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Anlage8_Merkblatt mit verb. Hinweisen ArbSi Fremdfirmen.pdf

Deckensanierung auf den Autobahnen A31 und A2 im Bereich Dorsten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 09:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Merkblatt mit verbindlichen Hinweisen zur Arbeitssicherheit für Fremdfirmen


1 Notruf bei Unfall, Feuer, Umweltgefahr: 112


Wichtige Telefon-Nummern

Meisterei, Außenstelle, NL Hamm: ___________________________ tragen Sie hier bitte den Namen der zuständigen Einsatzstelle ein

Arbeitssicherheit Projektbüro GE: 0209 - 3808 - 465 oder -502

Niederlassung Hamm - Betriebssitz: +49 02381 - 912 - 0

Ansprechpartner Fremdfirma vor Ort: ___________________________ tragen Sie hier bitte die Telefonnummer ein

Willkommen bei der Autobahn GmbH des Bundes

Sie sind als Auftragnehmer der Autobahn GmbH des Bundes oder als Unterlieferant eines Auftragnehmers für oder in einer unserer Autobahnmeistereien, Außenstellen, Projekt- / Baubüros, Tunnel- / Verkehrleitzentrale oder Fernmeldemeisterei tätig. Dieses Merkblatt soll Ihnen als Fremdfirma helfen, die wichtigsten Verhaltens- und Sicherheitsregeln unseres Hauses kennenzulernen.

Sollten dennoch Fragen auftauchen, so wenden Sie sich bitte direkt an den für Sie zuständigen Ansprechpartner in der für Sie zuständigen Einsatzstelle. Wir werden immer versuchen, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen.

Sicherheit, Hygiene, Qualität und Umweltschutz besitzen in unserem Hause höchste Priorität. Mit dem Ziel einer beiderseitigen zufriedenstellenden Zusammenarbeit möchten wir Sie bitten, die folgenden Hinweise zu beachten:

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Allgemeine Hinweise:

Diese Regeln gelten für alle Auftragnehmer und Subunternehmer, die für Einsatzstellen der Autobahn GmbH des Bundes tätig werden. Sie ist bindender Bestandteil jeder Beauftragung. Der Auftragnehmer hat die Pflicht zur Auswahl geeigneter Mitarbeiter für den jeweiligen Auftrag. Auswahlkriterien sind neben der fachlichen Kompetenz und der Zuverlässigkeit auch die gesundheitliche Eignung der Beschäftigten. Alle Beschäftigten, einschließlich der von beauftragten Subunternehmer, sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über den Inhalt dieses Merkblattes zu unterrichten. Während durchzuführender Arbeiten sind die Beschäftigten verpflichtet, alle relevanten Arbeitsschutzbestimmungen, z.B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten. Eine Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften kann zur Einstellung der Arbeiten oder zum Entzug des Auftrags führen.

Ihren Beschäftigten wird während der normalen Arbeitszeiten eine Zutrittsberechtigung erteilt. Bei Bedarf oder in Notfällen können hierzu auch Ausnahmen abgestimmt werden. Bitte melden Sie sich in jedem Fall zu Beginn der Arbeiten in der Einsatzstelle oder bei dem Ihnen genannten Ansprechpartner an.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt und die Einhaltung der Vorgaben aus diesem Merkblatt durch Unterschrift auf dem Bestätigungsschreiben und Senden / Übergeben dieses vor Arbeitsaufnahme an unseren Auftragsverantwortlichen zurück.

Die nachfolgende Aufzählung ist nicht vollständig. Gegebenenfalls müssen neben diesen Hinweisen auch noch spezielle Vorschriften aufgrund der Tätigkeit und/oder der Besonderheiten der Einsatzstelle eingehalten werden (sind zu erfragen). Merkblätter einzelner Dienststellen sind zu beachten.

➢ Führen Sie keine Arbeiten, bei denen es zu einer Erhöhung der Gefährdung außerhalb Ihres Arbeitsauftrages für Beschäftige der Autobahn GmbH des Bundes oder Dritte kommen kann, ohne Abstimmung mit Ihrem Ansprechpartner aus.

Sie sind berechtigt, in den Ihnen zugewiesenen Bereichen (Parkplätze und Stellflächen an den Einsatzstellen) Ihr/e Fahrzeug/e abzustellen. Bitte beachten Sie die Straßenverkehrsordnung auf dem Gelände der jew. Einsatzstelle.

➢ Feuerwehrzufahrten, Flucht-, Verkehrs- und Transportwege sind immer frei zu halten!

Um Feuer und Unfälle zu vermeiden, gilt in allen Einsatzstellen der Autobahn GmbH des Bundes:

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➢ Für Ordnung und Sauberkeit sorgen! ➢ Das Rauchverbot in allen Einsatzstellen einhalten! ➢ Alkohol und berauschende Mittel sind verboten!

Arbeitsschutzorganisation:

➢ Alle Beschäftigten sind über die Besonderheiten der Arbeitsstelle vor Arbeitsbeginn durch Ihre Vorgesetzten zu unterweisen! ➢ Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung sind zu beachten! ➢ Jeder ist zur Ersten Hilfe verpflichtet! ➢ Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen müssen immer zugänglich bleiben, sie dürfen nie verstellt oder anders unerreichbar gemacht werden. ➢ Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist vom Aufttragnehmer für sein Personal zu stellen! Vorgeschrieben sind z.B.: o Sicherheitsschuhe o Schutzhelm o Gehörschutz, wo durch Beschilderung oder Arbeitsverfahren vorgegeben oder bei einem Schallpegel > 85 dB(A) o Schutzhandschuhe und -brille beim Umgang mit gefährlichen Substanzen oder bei mechanischer Gefährdung o Warnkleidung je nach Einsatzort

➢ Arbeitsunfälle sind der Einsatzstelle zu melden! ➢ Falls verschiedene Gewerke gemeinsam in einer Einsatzstelle arbeiten, ist ein Koordinator der Tätigkeiten zu bestimmen und schriftlich der Einsatzstelle mitzuteilen! ➢ Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Arbeitsmittel, gemäß Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.

Maßnahmen bei gefährlichen Arbeiten:

➢ Sollten Schweiß-, Brennschneide- und sonstige feuergefährliche Arbeiten nicht zum Auftrag gehören, dann ist dafür die Erlaubnis der jeweiligen Einsatzstelle einzuholen! ➢ Bei Arbeiten auf Dächern, hochgelegenen Arbeitsplätzen oder Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen sind erforderliche Absturzsicherungsmaßnahmen zu treffen. ➢ Bei Arbeiten mit Motorsägen ist die vorgeschriebene Persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Die Beschäftigten müssen über eine anerkannte 3

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Ausbildung zum Führen von Motorsägen verfügen. Bescheinigungen sind auf Verlangen vorzulegen. ➢ Beim Einstieg in umschlossene Räume von abwassertechnischen Anlagen sind die Vorgaben der DGUV Vorschrift 21 „Abwassertechnische Anlagen einzuhalten.“ ➢ In gegebenenfalls für Arbeiten erforderlichen Hubsteigern/Scherenbühnen müssen Rückhaltesysteme als persönliche Schutzausrüstung benutzt werden. Die Bediener sind zur Bedienung einer Hubarbeitsbühne/Scherenbühne einzuweisen und zu bestellen. ➢ Bei Arbeiten an offenen Fenstern, bei denen Absturzgefährdung besteht, sind die eigenen Beschäftigen mit geeigneten und geprüften Systemen gegen Absturz zu sichern. ➢ Die Arbeitsmittel, die der Auftragnehmer zur Verfügung stellt, müssen der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen und regelmäßig geprüft werden. ➢ Beschäftigte, die Arbeiten an elektrischen Systemen durchführen, müssen Elektrofachkräfte sein. ➢ Bei Arbeiten auf oder an Bundesautobahnen sind die Vorgaben der StVO, der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), sowie ASR A5.2 (Anforderungen auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr) einzuhalten. Bei länger andauernden Arbeiten am Tage und in der Nacht ist außerdem großflächige Warnkleidung auf diesen Straßen zu tragen (mind. EN ISO 20471, Klasse 3). Eine Abstimmung zur RSA hat mit der zuständigen Einsatzstelle zu erfolgen. Übergebene Musterpläne zur RSA sind einzuhalten.

Umgang mit Gefahrstoffen / Umweltschutz:

➢ Beim Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wird umweltgerechtes Verhalten vorausgesetzt! ➢ Die Einbringung und Verwendung von Gefahrstoffen bedarf auf jeden Fall der Genehmigung des Auftraggebers oder muss mit der Einsatzstelle abgestimmt werden. ➢ Der Auftragnehmer hat die Pflicht, auf mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt hinzuweisen und die Beschäftigten über die Gefahren, die von dem Gefahrstoff ausgehen, zu unterweisen. ➢ Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen gemäß §14 der Gefahrstoffverordnung müssen vorgehalten und bei Bedarf vorgelegt werden können. ➢ Erforderliche Schutzmaßnahmen sind zu treffen. ➢ Mit Energie, Wasser etc.u sparsam umgehen! ➢ Abfälle sind selbst zu entsorgen!

Arbeiten an Maschinen und (elektrischen) Anlagen:

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➢ Niemals Schaltgeräte und Armaturen nach eigenem Ermessen betätigen! ➢ Schutzeinrichtungen nicht verändern oder entfernen! ➢ Arbeitsstellen immer sichern! ➢ Fremde Arbeitsstellen und Einrichtungen dürfen nicht benutzt oder betreten werden! ➢ Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen sind mit der Einsatzstelle abzustimmen!

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Bestätigung der Verbindlichkeit

Der Unterzeichner bestätigt durch seine Unterschrift, dass er das

„Merkblatt mit verbindlichen Hinweisen zur Arbeitssicherheit für

Fremdfirmen" erhalten und den Inhalt zur Kenntnis genommen hat. Er

verpflichtet sich, die darin enthaltenen Sicherheitsregeln seinen

Beschäftigten bekanntzugeben und darauf zu achten, dass diese auch

befolgt werden.

Übergebene und zusätzlich zu beachtende Merkblätter (z.B. Brandschutzmerkblatt)


Für Schäden, die sich aus Nichtbefolgung der Sicherheitsregeln

ergeben, haftet der Unterzeichner dieser Bestätigung.

Dieses Dokument ist der Einsatzstelle spätestens bei Beginn der

Arbeiten unterschrieben und gestempelt der zuständigen Einsatzstelle

auszuhändigen.

Ort, Datum Unterschrift Firma/Firmenstempel

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung