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Museums- und Ausstellungsschiff KAPITÄN MEYER
Konzept Barrierefreiheit gemäß § 49 NBauO
für Instandsetzung und Umbau
Rev. 0 (01.06.2025) Rev. 1 (04.07.2025)
Hamburg 04.07.2025
Urheber: Dipl.-Des. Dipl.-Ing. Mathias Knigge grauwert – Büro für Inklusion und demografiefeste Lösungen Eulenstraße 91 22763 Hamburg 040.79693757 m.knigge@grauwert.info
Auftraggeber: Stadt Wilhelmshaven Fachbereich Hafen und Umwelt Freiligrathstraße 420 26386 Wilhelmshaven
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Objekt: Museums- und Eventschiff KAPITÄN MEYER, Küstenmuseum Wilhelmshaven
Thema: Konzept Barrierefreiheit für Instandsetzung und Umbau (Sonderbau im Sinne von § 2 (1) NBauO)
NBauO: Gemäß § 49 ist eine barrierefreie Zugänglichkeit und Benutzbarkeit baulicher Anlagen (2) in Museen gefordert. Es gilt nicht, soweit die Anforderungen […] nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Bei einem Baudenkmal nach § 3 des NDSchuG ist den Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 Rechnung zu tragen, soweit deren Berücksichtigung das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Baudenkmals überwiegt und den Eingriff in das Baudenkmal zwingend verlangt. Hinweis: Laut Urteil vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt besteht ein unverhältnismäßiger Mehraufwand erst, wenn 20% der Bausumme überschritten wird. LINK
Ausrichtung und Rahmen des Konzeptes Barrierefreiheit:
- Dieses Konzept verfolgt das Ziel einer barrierefreien Zugänglichkeit im Design für Alle. Dafür wird dort, wo Vorgaben (DIN) nicht greifen oder nicht erfüllt werden können, versucht trotzdem die Zugänglichkeit weitestgehend sicherzustellen oder zu erhöhen.
- Folgende Vorgaben / DIN sind hier relevant:
- DIN 18040-1:2010-10 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
- DIN 18040-3: 2014-12 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
- DIN 18065: 2015-03 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße
- DIN 1450:2013-04 Schriften – Leserlichkeit
- DIN 18041:2016-03 Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen
- DIN 32975:2009-12 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
- DIN 32984:2011-10 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
- DIN 32976:2007-08 Blindenschrift – Anforderungen und Maße
- DIN 32986:2015-01 Taktile Schriften – Anforderung an die Darstellung und Anbringung von Braille- und erhabener Profilschrift
- DIN 18065:2015-03: Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße
- Es werden aber auch auf Basis von Good-Practice Empfehlungen ausgesprochen, um im historischen Bestand eines Museumsschiffes praktikable Lösungen zu finden.
- Bedürfnisse: Damit hier alle Menschen ihren individuellen Zugang finden, werden die Dimensionen Mobilität, Sehen, Hören, Gebärden und Verstehen beachtet. Dafür werden Barrieren identifiziert, Lösungen gefunden oder Alternativen geboten.
- Es wird ein Angebot entwickelt, dass dem Umfeld Baudenkmal und Schiff gerecht wird und trotzdem Besuchern eine gute Zeit ermöglicht.
Abhängig vom späteren Nutzungskonzept und abhängig von den Vorgaben der Projektförderung (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)) sowie der Kofinanzierung durch die Stadt Wilhelmshaven, kann es notwendig sein bestimmte Kriterien der Barrierefreiheit einzuhalten, bzw. neu geschaffene Räume barrierefrei zugänglich zu machen und es kann Vorgabe sein eine diskriminisierungsfreie Nutzung zu ermöglichen. Entsprechende Anforderungen an das Projekt sollten dringend vorab geklärt werden, um diese im „Konzept Barrierefreiheit“ zu berücksichtigen. In Rev.0 dieses Dokumentes wurden dafür versch. Optionen benannt.
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Anforderungen und Maßnahmen für die Barrierefreiheit in den Dimensionen Mobilität, Sehen, Hören, Gebärden und Verstehen
Grundsätzliche Festlegung: Entsprechend des Nutzungskonzeptes wird die barrierefreie Zugänglichkeit differenziert betrachtet. Nicht alle Bereiche sind für alle Menschen im vollen Umfang erreichbar. Dies ist der Situation im Bestandsbau eines Schiffes und der historischen und denkmalgeschützte Bausubstanz geschuldet. Im Folgenden wird für jede Dimension (Mobilität, Sehen, Hören, Gebärden und Verstehen) der Umfang der Barrierefreiheit für die Bereiche des Schiffes festgelegt:
a) normgerechte Barrierefreiheit b) pragmatisch vertretbare Zugänglichkeit c) extrem eingeschränkter oder sogar fehlender Zugang
Diese sind auf den angefügten Plänen für alle Bereiche visuell dargestellt (Anlage).
Konzept Barrierefreiheit für die Dimension Mobilität
(Rollstuhl, Rollator, Stock, Kinderwagen, Körpergröße, Kraft, Beweglichkeit)
Mobilität – Ziele des Konzeptes
a) normgerechte Barrierefreiheit (Fokus Rollstuhl und Rollator):
- Landsteg 1 (vorne) und Landsteg 2 (hinten)
- Hauptdeck 1 (vorne, bis zum Zugangstreppe Ausstellungsraum)
- Hauptdeck 2 (hinten, Achterdeck und Vorraum Pavillon mit WC)
- Deckspavillon (Bootsdeck durch Maßnahme 1: Hublift)
b) pragmatisch vertretbare Zugänglichkeit (Fokus leichte Geheinschränkungen, Stock):
- Hauptdeck (Gangbord an Steuerbord und Backbord und Back auf Vorschiff)
- Ausstellungsraum (Zwischendeck über Haupttreppe vorn)
- Salon (Deckshaus, Hauptdeck durch Maßnahme 2: Süll entfernen)
- Kammern im Deckshaus (Bootsdeck durch Maßnahme 4: Tür Pavillon)
c) extrem eingeschränkter oder sogar fehlender Zugang:
- Vorschiff / Laderaum (Unterdeck) wg. steiler Bestandstreppe
- Kartenraum, Funkraum und Steuerhaus (Deckshaus, Brückendeck) wg. steiler Bestandstreppe, enge Türen)
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Mobilität – Vorgaben und Maßnahmen des Konzeptes
Mobilität – Landsteg 1 und 2
- Schwellenfrei (0 cm), in gut begründeten Ausnahmefällen max. 2 cm
- Nach DIN 18040 wird für eine Rampe in / vor einem Gebäude eine max. Steigung unter 6 % gefordert.
- Querneigung ist unter 3% durch mittlere Überhöhung von 3 cm
- Rutschfest mit R13 auf Lauffläche des Landstegs
- Breite zwischen Handläufen über 120 cm, für zweiten Rettungsweg sind aufgrund grader Wegführung 100 cm ausreichend.
- Radabweiser beidseitig 10 cm hoch
- Handlauf beidseitig, Höhe 85 - 90 cm, Durchmesser 3 - 4,5 cm
- Handlauf führt schiffs- und landseitig über Beginn Landsteg 30 cm hinaus
- Schleppblech ragt nicht in Laufwege und bildet keine Stolperkante
- Höhe Geländer 90 cm gegeben.
- Geplante und noch nicht näher definierte Zugangskontrolle darf keine Barriere darstellen und muss die selbstständige Nutzung ermöglichen.
Mobilität – Hauptdeck (Außen- und Innenbereiche)
- Das Hauptdeck ist mindestens in R10 Rutschfest auszuführen
- Es ist sicherzustellen, dass keine Gefährdung durch Unterlauf entstehen kann
- Handlauf am Deckshaus bleibt
- Maßnahme 1: Einbau eines Hubliftes neben der Haupttreppe hinten zum Pavillon, (Abstimmung mit Brandschutz-Dienststelle ist erfolgt)
- Maßnahme 2: Eingangstüren zum Deckshaus (Hauptdeck, Mitte auf Steuerbord) auf 90cm verbreitern und Süll auf 2cm herabsetzen, Schwelle markieren.
- Maßnahme 4: Der Notausgang vom Deckspavillon kann auch von Museumsbesucherinnen genutzt werden, um auf dem Bootsdeck in das Deckshaus einzutreten und die Kammern zu besichtigen.
- Eingangstür 2 (Zugang hinten Vorraum Pavillon) wird als Schiebetür ausgelegt (Öffnung elektrisch sowohl mit Sensor als auch mit Taster), Breite min. 90 cm
- Haupttreppe Pavillon
- Für gerade Treppen wird nach DIN eine nutzbare Laufbreite von mindestens 100 cm gefordert. Unterscheidung: an der Haupttreppe kann dies umgesetzt werden.
- Hinweis: als zweiter Rettungsweg werden die Nebentreppen (Bestand) mit geringerer Breite gemäß Brandschutzkonzept genutzt.
- Steigung (s) mindestens 14 cm, maximal 19 cm (im Außenraum haben sich Steigungen zwischen 14 und 17 cm bewährt)
- Auftritt (a) mindestens 26 cm, maximal 37 cm. (Überstand nicht zulässig / Unterschneidung unter 2 cm)
- Zur Planung des Steigungsverhältnisses dient in der Praxis die Schrittmaßregel: 2s + a = 59 bis 65 cm (= Schrittlänge).
- Alle 18 Steigungen ist ein Podest vorsehen
- Handlauf beidseitig, Höhe 85 - 90 cm, Durchmesser Ø 3,5 - 4 cm
- Handlauf führt über Beginn 30 cm hinaus
- Unterlauf der Treppe wird verhindert. Baulich oder durch Absperrung
- Sturzsicherung durch Treppengeländer: Das Bauordnungsrecht gibt eine Mindesthöhe für Treppengeländer von 90 cm vor, wenn die mögliche Absturztiefe 12 Meter nicht überschreitet.
- Oberfläche Rutschfest in R10
- Markierung über ganze Breite an erster und letzter Stufe:
- Farbkontrast über 0,7 (z. B. Weiss auf Schiffgrün)
- Streifen auf Trittstufe 4 bis 5 cm
- Streifen auf Setzstufe 1 bis 2 cm
- Taktiles Warnfeld am obersten Stufenende
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- HINWEIS: Die Haupttreppe 1 vorn wird aus Denkmalschutzgründen und aufgrund der Schiffsgeometrie nicht geschlossen ausgeführt, weshalb diese Treppe nicht als barrierefrei nach DIN zu betrachten ist.
- HINWEIS: Die Haupttreppe 2 hinten wird geschlossen ausgeführt (Überhang unter 2 cm), weshalb diese Treppe als barrierefrei nach DIN betrachtet werden kann
- Toilette / R-WC nach DIN 18040-1:
- Türbreite min. 90 cm als Schiebetür / guter Griff und Verschluss, Bedienkraft max. 25 N
- Bewegungsfläche vor Tür ist unter 1,5 x 1,5, daher Antrieb vorsehen und erreichbar positionieren/ Abstände beidseitig WC 90 cm und 70 cm tief
- WC-Becken vorragend, beidseitig Stützklappgriffe mit Auslösung, Rückstütze
- Waschbecken unterfahrbar / Spiegel bis zum Beckenrand
- Notruf vorsehen
- Stabile Griffe (Haken für Mantel)
- Wickelmöglichkeit
- Wandfarbe im klaren Kontrast zur Sanitärkeramik ausführen.
Konzept Barrierefreiheit Dimension Sehen
(Erblindung, Sehbehinderung, Sehschwäche)
Sehen – Ziele des Konzeptes
a) normgerechte Barrierefreiheit
- Landsteg 1 und Landsteg 2
- Hauptdeck (Achterdeck, Vorschiff/Arbeitsdeck)
- Pavillon (Bootsdeck)
- Achterdeck mit Vorraum Pavillon
b) pragmatisch vertretbare Zugänglichkeit
- Hauptdeck (Gangbord)
- Salon (Deckshaus, Hauptdeck durch Maßnahme 2)
- Kammern im Deckshaus (Bootsdeck durch Maßnahme 4)
c) extrem eingeschränkter oder sogar fehlender Zugang
- Kartenraum, Funkraum und Steuerhaus (Deckshaus, Brückendeck) wg. steiler Bestandstreppe, enge Türen)
- Vorschiff / Laderaum (Unterdeck) mit Ausstellung wg. steiler Bestandstreppe
Sehen – Vorgaben und Maßnahmen des Konzeptes
Sehen – Landstege
- Taktil markiertes Geländer in Braille und Profilschrift (<- Tonnenleger) (<- Ausgang)
- Kontrastreich sichtbarer Handlauf (Edelstahl) Landsteg ist Grau
- Aufmerksamkeitsfeld durch helle Markierung an Beginn und Ende
- Schwellenfrei
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Sehen – Decks / Treppen
- Kontrastreiche Markierung Poller, Spill, etc. (z.B. Einfassung Weiss, Kettenauge Schwarz, Deck Grün)
- Neubau Haupttreppe, siehe oben unter Anforderungen Mobilität
- Bestandstreppen außen (Verkehrswege) wie folgt ausführen
- Rutschfest in R10 wo möglich
- Markierung über ganze Breite an erster und letzter Stufe:
- Farbkontrast von 0,7 (z.B. Weiss auf Schiffgrün)
- Streifen auf Trittstufe 4 bis 5 cm
- Streifen auf Setzstufe 1 bis 2 cm
Sehen – Vorraum Pavillon
- Eingang muss visuell kontrastreich erkennbar sein.
- Es wird kein taktiles oder visuelles Bodenleitsystem verbaut.
- Kontrastreich gestaltete Räume und Ausstattung
- Das Lichtkonzept wird besonders auf die Anforderungen von Seheinschränkungen Rücksicht nehmen (Situatives Licht, Anpassung an Tageszeit, temporäre „Erhellung“)
- Maßnahme 2: Eingangstüren zum Deckshaus (Hauptdeck, Mitte auf Steuerbord) Süll auf 2cm herabsetzen und Schwelle markieren.
- Maßnahme 4: Der Notausgang vom Deckspavillon kann auch von Museumsbesucherinnen genutzt werden, um auf dem Bootsdeck in das Deckshaus einzutreten und die Kammern zu besichtigen.
- Taktil markiertes Geländer in Braille und Profilschrift (Angaben zu Etage und Wegebeziehungen)
- WC kontrastreich gestaltet (Keramik Weiss, Wand Dunkelgrau)
- Beschriftung gut lesbar (Praxistool für Größe und Kontrast www.leserlich.info )
Konzept Barrierefreiheit Dimension Hören
(Höreinschränkung, Ertaubung)
Hören – Ziele des Konzeptes
a) normgerechte Barrierefreiheit:
- Deckshaus, Ausstellungsraum, Pavillon und andere Ausstellungsräume b) pragmatisch vertretbare Zugänglichkeit:
- restliche Flächen c) extrem eingeschränkter oder sogar fehlender Zugang:
- nicht gegeben
Hören – Vorgaben und Maßnahmen des Konzeptes
- Brandmeldeanlage: Schallgeber wird mit einem visuellen Signal ergänzt
- Hörbarkeit in Ausstellungsraum im Rahmen der Möglichkeiten optimieren (Nachhall und Raumakustik als Teil des Architekturkonzeptes/Innenausbau).
- Keine weiteren baulichen Vorgaben, da alle übrigen Räume, insbesondere Zwischendeck im historischen Bestand und bei beschränkten Raumangebot keine Möglichkeiten für Eingriffe zur Optimierung der Hörbarkeit bieten. 6
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- Bei Bedarf Beschallung für Veranstaltungen bereitstellen (Ausstattung)
- Wenn Beschallung eingeplant wird, dann auch induktive Hörunterstützung integrieren.
- Wenn diese Maßnahme nicht umgesetzt werden kann, wird bei Bedarf auf technische Systeme wie Tourguide-System (Kopfhörer-Empfänger-Leihgeräte) zurückgegriffen
Konzept Barrierefreiheit Dimension Gebärden
(Menschen, die Gebärdensprache (DGS) nutzen)
Gebärden – Ziele des Konzeptes
a) normgerechte Barrierefreiheit:
- kein Einfluss durch Instandsetzung und Umbau b) pragmatisch vertretbare Zugänglichkeit:
- nicht gegeben c) extrem eingeschränkter oder sogar fehlender Zugang
- nicht gegeben
Gebärden – Vorgaben und Maßnahmen des Konzeptes
- Keine baulichen Vorgaben
Konzept Barrierefreiheit Dimension Verstehen
(Menschen mit Lernschwierigkeiten und Verständnisproblemen)
Verstehen – Ziele des Konzeptes
a) normgerechte Barrierefreiheit:
- kein Einfluss durch Instandsetzung und Umbau b) pragmatisch vertretbare Zugänglichkeit:
- nicht gegeben c) extrem eingeschränkter oder sogar fehlender Zugang:
- nicht gegeben
Verstehen– Vorgaben und Maßnahmen des Konzeptes
- Keine baulichen Vorgaben
- Wegeführung und Kennzeichnung von Ausgängen und Notausgängen müssen leicht verständlich ausgeführt werden.
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