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Rahmenvereinbarung zwischen
dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland
und
dem Ministerium für Landwirtschaft der Volksrepublik China
über
ein Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland (BMEL) und das Ministerium für Landwirtschaft der Volksrepublik China (MOA) (im Folgenden „beide Vertragsparteien“) -
im Einklang mit der Absichtserklärung zur Intensivierung der bilateralen Agrarkooperation
unterzeichnet vom chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang während des Besuchs bei der
deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 26. Mai 2013 in Berlin,
in Anerkennung der produktiven Kooperationsprojekte im Bereich der Tierhaltung, Landtechnik
etc. zwischen BMEL und MOA,
unter Berücksichtigung, dass eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Ernährung
und Landwirtschaft von großer Bedeutung für die Entwicklung der freundschaftlichen bilateralen
Beziehungen ist-
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1 Übergeordnetes Ziel
Beide Seiten erklären ihre Absicht, gemeinsam ein Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ) in
der Volksrepublik China zu etablieren, welches als Plattform für deutsch-chinesische
Agrarforschung, Personal- und Informationsaustausch, Handel und wirtschaftliche
Zusammenarbeit, der Erkundung einer umfassenden, breiten und vielschichtigen und beiderseitig
vorteilhaften Zusammenarbeit dienen sowie das Niveau und die Wirkung der bilateralen
Zusammenarbeit in der Landwirtschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Volksrepublik China weiter verbessern und voranbringen soll. Im Rahmen des DCZ zielen beide
Vertragsparteien darauf ab, Forst und Lebensmittelsicherheit progressiv einzubeziehen.
Artikel 2 Projektpartner
Die politischen Träger des Vorhabens sollen das BMEL und das MOA sein. BMEL wird eine
Durchführungsorganisation für das Projekt beauftragen. MOA sollte eine verantwortliche
Organisation für die Durchführung des Projekts nominieren. Beide Vertragsparteien sollen
relevante Abteilungen und Institutionen, die an der Arbeit des DCZ beteiligt sein werden,
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koordinieren sowie Verbände und Unternehmen, aus dem Bereich der Ernährungs- und
Agrarwirtschaft beider Länder unterstützen, sich an der Arbeit des DCZ zu beteiligen.
Artikel 3 Tätigkeitsbereich
Die beiden Vertragsparteien haben realisiert, dass die Einrichtung des DCZ vorhandene
Erfahrungen und Ressourcen der beiden Seiten integrieren und als Plattform für eine effektivere
Zusammenarbeit und Austausch fungieren könnte. Das DCZ wird für alle Kooperationsprojekte im
Bereich der Ernährung und Landwirtschaft der beiden Länder bei Bedarf Orientierung vermitteln,
gemeinsame Studien erstellen, gemeinsame Seminare organisieren und Informationen,
Beratungsleistungen, Schulungen und anderen Dienstleistungen für die Entscheidungsträger in
Wissenschaft, Politik und Wirtschaft der beiden Länder bereitstellen.
Artikel 4 Organisationsform
Das DCZ wird sich aus dem Zentrum und den Demonstrationsprojekten zusammensetzen. Der
Hauptsitz des Zentrums wird in Peking bei einer bestehenden, chinesischen Agrarinstitution (von
China zu empfehlen und gemeinsam zu vereinbaren), welche den Status einer eigenen juristischen
Person des chinesischen öffentlichen Rechts hat, angesiedelt werden. Das DCZ wird die Aktivitäten
von Demonstrationsprojekten, welche bei örtlichen Landwirtschaftsbehörden,
Forschungseinrichtungen und landwirtschaftlichen Hochschulen oder gemeinsam ausgewählten
landwirtschaftlichen Betrieben oder privaten Einrichtungen untergebracht sein können,
koordinieren.
Artikel 5 Themenschwerpunkte der Kooperation
(1) Das Hauptquartier des Zentrums (in Peking) wird seine Arbeit auf folgende
Themenschwerpunkte fokussieren:
- Wissenschaft und Forschung: Das DCZ unterbreitet Projektvorschläge für die bilaterale
Forschungskooperation und kann als Kontaktstelle für Forschungseinrichtungen beider
Länder dienen.
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- Berufsaus- und Weiterbildung: Austausch von Konzepten und Informationen zur Berufsaus-
und Weiterbildung im Bereich der Landwirtschaft und Entwicklung von Plänen für die
Zusammenarbeit
- Politikdialog: Durchführung eines Dialogs über ausgewählte Themen aus der Agrarpolitik,
welche von gemeinsamem Interesse sind, und engen Austausch mit den relevanten
nationalen, multi-nationalen und internationalen Agenturen für Zusammenarbeit anstreben.
- Sektorale / institutionelle Kooperationen: Koordination existierender und neuer
Kooperationen im Agrar- und Ernährungssektor in der Bundesrepublik Deutschland und der
Volksrepublik China im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden, Organisation
gemeinsamer Aktivitäten und die Sondierung weiterer nachfrageorientierter Kooperationen.
- Koordinierung Agrar- und Ernährungswirtschaft: Die Zusammenarbeit von Unternehmen,
Verbänden und Organisationen des Agrar- und Ernährungssektors aus der Bundesrepublik
Deutschland und der Volksrepublik China wird unterstützt und gefördert.
- Koordinierung der dezentralen Demonstrationsprojekte: Aufrechterhaltung von
Verbindungen und Austausch mit Demonstrationsprojekten, bei Bedarf Anleitung und
Koordination für Demonstrationsprojekte vermitteln, wichtige Themen identifizieren und
bei möglichen Herausforderungen beraten. Darüber hinaus gemeinsame Veranstaltungen für
alle Demonstrationsprojekte organisieren.
- Interessensvertretung und Verbreitung: Für die deutsch-chinesische Zusammenarbeit und
die vielfältigen Demonstrationsprojekte eintreten und Ergebnisse verbreiten.
(2) Dezentrale Kooperationsprojekte sollen in den folgenden prioritären Bereichen eingerichtet
werden:
- Acker- und Pflanzenbau: In Anlehnung an den bestehenden deutsch-chinesischen
Demonstrationsbetrieb für landwirtschaftliche Modernisierung sollen solche Projekte auf
andere Regionen ausgeweitet werden; lokal angepasste Sorten ausgewählt, praktische
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Ausbildung für Führungskräfte und Mitarbeiter der chinesischen Betriebe angeboten,
moderne landwirtschaftliche Maschinen, Ausrüstungen und landwirtschaftliche Technik auf
Demonstrationsbetrieb und/oder Pilotfarm genutzt, getestet, und deren nachhaltigen
Gebrauch demonstriert werden.
- Tierproduktion: Aufbauend auf dem Deutsch-Chinesischen Nutztier Innovationszentrum,
sollen die Aktivitäten in andere Bereiche der Tierhaltung und –zucht ausgeweitet werden.
Ausgewählte chinesische Tierzuchtbetriebe (für Rinder, Schweine, Schafe und
gegebenenfalls noch weitere Tierarten) sollen unter Nutzung von deutscher Genetik,
Technologien und Konzepten zu leistungsfähigen Demonstrationsbetrieben weiterentwickelt
werden.
- Biogasdemonstrationsprojekt: Anhand einer Biogasdemonstrationsanlage soll, unter
Bereitstellung entsprechender Beratungsleistungen von Experten, beispielhaft gezeigt
werden, wie in der Bundesrepublik Deutschland Gülle, Stoppeln oder Küchenabfälle
effizient genutzt werden und daraus unter anderem nachhaltig Energie (Strom, Gas oder
Wärme) und/oder Düngemittel produziert werden.
- Technologie-Innovation und Demonstrationspark von Unternehmen: Demonstration von
integrierten, modernen Pflanzenschutz-Technologien und Managementmodellen aus der
Bundesrepublik Deutschland auf dem Demonstrationspark, einschließlich besseren Saatguts,
besseren Pflanzenschutz-Technologien und -Lösungen, Feldmanagement, modernen
Pflanzenschutzmitteln etc.; moderne Pflanzenschutz-Technologien und landwirtschaftliche
Geschäftsmodelle angepasst an die nationalen Bedingungen der Volksrepublik China
erkunden und darauf anwenden.
- Trainee-Programm: Fortbildungen für Fach- und Führungskräfte in deutschen Agrar- und
Nahrungsmittelunternehmen organisieren. Chinesische Absolventen und Young
Professionals werden ein mehrmonatiges Trainingsprogramm durchlaufen und
Berufserfahrung bei Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in der
Bundesrepublik Deutschland (auch in der Volksrepublik China, wenn nötig) sammeln.
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Die oben genannten prioritären Bereiche können nach Zustimmung der beiden Vertragsparteien
angepasst oder erweitert werden.
Artikel 6 Management des Zentrums
(1) Strategische Entscheidungen: Ein Steuerungskomitee ist verantwortlich für die strategischen
Entscheidungen des Zentrums. Das Steuerungskomitee besteht aus Vertretern der Abteilung für
Internationale Zusammenarbeit des BMEL, Bundesrepublik Deutschland, der Abteilung für
Internationale Zusammenarbeit des MOA, Volksrepublik China, den Projektpartnern und den
beiden Geschäftsführer des Zentrums. Der Vorsitz des Steuerungskomitees wird von Vertretern der
beiden Ministerien wahrgenommen. Das Komitee wird der Deutsch-Chinesischen Arbeitsgruppe für
Agrar- und Ernährungspolitik regelmäßig über den Betrieb des DCZ berichten.
(2) Projektdurchführung: Auf der deutschen Seite wird das BMEL für den deutschen Teil des
Zentrums einen Projektdurchführer ernennen oder vertraglich verpflichten (einschließlich des
deutschen Geschäftsführers). Der Projektdurchführer wird eine detaillierte
Durchführungsvereinbarung mit der chinesischen Partnerorganisation unterzeichnen. Die
Bundesrepublik Deutschland (die Bundesrepublik Deutschland durch den Projektdurchführer) und
die Volksrepublik China werden jeweils einen Geschäftsführer für das Zentrum ernennen, welche
für den täglichen Betrieb verantwortlich sind. Der deutsche Geschäftsführer berichtet dem BMEL
über den Projektdurchführer, der chinesische Geschäftsführer berichtet dem MOA und/oder seiner
Partnerorganisation. Die beiden Geschäftsführer berichten gemeinsam den Mitgliedern des
Steuerungskomitees.
Artikel 7 Kosten des Zentrums
Die Kosten für den Betrieb und die verschiedenen Aktivitäten werden von den beiden
Vertragsparteien zu etwa gleichen Teilen getragen - sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die deutsche Seite sollte unter anderem internationale Lang- und Kurzzeitexperten zur Verfügung
stellen und sich an den Kosten für Seminare und Schulungen beteiligen.
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Die chinesische Seite sollte unter anderem Büros, Besprechungs- und Schulungsräume sowie
Personal zur Verfügung stellen.
Die Höhe und die Art der Beteiligung wird in der Durchführungsvereinbarung zwischen den
Projektdurchführern festgelegt, die von den beiden Ministerien bestätigt werden.
Artikel 8 Laufzeit des DCZ
Die erste Programmphase soll einen Zeitraum von drei Jahren (von Ende 2014 / Anfang 2015)
umfassen. Zwei Jahre nach Projektbeginn werden die beiden Seiten eine gemeinsame Evaluierung
durchführen, um zu entscheiden, ob das Projekt fortgeführt werden soll - sofern Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen.
Artikel 9 Zusammenarbeit und Ergänzungsmöglichkeit
Beide Vertragsparteien sind sich einig, dass diese Rahmenvereinbarung zu jeder Zeit in schriftlicher
Form in beiderseitigem Einverständnis ergänzt werden kann. Darüber hinaus teilen beide
Vertragsparteien die Auffassung, dass diese Rahmenvereinbarung in einem angemessenen Zeitraum
nach der Unterzeichnung umgesetzt werden sollte.
Geschehen zu Berlin am 28. März 2014 in zwei Urschriften, jede in deutscher, chinesischer und
englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung des
deutschen und des chinesischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.
Für das Bundesministerium Für das Ministerium
für Ernährung und Landwirtschaft für Landwirtschaft
der Bundesrepublik Deutschland der Volksrepublik China