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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 1 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Bauvorhaben: Gewerbeobjekt Beeskowdamm 3-11 Bauvorhaben: Gewerbeobjekt Beeskowdamm 3-11
Bauort: Beeskowdamm 3-11
14167 Berlin
Bauherr: Land Berlin - Sondervermögen für
Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendge
Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)
vertreten durch die BIM
Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36 in 10178 Berlin
Objektbeschreibung
Die Liegenschaft Beeskowdamm 3-11 befindet sich am
südwestlichen Stadtrand Berlins im Bezirk
Steglitz-Zehlendorf im Ortsteil Lichterfelde entlang
des Teltow-Kanals an der Grenze zu Teltow. Es ist
Bestandteil des ca. 72 ha großen historisch gewachsenen
Industrie- und Gewerbestandortes Zehlendorfer
Stichkanal.
Die Gebäude auf der Liegenschaft wurden im Zeitraum ca.
1960 bis 1988 von der Krone AG errichtet und teilweise
in den 90 er Jahren umgebaut / modernisiert. Die Nutzung
der Liegenschaft als Produktions- und Bürostandort mit
ca. 63.500 m² BGF/ 58.600 m² NGF wurde durch den
bisherigen Gewerbemieter zum 31.01.2015 aufgegeben.
Die gesamte Liegenschaft des bestehenden Industriestandorts besteht aus vier Gebäuden:
-
Haus 4 (Parkhaus)
-
Haus 6
-
Haus 7
-
Haus 8
Die im LV beschriebene Maßnahme umfasst Bauleistungen
in folgenden Gebäuden:
Haus 7 (Bürogebäude, Baujahr bis ca. 1970)
Das Gebäude wurde bauzeitlich erstellt mit Keller- und Erdgeschoss, mit 4 Obergeschossen. Bis 1990 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen ein weiteres Geschoss als Staffelgeschoss aufgesetzt.
Aufgabenbeschreibung
Der Bauherr plant, den gegenwärtig zum großen Teil leerstehenden Industriestandort zukünftig wieder einer intensiven, gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Thema des Leistungsverzeichnisses ist eine teils energetische Ertüchtigung der mit bauzeitlichem WDVS versehenen Fassadenfläche und eine teils rein malermäßige Überarbeitung von Bestandsfassaden. Darüber hinaus ist das Bestands-WDVS auf den massiven Brüstungen des 5.OG innenseitig im Zuge der anstehenden Dacharbeiten zu erneuern.
Im Einzelnen vgl. Hinweistext "Hinweis zu den Arbeiten an den Fassaden".
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 2 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Im Einzelnen vgl. Hinweistext "Hinweis zu den Arbeiten an den Fassaden".
Besonderheiten und Rücksichtnahmen
Der Mieter TDK unterhält in den Häusern 6 und 7
Produktionsanlagen, die im 24/7-Betrieb arbeiten. Die
Produktionsprozesse sind äußerst sensibel gegenüber
Unterbrechungen der Stromversorgung.
Alle erforderlichen Abschaltungen sind mind. 14 Kalendertage vorab mit der
BIM und der Fa. TDK abzustimmen.
Die Arbeiten sind so zu organisieren, dass die Abschaltdauer eine Stunde
nicht überschreitet. Staubentwicklung ausserhalb der Arbeitsbereiche
und Erschütterungen sind weitestgehend zu vermeiden.
Das Betreten von in Nutzung befindlichen Bereichen ist
nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Nutzer (TDK,
WISAG) möglich. Die Ansprechpartner werden vom AG
benannt.
Allgemeine Vorbemerkungen
Der AN benennt einen hinsichtlich Aufgabenstellung und
Bauablauf aussagefähigen Vertreter, der stets
kurzfristig erreichbar ist.
Der Auftragnehmer oder sein Vertreter haben an
Baubesprechungen, zu denen der Bauherr oder die
Bauleitung einlädt, teilzunehmen. Von der örtlichen
Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein
Protokoll gefertigt, welches 3 Tage später dem
Auftragnehmer vorliegt.
Die Abrechnung der Leistungen des AN erfolgt nach
Massen und Einheitspreisen. Sollten sich Abweichungen
von Massen zum Leistungsverzeichnis ergeben, hat der
Auftragnehmer diese der örtlichen Bauleitung so
rechtzeitig mitzuteilen, dass noch eine Überprüfung
erfolgen kann. Ergeben sich bei den Ausführungen
nichtvorhersehbare Massenmehrungen, so ist die
Bauleitung hiervon unverzüglich zu unterrichten. Erst
nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf
mit der Bauausführung begonnen werden.
Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, sind mit
einem prüffähigen Aufmaß zu belegen. Pauschale
Abschlagszahlungen werden von der Bauleitung nicht
anerkannt. Rechnungen und Aufmaße sind kumuliert
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 3 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR anerkannt. Rechnungen und Aufmaße sind kumuliert
einzureichen
Baustellenunterkünfte, Baustellentoilette
Dem AN können keine Mannschaftsunterkünfte und/oder
Lagerflächen für Werkzeug und Material zur Verfügung
gestellt werden. Die Nutzung der Sanitäreinrichtungen
in den Gebäuden ist den Mitarbeiten des AN untersagt.
Mannschafts- bzw. Materialcontainer sowie eine
Baustellentoilette können auf den von der Bauleitung
zugewiesenen Flächen aufgestellt werden.
Sanitärcontainer mit Duschen werden bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für deren Vorhaltung sowie alle zur
Aufstellung erforderlichen Nebenleistungen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet. Allgemeine technische Vorbemerkungen
- Normen und Regeln
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B.
nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
- Anforderungen
Neben den relevanten DIN-Vorschriften werden nachfolgend und im beigefügten Leistungsverzeichnis nähere Spezifikationen und
Anforderungen vorgegeben. Im Einzelfall können hierbei höhere
Anforderungen und strengere Vorschriften als in der betreffenden
DIN-Norm abverlangt werden.
2.1 Allgemein
Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte-
und Maßbestimmungen entsprechen.
Stoffe und Bauteile, die nach behördlichen Vorschriften einer Zulassung
bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den Zulassungsbestimmungen
entsprechen.
Stoffe und Bauteile, für die weder DIN-Normen bestehen, noch eine
amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit Zustimmung des
Auftraggebers verarbeitet werden.
Stoffe und Bauteile sind unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen zu
verarbeiten.
Zusätzliche Maßnahmen und Baustoffe, die durch Herstellervorschriften
für Bauteile und Baustoffe notwendig sind bzw. werden, sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht ausdrücklich erwähnt sind.
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 4 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle erforderlichen Güte- und Qualitätsnachweise sind vom Auftragnehmer
zu erbringen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert und in
prüffähiger Form vorzulegen.
- Zeichnungen
Dem Leistungsverzeichnis sind zur Angebotsausarbeitung Lagepläne
beigefügt (siehe Planliste). Die vorliegende Planung gibt die
formalen und technischen Lösungen als Grundkonzeption vor. Diese
Grundkonzeption ist die verbindliche Angebotsgrundlage und definiert das
qualitative Mindestmaß, welches keinesfalls unterschritten werden darf.
Die dazugehörige Regeldetailplanung mit der Darstellung der
grundsätzlichen und häufig wiederkehrenden Detailpunkte stellt keine
vollständige und werkstattmäßige Ausarbeitung dar, sondern definiert das
zu erreichende Ziel prinzipiell im Hinblick auf Funktion,
Mindestqualität und Gestaltung in Verbindung mit der Planung.
Sämtliche anderen Punkte sind vom AN sinngemäß auszuführen, dies
bedeutet, dass der AN die Elementstöße, Verbindungen,
toleranzaufnehmende Stellen und dergleichen dem Handwerk und den
geltenden Vorschriften entsprechend eigenverantwortlich auszubilden hat.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Planers tragen. Durch
Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom
Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
3.1 Ausführungsplanung, Details
Die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und
Ausführungszeichnungen werden dem Auftragnehmer ausschließlich in
digitaler Form (PDF) übergeben. Sämtliche Druck- und
Vervielfältigungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat die Ausführungsunterlagen rechtzeitig vor Beginn
seiner Arbeiten zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich dem
Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung zu melden.
3.2 Werksplanung, Details
Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Werksplanungen, Details und
Berechnungen sind dem Auftraggeber in 1-facher Ausfertigung in digitaler Form - PDF, DWG - zu
übergeben.
- Montagehilfen, Arbeitsschutz
In nicht absturzgesicherten Bereichen ist das Anlegen einer persönlichen
Schutzausrüstung erforderlich.
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 5 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Schutzausrüstung erforderlich.
Die vom AN zu erbringenden Sicherungsmaßnahmen liegen im
Verantwortungsbereich des AN und sind eigenverantwortlich mit der Bauüberwachung abzustimmen.
4.1 Schutzmaßnahmen
Das Anbringen, Unterhalten und spätere Abbauen aller den Forderungen der
Bauberufsgenossenschaft, des Landesamtes für Arbeitsschutz und sonstiger
Behörden entsprechenden erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen,
Absperrungen usw. während der gesamten Bauzeit bzw. bis zum Zeitpunkt
der Beseitigung der Gefahrenstelle hat der Auftragnehmer
sicherzustellen. Die Verantwortung für die Koordination trägt der
Auftragnehmer.
Alle im Einzelfall notwendigen Schutzmaßnahmen, die für eine
Weiterarbeit bei kühler Witterung sowie bei Feuchtigkeit und Nässe
erforderlich sind und eine mögliche bleibende Beeinträchtigung der
Güteeigenschaften der eingebauten Baustoffe ausschließen, sind, soweit
sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen, zu erbringen. Nasse und
gefrorene Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die notwendigen Maßnahmen
rechtzeitig ausgeführt werden. Die Verantwortung für die Koordination
trägt der Auftragnehmer. Es ist dem Auftragnehmer dabei freigestellt, in
welcher Form die notwendigen Maßnahmen von ihm vorgenommen werden.
- Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Vorarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
- Tagesberichte, Stundenlohnarbeiten
Von allen Auftragnehmern sind Tagesberichte zu führen. Diese
Tagesberichte müssen insbesondere enthalten:
-
Datum
-
Arbeitszeit
-
Temperaturen
-
Anzahl der Mitarbeiter, sowie Vor und Nachname der Mitarbeiter (unterteilt nach Qualifikationen)
-
ausgeführte Arbeiten
-
Geräte
-
besondere Vorkommnisse und Anordnungen
Diese Tagesberichte sind täglich zu führen und bei der Bauleitung im
Bauleitungsbüro mindestens einmal pro Woche abzugeben.
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 6 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Bauleitungsbüro mindestens einmal pro Woche abzugeben.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer Aufforderung durch den
Auftraggeber ausgeführt werden. Stundenlohnarbeiten werden nur
anerkannt, wenn sie auf den dafür vorgesehenen Tagelohnzetteln am
darauffolgenden Tag nach Ausführung der Arbeiten vorliegen. Auf den
Tagelohnzetteln sind die geleisteten Arbeiten genauestens zu beschreiben.
Es werden nur die Stundensätze anerkannt, die von den für diese Arbeiten
typischen Berufsgruppen ausgeführt werden.
Für die Bautagesberichte kann auch die Vorlage der BIM genutzt werden.
- Dokumentation
Für sämtliche gelieferten Materialien, notwendige Baustelleneinrichtungszubehöhr und BE Fahrzeuge, Bau- und Einbauteile sind der örtlichen Bauleitung unaufgefordert die entsprechenden Gewährsleistungsbescheinigungen, Zulassungsbescheide etc. vorzulegen.
Die Übergabe durch den AN hat spätestens 4 Wochen vor der Abnahme zu erfolgen.
Nach Beendigung der Arbeiten und vor der Abnahme ist die ausgeführte Konstruktion als Revisions- und Bestandsunterlage zu dokumentieren.
Dem Bauherrn sind alle Unterlagen zum Betrieb und Instandhaltung 1-fach digital in DWG, PLT und
PDF-Format zu übergeben. Allgemeine Vorbemerkungen Entsorgung Allgemeine Vorbemerkungen Entsorgung
Entsorgung und Verwertung
Gefährliche Abfälle
Der AG ist für alle gefährlichen Abfälle Abfallerzeuger und der AN Beauftragter. Bereitstellungs-, Transport- und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Der AG beauftragt einen Dritten als Verfahrensbevollmächtigten gemäß KrWG und Nachweisverordnung. Mit der Einführung des elektronischen Nachweises ab dem 01.04.2010 für die Beseitigung gefährlicher Abfälle ist die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge der Unterschriften auf den Transportpapieren zwingend einzuhalten.
Elektronisches Nachweisverfahren
Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle werden dem Verfahrensbevollmächtigten die zugelassenen und vom AN kalkulierten Entsorgungsfachbetriebe (EFB) mit behördlicher Nummer schriftlich mitgeteilt. Eine Sammelentsorgung ist nur bei einer Gesamtmenge je Abfallart von < 2,0 t möglich und wird rechtzeitig mit dem Verfahrensbevollmächtigten des AG abgestimmt.
HINWEIS: ohne Angabe der EFB können keine Entsorgungsnachweise vom AG erstellt werden. Für die entsprechenden Entsorgungsverträge mit dem EFB ist der AN selber verantwortlich. Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des AN.
Dem Verfahrensbevollmächtigten werden die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner, Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitgeteilt.
Begleitscheine dürfen ausschließlich nur vom Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden.
Bei einer Sammelentsorgung müssen die Übernahmescheine durch den Verfahrensbevollmächtigten elektronisch signiert werden.
Begleitscheine werden vor allen anderen elektronischen Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten elektronisch zu signiert. Quittungsbelege sind nicht gestattet. Der Übergabetermin auf der Anfallstelle wird von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer koordiniert.
Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten, wenn nichts anderes erwähnt wird.
Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung, aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer Deponierung/ Verwertung (Annahmegebühr) des Abfalls auf der Deponie/ Verwertungsbetriebes. Wartezeiten auf den Deponien werden nicht gesondert vergütet.
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 7 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Deponieaufl | Einheit agen/ Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer Depon | Einheitspreis in | Gesamtpreis in ng EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| ierung | / Ve EUR | rwertu |
Nr.) (Annahmegebühr) des Abfalls auf der Deponie/ Verwertungsbetriebes. WaErUtRezeiten auf denE UDReponien werden nicht gesondert vergütet.
Wenn in den Positionen nicht ausdrücklich beschrieben gilt:
Boden-, Bau- und Abbruchabfälle werden ab dem 01.08.2023 gemäß der Ersatzbaustoffverordnung, Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung selektiv nach Abfallchargen und Abfallschlüsselnummern abgebrochen, sortiert und nach Abfallfraktionen zur Analyse in Haufwerken bis max. 500 m³, Containern oder Gebinden zur Entsorgung bereitgestellt. Die Haufwerke werden mittels Folien abgedeckt, der Boden unter den Haufwerken geschützt.
Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung ab dem 01.08.2023 werden die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe nach Ersatzbaustoffverordnung eingehalten. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind Recycling- Baustoffe aus Boden-, Bau- und Abbruchabfällen.
Bei Verdacht auf Kontamination der Bauteile wird die Bauleitung direkt informiert zwecks zeitnaher Beprobung.
Nicht gefährliche Abfälle
Der AN ist für den vorschriftsmäßigen Transport und die vorschriftsmäßige Entsorgung der Abfälle verantwortlich. Transport und Entsorgung finden ab dem 01.08.2023 gemäß Mantelverordnung MantelV statt. Kopien der Wiegescheine werden spätestens mit der Schlußrechnung beim Auftraggeber vorgelegt. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung gemäß gewählter Deponie, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungs-/ Behandlungsauflagen.
Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten.
Kennzeichnung / Allgemeines
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Recycling und Verwertung anfallender mineralischer Baumassen bis einschließlich =Z2 nach TR LAGA und ab dem 01.08.2023 der Materialklassen bis RC3 und BM0/0*-F3/ BG-F3 nach ErsatzbaustoffV und nicht gefährlicher Abfälle ist in den Pauschalpositionen einkalkuliert. Die Anforderungen und Annahmebedingungen der vom AN gewählten Deponie sind in den Einheitspreisen enthalten. Wenn Stoffe nicht wieder einbaubar sind, wird vom AN ein Nichtverwertungsnachweis vorgelegt. Zugang / Lager / BE / Transport- und Laufwege Die Baustelleinrichtung ist für die Dauer der
Ausführung der hier beschriebenen Arbeiten, inkl.
anschließend notwendiger Restarbeiten zu kalkulieren
und vorzuhalten.
Die Baustelleneinrichtung umfasst alle erforderlichen
Maschinen, Container, Einrichtungen, Absperrungen etc.,
die für die gesamte Bauzeit erforderlich sind. Auf
dem Grundstück verlaufen in Betrieb befindliche
Versorgungsleitungen. Diese sind vor Beschädigungen zu
schützen. Auf bzw. am Gelände sind Wasser-, Strom- und
Abwasseranschlüsse vorhanden. Die Anschlüsse werden von
der technischen Grundstücksverwaltung bzw. von der
Objektüberwachung (OÜ) aufgezeigt bzw. zugewiesen.
Dem AN obliegt die Verkehrssicherungspflicht in den
Gebäuden und den Baubereichen inkl. erforderlicher
Absturzsicherungen, Abdeckungen, Umwehrungen,
Beleuchtung der Verkehrswege, Beschilderungen etc.,
sowohl in öffentlichen Bereichen wie innerhalb der
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 8 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR sowohl in öffentlichen Bereichen wie innerhalb der
Liegenschaft.
Die für die Gehwegüberfahrten und eventuell
erforderliche Nutzung des Straßenraumes (Parkverbote)
erforderlichen Genehmigungen sind durch den AN
einzuholen. Die Gebühren sind in die BE-Position
einzukalkulieren.
Die Einrichtung der Baustelle für die Arbeiten
muss so eingerichtet sein, dass eine Notdurchfahrt
(z.B. für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge) verbleibt
und durch den AN gewährleistet wird.
Die Verantwortung für die Baustellenlogistik liegt beim
AN in Abstimmung mit dem Nutzer und den weiteren
Gewerken. Die Logistik ist des weiteren in den
wöchentlichen Bauberatungen sowie auch kurfistig
dazwischen eigenververantwortlich mit allen am Bau
Beteiligten durch den AN abzustimmen und schriftlich
anzuzeigen bzw. mitzuteilen.
Die als BE-Fläche zur Nutzung stehende zugewiesene
Parkplatzfläche ist befestigt.
Ein- und Ausgänge von Gebäude 4, 6, 7 (Mieter TDK
sowie die Feuerwehrdurchfahrtsflächen und Feuerwehr-
wendeflächen sind zu beachten, zu schützen und freizuhalten.
Es sind für erschütterungsfreie Arbeiten im Umfeld von
Gebäude 6 und 7 geeignete Geräte
(wie z.B. gummibereifte Bagger, handgeführte
Abbruchgeräte, etc.) einzusetzen. Die hierfür erforderlichen
Geräte und der Aufwand sind vom AN einzukalkulieren.
Ein mehrmaliges Umsetzen von Geräten,
Maschinen, Haufwerken und Container des AN, der sich
durch beengte Platzverhältnisse bzw. die zaunbedingte
Aufteilung ergibt, ist in die Leistungspositionen mit
einzukalkulieren.
Transport- und Laufwege außerhalb von Gebäude Haus 7:
Die Baustelleneinrichtung ist platziert vor der Langseite der Fassade des Bauteils Ost.
Die Laufwege betragen bis zur süd-westlichen Gebäudeecke des Bauteils West bis zu ca. 140m.
Die Laufwege zu den Bauaufzügen und den Gerüsttreppen-
türmen differieren entsprechend der Standortwahl.
Die Rüstung und die Bauaufzüge werden bauseits zur
[Seite 9]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 9 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Rüstung und die Bauaufzüge werden bauseits zur
Verfügung gestellt. Zuzüglich können auch Baulasten- und
Personenaufzüge, vom AN genutzt werden.
Die Transportwege sind in sämtliche Positionen, wenn
nichts anderes beschrieben ist, in die Einheitspreise
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zutrittsregelungen Auf der Liegenschaft befinden sich insgesamt 4 Gebäude,
die zum Teil derzeit an die Firma TDK vermietet werden.
Eine sichere Zufahrt zu den Gebäuden ist zu
jeder Zeit der Baumaßnahme durch den AN zu gewährleisten.
Aufgrund der Sicherheitsrichtlinien sowie Anforderungen
aus den Produktionsstätten sind alle Zugänge über
Pförtner, Drehkreuze und Schrankenanlagen gesichert.
Zugang zur Liegenschaft wird über eine Anmeldung und
Zugangsberechtigung im Gebäude 7 durch den Pförtner
gewährt.
Die Baustellenzufahrt muss immer verschlossen gehalten
werden und ist durch einen Einweiser in ständiger
Anwesenheit während der Bauzeit zu sichern.
Kein Zugang für betriebsfremde oder unagemeldete
Personen.
In und um die Mietflächen von TDK dürfen keine Fotos
von Außen in die Produktionsbereiche, Mitarbeitern,
Teilen, Produktionsanlagen sowie von Anlagen und
Maschinen gemacht werden. Außerhalb der TDK-Mietflächen
liegen keine Einschränkungen vor.
Die Nutzung von Kameras und Mobiltelefonen für Fotos
sind nur nach Freigabe mit der AG-Bauleitung erlaubt.
Da der derzeitige Nutzer im 24h-Betrieb arbeitet sind
sämtliche lärmintensiven sowie staub- und
erschütterungserzeugenden Arbeiten mindestens 2 Wochen
vorher der AG-Bauleitung anzuzeigen. Ebenfalls sind
kurzfristige Sperrungen 2 Wochen vorher anzumelden.
Eine Zufahrt über die Wupperstraße ist nur in Absprache
und Freigabe durch die Bauleitung des AG gestattet.
Diese Zufahrt ist dem reibungslosen Ablauf des Nutzers
TDK vorbehalten.
Zugänge bzw. bestimmte Arbeiten können einer zeitlichen
Begrenzung unterliegen. Eine kurzfristige Absprache ist
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 10 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Begrenzung unterliegen. Eine kurzfristige Absprache ist
in Notfällen mit der AG-Bauleitung erforderlich.
Für die Baumaßnahmen sollen vorrangig die Lieferantenzufahrt am Beeskowdamm, neben der Parkhauseinfahrt (Gebäude 4)
genutzt werden.
Aufgrund der sensiblen Nutzung von Gebäude 6 ist zwingend im
unmittelbaren Umfeld ein emissionsfreies Arbeiten erforderlich.
Insbesondere ist erschütterungsfrei und staubfrei zu arbeiten.
Die Gebäude 7 und 8 sind über die zentrale Liegenschaftszufahrt mit Pförtner und zwei Schrankenanlagen, westlich von Gebäude 7 zu erreichen. Vorbemerkungen - Hinweis zum genutzten Gebäude Hinweis zum genutzten Gebäude:
Es sei explizit darauf hingewiesen, dass sich das Gebäude in Nutzung befindet.
Auf diesen Sachverhalt ist während der Baumaßnahmen unbedingt Rücksicht zu nehmen, insbesondere hinsichtlich einer nicht über das notwendige Maß hinausgehenden Lärm- und Schmutzbelastung - vgl. auch Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm).
Die Nutzung der Treppenhäuser und Aufzüge für Material- und Personentransport ist untersagt. Alle daraus resultierenden Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 01 BE allgemein
01.01 Baustrom
Der AN gewährleistet die Baustroversorgung incl. Der AN gewährleistet die Baustroversorgung incl. Verbrauchserfassung sowie eine Baustellenbeleuchtung für den Zeitraum des Bauvorhabens. Angeschlossen an einen Anschlussverteilerschrank mit Zählerfeld werden ein Kranschrank sowie in jedem Treppenhaus ein Baustrom-Verteilerschrank mit einer durchgeschliffenen Steckdose platziert. Für die Baustromversorgung in den Etagen werden Baustromverteiler als Würfel eingesetzt.
Als Baustellenbeleuchtung werden LED-Stripes im Treppenauge jedes Treppenhauses provisorisch befestigt. 01.01.1 Anschlussverteilerschrank aufstellen Anschlussverteilerschrank für nachgeschaltete Baustromverteiler incl. Messeinrichtung
-
Anschlussleistung 69 kVA
-
Abgänge:
-
1x CEE 63A 5p
-
2x CEE 32A 5p
-
2x CEE 16A 5p
-
6x Schuko 16A/250V
anliefern, aufstellen, in Betrieb nehmen sowie nach Ende des Bauvorhabens abtransportieren
1,000 St 01.01.2 Anschlussverteilerschrank vorhalten Anschlussverteiler aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten
6,000 Mon. 01.01.3 Kranverteiler aufstellen Kranverteiler zur Energieverteilung auf die nachgeschalteten Baustromverteiler
-
Anschlussleistung 170 kVA, Steckdosenabgänge bis 125A und/oder Klemmenabgänge, Schutzisoliert bis einschließlich FI
-
Als besonderer Speisepunkt gemäß DIN VDE 0100 Teil 704 zum Anschluss von Baukränen (FI- Schutzschalter mit I∆n ≤ 0,5 A) oder Großverbraucher für den Tunnelbau (FI-Schutzschalter mit I∆n ≤ 0,03 A).
anliefern, aufstellen, in Betrieb nehmen sowie nach Ende des Bauvorhabens abtransportieren
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 11 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR anliefern, aufstellen, in Betrieb nehmen sowie nach Ende des Bauvorhabens abtransportieren
1,000 St 01.01.4 Kranverteiler vorhalten Kranverteiler aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten
6,000 Mon. 01.01.5 Baustrom-Verteilerschrank aufstellen Baustromverteiler
-
Anschlussleistung 22 kVA
-
Abgänge:
-
1x CEE 32A 5p ungesichert
-
1x CEE 32A 5p
-
2x CEE 16A 5p
-
6x Schuko 16A/250V
-
Absicherung
-
1x FI 40/0,03 A
-
1x FI 40/0,03 A allstromsensitiv
-
6x LS C 16A 1p
-
2x LS C 16A 3p
-
1x LS C 25A 3p
anliefern, aufstellen, in Betrieb nehmen sowie nach Ende des Bauvorhabens abtransportieren
4,000 St 01.01.6 Baustrom-Verteilerschrank vorhalten Baustromverteilerschränke aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten
6,000 Mon. 01.01.7 Baustromvereteiler (Würfel) aufstellen Baustromverteilen (Würfel)
Abgänge:
-
2x CEE 16A 5p
-
6x Schuko 16A/250V
Absicherung
-
1x FI 40/0,03 A allstromsensitiv
-
1x LS C 16A 3p
-
3x LS C 16A 1p
anliefern, aufstellen, in Betrieb nehmen sowie nach Ende des Bauvorhabens abtransportieren incl. Durchführung aller erforderlichen Prüfungen
10,000 St 01.01.8 Baustromvereteiler (Würfel) vorhalten Baustromverteiler (Würfel) aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten
6,000 Mon. 01.01.9 Verbindungskabel 5pol. in Teillängen konfektionieren 600 m Gummischlauchleitung 5-pol. in Teillängen konfektionieren, anschließen und nach Ende des Bauvorhabens demontieren
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 12 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
1,000 Psch 01.01.10 Verbindungskabel 5pol. in Teillängen vorhalten Verbindungskabel aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten
6,000 Mon. 01.01.11 Verbindungskabel 3pol. in Teillängen konfektionieren 500 m Gummischlauchleitung 3-pol. in Teillängen konfektionieren, anschließen und nach Ende des Bauvorhabens demontieren
1,000 Psch 01.01.12 Verbindungskabel 3pol. in Teillängen vorhalten Vorhalten von 400m Gummischlauchleitung 3-pol. in Teillängen konfektioniert zum Anschluss der Stromverteiler an den Verteilerschrank für die Dauer des Bauvorhabens
6,000 Mon. 01.01.13 Umsetzung Baustrom-Verteilerschrank Freischaltung, Umsetzung und Wiederinbetriebnahme eines Baustrom-Verteilerschranks auf Anweisung der Bauleitung
4,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 13]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 13 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.02 Baustellenbeleuchtung
01.02.1 Beleuchtung für Treppenhäuser montieren LED Band 30m in Treppenauge zur gut sichtbaren Beleuchtung der Treppenräume montieren, anschießen und nach Ende des Bauvorhabens demontieren
4,000 St 01.02.2 Beleuchtung für Treppenhäuser vorhalten LED-Streifen aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten
6,000 Mon.
Gesamtbetrag:
[Seite 14]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 14 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.03 Schutzeinrichtungen
01.03.1 Fußboden Treppenhäuser schützen Treppenanlage gegen Beschädigungen schützen,
mit dicht gestoßenen Holzwerkstoffplatten und Abdeckmaterial (Pappe, Folie) während der Bauzeit schützen,
Platten sind entsprechend der Stufengröße zu formatieren,
Aufbau ist gegen Abrutschen sichern,
einrichten, für die Zeit der Baumaßnahmen vorhalten,
und nach Beendigung der Arbeiten rückbauen und entsorgen,
Flächen sind besenrein zu übergeben,
Die Abdeckungen sind täglich zu kontrollieren und ggf. auszubessern.
Ausführung EG-5.OG, einschl. der Podeste,
2 Trepppenläufe, zzgl. 2 Podeste / Geschoss,
Treppenbreite: ca. 1,50m, 12 Stg 15,8 / 22,5 (cm),
Hauptpodest: 5,9m², Zwischenpodest: 8,3m²,
ges. ca. 24,6m² / Geschoss
Abrechnung nach abgedeckter Bodenfläche
600,000 m² 01.03.2 Einhausung der Brüstungsgeländer Einhausung der Brüstungsgeländer
Brüstungen der Treppenhäuser,
incl. Handläufe gegen Beschädigungen schützen,
vom EG-5.OG mit einseitiger Beplankung aus Hartfaserplatten mit Lattenunterkonstruktion,
Höhe bis ca. 90cm,
Schutz Handlauf mit aufliegendem Brett,
alle Kanten gebrochen,
Der Schutz ist täglich zu kontrollieren und ggf. auszubessern.
Abrechnung nach einseitiger Brüstungsfläche in m²
110,000 m² 01.03.3 Fußboden Durchgangsbereiche EG schützen Fußböden der halböffentlichen Bereiche in den Gehbereichen des Erdgeschosses gegen Beschädigungen schützen,
Ausführung mit Baufolie und Hartfaserplatten, 4 mm,
Aufbau ist rutschfest zu verkleben,
einrichten, für die Zeit der Baumaßnahmen vorhalten,
und nach Beendigung der Arbeiten rückbauen und entsorgen,
Flächen sind besenrein zu übergeben,
Die Abdeckungen sind täglich zu kontrollieren und ggf. auszubessern.
Abrechnung nach abgedeckter Bodenfläche
120,000 m²
[Seite 15]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 15 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 16]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 16 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02 Baustelleneinrichtung; Schadstoffsanierung
02.1 Sanitärcontainer Sanitärcontainer abschließbar mit
1 Toiletten, 1 PP, 2 Waschbecken, 1 Duschen für Warmwasser inkl. Warmwassergeräte, Frisch- und Abwasserleitung und Anschluß an vorhandenes Frischwasser- und Abwassersystem
inklusive wöchentlicher Reinigung
liefern und vorhalten
HINWEIS: Witterungsbedingter Betrieb einer Begleitheizung ist im Einheitspreis enthalten, der Stromverbrauch muss mittels Stromzähler gesondert dokumentiert werden, die Stromkosten trägt der AG.
1,000 St 02.2 Sanitärcontainer vorhalten Verlängerung vorbeschriebener Position
über die vereinbarte Grundvorhaltezeit hinaus.
60,000 St/W KMF KMF 02.3 Personendekontaminationseinheit 1-Kammer Personendekontaminationseinheit als Einkammerschleuse, nach TRGS 521, mit Industriestaubsauger für Personenreinigung, Staubklasse M, als Ständerwerk, einseitig bespannt mit PE-Folie, mit Anschluss für Absaugung, Größe der Kammer über 2 m2 bis 3m2, aufbauen, reinigen, abbauen.
mit Fußwanne
1,000 St 02.4 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Vorposition vorhalten, warten und bereiben
40,000 St/W 02.5 Personenschleuse umsetzen Personenschleuse zwischen den Aufgängen und geschoßweise umsetzen.
23,000 St 02.6 Luftwechselgerät Raum 3.000 m3 8facher-Luftwechsel/h Luftwechselgerät mit Schwebstofffilter, mit
nachgeschalteter Filtereinrichtung zur Absorption
gasförmiger Stoffe, für kontrollierte Lufthaltung,
Filterklasse H14 DIN EN 1822-1, Größe des
Abschottungsraumes bis 3.800 m3, mind.
8-facher Luftwechsel/Stunde, installieren, reinigen und
demontieren, einschl. Entsorgung des Filters und
anderer anlagenspezifischer Abfallstoffe.
1,000 St 02.7 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Vorposition vorhalten, warten und bereiben
40,000 St/W 02.8 Abluftleitung L bis 10m verlegen abbauen Abluftleitung innerhalb des Schwarzraumes Einzellänge
bis 10 m, verlegen, reinigen und abbauen.
[Seite 17]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 17 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
24,000 St 02.9 Zuluftleitung L bis 10m verlegen abbauen Zuluftleitung für erforderlichen Luftwechsel, außerhalb
des Schwarzraumes Einzellänge bis 10 m, verlegen und
abbauen.
24,000 St 02.10 Lüftungsanlage umsetzen Lüftungsanlage gem. aller vorgenannten Positionen umsetzen.
23,000 St 02.11 Materialdekontaminationseinheit 2-Kammer Materialdekontaminationseinheit nach TRGS 519 als 2-
Kammerschleuse als Ständerwerk mit Türelementen, 2-
seitig bespannt mit gewebeverstärkter PE-Folie, alternativ als Fertigbausystem mit
selbständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit
Rückschlagklappen und Türen mit Verriegelungssystem,
Reinigungsvorrichtung als Wasserdusche einschl.
Abwasserreinigungsanlage,sowie Zu-und Abwasserleitungen, Staubsauger für Asbest (Anlage 7.1) Größe der Kammern über 1 bis
2 m2, aufbauen, reinigen und abbauen.
1,000 St 02.12 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Vorposition vorhalten, warten und bereiben
40,000 St/W 02.13 Umsetzen von Schleusen (2-Kammer) Materialschleuse wie vor beschrieben, innerhalb der Baustelle umsetzen, je Umsetzvorgang.
11,000 St Asbest Asbest 02.14 Abschottung Sanierung H bis 3m Abschottung als Wand, Höhe bis 3,50 m, Tragkonstruktion
aus Holz, Befestigung durch Verkeilen oder Verschrauben, einseitige Bekleidung aus PE-Folie
(mind. Dicke 0,2 mm),
Umlaufende Anschlüsse an angrenzende Bauteile und
Durchdringungen sowie alle Stoßstellen unterdruckfest
herstellen, reinigen und entfernen und fachgerecht entsorgen.
HINWEIS:
Schäden und Verfärbungen an Bauteilen durch Verkeilen sind zu vermeiden und gehen zu Lasten des AN.
[Seite 18]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 18 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
200,000 m² 02.15 Abschottung von Öffnungen Luftdichtes Verschließen von Öffnungen (Lichtschächte, Lüftungsöffnungen,Tore und Türen) für Unterdruck mit PE-Folie und schwerem Industrieband, Abschottungen nach Abschluß der Arbeiten dekontaminieren, abbauen und entsorgen.
100,000 m² 02.16 Vierkammerschleuse (Personenschleuse) / Asbest Vierkammer-Personenschleuse, inkl. Wassermanagement für die Duschschleuse, sowie Zu-und Abwasserleitungen, Staubsauger für Asbest (Anlage 7.1), für die Asbestsanierung nach TRGS 519 mit allen dazu notwendigen Bau,-Hilfs- und Verbrauchsmaterialien sowie Abdichtungen liefern, aufbauen, funktionstüchtig installieren, vorhalten und betreiben für die Dauer der Sanierungsmaßnahme und nach Beendigung der Arbeiten dekonaminieren, abbauen und abtransportieren, einschließlicher arbeitstäglicher Reinigung.
Filtersätze und Saugertüten sowie deren Entsorgung sind in diese Position mit einzuplanen.
1,000 St 02.17 Umsetzen der Vierkammer-Personenschleuse Personenschleuse wie vor beschrieben, innerhalb der Baustelle umsetzen, je Umsetzvorgang.
17,000 St 02.18 Raumluftfilteranlage Raumluftfilteranlage für Sanierungsbereiche als Absauganlage mit einer Gesamtnennleistung für 3.800 m3 Raumvolumen zur Erreichung des mindestens 8-fachen Luftwechsels und für einen Unterdruck von mindestens 20 Pa (als Differenzdruck). Abschottungsbereich 3.800 m3 Raumvolumen, bestehend aus Unterdruckhaltegerät, - Filtereinrichtung (Abscheidegrad 99,995 %), 3-stufigen Filtersystem und Filterzustandsanzeige liefern, aufstellen und betreibsfertig an den Sanierungsbereich anschließen, inkl. alle Lutten, Fensterabdichtungen, Anschlüsse, vorhalten und betreiben, einschl. der kontaminaitionsfreien Filterwechsel mit Neufilter und Filterentsorgung. Nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen und abtransportieren.
1,000 St 02.19 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Leistung der Vorposition vorhalten, warten und bereiben
20,000 St/W 02.20 Abluftleitung L bis 10m verlegen abbauen Abluftleitung innerhalb des Schwarzraumes Einzellänge
bis 10 m, verlegen, reinigen und abbauen.
18,000 St 02.21 Zuluftleitung L bis 10m verlegen abbauen Zuluftleitung für erforderlichen Luftwechsel, außerhalb
des Schwarzraumes Einzellänge bis 10 m, verlegen und
abbauen.
18,000 St 02.22 Zuluftklappe Querschn. 500-1000cm2 einbauen abbauen Zuluftklappe für erforderlichen Luftwechsel,
mechanisch, regelbar, selbstschließend, Querschnitt
über 500 bis 1000 cm2, in die Außenhaut des
Schwarzraumes einbauen und abbauen.
18,000 St 02.23 Umsetzen der Raumluftfilteranlage Umsetzen der Raumluftfilteranlage, wie vor beschrieben, inkl. Zu-/Abluftleitungen und Zuluftklappe, innerhalb der Baustelle umsetzen, je Umsetzvorgang.
17,000 St 02.24 Unterdruckaufzeichnung
[Seite 19]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 19 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Differenzdruckmessgerät mit Speichermedium oder Druckermodul, mit mindestens 3 Messkanälen, sowie Messschläuchen bis 150m liefern, vorhalten, technisch warten und nach Beendigung der Maßnahme abfahren.
1,000 St 02.25 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Leistung der Vorposition vorhalten, warten und bereiben
20,000 St/W 02.26 Umsetzen von Unterdruckaufzeichnungsgerät Differenzdruckmessgerät wie vor beschrieben, innerhalb der Baustelle umsetzen, je Umsetzvorgang.
17,000 St 02.27 Materialdekontaminationseinheit 2-Kammer Materialdekontaminationseinheit nach TRGS 519 als 2-
Kammerschleuse als Ständerwerk mit Türelementen, 2-
seitig bespannt mit gewebeverstärkter PE-Folie, alternativ als Fertigbausystem mit
selbständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit
Rückschlagklappen und Türen mit Verriegelungssystem,
Reinigungsvorrichtung als Wasserdusche einschl.
Abwasserreinigungsanlage,sowie Zu-und Abwasserleitungen, Staubsauger für Asbest (Anlage 7.1) Größe der Kammern über 1 bis
2 m2, aufbauen, reinigen und abbauen.
1,000 St 02.28 Umsetzen von Schleusen (2-Kammer) Materialschleuse wie vor beschrieben, innerhalb der Baustelle umsetzen, je Umsetzvorgang.
17,000 St 02.29 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Leistung der Vorposition vorhalten, warten und bereiben
20,000 St/W Hilfsgerüste
02.30 Fahrbare Arbeitsbühne Fahrbare Arbeitsbühne für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, DIN EN 1004, Lastklasse 3 (2 kN/m2), mit allseitigem, dreiteiligem Seitenschutz, liefern, aufbauen, abbauen und abfahren,
Leistung einschl. Vertragen inerhalb eines Geschosses,
Umsetzen zwischen den Geschossen des Gebäudes (in ges. Pos.),
Hinweis: Die Arbeitsbühne darf niemals ungewaschen oder ungeschützt aus einem Schwarz- in einen Weißbereich verbracht werden, um eine Verschleppung von Gefahrstoffen (z. B. Asbest, Schimmel, Chemikalien) zu verhindern.
Demontagehöhen: bis ca. 3,50m
Standhöhe: ca. 1,50m, eine genutzte Gerüstlage,
Ort: Obergeschosse (2. - 5.OG) in allen Bereichen sowie nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
2,000 Stk
[Seite 20]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 20 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02.31 Zulage für Arbeitsbühne für Arbeiten im Schwarzbereich Zulage für vorgen. fahrbare Arbeitsbühne für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, DIN EN 1004, Lastklasse 3 (2 kN/m2), mit allseitigem, dreiteiligem Seitenschutz, liefern, aufbauen, abbauen und abfahren,
wie in Vorpos. gen., jedoch
für Einsatz der Arbeitsbühne für Arbeiten in Schwarzbereichen,
Verwendung reinigungsfähiger Bauteile ist vorzusehen
1,000 Stk 02.32 Arbeitsbühne Vorhaltung Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für vorgen. fahrbare Arbeitsbühne DIN EN 1004-1,
Lastklasse 3 (2 kN/m2),
Abrechnung nach Stck / Woche
Vorhaltezeit: 42 Wochen (4.- 46.KW)
84,000 StkW 02.33 Arbeitsbühne geschossweise vertragen Fahrbare Arbeitsbühne DIN EN 1004-1 aus der Vorposition zwischen den Etagen vertragen,
Abrechnung / Geschoss für jeweils einmaliges Vertragen,
2.OG, zzgl. 3 weitere Geschosse * 2 Rollgerüste,
Es wird für die gesamte eigene Bauzeit also nur das einmalige Vertragen / Gerüst vergütet, etwaig mehrmaliges Vertragen ist in dieser Pos. einzukalkulieren,
Hinweis: Die Arbeitsbühne darf niemals ungewaschen oder ungeschützt aus einem Schwarzbereich in ein anderes Geschoss verbracht werden, Reinigung als Zulage in ges. Pos.,
Ort: Obergeschosse (2. - 5.OG) in allen Bereichen sowie nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
Hinweis: Das Vertragen inerhalb eines Geschosses ist in der Grundpos. einzupreisen.
6,000 Stk 02.34 Zulage für Reinigung der Arbeitsbühne vor dem geschossweisen Vertragen Zulage für Reinigung der vorgen. fahrbaren Arbeitsbühne der Vorposition bevor diese zwischen den Etagen aus dem Schwarzbereich in Weißbereiche vertragen wird,
Hinweis: Die Arbeitsbühne darf niemals ungewaschen oder ungeschützt aus einem Schwarzbereich in ein anderes Geschoss verbracht werden, um eine Verschleppung von Gefahrstoffen (z. B. Asbest, Schimmel, Chemikalien) zu verhindern.
Ausführung mit vollständiger PSA mit geeigneten Reinigungs- materialien (Sauger Klasse H, feuchte Tücher, Bindemittel),
mit Grobreinigung im Schwarzbereich (Trockenabsaugung),
Räder/Rollen: Reifenprofile gründlich auf festsitzenden Schmutz kontrollieren und aussaugen, schwer zugängliche Stellen, wie Scharniere und Holm-Verbindungen intensiv absaugen,
anschl. Nassreinigung ohne Hochdruckreiniger,
Sichtprüfung auf Staubfreiheit durchführen,
bei Restrisiko Bühne in PE-Folie (Mindestdicke 0,2 mm) staubdicht einschlagen
3,000 Stk
Gesamtbetrag:
[Seite 21]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 21 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03 Schadstoffbeseitigung
03.1 Arbeitsplan Arbeitsplan nach TRGS 519 "Asbest, Abbruch-, Sanierungs oder Instandsetzungsarbeiten" erstellen mit Angaben zu mindestens folgenden Punkten:
Baustellenabgrenzung
Baustelleneinrichtung
Schleusenanordnung (Personen-/Materialschleuse)
Arbeitsfolge mit Planung der Abschottungsbereiche
Maschinen und Geräteeinsatz zur Unterdruckhaltung und Asbestbeseitigung
Abfallentsorgung
Beschreibung des Bauablaufes
Angaben zur personlichen Schutzausrüstung
Angabe zur Freigabe des Arbeitsbereiches nach Abschluss der Arbeiten
1,000 psch 03.2 AVV 170603* - Ummantelungen Rohrleitungen DN 15-50 Demontage nach TRGS 521 (Expositionskategorie 3) von Ummantelungen von Rohrleitungen aus Stahl, o.glw., bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet, teilweise mit Maschendraht und zusätzlich, mit PVC oder Blech ummantelt.
Rohrdurchmesser: DN 15-50
Dämmstärke bis 15 cm
Abrechnungseinheit Länge Rohrleitung
Erschwerter Ausbau, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.
Nicht gefährlicher Abfall:
inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten
Gefährlicher Abfall:
Abfall AS-Nr.: 17 06 03*
inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport zum Container
990,000 lfdm 03.3 AVV 170603* - Ummantelungen Rohrleitungen DN 80-100 Demontage nach TRGS 521 (Expositionskategorie 3) von Ummantelungen von Rohrleitungen aus Stahl, o.glw., bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet, teilweise mit Maschendraht und zusätzlich, mit PVC oder Blech ummantelt.
Rohrdurchmesser: DN 80-100
Dämmstärke bis 15 cm
Abrechnungseinheit Länge Rohrleitung
Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.
Nicht gefährlicher Abfall:
inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten
Gefährlicher Abfall:
Abfall AS-Nr.: 17 06 03*
inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport zum Container
[Seite 22]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 22 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport zum Container
60,000 lfdm 03.4 AVV 170603* - Ummantelungen Rohrleitungen DN 100-200 Demontage nach TRGS 521 (Expositionskategorie 3) von Ummantelungen von Rohrleitungen aus Stahl, o.glw., bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet, teilweise mit Maschendraht und zusätzlich, mit PVC oder Blech ummantelt.
wie in Vorpos. gen., jedoch
Rohrdurchmesser: DN 100 - 200
für Schmutz-, Regenwasser
100,000 lfdm 03.5 AVV 170603* - Ummantelungen Rohrleitungen DN 200-250 Demontage nach TRGS 521 (Expositionskategorie 3) von Ummantelungen von Rohrleitungen aus Stahl, o.glw., bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet, teilweise mit Maschendraht und zusätzlich, mit PVC oder Blech ummantelt.
wie in Vorpos. gen., jedoch
Rohrdurchmesser: DN 200 - 250
für Schmutz-, Regenwasser
100,000 lfdm 03.6 AVV 170603* - KMF-haltige Rohrleitungsdämmung in Zwischendeckeraum EG bis DG Demontage von Rohrleitungsdämmung nach TRGS 521(Expositionskategorie 3) an Rohrleitungen aus Stahl im Deckenzwischenraum bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet, aluminiumkaschiert
Rohrleitungen Nennstärke bis DN80
Dämmstärke bis ca. 10 cm
Abrechnungseinheit: laufender Meter
Einbauhöhe bis 6m
Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.
Nicht gefährlicher Abfall:
inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten
Gefährlicher Abfall:
Abfall AS-Nr.: 17 06 03*
inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport zum Container
Hinweis: Es werden weniger Rohre demontiert als in den Mengen ausgewiesen. Mehrmengen, da davon auszugehen ist, dass durch abrissbedingte Beschädigungen, insofern eine höhere Austauschrate zu erwarten ist. Austausch nach Zustand und tatsächlichem Bedarf.
750,000 lfdm 03.7 AVV 170601* - Demontage asbesthaltiger Flanschdichtungen Ausbau nach TRGS 519 asbesthaltiger Flanschdichtungen an Rohrleitungen. Die Flanschdichtungen werden komplett mit Flanschen ausgebaut. Die Flansche werden beim Ausbauen nicht geöffnet oder beschädigt. Vor dem Ausbauen der Flansche werden die Flanschfugen staubdicht abgeklebt.
Der Ausbau findet gemäß TRGS 519, 16.3 als Arbeiten geringer Expostionen statt.
Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.
Abrechnungshinweis:
Bis zwei Trennschnitte und bis vier Flansche wird als ein Stück abgerechnet.
Gefährlicher Abfall:
[Seite 23]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 23 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gefährlicher Abfall:
Abfall AS-Nr.: 17 06 01*
inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport
Kalkulationsansatz: 1 Stck Flansch / 3 lfdm Kanal
150,000 St 03.8 AVV 170603* - Ummantelungen von Lüftungskanal bis Kantenlänge 120cm Demontage nach TRGS 521 von Ummantelungen von Lüftungkanälen aus Stahl, o.glw., bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet
mit Aluminiumkaschierung.
Kanaldurchmesser: bis 1,20x1,20m
Dämmstärke bis ca. 10 cm
Abrechnungseinheit Länge Lüftungskanal
Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.
Nicht gefährlicher Abfall:
inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten
Gefährlicher Abfall:
Abfall AS-Nr.: 17 06 03*
inkl. Verpacken, Bereitstellen
Kalkulationsansatz: 80% von gesamt
350,000 lfdm 03.9 AVV 170603* - Abbruch Trennwände als Systemwand, KMF HAUPTPOSITION für die zerstörungsfreie einseitige Demontage von Trennwänden in Systembauweise mit KMF-haltiger Zwischendämmung im Schwarzbereich gem TRGS 521 Expositionskategorie 3
einseitige Demontage Holzwerkstoffplatten, kunststoffbeschichtet (ggf. mehrfach beschichtet),
inkl. Rückbau der Befestigungsmittel und Unterkonstruktion.
Beseitigung der Kerndämmung, Verbringen in staubdichte BigBags, Rückstandsloses Ab- und Ausssaugen der verbliebenen Tragkonstruktionen und Holzwerkstoffplatten.
Ausbauhöhe: bis ca. 3,50m
Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Nicht gefährlicher Abfall:
inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten
Gefährlicher Abfall:
Abfall AS-Nr.: 17 06 03*
inkl.Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten
HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.
Transportwege über Treppen gem. Zeichnung
Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
[Seite 24]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 24 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen EdUeRs Gebäudes und EnUaRch Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
9.000,000 m² 03.10 Abbruch Trennwände als Systemwand, 2. Beplankungsseite Zulage zur Position "Abbruch Trennwände als Systemwand, KMF":
Demontage der zweiten Beplankungsseite von Trennwänden in Systembauweise nach vollständiger Entfernung der KMF-haltigen Zwischendämmung im Schwarzbereich.
Leistungsumfang:
-
Abbruch und Ausbau der verbliebenen kunststoffbeschichteten Holzwerkstoffplatten inkl. Befestigungsmittel.
-
Transport über Treppenräume.
-
Trennung der Abfallfraktionen und ordnungsgemäße Entsorgung als nicht gefährlicher Abfall.
-
Ausbauhöhe: bis ca. 3,50m
-
Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste im EP enthalten.
Abfall/Entsorgung:
-
Nicht gefährlicher Abfall
-
Inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten.
Transportwege über Treppen gem. Zeichnung
Abbruchort: wie vorgen.
9.000,000 m² 03.11 AVV 170603* / 170502* - Anschlußbauteile an Asbest Zweiseitige Demontage von Anschlußprofilen aus Blech an asbesthaltigem Wandspachtel der Brüstungselemente
Anschlußprofile mit KMF-haltiger Zwischendämmung, Wandspachtel an Aussenwand asbesthaltig im Schwarzbereich gem TRGS 519, Asbest schwach gebunden von Befestigungsmittel und Unterkonstruktion.
Beseitigung der Kerndämmung, Verbringen in staubdichte BigBags, Rückstandsloses Ab- und Ausssaugen der verbliebenen Tragkonstruktionen mit Inddustriesauger Kategorie H
Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.
Nicht gefährlicher Abfall:
inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten
Gefährlicher Abfall (in ges. Pos. als Zulage):
Abfall AS-Nr.: 17 06 03*
inkl.Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten
Abfall AS-Nr.: 17 05 02* Schleifstaub
inkl.Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten
Transportwege über Treppen gem. Zeichnung
Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure EG bis 5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
300,000 m² 03.12 Demontage Lamellendecken aus Lochblech Demontage von Lamellendecken aus Lochblech,
im Schwarzbereich gem TRGS 521.
Demontage inkl. Rückbau der Befestigungsmittel und Unterkonstruktion mit Feinreinigung des Tragsystems aus Blech zur Wiederverwertung
Ausbauhöhe: bis ca. 3,50m
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 25 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Ausbauhöhe: bis ca. 3,50m
Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen und Erschwernis durch Elektroleitungen und Wirrkabel sind im Einheitspreis enthalten.
Nicht gefährlicher Abfall:
inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten
Gefährlicher Abfall:
Abfall AS-Nr.: 17 06 03*
inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport zum Container
HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.
Transportwege über Treppen gem. Zeichnung
Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
9.000,000 m² 03.13 Demontage abgehängte Kassettendecke Demontage von abgehängter Decke im Schwarzbereich gem TRGS 521, inkl. Rückbau der Befestigungsmittel und Unterkonstruktion mit Feinreinigung des Tragsystems aus Blech zur Wiederverwertung
wie in Vorpos. "Demontage Lamellendecke aus Lochblech" gen., jedoch
Demontage von Rasterdeckenplatte als abgehängte Kassettendecke
512,000 m² 03.14 AVV 170603* - Abbruch von Dämmmatten auf Lamellendecken WHO-Fasern Zulage zu den Vorpositionen der Demontage der Unterdecken für Abbruch der Aufdämmung,
WHO-Fasern K1B belastet, im Schwarzbereich nach TRGS 521 Expositionskategorie 3,
Dämmung unkaschiert auf Lamellen-, bzw. Kassettendecken aus Blech mit Feinreinigung der Bleche zur Wiederverwertung
Ausbauhöhe: bis ca. 3,50m
Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen und Erschwernis durch Elektroleitungen und Wirrkabel sind im Einheitspreis enthalten.
Gefährlicher Abfall:
Abfall AS-Nr.: 17 06 03*
inkl. Verpacken, Transport zum Container, Bereitstellen in Deckelcontainer
9.512,000 m² 03.15 AVV 17 06 05* - Entfernen asbesthaltiger Spachtelmassen der Wände im BT-Verfahren Entfernen asbesthaltiger Feinspachtel auf Betonbrüstungen bis h= 1,10m
gemäß DGUV Information 201-012, BT 43 als emissionsarmes Verfahren nach Nr. 2.9 der TRGS 519 durchzuführen.
Verpacken in staubdichte, reißfeste BigBags, Kennzeichnung, Transport und Bereitstellung in Deckelcontainer sind im Einheitspreis enthalten. Verpackungsanforderungen nach Vorgabe des Entsorgungsfachbetriebes und ggf. Verfestigen der Schleifstäube sind im Einheitspreis enthalten.
Alle erforderlichen Zulassungen und Unterlagen werden vor Beginn der Arbeiten mit Bitte um Freigabe bei der Bauleitung eingereicht.
Zu kalkulierende Tiefe des Feinspachtelabtrags bis 10mm
HINWEIS: Abrechnungsgrundlage ist die einseitige Wandabwicklungsfläche des Sanierungsbereiches
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 26 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
900,000 m² 03.16 AVV 17 06 05* - Entfernen asbesthaltiger Spachtelmassen auf Betonstützenim BT-Verfahren Entfernen asbesthaltiger Feinspachtel auf Betonstützen bis h= 3,3 m
gemäß DGUV Information 201-012, als emissionsarmes Verfahren nach Nr. 2.9 der TRGS 519 durchzuführen.
Verpacken in staubdichte, reißfeste BigBags, Kennzeichnung, Transport und Bereitstellung in Deckelcontainer sind im Einheitspreis enthalten. Verpackungsanforderungen nach Vorgabe des Entsorgungsfachbetriebes und ggf. Verfestigen der Schleifstäube sind im Einheitspreis enthalten.
Alle erforderlichen Zulassungen und Unterlagen werden vor Beginn der Arbeiten mit Bitte um Freigabe bei der Bauleitung eingereicht.
Zu kalkulierende Tiefe des Feinspachtelabtrags bis 10mm
HINWEIS: Abrechnungsgrundlage ist die einseitige Wandabwicklungsfläche des Sanierungsbereiches
350,000 m² 03.17 AVV 170601*, Abbruch BS-Innentür als Rahmentür aus Alu, mit Glasfüllungen, 1 flg Abbruch Innentür als Rahmentür mit Glasfüllung, 1-flg., mit Zarge, einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel,
Tür mit Brandschutzanforderung,
Türblätter mit asbesthaltigen Pappen aus schwach gebundenen Asbest,
Aluminium-Konstruktion, pulverbeschichtet,
Drehtür mit Riegel mittig geteilt,
Füllungen aus ESG / VSG,
komplett, einschl. Drückergarnituren, Beschlägen (z.B. OTS), u.ä.
Hinweis: Der Ausbau erfolgt im Innenbereich als Verfahren geringen Umfangs und geringer Exposition. Die Brandschutztüren werden hierzu nicht geöffnet sondern im Stück entsorgt. Der Schließzylinder wird hierfür vorab abgeklebt.
Gefährlicher Abfall:
Abfall AS-Nr.: 17 06 01*
inkl. Verpacken, Bereitstellen und Transport zum Container
als Komplettabbruch ohne Beschädigung angrenzender Bauteile in Mauerwerks-, Trockenbau- oder Stahlbetonwand ausbauen, laden und entsorgen.
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten. Etwaiger Glasbruch ist fachgerecht aufzunehmen und zu entsorgen. Die Öffnung ist besenrein zu hinterlassen.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Wanddicken: different, bis ca. 40 cm
Größe bxh: bis 1,26 x 2,13 m,
HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.
Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
28,000 Stk 03.18 AVV 170601*, Abbruch BS-Innentür als Rahmentür aus Alu, mit Glasfüllung und zusätzl. Oberlicht, 1 flg Abbruch Innentür als Rahmentür mit Glasfüllung,
mit Zarge, einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel,
Tür mit Brandschutzanforderung,
Türblätter mit asbesthaltigen Pappen aus schwach gebundenen Asbest,
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 27 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Türblätter mit asbesthaltigen Pappen aus schwach gebundenen Asbest,
Aluminium-Konstruktion, pulverbeschichtet,
Drehtür mit Riegel mittig geteilt,
Füllungen aus ESG / VSG,
wie in Vorpos. gen., jedoch
mit zusätzlichem Oberlicht, feststehend,
Abmaße: 126/55 cm (b/h)
1,000 Stk 03.19 AVV 170601*, Abbruch BS-Innentür als Rahmentür aus Alu, mit Glasfüllung, Oberlicht und Seitenelement, 1 flg Abbruch Innentür als Rahmentür mit Glasfüllung,
mit Zarge, einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel,
Tür mit Brandschutzanforderung,
Türblätter mit asbesthaltigen Pappen aus schwach gebundenen Asbest,
Aluminium-Konstruktion, pulverbeschichtet,
Drehtür mit Riegel mittig geteilt,
Füllungen aus ESG / VSG,
wie in Vorpos. gen., jedoch
mit zusätzlichem Oberlicht und Seitenelement,
beide als verglaste, feststehende Rahmenkonstruktion,
Abmaße OL: ca. 170/55 cm (b/h)
Abmaße Seitenelement: 45/55 (b/h)
4,000 Stk 03.20 Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche (KMF) Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche unter Einsatz von PSA wie folgt:
Absaugen und Einschlagen von Abdeckungen aus Folie o.ä, Absaugen aller Decken, Wände, Böden, Wand- Bodenixel, technischen Installationen mit Industriestaubsauger Filterklasse M
Höhe bis 3,50m
Die Reinigungsarbeiten werden ausschließlich im
Schwarzbereich durchgeführt.
HINWEIS: Abrechnungsfläche ist die Grundfläche des
Sanierungsbereiches.
9.512,000 m² 03.21 AVV 16 05 04* - Rückbau und Entsorgung Feuerlöscher Rückbau und Entsorgung von Feuerlöscher mit Aufhängung,
GLORIA Pulver-Feuerlöscher PD 6 GA, Brandklassen A/B/C,
Material: Stahl,
Maße im Halter: 27/16,5/50 cm,
Behälterdurchmesser: 15cm,
Inhalt: 6kg,
Entsorgung über zertifizierte Brandschutz-Fachbetriebe, Prüfdienste oder offizielle
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 28 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Entsorgung über zertifizierte Brandschutz-Fachbetriebe, Prüfdienste oder offizielle Entsorgungspartner,
fachgerecht als gefährlicher Abfall (Sondermüll) zu entsorgen,
Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Abfallschlüssel 16 05 04*,
Kalkulationsannahme: 6 Stck / Geschoss,
Abbruchort: Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes
24,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 29 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04 Abbrucharbeiten ohne Schadstoffe
04.01 Mieteinheiten, Flure, Treppenhaus
04.01.1 Trennschnitte, Wand, t Mauerwerksschnitte, in Innenwänden aus Mauerziegeln in allen Geschossen für den Abbruch des Mauerwerks, mittels geeigneten Gerät im Naßverfahren herstellen durch einseitiges schneiden; einschl. notwendiger Nebenarbeiten, Hilfsgerüste sowie dem Absaugen und entsorgen des Schneidwassers.
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Schnittverlauf: horizontal und vertikal
Abbruchhöhe über Fußboden: bis ca. 3,50 m
Untergrund: Mauerwerk,
Schnitttiefe t: bis ca. 15 cm,
HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.
Transportwege über Treppen gem. Zeichnung
Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
14,000 m 04.01.2 Trennschnitte, Wand, t wie vor, jedoch
Mauerwerksschnitte, in Innenwänden aus Mauerziegeln
Schnittverlauf: horizontal und vertikal
Abbruchhöhe über Fußboden: bis ca. 3,50 m,
Untergrund: Mauerwerk,
Schnitttiefe t: >16 bis 30 cm
14,000 m 04.01.3 Trennschnitte, Boden, t wie vor, jedoch
Betonschnitte in Estrich zur Trennung vom Bestand, mittels geeigneten Gerät im Naßverfahren herstellen durch einseitiges schneiden; einschl. dem Absaugen und entsorgen des Schneidwassers.
Untergrund: Estrich,
Schnitttiefe t: bis ca. 10 cm
30,000 m 04.01.4 AVV 170107, Abbruch Innenwand, MW, d Abbrechen von Mauerwerk, als Teil- bzw. Komplettabruch mit geeigneten Abbruchgerät, bestehend aus verschiedenen Werkstoffen als Komplettleistung in erschütterungsarmer Art und Weise, mit glatten Leibungen, einschl. aller Nebenarbeiten, Hilfsgerüste und der notwendigen Aussteifungsmaßnahmen.
Erforderliche Schneidarbeiten im Anschlußbereich zu Innenwänden und Türdurchbrüchen werden gesondert abgerechnet.
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten,
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Festigkeitsklasse: bis 12
Abbruchhöhe über Fußboden: bis ca. 3,50 m
Dicke d </= ca. 15 cm
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 30 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Dicke d </= ca. 15 cm
Bauteile: Wände
HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.
Transportwege über Treppen gem. Zeichnung
Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
30,000 m² 04.01.5 AVV 170107, Abbruch Innenwand, MW, d Abbrechen und Entsorgen von Mauerwerk,
wie in Vorpos. gen., jedoch
Abbrechen von Mauerwerk, als Teil- bzw. Komplettabruch mit
Dicke d >16 bis 30 cm
30,000 m² 04.01.6 AVV 170904, Abbruch von Leichten Trennwänden Abbrechen von nichttragenden Innenwänden als
Leichtbauwand, doppelt beplankt, einschl. aller Nebenarbeiten. Die Wand besteht aus Einfach- Ständerwerk aus verz. Stahlblechprofilen, beidseitig doppelt beplankt mit GKB bzw. GKBi Platten, Dämmschicht aus lose eingelegter Mineralwolle.
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Dicke Wand: </= ca. 15 cm
Plattendicke d : 2 * 12,5 mm / Seite
Dämmstoffdicke d: </=. 6 cm
Abbruchhöhe: bis 3,50m
HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.
Transportwege über Treppen gem. Zeichnung
Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
50,000 m² 04.01.7 AVV 170904, Abbruch Innentür, kunststofffbeschichteter Holzwerkstoff, 1 flg Abbruch Innentür, 1-flg., mit Zarge / Bekleidung einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel,
aus kunststoffbeschichtetem Holzwerkstoff (ggf. mehrfach beschichtet), Zarge/Rahmen aus Stahl,
Glatttür (glattes Türblatt, ohne Füllung),
komplett, einschl. Drückergarnituren, Beschlägen (z.B. OTS), u.ä.
als Komplettabbruch ohne Beschädigung angrenzender Bauteile in Mauerwerks-, Trockenbau- oder Stahlbetonwand ausbauen, laden und entsorgen.
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten. Etwaiger Glasbruch ist fachgerecht aufzunehmen und zu entsorgen. Die Öffnung ist besenrein zu hinterlassen.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Wanddicken: different, bis ca. 40 cm
Größe bxh: bis 1,26 x 2,26 m,
HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 31 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.
Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
76,000 Stk 04.01.8 AVV 170904, Abbruch Innentür, kunststofffbeschichteter Holzwerkstoff, 2 flg. Ausbauen und Entsorgen einer kunststoffbeschichteten Tür aus Holzwerkstoffen,
wie vor, jedoch
als 2-flüglige Tür,
Größe bxh: bis 2,26 x 2,26 m,
1,000 Stk 04.01.9 Zulage für Glasauschnitt Zulage zu Vorpos. Ausbauen und Entsorgen einer kunststoffbeschichteten Tür aus Holzwerkstoffen,
für Glasausschnitte im Türblatt,
Abmaße different,
Abrechnung nach Stck
1,000 Stk 04.01.10 AVV 170904, Abbruch Innentür, beschichteter Holzwerkstoff mit Oberlicht, 1 flg Ausbauen und Entsorgen einer kunststoffbeschichteten Tür aus Holzwerkstoffen,
wie vor, jedoch
als Türelement-Kombination mit 1-flügliger Tür und Oberlicht,
Größe bxh: bis 1,26 x 2,65 m,
Entsorgung in ges. Pos.,
124,000 Stk 04.01.11 AVV 170904, Abbruch Innentür, beschichteter Holzwerkstoff mit Oberlicht, 2-flg Ausbauen und Entsorgen einer kunststoffbeschichteten Tür aus Holzwerkstoffen,
wie vor, jedoch
als Türelement-Kombination mit 2-flügliger Tür und Oberlicht,
Größe bxh: bis 2,26 x 2,65 m
4,000 Stk 04.01.12 AVV 170904, Abbruch einer Raumtrennwand als Alu-Glas-Konstruktion Aufnehmen, Abbruch und Entsorgung einer Alu-Glas-Konstruktion als Raumtrennwand,
einschl. allen Anschlüssen, etwaigen Dreh-, oder Schiebeflügeln, aller Verbindungsmittel, Verglasungen, Türpuffer, Dichtungen, Türfeststeller, Bedienelementen, Beschläge, etc.,
als Komplettleistung bis auf die Rohkonstruktion in erschütterungsarmer Art und Weise mit geeigneten Maschinen demontieren, ohne Beschädigung der Leibungen, Stürze und Fußbodenaufbauten;
inkl. aller notwendigen Nebenarbeiten, Hilfsgerüste, Schneidarbeiten, etc..
Kalkulationsannahme:
Aluminium, Rahmenbauweise m. Teilung,
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Gesamtgröße: >/= ca. 3,60/3,50 m (b/h),
HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.
Transportwege über Treppen gem. Zeichnung
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 32 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Transportwege über Treppen gem. Zeichnung
Örtlichkeit: BT Ost, 2.OG
15,000 m² 04.01.13 AVV 170405, Abbruch Innentür Stahl, 1 flg Abbruch Innentür als Stahltür, 1-flg., mit Zarge / Bekleidung einschl. Entsorgung nach AVV- Schlüssel,
Blatt, Zarge/Rahmen aus Stahl,
Glatttür (glattes Türblatt, ohne Füllung),
komplett, einschl. Drückergarnituren, Beschlägen (z.B. OTS), u.ä.
als Komplettabbruch ohne Beschädigung angrenzender Bauteile in Mauerwerks-, Trockenbau- oder Stahlbetonwand ausbauen, laden und entsorgen.
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten. Entsorgung gem. den geltenden Vorschriften (z. B. AVV 170405 - Eisen und Stahl).
Die Öffnung ist besenrein zu hinterlassen.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Wanddicken: different, bis ca. 40 cm
Größe bxh: bis 1,26 x 2,26 m,
HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.
Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
4,000 Stk 04.01.14 AVV 170405, Abbruch Innentür Stahl, 2 flg. Ausbauen und Entsorgen einer Stahltür,
wie vor, jedoch
als 2-flüglige Tür,
Größe bxh: bis 2,26 x 2,26 m,
1,000 Stk 04.01.15 AVV 170904, Rückbau FB-Beläge aus PVC-Fliesen Aufnehmen von PVC-Fliesen, verklebte Verlegung, einschließlich
-
Ablösen und Entfernen der PVC-Fliesen
-
Beseitigung der Kleberreste auf dem Untergrund (mechanisch oder chemisch, je nach Erfordernis)
-
Transport zur Sammel-/Ladestelle
-
Entsorgung von Belag und Kleberesten gemäß geltenden Vorschriften (in ges. Pos.)
-
Reinigung der freigelegten Fläche, besenrein
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, zerkleinern, Transport in den Container, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
Besondere Hinweise:
-
Schonender Umgang mit dem Untergrund, Estrich darf nicht beschädigt werden
-
Abtransport sämtlicher Ausbau- und Reststoffe
-
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen
-
Alle Nebenarbeiten sind enthalten
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach
[Seite 33]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 33 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Untergrund: CT-Estrich auf StB-Deckenplatte
Transportwege über Treppen gem. Zeichnung,
Kalkulationsannahme: ca. 20% von Gesamtfläche
Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
2.020,000 m² 04.01.16 AVV 170904, Rückbau FB-Beläge aus Linoleum-Einzelplatten Aufnehmen und Entsorgen von Bodenbelägen,
wie in Vorpos. gen., jedoch
Rückbau von Linoleumplatten, schwimmende Verlegung auf Trennschicht, bzw. Trittschallmatte,
Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Entsorgung in ges. Pos.,
Kalkulationsannahme: ca. 3% von Gesamtfläche
300,000 m² 04.01.17 AVV 170904, Rückbau FB-Beläge aus Laminat Aufnehmen und Entsorgen von Bodenbelägen,
wie in Vorpos. gen., jedoch
Rückbau von Laminat, schwimmende Verlegung auf Trennschicht, bzw. Trittschallmatte,
Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Entsorgung in ges. Pos.,
Kalkulationsannahme: ca. 3% von Gesamtfläche
300,000 m² 04.01.18 AVV 170904, Rückbau FB-Beläge aus Teppichfliesen Aufnehmen und Entsorgen von Bodenbelägen,
wie in Vorpos. gen., jedoch
Rückbau von Teppichfliesen, verklebte Verlegung,
Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Entsorgung in ges. Pos.,
Kalkulationsannahme: ca. 65% von Gesamtfläche
6.550,000 m² 04.01.19 AVV 170904, Rückbau FB-Beläge Teppichboden Aufnehmen und Entsorgen von Bodenbelägen,
wie in Vorpos. gen., jedoch
Abbruch von Bodenbelag Teppich verlegt auf Flexplatten,
Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Entsorgung in ges. Pos.,
Kalkulationsannahme: ca. 5% von Gesamtfläche
500,000 m²
[Seite 34]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 34 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.01.20 AVV 170904, Rückbau Sockelleisten Aufnehmen und Entsorgen von Bodenbelägen,
wie in Vorpos. gen., jedoch
Abbruch von vorhanden Sockelleisten, bestehend aus unterschiedlichen Materialien, inklusive aller Befestigungsmittel bis auf die Rohkonstruktion.
Entsorgung in ges. Pos.,
Material: Holz, Kunststoff, gem. der verwendeten Bodenbeläge,
im Bereich der Teppichbeläge beschichtet mit Teppich,
Breite: bis ca. 20 mm
Höhe: bis ca. 100 mm
11.600,000 m 04.01.21 Rückbau und Zwischenlagerung Sockelkanal Rückbau des fensterseitigen Sockelkanals,
in Vorbereitung des Abbruchs der FB-Beläge,
zur Zwischenlagerung an geeigneter Stelle in Rücksprache mit der örtl. Bauüberwachung,
Material: Alu, lackiert,
Ausbau unter Vermeidung jedeweder Beschädigung,
angenommene Befestigung im Clip-System,
Leistung incl. Vertragen zum Lagerort innerhalb des Gebäudes,
Örtlichkeit: Fensterseiten der außenliegenden Räume 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
960,000 m 04.01.22 Trennschnitt FB-Belag zum Sockelkanal Trennschnitt im FB-Belag zum fensterseitigen Sockelkanal,
in Intention der Erhaltung des Sockelkanals,
Trennschnitt unter Vermeidung jedeweder Beschädigung sauber an der Kante des Sockellkanals geführt,
in Vorbereitung der Neuverlegung von FB-Belägen,
Ausführung nur auf Anweisung der örtl. Bauüberwachung im Fall der nicht durchführbaren Demontage des Sockelkanals
960,000 m 04.01.23 AVV 170107, Rückbau FB-Beläge aus keramischen Fliesen wie in Hauptpos. "Rückbau FB-Beläge aus PVC-Fliesen" gen.,
jedoch
Rückbau von Keramischen Bodenfliesen,
Fliesen im Dickbett als Komplettabruch bis auf die Rohkonstruktion, auch in Kleinflächen,
durch vorsichtiges Stemmen, incl. enthaltener Armierungen, Fugenprofile, etc. mit allen Belägen und Untergründen in erschütterungsarmer Art und Weise mit handgeführten Kleingeräten, incl. aller Nebenarbeiten.
Der Untergrund ist für einen späteren Belag zu reinigen und die Fläche ist vorzubereiten für spätere Bodenbelagsarbeiten (in ges. Pos.).
Stärke Belag: bis ca. 10 mm
Stärke Dickbett: bis ca. 40 mm,
Kalkulationsannahme: ca. 4% von Gesamtfläche,
Abbruchort: Räume 2.-5. OG in Bäder/WCs des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl.
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 35 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Abbruchort: Räume 2.-5. OG in Bäder/WCs des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
400,000 m² 04.01.24 AVV 170904, Zulage für Rückbau Bodenablauf Zulage zu Vorpos. des Rückbaus der Bodenfliesen für Rückbau von Bodenablauf,
Estrich im Bereich des Ablaufgehäuses freistemmen, Bodenablauf incl. Rost und Geruchsverschluss demontieren,
Rohrleitung fachgerecht mit einer passenden Muffe/Kappe dauerhaft gas- und wasserdicht verschließen,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, Transport in den Container, Abfall ist nicht schadstoffbelastet.
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen,
alle Nebenarbeiten sind enthalten,
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
16,000 St 04.01.25 AVV 170107, Abbruch CT-Estrich in Kleinflächen Abbruch von CT-Estrich,
als Teil- bzw. Komplettleistung, einschließlich vorhandener Ausgleichsschichten, Trennlagen, Dämmungen usw. bis zur tragenden Konstruktion in erschütterungsarmer Art und Weise.
Die Schneidarbeiten werden gesondert abgerechnet.
Die Aufnahme und Entsorgung der Dämmung wird gesondert abgerechnet.
Der Estrich befindet sich im Bereich von abzubrechenden Wänden, einzubauenden Innenwänden, Durchbrüchen, etc.
Der Abbruch des Estrichs erfolgt in Kleinflächen und im Bereich von Wänden streifenweise.
Die aufgeführten Massen sind zunächst angenommen und hängen vom tatsächlichen Beschädigungsgrad des Estrichs ab.
Der genaue Umfang des Estrichabbruchs wird im Zuge der Sanierungsarbeiten zusammen mit der Bauleitung dokumentiert.
Estrichdicke: ca. 5 cm
Breite Abruchstreifen: bis ca. 50 cm
Kleinflächen bxh: bis ca. 1,0 x 1,0 m
Die aufgeführten Massen sind zunächst angenommen und hängen vom tatsächlichen Beschädigungsgrad der Bauteile nach den Abbrucharbeiten im Zuge der Schadstoffsanierung ab.
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Untergrund: CT-Estrich auf StB-Deckenplatte
Transportwege über Treppen gem. Zeichnung
Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
16,000 m² 04.01.26 AVV 170107, Zulage für Abbruch Dämmung Zulage zur Position "Abbruch CT-Estrich" für Flächen und Untergründe, die mit einer Dämmschicht versehen sind,
betr. das Aufnehmen und die Entsorgung der Dämmung.
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 36 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR betr. das Aufnehmen und die Entsorgung der Dämmung.
Dicke Dämmung: bis ca. 50 mm
16,000 m² 04.01.27 Rückbau Hohlraumboden wie in Hauptpos. "Rückbau FB-Beläge aus PVC-Fliesen" gen.,
jedoch
Abbruch Hohlraumböden, komplett einschl. Bodenbelag, Unterkonstruktion, Fußleisten, Dämmlagen, Schotts etc. und Entsorgung nach AVV-Schlüssel.
Trägerplatten aus vorgefertigten, hoch verdichteten Holzwerkstoffplatten.
Unterseitig mit verzinktem Stahlblech, verklebt
Material: Holzwerkstoff und MDF - Platten
Konstruktionshöhe: bis ca. 15 cm,
Kalkulationsannahme: ca. 2% von Gesamtfläche,
Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG
200,000 m² 04.01.28 Schutz der Heizkörper vor den Fensterbändern Abdeckung der Heizkörper als Schutz vor mechan. Beschädigung und Verschmutzung,
mit Unterhaltung während der Sanierungsarbeiten,
sowie späterer Beseitigung und Entsorgung (wird nicht gesondert vergütet),
incl. aller Nebenarbeiten als fertige Leistung vor den Fensterbändern,
Abdeckung bestehend aus geeigneten Platten,
OSB, d = 15mm, o. glw., Wandverdübelung mit Abstandhalterungen mt Montagelochband aus Stahlblech 0,7mm, Wandabstand ca. 25cm,
Konstruktion mit Lüftungsschlitzen oben (Fläche mind. 2* 200 cm², d.h. 2 * 50 / 400 mm) sowie Revisionsöffnung für den Thermostatkopf,
Abmaße Heizkörper als Kalkulationsansatz:
ca. 120 Stck/Geschoss, 200/65 cm (b/h),
Abrechnung über m²-Fläche Abdeckung,
Ausführung nur nach Absprache und auf Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung,
Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG
620,000 m² 04.01.29 AVV 170405, Rückbau vertikale Kabelkanäle Rückbau vertikaler Kabelkanäle,
im Wandixel geführt,
Material: Alu, lackiert,
angenommene Befestigung im Clip-System,
Demontage incl, Unterkonstruktion,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, zerkleinern, Transport in den Container, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
Besondere Hinweise:
-
Schonender Umgang mit dem Untergrund
-
Abtransport sämtlicher Ausbau- und Reststoffe
-
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 37 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
-
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen
-
Alle Nebenarbeiten sind enthalten
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Örtlichkeit: Fensterseiten der außenliegenden Räume 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
100,000 m 04.01.30 AVV 170107, Rückbau Wandbeläge aus keramischen Fliesen Rückbau von Keramischen Bodenfliesen,
Fliesen im Dick-, u/o. Dünnbett als Komplettabruch bis auf die Rohkonstruktion, auch in Kleinflächen,
durch vorsichtiges Stemmen, incl. Fugenprofile, u.ä.,
mit allen Belägen und Untergründen in erschütterungsarmer Art und Weise mit handgeführten Kleingeräten, incl. aller Nebenarbeiten,
Stärke Belag: bis ca. 10 mm
Stärke Dickbett: bis ca. 40 mm,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, zerkleinern, Transport in den Container, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
Besondere Hinweise:
-
Schonender Umgang mit dem Untergrund
-
Abtransport sämtlicher Ausbau- und Reststoffe
-
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen
-
Alle Nebenarbeiten sind enthalten
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet,
Abbruchort: Räume 2.-5. OG in Küchen und Bädern/WCs des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung
900,000 m² 04.01.31 AVV 170904, Entfernung von Wandbelägen Glasgewebetapete perforieren, einweichen und vollständig von Putz-/Trockenbauuntergrund entfernen, einschließlich Entsorgung,
intensives, flächendeckendes Perforieren der wasserundurchlässigen Oberfläche mittels Stachelwalze (Tapetenigel) oder mechanischem Tapetenperforator,
ohne Beschädigung des darunterliegenden Putz- oder Trockenbauuntergrunds,
mehrmaliges, sattes Auftragen einer hochwirksamen Einweichlösung (Wasser gemischt mit Tapetenlöser),
Die Einwirkzeit ist bis zur vollständigen Durchfeuchtung der rückseitigen Kleberschicht aufrechtzuerhalten,
bei Bedarf Einsatz von Dampf-Tapetenablöser,
vollständiges, bahnen- bzw. stückweises Ablösen des Glasgewebes vom Untergrund unter Verwendung von Spachteln oder Tapetenschabern,
vollständiges Entfernen von verbleibenden Gewebe- und Kleberresten von den Wandflächen, so dass ein tragfähiger Untergrund für nachfolgende Spachtel- oder Malerarbeiten entsteht,
Schutz angrenzender, nicht zu bearbeitender Bauteile (z. B. Böden, Einbauten) durch geeignete Abdeckmaßnahmen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren,
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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 38 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Schutz angrenzender, nicht zu bearbeitender Bauteile (z. B. Böden, EiEnUbRauten) durch geEeUiRgnete Abdeckmaßnahmen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren,
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, zerkleinern, Transport in den Container, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
Besondere Hinweise:
-
Schonender Umgang mit dem Untergrund
-
Abtransport sämtlicher Ausbau- und Reststoffe
-
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen
-
Alle Nebenarbeiten sind enthalten
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.,
Örtlichkeit: Flurbereiche, alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG
2.520,000 m² 04.01.32 Rückbau und Zwischenlagerung Metallbekleidung Unterzüge, dreiseitig Rückbau der Metallbekleidung der Unterzüge, dreiseitig
zur Zwischenlagerung an geeigneter Stelle in Rücksprache mit der örtl. Bauüberwachung,
Abmaße Unterzug: ca. 55/60 (b/h),
Länge bis ca. 14,00m,
Material: Alu, lackiert,
2* L-Profil, Abmaß ca. 15/60 (b/h),
zzgl. mittig Flachprofil, Breite ca. 30cm,
Abwicklung ges. ca. 60+15+30+15+60cm = 180cm,
Einzellängen bis ca. 5,00m
Ausbau unter Vermeidung jedeweder Beschädigung,
angenommene Befestigung im Clip-System,
Leistung incl. Vertragen zum Lagerort innerhalb des Gebäudes,
Abrechnung in m²-Fläche,
Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-4.OG
1.310,000 m² 04.01.33 Rückbau und Entsorgung Beschilderung Flucht- und Rettungspläne Rückbau der Beschilderung "Flucht- und Rettungspläne",
Material: Kunststoffrahmen, verglast,
Abmaße: bis ca. 1,00/0,80m (b/h),
anfallender Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten,
Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG
16,000 St 04.01.34 Rückbau und Entsorgung Infotafeln Rückbau der Infotafeln "Information",
Material: Metallrahmen, verglast (Schiebegläser),
[Seite 39]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 39 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Material: Metallrahmen, verglast (Schiebegläser),
Abmaße: bis ca. 2,00/1,00m (b/h,
anfallender Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten,
Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG )
8,000 St 04.01.35 Rückbau und Entsorgung Beschilderung Raumbezeichnung, -nummern Rückbau der Raumbeschilderung mit Benennung von Raumbezeichnung, -nummern, u,ä.,
Kleinschilder neben den Türöffnungen, verschraubt auf leichten Trennwänden,
Material: Kunststoffrahmen mit transparenter Kunststoffabdeckung,
Abmaße: different, Kleinmaße bis max. 0,02m²,
anfallender Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten,
Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG
400,000 St 04.01.36 AVV 170904, Rückbau von Küchen-Einbaumöbeln Rückbau von Küchen-Einbaumöbeln,
Standardabmaße: ca. 60/60/85cm (b/t/h),
Material: kunststoffbeschichtete Holzwerkstoffplatte
Rückbau und Entsorgung aufiegender Küchen-Arbeitsplatten (in ges. Pos.),
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, zerkleinern, Transport in den Container, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
Besondere Hinweise:
-
Abtransport sämtlicher Ausbau- und Reststoffe
-
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen
-
Alle Nebenarbeiten sind enthalten
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Abrechnung in lfdm,
Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG
40,000 m 04.01.37 AVV 170904, Rückbau von Küchen-Arbeitsplatten Rückbau von aufliegenden Küchen-Arbeitsplatten,
verschraubt auf Korpussen der Einbaumöbel,
Material: kunststoffbeschichtete Holzwerkstoffplatte
Standardabmaße: ca. 60/60/85 (b/t/h),
[Seite 40]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 40 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Standardabmaße: ca. 60/60/85 (b/t/h),
Leistung, incl. Entsorgung wie in Vorpos. "Rückbau und Entsorgung von Küchen-Einbaumöbeln" gen.,
Abrechnung in lfdm
40,000 m 04.01.38 AVV 170405, Rückbau von Einbauspülen Rückbau von in vorgen. Arbeitsplatten eingelegten Küchenspülen mit Abtropffläche,
Material: Edelstahl,
verschraubt auf Abeitsplatten,
bestehend aus Spülbecken, Abtropffläche, Mischarmatur,
Standardabmaße: ca. 90/50cm (b/t),
Leistung, incl. Entsorgung wie in Vorpos. "Rückbau und Entsorgung von Küchen-Einbaumöbeln" gen.,
Abrechnung in Stck
8,000 St 04.01.39 AVV 170405, Rückbau von Anbauschrank der ELT-Unterverteilung Rückbau von Anbauschrank der ELT-Unterverteilung,
mehrteilig, 2-flüglig,
mit Drehtüren,
Material: Stahlblech, lackiert,
Abmaße: ca. 60/60/3,00m (b/t/h),
Leistung, incl. Entsorgung wie in Vorpos. "Rückbau und Entsorgung von Küchen-Einbaumöbeln" gen.,
Abrechnung in Stck,
Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG
8,000 St 04.01.40 AVV 170405, Rückbau von Anbauschrank Rückbau von Anbauschrank
für Ersthilfe-Material,
mit Drehtür,
Material: Stahlblech, lackiert,
Abmaße: ca. 50/25/1,80m (b/t/h),
Leistung, incl. Entsorgung wie in Vorpos. "Rückbau und Entsorgung von Küchen-Einbaumöbeln" gen.,
Abrechnung in Stck,
Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG
16,000 St 04.01.41 AVV 170107, Rückbau Papierspender Rückbau von Papierspender mit Aufhängung,
Material: Metall/Kunststoff,
Abmaße: bis ca. 30/20cm (b/h),
aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, Transport in den Container, Abfall ist nicht schadstoffbelastet.
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen,
alle Nebenarbeiten sind enthalten,
[Seite 41]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 41 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR alle Nebenarbeiten sind enthalten,
Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.
Abrechnung in Stck
40,000 St 04.01.42 AVV 170107, Rückbau Wanduhren Rückbau von Wanduhren mit Aufhängung,
Material: Metall/Kunststoff, Ziffernblatt verglast,
Durchmesser: ca. 45cm,
Leistung und Entsorgung wie in Vorpos. "Rückbau und Entsorgung von Papierspender" gen.,
Abrechnung in Stck,
Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-4.OG
6,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 42]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 42 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.02 Abbruch Elektroeinbauten
Vorbemerkung Der AN demontiert die Elektroinstallationsanlagen auf den Ebenen 2.OG bis 5.OG. Die Anlagen werden vor Beginn der Demontagearbeiten bauseits freigeschaltet und von der Bauleitung freigegeben.
Besonderheiten:
- EG und 1.OG sowie Teile des KG sowie der Treppenhäuser befinden sich während der Baumaßnahmen weiter durch den Mieter TDK in Nutzung (24/7).
Die genannten Bereichen sind nicht freigeschaltet und sind von den Demontagearbeiten ausgenommen.
-
Die Brüstungskanäle an den Fensterfronten sind von den Demontagearbeiten ausgenommen. Alle Kabel sind vor den Eintrittspunkten in die Brüstungskanäle zu schneiden. Die Leistungen sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
-
Sofern ein Betreten der Mietbereiche durch den AN erforderlich werden, ist das rechtzeitig beim Mieter anzumelden. Die Bauleitung ist zu informieren.
-
Lärmintensive Arbeiten sind zu vermeiden bzw. eine Woche vor Beginn der Bauleitung anzukündigen. Hinweis zur Entsorgung Der anfallende Schutt der nachgen. Positonen des Rückbaus der ELT-Bauteile wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.
Containerstellung und Schuttentsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Demontagen Verlegesysteme/Stromschienen
04.02.1 Demontage Stromschienen freigeschaltete Stromschiene in etagenweise begehbaren Kabelschächten demontieren und fachgerecht entsorgen
100,000 m 04.02.2 Demontage Kabelleiter Kabelleiter (600 mm) in etagenweise begehbaren Kabelschächten demontieren und fachgerecht entsorgen
100,000 m 04.02.3 Demontage Kabelrinne Kabelrinne bis 600mm incl. Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen
200,000 m 04.02.4 Demontage Leitungsführungskanal (Kuststoff 60x30) Demontage von Leitungsführungsskanal, Kunststoff, 60x30 mm² demontieren und fachgerecht entsorgen
500,000 m 04.02.5 Demontage Leitungsführungskanal (Kuststoff 40x20) Demontage von Leitungsführungsskanal, Kunststoff, 40x20 mm² demontieren und fachgerecht entsorgen
500,000 m Demontage Kabel/Leitungen
04.02.6 Demontage Mantelleitung bis 5x6mm² (Einzelkabel) freigeschaltetes Einzelkabel bis 5x6mm² inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen
10.000,000 m 04.02.7 Demontage Mantelleitung bis 5x6mm² (Bündel) freigeschaltetes Einzelkabel bis 5x6mm² inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen
500,000 m
[Seite 43]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 43 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.02.8 Demontage Einzelkabel von 5x10 bis 5x16mm² freigeschaltetes Einzelkabel 5x10 mm² bis 5x16mm² inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen
1.500,000 m 04.02.9 Demontage Einzelkabel > 5x16mm² freigeschaltetes Einzelkabel > 5x16 mm² inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen
500,000 m 04.02.10 Demontage Daten-/Fernmeldekabel (Einzelkabel) freigeschaltete Daten-/Fernmeldeleitunge als Einzelkabel inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen
5.000,000 m 04.02.11 Demontage Daten-/Fernmeldekabel (Bündel) freigeschaltete Daten-/Fernmeldeleitunge als Kabelbündel zu mehr als 10 Einzelkabeln inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen
500,000 m Demontage Leuchten
04.02.12 Demontage Langfeldleuchte 120cm (Einbau) freigeschaltete Langfeldleuchte 120 cm mit einer Montagehöhe bis 5m als Einbauleuchte in Abhangdecke demontieren und fachgerecht entsorgen
2.000,000 St 04.02.13 Demontage Langfeldleuchte 150cm (Einbau) freigeschaltete Langfeldleuchte 150 cm mit einer Montagehöhe bis 5m als Einbauleuchte in Abhangdecke demontieren und fachgerecht entsorgen
2.000,000 St 04.02.14 Demontage Einzelbatterie-Fluchtwegeleuchte freigeschaltete Fluchtwegeleuchte (Einzelbatterie) als Wand-/Deckenleuchte mit einer Montagehöhe bis 5m demontieren und fachgerecht entsorgen
80,000 St Demontage Verteiler/Schalter/Steckdosen
04.02.15 Demintage CEE-Steckdose freigeschaltete CEE-Steckdose demontieren und fachgerecht entsorgen
30,000 St 04.02.16 Demontage Schuko-Steckdose/Schalter/Taster aP freigeschaltete/r Schuko-Steckdose, Schalter, Taster in aP-Montage demontieren und fachgerecht entsorgen
300,000 St 04.02.17 Demontage Schuko-Steckdose/Schalter/Taster uP freigeschaltetete/r Schuko-Steckdose, Schalter, Taster in uP-Montage incl. Einputzdose demontieren und fachgerecht entsorgen
200,000 St 04.02.18 Demontage Schalt-/Verteilerschrank (Standschrank) freigeschalteter Schalt-/Verteilerschrank 1.100x2.600 mm² als Standschrank demontieren und fachgerecht entsorgen
12,000 St 04.02.19 Demontage Schalt-/Verteilerschrank (Wandschrank) freigeschalteter Schalt-/Verteilerschrank bis 500x800 mm² als Wandschrank demontieren und fachgerecht entsorgen
20,000 St Demontage sonstiges
04.02.20 Demontage Lautsprecher (Einbau) freigeschalteten Lautsprecher als Einbaulautsprechen in Kassettendecke demontieren und fachgerecht entsorgen
[Seite 44]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 44 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) freigeschalteten Lautsprecher als Einbaulautsprechen in KassettendeckEeU Rdemontieren undEUR fachgerecht entsorgen
60,000 St 04.02.21 Demontage Nebenuhr freigeschaltete Nebenuhr in Wandmontage demontieren und fachgerecht entsorgen
15,000 St 04.02.22 Demontage Rauchmelder/Druckknopfmelder freigeschalteter Rauchmelder/Druckknopfmelder demontieren und fachgerecht entsorgen
15,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 45]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 45 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 05 Transport und Entsorgung - Haus 7
05.01 Entsorgung schadstoffhaltig
05.01.1 Schuttcontainer und Transport Schadstoff EWC 150202* Schuttcontainer bis 40m³ liefern, aufstellen, vorhalten einschließlich An- und Abtransport gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 150202* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier:
-
Schutzkleidung
-
Filter
-
Wischtücher
-
Aufsaugmaterialien
Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie bis 80KM einfache Strecke, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
1,000 St 05.01.2 Êntsorgung Schadstoff EWC 150202* Entsorgung gefährlicher Abfall ohne Transport der
Beseitigung zuführen
Abfallschlüssel nach EWC 150202* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier:
-
Schutzkleidung
-
Filter
-
Wischtücher
-
Aufsaugmaterialien
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
1,000 t 05.01.3 Schuttcontainer und Transport Schadstoff EWC 170603* KMF Schuttcontainer bis 40m³ liefern, aufstellen, vorhalten einschließlich An- und Abtransport gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170603* (Abfallverzeichnisverordnung AVV)
Dämmmaterial, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier:
- Künstliche Mineralfaser lose
Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie bis 50 KM einfache Strecke, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
35,000 St 05.01.4 Schuttcontainer und Transport Schadstoff EWC 170603* Akustik Schuttcontainer bis 40m³ liefern, aufstellen, vorhalten einschließlich An- und Abtransport gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170603* (Abfallverzeichnisverordnung AVV)
Dämmmaterial, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen inklusive Beantragung der Ausnahmegenehmgung beim zuständigen LFU hier für
- Mineralpressplatten mit WHO-Faser
Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie bis 50 KM einfache Strecke, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
[Seite 46]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 46 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1,000 St 05.01.5 Entsorgung Schadstoff EWC 170603* KMF_DKII Entsorgung gefährlicher Abfall ohne Transport der
Wiedeerverwertung zuführen
Abfallschlüssel nach EWC 170603* (Abfallverzeichnisverordnung AVV)
Dämmmaterial, die Gebühren der Behandlung werden vom AN übernommen, hier u.a.:
- Akustikdeckenplatten WHO-Faser
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
46,000 t 05.01.6 Schuttcontainer und Transport Schadstoff EWC170601* Asbest (schwach gebunden) Schuttcontainer bis 40m³ liefern, aufstellen, vorhalten einschließlich An- und Abtransport gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170601* (Abfallverzeichnisverordnung AVV)
Dämmmaterial, das Asbest enthält, die Gebühren der
Beseitigung werden vom AN übernommen, hier u.a.:
-
asbesthaltige Flanschdichtungen
-
asbesthaltige Brandschutztüren
Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie bis 80KM einfache Strecke, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
2,000 St 05.01.7 Entsorgung Schadstoff EWC170601* Asbest (schwach gebunden) Entsorgung gefährlicher Abfall ohne Transport der
Beseitigung zuführen
Abfallschlüssel nach EWC 170601* (Abfallverzeichnisverordnung AVV)
Dämmmaterial, das Asbest enthält, die Gebühren der
Beseitigung werden vom AN übernommen, hier u.a.:
-
asbesthaltige Flanschdichtungen
-
asbesthaltige Brandschutztüren
Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
3,400 t
Gesamtbetrag:
[Seite 47]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 47 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 05.02 Entsorgung nicht schadstoffhaltig
05.02.1 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 200301 - gemischte Siedlungsabfälle Behälter für AVV 200301 bereitstellen,
mit Deckel, abschließbar,
Behältergröße bis 10 m³,
Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,
hier: Gemischte Siedlungsabfälle
Bereitstellung </= ca. 1 Monat
2,000 Stk 05.02.2 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 200301 Transport eines Containers für AVV 200301 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km
2,000 Stk 05.02.3 Entsorgung AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle Entsorgung von Bauschuttgemisch, AVV 170107
( Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik),
Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:
'..........'
(Bietereintrag)
Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.
2,000 to 05.02.4 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170107 - Bauschuttgemisch Behälter für AVV 170107 bereitstellen,
mit Deckel, abschließbar,
Behältergröße bis 10 m³,
Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,
hier: Bauschuttgemisch
Bereitstellung </= ca. 1 Monat
15,000 Stk 05.02.5 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170107 Transport eines Containers für AVV 170107 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km
15,000 Stk 05.02.6 Entsorgung AVV 170107 Bauschuttgemisch Entsorgung von Bauschuttgemisch, AVV 170107
( Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik),
Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:
'..........'
(Bietereintrag)
Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.
121,000 to 05.02.7 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170904 - Baumischabfall Behälter für AVV 170904 bereitstellen,
mit Deckel, abschließbar,
[Seite 48]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 48 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR mit Deckel, abschließbar,
Behältergröße bis 10 m³,
Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,
hier: Baumischabfall
Bereitstellung </= ca. 1 Monat
16,000 Stk 05.02.8 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170904 Transport eines Containers für AVV 170904 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km
16,000 Stk 05.02.9 Entsorgung AVV 170904 Baumischabfall Entsorgung von Baumischabfall, AVV 170904
(gemischte Bau- und Abbruchabfälle),
Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:
'..........'
(Bietereintrag)
Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.
89,000 to 05.02.10 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170405 - Eisen und Stahl Behälter für AVV 170405 bereitstellen,
mit Deckel, abschließbar,
Behältergröße bis 10 m³,
Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,
hier: Eisen und Stahl
Bereitstellung </= ca. 1 Monat
1,000 Stk 05.02.11 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170405 Transport eines Containers für AVV 170405 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km
1,000 Stk 05.02.12 Entsorgung AVV 170405 Eisen und Stahl Entsorgung von Eisen- und Stahl,
Art: Eisen und Stahl, AVV 170405,
Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:
'..........'
(Bietereintrag)
Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.
2,100 to Nicht schadstofffhatig, aber aus Schwarzbereich
05.02.13 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170904 - Baumischabfall Behälter für AVV 170904 bereitstellen,
mit Deckel, abschließbar,
Behältergröße bis 10 m³,
[Seite 49]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 49 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Behältergröße bis 10 m³,
Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,
hier: Baumischabfall
Bereitstellung </= ca. 1 Monat
45,000 Stk 05.02.14 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170904 Transport eines Containers für AVV 170904 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km
45,000 Stk 05.02.15 Entsorgung AVV 170904 Baumischabfall, für Trennwände als Systemwand, beide Beplankungsseiten Entsorgung von kunststoffbeschichteten Trennwänden als Systemwände, hier: beide Beplankungsseiten,
als Baumischabfall, AVV 170904
(gemischte Bau- und Abbruchabfälle),
Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:
'..........'
(Bietereintrag)
Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.
540,000 to 05.02.16 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170405 - Eisen und Stahl Behälter für AVV 170405 bereitstellen,
mit Deckel, abschließbar,
Behältergröße bis 10 m³,
Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,
hier: Eisen und Stahl
Bereitstellung </= ca. 1 Monat
40,000 Stk 05.02.17 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170405 Transport eines Containers für AVV 170405 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km
40,000 Stk 05.02.18 Entsorgung AVV 170405 für Lamellendecken aus Lochblech Entsorgung von Lamellendecken aus Lochblech,
Art: Eisen und Stahl, AVV 170405,
Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:
'..........'
(Bietereintrag)
Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.
45,000 to 05.02.19 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170802 - Gipsbaustoffe Behälter für AVV 170802 bereitstellen,
mit Deckel, abschließbar,
Behältergröße bis 10 m³,
Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,
[Seite 50]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 50 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,
hier: Baumischabfall
Bereitstellung </= ca. 1 Monat
2,000 Stk 05.02.20 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170802 Transport eines Containers für AVV 170802 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km
2,000 Stk 05.02.21 Entsorgung AVV 170802 für abgehängte Kassettendecke Entsorgung von abgehängten Kassettendecken,
Gipsbaustoffe,
AVV 170802 (Baustoffe auf Gipsbasis),
Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:
'..........'
(Bietereintrag)
Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.
3,000 to
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 51]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 51 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 06 Stundenlohnarbeiten - Haus 7
06.1 Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters durch Arbeitskräfte auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und des AG ausführen.
Die Stundenlohnzettel sind vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen sowie innerhalb von 5 Arbeitstagen der örtlichen Bauleitung zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten.
5,000 h 06.2 Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer wie vor, jedoch
Stundenlohnarbeiten eines Bauhelfer durch Arbeitskräfte auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und des AG ausführen.
5,000 h 06.3 Stundenlohnarbeiten FA mit Sachkunde-/Eignungsnachweis Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters mit Sachkunde-/Eignungsnachweis nach TRGS im Schwarzbereich
durch Arbeitskräfte auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und des AG ausführen.
Die Stundenlohnzettel sind vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen sowie innerhalb von 5 Arbeitstagen der örtlichen Bauleitung zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten.
5,000 h
Gesamtbetrag:
[Seite 52]
LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 52 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
01 BE allgemein 01.01 Baustrom 01.02 Baustellenbeleuchtung 01.03 Schutzeinrichtungen 02 Baustelleneinrichtung; Schadstoffsanierung 03 Schadstoffbeseitigung 04 Abbrucharbeiten ohne Schadstoffe 04.01 Mieteinheiten, Flure, Treppenhaus 04.02 Abbruch Elektroeinbauten 05 Transport und Entsorgung - Haus 7 05.01 Entsorgung schadstoffhaltig 05.02 Entsorgung nicht schadstoffhaltig 06 Stundenlohnarbeiten - Haus 7
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
[Seite 53]
Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung der Änderung durch
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ist es verboten öffentliche Aufträge
oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche
Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz
8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter
die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter
Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie
2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG
fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge
mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische
Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen
oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen
handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die
öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Version 27.04.2022 Seite 1 von 1
[Seite 54]
Land Berlin (SODA)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
1 0_ 1_7 8 _ _ B e r_lin_______________
(Ausschreibende Stelle)
(Ausschreibende Stelle)
BI
| M Berliner Immobilienmanagemen t G m b H | |||
|---|---|---|---|
| Keibelstraße 36 | |||
| 10178 Berlin | |||
| Tel: (03003)0 9709106166 | 6 - 19 1 1 | ||
| Fax: + 4(093 300)9 9001166661 6166868 | |||
| einkauf@bim-berlin.de |
Berlin, 2 5 .0 9 . 20 2 6
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)
| Es schreibt Ihnen: | |
|---|---|
| Ertan K ö k s a l |
Baumaßnahme B ee s k ow damm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
H er ri ch t ung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
Angebot für: A bb r uc h - und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung
B 1 51 0 8 -8_0_0_3_2_0_0_0-0_0_1-3_9_4_-0_2__________________________________________
_____________________________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll
im Offenen Verfahren
vergeben werden.
1. Auftraggebende
Land Berlin (SODA)
Stelle:
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
10178 Berlin
2. Vergabeunterlagen : Alle maßgeblichen Vergabeunterlagen sind in dem beigefügten Vor-
druck "Angebot" aufgeführt. Soweit einzelne dieser Unterlagen hier
nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle einge-
sehen /angefordert werden.
3. Auskunft über Ver- B IM B erliner Immobilienmanagement GmbH
gabeunterlagen, etwa-
Keibelstr. 36 10178 Berlin
ige Ortsbesichti- Telefon: , Telefax:
gungen, Anforderung E-Mail: e in k au f @bim-berlin.de
zusätzlicher Unter- werktags, außer Sonnabend, auf Terminvereinbarung
lagen u. dergl.:
Version 18.10.2018 Seite 1 von 4
[Seite 55]
4. Angebotsfrist: Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist
am 2 9 .1 0 . 2 0 2 6 um 0 8 :3 0 Uhr
vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä-
rungen, elektronisch signiert oder in Textform auf die Vergabeplatt-
form des Landes Berlin hoch zu laden. Bei elektronischer Angebots-
übermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen.
Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform)
ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in
elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Ber-
lin eingereicht werden, sind gemäß §16 EU i.V.m. § 13 EU Abs.
1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!
Version 18.10.2018 Seite 2 von 4
[Seite 56]
5. Vorlage von Nachwei- Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich und gegebenenfalls für
sen zur Eignungsprü- Nachunternehmer seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuwei-
fung: sen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder
- durch einen Eintrag im ULV und zusätzlich der Vorlage der voll-
ständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) und zusätzlich der
Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der Eigenerklärung und zusätzlich der Vorlage der
vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE)“ und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten
Selbstauskunft
geführt werden.
Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
s ie h e B ekanntmachung Punk 5.1.9
Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
6. Aufteilung in Lose: nein
ja, Angebote können abgegeben werden für
ein Los mehrere Lose alle Lose
7. Nebenangebote:
zugelassen nicht zugelassen
ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol-
che deutlich gekennzeichnet werden.
8. Bindefrist Die Bindefrist endet am
29.12.2026
9. Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen
Ausführungsort (Bau-
stelle), Ausführungs-
zeit, Sicherheitsleis-
tung, Zahlungsbedin-
gungen
Version 18.10.2018 Seite 3 von 4
[Seite 57]
10. Kriterien für die Auf Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe
tragserteilung bei von § 16 d EU Abs. 2 VOB/A erteilt, bzw. unter Berücksichtigung der
Haupt- und Nebenan- nachfolgenden Kriterien erteilt:
geboten:
| Nr. | Kriterium | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| 1 | Preis | 100 |
11. Bei Vergabe nach Absendetag der Bekanntmachung: 2 5 .0 9 . 2026
EU-Richtlinien:
12. Bei Vergabe nach EU- Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe-
Richtlinien stimmungen:
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wol-
len, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künfti-
ger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A . E rtan Köksal
Einkauf
(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)
Version 18.10.2018 Seite 4 von 4
[Seite 58]
Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen
• Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen
• Leistungsverzeichnis mit Preisen
• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Angaben zur Preisermittlung
• Eignungsbogen für Bewerber/Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Selbstauskunft Bewerber/Bieter
• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur
Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von
Bauunternehmen vorliegt)
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)
bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)
• Nebenangebote (falls zugelassen)
• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR
netto)
• Fach und Sachkundenachweise gem. TRGS 519, Anlage 3 Nachweis
• Fachkundelehrgang gem. TRGS 521
Version 15.07.2026 Seite 1 von 2
[Seite 59]
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen:
• Verzeichnis der Nachunternehmer
• Selbstauskunft der Nachunternehmer
• Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Sonstige Nachweise:
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 60]
Bewerbungsbedingungen (BwB)
für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen"
(VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich
der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den
Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Kommunikation
Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen
Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.
3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des
Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter
wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4 Angebot
4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen
mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für
den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das
Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird
ausgeschlossen.
Version 05.09.2025 Seite 1 von 5
[Seite 61]
4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist
zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung
nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den
Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem
Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die
Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten
Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene
Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe
bestätigt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein
vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise
enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen
zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten
Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.
4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz
”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat
ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der
Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat
als angeboten.
4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen
geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen
verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei
denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“
auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
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[Seite 62]
Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu
berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen
angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt
für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen
(z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).
Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei
Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit
Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.
Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen,
werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen
Pauschalpreis.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen)
bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen
Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder
dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine
Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von
Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen
werden.
4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich
gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben
bezeichneten Stelle aufzuführen.
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die
Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend
zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer
einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat
er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser
Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach
Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch
Pauschalsumme).
5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht
entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich
gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
– dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender
Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen
schriftlicher Weisung zu leisten,
– dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.
fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen
zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis
der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft
Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt,
einzureichen.
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[Seite 64]
8 Auftragnehmerwechsel
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu
beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz,
Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen
können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden
Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen
Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem
Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten
Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der
Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die
Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen
Vergabeverfahren vorgenommen.
Version 05.09.2025 Seite 5 von 5
[Seite 65]
Angebot (Bauleistungen)
Tel.:
Fax:
E-Mail: , den
(Name und Anschrift des Bieters)
An
Land Berlin (SODA)
Ablauf der Bindefrist
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
am: 29.12.2026
10178 Berlin
(Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Baumaßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung
Angebot für:
B15108-80032000-001-394-02
- Leistungsverzeichnis mit Preisen
Anlagen:
- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Eignungsbogen für Bewerber/ Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter
- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht
präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft
- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
- Nebenangebote (falls zugelassen)
- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der
Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls
gefordert)
- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert
über 500.000,- EUR netto)
-
-
- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen
Version 20.07.2026 Seite 1 von 6
[Seite 66]
Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen-
folge gelten:
- Auftragsschreiben bzw. Vertrag
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen
Unterlagen und Erläuterungen
- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen
beigefügt)
- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“
- Angebot samt Anlagen
- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“
- Bautagesbericht
- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019
- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –,
Ausgabe 2016
- „Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Russland-Sanktionen)“
-
Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge-
nommen und beachtet.
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den
von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden
Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Summe Angebot | € | % |
Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:
| Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes) | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % |
- Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange-
botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver-
bindlich anerkannt.
Version 20.07.2026 Seite 2 von 6
[Seite 67]
Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von
laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.
Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot
inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den
Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.
Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in
Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform
Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach-
name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge-
ben.
Version 20.07.2026 Seite 3 von 6
[Seite 68]
Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/ h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
(Summe 1.4 und 1.5)
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellenallgemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten | Gesamtzu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen1 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.
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[Seite 69]
Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
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[Seite 70]
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im
eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende
Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.
Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü-
gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon
Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter,
4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:
1) 2) 3)
4) 5) 6)
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer
- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”
- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).
Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen),
werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra-
gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers
Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss
als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des
Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be-
fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags-
strafe führen.
Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu-
stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der
Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever-
fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots-
preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach
entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die
spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga-
nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits-
preise die Abrechnungsgrundlage.
Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere
Nachunternehmer beauftragen.
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[Seite 71]
Baumaßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung
Angebot für:
B15108-80032000-001-394-02
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung
Version 25.07.2024 Seite 1 von 3
[Seite 72]
1. Objektüberwachung / Bauüberwachung
(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa-
chung/Objektüberwachung:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstr. 36
10178 Berlin Tel.:
(Name, Anschrift, Telefonnummer)
(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:
N.N.
(Name, Anschrift, Telefonnummer)
2. Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten
Leistungen)
unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages.
gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung.
an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh-
rungsbeginn.
am 11.01.2027 .
(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin)
innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender
Ziff. 2. Abs. (1).
innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist
bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin.
am 15.06.2028 .
(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs.
1 VOB/B:
Ereignis: Frist:
Version 25.07.2024 Seite 2 von 3
[Seite 73]
3. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer
für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der
Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal
5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben
der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche
Schadensersatzansprüche angerechnet.
4. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um-
satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung
für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe
von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach-
träge) und
für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33
% der Netto-Schlussrechnungssumme.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson-
dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers,
soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher-
gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge-
stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.
5. Vergütung
Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht
vereinbart.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
6. Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche-
rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden
Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten:
55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)
(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.
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[Seite 74]
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung der Leistung
Version 06.07.2026 Seite 1 von 17
[Seite 75]
1. Leistungsverzeichnis
(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes
Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das
Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als
vereinbart.
(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das
Leistungsverzeichnis vor.
2. Wahlpositionen, Bedarfspositionen
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen
(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen
Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den
Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die
Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel
bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
3. Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)
(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.
(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige
Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung
vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes
vereinbart ist.
4. Hinterlegung der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne
Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren
erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim
Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter
Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der
Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation
als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum
Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung
"Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx-
xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt
den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von
den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die
Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und
Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,
Version 06.07.2026 Seite 2 von 17
[Seite 76]
Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der
Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen,
insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der
Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für
auftragsbezogene Zwecke verwenden.
5. Einheitspreise
Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche
Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem
Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
6. Ausführung der Leistung
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als
zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die
Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen
als ungültig zu kennzeichnen.
7. Angaben bei Ausschreibung
Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags
hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.
8. Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr
Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine
Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden
Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort,
Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift
(keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.
Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro
unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer
zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen
einzureichen bei
Polizei Berlin
Landeskriminalamt
LKA St 532
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin.
Version 06.07.2026 Seite 3 von 17
[Seite 77]
(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach
Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen
vorliegt. Dieses kann ungültig sein).
Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten
Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von
einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit
für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich,
Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der
Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim
Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die
Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige
Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person
hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen
hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit
sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner
eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach
Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen
Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu
unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch
nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die
Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres
selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des
Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B.
für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert
vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/
Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle
aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht
gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt
insbesondere keine Behinderung dar.
Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:
"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person
gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck
nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL-
Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden
Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich
bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann.
Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der
Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.
Version 06.07.2026 Seite 4 von 17
[Seite 78]
Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen,
können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/
Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin
neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute
Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum
Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin
gespeichert.“
9. Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung
(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.
(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung
für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der
Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie
„Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den
vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung
zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen
einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen,
erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.
(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die
erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer
angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der
Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach
einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung
berechtigen.
(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine
Vertragsstrafe vereinbart.
(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der
Nachunternehmer ist mitzuteilen.
(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in
allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem
Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis
zum Auftraggeber sicherzustellen.
(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch
Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden,
• für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt
werden,
Version 06.07.2026 Seite 5 von 17
[Seite 79]
• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach
§§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind,
• Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß
gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten
Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck
hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis,
Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf
der Baustelle mitführen.
(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm
vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden
Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein
vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen.
Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten
Werktag der Folgewoche zu erfolgen.
10. Preisnachlässe
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz
angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits-
und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der
Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter
Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
11. Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers
Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert
werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers
ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner
Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den
Abtretungsempfänger leisten.
12. Versicherungspflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für
Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende
Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch
von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden,
Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden,
Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von
Sachen und Schlüsseln abdecken.
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(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung
binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder
• durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice
sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige
Versicherungsprämie
oder alternativ
• durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in
Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis
bestätigt,
nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung
der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des
Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber
nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den
Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des
Auftragnehmers abzuschließen.
(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE
verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass
sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die
ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.
13. Steuerabzug bei Bauleistungen
(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über
Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt
an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer
zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines
Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen,
wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.
Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer
Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene
Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem
Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines
Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu
leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige
Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird
haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der
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Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die
Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
14. Barrierefreies Bauen
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die
Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz
(LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung
und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung
öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for
all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die
Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der
bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download -
Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.
15. Allgemeine Umweltschutzanforderungen
Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien
sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu
insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung
und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den
Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat
dabei insbesondere
• die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für
bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten,
• bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne
von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und
• bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den
Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen
Umweltschutzanforderungen zu beachten.
16. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen
Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere
durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst
hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige
Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt
zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer
nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in
entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und
Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß
einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.
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(2) Grundlagen
• Rechtlicher Rahmen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner
Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen
Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung
über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und
Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.
Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über
Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.
Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin:
• Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der
Abfallwirtschaftsbehörde“
• Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei
Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“
• Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land
Berlin“
• Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“
• Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“
•
| Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung | |
|---|---|
| (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von | |
| Baumaßnahmen“ |
Baumaßnahmen“
Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können
unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur
Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land
Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden.
Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der
Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest,
Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die
Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen –
Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur
Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse
heruntergeladen werden:
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[Seite 83]
http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/
• zu verwendende Formblätter
Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der
Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur
Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im
Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese
Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die
geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind
beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der
Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers
möglich.
Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur
Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle
im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den
Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen.
• Beauftragung Dritter
Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige
Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das
Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B.
Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für
bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete
Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden
Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis
und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese
Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
• Kontaminationen bzw. Altlasten
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das
für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung
von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten.
• Verstöße
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der
Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer
Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
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(3) Nicht gefährliche Abfälle
Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende
Leistungspositionen einzukalkulieren:
• Sortieren des Abfalls
• Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche
• Aufschütten der Haufwerke
• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container
• Transport zur Annahmestelle
• Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen
• Verwertungs-, Entsorgungskosten
Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für
mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.
Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in
den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die
Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der
Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der
Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über
die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor
Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.
(4) Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die
Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber
übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller
rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung
des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.
Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die
einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche
Abfälle einzukalkulieren:
• Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge
• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge
• Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen
• Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage
• Sämtliche Entsorgungskosten
Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke
aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu
den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die
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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die
Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.
Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer
Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung
vorzuhalten.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers
bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig
angedient (Andienungspflicht).
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom
Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
(5) Überschüssiges Baumaterial
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht
zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der
Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des
Auftraggebers abgewichen werden.
Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie
Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden
Leistungspositionen einzurechnen.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die
Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und
nur in geschlossenen Containern erfolgen.
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom
Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
17. Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen
(1) Grundlagen
Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine
Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.
Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit
der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei
Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen
Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.
Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den
Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest,
KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden
Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den
daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf
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abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach
BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten
Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise,
etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.
Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer
Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen-
und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die
Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung,
die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender
Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des
Arbeitsbereichs.
Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem
Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für
Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.
Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der
Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind
ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen
Vertreter weiterzugeben.
Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb
Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür
verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden,
die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung
verfügen.
Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere
Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der
Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere
den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der
Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519,
TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf.
aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im
Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.
(2) Rechtlicher Rahmen
Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-,
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521
Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten
Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden
herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.
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• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
• TRGS 521: Faserstäube.
• TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
• Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in
Gebäuden (Asbest-Richtlinie).
• BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen.
• TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte.
• Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl.
I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Handlungsanweisungen
Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten:
• Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien
Nov. 2007
• Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007
• Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007
• Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern
(KMF) Apr.2002
• Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den
Betonaußenwandplatten Jan.2005
• Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009
(4) Umgang mit Feinstäuben
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein
stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen
entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die
Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen
Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung
des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.
Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub
freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer
wirksamen Absaugung versehen sein.
Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von
Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung
ist zu beachten.
(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten
bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete
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Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen
Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das
für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:
Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung
von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber
mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die
Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten
Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.
(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden,
müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei
über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort
unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine
Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel
(Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite
495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz
für Mensch und Umwelt - Berlin.de.
18. Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle
(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen
arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R.
Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der
Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen
Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus
verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer
und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz,
Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.
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19. Abrechnung
(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne
Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen.
Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer
der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte
Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine
prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei
klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu
kennzeichnen.
(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige
Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht
in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML
Rechnung.
(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an
den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement
GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen
Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.
(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige
Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende
Angaben an info.erv@bim-berlin.de:
• Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“.
• Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer.
• Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an
uns senden möchten.
Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit
einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten
Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich
für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung
per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der
jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.
Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:
| Auftraggeber | E-Mail-Adresse für Rechnungslegung |
|---|---|
| Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbH | rechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de |
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| BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | rechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de |
|---|---|
| Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de |
| Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH | rechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de |
| BBF Berliner Bodenfonds GmbH | rechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de |
20. Datenschutz
Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum
Datenschutz verpflichtet zu haben.
21. Schlussbestimmungen
(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag
ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen
bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies
keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern
abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder
rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass
die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder
rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von
Vertragslücken.
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Maßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
Teilnahmeantrag/ Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten
Angebot für: Schadstofffreimachung
B15108-80032000-001-394-02
Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder
der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von
Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b
Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A
Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme
ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.
Ich erkläre/Wir erklären,
- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht
eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse
abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben
- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen,
Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen
- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen
Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt,
die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt
- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder
gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder
gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder
gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender
Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme auszuschließen hat.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter
Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.
Version 24.11.2022 Seite 1 von 2
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In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die
Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB
eingeräumt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben
kann.
Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/
Bewerber:
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Maßnahme: B ee s k o wdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
H e rr ic h tung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten
Angebot für:
Schadstofffreimachung
B 15 1 0 8 -80032000-001-394-02
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und
bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die
folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu
zahlen:
1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem
Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag
oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder
einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der
Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze)
nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das
entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage
zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der
beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart
(Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten
Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),
1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von
14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto
zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich:
Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von
75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten
Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).
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1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2
und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste
Regelung maßgeblich.
1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu
verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung
nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte
Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der
Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116,
117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die
Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die
Leistung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag
a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000
Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder
b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder
Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) hat.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.
über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu
erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers
gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese
dem Auftragnehmer zugerechnet.
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Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und
Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
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Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:
Abbruch- und Abwrackgewerbe – Tarifentgelte ab 1. April 2014
Version 15.07.2026 Seite 4 von 4
[Seite 97]
Maßnahme: B ee s k o wdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
H e rr ic h tung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten
Angebot für:
Schadstofffreimachung
B 15 1 0 8 -80032000-001-394-02
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C)
über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil C der
Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B),
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B),
zur Frauenförderung (BVB - Teil B),
zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und
über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe-
dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei-
her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai-
gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende
Vereinbarung zu treffen.
II. Kontrolle und Sanktionen
1. Kontrolle
1.1 Umfang der Kontrolle
Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol-
gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli-
chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon-
trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein-
schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach
dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset-
zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,
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[Seite 98]
§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be-
treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest-
stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).
1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im
Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum
Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);
1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge-
setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver-
einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer
1.1.3);
1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe-
schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor-
mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern-
arbeitsnorm (Teil B));
1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));
1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh-
rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil
B)).
1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer
und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent-
lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B)
bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta-
rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau-
enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich
der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;
Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf
Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die-
ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).
1.2 Durchführung der Kontrolle
1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent-
rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter
II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli-
chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten-
den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der
Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit
der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück-
sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
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[Seite 99]
1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei
der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig
vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten
vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf-
tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen
mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes-
sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er-
forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag-
nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit-
stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle
auf Einhaltung
1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes
aus:
• Arbeitsverträgen,
• Entgeltnachweisen,
• Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter-
lagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe,
• den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei-
hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer-
kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen,
• ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;
1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der
„Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität),
• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis-
tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
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• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer-
scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions-
mengen;
1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför-
derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
nachweisbar hervorgeht,
• Arbeitsverträgen,
• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen,
• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen,
• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi-
schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla-
gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach
Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge-
heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken
verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der
öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die
Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver-
leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung
in der Unterauftragnehmerkette
1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den
Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit-
stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass
die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten-
schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge-
nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken
der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit
von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf-
tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-
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[Seite 101]
terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent-
ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf.
durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen
Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-
kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un-
terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba-
rung zu treffen.
2. Sanktionen
2.1 Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer
für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7
benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver-
hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an
Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi-
gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen in Betracht.
2.2 Vertragsstrafe
2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann-
ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge-
führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1
Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz-
steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be-
sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil
B) nach Nummer 2.1.
2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,
2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten
nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts
gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein-
verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege-
ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.).
Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
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2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich
im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags-
ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum
Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be-
schäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver-
einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be-
schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil
B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf-
zeit;
2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis
ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor-
mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung
der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung
vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe-
rung;
2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung
zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver-
langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt
oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf-
zeit;
2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen
über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan-
forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar-
ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den
Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge-
führt wurden;
2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver-
pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar-
beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un-
terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun-
denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun-
denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur
Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen;
BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus-
führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;
Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-
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[Seite 103]
barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-
kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf-
tragnehmerkette);
2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol-
len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun-
gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla-
gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg-
loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des
Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.
2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver-
pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh-
mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag-
nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so
ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der
an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über-
schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine
auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an-
gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen
auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der
Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3 Kündigung; Rücktritt
2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten
Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden
Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-
spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4 Minderung; Schadensersatz
2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten
Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver-
trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver-
langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur
Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung
von Benachteiligungen (Teil B)).
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[Seite 104]
2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-
spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon-
trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des
Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften
gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-
schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
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Maßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
Teilnahmeantrag/
Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten
Angebot für:
Schadstofffreimachung
B15108-80032000-001-394-02
SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter
1. Allgemeine Angaben
Firmenname:
Vor- und Nachname des Inhabers:
(nur bei Einzelunternehmen)
Anschrift:
E-Mail:
Rechtsform:
Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte
Hauptsitz (Anschrift):
Niederlassung (Anschrift):
Betriebsstätte (Anschrift):
Kaufmännische Daten
Zuständiges Finanzamt:
Steuernummer:
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):
Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):
Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
Version 09.07.2026 Seite 1 von 3
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2. Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung
(VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt
für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)
3. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber
gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des
Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu
demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die
Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.
Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:
| Inländisches Register | Ausländisches Register |
|---|---|
| Registergericht (sofern zutreffend): | registerführende Stelle (sofern zutreffend): |
| Register-Nr. (sofern zutreffend): | Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend): |
4. Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis
Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
5. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im
PQ-Verzeichnis nachweisen können.
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| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: |
Version 09.07.2026 Seite 3 von 3
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B15108-80032000-001-394-02
Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
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170405 Metalle, Eisen und Stahl V
[Seite 109]
B15108-80032000-001-394-02
Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
160505 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen), hier: Feuerlöscher
[Seite 110]
Bautagesbericht
Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________
Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________
Auftraggeber: Auftragnehmer:
Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________
Name: _________________________________________ Name: _________________________________________
Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________
E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________
Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________
Wetter:
Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________
Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________
(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)
Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:
Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________
davon Hilfskräfte:_________________________
Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit
☐ ☐
☐ ☐
☐ ☐
Art und Umfang der geleisteten Arbeiten
Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt
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[Seite 111]
Bautagesbericht
Eingesetzte Großgeräte
Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel
Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)
Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer
Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe
Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)
Sonstige besondere Vorkommnisse
Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 112]
Bautagesbericht
Notizen:
Unterschrift: ___________________________________________________
(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________
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[Seite 113]
Maßnahme: B e e s k o wdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
H er ri c h tung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten
Angebot für:
Schadstofffreimachung
B 1 5 1 0 8 -80032000-001-394-02
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil B)
zur Frauenförderung
Der oder die Auftragnehmende verpflichtet sich, wenn der Auftragswert mehr als 500.000 Euro/netto
beträgt,
• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
• sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der
Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen
gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung
dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in wird der oder dem Auftragnehmenden
zugerechnet.
• abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder
mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und
Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB –
Teil C.
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[Seite 114]
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung
Hinweis: Die Erklärung ist auszufüllen. Bei Vergaben mit einem Auftragswert von mehr als
500.000,00 Euro (netto) wird sie Bestandteil des Vertrags.
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen -
A Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der
zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
☐
Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)
☐
B Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I. Beschäftigungszahl1
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
| - über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6) | ☐ |
|---|---|
| - über 250 bis 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
| - über 20 bis 250 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
| - über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | ☐ |
1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu
berücksichtigen.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 4
[Seite 115]
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende
Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
| 1. | Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans | ☐ |
|---|---|---|
| 2. | verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen | ☐ |
| 3. | Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen | ☐ |
| 4. | Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen | ☐ |
| 5. | Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil | ☐ |
| 6. | Einsetzung einer Frauenbeauftragten | ☐ |
| 7. | Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente | ☐ |
| 8. | Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind | ☐ |
| 9. | Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen | ☐ |
| 10. | spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen | ☐ |
| 11. | Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | ☐ |
| 12. | Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | ☐ |
| 13. | bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme | ☐ |
| 14. | Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit | ☐ |
| 15. | Angebot alternierender Telearbeit | ☐ |
| 16. | Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen | ☐ |
| 17. | Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit | ☐ |
| 18. | Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung | ☐ |
| 19. | Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen | ☐ |
| 20. | Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze | ☐ |
| 21. | Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen | ☐ |
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III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:
1. Der oder die Auftragnehmende hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2. Sofern sich der oder die Auftragnehmende zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers oder
einer Unterauftragnehmerin bedient, hat er sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmer/-innen sich
nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. § 2 FFV und zur Einhaltung der
Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch
die Nachunternehmer/-innen wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
3. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der oder die Auftragnehmende die Einhaltung der
übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form
nachzuweisen.
IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen
nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
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[Seite 117]
Maßnahme: B ee s k o wdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
H e rr ic h tung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten
Angebot für:
Schadstofffreimachung
B 15 1 0 8 -80032000-001-394-02
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
zur Verhinderung von Benachteiligungen
(Teil B)
1. Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
1.1 die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteiligungsver-
bote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beachten,
1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit
gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu
verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung
nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftrag-
nehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der
Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109,
116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Ver-
tragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung
erfüllen zu können,
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[Seite 118]
2.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert
von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert
von 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.
über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbrin-
gen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers
gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese
dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sankti-
onsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 119]
Maßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten
Angebot für:
Schadstofffreimachung
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teil B)
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern in der Leistungsbeschreibung Anforderungen an
die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen vorgegeben werden, diese zu erfüllen und seinen
in der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommen
Verpflichtungen bezüglich der Nachweiserbringung nachzukommen.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und
Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB – Teil C.
Version 05.12.2023 Seite 1 von 1
[Seite 120]
Maßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
Angebot für: Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung
B15108-80032000-001-394-02
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bezeichnung:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass
- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-
gemeinschaft gebildet wird,
- nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem
zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem
Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.
- der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
2. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Version 30.07.2024 Seite 1 von 3
[Seite 121]
3. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
4. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
5. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Ende der Aufzählung
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des
Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,
- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
- der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für
den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu
leisten,
Version 30.07.2024 Seite 2 von 3
[Seite 122]
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
(Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
1Hinweis:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Version 30.07.2024 Seite 3 von 3
[Seite 123]
Nachunternehmer:
Teilnahmeantrag/
Angebot des
Bewerbers/Bieters:
Angebot für: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin
Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle
B15108-80032000-001-394-02
Maßnahme: Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten
Schadstofffreimachung
Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen
Selbstauskunft der Nachunternehmer
I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer
Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g.
Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.
Beschreibung der (Teil-) Leistungen/Gewerk:
II. Angaben zur Eignung
1. Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis
Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser
vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.
Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 und III sind nur auszufüllen, wenn keine
Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.
Version 21.03.2024 Seite 1 von 5
[Seite 124]
2. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | Ich bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet. |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | ja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet. |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer: |
III. Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Nachunternehmer zum
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für die Vergabe von Bauleistungen im
Oberschwellenbereich gemäß §§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU
Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im
Oberschwellenbereich Kapazitäten nicht präqualifizierter Nachunternehmer in Anspruch, sind
auch die Nachunternehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe
zu prüfen (§§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU). Zu diesem Zweck reicht der jeweilige
Nachunternehmer die untenstehende Eigenerklärung ein. Darüber hinaus kann der
Auftraggeber den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner
Nachunternehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere
durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.
1. Ich/Wir erkläre(n), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 1 bis 4 EU
VOB/A vorliegen:
- Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 6e Abs. 3 EU
VOB/A zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten
rechtskräftig verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine
Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des
Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
Version 21.03.2024 Seite 2 von 5
[Seite 125]
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine
Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften
anderer Staaten gleich.
- Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.
2. Weiter erkläre(n) ich/wir, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 6 EU
VOB/A vorliegen:
a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares
Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse
abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine
Tätigkeit nicht eingestellt,
c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist
entsprechend anzuwenden,
Version 21.03.2024 Seite 3 von 5
[Seite 126]
d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die
es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder
zu verfälschen,
e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen,
g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz
oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der
Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte.
Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
3. Ich/Wir erkläre (n) weiter, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2
GWB vorliegen. Ich bin/ wir sind:
a) in den letzten 3 Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),
- gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
- gem. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
- gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden.
b) nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
oder gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG)
mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.
c) nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22
Absatz 2 LkSG belegt worden.
4. Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Nachunternehmer:
Version 21.03.2024 Seite 4 von 5
[Seite 127]
IV. Abschließende Erklärung
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Nichterfüllung einer
einschlägigen Eignungsanforderung durch den Nachunternehmer oder bei Vorliegen
zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Nachunternehmers verlangt. Bei Vorliegen
fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Fristsetzung verlangen,
dass der Nachunternehmer ersetzt wird.
Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:
_____________________________________________
(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw.
Firma bei juristischen Personen in Textform)
Version 21.03.2024 Seite 5 von 5
[Seite 128]
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß
Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Verantwortlichen:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Keibelstraße 36, 10178 Berlin
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutz nord GmbH
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des
Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der
erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH
eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.
3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner
Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO
i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG).
4. Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6
WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim
Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der
EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen
weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des
Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über
Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der
gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere
Version 14.03.2024 1
[Seite 129]
Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten
Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.
Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen
Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das
bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber
und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und
die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.
Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers,
Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen
gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.
Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform.
Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter gegangen ist.
Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter
unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben
oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung
oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform
nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des
erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen
nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer
Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des
Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.
Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde,
veröffentlicht.
Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die
ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur
Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem
zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren
(Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden
personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
Version 14.03.2024 2
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