Neu- erung der nationalen Gesetzgebung, die Durchführung von Fachinformationsfahrten oder Emp- fänge nationaler oder europäischer Delegationen.
Im internen Aufbau sollte grundsätzlich ein Storytelling-Ansatz gewählt werden, das heißt der Post sollte eine klare Struktur in der Abfolge Problem (Ausgangssituation) – Handlung (Projek- taktivitäten) – Auswirkung aufweisen. Abhängig von der behandelten Aktivität können Abwei- chungen von dieser Struktur gewählt werden, es sollte dennoch eine ähnliche klare narrative Struktur erkennbar sein.
Die Texte sollten von einigen (ca. drei) aussagekräftigen, ausdrucksstarken und hochauflösen- den Fotos begleitet werden. Sämtliche Vorgaben zum Nutzungs- und Urheberrecht an den Fo- tos müssen beachtet werden. Außerdem sollten keine Einzelpersonen der Fotos gekennzeich- net werden („Tagging“), außer es handelt sich um wichtige Politikerinnen und Politiker bzw. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Die Konten sollten lediglich zur Veröffentlichung und Diskussion der eigenen Inhalte genutzt werden, nicht zum Weiterleiten oder Reposten von Beiträgen Dritter. Ausnahmen bestehen in Einzelfällen, wenn beispielsweise ein Vorhaben oder das Programm in anderen Beiträgen lo- bend erwähnt wird oder wenn in diesem Kontext mitorganisierte Veranstaltungen angepriesen werden. In derartigen Fällen sollten die weitergeleiteten Beiträge jeweils mit einem kurzen Satz eingeleitet werden. Solche Fälle müssen vorab mit der bzw. dem GFA-seitig zuständigen PM abgestimmt werden.
c) Kommentare Es wird empfohlen, die Kommentarfunktion unter Beiträgen zu deaktivieren. Falls dies nicht möglich ist oder sich das Projekt dagegen entscheidet, ist der AN für die angemessene Mode- ration der Kommentare verantwortlich. Dies bedeutet hauptsächlich, sachlich falsche, diskrimi- nierende, abwertende, strafbare oder beleidigende Äußerungen zu löschen und zu melden. Lo- bende Kommentare wie „sehr interessant“ benötigen kein Eingreifen, ausführlichere Reaktionen sollten mit einem kurzen Dank beantwortet werden. Kommentare mit konstruktiver Rückmel- dung oder Vorschlägen sollten an das Fachpersonal des Projekts weitergeleitet werden, das daraufhin eigenständig über die Notwendigkeit einer Reaktion entscheiden kann.
Inhaltliche Fragen, die nicht ohne weiteres beantwortet werden können, sollten ebenfalls zeitnah an das zuständige Fachpersonal weitergeleitet werden, um eine rasche Reaktion sicherzustel- len. Dieses sollte eine kurze Antwort verfassen, die unverzüglich veröffentlicht wird. Idealer- weise sollten (außer an Wochenenden und Feiertagen) zwischen dem Erhalt des Kommentars und der Veröffentlichung der Antwort weniger als 24 Stunden liegen. Kommentare, die zu Ar- beitsbeginn am Morgen erhalten wurden, sollten bis zum Ende des Arbeitstages beantwortet sein.
d) Nachverfolgung der Statistiken
Da alle genannten Plattformen Statistiken zur Performance der veröffentlichten Posts anbieten, sollten die Projekte die Nutzungs- und Interaktionsstatistiken ihrer Veröffentlichungen verfolgen und in ihre Berichterstattung aufnehmen. Zusätzlich sollten die Statistiken genutzt werden, um Erfahrungen zu beliebten Formaten und Inhalten der Posts zu sammeln und über dieses Feed- backinstrument zukünftige Anpassungen an der Nutzung der sozialen Medien vorzunehmen.
- 35 -
[Seite 36]
e) Nächste Schritte und Update dieses Dokuments Dieses Dokument wurde im Juni 2026 fertiggestellt und ist seit seiner Finalisierung und der Bereitstellung an die Projekte gültig. Die nächste Aktualisierung ist für das Frühjahr 2028 vor- gesehen, wobei je nach Bedarf auch eine vorzeitige Aktualisierung angesetzt werden kann.
- 36 -
[Seite 37]
Anha ng 5 : Be is pi e l tex t für Ne ti que tte
- Respektvoller Umgang
Achten Sie bei Ihren Beiträgen immer auf einen fairen und höflichen Ton und bleiben Sie sachlich. Behandeln Sie andere Nutzerinnen und Nutzer stets so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Vergessen Sie bitte nicht, dass hinter jeder Nutzerin und jedem Nutzer ein Mensch steht. Argumentieren Sie nie mit persönlichen Angriffen oder mit Argumenten, die sich gegen Personen richten. Lassen Sie Nutzerinnen und Nutzern, ihre Meinungen und versuchen Sie nicht, Ihre Auf- fassung anderen aufzuzwingen. Beiträge, die Beleidigungen, Obszönitäten, persönliche Angriffe, rassistische, antisemitische, homophobe oder sexistische Äußerungen enthalten, werden von uns gelöscht beziehungsweise an die jeweiligen Plattformbetreiber gemeldet; die Verfasserinnen oder Verfasser werden von uns blockiert. Gleiches gilt für Beiträge, die in vulgärer, missbräuchlicher oder hasserfüllter Sprache verfasst sind oder Rechte Dritter sowie Urheberrechte verletzen.
-
Themenbezug beachten Die veröffentlichten Beiträge bieten Informationen zu den Veranstaltungen, Gesetzesvorhaben und Themen des PROJEKTS. Daher sollten sich die Diskussionsbeiträge auch auf das jeweilige Thema beziehen.
-
Missbräuchliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken
Die missbräuchliche Nutzung der verschiedenen Social-Media-Kanäle als Werbeflächen für andere Websites oder Dienste sowie das kommerzielle oder private Anbieten von Waren und Dienstleis- tungen ist nicht gestattet und führt zur Löschung des Beitrags beziehungsweise zu dessen Mel- dung. Inhalte, Informationen, Software oder andere Materialien, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, dürfen nicht gepostet werden.
- Zitate, Videos und Bilder
Wenn Sie in einem Beitrag ein Zitat einbringen möchten, nennen Sie bitte auch die Quelle und die Urheberin bzw.den Urheber. Nur für andere Nutzerinnen und Nutzer nachprüfbare Zitate und Quel- lenangaben sollten genutzt werden. Bedenken Sie beim Posten von Bildern oder Videos, dass Sie über deren Rechte verfügen sollten. Mit der Verlinkung zu externen Websites sollte möglichst spar- sam umgegangen werden.
- Verantwortlichkeit
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Beiträge der Nutzerinnen und Nutzer, diese liegt bei der jeweiligen Person selbst. Die Verfasserin oder der Verfasser der Beiträge räumt dem BMLEH mit dem Einstellen seines Beitrags das Recht ein, den Beitrag dauerhaft auf den Social-Media- Kanälen vorzuhalten.
- Verstöße gegen Kommentierregeln
Als Betreiber dieser Präsenz werden wir Verstöße gegen die hier aufgeführten Kommentierregeln nicht dulden. Wir behalten uns vor, Beiträge jederzeit und gegebenenfalls auch ohne Angabe von Gründen zu löschen beziehungsweise zu melden sowie Nutzerinnen und Nutzer zu blockieren. Mit der Interaktion auf unseren Social-Media-Kanälen erkennen Sie diese Richtlinien an. Verstöße ge- gen die geltenden Rechtsvorschriften können unter Umständen zum Ausschluss aus der jeweiligen Plattform führen und in schwerwiegenden Fällen die Einleitung rechtlicher Schritte zur Folge ha- ben. Über den Ausschluss entscheidet der Betreiber der jeweiligen Plattform.
- 37 -