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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 1 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 4.1, Frage Nr. 5 | |||
| Thema | Lizenzmodell der angebotenen Software | |||
| Bieterfrage | ||||
| Unter der Rubrik der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt 5 wird die benötigte Software als Kauflizenz angefragt. Unser Unternehmen* bietet allerdings alle Systeme nur auf Subscription an, also nur noch gegen eine Nutzungsgebühr pro Jahr. Wäre diese Lizenzierung für Sie schon ein KO-Kriterium? *Anm. der Vergabestelle: Die Frage wurde inhaltlich unverändert, jedoch anonymisiert abgebildet. | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Wie in den Vorgaben zur Frage 5 unter Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung angegeben ist, ist die Software grundsätzlich auf Dauer zu überlassen. Lediglich untergeordnete, für den Betrieb und die Funktionalität des Gesamtsystems optionale Softwarebestandteile, die max. 5 % des Angebotsendpreises ausmachen, können in Form eines Miet- bzw. Subscriptionmodells angeboten werden. Bei der Vorgabe zum Lizenzmodell handelt es sich um ein A-Kriterium, d.h. eine Mindestanforderung und ein Ausschlusskriterium. Erfüllt die angebotene Software die Vorgaben an das Lizenzmodell nicht, muss das Angebot vom Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen werden. | ||||
| Nr. | 2 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 4.1, lfd. Nr. 5 | |||
| Thema | Lizenzmodell der angebotenen Software | |||
| Bieterfrage | ||||
| Wäre eine Software Lizenz die 60 Monate lauffähig wäre zu einem Kaufpreis von X Euro ebenso möglich oder würde das ebenso zum Ausschluss des Verfahrens führen? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Die Software ist, abgesehen von untergeordneten, die grundsätzliche Funktion nicht beeinträchtigenden Komponenten, gem. Ziffer 2.3.1.1 der EVB-IT-System-AGB dauerhaft, unwiderruflich und unkündbar zu überlassen, d.h. die Nutzungsrechte an der Software dürfen keinerlei zeitlichen Beschränkungen unterliegen. Somit erfüllt auch die Überlassung der Software für eine Laufzeit von 60 Monaten nicht die Mindestanforderung der Leistungsbeschreibung; ein entsprechendes Angebot ist vom Vergabeverfahren auszuschließen. |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 3.1 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | Allgemein | |||
| Thema | Position der auszulesenden Werte auf den einzelnen Dokumentenklassen | |||
| Bieterfrage | ||||
| Stehen die von dem System auszulesenden Informationen bei den einzelnen Dokumentenklassen ausschließlich auf der ersten Seite? Falls nein, bei wie vielen Dokumentenklassen würden die Informationen auf der ersten Seite stehen? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Die auszulesenden Informationen befinden sich nicht ausschließlich auf den ersten Seiten der Dokumente. Die Reihenfolge der Seiten von Dokumenten wird durch den Absender bestimmt. Dies gilt grds. für alle Dokumentenklassen. | ||||
| Nr. | 3.2 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 3.4, 4.1 Nr. 12, 4.5.3 Nr. 82 | |||
| Thema | Betrieb der Software auf unterschiedlichen Standorten | |||
| Bieterfrage | ||||
| Soll das System an einem oder an zwei Standorten betrieben werden? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Das System muss an den Standorten Viechtach und Straubing parallel genutzt werden können. Wenn es für die parallele Nutzung erforderlich ist, kann das System jeweils auf dem VMware- Cluster des Standortes betrieben werden. (vgl. Ziff. 3.4, Ziff. 4.1 Nr. 12, Ziff. 4.5.3 Nr. 82) | ||||
| Nr. | 3.3 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 4.5, Nr. 59, 1. | |||
| Thema | Definition Verarbeitungsprozess | |||
| Bieterfrage | ||||
| Zu Position 59: Was genau ist unter dem Begriff "Verarbeitungsprozess" zu verstehen? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Verarbeitungsprozesse umfassen die vollständige Verarbeitung von Eingängen inklusive Datenimport, Dokumentenklassifizierung, Datenextraktion, Datenverifizierung und Dokumenten- und Datenexport. (Ziffer 1 der Leistungsbeschreibung wurde entsprechend ergänzt.) |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 3.4 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 4.5.3 Nr. 81 | |||
| Thema | Beschränkung von Usern | |||
| Bieterfrage | ||||
| Zu Position 81: Wären 500 User für beide Standorte ausreichend? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Hinsichtlich der Lizenz wird in Nr. 81 im Kriterienkatalog der Leistungsbeschreibung nur unterschieden zwischen einer beschränkten und unbeschränkten Anzahl von parallel arbeitenden Benutzern. | ||||
| Nr. | 3.5 | |||
| Dokument | Bewerbungsbedingungen | |||
| Kapitel | 7 | |||
| Thema | Umfang der Teststellung | |||
| Bieterfrage | ||||
| Wie viele Seiten werden ungefähr während der Testphase insgesamt verarbeitet? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Es ist mit bis zu 20.000 Seiten zu rechnen (Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen wurde entsprechend ergänzt). Der genaue Umfang kann zu jetzigem Zeitpunkt nicht bestimmt werden. | ||||
| Nr. | 3.6 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 4.5.3 Nr. 82 | |||
| Thema | Gleichzeitige Validierung durch unterschiedliche Nutzer | |||
| Bieterfrage | ||||
| Wie viele User müssen gleichzeitig validieren können? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Es müssen an beiden Standorten mindestens fünf User jeweils zeitgleich validieren können. (vgl. Nr. 82 im Kriterienkatalog der Leistungsbeschreibung) |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 4.1 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Leistungsbeschreibung, EVB-IT-Systemvertrag | |||
| Kapitel | Kapitel | 4.3.1, 4.4.1 und 5 des EVB-IT-Systemvertrages Nr. 5 der Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung (Kriterienkatalog) | ||
| Thema | Lizenzmodell der angebotenen Software | |||
| Bieterfrage | ||||
| In Ihrer Ausschreibung haben Sie beschrieben, dass die benötigte Software 60 Monate, also insgesamt 5 Jahre genutzt werden soll. Wäre es dann möglich Ihnen die unsere Software als 5 Jahres Lizenz anzubieten? Der Preis wäre dann natürlich günstiger. | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Die Software ist auf Dauer zu überlassen (s. 4.3 des EVB-IT-Systems-Vertrages und Nr. 5 der Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung). Auch untergeordnete, auf Zeit überlassene Software-Komponenten sind grundsätzlich unbefristet, jedoch mit einer Mindestvertragslaufzeit von 60 Monaten zu überlassen (s. 4.4 des EVB-IT-Systems-Vertrages. Ebenso wird ein unbefristeter Systemservice-Vertrag geschlossen, dessen Mindestvertragslaufzeit 60 Monate beträgt (vgl. Ziffer 5 des EVB-IT-Service-Vertrages). Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Bieterfrage 2 verwiesen. | ||||
| Nr. | 4.2 | |||
| Dokument | Dokument | Leistungsbeschreibung | ||
| Kapitel | 3.5 | |||
| Thema | Systemumgebung | |||
| Bieterfrage | ||||
| Bei Ihrer Projektgröße müsste zusätzlich ein MS-SQL Server eingesetzt werden. Wäre eventuell ein MS-SQL Server in Ihrem Hause schon vorhanden? Wenn nein, müsste dieser Datenbank Server aufgrund des Lizenzmodells von Microsoft beschafft werden. Würden Sie diesen MS_SQL Server dann beschaffen? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Die separate Beschaffung eines MS-SQL-Servers zur Umsetzung des Projektes ist seitens des Auftraggebers nicht vorgesehen. Gemäß Nr. 27 des Kriterienkatalogs der Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung hat der Auftragnehmer erforderliche Datenbanksoftware inklusive Lizenzen mitzuliefern. |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 4.3 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | EVB-IT-Systemvertrag, Preisblatt | |||
| Kapitel | Nr. 4.7, 5, 6.2 des EVB-IT-Systemvertrages | |||
| Thema | Dienstleistungen des Auftragnehmers | |||
| Bieterfrage | ||||
| Wir gehen auch davon aus das eventuelle Professional Services Dienstleistungen gesondert zu betrachten sind, da es in Projekten immer zu nicht vorhersehbaren technischen Problemen kommen kann. | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| „Professional Services Dienstleistungen“ stellen keine uns bekannte und bezüglich des Leistungsspektrums klar abgrenzbare Begriffsdefinition dar. Hierzu können wir daher keine Aussage treffen. Allgemein können wir bzgl. zu erbringender Dienstleistungen des künftigen Auftragnehmers Folgendes mitteilen: • Es sind Systemserviceleistungen gemäß Ziffer 5 des EVB-IT-Systemvertrages zu erbringen. Bieter können die Vergütung von Systemserviceleistungen gem. Nr. 5.1 des EVB-IT- Systemvertrages in der Anlage 2 „Preisblatt“ (Tabellenblatt 06, Position 3) eintragen. • Es sind Dienstleistungen gemäß Ziffer 6.2 des EVB-IT-Systemvertrages zu erbringen. Die Vergütung nach Aufwand gemäß Nr. 7.1 des EVB-IT Systemvertrages für Dienstleistungen, die unter Nr. 6.2 des EVB-IT Systemvertrages gelistet sind, können Bieter in der Anlage 2 „Preisblatt“ (Tabellenblatt 07, Position 4) eintragen. • Es sind Leistungen für Schulungen gemäß Ziffer 4.8 des EVB-IT-Systemvertrages zu erbringen. Die Vergütung für Schulungen können in Anlage 2 „Preisblatt“ (Tabellenblatt 05, Position 2.1 und 2.2) eingetragen werden. Im Übrigen sind Dienstleistungen des Auftragnehmers (z.B. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, vor Abnahme zu erbringende Customizing-Leistungen) durch den Pauschalpreis für die Software abgegolten (Anlage 2 „Preisblatt“ (Tabellenblatt 03, Pos. 1.1 bis 1.12)). |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 5.1 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | Allgemein | |||
| Thema | Werte auf den auszulesenden Seiten | |||
| Bieterfrage | ||||
| Kann man davon ausgehen, dass die Werte die zu ermitteln sind, auch auf den Seiten zu finden wie bei den Beispieldokumenten? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Allgemein weisen wir darauf hin, dass eine Verortung von Informationen innerhalb einer bestimmten Seitenreihenfolge nicht benannt werden kann. Auf Seiten mit strukturierten Inhalten können die Positionen der Informationen bestimmt werden. Weitergehend kann auf die Fragestellung keine Antwort gegeben werden. Sofern weiterer Informationsbedarf besteht, bitten wir die Fragestellung zu präzisieren. | ||||
| Nr. | 5.2 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | Allgemein | |||
| Thema | Zuordnung von Dokumententypen zu Eingangskanälen | |||
| Bieterfrage | ||||
| Können die beiden Dokumenttypen (Anhörbogen und Einspruch) über die beiden Input Kanäle (FAX und Mail) empfangen werden oder gibt es hier bereits eine Zuordnung? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Sämtliche Dokumententypen können über alle in den Vergabeunterlagen dargestellten, unterschiedlichen Eingangskanälen zugehen. Eine Zuweisung eines Dokumententyps zu einem bestimmten Eingangskanal ist grds. nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass Faxe über Postfächer eines Microsoft Exchange Servers abgerufen werden können. Die Dokumenttypen „Anhörbogen“ und „Einspruch“ wurden beispielhaft für die Teststellung ausgewählt. | ||||
| Nr. | 5.3 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | Allgemein, Ziffer 4 | |||
| Thema | Per Fax eingehende Dokumentenklassen | |||
| Bieterfrage | ||||
| Welche Dokumenttypen werden als Fax empfangen? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Der Eingang per Fax lässt sich grds. nicht auf einzelne Dokumenttypen beschränken. Das Dateiformat ist PDF und kommt als Anhang einer E-Mail über den Exchange-Server. (vgl. Schema in Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung). |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 5.4 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 3.5 | |||
| Thema | Auflösung und farbtiefe gescannter Dokumente | |||
| Bieterfrage | ||||
| Gibt es eine Vorgabe pro Dokumenttyp über die Auflösung und die Farbtiefe bei den gescannten Dokumenten? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Die gescannten Dokumente werden i. d. R. mit einer Auflösung von 300 dpi und 24 Bit Farbtiefe vorliegen. (Ziff. 3.5 der Leistungsbeschreibung wurde entsprechend ergänzt.) Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei eingehenden Faxsendungen mit geringer Auflösung und Farbtiefe zu rechnen ist. Die genaue Bildqualität ist von den Einstellungen des Absenders abhängig. | ||||
| Nr. | 5.5 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | Ziffer 4.4 Nr. 38 | |||
| Thema | Auslesen von E-Mails | |||
| Bieterfrage | ||||
| Muss der Mailbody auch ausgelesen werden oder nur die Dateianhänge? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Der Mail-Body muss auch ausgelesen werden (vgl. Nr.38 im Kriterienkatalog der Leistungsbeschreibung). | ||||
| Nr. | 5.6 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | Kapitel | 4.6.2.4 der Leistungsbeschreibung Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen | ||
| Thema | Muster Einspruch | |||
| Bieterfrage | ||||
| Werden Beispiele für den Einspruch beim Erstellen des Piloten bereitgestellt? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Für die Vorbereitung der Teststellung werden Echtdaten der Dokumentklassen zur Verfügung gestellt. |
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| Nr. | 5.7 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Bewerbungsbedingungen | |||
| Kapitel | 7 | |||
| Thema | Umfang der Teststellung | |||
| Bieterfrage | ||||
| Wie viele Seiten werden im Testbetrieb verarbeitet? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Siehe Beantwortung der Bieterfrage 3.5 | ||||
| Nr. | 5.8 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 4.5.3 Nr. 82 | |||
| Thema | Gleichzeitige Validierung durch unterschiedliche Nutzer | |||
| Bieterfrage | ||||
| Mit wie vielen Personen wird für die gleichzeitige Validierung der Dokumente gerechnet? => Das hat sich vielleicht erledigt. | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Siehe Beantwortung der Bieterfrage 3.6 | ||||
| Nr. | 5.9 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | Allgemeine | |||
| Thema | Prozentualen Verteilung des Gesamtvolumens auf Eingangskanäle | |||
| Bieterfrage | ||||
| Gibt es eine prozentuale Verteilung des Gesamtvolumens pro Input Kanal? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Eine Angabe der prozentualen Verteilung des Gesamtvolumens auf die verschiedenen Eingangskanäle erfolgt nicht und erscheint auch nicht sinnvoll, da hier in den kommenden Jahren erhebliche Verschiebungen erwartet werden. |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 6 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 4.1, Nr. 21 | |||
| Thema | Mehrmandantensystem | |||
| Bieterfrage | ||||
| Soll das System als Mehrmandantensystem umgesetzt werden? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Der Betrieb der Software wird (gleichberechtigt) an beiden Standorten des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes erfolgen. Es handelt sich dabei um einen einzigen Mandanten. Ein Mehrmandantensystem ist nicht erforderlich. | ||||
| Nr. | 7 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 4.3, Nr. 27 | |||
| Thema | Datenbanksoftware | |||
| Bieterfrage | ||||
| Ist eine SQL DB von einer separaten Beschaffung durch den AN ausgeschlossen? Kann der AG ein SQL DB bereitstellen? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Die Bereitstellung einer SQL-Datenbank durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Gemäß Nr. 27 der Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung (Kriterienkatalog) hat der Auftragnehmer erforderliche Datenbanksoftware inklusive Lizenzen mitzuliefern. |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 8 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Bewerbungsbedingungen | |||
| Kapitel | Ziff. 1.3, 7 | |||
| Thema | Fristen und Teststellung | |||
| Bieterfrage | ||||
| Laut Ausschreibung muss die Software bereits zum Zeitpunkt der Angebotslegung genau die Leistungsmerkmale der ausgeschriebenen Kriterien erfüllen und auch die Handbücher müssen fertig erstellt sein, um diese vollumfänglich zu beschreiben, so dass mit Einladung zur Teststellung zeitnah eine Installation bzw. Konfiguration erfolgen kann. Wir verfügen über eine Lösung, die die entsprechenden Kriterien grundlegend erfüllt aber in einigen Bereichen angepasst bzw. erweitert werden muss, ebenso verhält es sich beim Handbuch. Ist es denkbar entsprechende Entwicklungszeiträume zu berücksichtigen? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Zu Beginn der Teststellung (voraussichtlich ca. Ende August) muss eine allen Anforderungen der Vertragsunterlagen entsprechende Software zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen Standardhandbücher für die angebotene Software vorgelegt werden. Vollständige, auf die gelieferte Software zugeschnittene Handbücher müssen mit der Lieferung vorgelegt werden. Die Vergabeunterlagen wurden entsprechend angepasst. Weitergehende zeitliche Zugeständnisse sind nicht möglich. | ||||
| Nr. | 9 | |||
| Dokument | EVB-IT-Systemvertrag | |||
| Kapitel | Nr. 14.4.2 | |||
| Thema | Servicezeiten | |||
| Bieterfrage | ||||
| Können Sie die Servicezeiten bitte wie folgt anpassen Mo-Do 9-16 Uhr Fr 9-16 Uhr | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Eine Verkürzung der Servicezeiten ist aus dienstbetrieblichen Gründen nicht möglich. |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 10 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Preisblatt | |||
| Kapitel | Tabellenblatt 02, Pos. 1.13 bis 1.18; Tabellenblatt 05 | |||
| Thema | Preise Systemservice | |||
| Bieterfrage | ||||
| Bitte erläutern Sie warum bei einer Laufzeit von 60 Monaten (5 Jahre) 6 Einträge für die Wartung/Service benötigt werden? Preisblatt 02_Software, Pos. 1.13-1.18 | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Preise für den Systemservice sind im Tabellenblatt 06 einzutragen. In Tabellenblatt 02 sind - sofern zutreffend - lediglich Preise für untergeordnete, auf Zeit überlassene Software-Komponenten gemäß Nr. 4.4.1 des EVB-IT-System-Vertrages einzutragen. Hierfür müssen auch nicht alle Positionsnummern verwendet werden – um den Bietern ausreichend Platz für ihre Eintragungen zu gewähren, stehen 6 Positionsnummern für o.g. Software-Komponenten zur Verfügung. | ||||
| Nr. | 11 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 3.1, 5., 6. | |||
| Thema | Lizenzen | |||
| Bieterfrage | ||||
| Aus den Ausschreibungsunterlagen geht nicht klar hervor, wann die Lizenzbestellung ausgelöst werden soll. Lizenzen werden auf jeden Fall auch zur Inbetriebnahme und nicht erst zur Abnahme benötigt. Könnten Sie bitte die Lizenzbestellung auf Projektbeginn anpassen. | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Die „Lizenzbestellung“ beim erfolgreichen Bieter erfolgt mit Zuschlag und damit vor endgültiger Lieferung bzw. Installation und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft. Zum generellen zeitlichen Ablauf siehe Ziffer 3.1, zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft siehe Ziffer 5. Und zur Abnahme siehe Ziffer 6. der Leistungsbeschreibung. |
Seite 11 von 16 Stand: 01.07.2024_neu
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 12 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Preisblatt | |||
| Kapitel | Tabellenblatt 02, 05, 06 | |||
| Thema | Befüllen Preisblatt | |||
| Bieterfrage | ||||
| könnten Sie bitte nochmals nähere Erläuterungen zum ausfüllen des Preisblattes erläutern. 02_Software - nur zeitlich befristete Software? 05_Schulung - nur Schulung zur Einführung 06_Systemservice Zeitlich befristete Komponenten gehen aus dem Preisblatt nicht hervor. In welcher Position erwarten Sie die einmaligen Lizenzkosten im Preisblatt? In welcher Position erwarten Sie die laufenden Wartungskosten (jährlich) | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Tabellenblatt 02 (Software) In Tabellenblatt 02 ist bei der Position 1.1 - 1.12 in der Zelle D2 der Pauschalfestpreis für den einmaligen Erwerb der Software sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (entsprechend den Vorgaben in den Vergabeunterlagen) einzutragen. (vgl.: Nr. 4.4.1 des EVB-IT Systemvertrages sowie Ziff. 7.1 und 7.2 der Leistungsbeschreibung) Die untergeordneten, auf Zeit überlassenen Softwarekomponenten, sofern vorhanden, sind bei den Positionen 1.13 bis 1.18 einzutragen. (vgl.: Nr. 4.4.2 des EVB-IT Systemvertrages sowie Ziff. 7.3 der Leistungsbeschreibung) Bei den Positionen 1.13 – 1.18 müssen nicht alle Positionsnummern verwendet werden – um den Bietern ausreichend Platz für ihre Eintragungen zu gewähren, stehen sechs Positionsnummern zur Verfügung. Tabellenblatt 03 (Software Optionen) Wie in der Leistungsbeschreibung in der Nr. 22 des Kriterienkatalogs beschrieben muss es dem Auftraggeber möglich sein, alle unter Ziff. 7 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Software-Komponenten nachträglich und einzeln zusätzlich zum Gesamtsystem zu bestellen. Diese Einzelkomponenten sind in das Tabellenblatt 03 einzutragen und gliedern sich wie folgt auf: • Pos. 1.1 – 1.6: Auf Dauer überlassene Behörden- und Serverlizenzen, vgl. auch Ziff. 7.1 der Leistungsbeschreibung und Nr. 4.3.1 des EVB-IT Systemvertrages • Pos. 1.7 – 1.12: Auf Dauer überlassene Clientlizenzen, vgl. auch Ziff. 7.2 der Leistungsbeschreibung und Nr. 4.3.1 des EVB-IT Systemvertrages |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| • Pos. 1.13 – 1.18: Auf Zeit überlassene Lizenzen gem. Ziff. 7.3 der Leistungsbeschreibung und Nr. 4.4.1 des EVB-IT Systemvertrages Hierfür müssen nicht alle Positionsnummern verwendet werden – um den Bietern ausreichend Platz für ihre Eintragungen zu gewähren, stehen jeweils 6 Positionsnummern für o.g. Software- Komponenten zur Verfügung. Tabellenblatt 05 (Schulung) In Tabellenblatt 05 sind die Preise für Schulungsleistungen gem. Nr. 4.8.1 des EVB-IT Systemvertrags einzutragen. Die Schulungsinhalte können Sie dieser Nr. im EVB-IT Vertrag entnehmen. Tabellenblatt 06 (Systemservice) Wartungskosten fallen unter den Systemservice gem. Nr. 5 des EVB-IT Systemvertrages. Diese sind im Tabellenblatt 06 einzutragen. Die im Systemservice enthaltenen Leistungen können Sie der o.g. Stelle im EVB-IT Systemvertrag entnehmen. Alle dort aufgeführten Leistungen werden mit einem monatlichen Pauschalpreis vergütet. Dieser Pauschalpreis ist bei Position 3 im Tabellenblatt 06 einzutragen. | ||||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | 13 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 4.3, Nr. 27 | |||
| Thema | Datenbanksoftware | |||
| Bieterfrage | ||||
| Unsere Lösung erfordert für den Betrieb kein eigenständiges Datenbanksystem. Typischerweise wird für die relevanten Daten ein bestehendes Datenbanksystem des Auftraggebers genutzt. Gehen wir richtig in der Annahme, dass beim Bayerischen Polizeiverwaltungsamt bereits Datenbanksysteme im Einsatz sind (z.B. MS SQL oder Oracle) und diese für die relevanten Tabellen der angebotenen Lösung genutzt werden können? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Die Bereitstellung einer Datenbank durch den Auftraggeber erfolgt im Vorgriff nicht. Entsprechende Systeme wie MS SQL oder Oracle, die für die angebotene Software genutzt werden können, sind hier noch nicht im Einsatz. Gemäß Nr. 27 der Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung (Kriterienkatalog) hat der Auftragnehmer erforderliche Datenbanksoftware inklusive Lizenzen mitzuliefern. (s. auch die Beantwortung zur Frage 7) |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 14 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 4.1, Nr. 44/50 | |||
| Thema | Schnittstellen für das Besondere Behördenpostfach | |||
| Bieterfrage | ||||
| Könnten Sie mir bitte zu den Anforderungen aus dem Leistungskatalog Nr. 44/50 mitteilen, welche Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden können? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Beim Abruf von Nachrichten aus besonderen elektronischen Behördenpostfächern (beBPo) ist eine Schnittstelle vom Standard XTA 2 gegenüber einem Governikus MultiMessenger (GMM) zu nutzen. Die Kommunikation mit dem Microsoft Exchange Server erfolgt über das Protokoll MAPI. | ||||
| Nr. | 15 | |||
| Dokument | Vordrucke & Erklärungen | |||
| Kapitel | Vordruck 6 | |||
| Thema | Erforderlicher Mindestumsatz | |||
| Bieterfrage | ||||
| ist es möglich, das wenn wir die erforderliche Umsatz Größe haben dieses über eine Eignungsleihe abzubilden ? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Wenn ein Bieter den geforderten Mindestumsatz erfüllt, so kann er dies im Vordruck 6 im Dokument „Vordrucke & Erklärungen“ eintragen. Sofern der Bieter den geforderten Mindestumsatz nicht erfüllt, und/oder er sich für die Erfüllung des Mindestumsatzes einer anderen Firma im Wege der Eignungsleihe bedienen möchten, ist auch das möglich. Füllen Sie in diesem Fall bitte Vordruck 10 aus und lassen Sie das Unternehmen, das für Sie die Eignungsleihe erbringt, Vordruck 6 ausfüllen. Bitte beachten Sie in diesem Fall darüber hinaus auch die Checkliste unter Nr. 13 der Bewerbungsbedingungen bezüglich der Vordrucke und Erklärungen, die ein eignungsrelevantes Unternehmen ausfüllen muss. Diese ausgefüllten Vordrucke muss das eignungsrelevante Unternehmen an den Bieter übersenden. Der Bieter muss diese zusammen mit seinen übrigen Angebotsunterlagen übermitteln. |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 16 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | Leistungsbeschreibung | |||
| Kapitel | 3.6 | |||
| Thema | Zurverfügungstellung von Servern | |||
| Bieterfrage | ||||
| Kann das PVA den Windows Server für die DB stellen oder muss die DB auf dem Windows Server für die Anwendung mitlaufen? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Gem. Ziff. 3.6 und Nr. 26 der Ziff. 4.3 in der Leistungsbeschreibung stellt der Auftraggeber die erforderlichen virtuellen Maschinen nach Maßgabe des Auftragnehmers zur Verfügung. Dies umfasst ggf. auch das Betriebssystem Windows Server. Serverkomponenten haben sich innerhalb der in Ziff. 3.5 der Leistungsbeschreibung genannten Kapazitäten zu bewegen. | ||||
| Nr. | 17.1 | |||
| Dokument | Leistungsbeschreibung; EVB-IT-Systemvertrag | |||
| Kapitel | 3.1, 5., 6. der Leistungsbeschreibung, 8.3 der EVB-IT-System-AGB | |||
| Thema | Lizenzen; Rechnungsstellung | |||
| Bieterfrage | ||||
| Ich muss mich nochmals auf die Frage zur Lizenzauslieferung beziehen. Sie bestätigen in der Antwort eine Bestellung der Lizenz bei Zuschlag, damit einhergehend erfolgt dann unsererseits die Rechnungsstellung. Ist das Vorgehen so für Sie umsetzbar? | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Wie bereits in Frage 11 erläutert, erfolgt die „Lizenzbestellung“ beim erfolgreichen Bieter mit Zuschlag. Zum generellen zeitlichen Ablauf siehe Ziffer 3.1, zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft siehe Ziffer 5. und zur Abnahme siehe Ziffer 6. der Leistungsbeschreibung. Gemäß Ziffer 8.3 der EVB-IT-System-AGB ist die Vergütung für die Erstellung des Gesamtsystems nach der Gesamtabnahme fällig, somit nicht unmittelbar nach Zuschlag bzw. Lieferung. | ||||
| Nr. | 17.2 | |||
| Dokument | EVB-IT-Systemvertrag | |||
| Kapitel | 5.2, 5.4.2 | |||
| Thema | Systemservice: Vertragsbeginn; Rechnungsstellung | |||
| Bieterfrage | ||||
| Muss dann nicht auch das Datum der Servicezeit individuell angepasst werden? (Bisher unter Punkt 5.4.2 31.3. jährlich). | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Gemäß Nummer 5.2 des EVB-IT-Systemvertrages beginnt der Vertrag über die Systemserviceleistungen mit dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems. Die Vergütung für den Systemservice erfolgt gemäß Nummer 5.4.2 des EVB-IT- Systemvertrages jährlich und ist zahlbar bis jeweils 31.03.. |
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Bieterfragen und Antworten der Vergabestelle Az. 13-8014/04/24
| Nr. | 18 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dokument | EVB-IT-Systemvertrag | |||
| Kapitel | 14.4, 16.2 | |||
| Thema | Wiederherstellungszeiten | |||
| Bieterfrage | ||||
| Um die Wiederherstellungszeiten zu gewährleisten müssen wir in Kontakt mit dem Hersteller treten, insbesondere wenn es um Fehler in der Software geht. Können Sie daher die Wiederherstellungszeiten erweitern bzw. zwischen Softwarefehlern und Projektbezogenen Fehlern (z.B. falsche Konfiguration) unterscheiden. | ||||
| Antwort der Vergabestelle | ||||
| Eine entsprechende Anpassung ist aus dienstorganisatorischen Gründen nicht möglich (s. auch Antwort auf Bieterfrage 9). |
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