[Seite 1]
Information zur Umstellung der Elektronischen Rechnungsstellung auf die OZG-RE
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bundesbehörde ist das Bundesministerium für Verkehr (BMV) aufgrund des E-Rechnungs- Gesetzes vom 4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 seit dem 27. November 2019 über digitale Kanäle empfangen und medienbruchfrei verarbeiten zu können.
Sie erhalten die heutige Information anlässlich der bevorstehenden Konsolidierung der beiden Rechnungseingangsplattformen des Bundes, der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) und der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE). Da Ihr Unternehmen Lieferant min. einer Bundesbehörde ist und Sie als Rechnungssteller derzeit die Rechnungseingangsplattform ZRE nutzen, besteht für Sie zeitnah Handlungsbedarf.
Zum Hintergrund: Gemäß einer Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wurde der Auflösung des Zwei- Plattformenbetriebs ZRE und OZG-RE zugestimmt. Somit sind sämtliche Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung verpflichtet, sich direkt an die OZG-RE anzubinden. Ab dem Zeitpunkt der Umstellung steht die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes nicht mehr zur Verfügung.
Mit diesem einheitlichen Zugangsweg zur Rechnungsstellung über eine Plattform sollen insbesondere der Aufwand und die Komplexität für Lieferanten reduziert werden. Zudem bietet Ihnen die OZG-RE bereits effiziente Services, wie die Einwahl über das ELSTER-Unternehmenskonto.
Bereits jetzt können Sie sich auf die Umstellung vorbereiten, indem Sie die initiale Registrierung an der OZG-RE unterhttps://xrechnung-bdr.de/ durchführen. Die Registrierung ist ab dem Zeitpunkt der Umstellung zwingende Voraussetzung, um weiterhin Rechnungen stellen zu können.
Viele hilfreiche Informationen sowie die Umstellungstermine der jeweiligen Behörden auf die OZG-RE finden Sie außerdem aufhttps://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/ sowie in der Rubrik “Aktuelles”.
Um sicherzustellen, dass die elektronische Rechnung eindeutig zugeordnet werden kann, muss eine sogenannte Leitweg-ID zur eindeutigen Identifikation des Rechnungsempfängers angegeben werden.
Für das BMV verwenden Sie bitte die Leitweg-ID 991-01391-52.
Soweit Sie nicht zur Einreichung von elektronischen Rechnungen verpflichtet sind bitten wir Sie, Rechnungen weiterhin über den Postweg oder per E-Mai zu senden.
Die Rechnungs- und Postadresse lautet: Bundesministerium für Verkehr, Referat Innerer Dienst - Z 20, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin.
Die E-Mailadresse lautet:Poststelle@bmv.de.
Zur Beantwortung Ihrer allgemeinen Fragen zum Thema elektronische Rechnung und Rechnungseingangsplattformen des Bundes steht Ihnen ein Support unterhttps://www.e-rechnung- bund.de/kontakt/ zur Verfügung.
[Seite 2]
Im BMDV stehen Ihnen Frau Sperling unter 030/18 300 5634 und Frau Horn unter 030/ 18 300 1802 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Claudia Horn
Referat Z 20 – Fachbereich II Bundesministerium für Verkehr
Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: +49 (30) 18 300-1802 Fax: +49 (30) 18 300-807-1802 E-Mail:Ref-Z20-Fachbereich2@bmv.bund.de Internet:www.bmv.de