Anlage_P2_Rahmenvereinbarung_DCZ_2014.pdf

Dienstleistungen für die vierte Phase des Deutsch-Chinesischen Agrarzentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 08:32 (Europe/Berlin)

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Rahmenvereinbarung zwischen

dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland

und

dem Ministerium für Landwirtschaft der Volksrepublik China

über

ein Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland (BMEL) und das Ministerium für Landwirtschaft der Volksrepublik China (MOA) (im Folgenden „beide Vertragsparteien“) -

im Einklang mit der Absichtserklärung zur Intensivierung der bilateralen Agrarkooperation

unterzeichnet vom chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang während des Besuchs bei der

deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 26. Mai 2013 in Berlin,

in Anerkennung der produktiven Kooperationsprojekte im Bereich der Tierhaltung, Landtechnik

etc. zwischen BMEL und MOA,

unter Berücksichtigung, dass eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Ernährung

und Landwirtschaft von großer Bedeutung für die Entwicklung der freundschaftlichen bilateralen

Beziehungen ist-

sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1 Übergeordnetes Ziel

Beide Seiten erklären ihre Absicht, gemeinsam ein Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ) in

der Volksrepublik China zu etablieren, welches als Plattform für deutsch-chinesische

Agrarforschung, Personal- und Informationsaustausch, Handel und wirtschaftliche

Zusammenarbeit, der Erkundung einer umfassenden, breiten und vielschichtigen und beiderseitig

vorteilhaften Zusammenarbeit dienen sowie das Niveau und die Wirkung der bilateralen

Zusammenarbeit in der Landwirtschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der

Volksrepublik China weiter verbessern und voranbringen soll. Im Rahmen des DCZ zielen beide

Vertragsparteien darauf ab, Forst und Lebensmittelsicherheit progressiv einzubeziehen.

Artikel 2 Projektpartner

Die politischen Träger des Vorhabens sollen das BMEL und das MOA sein. BMEL wird eine

Durchführungsorganisation für das Projekt beauftragen. MOA sollte eine verantwortliche

Organisation für die Durchführung des Projekts nominieren. Beide Vertragsparteien sollen

relevante Abteilungen und Institutionen, die an der Arbeit des DCZ beteiligt sein werden,

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koordinieren sowie Verbände und Unternehmen, aus dem Bereich der Ernährungs- und

Agrarwirtschaft beider Länder unterstützen, sich an der Arbeit des DCZ zu beteiligen.

Artikel 3 Tätigkeitsbereich

Die beiden Vertragsparteien haben realisiert, dass die Einrichtung des DCZ vorhandene

Erfahrungen und Ressourcen der beiden Seiten integrieren und als Plattform für eine effektivere

Zusammenarbeit und Austausch fungieren könnte. Das DCZ wird für alle Kooperationsprojekte im

Bereich der Ernährung und Landwirtschaft der beiden Länder bei Bedarf Orientierung vermitteln,

gemeinsame Studien erstellen, gemeinsame Seminare organisieren und Informationen,

Beratungsleistungen, Schulungen und anderen Dienstleistungen für die Entscheidungsträger in

Wissenschaft, Politik und Wirtschaft der beiden Länder bereitstellen.

Artikel 4 Organisationsform

Das DCZ wird sich aus dem Zentrum und den Demonstrationsprojekten zusammensetzen. Der

Hauptsitz des Zentrums wird in Peking bei einer bestehenden, chinesischen Agrarinstitution (von

China zu empfehlen und gemeinsam zu vereinbaren), welche den Status einer eigenen juristischen

Person des chinesischen öffentlichen Rechts hat, angesiedelt werden. Das DCZ wird die Aktivitäten

von Demonstrationsprojekten, welche bei örtlichen Landwirtschaftsbehörden,

Forschungseinrichtungen und landwirtschaftlichen Hochschulen oder gemeinsam ausgewählten

landwirtschaftlichen Betrieben oder privaten Einrichtungen untergebracht sein können,

koordinieren.

Artikel 5 Themenschwerpunkte der Kooperation

(1) Das Hauptquartier des Zentrums (in Peking) wird seine Arbeit auf folgende

Themenschwerpunkte fokussieren:

  1. Wissenschaft und Forschung: Das DCZ unterbreitet Projektvorschläge für die bilaterale

Forschungskooperation und kann als Kontaktstelle für Forschungseinrichtungen beider

Länder dienen.

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  1. Berufsaus- und Weiterbildung: Austausch von Konzepten und Informationen zur Berufsaus-

und Weiterbildung im Bereich der Landwirtschaft und Entwicklung von Plänen für die

Zusammenarbeit

  1. Politikdialog: Durchführung eines Dialogs über ausgewählte Themen aus der Agrarpolitik,

welche von gemeinsamem Interesse sind, und engen Austausch mit den relevanten

nationalen, multi-nationalen und internationalen Agenturen für Zusammenarbeit anstreben.

  1. Sektorale / institutionelle Kooperationen: Koordination existierender und neuer

Kooperationen im Agrar- und Ernährungssektor in der Bundesrepublik Deutschland und der

Volksrepublik China im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden, Organisation

gemeinsamer Aktivitäten und die Sondierung weiterer nachfrageorientierter Kooperationen.

  1. Koordinierung Agrar- und Ernährungswirtschaft: Die Zusammenarbeit von Unternehmen,

Verbänden und Organisationen des Agrar- und Ernährungssektors aus der Bundesrepublik

Deutschland und der Volksrepublik China wird unterstützt und gefördert.

  1. Koordinierung der dezentralen Demonstrationsprojekte: Aufrechterhaltung von

Verbindungen und Austausch mit Demonstrationsprojekten, bei Bedarf Anleitung und

Koordination für Demonstrationsprojekte vermitteln, wichtige Themen identifizieren und

bei möglichen Herausforderungen beraten. Darüber hinaus gemeinsame Veranstaltungen für

alle Demonstrationsprojekte organisieren.

  1. Interessensvertretung und Verbreitung: Für die deutsch-chinesische Zusammenarbeit und

die vielfältigen Demonstrationsprojekte eintreten und Ergebnisse verbreiten.

(2) Dezentrale Kooperationsprojekte sollen in den folgenden prioritären Bereichen eingerichtet

werden:

  1. Acker- und Pflanzenbau: In Anlehnung an den bestehenden deutsch-chinesischen

Demonstrationsbetrieb für landwirtschaftliche Modernisierung sollen solche Projekte auf

andere Regionen ausgeweitet werden; lokal angepasste Sorten ausgewählt, praktische

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Ausbildung für Führungskräfte und Mitarbeiter der chinesischen Betriebe angeboten,

moderne landwirtschaftliche Maschinen, Ausrüstungen und landwirtschaftliche Technik auf

Demonstrationsbetrieb und/oder Pilotfarm genutzt, getestet, und deren nachhaltigen

Gebrauch demonstriert werden.

  1. Tierproduktion: Aufbauend auf dem Deutsch-Chinesischen Nutztier Innovationszentrum,

sollen die Aktivitäten in andere Bereiche der Tierhaltung und –zucht ausgeweitet werden.

Ausgewählte chinesische Tierzuchtbetriebe (für Rinder, Schweine, Schafe und

gegebenenfalls noch weitere Tierarten) sollen unter Nutzung von deutscher Genetik,

Technologien und Konzepten zu leistungsfähigen Demonstrationsbetrieben weiterentwickelt

werden.

  1. Biogasdemonstrationsprojekt: Anhand einer Biogasdemonstrationsanlage soll, unter

Bereitstellung entsprechender Beratungsleistungen von Experten, beispielhaft gezeigt

werden, wie in der Bundesrepublik Deutschland Gülle, Stoppeln oder Küchenabfälle

effizient genutzt werden und daraus unter anderem nachhaltig Energie (Strom, Gas oder

Wärme) und/oder Düngemittel produziert werden.

  1. Technologie-Innovation und Demonstrationspark von Unternehmen: Demonstration von

integrierten, modernen Pflanzenschutz-Technologien und Managementmodellen aus der

Bundesrepublik Deutschland auf dem Demonstrationspark, einschließlich besseren Saatguts,

besseren Pflanzenschutz-Technologien und -Lösungen, Feldmanagement, modernen

Pflanzenschutzmitteln etc.; moderne Pflanzenschutz-Technologien und landwirtschaftliche

Geschäftsmodelle angepasst an die nationalen Bedingungen der Volksrepublik China

erkunden und darauf anwenden.

  1. Trainee-Programm: Fortbildungen für Fach- und Führungskräfte in deutschen Agrar- und

Nahrungsmittelunternehmen organisieren. Chinesische Absolventen und Young

Professionals werden ein mehrmonatiges Trainingsprogramm durchlaufen und

Berufserfahrung bei Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in der

Bundesrepublik Deutschland (auch in der Volksrepublik China, wenn nötig) sammeln.

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Die oben genannten prioritären Bereiche können nach Zustimmung der beiden Vertragsparteien

angepasst oder erweitert werden.

Artikel 6 Management des Zentrums

(1) Strategische Entscheidungen: Ein Steuerungskomitee ist verantwortlich für die strategischen

Entscheidungen des Zentrums. Das Steuerungskomitee besteht aus Vertretern der Abteilung für

Internationale Zusammenarbeit des BMEL, Bundesrepublik Deutschland, der Abteilung für

Internationale Zusammenarbeit des MOA, Volksrepublik China, den Projektpartnern und den

beiden Geschäftsführer des Zentrums. Der Vorsitz des Steuerungskomitees wird von Vertretern der

beiden Ministerien wahrgenommen. Das Komitee wird der Deutsch-Chinesischen Arbeitsgruppe für

Agrar- und Ernährungspolitik regelmäßig über den Betrieb des DCZ berichten.

(2) Projektdurchführung: Auf der deutschen Seite wird das BMEL für den deutschen Teil des

Zentrums einen Projektdurchführer ernennen oder vertraglich verpflichten (einschließlich des

deutschen Geschäftsführers). Der Projektdurchführer wird eine detaillierte

Durchführungsvereinbarung mit der chinesischen Partnerorganisation unterzeichnen. Die

Bundesrepublik Deutschland (die Bundesrepublik Deutschland durch den Projektdurchführer) und

die Volksrepublik China werden jeweils einen Geschäftsführer für das Zentrum ernennen, welche

für den täglichen Betrieb verantwortlich sind. Der deutsche Geschäftsführer berichtet dem BMEL

über den Projektdurchführer, der chinesische Geschäftsführer berichtet dem MOA und/oder seiner

Partnerorganisation. Die beiden Geschäftsführer berichten gemeinsam den Mitgliedern des

Steuerungskomitees.

Artikel 7 Kosten des Zentrums

Die Kosten für den Betrieb und die verschiedenen Aktivitäten werden von den beiden

Vertragsparteien zu etwa gleichen Teilen getragen - sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die deutsche Seite sollte unter anderem internationale Lang- und Kurzzeitexperten zur Verfügung

stellen und sich an den Kosten für Seminare und Schulungen beteiligen.

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Die chinesische Seite sollte unter anderem Büros, Besprechungs- und Schulungsräume sowie

Personal zur Verfügung stellen.

Die Höhe und die Art der Beteiligung wird in der Durchführungsvereinbarung zwischen den

Projektdurchführern festgelegt, die von den beiden Ministerien bestätigt werden.

Artikel 8 Laufzeit des DCZ

Die erste Programmphase soll einen Zeitraum von drei Jahren (von Ende 2014 / Anfang 2015)

umfassen. Zwei Jahre nach Projektbeginn werden die beiden Seiten eine gemeinsame Evaluierung

durchführen, um zu entscheiden, ob das Projekt fortgeführt werden soll - sofern Haushaltsmittel zur

Verfügung stehen.

Artikel 9 Zusammenarbeit und Ergänzungsmöglichkeit

Beide Vertragsparteien sind sich einig, dass diese Rahmenvereinbarung zu jeder Zeit in schriftlicher

Form in beiderseitigem Einverständnis ergänzt werden kann. Darüber hinaus teilen beide

Vertragsparteien die Auffassung, dass diese Rahmenvereinbarung in einem angemessenen Zeitraum

nach der Unterzeichnung umgesetzt werden sollte.

Geschehen zu Berlin am 28. März 2014 in zwei Urschriften, jede in deutscher, chinesischer und

englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung des

deutschen und des chinesischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.

Für das Bundesministerium Für das Ministerium

für Ernährung und Landwirtschaft für Landwirtschaft

der Bundesrepublik Deutschland der Volksrepublik China

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