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Zusätzliche Erstellungsvorgaben
zur Bauausführung III
( ZEZ_Bau III )
Maßgaben und Ergänzungen
zur TLS - Anhang 3 -
sowie Angaben zu Aufbau, Verlegung und Prüfung
der Induktionsschleifen-Technik
zur Verkehrsdatenerfassung
im Bereich der Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Rheinland
GB Verkehrszentrale Leverkusen
Zusätzliche Erstellungsvorgaben III (Induktivschleifen) ZEZ_Bau_III_FG1 2024-02.docx
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I N H A L T
1.0 Allgemeines
2.0 Einschneiden der Fugen in die Fahrbahndecke
3.0 Schleifendraht
4.0 Verschließen der Fugen
5.0 Verlegung der Schleifenableitung
6.0 Prüfung
7.0 Anlagenverzeichnis
- Skizzen und Anlagen (ZEZ Bau III 7.1 bis 7.9 )
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1. Allgemeines
Der Einbau der Induktionsschleifen (Induktivschleifen) erfolgt entsprechend den Vorgaben der TLS 2012 Anhang A3. Nachstehende, über die Verlegehinweise der TLS hinausgehende Vorgaben der ZEZ Bau III sind einschließlich der beigefügten Skizzen und Anlagen (7.1 bis 7.9) einzuhalten und zu beachten.
2.0 Einschneiden der Fugen in die Fahrbahndecke
Nach dem Ausmessen der Fahrbahnbreite ist die Lage der Induktionsschleifen bzw. Induktionsschleifenfelder und der Ableitungen auf der Fahrbahnoberfläche aufzuzeichnen.
Die Fugenschnitte sind so exakt wie möglich (gerader Verlauf) herzustellen. Es ist maximal eine Abweichung vom mittleren Grundmaß von +0,5 cm zugelassen, damit zum Zeitpunkt des Gewährleistungsablaufes eventuelle " Verwanderungen ", die zu einer Herabsetzung der Messwerte geführt haben können, festzustellen sind. Maßliche erstellungsbedingte Abweichungen sind im Erstellungsprotokoll festzuhalten und dem AG vor der Abnahme zu übergeben.
Die Fugen sind mit Diamantschneideblättern ausgestatteten Fugenschneidern im Trocken- oder Nassschnittverfahren in die Fahrbahn einzuschneiden. Beim Trockenschneiden entstehender Fugenstaub ist durch eine Absaugeinrichtung, während des Schneidevorgangs komplett abzusaugen. Der Staub geht in das Eigentum des AN über und ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Beim Nassschnitt sind die Fugen sorgfältig zu trocknen.
Die Fugenbreite beträgt für die Verlegung der Induktionsschleifen in Asphalt- und Betonfahr- bahndecken 10 mm bzw. 16 mm. Die beigefügten Skizzen sind hierbei zu beachten. Die Schnitttiefe ist ebenfalls in den beigefügten Skizzen ersichtlich und entsprechend zu beachten. Bei Betonfahrbahnen (Platten) ist auf vorhandene Verbindungsanker zwischen den Platten zu achten. Das Schleifenfeld bzw. die Ableitungen sind auf maximal möglichen Abstand zu parallel verlaufenden Plattenkanten zu setzen (Bruchgefahr/ Ausplatzungen).
Besondere Vorgaben beim Einbau der Induktionsschleifen im „Offenporigen Asphaltaufbau (OPA)“
Bei dem Fugenschnitt im OPA ist unabdingbar besonders sorgfältig zu arbeiten, damit die offenen Poren des Asphalts nicht dauerhaft durch Verunreinigung verstopft werden. Vor dem Schneiden der Induktionsschleifen in den OPA, muss der AN angeben, mit welchen Maßnahmen die Fugen- Verunreinigungen vermieden werden können (z.B. Direktabsaugung o.ä.).
Die Fugen sind in den OPA gem. den beigefügten Anlage 7.3 einzuschneiden. Die Schnitttiefe im OPA beträgt max. 65 mm. Die tiefer liegende Asphaltbinderschicht bleibt unberührt und darf auf keinen Fall beschädigt werden. Ebenso ist es sehr wichtig, darauf zu achten, dass die Fugen fach- und sachgerecht mit besonderer Sorgfalt geschnitten werden. Andernfalls kommt es durch Abbruch der Fugenkanten zu langfristigen Schäden, wenn sie mechanisch beansprucht werden. Die Baufahrzeuge der „ Fugen-Schneider ‘‘ dürfen beim Rangieren auf OPA-Belag nicht enge Kurven fahren bzw. auf einer Stelle drehen. Starke horizontale Kräfte kann der OPA-Belag nicht aufnehmen. Die Fugenbreite für die Verlegung der Induktionsschleifen im OPA beträgt max. 16 mm.
Die Schnitttiefe beim Einbau der Induktionsschleifen in der Gussasphaltschicht vor dem Einbau des OPA (also unter dem OPA) beträgt max. 45 mm (siehe Anlage 7.4). Hierbei ist zwingend erforderlich, das Einmessen der späteren Fahrbahnmarkierung und je nach dem Straßenbauablaufplan für Schleifenableitung in der Gussasphaltschicht, mit der Streckenbauleitung abzustimmen.
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3.0 Schleifendraht
Es ist der Schleifendraht FEP FEP-Cu VS 1,5qmm (30x0,25 mm, Außendurchmesser 3,25 mm) Hochflexibel, Isolationswiderstand > 1000MOhm und einem Temperaturbereich von -50°C/+200°C entsprechend der u.g. technischen Daten und des skizzierten Drahtaufbaues zu verwenden.
| Beschreibung | Querschnitt | Außendurchmesser |
|---|---|---|
| 1.Leiter Cu versilbert | A = 1,5 mm2 | 1,55 mm |
| 2.Isolation FEP | t = 0,40 mm | 2,45 mm |
| 3.Isolation FEP | t = 0,45 mm | 3,25 mm |
Eine Verlängerung der Schleifendrähte darf innerhalb der Fahrbahn nicht erfolgen.
3.1 Einlegen der Schleifendrähte
Die Schleifendrähte sind in der Fuge in einem Stück mit 4 Windungen zu verlegen. Sie werden so verlegt, dass die Windungen locker, aber ohne Schlaufenbildung aufliegen. Nach dem Einlegen ist zu prüfen, ob alle Windungen auch in den Ecken in der entsprechenden Schnitttiefe und ohne Beschädigung verlegt wurden.
Zum Schutz vor den hohen Temperaturen der Vergussmasse und um ein Verkleben der Schleifendrähte beim Vergießen zu verhindern, sind folgende zwei Verlegetechniken ( I. und II. ) zum Schutze des Schleifendrahtes zugelassen:
I. Der verlegte Schleifendraht wird mit min. 30 mm feuergetrocknetem Quarzsand abgedeckt und verkeilt ( siehe 4.0 Verschließen der Fuge ).
II. Der Schleifendraht wird mit einem hochtemperaturbeständigen Fugenhinterfüllmaterial (PE- Rundprofil), das für Fugen mit Heißverguss geeignet ist ( +180°C über kurze Zeit ) geschützt. Hierbei muss der Durchmesser des PE- Rundprofils auf die Fugenbreite abgestimmt
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werden, d.h.: Fugenbreite 10 mm = 13 mm Rundprofil Fugenbreite 16 mm = 20 mm Rundprofil
Das Rundprofil darf nicht auf Zug und einer daraus resultierenden Querschnitts-Verjüngung in die Fuge eingebracht werden. Das Rundprofil wird in zwei Lagen verlegt. In der ersten Lage werden die Quer- und Längsfugen als Einzelschnur bis über den Kreuzungspunkt der jeweiligen Quer- und Längsfuge hinaus verlegt. In der zweiten Lage wird das PE-Rundprofil bei Einzelschleifen in einem Stück bis zum Übergabepunkt in die Fuge eingebracht. Bei Doppelschleifen erfolgt die Verlegung des Rundprofils in einem Stück bis zur Ableitungs- fuge. In die Ableitungsfuge wird das Rundprofil, mit dem auf die Ableitungsfuge abgestimmten Querschnitt, in einem Stück bis zum Übergabepunkt eingebracht. Grundsätzlich ist eine Verletzung und das Stückeln des PE-Rundprofils beim Einbringen in die Fuge auszuschließen. Die unter 4.0 verlangte Absandung und Verkeilung entfällt bei der Verlegetechnik II.
Die Art der Verlegetechnik ist dem AG 5 Werktage vor Beginn der Arbeiten anzugeben.
4.0 Verschließen der Fugen
Um ein Aufschwimmen der Schleifendrähte beim Vergießen bzw. durch Fahrbahnvibrationen zu verhindern, sind passend zugeschnittene Holzkeile im Abstand von ca. 50 cm in die Fuge einzuschlagen. Die Keile werden zur Vermeidung von Beschädigungen des Schleifendrahtes nur bis zur Oberfläche des eingebrachten Quarzsandes eingeschlagen. Anschließend sind die Fugenkanten von evtl. Holzresten oder Quarzsand zu säubern und mit einem auf die dauerelastische Vergussmasse abgestimmten Voranstrich zur Erhöhung der Klebefestigkeit und Flankenhaftung einzustreichen.
Für den Fugenverguss ist gemäß TL Fug-StB 15 heiß bearbeitbarer Fugenmasse Typ N 2, einschließlich zugehörigem und zuvor aufgetragenem Voranstrichmittel, zu verwenden. Nur beim Einschneiden in den OPA-Belag darf in Abstimmung mit dem AG kalte Fugenvergussmasse gem. TL Fug-StB 15 verwenden werden.
Nach dem Einbringen der Vergussmasse in die Fuge wird die Oberfläche mit einem Gasbrenner noch einmal erwärmt, um eine bessere Verbindung zwischen der Vergussmasse und der Fugenkante zu erreichen. Der Überstand der Vergussmasse zur Fahrbahn-Oberkante darf 2 mm nicht überschreiten.
Danach wird der Verguss abgestreut, um ein sofortiges Befahren zu ermöglichen. Ein Abstechen überstehender Vergussmasse ist nicht zulässig.
Die Stärke der Vergussmasse zwischen der Quarzsandschicht oder dem PE- Rundprofil und der Fahrbahnoberfläche beträgt für Schleifen und Schleifenableitungen bei: Asphaltfahrbahnen mindestens 50 mm, bei Betonfahrbahnen mindestens 30 mm und bei OPA- Belag mindestens 20 mm.
5.0 Verlegung der Schleifenableitung
Die Ableitung der Schleifen ist paarig gem. TLS zu verdrillen. Es können mehrere Ableitungen in einer Fuge verlegt werden. Das Einlegen der Kabel und das Vergießen der Fugen erfolgt wie bei den Schleifen.
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Der Übergang von der Fahrbahn zum Fahrbahnrand oder zum Mittelstreifen erfolgt durch eine Schrägbohrung, die mindestens 20 cm vor dem Ende der befestigten Fahrbahn, mit einem Durchmesser von 36 mm beginnt, sodass das Bohrende mind. 60 cm unter der befestigten Fahrbahn, in senkrechter Linie liegt. Von dem Übergang aus ist ein Kabelschutzrohr (Durchmesser 32 mm) in einem Stück bis in den Klemmkasten, die Muffe, den Kabelverteilerschrank oder das Geräteschutzhaus zu verlegen.
Die Übergänge an der Bohrung bzw. am Eintritt in das Schutzrohr sowie an dessen Ende sind mit einer Dauerelastischen Dichtmasse abzudichten.
Die Enden der Schleifenkabel sind im Klemmkasten, im Kabelverteilerschrank (SSt/ASSt) oder im Geräteschutzhaus auf Reihenklemmleisten aufzulegen. Trennklemmen sind nicht zugelassen. Innerhalb von Muffen sind die Verbindungen von Schleifen- und Telefonkabel zu löten, Klemm- oder Quetschverbindungen sind nicht zu lässig. Alle Klemm- und Lötpunkte sind witterungsfest zu beschriften.
6.0 Prüfung
Für jede Schleife einschließlich des ggf. zur Verlängerung der Ableitung verwendeten Fernmeldekabels ist ein Messprotokoll über die Induktivität sowie über den Schleifen- und den Isolationswiderstand anzufertigen und dem AG als Abnahmegrundlage zu übergeben. Die Messungen sind am Klemmenkasten und vom Gerätehaus bzw. Geräteschrank aus durchzuführen. Die Messungen sind mit dem AG gemeinsam festzustellen und in einem Protokoll zu bestätigen.
Für den Isolationswiderstand sind die Beziehungen Ader/Ader und Ader/Erde zu messen und gem. TLS die Kennwerte zu erreichen.
Bei Unterschreitung dieser Werte sind zur Wahrung der Messgenauigkeit des Querschnittes ggf. alle dort hergestellten Induktionsschleifen bzw. das Fernmeldekabel neu zu verlegen. Bei Beanstandungen des Fugenvergusses wegen Rissen, Randrissen zum Deckenmaterial, Hohlfugigkeit etc. ist das entsprechende Einzel-Feld erneut zu vergießen.
7.0 Skizzen und Anlagen (7.1 bis 7.9)
7.1 Verlegung bei bituminösen Fahrbahndecken
7.2 Verlegung bei Betonfahrbahnen
7.3 Verlegung in den OPA
7.4 Verlegung bei (vor) OPA
7.5 Verlegung der Schleifenableitung
7.6 Skizze Induktionsschleifen Typ 1 bis zu 3 FS
7.7 Skizze Induktionsschleifen Typ 2 bis zu 3 FS
7.8 Skizze Induktionsschleifen Typ 2 über 4 FS
7.9 Muster Messprotokoll
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