Demontage von fünf und Errichtung von drei Aufzugsanlagen im Schloss Cecilienhof
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- CPV-Codes
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- Aufzüge (42416100)
- Installation von Aufzügen (45313100)
- Wartung von Aufzugsanlagen (50750000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 386269-2026
- Verfahrensnummer
- 71dfd4b5-8197-4532-8ef7-e5338ed7ff7c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg beauftragt Arbeiten an den Aufzugsanlagen im Schloss Cecilienhof in Potsdam. Vorgesehen sind die Demontage von fünf Bestandsanlagen, der Bau von drei neuen Treibscheibenaufzügen mit unterschiedlichen Traglasten, Haltestellen, Zugängen und Förderhöhen sowie die Errichtung eines Schachtgerüsts. Die Teilnahmefrist endet am 7. Juli 2026.
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Leistungsbeschreibung
Aufzugsanlagen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Aufzugsanlagen, Schloss Cecilienhof
- Demontage von fünf Bestandsanlagen - Errichtung von drei Neuanlagen im Bestandsgebäude - Nennlast: 630kg / 630kg / 550kg - Haltestellen: 3 / 3 / 2 - Zugänge: 4 / 3 / 2 - Förderhöhe: 6,9m / 6,9m / 3,1m - verkürzte Schachtköpfe - verkürzte Schachtgruben - Ausführung als Treibscheibenaufzüge - Errichtung eines Schachtgerüsts
Frist: 07.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe Keine
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Ausschlussgründe nach GWB 4. Teil (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann. Es gibt sowohl zwingende (obligatorische) als auch fakultative (ermessensabhängige) Ausschlussgründe Keine
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 538401-2026
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