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KREISSTADT NEUNKIRCHEN
Hinweisblatt E-Rechnungen – Kreisstadt Neunkirchen
Sie beabsichtigen als Auftragnehmer der Kreisstadt Neunkirchen E-Rechnungen zukommen zu lassen.
Die Übermittlung von E-Rechnungen an saarländische Landesbehörden, teilnehmende Kommunen und Landkreise sowie öffentliche Auftraggeber erfolgt über den E- Rechnungseingang Rheinland-Pfalz/Saarland. Über die Leitweg-ID erfolgt die Weiterleitung und Zuordnung der Rechnung.
Bevor sie als Rechnungsteller den E-Rechnungseingang nutzen können, müssen Sie sich einmalig am E-Rechnungsportal registrieren.
Zur Registrierung nutzten Sie den folgenden Link: https://nutzerkonto.service.rlp.de
Nach der Registrierung können sie ihre E-Rechnung über folgende zwei Wege elektronisch übertragen:
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über https://e-rechnung.service.rlp.de per Webupload oder
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direkt als Anhang per Mail an die allgemeine Funktionsadresse des zentralen Rechnungseingangsportals ZRE-RLP@poststelle.rlp.de .
Wichtig: Verwenden Sie bitte unsere Leitweg-ID für das Rechnungsportal:
10043114-5260000001-70
Die Leitweg-ID muss im Informationselement BT-10 der verwendeten Syntax als Wert in der E-Rechnung hinterlegt werden, damit die E-Rechnung vom System entgegengenommen werden kann.
Weitere Informationen zum Thema E-Rechnungen erhalten Sie unter:
www.e-rechnung.saarland oder https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer- rechnungssteller