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Vergabeunterlagen vom 25.09.2026 (PDF)

Demontage, Schadstofffreimachung und Rückbau an Haus 7

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 11:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 1 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Bauvorhaben: Gewerbeobjekt Beeskowdamm 3-11 Bauvorhaben: Gewerbeobjekt Beeskowdamm 3-11

Bauort: Beeskowdamm 3-11

14167 Berlin

Bauherr: Land Berlin - Sondervermögen für

Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendge

Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA)

vertreten durch die BIM

Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36 in 10178 Berlin

Objektbeschreibung

Die Liegenschaft Beeskowdamm 3-11 befindet sich am

südwestlichen Stadtrand Berlins im Bezirk

Steglitz-Zehlendorf im Ortsteil Lichterfelde entlang

des Teltow-Kanals an der Grenze zu Teltow. Es ist

Bestandteil des ca. 72 ha großen historisch gewachsenen

Industrie- und Gewerbestandortes Zehlendorfer

Stichkanal.

Die Gebäude auf der Liegenschaft wurden im Zeitraum ca.

1960 bis 1988 von der Krone AG errichtet und teilweise

in den 90 er Jahren umgebaut / modernisiert. Die Nutzung

der Liegenschaft als Produktions- und Bürostandort mit

ca. 63.500 m² BGF/ 58.600 m² NGF wurde durch den

bisherigen Gewerbemieter zum 31.01.2015 aufgegeben.

Die gesamte Liegenschaft des bestehenden Industriestandorts besteht aus vier Gebäuden:

  • Haus 4 (Parkhaus)

  • Haus 6

  • Haus 7

  • Haus 8

Die im LV beschriebene Maßnahme umfasst Bauleistungen

in folgenden Gebäuden:

Haus 7 (Bürogebäude, Baujahr bis ca. 1970)

Das Gebäude wurde bauzeitlich erstellt mit Keller- und Erdgeschoss, mit 4 Obergeschossen. Bis 1990 wurde im Zuge von Sanierungsmaßnahmen ein weiteres Geschoss als Staffelgeschoss aufgesetzt.

Aufgabenbeschreibung

Der Bauherr plant, den gegenwärtig zum großen Teil leerstehenden Industriestandort zukünftig wieder einer intensiven, gewerblichen Nutzung zuzuführen.

Thema des Leistungsverzeichnisses ist eine teils energetische Ertüchtigung der mit bauzeitlichem WDVS versehenen Fassadenfläche und eine teils rein malermäßige Überarbeitung von Bestandsfassaden. Darüber hinaus ist das Bestands-WDVS auf den massiven Brüstungen des 5.OG innenseitig im Zuge der anstehenden Dacharbeiten zu erneuern.

Im Einzelnen vgl. Hinweistext "Hinweis zu den Arbeiten an den Fassaden".

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 2 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Im Einzelnen vgl. Hinweistext "Hinweis zu den Arbeiten an den Fassaden".

Besonderheiten und Rücksichtnahmen

Der Mieter TDK unterhält in den Häusern 6 und 7

Produktionsanlagen, die im 24/7-Betrieb arbeiten. Die

Produktionsprozesse sind äußerst sensibel gegenüber

Unterbrechungen der Stromversorgung.

Alle erforderlichen Abschaltungen sind mind. 14 Kalendertage vorab mit der

BIM und der Fa. TDK abzustimmen.

Die Arbeiten sind so zu organisieren, dass die Abschaltdauer eine Stunde

nicht überschreitet. Staubentwicklung ausserhalb der Arbeitsbereiche

und Erschütterungen sind weitestgehend zu vermeiden.

Das Betreten von in Nutzung befindlichen Bereichen ist

nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Nutzer (TDK,

WISAG) möglich. Die Ansprechpartner werden vom AG

benannt.

Allgemeine Vorbemerkungen

Der AN benennt einen hinsichtlich Aufgabenstellung und

Bauablauf aussagefähigen Vertreter, der stets

kurzfristig erreichbar ist.

Der Auftragnehmer oder sein Vertreter haben an

Baubesprechungen, zu denen der Bauherr oder die

Bauleitung einlädt, teilzunehmen. Von der örtlichen

Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein

Protokoll gefertigt, welches 3 Tage später dem

Auftragnehmer vorliegt.

Die Abrechnung der Leistungen des AN erfolgt nach

Massen und Einheitspreisen. Sollten sich Abweichungen

von Massen zum Leistungsverzeichnis ergeben, hat der

Auftragnehmer diese der örtlichen Bauleitung so

rechtzeitig mitzuteilen, dass noch eine Überprüfung

erfolgen kann. Ergeben sich bei den Ausführungen

nichtvorhersehbare Massenmehrungen, so ist die

Bauleitung hiervon unverzüglich zu unterrichten. Erst

nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf

mit der Bauausführung begonnen werden.

Alle Rechnungen, auch Zwischenrechnungen, sind mit

einem prüffähigen Aufmaß zu belegen. Pauschale

Abschlagszahlungen werden von der Bauleitung nicht

anerkannt. Rechnungen und Aufmaße sind kumuliert

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 3 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR anerkannt. Rechnungen und Aufmaße sind kumuliert

einzureichen

Baustellenunterkünfte, Baustellentoilette

Dem AN können keine Mannschaftsunterkünfte und/oder

Lagerflächen für Werkzeug und Material zur Verfügung

gestellt werden. Die Nutzung der Sanitäreinrichtungen

in den Gebäuden ist den Mitarbeiten des AN untersagt.

Mannschafts- bzw. Materialcontainer sowie eine

Baustellentoilette können auf den von der Bauleitung

zugewiesenen Flächen aufgestellt werden.

Sanitärcontainer mit Duschen werden bauseits zur Verfügung gestellt.

Die Kosten für deren Vorhaltung sowie alle zur

Aufstellung erforderlichen Nebenleistungen sind in die

Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht

gesondert vergütet. Allgemeine technische Vorbemerkungen

  1. Normen und Regeln

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B.

nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

  1. Anforderungen

Neben den relevanten DIN-Vorschriften werden nachfolgend und im beigefügten Leistungsverzeichnis nähere Spezifikationen und

Anforderungen vorgegeben. Im Einzelfall können hierbei höhere

Anforderungen und strengere Vorschriften als in der betreffenden

DIN-Norm abverlangt werden.

2.1 Allgemein

Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte-

und Maßbestimmungen entsprechen.

Stoffe und Bauteile, die nach behördlichen Vorschriften einer Zulassung

bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein und den Zulassungsbestimmungen

entsprechen.

Stoffe und Bauteile, für die weder DIN-Normen bestehen, noch eine

amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit Zustimmung des

Auftraggebers verarbeitet werden.

Stoffe und Bauteile sind unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen zu

verarbeiten.

Zusätzliche Maßnahmen und Baustoffe, die durch Herstellervorschriften

für Bauteile und Baustoffe notwendig sind bzw. werden, sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis

nicht ausdrücklich erwähnt sind.

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 4 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR nicht ausdrücklich erwähnt sind.

Alle erforderlichen Güte- und Qualitätsnachweise sind vom Auftragnehmer

zu erbringen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert und in

prüffähiger Form vorzulegen.

  1. Zeichnungen

Dem Leistungsverzeichnis sind zur Angebotsausarbeitung Lagepläne

beigefügt (siehe Planliste). Die vorliegende Planung gibt die

formalen und technischen Lösungen als Grundkonzeption vor. Diese

Grundkonzeption ist die verbindliche Angebotsgrundlage und definiert das

qualitative Mindestmaß, welches keinesfalls unterschritten werden darf.

Die dazugehörige Regeldetailplanung mit der Darstellung der

grundsätzlichen und häufig wiederkehrenden Detailpunkte stellt keine

vollständige und werkstattmäßige Ausarbeitung dar, sondern definiert das

zu erreichende Ziel prinzipiell im Hinblick auf Funktion,

Mindestqualität und Gestaltung in Verbindung mit der Planung.

Sämtliche anderen Punkte sind vom AN sinngemäß auszuführen, dies

bedeutet, dass der AN die Elementstöße, Verbindungen,

toleranzaufnehmende Stellen und dergleichen dem Handwerk und den

geltenden Vorschriften entsprechend eigenverantwortlich auszubilden hat.

Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den

Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Planers tragen. Durch

Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom

Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht

freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.

3.1 Ausführungsplanung, Details

Die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und

Ausführungszeichnungen werden dem Auftragnehmer ausschließlich in

digitaler Form (PDF) übergeben. Sämtliche Druck- und

Vervielfältigungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer hat die Ausführungsunterlagen rechtzeitig vor Beginn

seiner Arbeiten zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich dem

Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung zu melden.

3.2 Werksplanung, Details

Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Werksplanungen, Details und

Berechnungen sind dem Auftraggeber in 1-facher Ausfertigung in digitaler Form - PDF, DWG - zu

übergeben.

  1. Montagehilfen, Arbeitsschutz

In nicht absturzgesicherten Bereichen ist das Anlegen einer persönlichen

Schutzausrüstung erforderlich.

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 5 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Schutzausrüstung erforderlich.

Die vom AN zu erbringenden Sicherungsmaßnahmen liegen im

Verantwortungsbereich des AN und sind eigenverantwortlich mit der Bauüberwachung abzustimmen.

4.1 Schutzmaßnahmen

Das Anbringen, Unterhalten und spätere Abbauen aller den Forderungen der

Bauberufsgenossenschaft, des Landesamtes für Arbeitsschutz und sonstiger

Behörden entsprechenden erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen,

Absperrungen usw. während der gesamten Bauzeit bzw. bis zum Zeitpunkt

der Beseitigung der Gefahrenstelle hat der Auftragnehmer

sicherzustellen. Die Verantwortung für die Koordination trägt der

Auftragnehmer.

Alle im Einzelfall notwendigen Schutzmaßnahmen, die für eine

Weiterarbeit bei kühler Witterung sowie bei Feuchtigkeit und Nässe

erforderlich sind und eine mögliche bleibende Beeinträchtigung der

Güteeigenschaften der eingebauten Baustoffe ausschließen, sind, soweit

sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen, zu erbringen. Nasse und

gefrorene Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die notwendigen Maßnahmen

rechtzeitig ausgeführt werden. Die Verantwortung für die Koordination

trägt der Auftragnehmer. Es ist dem Auftragnehmer dabei freigestellt, in

welcher Form die notwendigen Maßnahmen von ihm vorgenommen werden.

  1. Sonstige Angaben

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung

seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender

Vorarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt

neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.

  1. Tagesberichte, Stundenlohnarbeiten

Von allen Auftragnehmern sind Tagesberichte zu führen. Diese

Tagesberichte müssen insbesondere enthalten:

  • Datum

  • Arbeitszeit

  • Temperaturen

  • Anzahl der Mitarbeiter, sowie Vor und Nachname der Mitarbeiter (unterteilt nach Qualifikationen)

  • ausgeführte Arbeiten

  • Geräte

  • besondere Vorkommnisse und Anordnungen

Diese Tagesberichte sind täglich zu führen und bei der Bauleitung im

Bauleitungsbüro mindestens einmal pro Woche abzugeben.

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 6 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Bauleitungsbüro mindestens einmal pro Woche abzugeben.

Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer Aufforderung durch den

Auftraggeber ausgeführt werden. Stundenlohnarbeiten werden nur

anerkannt, wenn sie auf den dafür vorgesehenen Tagelohnzetteln am

darauffolgenden Tag nach Ausführung der Arbeiten vorliegen. Auf den

Tagelohnzetteln sind die geleisteten Arbeiten genauestens zu beschreiben.

Es werden nur die Stundensätze anerkannt, die von den für diese Arbeiten

typischen Berufsgruppen ausgeführt werden.

Für die Bautagesberichte kann auch die Vorlage der BIM genutzt werden.

  1. Dokumentation

Für sämtliche gelieferten Materialien, notwendige Baustelleneinrichtungszubehöhr und BE Fahrzeuge, Bau- und Einbauteile sind der örtlichen Bauleitung unaufgefordert die entsprechenden Gewährsleistungsbescheinigungen, Zulassungsbescheide etc. vorzulegen.

Die Übergabe durch den AN hat spätestens 4 Wochen vor der Abnahme zu erfolgen.

Nach Beendigung der Arbeiten und vor der Abnahme ist die ausgeführte Konstruktion als Revisions- und Bestandsunterlage zu dokumentieren.

Dem Bauherrn sind alle Unterlagen zum Betrieb und Instandhaltung 1-fach digital in DWG, PLT und

PDF-Format zu übergeben. Allgemeine Vorbemerkungen Entsorgung Allgemeine Vorbemerkungen Entsorgung

Entsorgung und Verwertung

Gefährliche Abfälle

Der AG ist für alle gefährlichen Abfälle Abfallerzeuger und der AN Beauftragter. Bereitstellungs-, Transport- und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Der AG beauftragt einen Dritten als Verfahrensbevollmächtigten gemäß KrWG und Nachweisverordnung. Mit der Einführung des elektronischen Nachweises ab dem 01.04.2010 für die Beseitigung gefährlicher Abfälle ist die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge der Unterschriften auf den Transportpapieren zwingend einzuhalten.

Elektronisches Nachweisverfahren

Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle werden dem Verfahrensbevollmächtigten die zugelassenen und vom AN kalkulierten Entsorgungsfachbetriebe (EFB) mit behördlicher Nummer schriftlich mitgeteilt. Eine Sammelentsorgung ist nur bei einer Gesamtmenge je Abfallart von < 2,0 t möglich und wird rechtzeitig mit dem Verfahrensbevollmächtigten des AG abgestimmt.

HINWEIS: ohne Angabe der EFB können keine Entsorgungsnachweise vom AG erstellt werden. Für die entsprechenden Entsorgungsverträge mit dem EFB ist der AN selber verantwortlich. Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des AN.

Dem Verfahrensbevollmächtigten werden die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner, Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitgeteilt.

Begleitscheine dürfen ausschließlich nur vom Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden.

Bei einer Sammelentsorgung müssen die Übernahmescheine durch den Verfahrensbevollmächtigten elektronisch signiert werden.

Begleitscheine werden vor allen anderen elektronischen Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten elektronisch zu signiert. Quittungsbelege sind nicht gestattet. Der Übergabetermin auf der Anfallstelle wird von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer koordiniert.

Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten, wenn nichts anderes erwähnt wird.

Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung, aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer Deponierung/ Verwertung (Annahmegebühr) des Abfalls auf der Deponie/ Verwertungsbetriebes. Wartezeiten auf den Deponien werden nicht gesondert vergütet.

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 7 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge DeponieauflEinheit agen/ Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer DeponEinheitspreis inGesamtpreis in ng EUR
ierung/ Ve EURrwertu

Nr.) (Annahmegebühr) des Abfalls auf der Deponie/ Verwertungsbetriebes. WaErUtRezeiten auf denE UDReponien werden nicht gesondert vergütet.

Wenn in den Positionen nicht ausdrücklich beschrieben gilt:

Boden-, Bau- und Abbruchabfälle werden ab dem 01.08.2023 gemäß der Ersatzbaustoffverordnung, Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung selektiv nach Abfallchargen und Abfallschlüsselnummern abgebrochen, sortiert und nach Abfallfraktionen zur Analyse in Haufwerken bis max. 500 m³, Containern oder Gebinden zur Entsorgung bereitgestellt. Die Haufwerke werden mittels Folien abgedeckt, der Boden unter den Haufwerken geschützt.

Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung ab dem 01.08.2023 werden die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe nach Ersatzbaustoffverordnung eingehalten. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind Recycling- Baustoffe aus Boden-, Bau- und Abbruchabfällen.

Bei Verdacht auf Kontamination der Bauteile wird die Bauleitung direkt informiert zwecks zeitnaher Beprobung.

Nicht gefährliche Abfälle

Der AN ist für den vorschriftsmäßigen Transport und die vorschriftsmäßige Entsorgung der Abfälle verantwortlich. Transport und Entsorgung finden ab dem 01.08.2023 gemäß Mantelverordnung MantelV statt. Kopien der Wiegescheine werden spätestens mit der Schlußrechnung beim Auftraggeber vorgelegt. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung gemäß gewählter Deponie, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungs-/ Behandlungsauflagen.

Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten.

Kennzeichnung / Allgemeines

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Recycling und Verwertung anfallender mineralischer Baumassen bis einschließlich =Z2 nach TR LAGA und ab dem 01.08.2023 der Materialklassen bis RC3 und BM0/0*-F3/ BG-F3 nach ErsatzbaustoffV und nicht gefährlicher Abfälle ist in den Pauschalpositionen einkalkuliert. Die Anforderungen und Annahmebedingungen der vom AN gewählten Deponie sind in den Einheitspreisen enthalten. Wenn Stoffe nicht wieder einbaubar sind, wird vom AN ein Nichtverwertungsnachweis vorgelegt. Zugang / Lager / BE / Transport- und Laufwege Die Baustelleinrichtung ist für die Dauer der

Ausführung der hier beschriebenen Arbeiten, inkl.

anschließend notwendiger Restarbeiten zu kalkulieren

und vorzuhalten.

Die Baustelleneinrichtung umfasst alle erforderlichen

Maschinen, Container, Einrichtungen, Absperrungen etc.,

die für die gesamte Bauzeit erforderlich sind. Auf

dem Grundstück verlaufen in Betrieb befindliche

Versorgungsleitungen. Diese sind vor Beschädigungen zu

schützen. Auf bzw. am Gelände sind Wasser-, Strom- und

Abwasseranschlüsse vorhanden. Die Anschlüsse werden von

der technischen Grundstücksverwaltung bzw. von der

Objektüberwachung (OÜ) aufgezeigt bzw. zugewiesen.

Dem AN obliegt die Verkehrssicherungspflicht in den

Gebäuden und den Baubereichen inkl. erforderlicher

Absturzsicherungen, Abdeckungen, Umwehrungen,

Beleuchtung der Verkehrswege, Beschilderungen etc.,

sowohl in öffentlichen Bereichen wie innerhalb der

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 8 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR sowohl in öffentlichen Bereichen wie innerhalb der

Liegenschaft.

Die für die Gehwegüberfahrten und eventuell

erforderliche Nutzung des Straßenraumes (Parkverbote)

erforderlichen Genehmigungen sind durch den AN

einzuholen. Die Gebühren sind in die BE-Position

einzukalkulieren.

Die Einrichtung der Baustelle für die Arbeiten

muss so eingerichtet sein, dass eine Notdurchfahrt

(z.B. für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge) verbleibt

und durch den AN gewährleistet wird.

Die Verantwortung für die Baustellenlogistik liegt beim

AN in Abstimmung mit dem Nutzer und den weiteren

Gewerken. Die Logistik ist des weiteren in den

wöchentlichen Bauberatungen sowie auch kurfistig

dazwischen eigenververantwortlich mit allen am Bau

Beteiligten durch den AN abzustimmen und schriftlich

anzuzeigen bzw. mitzuteilen.

Die als BE-Fläche zur Nutzung stehende zugewiesene

Parkplatzfläche ist befestigt.

Ein- und Ausgänge von Gebäude 4, 6, 7 (Mieter TDK

sowie die Feuerwehrdurchfahrtsflächen und Feuerwehr-

wendeflächen sind zu beachten, zu schützen und freizuhalten.

Es sind für erschütterungsfreie Arbeiten im Umfeld von

Gebäude 6 und 7 geeignete Geräte

(wie z.B. gummibereifte Bagger, handgeführte

Abbruchgeräte, etc.) einzusetzen. Die hierfür erforderlichen

Geräte und der Aufwand sind vom AN einzukalkulieren.

Ein mehrmaliges Umsetzen von Geräten,

Maschinen, Haufwerken und Container des AN, der sich

durch beengte Platzverhältnisse bzw. die zaunbedingte

Aufteilung ergibt, ist in die Leistungspositionen mit

einzukalkulieren.

Transport- und Laufwege außerhalb von Gebäude Haus 7:

Die Baustelleneinrichtung ist platziert vor der Langseite der Fassade des Bauteils Ost.

Die Laufwege betragen bis zur süd-westlichen Gebäudeecke des Bauteils West bis zu ca. 140m.

Die Laufwege zu den Bauaufzügen und den Gerüsttreppen-

türmen differieren entsprechend der Standortwahl.

Die Rüstung und die Bauaufzüge werden bauseits zur

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 9 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Die Rüstung und die Bauaufzüge werden bauseits zur

Verfügung gestellt. Zuzüglich können auch Baulasten- und

Personenaufzüge, vom AN genutzt werden.

Die Transportwege sind in sämtliche Positionen, wenn

nichts anderes beschrieben ist, in die Einheitspreise

einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zutrittsregelungen Auf der Liegenschaft befinden sich insgesamt 4 Gebäude,

die zum Teil derzeit an die Firma TDK vermietet werden.

Eine sichere Zufahrt zu den Gebäuden ist zu

jeder Zeit der Baumaßnahme durch den AN zu gewährleisten.

Aufgrund der Sicherheitsrichtlinien sowie Anforderungen

aus den Produktionsstätten sind alle Zugänge über

Pförtner, Drehkreuze und Schrankenanlagen gesichert.

Zugang zur Liegenschaft wird über eine Anmeldung und

Zugangsberechtigung im Gebäude 7 durch den Pförtner

gewährt.

Die Baustellenzufahrt muss immer verschlossen gehalten

werden und ist durch einen Einweiser in ständiger

Anwesenheit während der Bauzeit zu sichern.

Kein Zugang für betriebsfremde oder unagemeldete

Personen.

In und um die Mietflächen von TDK dürfen keine Fotos

von Außen in die Produktionsbereiche, Mitarbeitern,

Teilen, Produktionsanlagen sowie von Anlagen und

Maschinen gemacht werden. Außerhalb der TDK-Mietflächen

liegen keine Einschränkungen vor.

Die Nutzung von Kameras und Mobiltelefonen für Fotos

sind nur nach Freigabe mit der AG-Bauleitung erlaubt.

Da der derzeitige Nutzer im 24h-Betrieb arbeitet sind

sämtliche lärmintensiven sowie staub- und

erschütterungserzeugenden Arbeiten mindestens 2 Wochen

vorher der AG-Bauleitung anzuzeigen. Ebenfalls sind

kurzfristige Sperrungen 2 Wochen vorher anzumelden.

Eine Zufahrt über die Wupperstraße ist nur in Absprache

und Freigabe durch die Bauleitung des AG gestattet.

Diese Zufahrt ist dem reibungslosen Ablauf des Nutzers

TDK vorbehalten.

Zugänge bzw. bestimmte Arbeiten können einer zeitlichen

Begrenzung unterliegen. Eine kurzfristige Absprache ist

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 10 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Begrenzung unterliegen. Eine kurzfristige Absprache ist

in Notfällen mit der AG-Bauleitung erforderlich.

Für die Baumaßnahmen sollen vorrangig die Lieferantenzufahrt am Beeskowdamm, neben der Parkhauseinfahrt (Gebäude 4)

genutzt werden.

Aufgrund der sensiblen Nutzung von Gebäude 6 ist zwingend im

unmittelbaren Umfeld ein emissionsfreies Arbeiten erforderlich.

Insbesondere ist erschütterungsfrei und staubfrei zu arbeiten.

Die Gebäude 7 und 8 sind über die zentrale Liegenschaftszufahrt mit Pförtner und zwei Schrankenanlagen, westlich von Gebäude 7 zu erreichen. Vorbemerkungen - Hinweis zum genutzten Gebäude Hinweis zum genutzten Gebäude:

Es sei explizit darauf hingewiesen, dass sich das Gebäude in Nutzung befindet.

Auf diesen Sachverhalt ist während der Baumaßnahmen unbedingt Rücksicht zu nehmen, insbesondere hinsichtlich einer nicht über das notwendige Maß hinausgehenden Lärm- und Schmutzbelastung - vgl. auch Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm).

Die Nutzung der Treppenhäuser und Aufzüge für Material- und Personentransport ist untersagt. Alle daraus resultierenden Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 01 BE allgemein

01.01 Baustrom

Der AN gewährleistet die Baustroversorgung incl. Der AN gewährleistet die Baustroversorgung incl. Verbrauchserfassung sowie eine Baustellenbeleuchtung für den Zeitraum des Bauvorhabens. Angeschlossen an einen Anschlussverteilerschrank mit Zählerfeld werden ein Kranschrank sowie in jedem Treppenhaus ein Baustrom-Verteilerschrank mit einer durchgeschliffenen Steckdose platziert. Für die Baustromversorgung in den Etagen werden Baustromverteiler als Würfel eingesetzt.

Als Baustellenbeleuchtung werden LED-Stripes im Treppenauge jedes Treppenhauses provisorisch befestigt. 01.01.1 Anschlussverteilerschrank aufstellen Anschlussverteilerschrank für nachgeschaltete Baustromverteiler incl. Messeinrichtung

  • Anschlussleistung 69 kVA

  • Abgänge:

  • 1x CEE 63A 5p

  • 2x CEE 32A 5p

  • 2x CEE 16A 5p

  • 6x Schuko 16A/250V

anliefern, aufstellen, in Betrieb nehmen sowie nach Ende des Bauvorhabens abtransportieren

1,000 St 01.01.2 Anschlussverteilerschrank vorhalten Anschlussverteiler aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten

6,000 Mon. 01.01.3 Kranverteiler aufstellen Kranverteiler zur Energieverteilung auf die nachgeschalteten Baustromverteiler

  • Anschlussleistung 170 kVA, Steckdosenabgänge bis 125A und/oder Klemmenabgänge, Schutzisoliert bis einschließlich FI

  • Als besonderer Speisepunkt gemäß DIN VDE 0100 Teil 704 zum Anschluss von Baukränen (FI- Schutzschalter mit I∆n ≤ 0,5 A) oder Großverbraucher für den Tunnelbau (FI-Schutzschalter mit I∆n ≤ 0,03 A).

anliefern, aufstellen, in Betrieb nehmen sowie nach Ende des Bauvorhabens abtransportieren

[Seite 11]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 11 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR anliefern, aufstellen, in Betrieb nehmen sowie nach Ende des Bauvorhabens abtransportieren

1,000 St 01.01.4 Kranverteiler vorhalten Kranverteiler aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten

6,000 Mon. 01.01.5 Baustrom-Verteilerschrank aufstellen Baustromverteiler

  • Anschlussleistung 22 kVA

  • Abgänge:

  • 1x CEE 32A 5p ungesichert

  • 1x CEE 32A 5p

  • 2x CEE 16A 5p

  • 6x Schuko 16A/250V

  • Absicherung

  • 1x FI 40/0,03 A

  • 1x FI 40/0,03 A allstromsensitiv

  • 6x LS C 16A 1p

  • 2x LS C 16A 3p

  • 1x LS C 25A 3p

anliefern, aufstellen, in Betrieb nehmen sowie nach Ende des Bauvorhabens abtransportieren

4,000 St 01.01.6 Baustrom-Verteilerschrank vorhalten Baustromverteilerschränke aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten

6,000 Mon. 01.01.7 Baustromvereteiler (Würfel) aufstellen Baustromverteilen (Würfel)

Abgänge:

  • 2x CEE 16A 5p

  • 6x Schuko 16A/250V

Absicherung

  • 1x FI 40/0,03 A allstromsensitiv

  • 1x LS C 16A 3p

  • 3x LS C 16A 1p

anliefern, aufstellen, in Betrieb nehmen sowie nach Ende des Bauvorhabens abtransportieren incl. Durchführung aller erforderlichen Prüfungen

10,000 St 01.01.8 Baustromvereteiler (Würfel) vorhalten Baustromverteiler (Würfel) aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten

6,000 Mon. 01.01.9 Verbindungskabel 5pol. in Teillängen konfektionieren 600 m Gummischlauchleitung 5-pol. in Teillängen konfektionieren, anschließen und nach Ende des Bauvorhabens demontieren

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 12 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

1,000 Psch 01.01.10 Verbindungskabel 5pol. in Teillängen vorhalten Verbindungskabel aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten

6,000 Mon. 01.01.11 Verbindungskabel 3pol. in Teillängen konfektionieren 500 m Gummischlauchleitung 3-pol. in Teillängen konfektionieren, anschließen und nach Ende des Bauvorhabens demontieren

1,000 Psch 01.01.12 Verbindungskabel 3pol. in Teillängen vorhalten Vorhalten von 400m Gummischlauchleitung 3-pol. in Teillängen konfektioniert zum Anschluss der Stromverteiler an den Verteilerschrank für die Dauer des Bauvorhabens

6,000 Mon. 01.01.13 Umsetzung Baustrom-Verteilerschrank Freischaltung, Umsetzung und Wiederinbetriebnahme eines Baustrom-Verteilerschranks auf Anweisung der Bauleitung

4,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 13]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 13 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 01.02 Baustellenbeleuchtung

01.02.1 Beleuchtung für Treppenhäuser montieren LED Band 30m in Treppenauge zur gut sichtbaren Beleuchtung der Treppenräume montieren, anschießen und nach Ende des Bauvorhabens demontieren

4,000 St 01.02.2 Beleuchtung für Treppenhäuser vorhalten LED-Streifen aus vorgenannter Position für die Dauer des Bauvorhabens incl. aller erforderlichen Prüfungen vorhalten

6,000 Mon.

Gesamtbetrag:

[Seite 14]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 14 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 01.03 Schutzeinrichtungen

01.03.1 Fußboden Treppenhäuser schützen Treppenanlage gegen Beschädigungen schützen,

mit dicht gestoßenen Holzwerkstoffplatten und Abdeckmaterial (Pappe, Folie) während der Bauzeit schützen,

Platten sind entsprechend der Stufengröße zu formatieren,

Aufbau ist gegen Abrutschen sichern,

einrichten, für die Zeit der Baumaßnahmen vorhalten,

und nach Beendigung der Arbeiten rückbauen und entsorgen,

Flächen sind besenrein zu übergeben,

Die Abdeckungen sind täglich zu kontrollieren und ggf. auszubessern.

Ausführung EG-5.OG, einschl. der Podeste,

2 Trepppenläufe, zzgl. 2 Podeste / Geschoss,

Treppenbreite: ca. 1,50m, 12 Stg 15,8 / 22,5 (cm),

Hauptpodest: 5,9m², Zwischenpodest: 8,3m²,

ges. ca. 24,6m² / Geschoss

Abrechnung nach abgedeckter Bodenfläche

600,000 m² 01.03.2 Einhausung der Brüstungsgeländer Einhausung der Brüstungsgeländer

Brüstungen der Treppenhäuser,

incl. Handläufe gegen Beschädigungen schützen,

vom EG-5.OG mit einseitiger Beplankung aus Hartfaserplatten mit Lattenunterkonstruktion,

Höhe bis ca. 90cm,

Schutz Handlauf mit aufliegendem Brett,

alle Kanten gebrochen,

Der Schutz ist täglich zu kontrollieren und ggf. auszubessern.

Abrechnung nach einseitiger Brüstungsfläche in m²

110,000 m² 01.03.3 Fußboden Durchgangsbereiche EG schützen Fußböden der halböffentlichen Bereiche in den Gehbereichen des Erdgeschosses gegen Beschädigungen schützen,

Ausführung mit Baufolie und Hartfaserplatten, 4 mm,

Aufbau ist rutschfest zu verkleben,

einrichten, für die Zeit der Baumaßnahmen vorhalten,

und nach Beendigung der Arbeiten rückbauen und entsorgen,

Flächen sind besenrein zu übergeben,

Die Abdeckungen sind täglich zu kontrollieren und ggf. auszubessern.

Abrechnung nach abgedeckter Bodenfläche

120,000 m²

[Seite 15]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 15 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 16]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 16 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02 Baustelleneinrichtung; Schadstoffsanierung

02.1 Sanitärcontainer Sanitärcontainer abschließbar mit

1 Toiletten, 1 PP, 2 Waschbecken, 1 Duschen für Warmwasser inkl. Warmwassergeräte, Frisch- und Abwasserleitung und Anschluß an vorhandenes Frischwasser- und Abwassersystem

inklusive wöchentlicher Reinigung

liefern und vorhalten

HINWEIS: Witterungsbedingter Betrieb einer Begleitheizung ist im Einheitspreis enthalten, der Stromverbrauch muss mittels Stromzähler gesondert dokumentiert werden, die Stromkosten trägt der AG.

1,000 St 02.2 Sanitärcontainer vorhalten Verlängerung vorbeschriebener Position

über die vereinbarte Grundvorhaltezeit hinaus.

60,000 St/W KMF KMF 02.3 Personendekontaminationseinheit 1-Kammer Personendekontaminationseinheit als Einkammerschleuse, nach TRGS 521, mit Industriestaubsauger für Personenreinigung, Staubklasse M, als Ständerwerk, einseitig bespannt mit PE-Folie, mit Anschluss für Absaugung, Größe der Kammer über 2 m2 bis 3m2, aufbauen, reinigen, abbauen.

mit Fußwanne

1,000 St 02.4 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Vorposition vorhalten, warten und bereiben

40,000 St/W 02.5 Personenschleuse umsetzen Personenschleuse zwischen den Aufgängen und geschoßweise umsetzen.

23,000 St 02.6 Luftwechselgerät Raum 3.000 m3 8facher-Luftwechsel/h Luftwechselgerät mit Schwebstofffilter, mit

nachgeschalteter Filtereinrichtung zur Absorption

gasförmiger Stoffe, für kontrollierte Lufthaltung,

Filterklasse H14 DIN EN 1822-1, Größe des

Abschottungsraumes bis 3.800 m3, mind.

8-facher Luftwechsel/Stunde, installieren, reinigen und

demontieren, einschl. Entsorgung des Filters und

anderer anlagenspezifischer Abfallstoffe.

1,000 St 02.7 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Vorposition vorhalten, warten und bereiben

40,000 St/W 02.8 Abluftleitung L bis 10m verlegen abbauen Abluftleitung innerhalb des Schwarzraumes Einzellänge

bis 10 m, verlegen, reinigen und abbauen.

[Seite 17]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 17 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

24,000 St 02.9 Zuluftleitung L bis 10m verlegen abbauen Zuluftleitung für erforderlichen Luftwechsel, außerhalb

des Schwarzraumes Einzellänge bis 10 m, verlegen und

abbauen.

24,000 St 02.10 Lüftungsanlage umsetzen Lüftungsanlage gem. aller vorgenannten Positionen umsetzen.

23,000 St 02.11 Materialdekontaminationseinheit 2-Kammer Materialdekontaminationseinheit nach TRGS 519 als 2-

Kammerschleuse als Ständerwerk mit Türelementen, 2-

seitig bespannt mit gewebeverstärkter PE-Folie, alternativ als Fertigbausystem mit

selbständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit

Rückschlagklappen und Türen mit Verriegelungssystem,

Reinigungsvorrichtung als Wasserdusche einschl.

Abwasserreinigungsanlage,sowie Zu-und Abwasserleitungen, Staubsauger für Asbest (Anlage 7.1) Größe der Kammern über 1 bis

2 m2, aufbauen, reinigen und abbauen.

1,000 St 02.12 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Vorposition vorhalten, warten und bereiben

40,000 St/W 02.13 Umsetzen von Schleusen (2-Kammer) Materialschleuse wie vor beschrieben, innerhalb der Baustelle umsetzen, je Umsetzvorgang.

11,000 St Asbest Asbest 02.14 Abschottung Sanierung H bis 3m Abschottung als Wand, Höhe bis 3,50 m, Tragkonstruktion

aus Holz, Befestigung durch Verkeilen oder Verschrauben, einseitige Bekleidung aus PE-Folie

(mind. Dicke 0,2 mm),

Umlaufende Anschlüsse an angrenzende Bauteile und

Durchdringungen sowie alle Stoßstellen unterdruckfest

herstellen, reinigen und entfernen und fachgerecht entsorgen.

HINWEIS:

Schäden und Verfärbungen an Bauteilen durch Verkeilen sind zu vermeiden und gehen zu Lasten des AN.

[Seite 18]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 18 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

200,000 m² 02.15 Abschottung von Öffnungen Luftdichtes Verschließen von Öffnungen (Lichtschächte, Lüftungsöffnungen,Tore und Türen) für Unterdruck mit PE-Folie und schwerem Industrieband, Abschottungen nach Abschluß der Arbeiten dekontaminieren, abbauen und entsorgen.

100,000 m² 02.16 Vierkammerschleuse (Personenschleuse) / Asbest Vierkammer-Personenschleuse, inkl. Wassermanagement für die Duschschleuse, sowie Zu-und Abwasserleitungen, Staubsauger für Asbest (Anlage 7.1), für die Asbestsanierung nach TRGS 519 mit allen dazu notwendigen Bau,-Hilfs- und Verbrauchsmaterialien sowie Abdichtungen liefern, aufbauen, funktionstüchtig installieren, vorhalten und betreiben für die Dauer der Sanierungsmaßnahme und nach Beendigung der Arbeiten dekonaminieren, abbauen und abtransportieren, einschließlicher arbeitstäglicher Reinigung.

Filtersätze und Saugertüten sowie deren Entsorgung sind in diese Position mit einzuplanen.

1,000 St 02.17 Umsetzen der Vierkammer-Personenschleuse Personenschleuse wie vor beschrieben, innerhalb der Baustelle umsetzen, je Umsetzvorgang.

17,000 St 02.18 Raumluftfilteranlage Raumluftfilteranlage für Sanierungsbereiche als Absauganlage mit einer Gesamtnennleistung für 3.800 m3 Raumvolumen zur Erreichung des mindestens 8-fachen Luftwechsels und für einen Unterdruck von mindestens 20 Pa (als Differenzdruck). Abschottungsbereich 3.800 m3 Raumvolumen, bestehend aus Unterdruckhaltegerät, - Filtereinrichtung (Abscheidegrad 99,995 %), 3-stufigen Filtersystem und Filterzustandsanzeige liefern, aufstellen und betreibsfertig an den Sanierungsbereich anschließen, inkl. alle Lutten, Fensterabdichtungen, Anschlüsse, vorhalten und betreiben, einschl. der kontaminaitionsfreien Filterwechsel mit Neufilter und Filterentsorgung. Nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen und abtransportieren.

1,000 St 02.19 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Leistung der Vorposition vorhalten, warten und bereiben

20,000 St/W 02.20 Abluftleitung L bis 10m verlegen abbauen Abluftleitung innerhalb des Schwarzraumes Einzellänge

bis 10 m, verlegen, reinigen und abbauen.

18,000 St 02.21 Zuluftleitung L bis 10m verlegen abbauen Zuluftleitung für erforderlichen Luftwechsel, außerhalb

des Schwarzraumes Einzellänge bis 10 m, verlegen und

abbauen.

18,000 St 02.22 Zuluftklappe Querschn. 500-1000cm2 einbauen abbauen Zuluftklappe für erforderlichen Luftwechsel,

mechanisch, regelbar, selbstschließend, Querschnitt

über 500 bis 1000 cm2, in die Außenhaut des

Schwarzraumes einbauen und abbauen.

18,000 St 02.23 Umsetzen der Raumluftfilteranlage Umsetzen der Raumluftfilteranlage, wie vor beschrieben, inkl. Zu-/Abluftleitungen und Zuluftklappe, innerhalb der Baustelle umsetzen, je Umsetzvorgang.

17,000 St 02.24 Unterdruckaufzeichnung

[Seite 19]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 19 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Differenzdruckmessgerät mit Speichermedium oder Druckermodul, mit mindestens 3 Messkanälen, sowie Messschläuchen bis 150m liefern, vorhalten, technisch warten und nach Beendigung der Maßnahme abfahren.

1,000 St 02.25 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Leistung der Vorposition vorhalten, warten und bereiben

20,000 St/W 02.26 Umsetzen von Unterdruckaufzeichnungsgerät Differenzdruckmessgerät wie vor beschrieben, innerhalb der Baustelle umsetzen, je Umsetzvorgang.

17,000 St 02.27 Materialdekontaminationseinheit 2-Kammer Materialdekontaminationseinheit nach TRGS 519 als 2-

Kammerschleuse als Ständerwerk mit Türelementen, 2-

seitig bespannt mit gewebeverstärkter PE-Folie, alternativ als Fertigbausystem mit

selbständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit

Rückschlagklappen und Türen mit Verriegelungssystem,

Reinigungsvorrichtung als Wasserdusche einschl.

Abwasserreinigungsanlage,sowie Zu-und Abwasserleitungen, Staubsauger für Asbest (Anlage 7.1) Größe der Kammern über 1 bis

2 m2, aufbauen, reinigen und abbauen.

1,000 St 02.28 Umsetzen von Schleusen (2-Kammer) Materialschleuse wie vor beschrieben, innerhalb der Baustelle umsetzen, je Umsetzvorgang.

17,000 St 02.29 Vorposition vorhalten, warten und bereiben Leistung der Vorposition vorhalten, warten und bereiben

20,000 St/W Hilfsgerüste

02.30 Fahrbare Arbeitsbühne Fahrbare Arbeitsbühne für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, DIN EN 1004, Lastklasse 3 (2 kN/m2), mit allseitigem, dreiteiligem Seitenschutz, liefern, aufbauen, abbauen und abfahren,

Leistung einschl. Vertragen inerhalb eines Geschosses,

Umsetzen zwischen den Geschossen des Gebäudes (in ges. Pos.),

Hinweis: Die Arbeitsbühne darf niemals ungewaschen oder ungeschützt aus einem Schwarz- in einen Weißbereich verbracht werden, um eine Verschleppung von Gefahrstoffen (z. B. Asbest, Schimmel, Chemikalien) zu verhindern.

Demontagehöhen: bis ca. 3,50m

Standhöhe: ca. 1,50m, eine genutzte Gerüstlage,

Ort: Obergeschosse (2. - 5.OG) in allen Bereichen sowie nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

2,000 Stk

[Seite 20]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 20 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02.31 Zulage für Arbeitsbühne für Arbeiten im Schwarzbereich Zulage für vorgen. fahrbare Arbeitsbühne für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, DIN EN 1004, Lastklasse 3 (2 kN/m2), mit allseitigem, dreiteiligem Seitenschutz, liefern, aufbauen, abbauen und abfahren,

wie in Vorpos. gen., jedoch

für Einsatz der Arbeitsbühne für Arbeiten in Schwarzbereichen,

Verwendung reinigungsfähiger Bauteile ist vorzusehen

1,000 Stk 02.32 Arbeitsbühne Vorhaltung Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für vorgen. fahrbare Arbeitsbühne DIN EN 1004-1,

Lastklasse 3 (2 kN/m2),

Abrechnung nach Stck / Woche

Vorhaltezeit: 42 Wochen (4.- 46.KW)

84,000 StkW 02.33 Arbeitsbühne geschossweise vertragen Fahrbare Arbeitsbühne DIN EN 1004-1 aus der Vorposition zwischen den Etagen vertragen,

Abrechnung / Geschoss für jeweils einmaliges Vertragen,

2.OG, zzgl. 3 weitere Geschosse * 2 Rollgerüste,

Es wird für die gesamte eigene Bauzeit also nur das einmalige Vertragen / Gerüst vergütet, etwaig mehrmaliges Vertragen ist in dieser Pos. einzukalkulieren,

Hinweis: Die Arbeitsbühne darf niemals ungewaschen oder ungeschützt aus einem Schwarzbereich in ein anderes Geschoss verbracht werden, Reinigung als Zulage in ges. Pos.,

Ort: Obergeschosse (2. - 5.OG) in allen Bereichen sowie nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

Hinweis: Das Vertragen inerhalb eines Geschosses ist in der Grundpos. einzupreisen.

6,000 Stk 02.34 Zulage für Reinigung der Arbeitsbühne vor dem geschossweisen Vertragen Zulage für Reinigung der vorgen. fahrbaren Arbeitsbühne der Vorposition bevor diese zwischen den Etagen aus dem Schwarzbereich in Weißbereiche vertragen wird,

Hinweis: Die Arbeitsbühne darf niemals ungewaschen oder ungeschützt aus einem Schwarzbereich in ein anderes Geschoss verbracht werden, um eine Verschleppung von Gefahrstoffen (z. B. Asbest, Schimmel, Chemikalien) zu verhindern.

Ausführung mit vollständiger PSA mit geeigneten Reinigungs- materialien (Sauger Klasse H, feuchte Tücher, Bindemittel),

mit Grobreinigung im Schwarzbereich (Trockenabsaugung),

Räder/Rollen: Reifenprofile gründlich auf festsitzenden Schmutz kontrollieren und aussaugen, schwer zugängliche Stellen, wie Scharniere und Holm-Verbindungen intensiv absaugen,

anschl. Nassreinigung ohne Hochdruckreiniger,

Sichtprüfung auf Staubfreiheit durchführen,

bei Restrisiko Bühne in PE-Folie (Mindestdicke 0,2 mm) staubdicht einschlagen

3,000 Stk

Gesamtbetrag:

[Seite 21]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 21 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 03 Schadstoffbeseitigung

03.1 Arbeitsplan Arbeitsplan nach TRGS 519 "Asbest, Abbruch-, Sanierungs oder Instandsetzungsarbeiten" erstellen mit Angaben zu mindestens folgenden Punkten:

Baustellenabgrenzung

Baustelleneinrichtung

Schleusenanordnung (Personen-/Materialschleuse)

Arbeitsfolge mit Planung der Abschottungsbereiche

Maschinen und Geräteeinsatz zur Unterdruckhaltung und Asbestbeseitigung

Abfallentsorgung

Beschreibung des Bauablaufes

Angaben zur personlichen Schutzausrüstung

Angabe zur Freigabe des Arbeitsbereiches nach Abschluss der Arbeiten

1,000 psch 03.2 AVV 170603* - Ummantelungen Rohrleitungen DN 15-50 Demontage nach TRGS 521 (Expositionskategorie 3) von Ummantelungen von Rohrleitungen aus Stahl, o.glw., bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet, teilweise mit Maschendraht und zusätzlich, mit PVC oder Blech ummantelt.

Rohrdurchmesser: DN 15-50

Dämmstärke bis 15 cm

Abrechnungseinheit Länge Rohrleitung

Erschwerter Ausbau, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.

Nicht gefährlicher Abfall:

inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten

Gefährlicher Abfall:

Abfall AS-Nr.: 17 06 03*

inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport zum Container

990,000 lfdm 03.3 AVV 170603* - Ummantelungen Rohrleitungen DN 80-100 Demontage nach TRGS 521 (Expositionskategorie 3) von Ummantelungen von Rohrleitungen aus Stahl, o.glw., bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet, teilweise mit Maschendraht und zusätzlich, mit PVC oder Blech ummantelt.

Rohrdurchmesser: DN 80-100

Dämmstärke bis 15 cm

Abrechnungseinheit Länge Rohrleitung

Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.

Nicht gefährlicher Abfall:

inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten

Gefährlicher Abfall:

Abfall AS-Nr.: 17 06 03*

inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport zum Container

[Seite 22]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 22 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport zum Container

60,000 lfdm 03.4 AVV 170603* - Ummantelungen Rohrleitungen DN 100-200 Demontage nach TRGS 521 (Expositionskategorie 3) von Ummantelungen von Rohrleitungen aus Stahl, o.glw., bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet, teilweise mit Maschendraht und zusätzlich, mit PVC oder Blech ummantelt.

wie in Vorpos. gen., jedoch

Rohrdurchmesser: DN 100 - 200

für Schmutz-, Regenwasser

100,000 lfdm 03.5 AVV 170603* - Ummantelungen Rohrleitungen DN 200-250 Demontage nach TRGS 521 (Expositionskategorie 3) von Ummantelungen von Rohrleitungen aus Stahl, o.glw., bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet, teilweise mit Maschendraht und zusätzlich, mit PVC oder Blech ummantelt.

wie in Vorpos. gen., jedoch

Rohrdurchmesser: DN 200 - 250

für Schmutz-, Regenwasser

100,000 lfdm 03.6 AVV 170603* - KMF-haltige Rohrleitungsdämmung in Zwischendeckeraum EG bis DG Demontage von Rohrleitungsdämmung nach TRGS 521(Expositionskategorie 3) an Rohrleitungen aus Stahl im Deckenzwischenraum bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet, aluminiumkaschiert

Rohrleitungen Nennstärke bis DN80

Dämmstärke bis ca. 10 cm

Abrechnungseinheit: laufender Meter

Einbauhöhe bis 6m

Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.

Nicht gefährlicher Abfall:

inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten

Gefährlicher Abfall:

Abfall AS-Nr.: 17 06 03*

inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport zum Container

Hinweis: Es werden weniger Rohre demontiert als in den Mengen ausgewiesen. Mehrmengen, da davon auszugehen ist, dass durch abrissbedingte Beschädigungen, insofern eine höhere Austauschrate zu erwarten ist. Austausch nach Zustand und tatsächlichem Bedarf.

750,000 lfdm 03.7 AVV 170601* - Demontage asbesthaltiger Flanschdichtungen Ausbau nach TRGS 519 asbesthaltiger Flanschdichtungen an Rohrleitungen. Die Flanschdichtungen werden komplett mit Flanschen ausgebaut. Die Flansche werden beim Ausbauen nicht geöffnet oder beschädigt. Vor dem Ausbauen der Flansche werden die Flanschfugen staubdicht abgeklebt.

Der Ausbau findet gemäß TRGS 519, 16.3 als Arbeiten geringer Expostionen statt.

Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.

Abrechnungshinweis:

Bis zwei Trennschnitte und bis vier Flansche wird als ein Stück abgerechnet.

Gefährlicher Abfall:

[Seite 23]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 23 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Gefährlicher Abfall:

Abfall AS-Nr.: 17 06 01*

inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport

Kalkulationsansatz: 1 Stck Flansch / 3 lfdm Kanal

150,000 St 03.8 AVV 170603* - Ummantelungen von Lüftungskanal bis Kantenlänge 120cm Demontage nach TRGS 521 von Ummantelungen von Lüftungkanälen aus Stahl, o.glw., bestehend aus Mineralwolle, WHO-Fasern K1b belastet

mit Aluminiumkaschierung.

Kanaldurchmesser: bis 1,20x1,20m

Dämmstärke bis ca. 10 cm

Abrechnungseinheit Länge Lüftungskanal

Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.

Nicht gefährlicher Abfall:

inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten

Gefährlicher Abfall:

Abfall AS-Nr.: 17 06 03*

inkl. Verpacken, Bereitstellen

Kalkulationsansatz: 80% von gesamt

350,000 lfdm 03.9 AVV 170603* - Abbruch Trennwände als Systemwand, KMF HAUPTPOSITION für die zerstörungsfreie einseitige Demontage von Trennwänden in Systembauweise mit KMF-haltiger Zwischendämmung im Schwarzbereich gem TRGS 521 Expositionskategorie 3

einseitige Demontage Holzwerkstoffplatten, kunststoffbeschichtet (ggf. mehrfach beschichtet),

inkl. Rückbau der Befestigungsmittel und Unterkonstruktion.

Beseitigung der Kerndämmung, Verbringen in staubdichte BigBags, Rückstandsloses Ab- und Ausssaugen der verbliebenen Tragkonstruktionen und Holzwerkstoffplatten.

Ausbauhöhe: bis ca. 3,50m

Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Nicht gefährlicher Abfall:

inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten

Gefährlicher Abfall:

Abfall AS-Nr.: 17 06 03*

inkl.Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten

HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.

Transportwege über Treppen gem. Zeichnung

Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

[Seite 24]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 24 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen EdUeRs Gebäudes und EnUaRch Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

9.000,000 m² 03.10 Abbruch Trennwände als Systemwand, 2. Beplankungsseite Zulage zur Position "Abbruch Trennwände als Systemwand, KMF":

Demontage der zweiten Beplankungsseite von Trennwänden in Systembauweise nach vollständiger Entfernung der KMF-haltigen Zwischendämmung im Schwarzbereich.

Leistungsumfang:

  • Abbruch und Ausbau der verbliebenen kunststoffbeschichteten Holzwerkstoffplatten inkl. Befestigungsmittel.

  • Transport über Treppenräume.

  • Trennung der Abfallfraktionen und ordnungsgemäße Entsorgung als nicht gefährlicher Abfall.

  • Ausbauhöhe: bis ca. 3,50m

  • Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste im EP enthalten.

Abfall/Entsorgung:

  • Nicht gefährlicher Abfall

  • Inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten.

Transportwege über Treppen gem. Zeichnung

Abbruchort: wie vorgen.

9.000,000 m² 03.11 AVV 170603* / 170502* - Anschlußbauteile an Asbest Zweiseitige Demontage von Anschlußprofilen aus Blech an asbesthaltigem Wandspachtel der Brüstungselemente

Anschlußprofile mit KMF-haltiger Zwischendämmung, Wandspachtel an Aussenwand asbesthaltig im Schwarzbereich gem TRGS 519, Asbest schwach gebunden von Befestigungsmittel und Unterkonstruktion.

Beseitigung der Kerndämmung, Verbringen in staubdichte BigBags, Rückstandsloses Ab- und Ausssaugen der verbliebenen Tragkonstruktionen mit Inddustriesauger Kategorie H

Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten.

Nicht gefährlicher Abfall:

inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten

Gefährlicher Abfall (in ges. Pos. als Zulage):

Abfall AS-Nr.: 17 06 03*

inkl.Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten

Abfall AS-Nr.: 17 05 02* Schleifstaub

inkl.Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten

Transportwege über Treppen gem. Zeichnung

Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure EG bis 5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

300,000 m² 03.12 Demontage Lamellendecken aus Lochblech Demontage von Lamellendecken aus Lochblech,

im Schwarzbereich gem TRGS 521.

Demontage inkl. Rückbau der Befestigungsmittel und Unterkonstruktion mit Feinreinigung des Tragsystems aus Blech zur Wiederverwertung

Ausbauhöhe: bis ca. 3,50m

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 25 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Ausbauhöhe: bis ca. 3,50m

Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen und Erschwernis durch Elektroleitungen und Wirrkabel sind im Einheitspreis enthalten.

Nicht gefährlicher Abfall:

inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten

Gefährlicher Abfall:

Abfall AS-Nr.: 17 06 03*

inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport zum Container

HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.

Transportwege über Treppen gem. Zeichnung

Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

9.000,000 m² 03.13 Demontage abgehängte Kassettendecke Demontage von abgehängter Decke im Schwarzbereich gem TRGS 521, inkl. Rückbau der Befestigungsmittel und Unterkonstruktion mit Feinreinigung des Tragsystems aus Blech zur Wiederverwertung

wie in Vorpos. "Demontage Lamellendecke aus Lochblech" gen., jedoch

Demontage von Rasterdeckenplatte als abgehängte Kassettendecke

512,000 m² 03.14 AVV 170603* - Abbruch von Dämmmatten auf Lamellendecken WHO-Fasern Zulage zu den Vorpositionen der Demontage der Unterdecken für Abbruch der Aufdämmung,

WHO-Fasern K1B belastet, im Schwarzbereich nach TRGS 521 Expositionskategorie 3,

Dämmung unkaschiert auf Lamellen-, bzw. Kassettendecken aus Blech mit Feinreinigung der Bleche zur Wiederverwertung

Ausbauhöhe: bis ca. 3,50m

Erschwerter Ausbau, Einsatz und Vorhaltung mobiler Arbeitsgerüste, Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen und Erschwernis durch Elektroleitungen und Wirrkabel sind im Einheitspreis enthalten.

Gefährlicher Abfall:

Abfall AS-Nr.: 17 06 03*

inkl. Verpacken, Transport zum Container, Bereitstellen in Deckelcontainer

9.512,000 m² 03.15 AVV 17 06 05* - Entfernen asbesthaltiger Spachtelmassen der Wände im BT-Verfahren Entfernen asbesthaltiger Feinspachtel auf Betonbrüstungen bis h= 1,10m

gemäß DGUV Information 201-012, BT 43 als emissionsarmes Verfahren nach Nr. 2.9 der TRGS 519 durchzuführen.

Verpacken in staubdichte, reißfeste BigBags, Kennzeichnung, Transport und Bereitstellung in Deckelcontainer sind im Einheitspreis enthalten. Verpackungsanforderungen nach Vorgabe des Entsorgungsfachbetriebes und ggf. Verfestigen der Schleifstäube sind im Einheitspreis enthalten.

Alle erforderlichen Zulassungen und Unterlagen werden vor Beginn der Arbeiten mit Bitte um Freigabe bei der Bauleitung eingereicht.

Zu kalkulierende Tiefe des Feinspachtelabtrags bis 10mm

HINWEIS: Abrechnungsgrundlage ist die einseitige Wandabwicklungsfläche des Sanierungsbereiches

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 26 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

900,000 m² 03.16 AVV 17 06 05* - Entfernen asbesthaltiger Spachtelmassen auf Betonstützenim BT-Verfahren Entfernen asbesthaltiger Feinspachtel auf Betonstützen bis h= 3,3 m

gemäß DGUV Information 201-012, als emissionsarmes Verfahren nach Nr. 2.9 der TRGS 519 durchzuführen.

Verpacken in staubdichte, reißfeste BigBags, Kennzeichnung, Transport und Bereitstellung in Deckelcontainer sind im Einheitspreis enthalten. Verpackungsanforderungen nach Vorgabe des Entsorgungsfachbetriebes und ggf. Verfestigen der Schleifstäube sind im Einheitspreis enthalten.

Alle erforderlichen Zulassungen und Unterlagen werden vor Beginn der Arbeiten mit Bitte um Freigabe bei der Bauleitung eingereicht.

Zu kalkulierende Tiefe des Feinspachtelabtrags bis 10mm

HINWEIS: Abrechnungsgrundlage ist die einseitige Wandabwicklungsfläche des Sanierungsbereiches

350,000 m² 03.17 AVV 170601*, Abbruch BS-Innentür als Rahmentür aus Alu, mit Glasfüllungen, 1 flg Abbruch Innentür als Rahmentür mit Glasfüllung, 1-flg., mit Zarge, einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel,

Tür mit Brandschutzanforderung,

Türblätter mit asbesthaltigen Pappen aus schwach gebundenen Asbest,

Aluminium-Konstruktion, pulverbeschichtet,

Drehtür mit Riegel mittig geteilt,

Füllungen aus ESG / VSG,

komplett, einschl. Drückergarnituren, Beschlägen (z.B. OTS), u.ä.

Hinweis: Der Ausbau erfolgt im Innenbereich als Verfahren geringen Umfangs und geringer Exposition. Die Brandschutztüren werden hierzu nicht geöffnet sondern im Stück entsorgt. Der Schließzylinder wird hierfür vorab abgeklebt.

Gefährlicher Abfall:

Abfall AS-Nr.: 17 06 01*

inkl. Verpacken, Bereitstellen und Transport zum Container

als Komplettabbruch ohne Beschädigung angrenzender Bauteile in Mauerwerks-, Trockenbau- oder Stahlbetonwand ausbauen, laden und entsorgen.

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten. Etwaiger Glasbruch ist fachgerecht aufzunehmen und zu entsorgen. Die Öffnung ist besenrein zu hinterlassen.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

Wanddicken: different, bis ca. 40 cm

Größe bxh: bis 1,26 x 2,13 m,

HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.

Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

28,000 Stk 03.18 AVV 170601*, Abbruch BS-Innentür als Rahmentür aus Alu, mit Glasfüllung und zusätzl. Oberlicht, 1 flg Abbruch Innentür als Rahmentür mit Glasfüllung,

mit Zarge, einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel,

Tür mit Brandschutzanforderung,

Türblätter mit asbesthaltigen Pappen aus schwach gebundenen Asbest,

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 27 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Türblätter mit asbesthaltigen Pappen aus schwach gebundenen Asbest,

Aluminium-Konstruktion, pulverbeschichtet,

Drehtür mit Riegel mittig geteilt,

Füllungen aus ESG / VSG,

wie in Vorpos. gen., jedoch

mit zusätzlichem Oberlicht, feststehend,

Abmaße: 126/55 cm (b/h)

1,000 Stk 03.19 AVV 170601*, Abbruch BS-Innentür als Rahmentür aus Alu, mit Glasfüllung, Oberlicht und Seitenelement, 1 flg Abbruch Innentür als Rahmentür mit Glasfüllung,

mit Zarge, einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel,

Tür mit Brandschutzanforderung,

Türblätter mit asbesthaltigen Pappen aus schwach gebundenen Asbest,

Aluminium-Konstruktion, pulverbeschichtet,

Drehtür mit Riegel mittig geteilt,

Füllungen aus ESG / VSG,

wie in Vorpos. gen., jedoch

mit zusätzlichem Oberlicht und Seitenelement,

beide als verglaste, feststehende Rahmenkonstruktion,

Abmaße OL: ca. 170/55 cm (b/h)

Abmaße Seitenelement: 45/55 (b/h)

4,000 Stk 03.20 Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche (KMF) Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche unter Einsatz von PSA wie folgt:

Absaugen und Einschlagen von Abdeckungen aus Folie o.ä, Absaugen aller Decken, Wände, Böden, Wand- Bodenixel, technischen Installationen mit Industriestaubsauger Filterklasse M

Höhe bis 3,50m

Die Reinigungsarbeiten werden ausschließlich im

Schwarzbereich durchgeführt.

HINWEIS: Abrechnungsfläche ist die Grundfläche des

Sanierungsbereiches.

9.512,000 m² 03.21 AVV 16 05 04* - Rückbau und Entsorgung Feuerlöscher Rückbau und Entsorgung von Feuerlöscher mit Aufhängung,

GLORIA Pulver-Feuerlöscher PD 6 GA, Brandklassen A/B/C,

Material: Stahl,

Maße im Halter: 27/16,5/50 cm,

Behälterdurchmesser: 15cm,

Inhalt: 6kg,

Entsorgung über zertifizierte Brandschutz-Fachbetriebe, Prüfdienste oder offizielle

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 28 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Entsorgung über zertifizierte Brandschutz-Fachbetriebe, Prüfdienste oder offizielle Entsorgungspartner,

fachgerecht als gefährlicher Abfall (Sondermüll) zu entsorgen,

Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Abfallschlüssel 16 05 04*,

Kalkulationsannahme: 6 Stck / Geschoss,

Abbruchort: Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes

24,000 St

Gesamtbetrag:

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 29 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 04 Abbrucharbeiten ohne Schadstoffe

04.01 Mieteinheiten, Flure, Treppenhaus

04.01.1 Trennschnitte, Wand, t Mauerwerksschnitte, in Innenwänden aus Mauerziegeln in allen Geschossen für den Abbruch des Mauerwerks, mittels geeigneten Gerät im Naßverfahren herstellen durch einseitiges schneiden; einschl. notwendiger Nebenarbeiten, Hilfsgerüste sowie dem Absaugen und entsorgen des Schneidwassers.

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Schnittverlauf: horizontal und vertikal

Abbruchhöhe über Fußboden: bis ca. 3,50 m

Untergrund: Mauerwerk,

Schnitttiefe t: bis ca. 15 cm,

HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.

Transportwege über Treppen gem. Zeichnung

Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

14,000 m 04.01.2 Trennschnitte, Wand, t wie vor, jedoch

Mauerwerksschnitte, in Innenwänden aus Mauerziegeln

Schnittverlauf: horizontal und vertikal

Abbruchhöhe über Fußboden: bis ca. 3,50 m,

Untergrund: Mauerwerk,

Schnitttiefe t: >16 bis 30 cm

14,000 m 04.01.3 Trennschnitte, Boden, t wie vor, jedoch

Betonschnitte in Estrich zur Trennung vom Bestand, mittels geeigneten Gerät im Naßverfahren herstellen durch einseitiges schneiden; einschl. dem Absaugen und entsorgen des Schneidwassers.

Untergrund: Estrich,

Schnitttiefe t: bis ca. 10 cm

30,000 m 04.01.4 AVV 170107, Abbruch Innenwand, MW, d Abbrechen von Mauerwerk, als Teil- bzw. Komplettabruch mit geeigneten Abbruchgerät, bestehend aus verschiedenen Werkstoffen als Komplettleistung in erschütterungsarmer Art und Weise, mit glatten Leibungen, einschl. aller Nebenarbeiten, Hilfsgerüste und der notwendigen Aussteifungsmaßnahmen.

Erforderliche Schneidarbeiten im Anschlußbereich zu Innenwänden und Türdurchbrüchen werden gesondert abgerechnet.

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten,

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Festigkeitsklasse: bis 12

Abbruchhöhe über Fußboden: bis ca. 3,50 m

Dicke d </= ca. 15 cm

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 30 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Dicke d </= ca. 15 cm

Bauteile: Wände

HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.

Transportwege über Treppen gem. Zeichnung

Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

30,000 m² 04.01.5 AVV 170107, Abbruch Innenwand, MW, d Abbrechen und Entsorgen von Mauerwerk,

wie in Vorpos. gen., jedoch

Abbrechen von Mauerwerk, als Teil- bzw. Komplettabruch mit

Dicke d >16 bis 30 cm

30,000 m² 04.01.6 AVV 170904, Abbruch von Leichten Trennwänden Abbrechen von nichttragenden Innenwänden als

Leichtbauwand, doppelt beplankt, einschl. aller Nebenarbeiten. Die Wand besteht aus Einfach- Ständerwerk aus verz. Stahlblechprofilen, beidseitig doppelt beplankt mit GKB bzw. GKBi Platten, Dämmschicht aus lose eingelegter Mineralwolle.

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Dicke Wand: </= ca. 15 cm

Plattendicke d : 2 * 12,5 mm / Seite

Dämmstoffdicke d: </=. 6 cm

Abbruchhöhe: bis 3,50m

HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.

Transportwege über Treppen gem. Zeichnung

Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

50,000 m² 04.01.7 AVV 170904, Abbruch Innentür, kunststofffbeschichteter Holzwerkstoff, 1 flg Abbruch Innentür, 1-flg., mit Zarge / Bekleidung einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel,

aus kunststoffbeschichtetem Holzwerkstoff (ggf. mehrfach beschichtet), Zarge/Rahmen aus Stahl,

Glatttür (glattes Türblatt, ohne Füllung),

komplett, einschl. Drückergarnituren, Beschlägen (z.B. OTS), u.ä.

als Komplettabbruch ohne Beschädigung angrenzender Bauteile in Mauerwerks-, Trockenbau- oder Stahlbetonwand ausbauen, laden und entsorgen.

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten. Etwaiger Glasbruch ist fachgerecht aufzunehmen und zu entsorgen. Die Öffnung ist besenrein zu hinterlassen.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

Wanddicken: different, bis ca. 40 cm

Größe bxh: bis 1,26 x 2,26 m,

HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.

[Seite 31]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 31 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.

Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

76,000 Stk 04.01.8 AVV 170904, Abbruch Innentür, kunststofffbeschichteter Holzwerkstoff, 2 flg. Ausbauen und Entsorgen einer kunststoffbeschichteten Tür aus Holzwerkstoffen,

wie vor, jedoch

als 2-flüglige Tür,

Größe bxh: bis 2,26 x 2,26 m,

1,000 Stk 04.01.9 Zulage für Glasauschnitt Zulage zu Vorpos. Ausbauen und Entsorgen einer kunststoffbeschichteten Tür aus Holzwerkstoffen,

für Glasausschnitte im Türblatt,

Abmaße different,

Abrechnung nach Stck

1,000 Stk 04.01.10 AVV 170904, Abbruch Innentür, beschichteter Holzwerkstoff mit Oberlicht, 1 flg Ausbauen und Entsorgen einer kunststoffbeschichteten Tür aus Holzwerkstoffen,

wie vor, jedoch

als Türelement-Kombination mit 1-flügliger Tür und Oberlicht,

Größe bxh: bis 1,26 x 2,65 m,

Entsorgung in ges. Pos.,

124,000 Stk 04.01.11 AVV 170904, Abbruch Innentür, beschichteter Holzwerkstoff mit Oberlicht, 2-flg Ausbauen und Entsorgen einer kunststoffbeschichteten Tür aus Holzwerkstoffen,

wie vor, jedoch

als Türelement-Kombination mit 2-flügliger Tür und Oberlicht,

Größe bxh: bis 2,26 x 2,65 m

4,000 Stk 04.01.12 AVV 170904, Abbruch einer Raumtrennwand als Alu-Glas-Konstruktion Aufnehmen, Abbruch und Entsorgung einer Alu-Glas-Konstruktion als Raumtrennwand,

einschl. allen Anschlüssen, etwaigen Dreh-, oder Schiebeflügeln, aller Verbindungsmittel, Verglasungen, Türpuffer, Dichtungen, Türfeststeller, Bedienelementen, Beschläge, etc.,

als Komplettleistung bis auf die Rohkonstruktion in erschütterungsarmer Art und Weise mit geeigneten Maschinen demontieren, ohne Beschädigung der Leibungen, Stürze und Fußbodenaufbauten;

inkl. aller notwendigen Nebenarbeiten, Hilfsgerüste, Schneidarbeiten, etc..

Kalkulationsannahme:

Aluminium, Rahmenbauweise m. Teilung,

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Gesamtgröße: >/= ca. 3,60/3,50 m (b/h),

HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.

Transportwege über Treppen gem. Zeichnung

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LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 32 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Transportwege über Treppen gem. Zeichnung

Örtlichkeit: BT Ost, 2.OG

15,000 m² 04.01.13 AVV 170405, Abbruch Innentür Stahl, 1 flg Abbruch Innentür als Stahltür, 1-flg., mit Zarge / Bekleidung einschl. Entsorgung nach AVV- Schlüssel,

Blatt, Zarge/Rahmen aus Stahl,

Glatttür (glattes Türblatt, ohne Füllung),

komplett, einschl. Drückergarnituren, Beschlägen (z.B. OTS), u.ä.

als Komplettabbruch ohne Beschädigung angrenzender Bauteile in Mauerwerks-, Trockenbau- oder Stahlbetonwand ausbauen, laden und entsorgen.

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten. Entsorgung gem. den geltenden Vorschriften (z. B. AVV 170405 - Eisen und Stahl).

Die Öffnung ist besenrein zu hinterlassen.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

Wanddicken: different, bis ca. 40 cm

Größe bxh: bis 1,26 x 2,26 m,

HINWEIS: Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.

Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

4,000 Stk 04.01.14 AVV 170405, Abbruch Innentür Stahl, 2 flg. Ausbauen und Entsorgen einer Stahltür,

wie vor, jedoch

als 2-flüglige Tür,

Größe bxh: bis 2,26 x 2,26 m,

1,000 Stk 04.01.15 AVV 170904, Rückbau FB-Beläge aus PVC-Fliesen Aufnehmen von PVC-Fliesen, verklebte Verlegung, einschließlich

  • Ablösen und Entfernen der PVC-Fliesen

  • Beseitigung der Kleberreste auf dem Untergrund (mechanisch oder chemisch, je nach Erfordernis)

  • Transport zur Sammel-/Ladestelle

  • Entsorgung von Belag und Kleberesten gemäß geltenden Vorschriften (in ges. Pos.)

  • Reinigung der freigelegten Fläche, besenrein

Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, zerkleinern, Transport in den Container, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.

Besondere Hinweise:

  • Schonender Umgang mit dem Untergrund, Estrich darf nicht beschädigt werden

  • Abtransport sämtlicher Ausbau- und Reststoffe

  • Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen

  • Alle Nebenarbeiten sind enthalten

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach

[Seite 33]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 33 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Untergrund: CT-Estrich auf StB-Deckenplatte

Transportwege über Treppen gem. Zeichnung,

Kalkulationsannahme: ca. 20% von Gesamtfläche

Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

2.020,000 m² 04.01.16 AVV 170904, Rückbau FB-Beläge aus Linoleum-Einzelplatten Aufnehmen und Entsorgen von Bodenbelägen,

wie in Vorpos. gen., jedoch

Rückbau von Linoleumplatten, schwimmende Verlegung auf Trennschicht, bzw. Trittschallmatte,

Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,

Entsorgung in ges. Pos.,

Kalkulationsannahme: ca. 3% von Gesamtfläche

300,000 m² 04.01.17 AVV 170904, Rückbau FB-Beläge aus Laminat Aufnehmen und Entsorgen von Bodenbelägen,

wie in Vorpos. gen., jedoch

Rückbau von Laminat, schwimmende Verlegung auf Trennschicht, bzw. Trittschallmatte,

Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,

Entsorgung in ges. Pos.,

Kalkulationsannahme: ca. 3% von Gesamtfläche

300,000 m² 04.01.18 AVV 170904, Rückbau FB-Beläge aus Teppichfliesen Aufnehmen und Entsorgen von Bodenbelägen,

wie in Vorpos. gen., jedoch

Rückbau von Teppichfliesen, verklebte Verlegung,

Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,

Entsorgung in ges. Pos.,

Kalkulationsannahme: ca. 65% von Gesamtfläche

6.550,000 m² 04.01.19 AVV 170904, Rückbau FB-Beläge Teppichboden Aufnehmen und Entsorgen von Bodenbelägen,

wie in Vorpos. gen., jedoch

Abbruch von Bodenbelag Teppich verlegt auf Flexplatten,

Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,

Entsorgung in ges. Pos.,

Kalkulationsannahme: ca. 5% von Gesamtfläche

500,000 m²

[Seite 34]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 34 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 04.01.20 AVV 170904, Rückbau Sockelleisten Aufnehmen und Entsorgen von Bodenbelägen,

wie in Vorpos. gen., jedoch

Abbruch von vorhanden Sockelleisten, bestehend aus unterschiedlichen Materialien, inklusive aller Befestigungsmittel bis auf die Rohkonstruktion.

Entsorgung in ges. Pos.,

Material: Holz, Kunststoff, gem. der verwendeten Bodenbeläge,

im Bereich der Teppichbeläge beschichtet mit Teppich,

Breite: bis ca. 20 mm

Höhe: bis ca. 100 mm

11.600,000 m 04.01.21 Rückbau und Zwischenlagerung Sockelkanal Rückbau des fensterseitigen Sockelkanals,

in Vorbereitung des Abbruchs der FB-Beläge,

zur Zwischenlagerung an geeigneter Stelle in Rücksprache mit der örtl. Bauüberwachung,

Material: Alu, lackiert,

Ausbau unter Vermeidung jedeweder Beschädigung,

angenommene Befestigung im Clip-System,

Leistung incl. Vertragen zum Lagerort innerhalb des Gebäudes,

Örtlichkeit: Fensterseiten der außenliegenden Räume 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

960,000 m 04.01.22 Trennschnitt FB-Belag zum Sockelkanal Trennschnitt im FB-Belag zum fensterseitigen Sockelkanal,

in Intention der Erhaltung des Sockelkanals,

Trennschnitt unter Vermeidung jedeweder Beschädigung sauber an der Kante des Sockellkanals geführt,

in Vorbereitung der Neuverlegung von FB-Belägen,

Ausführung nur auf Anweisung der örtl. Bauüberwachung im Fall der nicht durchführbaren Demontage des Sockelkanals

960,000 m 04.01.23 AVV 170107, Rückbau FB-Beläge aus keramischen Fliesen wie in Hauptpos. "Rückbau FB-Beläge aus PVC-Fliesen" gen.,

jedoch

Rückbau von Keramischen Bodenfliesen,

Fliesen im Dickbett als Komplettabruch bis auf die Rohkonstruktion, auch in Kleinflächen,

durch vorsichtiges Stemmen, incl. enthaltener Armierungen, Fugenprofile, etc. mit allen Belägen und Untergründen in erschütterungsarmer Art und Weise mit handgeführten Kleingeräten, incl. aller Nebenarbeiten.

Der Untergrund ist für einen späteren Belag zu reinigen und die Fläche ist vorzubereiten für spätere Bodenbelagsarbeiten (in ges. Pos.).

Stärke Belag: bis ca. 10 mm

Stärke Dickbett: bis ca. 40 mm,

Kalkulationsannahme: ca. 4% von Gesamtfläche,

Abbruchort: Räume 2.-5. OG in Bäder/WCs des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl.

[Seite 35]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 35 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Abbruchort: Räume 2.-5. OG in Bäder/WCs des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

400,000 m² 04.01.24 AVV 170904, Zulage für Rückbau Bodenablauf Zulage zu Vorpos. des Rückbaus der Bodenfliesen für Rückbau von Bodenablauf,

Estrich im Bereich des Ablaufgehäuses freistemmen, Bodenablauf incl. Rost und Geruchsverschluss demontieren,

Rohrleitung fachgerecht mit einer passenden Muffe/Kappe dauerhaft gas- und wasserdicht verschließen,

aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, Transport in den Container, Abfall ist nicht schadstoffbelastet.

Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen,

alle Nebenarbeiten sind enthalten,

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

16,000 St 04.01.25 AVV 170107, Abbruch CT-Estrich in Kleinflächen Abbruch von CT-Estrich,

als Teil- bzw. Komplettleistung, einschließlich vorhandener Ausgleichsschichten, Trennlagen, Dämmungen usw. bis zur tragenden Konstruktion in erschütterungsarmer Art und Weise.

Die Schneidarbeiten werden gesondert abgerechnet.

Die Aufnahme und Entsorgung der Dämmung wird gesondert abgerechnet.

Der Estrich befindet sich im Bereich von abzubrechenden Wänden, einzubauenden Innenwänden, Durchbrüchen, etc.

Der Abbruch des Estrichs erfolgt in Kleinflächen und im Bereich von Wänden streifenweise.

Die aufgeführten Massen sind zunächst angenommen und hängen vom tatsächlichen Beschädigungsgrad des Estrichs ab.

Der genaue Umfang des Estrichabbruchs wird im Zuge der Sanierungsarbeiten zusammen mit der Bauleitung dokumentiert.

Estrichdicke: ca. 5 cm

Breite Abruchstreifen: bis ca. 50 cm

Kleinflächen bxh: bis ca. 1,0 x 1,0 m

Die aufgeführten Massen sind zunächst angenommen und hängen vom tatsächlichen Beschädigungsgrad der Bauteile nach den Abbrucharbeiten im Zuge der Schadstoffsanierung ab.

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Untergrund: CT-Estrich auf StB-Deckenplatte

Transportwege über Treppen gem. Zeichnung

Abbruchort: Räume, Treppenhaus und Flure 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

16,000 m² 04.01.26 AVV 170107, Zulage für Abbruch Dämmung Zulage zur Position "Abbruch CT-Estrich" für Flächen und Untergründe, die mit einer Dämmschicht versehen sind,

betr. das Aufnehmen und die Entsorgung der Dämmung.

[Seite 36]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 36 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR betr. das Aufnehmen und die Entsorgung der Dämmung.

Dicke Dämmung: bis ca. 50 mm

16,000 m² 04.01.27 Rückbau Hohlraumboden wie in Hauptpos. "Rückbau FB-Beläge aus PVC-Fliesen" gen.,

jedoch

Abbruch Hohlraumböden, komplett einschl. Bodenbelag, Unterkonstruktion, Fußleisten, Dämmlagen, Schotts etc. und Entsorgung nach AVV-Schlüssel.

Trägerplatten aus vorgefertigten, hoch verdichteten Holzwerkstoffplatten.

Unterseitig mit verzinktem Stahlblech, verklebt

Material: Holzwerkstoff und MDF - Platten

Konstruktionshöhe: bis ca. 15 cm,

Kalkulationsannahme: ca. 2% von Gesamtfläche,

Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG

200,000 m² 04.01.28 Schutz der Heizkörper vor den Fensterbändern Abdeckung der Heizkörper als Schutz vor mechan. Beschädigung und Verschmutzung,

mit Unterhaltung während der Sanierungsarbeiten,

sowie späterer Beseitigung und Entsorgung (wird nicht gesondert vergütet),

incl. aller Nebenarbeiten als fertige Leistung vor den Fensterbändern,

Abdeckung bestehend aus geeigneten Platten,

OSB, d = 15mm, o. glw., Wandverdübelung mit Abstandhalterungen mt Montagelochband aus Stahlblech 0,7mm, Wandabstand ca. 25cm,

Konstruktion mit Lüftungsschlitzen oben (Fläche mind. 2* 200 cm², d.h. 2 * 50 / 400 mm) sowie Revisionsöffnung für den Thermostatkopf,

Abmaße Heizkörper als Kalkulationsansatz:

ca. 120 Stck/Geschoss, 200/65 cm (b/h),

Abrechnung über m²-Fläche Abdeckung,

Ausführung nur nach Absprache und auf Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung,

Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG

620,000 m² 04.01.29 AVV 170405, Rückbau vertikale Kabelkanäle Rückbau vertikaler Kabelkanäle,

im Wandixel geführt,

Material: Alu, lackiert,

angenommene Befestigung im Clip-System,

Demontage incl, Unterkonstruktion,

aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, zerkleinern, Transport in den Container, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.

Besondere Hinweise:

  • Schonender Umgang mit dem Untergrund

  • Abtransport sämtlicher Ausbau- und Reststoffe

  • Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen

[Seite 37]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 37 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

  • Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen

  • Alle Nebenarbeiten sind enthalten

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Örtlichkeit: Fensterseiten der außenliegenden Räume 2.-5. OG in allen Bereichen des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

100,000 m 04.01.30 AVV 170107, Rückbau Wandbeläge aus keramischen Fliesen Rückbau von Keramischen Bodenfliesen,

Fliesen im Dick-, u/o. Dünnbett als Komplettabruch bis auf die Rohkonstruktion, auch in Kleinflächen,

durch vorsichtiges Stemmen, incl. Fugenprofile, u.ä.,

mit allen Belägen und Untergründen in erschütterungsarmer Art und Weise mit handgeführten Kleingeräten, incl. aller Nebenarbeiten,

Stärke Belag: bis ca. 10 mm

Stärke Dickbett: bis ca. 40 mm,

aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, zerkleinern, Transport in den Container, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.

Besondere Hinweise:

  • Schonender Umgang mit dem Untergrund

  • Abtransport sämtlicher Ausbau- und Reststoffe

  • Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen

  • Alle Nebenarbeiten sind enthalten

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet,

Abbruchort: Räume 2.-5. OG in Küchen und Bädern/WCs des Gebäudes und nach Anweisung durch die örtl. Bauüberwachung

900,000 m² 04.01.31 AVV 170904, Entfernung von Wandbelägen Glasgewebetapete perforieren, einweichen und vollständig von Putz-/Trockenbauuntergrund entfernen, einschließlich Entsorgung,

intensives, flächendeckendes Perforieren der wasserundurchlässigen Oberfläche mittels Stachelwalze (Tapetenigel) oder mechanischem Tapetenperforator,

ohne Beschädigung des darunterliegenden Putz- oder Trockenbauuntergrunds,

mehrmaliges, sattes Auftragen einer hochwirksamen Einweichlösung (Wasser gemischt mit Tapetenlöser),

Die Einwirkzeit ist bis zur vollständigen Durchfeuchtung der rückseitigen Kleberschicht aufrechtzuerhalten,

bei Bedarf Einsatz von Dampf-Tapetenablöser,

vollständiges, bahnen- bzw. stückweises Ablösen des Glasgewebes vom Untergrund unter Verwendung von Spachteln oder Tapetenschabern,

vollständiges Entfernen von verbleibenden Gewebe- und Kleberresten von den Wandflächen, so dass ein tragfähiger Untergrund für nachfolgende Spachtel- oder Malerarbeiten entsteht,

Schutz angrenzender, nicht zu bearbeitender Bauteile (z. B. Böden, Einbauten) durch geeignete Abdeckmaßnahmen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren,

[Seite 38]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 38 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Schutz angrenzender, nicht zu bearbeitender Bauteile (z. B. Böden, EiEnUbRauten) durch geEeUiRgnete Abdeckmaßnahmen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren,

aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, zerkleinern, Transport in den Container, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.

Besondere Hinweise:

  • Schonender Umgang mit dem Untergrund

  • Abtransport sämtlicher Ausbau- und Reststoffe

  • Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen

  • Alle Nebenarbeiten sind enthalten

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.,

Örtlichkeit: Flurbereiche, alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG

2.520,000 m² 04.01.32 Rückbau und Zwischenlagerung Metallbekleidung Unterzüge, dreiseitig Rückbau der Metallbekleidung der Unterzüge, dreiseitig

zur Zwischenlagerung an geeigneter Stelle in Rücksprache mit der örtl. Bauüberwachung,

Abmaße Unterzug: ca. 55/60 (b/h),

Länge bis ca. 14,00m,

Material: Alu, lackiert,

2* L-Profil, Abmaß ca. 15/60 (b/h),

zzgl. mittig Flachprofil, Breite ca. 30cm,

Abwicklung ges. ca. 60+15+30+15+60cm = 180cm,

Einzellängen bis ca. 5,00m

Ausbau unter Vermeidung jedeweder Beschädigung,

angenommene Befestigung im Clip-System,

Leistung incl. Vertragen zum Lagerort innerhalb des Gebäudes,

Abrechnung in m²-Fläche,

Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-4.OG

1.310,000 m² 04.01.33 Rückbau und Entsorgung Beschilderung Flucht- und Rettungspläne Rückbau der Beschilderung "Flucht- und Rettungspläne",

Material: Kunststoffrahmen, verglast,

Abmaße: bis ca. 1,00/0,80m (b/h),

anfallender Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten,

Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,

Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG

16,000 St 04.01.34 Rückbau und Entsorgung Infotafeln Rückbau der Infotafeln "Information",

Material: Metallrahmen, verglast (Schiebegläser),

[Seite 39]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 39 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Material: Metallrahmen, verglast (Schiebegläser),

Abmaße: bis ca. 2,00/1,00m (b/h,

anfallender Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten,

Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,

Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG )

8,000 St 04.01.35 Rückbau und Entsorgung Beschilderung Raumbezeichnung, -nummern Rückbau der Raumbeschilderung mit Benennung von Raumbezeichnung, -nummern, u,ä.,

Kleinschilder neben den Türöffnungen, verschraubt auf leichten Trennwänden,

Material: Kunststoffrahmen mit transparenter Kunststoffabdeckung,

Abmaße: different, Kleinmaße bis max. 0,02m²,

anfallender Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten,

Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet,

Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG

400,000 St 04.01.36 AVV 170904, Rückbau von Küchen-Einbaumöbeln Rückbau von Küchen-Einbaumöbeln,

Standardabmaße: ca. 60/60/85cm (b/t/h),

Material: kunststoffbeschichtete Holzwerkstoffplatte

Rückbau und Entsorgung aufiegender Küchen-Arbeitsplatten (in ges. Pos.),

aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, zerkleinern, Transport in den Container, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.

Besondere Hinweise:

  • Abtransport sämtlicher Ausbau- und Reststoffe

  • Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen

  • Alle Nebenarbeiten sind enthalten

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Abrechnung in lfdm,

Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG

40,000 m 04.01.37 AVV 170904, Rückbau von Küchen-Arbeitsplatten Rückbau von aufliegenden Küchen-Arbeitsplatten,

verschraubt auf Korpussen der Einbaumöbel,

Material: kunststoffbeschichtete Holzwerkstoffplatte

Standardabmaße: ca. 60/60/85 (b/t/h),

[Seite 40]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 40 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Standardabmaße: ca. 60/60/85 (b/t/h),

Leistung, incl. Entsorgung wie in Vorpos. "Rückbau und Entsorgung von Küchen-Einbaumöbeln" gen.,

Abrechnung in lfdm

40,000 m 04.01.38 AVV 170405, Rückbau von Einbauspülen Rückbau von in vorgen. Arbeitsplatten eingelegten Küchenspülen mit Abtropffläche,

Material: Edelstahl,

verschraubt auf Abeitsplatten,

bestehend aus Spülbecken, Abtropffläche, Mischarmatur,

Standardabmaße: ca. 90/50cm (b/t),

Leistung, incl. Entsorgung wie in Vorpos. "Rückbau und Entsorgung von Küchen-Einbaumöbeln" gen.,

Abrechnung in Stck

8,000 St 04.01.39 AVV 170405, Rückbau von Anbauschrank der ELT-Unterverteilung Rückbau von Anbauschrank der ELT-Unterverteilung,

mehrteilig, 2-flüglig,

mit Drehtüren,

Material: Stahlblech, lackiert,

Abmaße: ca. 60/60/3,00m (b/t/h),

Leistung, incl. Entsorgung wie in Vorpos. "Rückbau und Entsorgung von Küchen-Einbaumöbeln" gen.,

Abrechnung in Stck,

Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG

8,000 St 04.01.40 AVV 170405, Rückbau von Anbauschrank Rückbau von Anbauschrank

für Ersthilfe-Material,

mit Drehtür,

Material: Stahlblech, lackiert,

Abmaße: ca. 50/25/1,80m (b/t/h),

Leistung, incl. Entsorgung wie in Vorpos. "Rückbau und Entsorgung von Küchen-Einbaumöbeln" gen.,

Abrechnung in Stck,

Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-5.OG

16,000 St 04.01.41 AVV 170107, Rückbau Papierspender Rückbau von Papierspender mit Aufhängung,

Material: Metall/Kunststoff,

Abmaße: bis ca. 30/20cm (b/h),

aufgenommene Stoffe zur Entsorgung sammeln, Transport in den Container, Abfall ist nicht schadstoffbelastet.

Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen,

alle Nebenarbeiten sind enthalten,

[Seite 41]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 41 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR alle Nebenarbeiten sind enthalten,

Der anfallende Schutt wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Die Containerstellung und Schuttentsorgung wird gesondert vergütet.

Abrechnung in Stck

40,000 St 04.01.42 AVV 170107, Rückbau Wanduhren Rückbau von Wanduhren mit Aufhängung,

Material: Metall/Kunststoff, Ziffernblatt verglast,

Durchmesser: ca. 45cm,

Leistung und Entsorgung wie in Vorpos. "Rückbau und Entsorgung von Papierspender" gen.,

Abrechnung in Stck,

Örtlichkeit: alle Bauteile (West / Nord / Ost), jeweils 2.-4.OG

6,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 42]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 42 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 04.02 Abbruch Elektroeinbauten

Vorbemerkung Der AN demontiert die Elektroinstallationsanlagen auf den Ebenen 2.OG bis 5.OG. Die Anlagen werden vor Beginn der Demontagearbeiten bauseits freigeschaltet und von der Bauleitung freigegeben.

Besonderheiten:

  1. EG und 1.OG sowie Teile des KG sowie der Treppenhäuser befinden sich während der Baumaßnahmen weiter durch den Mieter TDK in Nutzung (24/7).

Die genannten Bereichen sind nicht freigeschaltet und sind von den Demontagearbeiten ausgenommen.

  1. Die Brüstungskanäle an den Fensterfronten sind von den Demontagearbeiten ausgenommen. Alle Kabel sind vor den Eintrittspunkten in die Brüstungskanäle zu schneiden. Die Leistungen sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.

  2. Sofern ein Betreten der Mietbereiche durch den AN erforderlich werden, ist das rechtzeitig beim Mieter anzumelden. Die Bauleitung ist zu informieren.

  3. Lärmintensive Arbeiten sind zu vermeiden bzw. eine Woche vor Beginn der Bauleitung anzukündigen. Hinweis zur Entsorgung Der anfallende Schutt der nachgen. Positonen des Rückbaus der ELT-Bauteile wird Eigentum des AN, ist aus dem Gebäude zu räumen und getrennt nach Materialien in die Container zu transportierten.

Containerstellung und Schuttentsorgung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.

Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Demontagen Verlegesysteme/Stromschienen

04.02.1 Demontage Stromschienen freigeschaltete Stromschiene in etagenweise begehbaren Kabelschächten demontieren und fachgerecht entsorgen

100,000 m 04.02.2 Demontage Kabelleiter Kabelleiter (600 mm) in etagenweise begehbaren Kabelschächten demontieren und fachgerecht entsorgen

100,000 m 04.02.3 Demontage Kabelrinne Kabelrinne bis 600mm incl. Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen

200,000 m 04.02.4 Demontage Leitungsführungskanal (Kuststoff 60x30) Demontage von Leitungsführungsskanal, Kunststoff, 60x30 mm² demontieren und fachgerecht entsorgen

500,000 m 04.02.5 Demontage Leitungsführungskanal (Kuststoff 40x20) Demontage von Leitungsführungsskanal, Kunststoff, 40x20 mm² demontieren und fachgerecht entsorgen

500,000 m Demontage Kabel/Leitungen

04.02.6 Demontage Mantelleitung bis 5x6mm² (Einzelkabel) freigeschaltetes Einzelkabel bis 5x6mm² inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen

10.000,000 m 04.02.7 Demontage Mantelleitung bis 5x6mm² (Bündel) freigeschaltetes Einzelkabel bis 5x6mm² inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen

500,000 m

[Seite 43]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 43 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 04.02.8 Demontage Einzelkabel von 5x10 bis 5x16mm² freigeschaltetes Einzelkabel 5x10 mm² bis 5x16mm² inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen

1.500,000 m 04.02.9 Demontage Einzelkabel > 5x16mm² freigeschaltetes Einzelkabel > 5x16 mm² inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen

500,000 m 04.02.10 Demontage Daten-/Fernmeldekabel (Einzelkabel) freigeschaltete Daten-/Fernmeldeleitunge als Einzelkabel inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen

5.000,000 m 04.02.11 Demontage Daten-/Fernmeldekabel (Bündel) freigeschaltete Daten-/Fernmeldeleitunge als Kabelbündel zu mehr als 10 Einzelkabeln inkl. aller Befestigungselemente demontieren und fachgerecht entsorgen

500,000 m Demontage Leuchten

04.02.12 Demontage Langfeldleuchte 120cm (Einbau) freigeschaltete Langfeldleuchte 120 cm mit einer Montagehöhe bis 5m als Einbauleuchte in Abhangdecke demontieren und fachgerecht entsorgen

2.000,000 St 04.02.13 Demontage Langfeldleuchte 150cm (Einbau) freigeschaltete Langfeldleuchte 150 cm mit einer Montagehöhe bis 5m als Einbauleuchte in Abhangdecke demontieren und fachgerecht entsorgen

2.000,000 St 04.02.14 Demontage Einzelbatterie-Fluchtwegeleuchte freigeschaltete Fluchtwegeleuchte (Einzelbatterie) als Wand-/Deckenleuchte mit einer Montagehöhe bis 5m demontieren und fachgerecht entsorgen

80,000 St Demontage Verteiler/Schalter/Steckdosen

04.02.15 Demintage CEE-Steckdose freigeschaltete CEE-Steckdose demontieren und fachgerecht entsorgen

30,000 St 04.02.16 Demontage Schuko-Steckdose/Schalter/Taster aP freigeschaltete/r Schuko-Steckdose, Schalter, Taster in aP-Montage demontieren und fachgerecht entsorgen

300,000 St 04.02.17 Demontage Schuko-Steckdose/Schalter/Taster uP freigeschaltetete/r Schuko-Steckdose, Schalter, Taster in uP-Montage incl. Einputzdose demontieren und fachgerecht entsorgen

200,000 St 04.02.18 Demontage Schalt-/Verteilerschrank (Standschrank) freigeschalteter Schalt-/Verteilerschrank 1.100x2.600 mm² als Standschrank demontieren und fachgerecht entsorgen

12,000 St 04.02.19 Demontage Schalt-/Verteilerschrank (Wandschrank) freigeschalteter Schalt-/Verteilerschrank bis 500x800 mm² als Wandschrank demontieren und fachgerecht entsorgen

20,000 St Demontage sonstiges

04.02.20 Demontage Lautsprecher (Einbau) freigeschalteten Lautsprecher als Einbaulautsprechen in Kassettendecke demontieren und fachgerecht entsorgen

[Seite 44]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 44 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) freigeschalteten Lautsprecher als Einbaulautsprechen in KassettendeckEeU Rdemontieren undEUR fachgerecht entsorgen

60,000 St 04.02.21 Demontage Nebenuhr freigeschaltete Nebenuhr in Wandmontage demontieren und fachgerecht entsorgen

15,000 St 04.02.22 Demontage Rauchmelder/Druckknopfmelder freigeschalteter Rauchmelder/Druckknopfmelder demontieren und fachgerecht entsorgen

15,000 St

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 45]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 45 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 05 Transport und Entsorgung - Haus 7

05.01 Entsorgung schadstoffhaltig

05.01.1 Schuttcontainer und Transport Schadstoff EWC 150202* Schuttcontainer bis 40m³ liefern, aufstellen, vorhalten einschließlich An- und Abtransport gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 150202* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier:

  • Schutzkleidung

  • Filter

  • Wischtücher

  • Aufsaugmaterialien

Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie bis 80KM einfache Strecke, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.

1,000 St 05.01.2 Êntsorgung Schadstoff EWC 150202* Entsorgung gefährlicher Abfall ohne Transport der

Beseitigung zuführen

Abfallschlüssel nach EWC 150202* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier:

  • Schutzkleidung

  • Filter

  • Wischtücher

  • Aufsaugmaterialien

Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.

1,000 t 05.01.3 Schuttcontainer und Transport Schadstoff EWC 170603* KMF Schuttcontainer bis 40m³ liefern, aufstellen, vorhalten einschließlich An- und Abtransport gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170603* (Abfallverzeichnisverordnung AVV)

Dämmmaterial, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier:

  • Künstliche Mineralfaser lose

Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie bis 50 KM einfache Strecke, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.

35,000 St 05.01.4 Schuttcontainer und Transport Schadstoff EWC 170603* Akustik Schuttcontainer bis 40m³ liefern, aufstellen, vorhalten einschließlich An- und Abtransport gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170603* (Abfallverzeichnisverordnung AVV)

Dämmmaterial, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen inklusive Beantragung der Ausnahmegenehmgung beim zuständigen LFU hier für

  • Mineralpressplatten mit WHO-Faser

Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie bis 50 KM einfache Strecke, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.

[Seite 46]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 46 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1,000 St 05.01.5 Entsorgung Schadstoff EWC 170603* KMF_DKII Entsorgung gefährlicher Abfall ohne Transport der

Wiedeerverwertung zuführen

Abfallschlüssel nach EWC 170603* (Abfallverzeichnisverordnung AVV)

Dämmmaterial, die Gebühren der Behandlung werden vom AN übernommen, hier u.a.:

  • Akustikdeckenplatten WHO-Faser

Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.

46,000 t 05.01.6 Schuttcontainer und Transport Schadstoff EWC170601* Asbest (schwach gebunden) Schuttcontainer bis 40m³ liefern, aufstellen, vorhalten einschließlich An- und Abtransport gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170601* (Abfallverzeichnisverordnung AVV)

Dämmmaterial, das Asbest enthält, die Gebühren der

Beseitigung werden vom AN übernommen, hier u.a.:

  • asbesthaltige Flanschdichtungen

  • asbesthaltige Brandschutztüren

Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie bis 80KM einfache Strecke, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.

2,000 St 05.01.7 Entsorgung Schadstoff EWC170601* Asbest (schwach gebunden) Entsorgung gefährlicher Abfall ohne Transport der

Beseitigung zuführen

Abfallschlüssel nach EWC 170601* (Abfallverzeichnisverordnung AVV)

Dämmmaterial, das Asbest enthält, die Gebühren der

Beseitigung werden vom AN übernommen, hier u.a.:

  • asbesthaltige Flanschdichtungen

  • asbesthaltige Brandschutztüren

Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.

3,400 t

Gesamtbetrag:

[Seite 47]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 47 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 05.02 Entsorgung nicht schadstoffhaltig

05.02.1 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 200301 - gemischte Siedlungsabfälle Behälter für AVV 200301 bereitstellen,

mit Deckel, abschließbar,

Behältergröße bis 10 m³,

Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,

hier: Gemischte Siedlungsabfälle

Bereitstellung </= ca. 1 Monat

2,000 Stk 05.02.2 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 200301 Transport eines Containers für AVV 200301 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km

2,000 Stk 05.02.3 Entsorgung AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle Entsorgung von Bauschuttgemisch, AVV 170107

( Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik),

Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:

'..........'

(Bietereintrag)

Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.

2,000 to 05.02.4 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170107 - Bauschuttgemisch Behälter für AVV 170107 bereitstellen,

mit Deckel, abschließbar,

Behältergröße bis 10 m³,

Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,

hier: Bauschuttgemisch

Bereitstellung </= ca. 1 Monat

15,000 Stk 05.02.5 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170107 Transport eines Containers für AVV 170107 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km

15,000 Stk 05.02.6 Entsorgung AVV 170107 Bauschuttgemisch Entsorgung von Bauschuttgemisch, AVV 170107

( Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik),

Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:

'..........'

(Bietereintrag)

Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.

121,000 to 05.02.7 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170904 - Baumischabfall Behälter für AVV 170904 bereitstellen,

mit Deckel, abschließbar,

[Seite 48]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 48 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR mit Deckel, abschließbar,

Behältergröße bis 10 m³,

Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,

hier: Baumischabfall

Bereitstellung </= ca. 1 Monat

16,000 Stk 05.02.8 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170904 Transport eines Containers für AVV 170904 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km

16,000 Stk 05.02.9 Entsorgung AVV 170904 Baumischabfall Entsorgung von Baumischabfall, AVV 170904

(gemischte Bau- und Abbruchabfälle),

Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:

'..........'

(Bietereintrag)

Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.

89,000 to 05.02.10 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170405 - Eisen und Stahl Behälter für AVV 170405 bereitstellen,

mit Deckel, abschließbar,

Behältergröße bis 10 m³,

Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,

hier: Eisen und Stahl

Bereitstellung </= ca. 1 Monat

1,000 Stk 05.02.11 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170405 Transport eines Containers für AVV 170405 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km

1,000 Stk 05.02.12 Entsorgung AVV 170405 Eisen und Stahl Entsorgung von Eisen- und Stahl,

Art: Eisen und Stahl, AVV 170405,

Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:

'..........'

(Bietereintrag)

Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.

2,100 to Nicht schadstofffhatig, aber aus Schwarzbereich

05.02.13 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170904 - Baumischabfall Behälter für AVV 170904 bereitstellen,

mit Deckel, abschließbar,

Behältergröße bis 10 m³,

[Seite 49]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 49 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Behältergröße bis 10 m³,

Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,

hier: Baumischabfall

Bereitstellung </= ca. 1 Monat

45,000 Stk 05.02.14 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170904 Transport eines Containers für AVV 170904 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km

45,000 Stk 05.02.15 Entsorgung AVV 170904 Baumischabfall, für Trennwände als Systemwand, beide Beplankungsseiten Entsorgung von kunststoffbeschichteten Trennwänden als Systemwände, hier: beide Beplankungsseiten,

als Baumischabfall, AVV 170904

(gemischte Bau- und Abbruchabfälle),

Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:

'..........'

(Bietereintrag)

Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.

540,000 to 05.02.16 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170405 - Eisen und Stahl Behälter für AVV 170405 bereitstellen,

mit Deckel, abschließbar,

Behältergröße bis 10 m³,

Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,

hier: Eisen und Stahl

Bereitstellung </= ca. 1 Monat

40,000 Stk 05.02.17 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170405 Transport eines Containers für AVV 170405 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km

40,000 Stk 05.02.18 Entsorgung AVV 170405 für Lamellendecken aus Lochblech Entsorgung von Lamellendecken aus Lochblech,

Art: Eisen und Stahl, AVV 170405,

Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:

'..........'

(Bietereintrag)

Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.

45,000 to 05.02.19 Absetzcontainer bis 10 m³, AVV 170802 - Gipsbaustoffe Behälter für AVV 170802 bereitstellen,

mit Deckel, abschließbar,

Behältergröße bis 10 m³,

Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,

[Seite 50]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 50 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Absetzcontainer, für nicht gefährliche Baustellenabfälle,

hier: Baumischabfall

Bereitstellung </= ca. 1 Monat

2,000 Stk 05.02.20 Transport bis 50 km, bis 10 m³, AVV 170802 Transport eines Containers für AVV 170802 aus den Vorpositionen 10 m³ (Absetzcontainer) zum Entsorger, Transportweg (einfacher Weg) bis 50 km

2,000 Stk 05.02.21 Entsorgung AVV 170802 für abgehängte Kassettendecke Entsorgung von abgehängten Kassettendecken,

Gipsbaustoffe,

AVV 170802 (Baustoffe auf Gipsbasis),

Entsorgungsanlage vom Bieter einzutragen:

'..........'

(Bietereintrag)

Die Entsorgungskosten werden gegen Nachweis vergütet.

3,000 to

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 51]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 51 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 06 Stundenlohnarbeiten - Haus 7

06.1 Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters durch Arbeitskräfte auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und des AG ausführen.

Die Stundenlohnzettel sind vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen sowie innerhalb von 5 Arbeitstagen der örtlichen Bauleitung zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen.

Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

5,000 h 06.2 Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer wie vor, jedoch

Stundenlohnarbeiten eines Bauhelfer durch Arbeitskräfte auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und des AG ausführen.

5,000 h 06.3 Stundenlohnarbeiten FA mit Sachkunde-/Eignungsnachweis Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters mit Sachkunde-/Eignungsnachweis nach TRGS im Schwarzbereich

durch Arbeitskräfte auf besondere Anordnung der örtlichen Bauleitung und des AG ausführen.

Die Stundenlohnzettel sind vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen sowie innerhalb von 5 Arbeitstagen der örtlichen Bauleitung zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen.

Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

5,000 h

Gesamtbetrag:

[Seite 52]

LV: 394-02 BE, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung, H 7 Seite: 52 Datum: 25.09.2026 LV-Datum:

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

01 BE allgemein 01.01 Baustrom 01.02 Baustellenbeleuchtung 01.03 Schutzeinrichtungen 02 Baustelleneinrichtung; Schadstoffsanierung 03 Schadstoffbeseitigung 04 Abbrucharbeiten ohne Schadstoffe 04.01 Mieteinheiten, Flure, Treppenhaus 04.02 Abbruch Elektroeinbauten 05 Transport und Entsorgung - Haus 7 05.01 Entsorgung schadstoffhaltig 05.02 Entsorgung nicht schadstoffhaltig 06 Stundenlohnarbeiten - Haus 7

Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

[Seite 53]

Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts

der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung der Änderung durch

Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ist es verboten öffentliche Aufträge

oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche

Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz

8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter

die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter

Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie

2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG

fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge

mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische

Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %

unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen

gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen

oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen

handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer,

Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die

öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).

Version 27.04.2022 Seite 1 von 1

[Seite 54]

Land Berlin (SODA)

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

1 0_ 1_7 8 _ _ B e r_lin_______________

(Ausschreibende Stelle)

(Ausschreibende Stelle)

BI

M Berliner Immobilienmanagemen t G m b H
Keibelstraße 36
10178 Berlin
Tel: (03003)0 97091061666 - 19 1 1
Fax: + 4(093 300)9 9001166661 6166868
einkauf@bim-berlin.de

Berlin, 2 5 .0 9 . 20 2 6

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)

Es schreibt Ihnen:
Ertan K ö k s a l

Baumaßnahme B ee s k ow damm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

H er ri ch t ung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

Angebot für: A bb r uc h - und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung

B 1 51 0 8 -8_0_0_3_2_0_0_0-0_0_1-3_9_4_-0_2__________________________________________

_____________________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.

Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll

im Offenen Verfahren

vergeben werden.

1. Auftraggebende

Land Berlin (SODA)

Stelle:

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

10178 Berlin

2. Vergabeunterlagen : Alle maßgeblichen Vergabeunterlagen sind in dem beigefügten Vor-

druck "Angebot" aufgeführt. Soweit einzelne dieser Unterlagen hier

nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle einge-

sehen /angefordert werden.

3. Auskunft über Ver- B IM B erliner Immobilienmanagement GmbH

gabeunterlagen, etwa-

Keibelstr. 36 10178 Berlin

ige Ortsbesichti- Telefon: , Telefax:

gungen, Anforderung E-Mail: e in k au f @bim-berlin.de

zusätzlicher Unter- werktags, außer Sonnabend, auf Terminvereinbarung

lagen u. dergl.:

Version 18.10.2018 Seite 1 von 4

[Seite 55]

4. Angebotsfrist: Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist

am 2 9 .1 0 . 2 0 2 6 um 0 8 :3 0 Uhr

vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä-

rungen, elektronisch signiert oder in Textform auf die Vergabeplatt-

form des Landes Berlin hoch zu laden. Bei elektronischer Angebots-

übermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen.

Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform)

ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in

elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Ber-

lin eingereicht werden, sind gemäß §16 EU i.V.m. § 13 EU Abs.

1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!

Version 18.10.2018 Seite 2 von 4

[Seite 56]

5. Vorlage von Nachwei- Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich und gegebenenfalls für

sen zur Eignungsprü- Nachunternehmer seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuwei-

fung: sen.

Der Nachweis der Eignung kann entweder

- durch einen Eintrag im ULV und zusätzlich der Vorlage der voll-

ständig ausgefüllten Selbstauskunft

oder

- durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von

Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) und zusätzlich der

Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft

oder

- durch Vorlage der Eigenerklärung und zusätzlich der Vorlage der

vollständig ausgefüllten Selbstauskunft

oder

- durch Vorlage der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

(EEE)“ und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten

Selbstauskunft

geführt werden.

Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:

s ie h e B ekanntmachung Punk 5.1.9

Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

6. Aufteilung in Lose: nein

ja, Angebote können abgegeben werden für

ein Los mehrere Lose alle Lose

7. Nebenangebote:

zugelassen nicht zugelassen

ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot

Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol-

che deutlich gekennzeichnet werden.

8. Bindefrist Die Bindefrist endet am

29.12.2026

9. Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen

Ausführungsort (Bau-

stelle), Ausführungs-

zeit, Sicherheitsleis-

tung, Zahlungsbedin-

gungen

Version 18.10.2018 Seite 3 von 4

[Seite 57]

10. Kriterien für die Auf Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe

tragserteilung bei von § 16 d EU Abs. 2 VOB/A erteilt, bzw. unter Berücksichtigung der

Haupt- und Nebenan- nachfolgenden Kriterien erteilt:

geboten:

Nr.KriteriumGewichtung in %
1Preis100

11. Bei Vergabe nach Absendetag der Bekanntmachung: 2 5 .0 9 . 2026

EU-Richtlinien:

12. Bei Vergabe nach EU- Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe-

Richtlinien stimmungen:

Vergabekammer des Landes Berlin

Martin-Luther-Straße 105

10825 Berlin

Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wol-

len, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künfti-

ger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

i. A . E rtan Köksal

Einkauf

(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)

Version 18.10.2018 Seite 4 von 4

[Seite 58]

Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen

• Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen

• Leistungsverzeichnis mit Preisen

• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Angaben zur Preisermittlung

• Eignungsbogen für Bewerber/Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Selbstauskunft Bewerber/Bieter

• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur

Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von

Bauunternehmen vorliegt)

oder

Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)

bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank

oder

Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

oder

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)

• Nebenangebote (falls zugelassen)

• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele

• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR

netto)

• Fach und Sachkundenachweise gem. TRGS 519, Anlage 3 Nachweis

• Fachkundelehrgang gem. TRGS 521

Version 15.07.2026 Seite 1 von 2

[Seite 59]

Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen:

• Verzeichnis der Nachunternehmer

• Selbstauskunft der Nachunternehmer

• Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

• Sonstige Nachweise:

Version 15.07.2026 Seite 2 von 2

[Seite 60]

Bewerbungsbedingungen (BwB)

für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB

Hinweis

Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für

Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen"

(VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich

der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).

1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den

Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,

Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor

Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Kommunikation

Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen

Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.

3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des

Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter

wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

4 Angebot

4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen

mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit

einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für

den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das

Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.

4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist

einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird

ausgeschlossen.

Version 05.09.2025 Seite 1 von 5

[Seite 61]

4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist

zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung

nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den

Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem

Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die

Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.

Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten

Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene

Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe

bestätigt.

Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein

vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.

4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise

enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen

zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten

Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.

4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz

”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat

ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der

Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat

als angeboten.

4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne

Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des

geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der

Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen

geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen

verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei

denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“

auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

Version 05.09.2025 Seite 2 von 5

[Seite 62]

Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu

berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle

aufgeführt sind.

Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen

angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt

für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen

(z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).

Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei

Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit

Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.

Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen,

werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.

Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen

Pauschalpreis.

Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen)

bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen

Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder

dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine

Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von

Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen

werden.

4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich

gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben

bezeichneten Stelle aufzuführen.

Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die

Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend

zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,

beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer

einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.

Version 05.09.2025 Seite 3 von 5

[Seite 63]

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen

Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat

er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser

Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses

beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach

Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch

Pauschalsumme).

5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht

entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich

gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.

6 Bietergemeinschaften

6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform

abzugeben,

– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags

bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

– dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender

Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen

schriftlicher Weisung zu leisten,

– dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.

fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von

Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus

aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen

zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis

der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft

Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt,

einzureichen.

Version 05.09.2025 Seite 4 von 5

[Seite 64]

8 Auftragnehmerwechsel

Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu

beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz,

Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen

können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden

Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen

Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem

Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten

Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der

Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die

Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen

Vergabeverfahren vorgenommen.

Version 05.09.2025 Seite 5 von 5

[Seite 65]

Angebot (Bauleistungen)

Tel.:

Fax:

E-Mail: , den

(Name und Anschrift des Bieters)

An

Land Berlin (SODA)

Ablauf der Bindefrist

c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstraße 36

am: 29.12.2026

10178 Berlin

(Anschrift der ausschreibenden Stelle)

Baumaßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung

Angebot für:

B15108-80032000-001-394-02

- Leistungsverzeichnis mit Preisen

Anlagen:

- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation

- Eignungsbogen für Bewerber/ Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)

- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter

- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht

präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft

- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)

- Nebenangebote (falls zugelassen)

- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)

- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)

- Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der

Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)

- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls

gefordert)

- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert

über 500.000,- EUR netto)

-

-

- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen

Version 20.07.2026 Seite 1 von 6

[Seite 66]

Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen-

folge gelten:

- Auftragsschreiben bzw. Vertrag

- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen

Unterlagen und Erläuterungen

- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen

beigefügt)

- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“

- Angebot samt Anlagen

- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“

- Bautagesbericht

- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019

- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –,

Ausgabe 2016

- „Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Russland-Sanktionen)“

-

Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge-

nommen und beachtet.

Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den

von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden

Angaben wie folgt an:

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) *Preisnachlass ohne Bedingung
Summe Angebot€%

Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:

Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes)Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) *Preisnachlass ohne Bedingung
€%
€%
€%
€%
€%
  • Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.

An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange-

botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver-

bindlich anerkannt.

Version 20.07.2026 Seite 2 von 6

[Seite 67]

Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von

laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.

Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot

inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den

Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.

Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in

Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform

Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach-

name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge-

ben.

Version 20.07.2026 Seite 3 von 6

[Seite 68]

Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/ h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3)
1.5Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

(Summe 1.4 und 1.5)

2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGerätekostenSonstige KostenNachunter- nehmerleist.
2.1Baustellenallgemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.4Gesamtzuschläge
3Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskostenGesamtzu- schläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.

Version 20.07.2026 Seite 4 von 6

[Seite 69]

Eventuelle Erläuterungen des Bieters:

Version 20.07.2026 Seite 5 von 6

[Seite 70]

Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte

Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im

eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende

Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.

Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü-

gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon

Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter,

4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:

1) 2) 3)

4) 5) 6)

Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.

Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:

- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer

- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”

- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).

Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen),

werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra-

gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.

Verzeichnis der Nachunternehmer

Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers

Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss

als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des

Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be-

fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags-

strafe führen.

Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu-

stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der

Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever-

fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots-

preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach

entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die

spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga-

nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits-

preise die Abrechnungsgrundlage.

Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere

Nachunternehmer beauftragen.

Version 20.07.2026 Seite 6 von 6

[Seite 71]

Baumaßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung

Angebot für:

B15108-80032000-001-394-02

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)

für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung

Version 25.07.2024 Seite 1 von 3

[Seite 72]

1. Objektüberwachung / Bauüberwachung

(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa-

chung/Objektüberwachung:

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Keibelstr. 36

10178 Berlin Tel.:

(Name, Anschrift, Telefonnummer)

(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:

N.N.

(Name, Anschrift, Telefonnummer)

2. Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)

(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten

Leistungen)

unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages.

gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung.

an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh-

rungsbeginn.

am 11.01.2027 .

(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin)

innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender

Ziff. 2. Abs. (1).

innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist

bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin.

am 15.06.2028 .

(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs.

1 VOB/B:

Ereignis: Frist:

Version 25.07.2024 Seite 2 von 3

[Seite 73]

3. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)

(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer

für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der

Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal

5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.

(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben

der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche

Schadensersatzansprüche angerechnet.

4. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)

(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um-

satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung

für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe

von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach-

träge) und

für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33

% der Netto-Schlussrechnungssumme.

(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson-

dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers,

soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher-

gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge-

stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.

(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.

5. Vergütung

Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht

vereinbart.

Die

Lohngleitklausel

Stoffpreisgleitklausel

ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.

6. Betriebshaftpflichtversicherung

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche-

rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden

Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten:

55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)

(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.

Version 25.07.2024 Seite 3 von 3

[Seite 74]

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

für die Ausführung der Leistung

Version 06.07.2026 Seite 1 von 17

[Seite 75]

1. Leistungsverzeichnis

(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes

Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das

Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als

vereinbart.

(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das

Leistungsverzeichnis vor.

2. Wahlpositionen, Bedarfspositionen

Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen

(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen

Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer

verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den

Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die

Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel

bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.

3. Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)

(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche

Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.

(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige

Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung

vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes

vereinbart ist.

4. Hinterlegung der Urkalkulation

Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne

Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren

erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim

Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter

Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der

Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation

als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum

Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung

"Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx-

xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt

den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von

den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die

Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und

Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,

Version 06.07.2026 Seite 2 von 17

[Seite 76]

Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der

Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen,

insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der

Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für

auftragsbezogene Zwecke verwenden.

5. Einheitspreise

Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche

Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem

Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.

6. Ausführung der Leistung

Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als

zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die

Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen

als ungültig zu kennzeichnen.

7. Angaben bei Ausschreibung

Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags

hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen

Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.

8. Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr

Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine

Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden

Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort,

Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift

(keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.

Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro

unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer

zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen

einzureichen bei

Polizei Berlin

Landeskriminalamt

LKA St 532

Tempelhofer Damm 12

12101 Berlin.

Version 06.07.2026 Seite 3 von 17

[Seite 77]

(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach

Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen

vorliegt. Dieses kann ungültig sein).

Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten

Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von

einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit

für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich,

Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der

Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim

Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die

Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige

Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person

hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen

hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit

sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner

eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.

Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach

Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen

Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu

unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch

nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die

Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres

selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des

Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B.

für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert

vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/

Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle

aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht

gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt

insbesondere keine Behinderung dar.

Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:

"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person

gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck

nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL-

Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden

Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich

bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann.

Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der

Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.

Version 06.07.2026 Seite 4 von 17

[Seite 78]

Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden.

Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen,

können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/

Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin

neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute

Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum

Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin

gespeichert.“

9. Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung

(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.

(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung

für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des

Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der

Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie

„Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den

vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung

zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen

einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen,

erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.

(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die

erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer

angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der

Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach

einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung

berechtigen.

(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine

Vertragsstrafe vereinbart.

(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der

Nachunternehmer ist mitzuteilen.

(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in

allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem

Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis

zum Auftraggeber sicherzustellen.

(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch

Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden,

• für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt

werden,

Version 06.07.2026 Seite 5 von 17

[Seite 79]

• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach

§§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind,

• Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß

gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten

Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck

hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis,

Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf

der Baustelle mitführen.

(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm

vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden

Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein

vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen.

Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten

Werktag der Folgewoche zu erfolgen.

10. Preisnachlässe

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz

angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits-

und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der

Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.

(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter

Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

11. Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers

Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der

vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert

werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers

ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner

Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den

Abtretungsempfänger leisten.

12. Versicherungspflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für

Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende

Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch

von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden,

Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden,

Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von

Sachen und Schlüsseln abdecken.

Version 06.07.2026 Seite 6 von 17

[Seite 80]

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung

binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder

• durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice

sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige

Versicherungsprämie

oder alternativ

• durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in

Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis

bestätigt,

nachzuweisen.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der

Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung

der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des

Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber

nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den

Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des

Auftragnehmers abzuschließen.

(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE

verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass

sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die

ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.

13. Steuerabzug bei Bauleistungen

(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe

vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über

Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt

an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer

zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines

Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen,

wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.

Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer

Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene

Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem

Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem

Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines

Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu

leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige

Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird

haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der

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[Seite 81]

Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die

Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.

14. Barrierefreies Bauen

Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die

Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz

(LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung

und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung

öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for

all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die

Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der

bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download -

Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.

15. Allgemeine Umweltschutzanforderungen

Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien

sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu

insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung

und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den

Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat

dabei insbesondere

• die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für

bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten,

• bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne

von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und

• bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den

Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen

Umweltschutzanforderungen zu beachten.

16. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen

(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen

Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere

durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst

hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige

Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt

zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer

nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in

entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und

Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß

einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.

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(2) Grundlagen

• Rechtlicher Rahmen

Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner

Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen

Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der

umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung

über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und

Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.

Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über

Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.

Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und

Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin:

• Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der

Abfallwirtschaftsbehörde“

• Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei

Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“

• Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land

Berlin“

• Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“

• Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“

•

Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung
(Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von
Baumaßnahmen“

Baumaßnahmen“

Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können

unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:

Bauabfall - Berlin.de

Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur

Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land

Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden.

Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:

Bauabfall - Berlin.de

Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der

Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest,

Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die

Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen –

Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz

und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur

Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger

Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse

heruntergeladen werden:

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http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/

• zu verwendende Formblätter

Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der

Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur

Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im

Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese

Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die

geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind

beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der

Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers

möglich.

Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur

Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle

im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den

Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen.

• Beauftragung Dritter

Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach

§ 4 Abs. 8 VOB/B.

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige

Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das

Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B.

Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für

bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete

Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.

Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden

Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis

und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese

Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.

• Kontaminationen bzw. Altlasten

Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das

für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung

von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten.

• Verstöße

Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der

Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer

Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.

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(3) Nicht gefährliche Abfälle

Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende

Leistungspositionen einzukalkulieren:

• Sortieren des Abfalls

• Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche

• Aufschütten der Haufwerke

• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container

• Transport zur Annahmestelle

• Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen

• Verwertungs-, Entsorgungskosten

Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für

mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.

Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in

den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die

Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der

Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der

Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über

die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor

Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.

(4) Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die

Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber

übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller

rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung

des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.

Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die

einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche

Abfälle einzukalkulieren:

• Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge

• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge

• Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen

• Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage

• Sämtliche Entsorgungskosten

Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke

aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu

den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die

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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die

Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.

Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer

Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung

vorzuhalten.

Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers

bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig

angedient (Andienungspflicht).

Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom

Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.

(5) Überschüssiges Baumaterial

Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht

zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der

Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des

Auftraggebers abgewichen werden.

Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie

Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden

Leistungspositionen einzurechnen.

Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die

Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und

nur in geschlossenen Containern erfolgen.

Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom

Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.

17. Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen

(1) Grundlagen

Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine

Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.

Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit

der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei

Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen

Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.

Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den

Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest,

KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden

Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den

daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche

Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf

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abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach

BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten

Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise,

etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.

Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer

Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen-

und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die

Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung,

die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender

Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des

Arbeitsbereichs.

Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem

Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für

Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.

Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der

Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind

ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen

Vertreter weiterzugeben.

Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb

Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür

verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden,

die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung

verfügen.

Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere

Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der

Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere

den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.

Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der

Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519,

TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf.

aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im

Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.

(2) Rechtlicher Rahmen

Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und

Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-,

Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521

Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten

Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden

herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.

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• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.

• TRGS 521: Faserstäube.

• TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen

• Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in

Gebäuden (Asbest-Richtlinie).

• BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz

bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen.

• TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte.

• Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl.

I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Handlungsanweisungen

Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten:

• Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien

Nov. 2007

• Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007

• Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007

• Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern

(KMF) Apr.2002

• Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den

Betonaußenwandplatten Jan.2005

• Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009

(4) Umgang mit Feinstäuben

Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein

stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen

entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die

Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen

Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung

des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.

Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub

freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer

wirksamen Absaugung versehen sein.

Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von

Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung

ist zu beachten.

(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen

Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten

bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete

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[Seite 88]

Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen

Zutritt von Unbefugten abzusichern.

Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das

für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:

Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.

Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung

von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.

Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber

mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die

Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten

Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.

(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln

Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden,

müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei

über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort

unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.

Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine

Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.

Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel

(Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite

495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz

für Mensch und Umwelt - Berlin.de.

18. Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle

(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen

arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R.

Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der

Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen

Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.

(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen

sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus

verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer

und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz,

Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.

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19. Abrechnung

(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne

Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen.

Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer

der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte

Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.

(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine

prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei

klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu

kennzeichnen.

(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige

Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht

in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.

(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML

Rechnung.

(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an

den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement

GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen

Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.

(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige

Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende

Angaben an info.erv@bim-berlin.de:

• Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“.

• Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer.

• Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an

uns senden möchten.

Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit

einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten

Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich

für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung

per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der

jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.

Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:

AuftraggeberE-Mail-Adresse für Rechnungslegung
Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbHrechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de

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[Seite 90]

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHrechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de
Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIMrechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbHrechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KGrechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de
Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KGrechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de
BBF Berliner Bodenfonds GmbHrechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de

20. Datenschutz

Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum

Datenschutz verpflichtet zu haben.

21. Schlussbestimmungen

(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag

ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen

bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies

keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern

abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder

rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass

die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder

rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung

gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen

Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von

Vertragslücken.

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[Seite 91]

Maßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

Teilnahmeantrag/ Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten

Angebot für: Schadstofffreimachung

B15108-80032000-001-394-02

Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder

der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von

Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b

Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A

Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme

ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.

Ich erkläre/Wir erklären,

- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht

eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse

abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde

- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet

- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur

Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben

- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen,

Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen

- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine

Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen

Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt,

die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt

- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht

 gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des

Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder

 gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder

 gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder

 gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als

90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.

Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender

Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der

Teilnahme auszuschließen hat.

Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter

Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt

des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.

Version 24.11.2022 Seite 1 von 2

[Seite 92]

In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die

Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB

eingeräumt.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich

irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben

kann.

Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/

Bewerber:

Version 24.11.2022 Seite 2 von 2

[Seite 93]

Maßnahme: B ee s k o wdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

H e rr ic h tung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten

Angebot für:

Schadstofffreimachung

B 15 1 0 8 -80032000-001-394-02

Bieter:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue

Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)

1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und

bestimmter tarifvertraglicher Entgelte

1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die

folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu

zahlen:

1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem

Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des

Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag

oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder

einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,

1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der

Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze)

nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das

entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage

zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der

beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart

(Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten

Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),

1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von

14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto

zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von

75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten

Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).

Version 15.07.2026 Seite 1 von 4

[Seite 94]

1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2

und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste

Regelung maßgeblich.

1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.

2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu

verpflichten.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung

nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte

Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.

2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der

Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116,

117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,

2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die

Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die

Leistung erfüllen zu können,

2.3.3 der betreffende Unterauftrag

a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000

Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder

b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder

Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne

Umsatzsteuer) hat.

2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.

über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu

erbringen.

2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers

gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese

dem Auftragnehmer zugerechnet.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 4

[Seite 95]

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und

Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.

Version 15.07.2026 Seite 3 von 4

[Seite 96]

Anlagenverzeichnis

Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:

Abbruch- und Abwrackgewerbe – Tarifentgelte ab 1. April 2014

Version 15.07.2026 Seite 4 von 4

[Seite 97]

Maßnahme: B ee s k o wdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

H e rr ic h tung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten

Angebot für:

Schadstofffreimachung

B 15 1 0 8 -80032000-001-394-02

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C)

über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner

Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)

Teil C der

Besonderen Vertragsbedingungen

zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B),

zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B),

zur Frauenförderung (BVB - Teil B),

zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und

über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)

I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe-

dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei-

her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai-

gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende

Vereinbarung zu treffen.

II. Kontrolle und Sanktionen

1. Kontrolle

1.1 Umfang der Kontrolle

Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol-

gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli-

chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon-

trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:

1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein-

schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach

dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset-

zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,

Version 15.07.2026 Seite 1 von 8

[Seite 98]

§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be-

treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest-

stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).

1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im

Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum

Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);

1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge-

setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver-

einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer

1.1.3);

1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe-

schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor-

mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern-

arbeitsnorm (Teil B));

1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit

von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));

1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh-

rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil

B)).

1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer

und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent-

lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B)

bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta-

rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau-

enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich

der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;

Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf

Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die-

ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).

1.2 Durchführung der Kontrolle

1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent-

rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter

II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli-

chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten-

den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der

Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit

der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück-

sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 8

[Seite 99]

1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei

der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig

vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten

vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.

1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf-

tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen

mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes-

sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er-

forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag-

nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit-

stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.

1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen

Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle

auf Einhaltung

1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes

aus:

• Arbeitsverträgen,

• Entgeltnachweisen,

• Arbeitszeitnachweisen;

1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter-

lagen aus II.1.3.1 aus:

• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe,

• den einschlägigen Tarifverträgen;

1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:

• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei-

hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer-

kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen,

• ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;

1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:

• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der

„Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität),

• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis-

tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);

Version 15.07.2026 Seite 3 von 8

[Seite 100]

• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer-

scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions-

mengen;

1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit

von Beruf und Familie aus:

• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför-

derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

nachweisbar hervorgeht,

• Arbeitsverträgen,

• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;

1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:

• Zertifikaten/ Gütezeichen,

• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen,

• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi-

schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla-

gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.

Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach

Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.

1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen

Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge-

heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken

verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der

öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die

Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.

1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver-

leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung

in der Unterauftragnehmerkette

1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den

Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit-

stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass

die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten-

schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge-

nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken

der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit

von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf-

tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-

Version 15.07.2026 Seite 4 von 8

[Seite 101]

terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent-

ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf.

durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.

1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen

Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-

kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un-

terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba-

rung zu treffen.

2. Sanktionen

2.1 Umfang der Sanktionen

Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer

für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7

benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.

Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver-

hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an

Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi-

gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden

Bestimmungen in Betracht.

2.2 Vertragsstrafe

2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann-

ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge-

führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1

Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz-

steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be-

sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil

B) nach Nummer 2.1.

2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,

2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten

nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts

gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein-

verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent-

sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen

Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege-

ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.).

Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;

Version 15.07.2026 Seite 5 von 8

[Seite 102]

2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich

im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags-

ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum

Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be-

schäftigter Person je Vertragslaufzeit;

2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver-

einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be-

schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil

B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf-

zeit;

2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis

ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor-

mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung

der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung

vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe-

rung;

2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung

zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver-

langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur

Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt

oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf-

zeit;

2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen

über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan-

forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar-

ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den

Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge-

führt wurden;

2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver-

pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar-

beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un-

terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun-

denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun-

denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur

Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen;

BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus-

führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;

Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-

Version 15.07.2026 Seite 6 von 8

[Seite 103]

barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-

kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf-

tragnehmerkette);

2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol-

len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun-

gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla-

gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg-

loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des

Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.

2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver-

pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh-

mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag-

nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.

2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so

ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.

2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der

an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über-

schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine

auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an-

gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen

auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der

Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.

2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.

2.3 Kündigung; Rücktritt

2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten

Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden

Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.

2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-

spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.

2.4 Minderung; Schadensersatz

2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten

Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver-

trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver-

langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur

Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung

von Benachteiligungen (Teil B)).

Version 15.07.2026 Seite 7 von 8

[Seite 104]

2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-

spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.

Hinweis

Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon-

trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des

Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften

gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-

schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).

Version 15.07.2026 Seite 8 von 8

[Seite 105]

Maßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

Teilnahmeantrag/

Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten

Angebot für:

Schadstofffreimachung

B15108-80032000-001-394-02

SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter

1. Allgemeine Angaben

Firmenname:

Vor- und Nachname des Inhabers:

(nur bei Einzelunternehmen)

Anschrift:

E-Mail:

Rechtsform:

Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte

Hauptsitz (Anschrift):

Niederlassung (Anschrift):

Betriebsstätte (Anschrift):

Kaufmännische Daten

Zuständiges Finanzamt:

Steuernummer:

Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):

Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):

Bankverbindung

Kontoinhaber:

IBAN:

BIC:

Version 09.07.2026 Seite 1 von 3

[Seite 106]

2. Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung

(VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt

für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.

Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)

Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)

Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)

Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)

3. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister

Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber

gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des

Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu

demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die

Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.

Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:

Inländisches RegisterAusländisches Register
Registergericht (sofern zutreffend):registerführende Stelle (sofern zutreffend):
Register-Nr. (sofern zutreffend):Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend):

4. Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis

Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der

Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.

Nr.:

5. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU

Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im

PQ-Verzeichnis nachweisen können.

Version 09.07.2026 Seite 2 von 3

[Seite 107]

Eintragung bei der Industrie- und Handelskammereingetragen nicht eintragungspflichtig
Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungeneingetragen nicht eintragungspflichtig
Angaben zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftIch bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer:

Version 09.07.2026 Seite 3 von 3

[Seite 108]

B15108-80032000-001-394-02

Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

V

V

170405 Metalle, Eisen und Stahl V

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B15108-80032000-001-394-02

Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

160505 Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen), hier: Feuerlöscher

[Seite 110]

Bautagesbericht

Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________

Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________

Auftraggeber: Auftragnehmer:

Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________

Name: _________________________________________ Name: _________________________________________

Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________

E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________

Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________

Wetter:

Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________

Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________

(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)

Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:

Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________

davon Hilfskräfte:_________________________

Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit

☐ ☐

☐ ☐

☐ ☐

Art und Umfang der geleisteten Arbeiten

Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt

Seite 1 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

[Seite 111]

Bautagesbericht

Eingesetzte Großgeräte

Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel

Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)

Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer

Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe






Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)






Sonstige besondere Vorkommnisse






Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

[Seite 112]

Bautagesbericht

Notizen:






Unterschrift: ___________________________________________________

(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________

Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023

[Seite 113]

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Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten

Angebot für:

Schadstofffreimachung

B 1 5 1 0 8 -80032000-001-394-02

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil B)

zur Frauenförderung

Der oder die Auftragnehmende verpflichtet sich, wenn der Auftragswert mehr als 500.000 Euro/netto

beträgt,

• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

• sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der

Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen

gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung

dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in wird der oder dem Auftragnehmenden

zugerechnet.

• abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder

mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung

der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und

Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB –

Teil C.

Version 15.07.2026 Seite 1 von 4

[Seite 114]

Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung

Hinweis: Die Erklärung ist auszufüllen. Bei Vergaben mit einem Auftragswert von mehr als

500.000,00 Euro (netto) wird sie Bestandteil des Vertrags.

Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:

- Zutreffendes bitte ankreuzen -

A Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG

Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der

zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)

Ja

☐

Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)

☐

B Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:

I. Beschäftigungszahl1

Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:

- über 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6)☐
- über 250 bis 500 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)☐
- über 20 bis 250 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)☐
- über 10 bis 20 Beschäftigte (-> gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)☐

1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu

berücksichtigen.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 4

[Seite 115]

II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf

und Familie

In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende

Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:

1.Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans☐
2.verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen☐
3.Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen☐
4.Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen☐
5.Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil☐
6.Einsetzung einer Frauenbeauftragten☐
7.Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente☐
8.Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind☐
9.Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen☐
10.spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen☐
11.Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten☐
12.Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten☐
13.bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme☐
14.Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit☐
15.Angebot alternierender Telearbeit☐
16.Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen☐
17.Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit☐
18.Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung☐
19.Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen☐
20.Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze☐
21.Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen☐

Version 15.07.2026 Seite 3 von 4

[Seite 116]

III. Weitere vertragliche Verpflichtungen

Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:

1. Der oder die Auftragnehmende hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

2. Sofern sich der oder die Auftragnehmende zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers oder

einer Unterauftragnehmerin bedient, hat er sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmer/-innen sich

nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. § 2 FFV und zur Einhaltung der

Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch

die Nachunternehmer/-innen wird den Auftragnehmenden zugerechnet.

3. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der oder die Auftragnehmende die Einhaltung der

übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form

nachzuweisen.

IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)

An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen

nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:

Begründung:

(auf Verlangen nachzuweisen)

Version 15.07.2026 Seite 4 von 4

[Seite 117]

Maßnahme: B ee s k o wdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

H e rr ic h tung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten

Angebot für:

Schadstofffreimachung

B 15 1 0 8 -80032000-001-394-02

Bieter/Bewerber:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

zur Verhinderung von Benachteiligungen

(Teil B)

1. Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

1.1 die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteiligungsver-

bote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu beachten,

1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit

gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.

2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu

verpflichten.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von

Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung

nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftrag-

nehmerkette sichergestellt ist.

2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der

Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn

2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109,

116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,

2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Ver-

tragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung

erfüllen zu können,

Version 15.07.2026 Seite 1 von 2

[Seite 118]

2.3.3 der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert

von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert

von 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.

2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.

über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbrin-

gen.

2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers

gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese

dem Auftragnehmer zugerechnet.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sankti-

onsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.

Version 15.07.2026 Seite 2 von 2

[Seite 119]

Maßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten

Angebot für:

Schadstofffreimachung

Bieter:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teil B)

zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern in der Leistungsbeschreibung Anforderungen an

die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen vorgegeben werden, diese zu erfüllen und seinen

in der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommen

Verpflichtungen bezüglich der Nachweiserbringung nachzukommen.

Hinweis

Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und

Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB – Teil C.

Version 05.12.2023 Seite 1 von 1

[Seite 120]

Maßnahme: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

Angebot für: Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten Schadstofffreimachung

B15108-80032000-001-394-02

Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung

Bezeichnung:

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass

- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-

gemeinschaft gebildet wird,

- nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem

zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem

Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.

- der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:

2. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Version 30.07.2024 Seite 1 von 3

[Seite 121]

3. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

4. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

5. Mitglied

Firmenname:

Vor und Nachname:

(nur bei Einzelunternehmen)

Adresse:

Ust-ID:

Ende der Aufzählung

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass

- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber

rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des

Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,

- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,

- der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für

den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu

leisten,

Version 30.07.2024 Seite 2 von 3

[Seite 122]

- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

(Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.

Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen

1Hinweis:

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

Version 30.07.2024 Seite 3 von 3

[Seite 123]

Nachunternehmer:

Teilnahmeantrag/

Angebot des

Bewerbers/Bieters:

Angebot für: Beeskowdamm 3, 5, 7, 9, 11, 14167 Berlin

Herrichtung Vermietbarkeit u Medientrennung, Plg. Außenhülle

B15108-80032000-001-394-02

Maßnahme: Abbruch- und Rückbauarbeiten, Demontagearbeiten

Schadstofffreimachung

Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen

Selbstauskunft der Nachunternehmer

I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer

Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g.

Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.

Beschreibung der (Teil-) Leistungen/Gewerk:

II. Angaben zur Eignung

1. Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis

Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der

Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.

Nr.:

Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser

vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.

Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 und III sind nur auszufüllen, wenn keine

Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.

Version 21.03.2024 Seite 1 von 5

[Seite 124]

2. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU

Eintragung bei der Industrie- und HandelskammerIch bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet.
Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungenja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der BerufsgenossenschaftIch bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer:

III. Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Nachunternehmer zum

Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für die Vergabe von Bauleistungen im

Oberschwellenbereich gemäß §§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU

Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im

Oberschwellenbereich Kapazitäten nicht präqualifizierter Nachunternehmer in Anspruch, sind

auch die Nachunternehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe

zu prüfen (§§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU). Zu diesem Zweck reicht der jeweilige

Nachunternehmer die untenstehende Eigenerklärung ein. Darüber hinaus kann der

Auftraggeber den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner

Nachunternehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere

durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.

1. Ich/Wir erkläre(n), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 1 bis 4 EU

VOB/A vorliegen:

- Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 6e Abs. 3 EU

VOB/A zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten

rechtskräftig verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine

Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des

Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des

Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an

einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in

Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet

werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des

Strafgesetzbuchs zu begehen,

Version 21.03.2024 Seite 2 von 5

[Seite 125]

c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter

Vermögenswerte),

d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der

Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder

in deren Auftrag verwaltet werden,

e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der

Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im

Gesundheitswesen),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils

auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale

Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

oder

j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs

(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,

Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine

Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften

anderer Staaten gleich.

- Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und

Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.

2. Weiter erkläre(n) ich/wir, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 6 EU

VOB/A vorliegen:

a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende

umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,

b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares

Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse

abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine

Tätigkeit nicht eingestellt,

c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung

begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist

entsprechend anzuwenden,

Version 21.03.2024 Seite 3 von 5

[Seite 126]

d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die

es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder

zu verfälschen,

e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die

Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen

Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens

einbezogen,

g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines

früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd

mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz

oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,

h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine

schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der

Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,

i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen

Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu

erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte.

Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende

Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers

erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

3. Ich/Wir erkläre (n) weiter, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2

GWB vorliegen. Ich bin/ wir sind:

a) in den letzten 3 Jahren nicht

- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des

Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),

- gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),

- gem. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),

- gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB)

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90

Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden.

b) nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)

oder gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG)

mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.

c) nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22

Absatz 2 LkSG belegt worden.

4. Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Nachunternehmer:

Version 21.03.2024 Seite 4 von 5

[Seite 127]

IV. Abschließende Erklärung

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Nichterfüllung einer

einschlägigen Eignungsanforderung durch den Nachunternehmer oder bei Vorliegen

zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Nachunternehmers verlangt. Bei Vorliegen

fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Fristsetzung verlangen,

dass der Nachunternehmer ersetzt wird.

Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:

_____________________________________________

(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw.

Firma bei juristischen Personen in Textform)

Version 21.03.2024 Seite 5 von 5

[Seite 128]

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß

Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Verantwortlichen:

BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,

Keibelstraße 36, 10178 Berlin

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

datenschutz nord GmbH

Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin

3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:

Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des

Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der

erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH

eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.

3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner

Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO

i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6

Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

(BerlAVG).

4. Empfänger der personenbezogenen Daten:

Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6

WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim

Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der

EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen

weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.

Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des

Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über

Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.

Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für

den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem

Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.

Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der

gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere

Version 14.03.2024 1

[Seite 129]

Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten

Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.

Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen

Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das

bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und

Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber

und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und

die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.

Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers,

Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen

gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der

Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.

Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht

berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot

angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres

Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform.

Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur

Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

betroffenen Bieter gegangen ist.

Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter

unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die

Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen

Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben

oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung

oder Vorinformation veröffentlicht wurde.

Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des

Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform

nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des

erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.

Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen

nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer

Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des

Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.

Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde,

veröffentlicht.

Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die

ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur

Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem

zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren

(Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden

personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.

Version 14.03.2024 2

[Seite 130]

5. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener

Daten

Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung

personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der

Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der

Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche

Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen

Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.

6. Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns

gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können

Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung

unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und

Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der

Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen

die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung

hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO

erfolgt.

7. Sonstiges

Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen

Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c)

der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich

geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche

Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).

Version 14.03.2024 3

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