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Demontage, Transport und Montage digitaler Anzeige- und Projektionsgeräte an Schulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 21:06 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung Öffentliche Ausschreibung Nr. 40-0865-26

der Landeshauptstadt Hannover

Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen,

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Ausschreibung

40-0865-26

der

Landeshauptstadt Hannover

Rahmenvereinbarung über die Demontage, Transport

und Montage von digitalen Anzeigegeräten und

Projektionsgeräten für Schulen im Stadtgebiet der

Landeshauptstadt Hannover

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Leistungsbeschreibung Öffentliche Ausschreibung Nr. 40-0865-26

der Landeshauptstadt Hannover

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines ........................................................................................................................... 3

1.1. Ausschreibungsvolumen ........................................................................................................ 3

1.2. Geltungsdauer und Vertragslaufzeit ....................................................................................... 3

1.3. Vertragsgegenstand ............................................................................................................... 3

1.4. Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Fehler in den Vergabeunterlagen ............................... 4

1.5. Verantwortung im Schadensfall .............................................................................................. 4

  1. Preise ..................................................................................................................................... 4

  2. Ausführungsbestimmungen .................................................................................................... 4

3.1. Leistungsumfang .................................................................................................................... 4

3.2. Ausführungszeiten ................................................................................................................. 4

3.3. Dokumentation ....................................................................................................................... 5

  1. Bewertungskriterien ............................................................................................................... 5

  2. Technischer Teil ..................................................................................................................... 5

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der Landeshauptstadt Hannover

Mit dem Genderstar stellen wir alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten dar, auch über die zweigeschlechtliche Teilung zwischen Frau und Mann hinaus.

  1. Allgemeines

Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung die Demontage, den Transport und die Montage von digitalen Anzeigegeräten (DAG) und Projektionsgeräten in den Schulen im Stadtgebiet Hannover zu vergeben.

1.1. Ausschreibungsvolumen

Derdie Auftragnehmerin erbringt die in Punkt 1 genannte Dienstleistung in folgenden Fällen:

KurztextMengeEinheit
Demontage200Stck
Montage200Stck
Transport innerhalb der Schule100Stck
Transport an einen anderen Standort innerhalb des Stadtgebietes Hannover100Stck
Einlagerung100Stck

Sollte diese Anzahl durch Haushaltssperren oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse unterschritten werden, so können hieraus keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.

1.2. Geltungsdauer und Vertragslaufzeit

Die Rahmenvereinbarung hat eine Dauer von 24 Monaten. Der Beginn der Rahmenvereinbarung erfolgt mit Zuschlagserteilung.

Die Auftraggeberin hat einseitig die Option die Laufzeit einmalig um 12 Monate zu verlängern. Das mögliche Auftragsvolumen erhöht sich dadurch um 50 %.

1.3. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Demontage, Transport und Montage von DAG und Projektionsgeräten inkl. Kabelinstallation und Funktionstest.

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch diesen Vertrag sowie dessen Anlagen, die Vertragsbestandteile sind, bestimmt.

Anlagen sind:  die dem Vertrage zugrundeliegende Leistungsbeschreibung  das Angebot desder Auftragnehmersin, Angebotsvordruck  die zusätzlichen Vertragsbedingungen für IT-Leistungen der Landeshauptstadt Hannover  Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen -ausgenommen Bauleistungen- „Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B)  Erklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG  allgemein angewandte technische Richtlinien und Fachnormen

Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Bestimmungen in der vorstehenden Reihenfolge.

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1.4. Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Fehler in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung desder Bietersin Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat derdie Bieterin unverzüglich die Auftraggeberin vor Angebotsabgabe über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Hinweise und Anfragen sind ausschließlich an die Zentrale Submission der Landeshauptstadt Hannover zu richten.

1.5. Verantwortung im Schadensfall

Der Transport und die Gefahren aus den einzelnen Transporten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Für Schäden, die durch den Transport an den Gegenständen oder den Gebäuden und / oder seinen Einrichtungen entstehen, haftet der Auftragnehmer.

  1. Preise

Die Preise für die angebotenen Leistungen ergeben sich aus dem von demder Auftragnehmerin auf Grundlage der Leistungsbeschreibung abgegebenen Angebote im Preisblatt. Die Preise sind Nettoentgelte und beinhalten nicht die Mehrwertsteuer. Für alle Positionen der Leistungsbeschreibung sind separate Preise zu benennen. Bildungsrabatte sind zu berücksichtigen. Derdie Auftragnehmerin ist bis zum Ende der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.

  1. Ausführungsbestimmungen

3.1. Leistungsumfang

Derdie Auftragnehmerin demontiert die DAG, transportiert diese zum Einlagerungsplatz und zum neuen Standort, wo die DAG montiert werden. Im Einzelfall kann der Transport direkt zum künftigen Standort vorgesehen sein, ohne eine zwischenzeitliche Einlagerung. Kabel sind Auftragnehmer*inseits nach den örtlichen Gegebenheiten zu liefern und in Kabelkanälen zu bündeln. Diese müssen nach den örtlichen Gegebenheiten montiert werden. Die Abnahme erfolgt durch die jeweilige Schule und/oder der Schulträgerin.

Derdie Auftragnehmerin beachtet die ggf. unterschiedliche Beschaffenheit der Wände, an welche die DAG montiert werden sollen und bringt diese fachgerecht an die entsprechenden Wände an.

Die Montagearbeiten sind in den meisten Fällen nach den Vorgaben des Asbestsachkundenachweises TRGS 519 auszuführen.

Derdie Auftragnehmerin muss in der Lage sein die Arbeiten gleichzeitig an zwei Orten durchzuführen.

Ein Anspruch auf Mindestabnahme besteht nicht.

Es ist möglich lediglich einzelne Positionen zu beauftragen, da im Regelfall nicht jede unter Punkt 5 aufgeführte Position für die Auftragserfüllung notwendig sein wird. Beispielhaft könnte ein Auftrag auch so aussehen, dass lediglich eine Demontage, sowie eine Einlagerung beauftragt wird.

3.2. Ausführungszeiten

a. Aufträge müssen nach Absprache mit der Auftraggeberin innerhalb von drei Kalenderwochen ausgeführt werden. b. Kurzfristige Aufträge von bis zu drei Systemen müssen nach Absprache mit der Auftraggeberin innerhalb von einer Kalenderwoche ausgeführt werden können.

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c. Kurzfristige Terminänderungen von ein bis zwei Tagen sind einzukalkulieren. d. Aufträge sind den Gegebenheiten der Schulen anzupassen. e. Terminabsprachen sind nach Maßgabe der Auftraggeberin direkt mit den Schulen (Hausmeister, Sekretariat, Schulleitungen) zu treffen. Den Weisungen der Verantwortlichen ist nach Maßgabe der Auftraggeberin Folge zu leisten.

3.3. Dokumentation

Die Umhängung der DAG und Projektionsgeräte sind zu dokumentieren. In der Dokumentation ist die Inventarnummer des DAG bzw. des Projektionsgerätes, der Zeitpunkt der Demontage und Montage sowie die Raumnummer des Endziels festzuhalten. Dies muss in elektronischer Form als Excel Datei erfolgen.

  1. Bewertungskriterien

Einziges Bewertungskriterium ist der angebotene Preis.

  1. Technischer Teil

Bei Erfüllen der Anforderungen ist in der Bewertungsspalte von den Bewerbern „Ja“ einzutragen. Erfüllt ein Bewerber ein Kriterium nicht, ist dieses mit „Nein“ zu kennzeichnen. Ein mit „Nein“ gekennzeichnetes Kriterium führt zum Ausschluss des Angebotes.

5.1.Demontage (mögliche notwendige Arbeitsschritte)Ja / Nein
a.Vor Arbeitsbeginn muss der Zustand der Tafel und eventuelle Schäden dokumentiert werden. Sollte die zu demontierende Tafel schadhaft sein, ist dieses in einem Protokoll zu dokumentieren. Dieses muss von einemr Mitarbeiterin der LHH (i.d.R. der Schulhausmeister oder der Hauswart) bestätigt werden.
b.Das digitale Anzeigegerät muss demontiert und gesichert werden. Zubehörteile (Fernbedienungen, Stifte) müssen beigefügt werden.
c.Die Anschlüsse des PC-Systems und anderer nicht fest verbauten Geräte müssen gelöst, der PC und die Geräte gesichert sowie die Zubehörteile beigefügt werden.
d.An eventuell der hinteren Tafelfläche verbaute Elektroteile müssen Steckverbindungen und Kabel gelöst werden. Falls notwendig ist dieses für ein späteres Zusammensetzen der Tafel zu dokumentieren. (Arbeitsschritt, wenn die Tafelflächen demontiert werden müssen)
e.Alle Kabelverbindungen zur Wand müssen gelöst, die Kabel müssen gesichert werden.
f.Die Tafelsysteme müssen demontiert und transportgesichert werden.
5.2.Montage (mögliche notwendige Arbeitsschritte)Ja / Nein
a.Das digitale Anzeigegerät muss montiert und in Betrieb genommen werden. Zubehörteile (Fernbedienungen, Stifte) müssen beigefügt werden.
b.Die Anschlüsse des PC-Systems und anderer nicht fest verbauter Geräte müssen hergestellt werden.

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c.An eventuell der hinteren Tafelfläche verbaute Elektroteile müssen Steck- und Kabelverbindungen wiederhergestellt werden. (Dokumentation beachten)
d.Alle Kabelverbindungen zur Wand müssen wiederhergestellt werden.
e.Die Tafelsysteme müssen in einen betriebsbereiten Zustand versetzt werden.
f.Nach Abschluss der Arbeit muss der Zustand der Tafel auf eventuelle Schäden kontrolliert werden. Sollte das Tafelsystem schadhaft sein, ist dieses in einem Protokoll zu dokumentieren. Dieses muss von einemr Mitarbeiterin der LHH (i.d.R. der Schulhausmeister oder der Hauswart) bestätigt werden.
5.3.Transport innerhalb der Schule (mögliche notwendige Arbeitsschritte)Ja / Nein
a.Vor Arbeitsbeginn muss der Zustand der Tafel auf eventuelle Schäden kontrolliert werden. Sollte das Tafelsystem schadhaft sein, ist dieses in einem Protokoll zu dokumentieren. Dieses muss von einemr Mitarbeiterin der LHH (i.d.R. der Schulhausmeister oder der Hauswart) bestätigt werden.
b.Das digitale Anzeigegerät muss den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Transportgesichert werden.
c.Das digitale Anzeigegerät muss innerhalb des Schulstandortes fachgerecht vertragen werden. Zubehörteile (Fernbedienungen, Stifte) müssen beigefügt werden.
d.Bei Einlagerung innerhalb des Schulstandortes darf der Transport nur einmal berechnet werden.
5.4.Transport an einen anderen Standort innerhalb des Stadtgebietes Hannover (mögliche notwendige Arbeitsschritte)Ja / Nein
a.Vor Arbeitsbeginn muss der Zustand der Tafel auf eventuelle Schäden kontrolliert werden. Sollte das Tafelsystem schadhaft sein, ist dieses in einem Protokoll zu dokumentieren. Dieses muss von einemr Mitarbeiterin der LHH (i.d.R. der Schulhausmeister oder der Hauswart) bestätigt werden.
b.Das digitale Anzeigegerät muss den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Transportgesichert werden.
c.Das digitale Anzeigegerät muss an den neuen Schulstandort verbracht und fachgerecht vertragen werden. Zubehörteile (Fernbedienungen, Stifte) müssen beigefügt werden.
5.5.Einlagerung (mögliche notwendige Arbeitsschritte)Ja / Nein
a.Vor Arbeitsbeginn muss der Zustand der Tafel auf eventuelle Schäden kontrolliert werden. Sollte das Tafelsystem schadhaft sein, ist dieses in einem Protokoll zu dokumentieren. Dieses muss von einemr Mitarbeiterin der LHH (i.d.R. der Schulhausmeister oder der Hauswart) bestätigt werden.
b.Das digitale Anzeigegerät muss fachgerecht gelagert werden. Zubehörteile (Fernbedienungen, Stifte) müssen beigefügt werden.
c.Die interaktiven Systeme müssen vor Staub- und Stoßeinwirkungen geschützt und ggf. diebstahlgesichert werden.

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5.6.Zusätzliche Leistungen (werden extra vergütet)Ja / Nein
a.Lieferung und Montage aller zur Inbetriebnahme notwendigen Kabel und Materialien falls nicht vorhanden. Vergütung mit Nachweis nach Notwendigkeit.

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