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Technische Betriebe Wilhelmshaven (TBW) Wilhelmshaven, 15.08.2026 Bauaufsicht Tonnenleger Kapitän Meyer
Tonnenleger Kapitän Meyer
Projekt: Instandsetzung und Umbau zum Museums-
und Eventschiff
Teilkomponente: Allgemeine Vorbemerkungen (AVB)
Ersteller: Technische Betriebe Wilhelmshaven (TBW)
Bauaufsicht
Stand: 15.08.2026
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AVB <- Allgemeine Vorbemerkungen Das Gesamtpaket der Leistungen das angefragt und ausgeschrieben wird, unterteilt sich in 2 Leistungsverzeichnisse (LV): LV 1 <> Instandsetzung Schiffsrumpf und Aufbauten mit Einrichtung LV 2 <> Umbau
Für die Ausführung maßgebend sind das LV, die Pläne (Zeichnungen) des öAG und die zugehörigen Erläuterungen.
Bei allen Arbeiten handelt es sich immer um eine fertige Leistung, einschl. Lieferung, fachgerechter De- und Montage, Abtransport des Altmaterials und fachgerechter Verwertung / Entsorgung. Fertige Baugruppen sind der Bauaufsicht des öAG vorzustellen.
Schiff: Der 1950 auf der Werft AG „Weser“, Werk Seebeck, in Bremerhaven erbaute Tonnenleger KAPITÄN MEYER war bis 1983 für das Wasser- und Schifffahrtsamt Tönning in der deutschen Nordsee zwi- schen der Elbmündung, Helgoland und der dänischen Grenze im Einsatz. 1984 wurde das Dampfschiff von der Stadt Wilhelmshaven übernommen und durch die Segelkame- radschaft Klaus Störtebeker Wilhelmshaven e.V. als betriebsfähiges Museumsschiff reaktiviert und betrieben. Bis 2009 war das Schiff regelmäßig unter Dampf und mit seiner ehrenamtlichen Besatzung und zahlenden Gästen auf diversen maritimen Veranstaltungen im In- und Ausland zu Gast. Tech nische und personelle Probleme sowie ein erhöhter Sanierungsstau führten dazu, dass die KAPITÄN MEYER seitdem nicht mehr in Fahrt war. Von 2011 bis 2014 wurden noch umfangreiche Sanierungs- maßnahmen durchgeführt. Seitdem lag das Schiff ungenutzt und ohne Erhaltungsmaßnahmen am Bontekai. 2018 beschloss der Rat der Stadt Wilhelmshaven, die beiden Museumsschiffe Feuerschiff NORDER- NEY und Tonnenleger KAPITÄN MEYER langfristig zu erhalten. Für beide Schiffe wurde ein Sanie- rungs- und Nutzungskonzept entwickelt. Die denkmalgerechte Sanierung des Feuerschiffes NORDERNEY ist abgeschlossen. Gemäß dem Nutzungskonzept wird es im Museumshafen am Bontekai als stationäres Museums- und Ausstel- lungsschiff durch das Küstenmuseums betrieben. Der Tonnenleger KAPITÄN MEYER steht seit 1988 unter Denkmalschutz. Bis 2013 existierte ein Sicherheitszeugnis als Traditionsschiff für Gästefahrten in küstennahen Gewässern. Unter den heu- tigen Rahmenbedingungen ist eine Reaktivierung als betriebsfähiges Schiff nicht mehr realisierbar.
Technische Daten: Bauwerft: Aktien- Gesellschaft „Weser“, Werk Seebeck Bremerhaven Baunummer: 675 Baujahr: 1950 Länge über alles: 52,10 m Länge zw.d. Loten: 48,00 m Breite auf Spanten: 9,00 m Tiefgang: 3,30 m Wasserverdrängung: 622 to (ohne Ladung) Leistung: 2 x 500 PSi (anfänglich gedrosselt 2 x 375 PSi) Geschwindigkeit: 12 kn
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Ziel der zu erbringenden Leistungen Das entwickelte Nutzungskonzept vom Tonnenleger KAPITÄN MEYER sieht eine umfangreiche und denkmalgerechte Instandsetzung sowie einen gezielten Umbau vor, um es zukünftig im Museums- hafen am Bontekai als stationäres Museums- und Eventschiff unter dem Dach des Küstenmuseums zu betreiben
Aktueller Liegeplatz des Schiffes Marinearsenal Wilhelmshaven Bauhafen Gökerstraße Tor 1 26382 Wilhelmshaven
Bearbeitungshinweise Die Datei “TL-KM-Bearbeitungshinweise“ ist das Kochbuch, um die Angebotsdateien zu bearbeiten und muss vor Eintragung der Preise zwingend gelesen werden
öAG vor Ort Alle Leistungen der Instandsetzung werden durch die Bauaufsicht des öAG begleitet und einver- nehmlich mit dem AN abgestimmt.
Arbeitszeiten: Die Regelarbeitszeit ist werktags von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Arbeiten außerhalb dieser Regel- arbeitszeit sind möglich, bedürfen aber einer gesonderten Vereinbarung.
Sauberkeit an Bord Die einzelnen Arbeitsbereiche an Bord sind durch das jeweilige Gewerk des AN / UAN regelmäßig, spätestens mit Abschluss der Arbeiten, zu reinigen (besenrein).
Projektleiter des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer benennt schriftlich einen Projektleiter nach Auftragsvergabe. Der Projektleiter muss der deutschen Sprache mächtig und auf dem Schiff täglich bei der Arbeitsausführung zugegen sein. Ansprechpartner für den Bauleiter ist auf Seiten des öAG die Bauaufsicht vor Ort.
Projektbesprechungen: Die Teilnahme des Projektleiters an wöchentliche Besprechungen sowie an 3-wöchentlichen Projekt- besprechungen ist verpflichtend.
Medienerklärung Der AN gibt gegenüber der Presse, Medien u. sonstigen interessierten Bürgern keine Erklärungen oder Stellungnahmen ab, sondern verweist an den öAG.
Personal des AN Nach Auftragserteilung benennt der AN schriftlich gegenüber dem öAG einen Projektleiter. Der AN verpflichtet sich, den Arbeiten entsprechend ausreichend ausgebildete Arbeitskräfte einzu- setzen. Die auf dem Schiff laufenden und parallelen Arbeiten durch Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber sind so zu koordinieren, dass hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten kein Risiko besteht. Gemäß § 6, BGV A1 ist es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Ge- fährdung erforderlich, eine Person mit entsprechender Weisungsbefugnis zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt (z.B. Projektleiter). Der AN-Koordinator ist dem AG schriftlich vor Aufnahme der Arbeiten bekannt zu geben.
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Fahrfähigkeit Das Schiff ist selbstständig nicht fahrfähig und kann nur mit externer Unterstützung (Schlepper oder Dockschiff) verlegt werden. Die Schleppfähigkeitsbescheinigung erlaubt lediglich eine Verlegung innerhalb des Wilhelmshavener Hafens. Für den Schleppvorgang sind 2 Schlepper erforderlich. Für eine Verlegung auf dem Seeweg außerhalb des Wilhelmshavener Hafens ist eine neue Schlepp- fähigkeitsbescheinigung erforderlich, die wiederum einen gültigen Schwimmfähigkeitsnachweis voraussetzt. Der letzte Schwimmfähigkeitsnachweis ist seit dem 31.10.2023 abgelaufen. Die Erneu- erung des Schwimmfähigkeitsnachweises vor der Sanierung ist unrealistisch, da es einen erheb- lichen technischen und finanziellen Aufwand erfordert. Für eine Verlegung außerhalb des Wilhelmshavener Hafens kommt daher nur ein Transport mit einem Dockschiff infrage. Im Angebot sind dazu alle Nebenkosten (z.B. Schlepperhilfe) zu berück- sichtigen. Das Schiff hat kein eigenes Personal. Für alle Verlegevorgänge muss Personal durch den AN gestellt werden.
Sachverständige Die für das Projekt erforderlichen Sachverständigen für Schiffbau Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung Barrierefreiheit Brandschutz werden direkt durch den öAG beauftragt.
Denkmalschutz Der Tonnenleger KAPITÄN MEYER ist ein bewegliches Denkmal nach § 3 (5) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchuG). Die zuständige Denkmalschutzbehörde prüft und genehmigt im Rahmen des Zuwendungsverfahrens das Sanierungskonzept. Die in der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis genannten Vorgaben sind in Verantwortung des öAG zu erfüllen.
Brandschutzkonzept Durch ein Sachverständigenbüro wurde ein umfangreiches Brandschutzkonzept gemäß § 15 Bau- Vorlagenverordnung als Vorlage u.a. für den Bauantrag erstellt. Darin sind diverse Vorgaben und Maßnahmen definiert. Aufgrund der Bauart eines historischen Arbeitsschiffes lässt sich die Bauvor- lagenverordnung nicht vollumfänglich umsetzen, dafür sind auch diverse Kompensationsmaßnahmen zum Erreichen der Schutzziele definiert. Das Brandschutzkonzept ist in Verantwortung des öAG umzusetzen.
Konzept für Barrierefreiheit Durch ein Sachverständigenbüro wurde ein umfangreiches Konzept für Barrierefreiheit gemäß § 49 NBauO als Vorlage u.a. für den Bauantrag erstellt. Darin sind diverse Vorgaben und Maßnahmen definiert. Aufgrund der Bauart eines historischen Arbeitsschiffes lässt sich die Barrierefreiheit nicht vollumfänglich umsetzen, einige Bereiche sind nur eingeschränkt oder gar nicht barrierefrei. Das Konzept für Barrierefreiheit ist in Verantwortung des öAG umzusetzen.
Nachweis Schwimmfähigkeit Da in einer Landesbauordnung Wasserfahrzeuge nicht definiert sind, werden für den geforderten Schwimmfähigkeitsnachweis die Vorgaben des Artikel 3 ES-TRIN herangezogen. Ein anerkannter GDWS- oder VDSS Sachverständiger muss diese überprüfen und bescheinigen.
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Rumpf, Deckshaus und Decks Der Rumpf wird durch einen anerkannten Schiffbau- Sachverständigen im Auftrag des öAG geprüft und abgenommen. Die Instandsetzung erfolgt auf Basis der durchzuführenden US-Messungen. Gefordert sind gemäß ES-TRIN Artikel 3 eine Mindestdicke für Boden- und Seitenbeplattung von min. 4,7 mm und für die Kimmbeplattung von min 5,9 mm. Geringe Abweichungena in Bereichen, die nicht der Festigkeit des Rumpfes dienen, sind innerhalb der 10%- Grenze tolerierbar. Einzelne Nieten müssen verschweißt werden. Dieses sollte mit minimaler Wärmeeinwirkung z.B. durch das WIG- Schweißverfahren erfolgen. Punktuelle Muldenkorrosion wird verschweißt oder mit BENZOLA verschlossen. Gemäß ES-TRIN Artikel 3 müssen Schiffskörper >25m über ein wasserdichtes Kollisionsschott und ein Achterpiekschott verfügen. Zusätzlich werden die beiden Kesselraumschotte als wasserdicht und auch rauchgasdicht definiert, da der der Kesselraum gemäß Brandschutzkonzept auch ein Rauchabschnitt ist. Die vier Schotten Spt. 9/13, 28, 48, 85 müssen wasserdicht instandgesetzt werden.
Bedeutung der Abkürzungen: AN = Auftragnehmer ASR = Arbeitsstättenregel BA = Bauaufsicht BG = Berufsgenossenschaft BGV = BG-Vorschriften BVB = Besondere Vertragsbedingungen EA = each (Stück) LV = Leistungsverzeichnis MA = Mitarbeiter Mh = Mannstunde MS = Mittschiffs Bb = Backbord Stb = Steuerbord öAG = Auftraggeber Pp = Pumpe SB = Sanierungsbereich SBU = Schiffbauliche Untersuchung SE = Set (Satz) Anzahl der kompletten Leistung einer Baugruppe UAN = Unterauftragnehmer UK = Unterkonstruktion Vorg = Vorgang / Vorgänge Anzahl der kompletten Leistung einer Baugruppe wd = wasserdicht WLZ = Werftliegezeit Wo = Woche
Baugruppen mit kalkulatorischen Angaben Für Baugruppen, die Teilleistungen enthalten, die mengenmäßig nicht eindeutig festgelegt werden können, enthalten kalkulatorische Vorgaben für diese Teilleistungen. Auf Basis dieser kalkulatori- schen Vorgaben sind im Angebot die Kosten zu erstellen. Die tatsächlichen Kosten werden nach Aufwand und Nachweis auf Grundlage der Einheitspreise / Baugruppe abgerechnet.
Allgemeine technische Grundlagen für die Vorplanung und Ausführung durch den Auftragnehmer Die Durchführung aller Arbeiten liegt in der Verantwortung des Generalauftragnehmers, wenn in
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dieser Leistungsbeschreibung nicht explizit eine Beistellung von Material oder die Durchführung von Arbeiten durch den Auftraggeber beschrieben wird. Die Übertragung der Systemverantwortung auf Unterlieferanten/Subunternehmer entlässt den Auftragnehmer nicht aus der Gesamtverantwortung für die vertragsgemäße Abwicklung des Auftrages. Alle umliegenden und angrenzenden Bereiche, die ggfs. durch die Umbaumaßnahmen ebenfalls betroffen sind, müssen in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Generell ist die Einhaltung bzw. ein Angleich an den vorhandenen Standard an Bord gefordert. Der Auftragnehmer kann Änderungen an dieser Leistungsschreibung nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber vornehmen, wobei die grundlegenden technischen Inhalte nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die Qualitätskontrolle erfolgt gemeinsam durch das Qualitäts- sicherungspersonal des Auftragnehmers und durch die Vertreter des Auftragsgebers. Der Umfang von Überprüfungen durch die Vertreter des Auftraggebers wird von beiden Seiten gemeinschaftlich festgelegt. Grundsätzlich ist in allen Bereichen nach Abschluss der Arbeiten der Originalzustand durch den Auftragnehmer wieder herzustellen. Der Auftragnehmer hat der Bauaufsicht spätestens zwei (2) Wochen nach Auftragserteilung einen verbindlichen Terminablaufplan (Balkenplan) vorzulegen, auf dem alle wichtigen Aktivitäten von der Zeichnungserstellung über Fertigung bis zu Erprobungen und Abnahmen hervorgehen und in dem die jeweiligen Anfangs- und Endtermine aufgeführt sind. Der verbindliche Terminablaufplan ist bei begründeter Notwendigkeit zu aktualisieren. Grundsätzlich sind alle Bauausführungsunterlagen unaufgefordert so rechtzeitig vorzulegen, dass darauf sich ggf. als notwendig erweisende Änderungen oder Ergänzungen ohne Beeinträchtigung des Fertigstellungstermins vorgenommen werden können. Nach Durchführung des Umbaus ist die einwandfreie Funktion der von der Modernisierung betroffenen Anlage, im Beisein Auftraggebers zu testen und abzunehmen. Alle Materialien und Ausrüstungsteile müssen ungebraucht und aus neuester Produktion sein und den Anforderungen des Schiffsbetriebes in jeder Weise entsprechen. Sie müssen zum Schutz gegen Witterungseinflüsse und Beschädigungen, bis zum Einbau an Bord, in geschlossenen Räumen gelagert werden. Wo dieses nicht möglich ist, ist in Abstimmung mit der Bauaufsicht eine gleichwertige Lagerung sicherzustellen. Treten während der Umbauzeit Beschädigungen an neuen oder vorhandenen Einrichtungen und Ausrüstungen auch wegen unzureichender Schutzmaßnahmen auf, ist der Auftragnehmer zur neuwertigen Herstellung verpflichtet. Materialien, Bauteile und Anlagen, die umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten oder mit solchen betrieben werden (z. B. Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Halone, Asbest) dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Die Verträglichkeit eingebauter Werkstoffe untereinander, z.B. zur Vermeidung von Korrosionsschäden, ist sicherzustellen. Gummi- und Kunststoffelemente sind seewasserbeständig sowie frost- und kältesicher auszuführen. Für den Schiffskörper wird in der Regel normalfester Schiffbaustahl mit dem Gütegrad A verwendet. Korrosionsbeständiger Stahl ist mindestens in der Güte gem. Werkstoff Nr. 1.4571 vorzusehen. Als seewasserbeständige Aluminiumlegierungen sind bei Blechen AlMg 4,5 Mn und bei Profilen AlMgSi 1,0 zu verwenden. Es
sind nur zugelassene und für den Verwendungszweck geeignete Werkstoffe für den Bau zu verwenden. Sollte es Verbindungen von Stahl auf Aluminium geben, sind diese Verbindungen so zu erstellen, dass sie chemisch/galvanisch voneinander getrennt sind. Als Beurteilungsgrundlage für die Qualität der Arbeitsausführung sind folgende Richtlinien verbindlich:
Die Richtlinien des VERBANDES FÜR SCHIFFBAU UND MEERESTECHNIK "Fertigungsstandard des Deutschen Schiffbaus“ Ausgabe 2006
Alle Bauteile sind sorgfältig zu brennen. Brennkanten sind zu schleifen. Brenngrat sowie alle Montagebleche u. ä. sind zu entfernen. Es sind alle Heftstellen, Einbrandkerben sowie mechanische Beschädigungen u. ä. durch Überschweißen und anschließendes Glätten zu beseitigen (dies gilt
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insbesondere für die Außenhaut). Schweißungen an Knickstellen sind unzulässig; ebenso sind Schweißanhäufungen zu vermeiden. Alle Schweißungen im Außenbereich sind grundsätzlich durchlaufend auszuführen. Wenn es die Profilhöhe erlaubt, ist Ausschnittschweißung zugelassen. Festigkeitsvermindernde Ausschnitte sind zu vermeiden. Müssen Steifen oder Querverbände unterbrochen werden, so sind sie durch Schlingen oben und unten abzufangen, die bis zu den nächsten durchlaufenden und entsprechend zu verstärkenden Steifen oder Querverbänden reichen. Alle Strukturteile sind zu verschweißen. Schweißverbindungen im freien Decksbereich sind durchgehend auszuführen. Unterbrochene Schweißungen (Kettenschweißungen) sind nur in wärmeisolierten und Kondenswasser freien Bereichen zulässig.
Materialauswahl Bodenbelag Linoleum Das im Leistungsverzeichnis vorgegebene Material erfüllt die Vorgaben vom Sachverständigen für Brandschutz und der unteren Behörde für Denkmalschutz. Ein gleichwertiges Material kann verwendet werden, wenn die nachfolgenden technischen Vorgaben nachweislich erfüllt werden Wichtig, der Farbton muss dem Farbton des vorgegebenen Materials entsprechen und von der unteren Behörde für Denkmalschutz zugelassen werden.. Technische Anforderungen: Bodenbelag aus Linoleum DIN EN ISO 24011, mit werkseitiger Oberflächenvergütung Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 34 (gewerblicher Bereich, sehr starke Beanspruchung), antistatisch, Aufladungsspannung im Begehversuch gemäß DIN EN 1815 max. 2 kV, Trittschallverbesserungsmaß EN ISO 10140-3 / EN ISO 717-2 ca. 5 dB, geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 Cfl-s1, brandtoxikologisch unbedenklich Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 gemäß BGR 181, beständig gegen Öle, Fette und Zigarettenglut, Dicke 2,5 mm, Oberfläche glatt, einfarbig wie in der jeweiligen Baugruppe angegeben Farbton 3352 Berlin red nach NCS: S 4050-Y80R Farbton 3369 titanium nach NCS: S 2502-Y Nachweis durch Materialdatenblatt
Schiffbaufilz (Mineralwolle) Das im Leistungsverzeichnis vorgegebene Material aus Mineralwolle ist zum Einsatz als Wärme- dämmung, Schalldämmung und Brandschutzkonstruktionen im Schiffbau vorgesehen und erfüllt die Vorgaben vom Sachverständigen für Brandschutz. Ein gleichwertiges Material kann verwendet werden, wenn die technischen Vorgaben nachweis- lich erfüllt werden und entsprechende Zertifikate vorliegen. Das Material hat die Feuerwiderstandsklasse: Nichtbrennbar, Euroklasse A1 Nachweis durch eine EG-Baumusterprüfbescheinigung (Modul B) mit Steuerrad sowie der EG- Konformitätserklärung In Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung
Heizung und Lüftung; Geräte und Material Das im Konzept Heizung und Lüftung vorgeschlagene Material bzw. die Geräte erfüllt die not- wendigen technischen Vorgaben für einen ordnungsgemäßen Betrieb, um die erforderlichen Heiz- und Lüftungsleistungen zu gewährleisten Ein gleichwertiges Material bzw. gleichwertige Geräte können verwendet werden, wenn die erforderlichen technischen Vorgaben nachweislich erfüllt werden.
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Sanitärkeramik Im Konzept Barrierefreiheit ist festgelegt, dass das Gäste-WC nach DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen geplant werden muss. Der Planer für das Gäste-WC hat die Vorgaben der DIN 18040-1 mit den im Leistungsverzeichnis vorgegebene Material der Sanitärkeramik erfüllt bzw. umgesetzt. Eine gleichwertige Sanitärkeramik eines anderen Herstellers kann verwendet werden, wenn die erforderlichen Maße für barrierefreie Sanitärkeramik nachweislich erfüllt werden.
Wand- und Deckenverkleidung Das im Leistungsverzeichnis vorgegebene Material erfüllt die Vorgaben vom Sachverständigen für Brandschutz und der unteren Behörde für Denkmalschutz. Ein gleichwertiges Material kann verwendet werden, wenn die nachfolgenden technischen Vorgaben nachweislich erfüllt werden. Wichtig, der Farbton muss dem Farbton des vorgegebenen Materials entsprechen und von der Unteren Behörde für Denkmalschutz zugelassen werden.. Thermax Brandschutzplatte A/SN beidseitig Laminat beschichtet HPL Trägerplatte THERMAX® SN/A
Nachweis durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Dekorlaminat Duropal HPL IMO-Schichtstoffplatte Dekorativer Hochdruckschichtstoff; Flammhemmendes Oberflächenmaterial für den vorbeugenden Brandschutz im dekorativen Bereich im Schiffsinnenausbau. Produktnorm EN 438-3 Nachweis durch eine EG-Baumusterprüfbescheinigung (Modul B) mit Steuerrad
Hublift Im Konzept Barrierefreiheit ist festgelegt, dass nach DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen für mobil eingeschränkte Personen ein Hublift integriert werden muss, um vom Vorraum auf dem Hauptdeck in den Deckspavillon auf dem Bootsdeck zu gelangen. Die Gerätevorgabe ist als Beispiel genannt. Ein gleichwertiger Hublift eines anderen Herstellers, der die Leistungsdaten und Maße erfüllt, kann alternativ angeboten und eingebaut werden, wenn die technischen Vorgaben nachweislich erfüllt werden.
Polsterbezug Das im Leistungsverzeichnis vorgegebene Material erfüllt die Vorgaben vom Sachverständigen für Brandschutz und der unteren Behörde für Denkmalschutz.
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Ein gleichwertiges Material kann verwendet werden, wenn die nachfolgenden technischen Vor- gaben nachweislich erfüllt werden. Wichtig, der Farbton muss dem Farbton des vorgegebenen Materials entsprechen und von der unteren Behörde für Denkmalschutz zugelassen werden. Technische Spezifikation Kategorie: Möbelstoff Warenbreite / -höhe: 140 Gewicht: 359 g/m² Lichtechtheit: 5 Scheuertouren: 100000 Material: 100 % Polyester recycled Brandklasse : B1 nach DIN 4102-1; schwer entflammbar Prüfverfahren: DIN EN 1021 Nachweis durch Materialdatenblatt
Kabelbahn, Kabel, Schottdurchführung mit Abdichtung Bei dem zu verwendenden Material handelt es sich um im Schiffbau mit Zertifikat zugelasse- nes Material, dass mit den brandschutzrechtlichen Vorschriften für Gebäude konform ist. Das Material wurde auch bei der Instandsetzung / Umbau Feuerschiff verwendet. Ein gleichwertiges Material kann verwendet werden, wenn die technischen Vorgaben nach- weislich erfüllt werden und entsprechende Zertifikate vorliegen.
Technische Zeichnungen und Dokumente als Bestandteil der Umbauspezifikation: Folgende Technische Zeichnungen und Dokumente sind als Anlage Bestandteil dieser Umbau- spezifikation 24-PRO-091_10110_Rev-6_KAPITÄN-MEYER_Generalplan-Umbau_15092025 24-PRO-091_10110_Rev-6_KAPITÄN-MEYER_Generalplan-Lüftung_15092025 24-PRO-091-10160_Rev-6_Treppen-,Gelaender-,Aussentuerenplan_15092025 24-PRO-091-10300_Rev-3_Einrichtungsübersicht_WC-Raum_15092025 24-PRO-091_10644_Stahlarbeiten Schott #57_Rev-01_15092025 24-PRO-091_10680_Rev-3_Stahlarbeiten Bootsdeck_15092025 C16002-5-P-00-01-LA-001_Rev-F_Lageplan_09052025 24-PRO-091-221_Rev-4_Sanitärsystem_15092025 24-PRO-091_50100_Rev-0_Kabeltrassenplan_15092025 24-PRO-091_50310_Rev-0_Außenbeleuchtungsplan_15092025 24-PRO-091_50320_Rev-0_Museumsbeleuchtungsplan_15092025 24-PRO-091_50330_Rev-0_Sicherheitsbeleuchtungsplan_15092025 FS-NN-Generalplan-NJW-Vers4 TL-KM-Konzept-Heizung-Lüftung-Vers 0.0-2025.09.15
Ein Abgleich der in den Zeichnungen angegebenen Bemaßung durch den Auftragnehmer ist vor dem Beginn der Umbauarbeiten zwingend erforderlich. Abweichende Ergebnisse führen automatisch zu Anpassungen der Systemmaße auf der Basis einer Rücksprache mit dem öAG. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung bzw. die rechtzeitige Anpassung aller in den Zeichnungen aufgeführten Systemmaße vor Fertigungsbeginn verantwortlich.
Ansprechpartner für technische Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen: Technische Betriebe Wilhelmshaven (TBW) Wilfried Arndt Handy-Nr.: 0171 4908424 E-Mail : tbw.ba-tonnenleger@t-online.de
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