Anlage_5_Vertragsmuster_CHN_27-01_DCZ_Phase_IV.pdf

Dienstleistungen für die vierte Phase des Deutsch-Chinesischen Agrarzentrums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 08:32 (Europe/Berlin)

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MUSTERVERTRAG

zur Projektdurchführung

Zwischen der

GFA Consulting Group GmbH

Büro Berlin, Wallstraße 15, 10179 Berlin

(Auftraggeber/AG)

und

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

(Auftragnehmer/AN)

wird zur Durchführung des Projektes

„Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), Phase IV“

Projekt-Nr.: CHN 27-01

In der Volksrepublik China

der vorliegende Vertrag geschlossen.

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INHALT

Artikel I Ziel des Auftrages und Leistung des Auftragnehmers ............................................................... 1

Artikel II Vertragsdauer ............................................................................................................................ 1

Artikel III Personaleinsatz ........................................................................................................................ 1

Artikel IV Berichtswesen .......................................................................................................................... 2

Artikel V Vergütung des ANs ................................................................................................................... 4

Artikel VI Zahlungen ................................................................................................................................ 6

Artikel VII Vertragsbestandteile ............................................................................................................... 7

Artikel VIII Ausfertigungen ....................................................................................................................... 7

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Artikel I Ziel des Auftrages und Leistung des Auftragnehmers

Projektziel und Aufgabenstellung sind in der "Projekt- und Leistungsbeschreibung" (PuL, Anlage V08) dargelegt und liegen dem technischen Angebot des Auftragnehmers (AN) zugrunde. Der AN wird die dort für die Zielerreichung spezifizierten Leistungen erbringen, vor allem im Hinblick auf den Einsatz von internationalen und lokalen Langzeit- und Kurzzeitexperten, die Durchführung von Projektmaßnahmen sowie das dazugehörige Projektmanagement. Der AN gewährleistet die fachliche und administrative Betreuung in eigener Verantwortung.

Artikel II Vertragsdauer

Dieser Vertrag gilt ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2029.

Der Auftraggeber (AG) hat die Möglichkeit, den Vertrag im Einvernehmen mit dem BMLEH einseitig um 2 Jahr(e) bis zum 31.12.2031 zu verlängern. Die Wahrnehmung dieser Option wird dem AN spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der regulären Vertragsdauer schriftlich mitgeteilt. Bei einer Verlängerung gelten die Regelungen dieses Vertrags fort.

Artikel III Personaleinsatz

Zur Erbringung der Leistungen setzt der AN in der Zeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 und im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption bis zum 31.12.2031 folgende Fachkräfte ein:

Pos. 1 N.N. (LZF 1 - Projektleitung) Pos. 2 N.N. (LZF 2 - Leitung Wissenschaftsdialog) Pos. 3 N.N. (LZF 3 - Business Coordinator) Pos. 4 N.N. (LZF 4 - Analyse, Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring) Pos. 5 N.N. (LZF 5 - Komponentenleiter 4 (Agrarpraxis, Wertschöpfungsketten, Landtechnik)) Pos. 6 N.N. (LZF 6 - Agronom/-in) Pos. 7 Pool (KZF Kat. 1, auch Öffentlicher Dienst in Nebentätigkeit) Pos. 8 Pool (KZF Kat. 2, ÖD Hauptamt) Pos. 9 Pool (KZF Kat. 3) Pos. 10 Pool (KZF Kat. 4, Junior) Pos. 11 N.N. (Backstopping) Pos. 12 N.N. (Projektassistenz, zwei Personen)

Der Personaleinsatz erfolgt nach Maßgabe der AVB.

Pro Veranstaltung darf der AN nur maximal eine Person für Backstopping ansetzen.

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Beim Einsatz einer Fachkraft, die dem öffentlichen Dienst angehört, ist Folgendes zu beachten:

  1. Der AN stellt in der Leistungsbeschreibung (PuL, vgl. Artikel 3 Ziff. 3 AVB) dar, ob der Einsatz der Fachkraft im Rahmen ihres Haupt- oder Nebenamts ausgeübt wird und zeigt gegenüber dem AG an, welche für den Einsatz relevanten Regelungen Anwendung finden (z. B. genehmigte oder angezeigte Nebentätigkeit, Beurlaubung, Ruhestand).

  2. Der AN stellt vertraglich sicher, dass einschlägige gesetzliche, steuerrechtliche, dienstrechtliche, tarifvertragliche und behördliche Regelungen seitens der Fachkraft eingehalten werden. Anlassbezogen kann der AG den AN auffordern, die Einhaltung der einschlägigen Regelungen nachzuweisen, insbesondere den Nachweis der Nebentätigkeitsgenehmigung bzw. -anzeige.

  3. Erfolgt der Einsatz der Fachkraft im Rahmen ihres Hauptamtes, kann der AN lediglich 250 EUR pro Einsatz als Aufwandspauschale gegenüber dem AG geltend machen. Die Abrechnung der Reisekosten bleibt davon unbeschadet.

  4. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen ihrer Dienststelle und dem AN eine Tätigkeit für das Vorhaben ausüben und deren Dienstelle eine Vergütung für den Einsatz verlangt, erfolgt eine Vergütung entsprechend dem Honorarsatz der entsprechenden Expertenkategorie.

Artikel IV Berichtswesen

  1. Anforderungen

Der AN erstellt Berichte gemäß der Richtlinie „Berichterstattung“ der GFA in der jeweils gültigen Fassung. Die Berichte sind Teil der Hauptleistungspflichten des AN und in ihrer Struktur nach den Vorgaben des AG zu erstellen.

Sofern im Projektfortschrittsbericht (PFB) Änderungen der Projektplanungsübersicht (PPÜ) vorgeschlagen werden, ist neben der bisherigen PPÜ auch der angepasste Vorschlag dem Bericht beizufügen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind kenntlich zu machen und bedürfen des Einvernehmens mit dem AG.

Unabhängig von den Berichten gemäß der Richtlinie „Berichterstattung“ informiert der AN das BMLEH regelmäßig, an den spezifischen Erfordernisses ausgerichtet und in geeigneter Weise auch unmittelbar aus den Vorhaben heraus über wesentliche konkrete Aktivitäten der Zusammenarbeit sowie relevante Entwicklungen im Partnerland. Tatsachen, die geeignet sind, Verlauf und Erfolg des Vorhabens maßgeblich zu fördern oder ernsthaft zu gefährden, sind unverzüglich mitzuteilen. Der AG ist in den Austausch einzubeziehen. Einzelheiten werden bei Projektbeginn festgelegt und im Verlauf bedarfsorientiert angepasst.

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  1. Formate und Fristen nach der derzeitigen Fassung der Richtlinie
BerichtsartBerichtszeitraumEinrcheiungsfrist
PKB und PP01.01.2027 - 30.06.202714.07.2027
PP01.07.2027 - 31.12.202714.01.2028
PFB01.01.2027 - 31.12.202714.01.2028
PKB und PP01.01.2028 - 30.06.202814.07.2028
PP01.07.2028 - 31.12.202814.01.2029
PFB01.01.2028 - 31.12.202814.01.2029
PKB und PP01.01.2029 - 30.06.202914.07.2029
PP01.07.2029 - 31.12.202914.01.2030
PSB*01.01.2027 - 31.12.202914.12.2029
**PFB01.01.2029 - 31.12.202914.01.2030
**PKB und PP01.01.2030 - 30.06.203014.07.2030
**PP01.07.2030 - 31.12.203014.01.2031
**PFB01.01.2030 - 31.12.203014.01.2031
**PKB und PP01.01.2031 - 30.06.203114.07.2031
**PSB01.01.2027 - 31.12.203114.12.2031
  • entfällt bei Ausübung der Verlängerungsoption **optional bei gezogener Verlängerungsoption
  1. Berichte von Kurzzeitfachkräften werden 21 Tage nach den jeweiligen Einsätzen in elektronischer Form an den AG übermittelt. Sie müssen den PKB/PFB/PSB nicht nochmals als Anlage hinzugefügt werden.

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Artikel V Vergütung des AN

Die maximale Vergütung des AN beträgt:

JahrVergütung nettoVergütungbrutto
2027xxxxx Euroxxxxx Euro
2028xxxxx Euroxxxxx Euro
2029xxxxx Euroxxxxx Euro
Summexxxxx Euroxxxxx Euro

Bei Ausübung der vertraglichen Verlängerungsoption seitens des AG zusätzlich bis zu:

JahrVergütung nettoVergütung brutto
2030xxxxx Euroxxxxx Euro
2031xxxxx Euroxxxxx Euro
Summexxxxx Euroxxxxx Euro
Gesamt inkl. Verlängerungxxxxx Euroxxxxx Euro

Die Umsatzsteuer kann vom AN in gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt werden und wird vom AG zusätzlich zur Vergütung erstattet.

Ist eine Kofinanzierung von Projektaktivitäten durch private Dritte vorgesehen, so ist das Merkblatt „Sponsoring“ zu beachten.

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  • Preisblätter für xxxx

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Artikel VI Zahlungen

  1. Rechnungen sind entsprechend den Vergütungspositionen des Preisblattes zu gliedern und jeweils zwei Wochen nach Ablauf eines jeden Kalenderquartals einzureichen. Die Vorauszahlung (bis zu 20 % des Betrags des Preisblatts des jeweiligen Jahres) ist hierbei zu jeweils gleichen Teilen abzuziehen oder spätestens mit der jährlichen Schlussrechnung zu verrechnen.

  2. Die Schlussrechnung ist im laufenden Jahr spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Auftrages vorzulegen. Handelt es sich bei der Schlussrechnung zugleich um die Jahresschlussrechnung, ist diese vom AN spätestens bis zum 15.01. des jeweiligen Folgejahres beim AG einzureichen (Eingang beim AG). Später eingehende Schlussrechnungen können vom AG nur nach vorheriger Fristverlängerung berücksichtigt werden.

  3. Bei Vorlage der Schlussrechnung kann eine Überschreitung einzelner Preisblattpositionen gegen entfallene oder gekürzte Vergütungspositionen geltend gemacht werden, wenn der AG vor dem Anfall dieser Kosten einer Querverrechnung schriftlich zugestimmt hat. Für Querverrechnungen von bis zu 1.000 Euro netto pro Preisblattposition gilt eine Zustimmung als erteilt.

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Artikel VII Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteile dieses Vertrages inklusive Preisblatt sowie folgende Anlagen sind:

  • Anlage V01: Schiedsgerichtsvertrag
  • Anlage V02: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
  • Anlage V03: GFA-Richtlinie „Reisekosten, Fachinformationsfahrt und Arbeitsessen“ in der derzeit gültigen Fassung
  • Anlage V04: GFA-Richtlinie „Beschaffung“ in der derzeit gültigen Fassung
  • Anlage V05: GFA-Richtlinie „Projektberichterstattung“ in der derzeit gültigen Fassung
  • Anlage V06: GFA-Leitfäden für „Seminarbeurteilungen“ in der derzeit gültigen Fassung
  • Anlage V07: GFA-Richtlinie “Öffentlichkeitsarbeit für Projekte im BKP“ in der derzeit gültigen Fassung
  • (Anlage V08: Projekt- und Leistungsbeschreibung (PuL))
  • (Anlage V09: Technisches Angebot des AN, datiert dd.mm.yyyy)
  • Anlage V10: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
  • Anlage V11: Merkblatt „Sponsoring“ in der derzeit gültigen Fassung
  • Anlage V12: Erklärung zum verantwortungsvollen unternehmerischen Verhalten multinationaler Unternehmen
  • Anlage V13: Erklärung zur Weiterleitung von personenbezogenen Daten (DSGVO)
  • Anlage V14: Handreichung zur Einrichtung eines wirkungsorientierten Monitorings im BKP

Bei Widersprüchen zwischen Vertragsbestandteilen gelten sie in dieser Reihenfolge: Vertrag, Projekt- und Leistungsbeschreibung ergänzt um das technische Angebot des AN, AVB, VOL/B, GFA-Richtlinien, Schiedsgerichtsvertrag.

Artikel VIII Ausfertigungen

Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages.

Der AN erklärt den Erhalt der Anlagen zu diesem Vertrag und nimmt diese zur Kenntnis.

Berlin, den……………………… xxx, den…...................

GFA Consulting Group GmbH xxxxxxxxxxxxxxxxx


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