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Ausschreibung des
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
„Lieferung eines Dampfverdichtungssystems in Containerbauweise“
Im DLR – Standort Cottbus / Osnabrück
Kennziffer: 127/2026/9571977
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Aufforderung zur Abgabegabe eines Teilnahme-
antrags
Maßnahme: Dampfverdichtungssystem in Containerbauweise Kennziffer: 127/2026/9571977
Verfahrensart ☐ Nicht offenes Verfahren gem. § 16 VgV ☒ Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV
Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist): 23.11.2026, 10:00 Uhr (eingehend, Ausschlussfrist)
Rückfragefrist zum Bekanntmachungstext: 13.11.2026, 10:00Uhr (eingehend)
Versand Aufforderung zur Angebotsabgabe: Voraussichtlich KW 49/2026
Einreichungsfrist für die Angebote (Angebotsfrist): Voraussichtlich KW 51/2026 Hinweis: Bitte beachten Sie die Erklärung zur Angebotsfrist im Eignungsformblatt.
Bewerbergespräche / Verhandlungen: Voraussichtlich ab KW 02/2027 Hinweis: Die Bietergespräche finden als Onlinetermin statt. Verhandlungssprache ist hierbei Deutsch.
Versand Aufforderung zur Abgabe optimierter Angebote: Voraussichtlich KW 04/2027
Zuschlags- und Bindefrist: 3 Monate nach Angebotsfrist
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zeitplan unter Wahrung der vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zu verändern sowie, bei Vorliegen aller formeller und mate- rieller Voraussetzungen, auch das Erstangebot zu bezuschlagen und auf die Durchführung von Bie- tergesprächen/ Verhandlungen zu verzichten.
Neben den Festlegungen in der „Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens im Teilnahmewettbewerb“ gelten die Festlegungen des Bekanntmachungstextes; sie sind ebenfalls Grundlage der hier dargestellten Bedingungen.
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I. Projektgegenstand (Art und Umfang der Leistung)
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. plant den Bau eines Dampfverdichtungssystems in Containerbauweise zum Betrieb von zwei Turboradialverdichter in Reihe mit dem Arbeitsmedium Wasserdampf. Dieses ist Teil einer neuartigen Hochtemperatur-Wärmepumpe (HTWP) bestehend aus einem Wärmerückgewinnungssystem, einer Kohlenwasserstoff-Wärmepumpe und dem zwei- stufigen Dampfverdichtungssystem, welches im Rahmen eines EU-geförderten Projektes in einer Pa- pierfabrik eingesetzt wird.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Da es sich bei den Anlagen zur Leistungsbeschreibung um vertrauliche Dokumente handelt, muss der Bewerber zuvor eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnen. Nach Vorlage der verbindlich gezeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält der Bewerber die erforderlichen Unterlagen.
II. Hinweise und Bedingungen zur Durchführung des Verfahrens
- Verfahrensablauf in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ge- mäß § 17 Absatz 1 VgV
In der ersten Stufe findet ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb statt. Hier werden die Bewerber auf Grundlage ihrer Teilnahmeanträge nach den Kriterien der Mindestanforderungen (Ausschlusskrite- rien) geprüft. Das setzt voraus, dass ein Teilnahmeantrag der Bewerber rechtzeitig bei der Vergabe- stelle eingeht. Der Antrag muss formal richtig und vollständig sein, damit er weiter geprüft werden kann. Alle Vorgaben und der Teilnahmeantrag finden sich in den Vergabeunterlagen unter für den Bewerber auszufüllenden Teil.
Senden Sie uns bis zum Abschluss dieser ersten Stufe – also dem Teilnahmewettbewerb – keinesfalls Angebote zu.
Die geeigneten Bewerber werden nach Abschluss dieser ersten Phase von der Vergabestelle zur Ab- gabe eines verbindlichen Erstangebotes aktiv aufgefordert. Mit dieser Aufforderung hat für diese erfolgreichen Bewerber die zweite Stufe des Vergabeverfahrens begonnen. Sie treten im Verfahren fortan als Bieter auf.
- Hinweise zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren, § 11 Abs. 3 VgV
a) Verwendete elektronische Mittel Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die weitgehend browserunabhängige Anwendung der e-Vergabe-Lösung subreport ELViS abgewickelt. Die Datenübermittlung erfolgt über eine ver- schlüsselte Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers. Der Nachrich- tenaustausch wird ausschließlich über das interne Nachrichtensystem der Plattform abgewickelt, das außerdem eine Benachrichtigungsfunktion mit E-Mail beinhaltet.
Teilnahmeanträge, Angebote oder Interessensbestätigungen können grundsätzlich in beliebigen Da- teiformaten (PDF, Word, Excel, RTF, Text, JPG, ZIP etc.) erstellt und übermittelt werden. Die
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Übermittlung der Dokumente erfolgt über den Internet-Browser und die Verschlüsselung erfolgt nach gültigen Verschlüsselungsstandard (3072Bit) direkt über den Browser. Die verwendete Kompo- nente zur Verschlüsselung von Dokumenten ist das BSI-zertifizierte SecSignatur-Plugin der Firma SecCommerce.
Für die Registrierung auf der Plattform subreport ELViS wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Eine elektronische Abgabe der Unterlagen ist zwingend erforderlich. Der Teilnahmeantrag ist in Textform (§ 126b BGB) abzugeben. Das bedeutet, dass der Name der zeichnungsberechtigten Per- son in Klarschrift an den jeweils erforderlichen Stellen ausreicht. Das Ausfüllen von codierten Formularen stellt keine Änderung der Vergabeunterlagen dar. Die jeweilige Dateigröße ist auf 120 MB pro Datei begrenzt.
b) Technische Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbe- stätigungen mithilfe elektronischer Mittel Der Bewerber / Bieter benötigt: • einen Internetanschluss, • einen internetfähigen Computer mit einer empfohlenen Bildschirmauflösung von 1280 x 1024 Pixel, • das Betriebssystem Microsoft Windows (ab Windows XP SP3), MacOS X oder Linux, • einen aktuellen Internetbrowser (Firefox, Chrome, Microsoft Edge, Opera oder Safari) sowie • eine aktuell gültige E-Mail-Adresse.
c) Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren Die Verbindung zu subreport ELViS erfolgt ausschließlich über das gesicherte HTTPS-Protokoll und ist mit 256-Bit verschlüsselt. Die Verbindung verwendet TLS 1.2. Für die Nachrichtenauthentifizie- rung wird SHA2 verwendet. Alle Angebotsdokumente, Teilnahmeanträge oder Interessensbestäti- gungen werden mit PKCS#7 verschlüsselt.
- Anforderungen an den Teilnahmeantrag
a) Form, in der die Teilnahmeanträge einzureichen sind Elektronisch eingereichte Teilnahmeanträge müssen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vollständig hochgeladen sein. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Teilnahmeanträge, die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VgV aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
b) Vollständigkeit der Teilnahmeanträge Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche Unterlagen nebst den erforderlichen Eignungsunterlagen einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss vollständig und verbindlich sein und alle geforderten Erklä- rungen und Angaben enthalten. Die vorliegenden, codierten Formulare sind auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Unvollständige Teilnahmeanträge werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Sie können die Nachweise zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Anforderungen der „Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen“ über die für das
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Beschaffungsamt des BMI frei zugängliche Präqualifikationsdatenbank (DIHK) erbringen. Bitte fügen Sie in diesem Fall dem Teilnahmeantrag das Zertifikat der Präqualifizierungsstelle einschließlich Ihres Zertifikatscodes bei. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Nachweise in der Präqualifikationsdaten- bank die in diesem Vergabeverfahren geforderten Mindestbedingungen vollständig erfüllen (z.B. Mindestschadensbeträge der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Angaben zu den Referenzauf- trägen, Anbieterdarstellung). Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben dem Teil- nahmeantrag beizufügen.
c) Teilnahmefrist Teilnahmeanträge sind bis zu der oben angegebenen Teilnahmefrist abzugeben. Die Teilnahmefrist ist eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden gemäß den Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VgV von der Wertung ausgeschlossen, sofern der Bewerber nicht darlegen kann, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das Risiko der fristgerechten Zustellung liegt beim Bewerber.
d) Änderungen an den Eintragungen des Bewerbers und Änderungen an den Vergabeunterlagen Änderungen und Ergänzungen an den vorgegebenen Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 VgV zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem weiteren Vergabeverfahren. Beigefügte Vertragsbedingungen des Bewerbers werden kein Vertragsbestandteil. Soweit der Bewerber Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags für erforderlich hält, sind diese auf gesonderten Anlagen beizufügen.
Der Teilnahmeantrag kann bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplatt- form in Textform zurückgezogen werden. Ebenso können die Teilnahmeanträge bis zum Ablauf der Frist nachträglich berichtigt oder geändert werden.
Etwaige Änderungen Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 VgV.
- Bewerbungsbedingungen
a) Nachweis der Eignung Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen in dem durch den Auftraggeber geforderten Umfang zu belegen, § 48 VgV. Hierfür stellt der Auftraggeber das „Eignungsformblatt“ zur Verfügung. Gelangt der Teilnahmeantrag in die en- gere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Beschei- nigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
b) Bewerber- / Bietergemeinschaften Die Bewerbergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die ge- meinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen.
Bewerbergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der
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Bewerbergemeinschaft benennen sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen im Verga- beverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen und müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur ge- samtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die Verpflichtung ist in den Vergabeun- terlagen der Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vor- drucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Mit dem Teilnahmeantrag ist daneben für je- des Mitglied der Vordruck „Eignungsformblatt“ einzureichen.
Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
c) Eignungsleihe, § 47 VgV Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eig- nungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Teilnahmean- trag benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass dem Bewerber im Zuschlagsfall die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und dass diese Unternehmen geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen diese Unternehmen vor- liegen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eig- nungsleihe“ zur Verfügung.
Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä- higkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist mit dem Teilnahme- antrag abzugeben.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so müssen die anderen Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 VgV).
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
d) Unteraufträge, § 36 VgV Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung im Wege der Unterauftragsvergabe von Dritten durch- führen zu lassen, hat er mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und wenn ja, welche Leistungen als Unterauftrag vergeben werden sollen. Im Fall der beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind zu- dem – soweit zumutbar – die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (§ 36 VgV). Hierfür
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stellt der Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe“ zur Verfügung.
Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeit- punkt vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass die vorgesehenen Unterauftragnehmer für die von ihnen zu erbringenden Leistungen geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen die Unterauf- tragnehmer bestehen. Der Bewerber hat der Vergabestelle dabei ebenfalls auf deren gesondertes Verlangen den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen an- zugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen.
Für ein Unternehmen, welches eine Leistung erbringt, hat der Bewerber die für die Leistung erfor- derliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die ein- schlägige berufliche Erfahrung nachzuweisen. In diesem Fall hat der Bewerber die Eignung des Un- terauftragnehmers auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlag nachzuweisen.
Der spätere Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer mit. Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer ist dem Auftraggeber unmittelbar schriftlich mitzuteilen.
e) Kostenerstattung
Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sowie für die gesamte Beteiligung am Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt. Anfallende Kosten werden nicht erstattet.
f) Drittmittel Der Auftraggeber kann für Aufträge Mittel in Form einer Zuwendung erhalten. Der Zuwendungsgeber behält sich das Recht vor, die Verwendung dieser Zuwendung zu prüfen und ist berechtigt, dafür Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und örtliche Erhebungen selbst oder durch Beauftragte durchführen zu lassen. Damit der Auftraggeber dieser Verpflichtung gegenüber dem Zuwendungsgeber nachkommen kann, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen und ggf. örtliche Erhebungen seitens des zuständigen Rechnungshofes oder (soweit einschlägig) der Europäischen Kommission, ihrer Agentu- ren und Einrichtungen (u.a. zur Bekämpfung von Betrug (OLAF)) oder beauftragter Dritter zuzulassen.
g) Vergabe nach Losen Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Der Teilnahmeantrag muss das ganze Leistungsspektrum abdecken.
h) Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote werden in der Angebotsphase nicht zugelassen. Nebenangebote werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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i) Wettbewerbsbeschränkende Abreden Teilnahmeanträge von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, bei Vorliegen aller formeller und materieller Voraussetzungen, auch das Erstan- gebot zu bezuschlagen und auf die Durchführung von Bietergesprächen/ Verhandlungen zu verzich- ten.
- Unklarheiten, Bewerberfragen sowie Ortbesichtigungen
Sofern der Bieter Fragen zur Ausschreibung inklusive der gesamten Vergabeunterlagen hat, sind diese Fragen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID unter dem Menüpunkt „Nachrichten“ bis zu der oben angegebenen Bieterfragenfrist zu stellen.
Sollten vertragliche Fragen entstehen, so sind diese ausschließlich über die Bieterfragen- funktion zu klären. Eine Änderung der Vergabe- und Vertragsbedingungen durch das Angebot und auch nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfah- ren! Beigefügte AGB des Bieters führen nicht zum Ausschluss, finden aber keine Anwen- dung.
Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz nicht beant- wortet. Ergänzende oder berichtigende Angaben oder Hinweise werden in deutscher Sprache auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID zur Kenntnis gebracht. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Angebots einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informie- ren. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, wer- den zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.
Ortsbesichtigungen sind nicht vorgesehen. Sollte ein Bewerber eine Ortsbesichtigung wünschen, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Vergabeunterlagen mitzuteilen. Der Auftrag- geber entscheidet über ein solches Begehren kurzfristig. Sofern eine positive Entscheidung des Auf- traggebers erfolgt, wird aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen Bewerbern eine Ortsbesichtigung angeboten.
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III. Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
- Formelle Prüfung
Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit geprüft. Dabei wird insbesondere
• die Rechtzeitigkeit der Einreichung des Teilnahmeantrags, • das Vorliegen aller erforderlichen Unterschriften, • das Vorliegen aller geforderten Eignungsunterlagen sowie • die Einhaltung der durch den Auftraggeber festgelegten formalen Anforderungen. geprüft.
- Materielle Prüfung – Prüfung der Eignung Bei Nichtvorlage der Eignungskriterien erfolgt zwingend der Ausschluss aus dem weiteren Vergabe- verfahren.
Nachweis der Eignungs- und Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien)
Der Auftraggeber wird anschließend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine etwaige Selbstreinigung gemäß §125 GWB prüfen und erforderlichenfalls eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung über den Ausschluss des Bewerbers treffen.
• Eigenerklärung GWB Bieter müssen die Spezifischen Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB einreichen.
• Berufs-/ Handelsregistereintrag Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis wird erbracht durch einen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeit- punkt des Fristenendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument er- bracht. Ausländische Bewerber können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsre- gister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestim- mungen nachweisen.
• Gesamtumsatz Bewerber haben die Umsätze der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, sofern diese vorhanden sind.
• Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern diese vorhanden sind.
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• Arbeitssprache Es ist zu beachten, dass über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in deut- scher Sprache möglich sein muss. Der Bewerber hat zu erklären, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache zu erfolgen hat und er dies durch den Einsatz entsprechenden Personals sicherstellt. (Siehe „Eignungsformblatt“)
• Sprache, in der die Teilnahmeanträge verfasst sein müssen Der Teilnahmeantrag muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.
• Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens Der Bewerber hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Teilnahmeunterlagen beizufügen: • Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Registergericht und Registernummer • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) • Identifikationsnummer (Leitweg-ID) • Einstufung als KMU • Einstufung als Start-UP • Börsennotiert • Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens • Beschreibung des Kerngeschäftes
• Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe Der Bieter hat die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu ver- geben beabsichtigt, sowie die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten zu benennen.
• Erklärung Bietergemeinschaft Bietergemeinschaften haben in ihrem <Teilnahmeantrag/ Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen.
• ILO-Kernarbeitsnormen Bieter müssen die Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen einreichen.
• Mindestlohngesetz (MiLoG) Bieter müssen die Eigenerklärung nach § 6 Abs. 4 Nr. 3 MiLoG einreichen.
• Eigenerklärung „BMWK-Russland“: Die VO 2024/1865 erweitert die VO 833/2014, in der eine Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland untersagt wird, auch auf Belarus. Der Bieter er- klärt mit der Eigenerklärung gemäß Art. 5k der VO 833/2014, dass sich seine Geschäftstätigkei- ten ebenfalls nicht auf Belarus erstrecken.
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Aufklärung von Teilnahmeanträgen Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Teilnahmeanträge und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminie- rung werden dabei beachtet.
IV. Nachprüfungen / Einlegung von Rechtsbehelfen, § 155 ff. GWB
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16 Ort / Postleitzahl: 53113 Bonn Land: Deutschland Telefon: +49 228 94990 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228 9499163 Internet-Adresse (URL): http://www.bundeskartellamt.de
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Vertrag Nr. [xxxxxxxx]
über Kauf-, Werk- oder ähnliche Leistungen
als Teil des Drittmittelvorhabens
Energy Efficiency and Electrification Technologies
for Heat Flow Optimization in Process Industries (EEETHOS)
zwischen
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Linder Höhe, D-51147 Köln,
- nachstehend „Auftraggeber“ oder „DLR“ genannt -
und
[Name/Firma u. Rechtsform des Auftragnehmers, Anschrift],
-
nachstehend „Auftragnehmer“ genannt –
-
DLR und Auftragnehmer nachstehend auch „Vertragspartner“ genannt. –
Präambel
Das DLR ist das nationale Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Die umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten des DLR in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden.
Für das Vorhaben Energy Efficiency and Electrification Technologies for Heat Flow Optimization in Process Industries (EEETHOS) („Projekt“) erhält das DLR aufgrund Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) öffentliche Mittel aus dem EU Förderprogramm Horizon Europe, HORIZON, als Projektförderung.
Als Teil bestimmter Aufgaben im vorgenannten Projekt möchte das DLR die im Folgenden näher beschriebene Leistung erhalten, die der Auftragnehmer zu den hier festgelegten Vertragsbedingungen ausführen möchte.
Das DLR ist sub-zentraler öffentlicher Auftraggeber im Sinne der Richtlinie RL 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe. Es handelt sich bei diesem Vertrag um einen öffentlichen Auftrag. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Vergütung für seine Leistung aus öffentlichen Mitteln erfolgt und sich haushalts-, zuwendungs- und beihilferechtliche Vorgaben auf das Vertragsverhältnis zwischen DLR und dem Auftragnehmer
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Vertrag Nr. [XXXXXXX] Seite 2 von 31
auswirken.
- Definitionen
Leistung bedeutet die kaufvertragliche Leistung, werkvertragliche Leistung oder andere Leistung wie in der Leistungsbeschreibung in der Fassung vom 16 September 2026 beschrieben, welche als Annex 1 Bestandteil dieses Vertrages ist.
Projekt bedeutet das mit Mitteln der Europäischen Union geförderte Vorhaben Energy Efficiency and Electrification Technologies for Heat Flow Optimization in Process Industries (EEETHOS) mit Projektnummer 101178624.
Zuwendungsgeber bedeutet die European Health and Digital Executive Agency als Fördermittelgeber des DLR für dieses Projekt.
Zuwendungsvereinbarung bedeutet das Grant Agreement mit Projektnummer 101178624 über die Gewährung einer Förderung zur Umsetzung des Projekts zwischen dem Zuwendungsgeber einerseits und dem DLR und ggf. anderen Begünstigten andererseits.
Angebot bedeutet das Angebot des Auftragnehmers in der Fassung vom XX Monat 20XX.
Zuschlagsschreiben bedeutet der mit Datum vom xx Monat 20xx erteilte Zuschlag für diesen öffentlichen Auftrag aufgrund Vergabeverfahren Nr. 127/2026/9571977.
Empfangsstelle: Felix Schoeller & Co. KG Burg Gretesch 1 49086 Osnabrück (Von einer eigenmächtigen Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitenden des Standortes ist während des gesamten Vergabeverfahrens dringend abzusehen.)
Liefertermin: Spätestes Lieferdatum: 30.06.2027 [Teillieferung 1 Datum Teillieferung 2 Datum]
Gesamtvergütung: xx.xxx,00 EUR ([in Worten] Euro) netto kalkuliert als Selbstkostenpreis
Zahlungsplan:
| [Kurzbezeichnung] | [Xxx Euro] | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| z.B. AP 1 | Xx Euro |
Abrechnungsvorgaben: Verwaltungsportal des Bundes, OZG-RE: https://xrechnung-bdr.de
Leitweg-Identifikationsnummer: 992–03005–81 Vertragsnummer: xxxxxxxx
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Datum des Inkrafttretens: [00 Monat 20xx], spätestens jedoch Beginn der Leistungserbringung.
Kontakt: Projektleiter DLR: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. XXXXX
Administrativer Kontakt: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. XXXXX
Lieferantenbuchhaltung: XXXXX
-
Bestandteile des Vertrages (1) Wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind, in der Reihenfolge ihrer Geltung im Falle von Widersprüchen: (a) Diese Vertragsbedingungen einschließlich der als Annex 1 geführten Leistungsbeschreibung; (b) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 178a vom 23. September 2003 in der jeweils gültigen Fassung; (c) das Zuschlagsschreiben, falls einschlägig; (d) das Angebot des Auftragnehmers. (2) Falls einschlägig, gilt die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953 veröffentlich im Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18.12.1953 in der jeweils gültigen Fassung. (3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftragnehmers werden hiermit zurückgewiesen und finden keine Anwendung.
-
Vertragsgegenstand und Leistungspflichten des Auftragnehmers (1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung der Leistung und der vereinbarten Erfolge wie in Ziffer 1 dieses Vertrages definiert zu den Bedingungen dieses Vertrages. (2) Soweit keine gesonderte Bestimmung in der Leistungsbeschreibung getroffen ist, muss die Leistung dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung entsprechen. (3) Die Leistung muss frei von Rechten Dritter sein und tatsächlich und rechtlich für das Projekt sowie für typische, satzungsgemäßen Aktivitäten des DLR nutzbar sein. Der Auftragnehmer hat an dem Leistungsgegenstand gemäß Absprache in diesem Vertrag Eigentum zu übertragen und Rechte einzuräumen. (4) Der Auftragnehmer hat sich über alle Einzelheiten, die zur Erfüllung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen. Insbesondere hat er im Falle unklarer, fehlender und/oder unvollständiger Angaben in der Leistungsbeschreibung entsprechende Auskünfte von dem DLR Projektleiter einzuholen. (5) Verpackungsmaterialien sind vom Auftragnehmer kostenfrei zurückzunehmen.
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(6) Der Auftragnehmer muss die Leistung in Einklang mit den Regelungen der Zuwendungsvereinbarung, den dieser zugrundeliegenden Antragsbedingungen und im Einklang mit anwendbarem EU, internationalem und nationalem Recht ausführen. Pflichten des Auftragnehmers, die sich aus der Zuwendungs-vereinbarung ergeben, werden in diesem Vertrag benannt und sind zu erfüllen.
-
Unteraufträge (1) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und haftet dafür, dass jeder seiner Unterauftragnehmer einschließlich dessen Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen, Berater oder sonstiger für diesen tätige Personen die Anforderungen aus diesem Vertrag erfüllen. (2) Auf Nachfrage hat der Auftragnehmer spätestens mit Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer und jede Änderung auf Ebene des Unterauftragnehmers mitzuteilen. Erfolgt eine Unterbeauftragung in mehreren Stufen, so gelten die Mitteilungspflichten für sämtliche Stufen in der Kette des Auftragnehmers sowie für beteiligte Zulieferer.
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Güteprüfung Anforderungen an die Leistung können der Güteprüfung unterliegen, insbesondere Inspektionen, Produkte- und/oder Prozessaudits, bei denen überprüft wird, ob die Leistung den Spezifikationen und Qualitätsanforderungen entspricht. Die Güteprüfung ist keine Abnahme. Für die Güteprüfung gelten ergänzend die Bestimmungen aus § 12 Nr. 2 VOL/B.
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Leistungs- und Ausführungsfristen, Projektverzögerung (1) Die in diesem Vertrag benannten Liefertermine gelten als verbindlich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen. Vorzeitige Leistungserbringung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. (2) Die Einhaltung der Leistungs- und Ausführungsfristen ist wesentlich für die Vertragserfüllung. Stellt der Auftragnehmer fest, dass er eine vertraglich vereinbarte Frist nicht einhalten kann, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe und aller relevanter Umstände schriftlich mitzuteilen. Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen verspäteter Leistung, bleiben hiervon unberührt. (3) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die Leistung zur Einbringung in das Projekt bestimmt ist. Verzögerungen in der Projektdurchführung können sich auf den Abnahmezeitpunkt auswirken. Die Vertragspartner vereinbaren daher ausdrücklich, im Falle einer solchen Verzögerung eine Vertragsanpassung vorzunehmen, die die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt. Insbesondere beabsichtigen die Vertragspartner durch Anpassung des Abnahmezeitpunkts unter angemessener Vergütung nachgewiesener Mehraufwendungen einen Annahmeverzug des Auftraggebers zu vermeiden.
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Vertragsstrafe (1) Kommt der Auftragnehmer schuldhaft mit der vereinbarten Leistungserbringung um mehr als 14 (vierzehn) Kalendertage in Verzug, so hat er für jede vollendete Woche eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% (Null-Komma-Fünf Prozent) der Vergütung für den Teil
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der Leistung, der nicht genutzt werden kann, maximal jedoch 5% (Fünf Prozent) der Gesamtvergütung an den Auftraggeber zu zahlen. (2) Der Auftraggeber kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Fälligkeit der Schlussrechnung geltend machen. (3) Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt von der Zahlung der Vertragsstrafe unberührt, letztere ist jedoch auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen.
- Ablieferung, Abnahme, Zutrittsregelung (1) Die Leistung ist gemäß Incoterm 2020 DPU Empfangsstelle (wie in diesem Vertrag unter Ziffer 1 festgelegt) abzuliefern. Jegliche Ablieferung an eine andere als die vom Auftraggeber benannte Empfangsstelle bewirkt auch dann keinen Gefahrenübergang zu Lasten des Auftraggebers, wenn diese Stelle die Leistung entgegennimmt. Dadurch entstehende Mehrkosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (2) Die Ablieferung von wissenschaftlichen Abhandlungen, Berechnungen, Zeichnungen, Abbildungen, tabellarischen oder andere Darstellungen hat auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers in der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Form und Weise zu erfolgen. (3) Die Vertragspartner vereinbaren hiermit eine ausdrückliche und förmliche Abnahme durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers. Die Leistung gilt nicht mit Ablieferung/Zusendung als angenommen. Die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder eines zufälligen Untergangs geht erst mit Abnahme auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber behält sich einen Probebetrieb / eine Beprobung vor. (4) Eine Rüge erkennbarer Mängel gilt in jedem Falle als rechtzeitig erklärt, wenn der Auftraggeber sie innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Ablieferung am vereinbarten Ort absendet. Für nicht erkennbare Mängel einschließlich Mängel, die erst nach Weiterverwendung erkennbar werden, werden etwaige gesetzliche Rügepflichten hiermit abbedungen. (5) Sieht die Leistungsbeschreibung eine Abnahme der Leistung im Rahmen eines Probebetriebs vor, gilt zusätzlich zu den dort getroffenen Regelungen das Folgende als vereinbart: (a) Der Auftraggeber erklärt nach dem Probebetrieb in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll, ob er die Leistung abnimmt oder die Abnahme verweigert und benennt für letzteren Fall die im Probebetrieb erkennbaren Mängel. (b) Für den Fall, dass der Probebetrieb nicht am vereinbarten Leistungsort erfolgt, ist die Erklärung des Auftraggebers bei einwandfreiem Probelauf lediglich eine Vorabnahme, die weder für den Lauf von Fristen noch den Gefahrübergang relevant ist. Nach Ablieferung am vereinbarten Ort erklärt der Auftraggeber innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen schriftlich, ob er die Leistung abnimmt (Endabnahme). (c) Für nicht erkennbare Mängel einschließlich Mängel, die erst nach Weiterverwendung erkennbar werden, werden etwaige gesetzliche Rügepflichten hiermit abbedungen. (6) Teilabnahmen sind möglich, die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend. (7) Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass Abschlagszahlungen, Teilzahlungen, Inbetriebnahmen oder andere Benutzung im Rahmen eines Probebetriebs / einer Beprobung der Leistung nicht als Abnahme gelten.
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(8) Die Standorte des DLR unterliegen Sicherheitsvorschriften einschließlich Zutrittsbeschränkungen. Insbesondere müssen sich Besucher/Lieferanten mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können und sich in Einzelfällen zuvor anmelden und ggf. überprüfen lassen. Es obliegt dem Auftragnehmer, sich über Sicherheits- und Zutrittsanforderungen am Ablieferungsort zu informieren und diese einzuhalten. Abgewiesene Anlieferungen aufgrund Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
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Vergütung (1) Für die Erbringung der Leistung ist die Zahlung des unter Ziffer 1 dieses Vertrages als Gesamtvergütung bezeichneten Betrages vereinbart. Es gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen dieses Vertrages. Teilzahlungen werden nur erbracht, wenn in diesem Vertrag ein entsprechender Zahlungsplan ausdrücklich vereinbart ist. (2) Mit der Gesamtvergütung ist auch die Übertragung der unter diesem Vertrag einzuräumenden Rechte mit abgegolten. (3) Reisekosten werden nur erstattet, wenn diese als Position in der Leistungsbeschreibung benannt sind und den Vorgaben aus dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) entsprechen.
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Zahlungsbedingungen / Elektronische Rechnungsstellung (1) Zahlungen sind nach Abnahme der Leistung gemäß den Vorgaben in diesem Vertrag und nicht vor Ablauf von 30 Tagen nach Eingang der gemäß Absatz (2) erstellten und übermittelten Abrechnungsdokumente zu bewirken. (2) Das DLR hat die E-Rechnungsverordnung (ERechV) anzuwenden. Abrechnungsdokumente des Auftragnehmers sind ausschließlich über das Verwaltungsportal des Bundes, OZG-RE unter Verwendung der Leitweg- Identifikationsnummer und Angabe der Vertragsnummer (insgesamt „Abrechnungsvorgaben“, siehe Ziffer 1 dieses Vertrages) zu übermitteln. Eine Erlaubnis zur Einreichung von Abrechnungsdokumenten auf anderem Wege und in anderer Form wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Diese Ausnahmefälle sind in § 3 E- RechV geregelt. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Lieferantenbuchhaltung des Auftraggebers rechtzeitig zu kontaktieren. (3) Abrechnungsdokumente, die nicht den Abrechnungsvorgaben entsprechen, begründen keinen Verzug gemäß § 286 Absatz 3 BGB. Dies gilt auch für Abrechnungsdokumente, die als elektronisches Dokument (z.B. pdf-Format via E-Mail) ohne vorherige formale Einverständniserklärung zum elektronischen Rechnungsversand und Registrierung des Auftragnehmers eingehen.
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Haftung (1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes geregelt ist. (2) Der Auftragnehmer haftet für Schäden an anderen Rechtsgütern als dem Leistungsgegenstand nur, wenn diese entstanden sind (a) aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen; (b) aufgrund schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
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(c) aufgrund von Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, deren Abwesenheit er garantiert hat und/oder aufgrund übernommener Garantien; (d) aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Ersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt ist, soweit nicht zugleich ein anderer der in diesem Artikel genannten Fälle gegeben ist. (e) Von diesen Einschränkungen unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen. (4) Die Haftungsbegrenzungen aus diesem Artikel gelten nicht für die schuldhafte Verletzung des Auftragnehmers von Schutzrechten oder anderen Rechten Dritter, die im Zusammenhang mit der Erstellung oder der Erbringung der Leistung oder deren Nutzung stehen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür die vollumfängliche und alleinige Haftung und hat den Auftraggeber von sämtlichen Forderungen Dritter freizustellen und behauptete Ansprüche Dritter abzuwehren. Werden zur Ausführung der Leistung Zeichnungen oder andere Unterlagen seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt, und erkennt der Auftragnehmer mögliche oder tatsächliche Schutzrechtsverletzungen oder andere Rechteverletzungen, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
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Verjährung von Mängelansprüchen Mängelansprüche verjähren nach Ablauf von 24 Monaten ab vertragsgemäßer Abnahme.
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Geräte, Gegenstände zur Leistungserbringung (1) Gegenstände und Geräte, die zum Zwecke der Leistungserbringung an den Auftragnehmer übergeben wurden oder aus Vertragsmitteln angeschafft wurden, sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Vernichtung und Verlust zu schützen. (2) Nach Leistungserbringung oder Vertragsbeendigung ist der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers verpflichtet, (a) Die Gegenstände oder Geräte in Absprache mit dem Auftraggeber zu veräußern und den Erlös an den Auftraggeber abzuführen, oder (b) nach näherer Vereinbarung mit dem Auftraggeber an diesen einen Wertausgleich zu leisten. (c) Kommt eine Einigung über einen Veräußerungserlös oder einen Wertausgleich nicht zustande, kann der Auftraggeber die Herausgabe der Gegenstände oder Geräte frei von Rechten Dritter unentgeltlich an den Auftraggeber oder einen von ihm zu benennenden Dritten verlangen.
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Eigentum und Rechte am Leistungsgegenstand (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber das uneingeschränkte Eigentum an gemäß der Leistungsbeschreibung zu liefernden Sachen, herzustellenden Werken, technischen Unterlagen, digitalen Produkten und anderen Bestandteilen der Leistung (insgesamt „Leistungsgegenstand“) zu verschaffen. Der Leistungsgegenstand muss frei von Rechten Dritter übertragen werden.
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(2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber gegenüber die Möglichkeit der uneingeschränkten Nutzung des Leistungsgegenstandes sicherzustellen. An einem Leistungsgegenstand, der, insgesamt oder in Teilen, schutzrechtsfähig, durch gewerbliches Schutzrecht, Urheberrecht oder anderes Persönlichkeitsrecht geschützt ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ausschließliche, weltweite, unbefristete, inhaltlich uneingeschränkte, übertragbare, unwiderrufliche und unkündbare Rechte zur Nutzung im Projekt sowie für jede typische, satzungsgemäße Aktivität des DLR ein. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere auch die Vervielfältigung, Verwertung, Bearbeitung sowie jegliche andere Änderung des Leistungsgegenstandes durch den Auftraggeber oder Dritte und das Recht, den veränderten Leistungsgegenstand uneingeschränkt zu nutzen. Ggf. sind zusätzliche Nutzungsrechte in der Leistungsbeschreibung benannt. (3) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seiner vertraglich geschuldeten Eigentumsübertragung und/oder Einräumung von Nutzungsrechten keinerlei Rechte Dritter entgegenstehen. Insbesondere hat der Auftragnehmer alle erforderlichen Inanspruchnahmen gegenüber seinen Arbeitnehmern zu bewirken, nicht unter das Arbeitnehmererfindergesetz oder vergleichbare Regelungen fallende Beteiligte zu Mitteilungen und Abtretungen an ihn zu verpflichten und gegenüber dem DLR erforderliche Abtretungserklärungen unverzüglich zu bewirken.
- Geheimhaltung (1) Vorbehaltlich der Einschränkungen unter Absatz (2) gelten sämtliche als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die ein Vertragspartner von dem anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder dem zugrundeliegenden Vergabeverfahren empfängt oder empfangen hat, als „Vertrauliche Informationen“. Informationen, die eine solche Kennzeichnung nicht zulassen, gelten als „Vertrauliche Informationen“, wenn sie bei ihrer Offenbarung als „vertraulich“ bezeichnet werden. In jedem Fall unterliegen Informationen, die der Auftragnehmer während Vor-Ort-Aufenthalten an Standorten oder in Geschäftsräumen des DLR erlangt und die vernünftigerweise als geheimhaltungsbedürftig angesehen werden müssen, den Pflichten aus diesem Artikel. (2) Eine Kennzeichnung des Leistungsgegenstandes als „vertraulich“ ist nicht zulässig und begründet keinerlei Geheimhaltungspflichten des DLR. Die Nutzung der zu erbringenden Leistung darf nicht eingeschränkt werden. Darüber hinaus besteht zwischen den Vertragspartnern Einvernehmen darüber, dass das DLR seine Pflichten, insbesondere Veröffentlichungs-, Verwertungs- und Auskunftspflichten, sowie sonstige Pflichten aufgrund haushalts-, zuwendungs- und/oder beihilfe-rechtlicher Vorgaben vollumfänglich nachkommen können muss und dem DLR diesbezüglich keine Einschränkungen auferlegt werden. (3) Der „Vertrauliche Informationen“ empfangende Vertragspartner („Empfänger“) übernimmt bezüglich der „Vertraulichen Informationen“ die folgenden Pflichten: (a) Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ausschließlich für die Erbringung der Leistung unter diesem Vertrag / Durchführung des Projekts verwenden. (b) Empfänger wird sie nicht an Dritte, seien es natürliche oder juristische Personen, einschließlich verbundener Unternehmen, weitergeben. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an diejenigen Angestellten und / oder Berater des Empfängers, die
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die Vertraulichen Informationen zur Erbringung der Leistung / Durchführung des Projekts kennen müssen, und nur, soweit diese Personen ihrerseits vom Empfänger zur Geheimhaltung und Nichtverwendung verpflichtet wurden. Diese Verpflichtung muss unabhängig vom Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses oder Beratervertrages bestehen und muss in ihrem Ausmaß vergleichbar mit den Anforderungen aus diesem Vertrag sein. Die Anforderungen an die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten des DLR gelten nicht mit Bezug auf Zuwendungsgeber, dessen externe Stellen und beauftragte Dritte sowie am Projekt Beteiligte im Sinne der Zuwendungsvereinbarung (dort „Participants“ genannt). Das DLR wird sich jedoch um angemessenen Schutz der Vertraulichen Informationen des Auftragnehmers bemühen. (c) Empfänger wird die Vertraulichen Informationen nicht in irgendeiner Weise, selbst oder durch Dritte, reproduzieren, nachahmen, dekompilieren, disassemblieren (reverse engineering), es sei denn, dies ist für die Erbringung der Leistung unter diesem Vertrag / die Durchführung des Projekts zwingend und nachweislich erforderlich. Der Zugang zu Vertraulichen Informationen begründet für den Empfänger kein Recht zu einer Nutzung, Verwertung, Schutzrechtsanmeldung mit Bezug auf die Vertraulichen Informationen. Der Empfänger wird das Zugänglichmachen weder als neuheitsschädlich geltend machen noch hieraus ein Vorbenutzungsrecht herleiten. (4) Ausgenommen von der Pflicht zur Geheimhaltung und Nichtverwendung sind Vertrauliche Informationen, von denen der Empfänger beweisen kann, dass sie (a) zum Zeitpunkt der Offenbarung allgemein bekannt waren, oder nach Offenbarung ohne Verschulden des Empfängers allgemein bekannt wurden; (b) der Empfänger zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits kannte; (c) der Empfänger rechtmäßiger Weise von einem Dritten erlangt hat, und er davon ausgehen durfte, dass dieser Dritte die Vertrauliche Information ohne Verletzung eigener Geheimhaltungspflichten weitergeben durfte; (d) in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht und/oder im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, dem der Empfänger unterworfen ist, offenbart werden müssen. Dabei wird der Empfänger den anderen Vertragspartner- soweit es das entsprechende Verfahren zulässt – vor einer Offenbarung rechtzeitig schriftlich über die bevorstehende Offenbarung warnen und alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Offenbarung auf das zur Erfüllung der ihm auferlegten gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verpflichtung Erforderliche zu beschränken. (5) Die Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten gelten für die Dauer von fünf (5) Jahren nach Schlusszahlung des Zuwendungsgebers an das DLR fort. (6) Jegliche Vertraulichkeitserklärung oder -vereinbarung, die ein Vertragspartner oder die Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand und/oder dem zugrundeliegenden Vergabeverfahren unterzeichnet hat, werden von den vorstehenden Regelungen weder eingeschränkt noch aufgehoben.
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Veröffentlichungen, öffentliche Kommunikation, Kennzeichnung (1) Jegliche Veröffentlichung oder andere öffentliche Kommunikation des Auftragnehmers mit Bezug zu diesem Vertrag bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung des Auftraggebers. (2) Veröffentlichungen oder andere öffentliche Kommunikation mit Bezug zu diesem Vertrag müssen auf die Unterstützung mit EU-Fördermittel gemäß den Vorgaben des Zuwendungsgebers hinzuweisen. Hierfür sind zwingend die Formulierungen und Embleme der Europäischen Union zu verwenden und der Auftragnehmer hat die einschlägigen Vorgaben bei dem Auftraggeber anzufordern.
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Mitwirkungs- und Auskunftspflichten aus Zuwendungsvereinbarung Der Auftragnehmer wird als Unterauftragnehmer in einem von der Europäischen Union geförderten öffentlichem Auftrag tätig; die Vergütung erfolgt mit Mitteln aus
| Die ordnungsgemäße | |
|---|---|
| Verwendung dieser Mittel unterliegt der Überprüfung seitens des Zuwendungsgebers oder | |
| anderer zuständiger Stellen. Zu diesem Zwecke verpflichtet sich d |
zur Mitwirkung und Auskunft im Falle von Prüfmaßnahmen. Insbesondere hat der Auftragnehmer folgende Pflichten: (1) Generelle Informationspflicht: (a) Der Auftragnehmer hat jegliche von dem DLR oder dem Zuwendungsgeber angeforderte Information zwecks Überprüfung der Förderfähigkeit der deklarierten Kosten oder Beiträge, der ordnungsgemäßen Umsetzung des Projekts und der Einhaltung der Pflichten aus der Zuwendungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen. (b) Die Informationen müssen sorgfältig, genau und vollständig und in dem geforderten Format, einschließlich elektronischem Format, und, soweit einschlägig, innerhalb der geforderten Frist zur Verfügung gestellt werden. (c) Der Auftragnehmer hat seine Daten, insbesondere Name, Adresse, gesetzliche Vertreter, Rechtsform und Art der Organisation, gegenüber dem Auftraggeber laufend aktuell zu halten. (2) Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht: (a) Der Auftragnehmer hat Aufzeichnungen und weitere Unterlagen, die für den Nachweis der ordnungsgemäßen Umsetzung des Projekts relevant sind, für die Dauer von mindestens fünf (5) Jahren nach Schlussrechnung des Zuwendungsgebers aufzubewahren. (b) Zusätzlich hat der Auftragnehmer Aufzeichnungen und weitere Unterlagen zum Abgleich deklarierter Beträge für tatsächliche Kosten, Pauschalkosten (falls anwendbar), Personalkosten aufzubewahren. (c) Die Aufzeichnungen und weiteren Unterlagen müssen auf Anfrage oder im Zusammenhang mit Prüfungen, Erhebungen, Audits oder Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden. Im Falle laufender Prüfungen, Erhebungen, Audits, Ermittlungen, Rechtsstreitigkeiten oder anderer Anspruchsverfolgung unter der Zuwendungsvereinbarung hat der Auftragnehmer die Aufzeichnungen und weiteren Unterlagen bis zum Ende dieser Verfahren aufzubewahren. (d) Es sind Originaldokumente aufzubewahren. Digitale und digitalisierte Dokumente werden als Original anerkannt, wenn sie unter dem geltenden nationalen Recht zugelassen sind.
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(3) Prüfungen, Revisionen und Audits des Zuwendungsgebers: (a) Der Zuwendungsgeber oder von ihm beauftragte Dritte können bis zu zwei Jahre nach Schlusszahlung interne Prüfungen, Revisionen und Audits bezüglich der ordnungsgemäßen Umsetzung des Projekts und Einhaltung der Pflichten aus der Zuwendungsvereinbarung durchführen. Der Auftragnehmer ist in diesem Zusammenhang zur Kooperation und Herausgabe von Informationen und Daten zusätzlich zu bereits eingereichten Unterlagen verpflichtet. Für Vor-Ort-Kontrollen hat der Auftragnehmer dem Zuwendungsgeber und deren Beauftragten Zugang zu seinen relevanten Standorten und Geschäftsräumen zu gestatten und sicherzustellen, dass geforderte Informationen bereit liegen. (b) Ist der Zuwendungsgeber nicht die Europäische Kommission, so hat letztere dieselben Rechte zu Prüfungen, Revisionen, Audits wie der Zuwendungsgeber. (4) OLAF, EPPO und ECA Audits und Ermittlungen: Die folgenden Stellen sind ebenso befugt Prüfungen, Revisionen, Audits und Ermittlungen, einschließlich der Ausweitung von Feststellungen in anderen Zuwendungen auf diese Zuwendung, durchzuführen: i. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (European Anti-Fraud Office, OLAF) unter EU-Verordnungen Nr. 883/2013 und Nr. 2195/96 ii. Die Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor’s Office, EPPO) unter EU-Verordnung Nr. 2017/1939 iii. Der Europäische Rechnungshof (European Court of Auditors, ECA) unter Art. 287 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 257 der EU-Verordnung Nr. 2018/1046.
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Weitere Pflichten des Auftragnehmers aus Zuwendungsvereinbarung Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin zur Einhaltung der folgenden Vorgaben des Zuwendungsgebers: (1) Interessenskonflikt: Der Auftragnehmer hat Maßnahmen zu ergreifen, die es verhindern, dass die unvoreingenommene und objektive Durchführung dieses Vertrages in Bezug auf das Projekt beeinträchtigt wird aus Gründen betreffend die Familie, emotionales Leben, politische oder nationale Affinität, wirtschaftliches Interesse oder jegliches anderes direktes oder indirektes Interesse („Interessenskonflikt“). (2) Ethik und Werte: Der Auftragnehmer hat diesen Vertrag im Einklang mit den höchsten ethischen Standards und dem anwendbaren EU, internationalem und nationalem Recht zu ethischen Grundsätzen durchzuführen. (3) Besondere Regelungen zur Durchführung dieses Vertrages: Nicht anwendbar.
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Export Den Vertragspartner ist bekannt, dass für die Durchführung dieses Vertrages nationale, EU- und US- oder andere Exportkontrollvorschriften gelten können. Über relevante Exportbeschränkungen oder -hindernisse, auch bezüglich einer Überlassung von Informationen oder Know-how, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich zu informieren, damit der Auftraggeber ggf. entsprechende Vorkehrungen treffen kann.
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Vertragsbeginn, Kündigung (1) Dieser Vertrag wird zum Datum des Inkrafttretens wirksam. (2) Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere (a) der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers, die Beantragung der Eröffnung oder die Ablehnung des Antrages mangels Masse; (b) der Wegfall oder die Einschränkung des Tätigkeitsfeldes des die Leistung empfangenden Institutes des Auftraggebers; (c) jegliche haushaltsrechtliche Entscheidung, die die öffentliche Förderung des Projektes betrifft, insbesondere der Wegfall, die Sperrung oder die Kürzung der Fördermittel; (d) ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Vertragspflichten, der nicht innerhalb angemessener Zeit geheilt werden kann; (e) jegliches Verhalten und jegliche Unternehmenspraxis des Auftragnehmers, welche geeignet sind, gegen ethische Standards des Auftraggebers als öffentlichem Auftraggeber oder anwendbares Recht zu ethischen Grundsätzen zu verstoßen, sowie das Bekanntwerden von Verhalten des Auftragnehmers, welches einen Ausschlussgrund in Bezug auf ein Vergabeverfahren darstellen würde. (3) Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle der Kündigung ist die bis zur Beendigung des Vertrages erbrachte Leistung nach Maßgabe des § 8 Nr. 3 VOL/B abrechenbar. In jedem Falle hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass zur Abrechnung gestellte Kosten im Rahmen dieser Vertragserfüllung entstanden sind und üblicherweise vom Auftraggeber erwartet werden konnten. (4) Regelungen in diesem Vertrag, die über ein Vertragsende hinaus relevant sind, insbesondere Regelungen zu Rechten am Leistungsgegenstand, Haftung, Veröffentlichungen, Geheimhaltung, Mitwirkungs-, Auskunfts- und weitere Pflichten aus Zuwendungsvereinbarung, Gerichtsstand, anwendbarem Recht einschließlich Sprachwahl sowie diese Klausel selbst, bleiben auch nach Leistungserbringung und Vertragsbeendigung gültig.
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Mitteilungen (1) Mitteilungen und Kommunikation ist an die unter Ziffer 1 dieses Vertrages genannten Ansprechpartner zu richten. (2) Soweit in diesem Vertrag schriftliche Mitteilungen gefordert sind, kann auch die Textform (E-Mail mit elektronischer Signatur) gewählt werden.
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Höhere Gewalt (1) Ist ein Vertragspartner aufgrund eines bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren, auch bei äußerster Sorgfalt unabwendbaren und unverschuldeten schwerwiegenden Ereignisses („Höhere Gewalt Ereignis“) an der Erfüllung seiner Vertragspflichten gehindert, ist dieser Vertragspartner für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen des Höhere Gewalt Ereignisses von seiner Leistungspflicht befreit. Der Vertragspartner, der das Vorliegen eines Höhere Gewalt Ereignisses geltend macht, muss
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(a) den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich informieren und trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Höhere Gewalt Ereignisses, deren Auswirkungen und die Dauer; (b) zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung, mindestens aber zur Minderung der Folgen für das Projekt ergreifen. (2) Die Vertragspartner werden im Falle eines Höhere Gewalt Ereignisses eine Verlängerung der Leistungs-/Ausführungsfrist anstreben. Hält die Störung länger als drei (3) Monate an, haben die Vertragspartner das Recht, von diesem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Sollten Vorgaben aus dem Projekt es erforderlich machen, hat der Auftraggeber jederzeit das Recht, eine Neuverhandlung des Vertrages zu fordern oder von dem Vertrag zurückzutreten.
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Ausschließlichkeit, Formerfordernis Dieser Vertrag regelt die Beziehungen der Vertragspartner hinsichtlich des Vertragsgegenstandes abschließend und ersetzt alle früheren Absprachen. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Aufhebungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der übereinstimmenden Erklärung der Vertragspartner in mindestens der elektronischen Form (elektronisches Dokument mit elektronischer Signatur). Dies gilt auch für jegliche Vereinbarung über die Aufhebung oder Änderung dieses Formerfordernisses selbst.
-
Gerichtsstand, anwendbares Recht Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, Deutschland. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch für die Auslegung von Rechtsbegriffen. Gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten sind in deutscher Sprache zu führen.
Dieser Vertrag kann in einer oder mehreren Kopien des gleichlautenden Dokuments ausgeführt werden und kann mittels elektronischer Signatur unterzeichnet werden. Jede Kopie stellt ein Original dar, alle Kopien zusammen begründen ein und dieselbe Urkunde.
Unterschriftenblatt folgt
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Die Vertragspartner haben die Unterzeichnung dieses Vertrages durch ihre/n ordnungsgemäß bevollmächtigte/n Vertreter veranlasst.
Deutsches Zentrum für Luft- und xxx Raumfahrt e.V.
Datum: [xx Monat 20xx] Datum: [xx Monat 20xx]
Unterschrift: ________________________ Unterschrift: ________________________
[Name] [Name] [Funktion] [Funktion]
Unterschrift: ________________________ Unterschrift: ________________________
[Name] [Name] [Funktion] [Funktion]
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Annex 1 Leistungsbeschreibung zu Vertrag Nr. xxxxxx
Maßnahme: Dampfverdichtungssystem in Containerbauweise Kennziffer: 127/2026/9571977
1. Kurzbeschreibung und Ziel
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. plant den Bau eines Dampfverdichtungssystems in Containerbauweise zum Betrieb von zwei Turboradialverdichter in Reihe mit dem Arbeitsmedium Wasserdampf. Dieses ist Teil einer neuartigen Hochtemperatur- Wärmepumpe (HTWP) bestehend aus einem Wärmerückgewinnungssystem, einer Kohlenwasserstoff-Wärmepumpe und dem zweistufigen Dampfverdichtungssystem, welches im Rahmen eines EU-geförderten Projektes in einer Papierfabrik eingesetzt wird. Die zwei elektrisch angetriebenen Turboradialverdichter sind essentieller Bestandteil des Dampfverdichtungssystem und werden in einem zurzeit stattfinden Teilprojekt realisiert. Ein vereinfachtes Prozessschema für die beiden Turboradialverdichter ist der Abbildung 1 zu entnehmen. Diesen wird überhitzter Wasserdampf als Arbeitsmedium zugeführt. Der Dampf soll bei einem Druck von bis zu 6 bar(a) für einen Trocknungsprozess in einer Papierfabrik bereitgestellt werden.
Kondensat
Dampfverdichtung- system des DLR
Anschluss an das zentrale Anschluss Dampfverteilungsnetz der Verdampfer Papierfabrik
Abbildung 1 - Schematische Darstellung des zweistufigen Dampfverdichtungssystems
Die nachfolgend beschriebene Leistung beinhaltet die Herrichtung sowie Montage und Lieferung eines Containers inkl. eines Schaltschranks für den Außenbereich. Der Container beinhaltet das Dampfverdichtungssystem, den Schaltschrank für den Außenbereich sowie das Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungssystem. Die gesamte Dienst- und Lieferleistung soll durch einen Generalauftragnehmer (GA) erfolgen. Durch den Auftraggeber (AG) wird ein Verfahrenskonzept und ein Konstruktions-Design des Containerinnenlayouts bereitgestellt. Dieses beinhaltet u.a. verfahrenstechnische, mess- und steuerungstechnische Komponenten sowie das Rohrleitungs-Engineering (Rohrstatik, Wärmedehnung, Halter, etc.). Auf dessen Grundlage wird der GA das ganzheitliche Dampfverdichtungssystem in Containerbauweise aufbauen und liefern.
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2. Inhalt
- Kurzbeschreibung und Ziel ....................................................................................... 16
- Inhalt .......................................................................................................................... 17
- Zieldefinition .............................................................................................................. 18
- Geltungsbereich & Abgrenzung ................................................................................ 19
- Beigestelle Dokumente und Dateien ........................................................................ 20 Verfahrenskonzept ....................................................................................................... 20 Konstruktions-Design .................................................................................................... 20 Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungssystem-Konzept .......................................... 21
- Funktionale Anforderungen ..................................................................................... 23
- Technische Anforderungen ....................................................................................... 24
- Angebotserstellung ................................................................................................... 24 Leistungsumfang, Liefer- und Leistungsgrenzen ............................................................. 24 Befähigungsnachweise und Zertifikate........................................................................... 29 Projektmanagement ..................................................................................................... 29 Leistungszeitraum ......................................................................................................... 29 Lieferadresse ................................................................................................................ 29
- Anhänge und Vertraulichkeitsvermerk .................................................................... 30
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3. Zieldefinition
Funktionales Ziel
Herrichtung sowie Montage und Lieferung eines transportfähigen Containers inkl. Schaltschrank für den Außenbereich:
- Herrichtung eines 20-Fuß-High-Cube--Überseecontainers zu einem Prüfstands-Container
- Montage des beigestellten Dampfverdichtungssystems sowie aller beigestellten und einzubringenden Komponenten zur Funktionalität des Prüfstands
- Rohrleitungsbau
- Errichtung des Schaltschranks für den Außenbereich für das Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungssystem (EMSR).
Zum Betrieb von zwei Turboradialverdichter mit folgenden Betriebspunkt im Design-Point:
| Medium | Dampf |
|---|---|
| Einlass-Massendurchsatzes: | 0,368 kg/s |
| Eintrittsdrücke vor dem ersten Verdichter: | 2,00 bar(a) |
| Austrittsdrücke nach erstem Verdichter | 3,65 bar(a) |
| Eintrittstemperaturen vor erstem Verdichter: | 125 °C |
| Austrittstemperaturen nach erstem Verdichter: | 150 °C |
| Austrittsdrücke nach zweitem Verdichter | 6,10 bar(a) |
| Austrittstemperaturen nach zweitem Verdichter: | 225 °C |
| Elektrischen Leistung der zu testenden Verdichtern: | ~ 90 kW |
| Min. Druck Max. Druck | 1,00 bar(a) (Umgebungsdruck) 10,25 bar(a) (Sicherheitsventil) |
| Min. Temperatur Max. Temperatur | 10 °C (Min. Umgebungstemp.) 300 °C (Max. Betriebstemp.) |
Qualitatives Ziel
• Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: Sicherstellung, dass die Anlage die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Bezug auf die mechanische Konstruktion, den Betrieb und die Wartung erfüllt. Hinweis: Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die EU- Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Richtlinie 2006/42/EG. • Druckgeräterichtlinie (PED) 2014/68/EU: Regelung der Konstruktion, Herstellung, Prüfung und Konformitätsbewertung von druckführenden Bauteilen und Systemen. • Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU: Gewährleistung der Sicherheit elektrischer Betriebsmittel, die innerhalb festgelegter Spannungsgrenzen betrieben werden. • Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) 2014/30/EU: Gewährleistung, dass die Anlage keine elektromagnetischen Störungen erzeugt und nicht durch solche beeinträchtigt wird.
Ökonomisches Ziel
Lieferdatum (in Abstimmung mit dem AG): Spätestens 30.06.2027
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4. Geltungsbereich & Abgrenzung
| In-/Exkludiert | Beschreibung (Detailbeschreibung im Kapitel 5 und 8) |
|---|---|
| Inkludiert/ Leistung GA (Detailbeschreibung im Kapitel 8) | AP01 - Herrichtung des Containers 1. Beschaffung 20 Fuß ISO-Container in High Cube Ausführung (1CCC gemäß ISO 668) 2. Fertigung und Montage der Unterkonstruktion im Container (Stahlbau) 3. Auslegung und Montage der Heizung, Klimatisierung, Lüftung 4. Umsetzung Sicherheitskonzept (Schall-, Personen-, Anlagen- und Brandschutzmaßnahmen) 5. Integration einer hinreichenden Beleuchtung AP02 – Rohrleitungsbau 1. Bereitstellung von technischen Unterlagen / Prüfberichten / Konstruktionsnachweise AP03 - Fertigung und Montage des „Dampfverdichtungssystems in Containerbauweise“ 1. Montage der Gesamtanlage inkl. der vom AG bereitgestellten und zu beschaffenden Komponenten 2. Kalt-Inbetriebnahme mit Luft 3. Bereitstellung von technischen Unterlagen / Prüfberichten / Konstruktionsnachweise 4. Lieferung zum Aufstellort AP04 - Errichtung und Lieferung des Schaltschranks für den Außenbereich für das Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungssystem (EMSR). 1. Elektroplanung 2. MSR-Planung 3. Errichtung Schaltschrank für den Außenbereich 4. Programmierung/ Umsetzung des MSR- und Sicherheitskonzepts 5. Bereitstellung der technischen Dokumentation (SSPS, Schaltschrank) 6. Lieferung zum Aufstellort |
| Exkludiert/ Beistellung (Detailbeschreibung im Kapitel 5) | 1. Auslegung und Konstruktion 1.1. Verfahrenskonzept 1.2. Konstruktions-Design, inkl. 1.2.1. Containerauswahl und Komponentenpositionierung, 1.2.2. Unterkonstruktion (Stahlbau) 1.2.3. Aufstellungskonzept 1.2.4. Rohrleitungs-Engineering 2. Beschaffung des Dampfverdichtungssystems 2.1. Beschaffung der 2 Dampfverdichter, inkl. 2.1.1. Getriebe 2.1.2. Elektromotor inkl. Frequenzumrichter 2.1.3. Hydraulikaggregat 3. Beschaffung der Betriebsmittel gemäß Rohrleitung & Instrumentierungs-Fließbild (R&I-Fließbild) & Betriebsmittelliste (Anhang 1 & 2) 4. Beschaffung des EMSR-Systems (ohne Schaltschrank) 4.1. EMSR-Konzept (Datenerfassung, Visualisierung, Sicherheit) |
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| In-/Exkludiert | Beschreibung (Detailbeschreibung im Kapitel 5 und 8) |
|---|---|
| 4.2. Fehlersichere speicherprogrammierbare Steuerung (SSPS) + Module 4.3. Messtechnik 4.4. Sicherheitskonzept (Schallschutz, Abschaltmatrix, Zutrittssicherung, Brandschutz, etc.) |
5. Beigestelle Dokumente und Dateien
Im Folgenden werden beigestellte Dokumente und Dateien aufgelistet sowie dessen Basis und/ oder Umfang erläutert. Die folgenden Dokumente und Dateien sind Teil dieser Leistungsbeschreibung und werden den Bietern erst im Rahmen der Angebotsaufforderung nach der Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung über Subreport ELViS bereitgestellt:
Anhang 1: R&I-Fließbild Anhang 2: Betriebsmittelliste
Folgende Dokumente und Dateien werden erst nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt:
• Konstruktionsdesigns des Containerinnenlayouts • EMSR-Konzept • Sicherheitskonzept
Verfahrenskonzept
Als Teil des Verfahrenskonzepts wurde ein Rohrleitungs- und Instrumentierungs-Fließbild (R&I- Fließbild) erstellt, welches die wichtigsten Apparate, Armaturen, Instrumente und Medienleitungen auf Basis eines Verfahrensfließbildes, des Sicherheitskonzepts (HAZOP, Abschaltmatrix, etc.) sowie dem EMSR-Konzept (Sensorlisten, Steuerungs- und Netzwerkstruktur, Programmablaufpläne, etc.) enthält. In diesem Zuge wurden die für den Betrieb essentiellen Komponenten ausgewählt, dessen Bezeichnungen und Auslegungsparameter dem R&I-Fließbild und den zugehörigen Listen zu entnehmen sind. Eine detaillierte Erläuterung des ganzheitlichen Verfahrenskonzepts mit obigen Arbeitsthemen sowie des R&I-Fließbild wird im Rahmen des Projektkickoffs durchgeführt.
Konstruktions-Design Das vom Auftraggeber beigestellte Konstruktions-Design des Containerinnenlayouts beinhaltet die auf Grundlage des Verfahrenskonzepts abgeleiteten Bauteil- und Sensorlisten sowie ein 3D- Modell des Turbo-Containers (STP-Datei) und wird nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt. Dieses Konstruktions-Design ist das Resultat ausfolgenden Betrachtungen:
Containerauswahl und Komponentenpositionierung • 20 Fuß ISO-Container in High Cube Ausführung (1CCC gemäß ISO 668) • Turboradialverdichter, inkl. Unterkonstruktion und Peripherie in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer des Dampfverdichters • Inkl. Stahlbau/ Unterkonstruktion zur sicheren Montage der Dampfverdichter und weitere Komponenten • Inkl. Ölwanne integriert • Zwischenkühler • Ölkühler (außerhalb/ innerhalb)
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• Verfahrenstechnische Komponenten (Armaturen, etc.) • Schwingungsdämpfer • Berücksichtigung der innenliegenden Schallschutzmaßnahme, resultierend aus Anfrage bei Fachfirma für Isolierungen o Empfohlen wurde 60 mm Mineralwolle und Lochblechmantel o Berücksichtigt wurde im Rahmen des Containerinnenlayouts zur Sicherheit ein Maß von 100 mm (Innenseite des Containers, Siehe Konstruktions-Design)
Aufstellungskonzept • Aufstellbedingungen für Montage • Klärung Aufstellung vor Ort • Positionierung Ein-/Austrittsrohrleitung • Schnittstelle zum Schaltschrank im Außenbereich
Rohrleitungs-Engineering • Bewertung der Komponentenpositionierung, insbesondere der verfahrenstechnischen Komponenten (Armaturen, etc.) o Positionierung der Entlüftungen und der Kondensatabläufe • Bewertung Rohrleitungsauslegung und -dimensionierung, inkl. Wanddicken • Rohrstatik und Wärmedehnung o Berechnungen o Maßnahmen (z.B. Kompensatoren) o Lagerung (Festlager, Loslager) und Halter • Iteration bei Auslegung, Fertigung und Zeichnungserstellung der Rohrunterstützung
Auf Grundlage des beigestellten Konstruktions-Designs des Containerinnenlayouts sind die weiteren Maßnahmen (Siehe Kapitel VII.) hin zum ganzheitlich fertig ausgelegten, konstruierten und gebauten Dampfverdichtungssystem in Containerbauweise durch den GA in der Angebotsstellung aufzuführen.
Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungssystem-Konzept
Elektrosystem Für das Elektrosystem gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein ganzheitliches Konzept. Aufgabe des GA wird es sein, mittels der beigestellten Dokumente R&I-Fließbild, Sensor- und Betriebsmittelliste und Sicherheitskonzept alle notwendigen Planungsunterlagen (Schaltpläne, Schaltschrankplan, etc.) zu erstellen, welche zur Ausführung und Umsetzung des Elektrosystems notwendig sind. Weiterhin sind beigestellte Komponenten und Dokumente (z.B. vom Frequenzumrichter der Elektromotoren, Leistungselektronik der Elektromotoren der Öl-Pumpe, etc.) zu berücksichtigen und deren Anbindung an das Elektroenergieversorgungsystem durchzuführen.
MSR-Konzept Das Dampfverdichtungssystem soll mit einer fehlersicheren speicherprogrammierbaren Steuerung (SSPS) als Betriebssteuerung betrieben werden. Das Ziel der Betriebssteuerung besteht darin, das Dampfverdichtungssystem vom kalten Zustand bis zu einem gewünschten Betriebspunkt zu fahren und diesen Zustand stabil anhand des definierten Regelkreises zu halten. Weiterhin soll die Möglichkeit bestehen, die Komponenten individuell zu steuern
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(Funktionstest über ein Bedienfeld - HMI). Aus Sicherheitsgründen muss die Betriebssteuerung das Dampfverdichtungssystem bei unzulässigen Druck- oder Temperaturüberschreitungen abschalten und eine Maßnahmen-Prozedur gemäß Abschaltmatrix durchführen (wie z. B. kontrolliertes Herunterfahren der Anlage „Not-Halt“ und die sichere Einstellung der Armaturen). Die SSPS soll alle Sensoren des Dampfverdichtungssystems erfassen, anzeigen und die Messwerte sicher speichern. Die verschiedenen Verdichter mit der dazugehörigen Peripherie und Messtechnik müssen ebenfalls in die SSPS integrierbar sein. Die Überwachung und Steuerung des Dampfverdichtungssystems soll automatisiert erfolgen, aber über Fernzugriff möglich sein. Sowohl das Elektrosystem als auch das MSR-System sollen in einem Schaltschrank für den Außenbereich aufgebaut werden, welcher direkt am Container aufgestellt wird und mit einer zweckdienlichen Kabeldurchführung ausgeführt wird, damit eine Trennung zu den dampf- und wasserführenden Betriebsmitteln gewährleistet ist.
Sicherheitskonzept Das Sicherheitskonzept folgt dem HSE (Health, Safety, and Environmental) Plan zur Gewährleistung und Einhaltung der Vorschriften und schützt das Personal während des gesamten Projektlebenszyklus.
Die Anlage umfasst mehrere Energiequellen, die bei unsachgemäßer Handhabung Risiken darstellen können, nämlich: • Hochdrucksysteme • Hochtemperatursysteme • Elektrische Systeme
Alle Hochdruck- und Hochtemperaturrohrleitungen werden gemäß den geltenden Normen (wie der Druckgeräterichtlinie und den einschlägigen EN-Normen) ausgelegt, gefertigt und geprüft. Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs werden geeignete Sicherheitseinrichtungen, einschließlich Druckentlastungssysteme und Maßnahmen zur Temperaturregelung, implementiert. Thermische Risiken müssen durch eine angemessene Isolierung aller heißen Oberflächen gemindert werden. Elektrische Anlagen, einschließlich Schaltschränke und Verkabelung, müssen gemäß den geltenden Vorschriften und Normen ausgelegt und installiert werden.
Das Sicherheitskonzept umfasst folgende Themen, welche nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt und mit dem Generalauftragnehmer diskutiert und umgesetzt werden (erste Ansätze sind dem Kapitel 8 zu entnehmen): • Schallschutzkonzept • Personen- und Anlagenschutz (Persönliche Schutzausrüstung, Zutrittssicherung, etc.) • Brandschutzkonzept • Sonstiges: Lagerung und Entsorgung von Öl
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6. Funktionale Anforderungen
| V | Anforderung | Beschreibung | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| F-1 | Tragfähigkeit | Container muss ein Gesamtgewicht von ≤ 36 t (inkl. Prüfling, Zubehör, Dampf) tragen können. | Statische Belastung ≤ 36 t |
| F-2 | Betriebsfähigkeit | Betriebsbedingungen: max. 10,25 bar, 300 °C (Dampf). | Auslegung Rohrleitungen, Isolierung, Verfahrenstechnische Auslegung |
| F-3 | Messsystem | Temperatur (±0,5 K), Druck (±0,5 %), Drehzahl (±0,5 % FS), Schwingung (±0,02 mm/s), Leistungsaufnahme (±1 %). Hinweis: AG stellt Messsensorik bei. Verkabelung erfolgt durch GA oder SU | |
| F-4 | Steuerung | SSPS (IEC 61131-3) für Start/Stop, Datenlog, Alarm, Not-Halt, Not-Aus, Gesichertes Herunterfahren (Abschaltmatrix), Netzwerkstruktur wird im Rahmen des EMSR- Konzepts zur Verfügung gestellt | Echtzeit-Reaktionszeit |
| F-5 | Sicherheit | Not-Halt, Not-Stop, Überdruck- und Übertemperatur-Schutz, Gesichertes Herunterfahren (Abschaltmatrix) | Abschaltmatrix, wird im Rahmen des EMSR- Konzepts zur Verfügung gestellt |
| F-6 | Transport | ISO-Container-Standard (ISO 668, 20 ft, 1CCC). Aufsetzen auf LKW, Hubwagen, Kräne möglich (max. 36 t). | Transport-Last ≤ 36 t, Zugänglichkeit |
| F-7 | Energieversorgung | Anschluss an 400 V / 3 ph (50 Hz) sowie 230 V / 1 ph für Mess-/Steuer-Einheiten, Licht, etc., Berücksichtigung einer Gleichstromversorgung von min. 4mA bei 24V für IEPE Sensoren (Beschleunigungssensoren) | |
| F-8 | Datenmanagement | Anbindung am internen Netzwerk (Netzwerkstruktur wird im Rahmen des EMSR-Konzepts zur Verfügung gestellt) | |
| F-9 | Umgebungsbedingungen | Betriebstemperatur im Container: 10 °C bis +45 °C, relative Luftfeuchte: 5 % bis 95 % (nicht kondensierend). |
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| V | Anforderung | Beschreibung | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Betriebsbedingungen außerhalb des Containers gemäß Aufstellort (Siehe Lieferadresse) |
7. Technische Anforderungen
| Nr. | Bereich | Anforderung |
|---|---|---|
| T-1 | Mechanik / Struktur | Tragende Stahlkonstruktion (Montagerahmen), Schweißnachweise, Korrosionsschutz (Pulverbeschichtung). |
| T-2 | Druckbeanspruchte Bauteile | Kategorien, Modul, etc. nach PED 2014/68/EU |
| T-3 | Container-Norm | Gesamtabmessungen, Ladungssicherung |
| T-4 | Elektro | Schutzklasse IP-55 für alle Außensteckmodule. Schaltschrank für den Außenbereich |
| T-5 | Sicherheit | Not-Stop, Druck-/Temperatur-Überwachung, Schutz gegen unbeabsichtigtes Öffnen. Gesichertes Herunterfahren (Abschaltmatrix) |
| T-6 | Umwelt | Einsatz von bleifreien Lötungen, RoHS-konforme Bauteile. |
| T-7 | Schallschutz | Schallleistung bei 70dB(A) während Volllastbetrieb. |
| T-8 | Brandschutz | Brandmeldung (Alarm) mit Wirkung auf SPS (Not-Aus), Brandabschottung (wenn notwendig), Platz für eine Sprinkleranlage ist zu berücksichtigen, diese wird aber vom Anlagenbetreiber installiert (1 ½ Zoll Leitungen + Sprinklerköpfe an den Decken des Containers) |
| T-9 | Personen- und Anlagenschutz | Zutrittssicherung über Kontakte zur SPS (Anlage fährt nur, wenn „Türen“ zu sind), Erdungskonzept, Betriebsanweisungen werden zusammen mit dem AG erarbeitet |
| T-10 | Software | CSV-Export, Netzwerkstruktur wird im Rahmen des EMSR- Konzepts zur Verfügung gestellt |
8. Angebotserstellung
Leistungsumfang, Liefer- und Leistungsgrenzen
Der Generalauftragnehmer (GA) ist für Erfüllung der Gesamtleistung verantwortlich, der Auftrag wird hierbei in folgende Tätigkeiten aufgeteilt, welche an Sub-Unternehmer (SU) vergeben werden können. Die Arbeitspakete (AP) mit den jeweiligen Tätigkeiten, die bereitgestellten Dokumente (Input vom DLR), die Anforderungen sowie Leistungsnachweise sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.
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Hinweise: • In der Angebotserstellung sind alle Preise mindestens Pauschal aufzuführen. Sind detaillierte Einzelpreisaufstellung angegeben, wird dies positiv bewertet (Siehe Bewertungsmatrix). • Für die Angabe der Einzelpreise sind die entsprechenden Angebotsformulare zu nutzen, welche im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt werden. • Norm- und Kleinteile müssen im Lieferumfang enthalten sein
| # | Tätigkeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| AP01 | Herrichtung des Containers | ||||
| AP01.1 | Beschaffung 20 Fuß ISO-Container in High Cube Ausführung (1CCC gemäß ISO 668) | ||||
| AP01.2 | Fertigung und Montage der Unterkonstruktion im Container (Stahlbau) | ||||
| AP01.3 | Auslegung und Montage der Heizung, Klimatisierung, Lüftung • Erster Ansatz: Klimasplittgerät • Luftkanäle für aktive Lüfter (z.B. E-Motoren, Ölkühler bzw. -Lüfter), wenn notwendig • Berücksichtigungen: Frostfreiheit (≥ 10 °C, Dimensionierung für aktive Kühlung, wenn keine Luftkanäle notwendig) | ||||
| AP01.4 | Umsetzung des Sicherheitskonzepts (Siehe Anforderungen) |
Input vom AG: • R&I-Fließbild • Bauteil- und Sensorliste (Siehe Anhang 1 & 2) • Spezifikationen und Dokumente von AG beigestellter Komponenten • Konstruktionsdesign des Containerinnenlayouts (Step-Datei) Anforderungen: • Schallschutz o Schallschutzanforderung: Schallleistung bei 70dB(A) o inkl. Montagerahmen und Schalldämmwolle o Berücksichtigung von Wand- und Deckendurchführungen (Kabel, Rohre, etc.) • Brandschutzmaßnahmen o Brandmeldung (Alarm) mit Wirkung auf SPS (Not-Aus) o Brandabschottung, wenn notwendig o Platz für eine Sprinkleranlage ist zu berücksichtigen, diese wird aber vom Anlagenbetreiber installiert (1 ½ Zoll Leitungen + Sprinklerköpfe an den Decken des Containers) • Personen- und Anlagenschutz o Zutrittssicherung über Kontakte zur SPS (Anlage fährt nur, wenn „Türen“ zu sind) o Erdungskonzept o Betriebsanweisungen werden zusammen mit dem AG erarbeitet • Sonstiges o Ölwanne, etc. o Montage- und Wartungsfreundlichkeit Leistungsnachweis: • Dokumentation, PowerPoint-basiert (im PDF-Format) o Sicherheitshinweise für Montage und Bedienung o Übersichts- und Montagezeichnungen o Bereitstellung von Werkstoffzeugnissen o Technische Unterlagen, insofern möglich
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o Prüfberichten, insofern möglich o Auslegungs-/ Konstruktionsnachweise, insofern möglich o Wartungs- und Bedienanleitung • 3D Modell des finalen Konstruktionsdesigns im geeigneten Austauschformat
| # | Tätigkeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| AP02 | Rohrleitungsbau | ||||
| AP02.1 | Beschaffung oder Fertigung sowie die Montage der Rohrleitungen nach Vorgabe der Schweißbaugruppen, der 3D-Darstellungen und Zeichnungen, inkl. • Anschlussflansche (geschweißt, DN100) • Anschlussflanschadapter (4 Stück) an Verdichter (Anschlussnorm vom Dampfverdichter-Lieferant zu DN100) • Anschlüsse für Messtechnik (z.B. durch angeschweißte Messanschlussstutzen, etc.) • Isolierung | ||||
| AP02.2 | Beschaffung oder Fertigung sowie die Montage Rohrlager und Verbindungselemente gemäß Rohrleitungs-Engineering, inkl. Stahlbau gemäß Konstruktionsdesign | ||||
| AP02.3 | Durchführung von Druckprobe und Schweißnahtprüfungen |
Input vom AG: • Rohrleitungsführung in Form von technischen Zeichnungen und 3D-Modelle (Step - Format) • Konstruktionsdesign des Containerinnenlayouts (Step-Datei) • Dokumentation des Rohrleitungs-Engineerings Anforderungen: • Edelstahl (1.4301 oder ähnlich) • Flansche nach DIN EN 1092 • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Leistungsnachweis: • Dokumentation, PowerPoint-basiert (im PDF-Format) o Sicherheitshinweise für Montage und Bedienung o Übersichts- und Montagezeichnungen o Bereitstellung von Werkstoffzeugnissen o Technische Unterlagen, insofern möglich o Prüfberichten, insofern möglich o Auslegungs-/ Konstruktionsnachweise, insofern möglich o Wartungs- und Bedienanleitung • Abnahmeprotokolle o Auslegungs-/Konstruktionsnachweise o Druckprobe und Schweißnahtprüfungen
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| # | Tätigkeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| AP03 | Fertigung und Montage des Dampfverdichtungssystems in Containerbauweise | ||||
| AP03.1 | Montage der Gesamtanlage inkl. der vom AG bereitgestellten und zu beschaffenden Komponenten • Beschaffung, Fertigung und Montage aller konstruktiven Bauteile (Montagerahmen und -gestelle, etc.) • Montage des beigestellten Dampfverdichtungssystems • Montage aller beigestellten Komponenten und Betriebsmittel • Beschaffung, Fertigung, Montage und Anschluss aller elektrotechnischen Bauteile (Kabeltrassen, Verkabelung, etc.) • Anschluss beigestellter Sekundär-Systeme (Ölversorgung, Entlüftung, Druckluft, etc.) • Montage und Aufbau | ||||
| AP03.2 | Kalt-Inbetriebnahme mit Luft (Erfordert elektrischen Anschluss von ca. 200 kW für den Antrieb der Verdichter und Peripherie) | ||||
| AP03.4 | Lieferung zum Aufstellort, inkl. • Vorbereitung des Transports • Vor-Ort Montage und Aufbau • Warm-Inbetriebnahme beim Anlagenbetreiber |
Input vom AG: • Konstruktionsdesigns im geeigneten Austauschformat • Bauteil- und Sensorliste (Siehe Anhang 1 & 2) • Spezifikationen und Dokumente von AG beigestellter Komponenten Anforderungen: • Siehe Funktionale und Technische Anforderungen (Kapitel 6 und 7) Leistungsnachweis: • Dokumentation, PowerPoint-basiert (im PDF-Format) o Sicherheitshinweise für Montage und Bedienung o Übersichts- und Montagezeichnungen o Bereitstellung von Werkstoffzeugnissen o Technische Unterlagen, insofern möglich o Prüfberichten, insofern möglich o Auslegungs-/ Konstruktionsnachweise, insofern möglich o Wartungs- und Bedienanleitung
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| # | Tätigkeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| AP04 | Errichtung und Lieferung des Schaltschranks für den Außenbereich für das Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungssystem (EMSR) | ||||
| AP04.1 | Elektroplanung | ||||
| AP04.2 | MSR-Planung | ||||
| AP04.3 | Errichtung Schaltschrank für den Außenbereich, inkl.: • Schaltschrankdesign und -aufbau, unter Berücksichtigung der Elektro- und MSR-Planung o Installation der beigestellten SSPS mit den entsprechenden Modulen o Installation beigestellte Frequenzumrichter o Einbindung der beigestellten Sensorik und Aktorik (gemäß Betriebsmittelliste, Anhang 2) o Alle notwendigen elektrotechnischen und steuerungstechnischen Komponenten zur Funktionalität des Prüfstands (Schütze, Klemmen, etc. o Verdrahtung, Verkabelung innerhalb des Schaltschranks o Betriebsbedingungen gemäß Aufstellort (Siehe Lieferadresse) • RITTAL Multifunktionsgehäuse (Artikel-Nr.: CS 9750918) oder ähnlich o Abmessung: Breite: 2.000 mm, Höhe: 1.050 mm, Tiefe: 500 mm o IP55 o Inkl. Heizung, Lüftung, Klimatisierung | ||||
| AP04.4 | Programmierung/ Umsetzung des MSR- und Sicherheitskonzepts • Erstellung einer Software in der Siemens-Programmierumgebung (TIA- Portal, Visu), inkl. Software-Lizenzen o Entsprechend Anzahl der Variablen gemäß der Betriebsmittelliste (Siehe Anhang 2) • Visualisierung nach R&I-Fließbild (Anhang 1) • Datenlog gemäß Netzwerkstruktur (wird im Rahmen des EMSR- Konzepts zur Verfügung gestellt) • Funktionsnachweis bei Kalt-Inbetriebnahme | ||||
| AP04.6 | Lieferung zum Aufstellort, inkl. • Vorbereitung des Transports • Vor-Ort Montage und Aufbau |
Input vom AG: • R&I-Fließbild • Bauteil- und Sensorliste (Siehe Anhang 1 & 2) • Spezifikationen und Dokumente von AG beigestellter Komponenten • MSR-Konzept: Steuerungslogik & Programmablaufpläne, Steuerungsstruktur, Abschaltmatrix, Grenzwertlisten, Initiale Regler-Parametrierung • Beigestellte Komponenten (Spezifikationen, Datenblätter, etc.): o Frequenzumrichter o SSPS + Module o Betriebsmittel (Sensorik, Aktorik) • Sicherheitskonzept
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Anforderung: • Siehe Funktionale und Technische Anforderungen (Kapitel 6 und 7) • Kein eigenes HMI, aber Anbindung am HMI vom Projektpartner (muss bei der Programmierung berücksichtigt werden
Leistungsnachweis: • Dokumentation, PowerPoint-basiert (im PDF-Format) o E-Planung (Schaltpläne, Klemmenplan, Bauteillisten, etc.) o Sicherheitshinweise für Montage und Bedienung o Übersichts- und Montagezeichnungen o Bereitstellung von Werkstoffzeugnissen o Technische Unterlagen, insofern möglich o Prüfberichten, insofern möglich o Auslegungs-/ Konstruktionsnachweise, insofern möglich o Wartungs- und Bedienanleitung
Befähigungsnachweise und Zertifikate
Der GA oder der SU verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen für die Ausführung von Schweißverbindungen im Stahl- und Edelstahlbereich. Vor der Ausführung werden die erforderlichen Schweißanweisungen (WPS) zur Abstimmung und Freigabe durch den GA vorgelegt. Die entsprechenden Schweißerprüfungen liegen parallel vor und die Schweißnahtdokumentation wird parallel zur Fertigung erstellt. Für den Edelstahlbereich sind die Standardverfahren zum Oberflächenschutz, beizen und passivieren, anzuwenden.
Projektmanagement
Der Bieter muss einen Projektplan im Angebot mitliefern. Darin enthalten sind die Arbeitspakete, Meilensteine, Dauer der Arbeiten, Verantwortlichkeiten, Input und Output bei den Arbeitspaketen. Der Bieter muss im Angebot klar, deutlich und ausführlich benennen, was sein Leistungsumfang ist und wo er die Leistungsgrenzen sieht.
Erforderliche Absprachen zwischen GA und AG:
- Kick-off Termin für Dokumentenübergabe und Absprachen
- Wöchentliche oder zweiwöchentliche Abstimmungen zum Auftrag
- Durchführung eines Critical Design Reviews (CDR)
- Design Freeze (ca. 2 Wochen nach CDR, nach Klärung aller offenen Punkte) muss im Projektplan ersichtlich sein
Leistungszeitraum
Die Lieferung der Container zur Lieferadresse ist für spätestens 30.06.2027 geplant.
Lieferadresse
Felix Schoeller & Co. KG Burg Gretesch 1 49086 Osnabrück
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9. Anhänge und Vertraulichkeitsvermerk
Die folgenden Anhänge sind Teil dieser Leistungsbeschreibung:
Anhang 1: R&I-Fließbild Anhang 2: Betriebsmittelliste
Sie werden den Bietern erst im Rahmen der Angebotsaufforderung nach der Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung über subreport ELViS bereitgestellt.
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Vertrag Nr. [XXXXXXX] Seite 31 von 31
Annex 2 Abgabeform für digitale Formate zu Vertrag Nr. xxxxxx
| Dokument (Gutachten, Bericht, etc.) | Abgabeform |
|---|---|
| xxx | • Als Datei im Format […] • Mittels (verschlüsselter) E-Mail an: […@dlr.de] • Hochzuladen […] • … |
| xxx | |
| xxx |
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Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das DLR gem. Art. 13, 14 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen DLR e.V.
Linder Höhe
51147 Köln
Telefon: 02203-6010
E-Mail: contact-dlr@dlr.de
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter des DLR e.V.
Linder Höhe
51147 Köln
Telefon: 02203-6010
E-Mail: datenschutz@dlr.de
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Das DLR verarbeitet im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten, um Vergabeverfahren (Einkauf, Beschaffung) durchführen zu können. Die Rechtsgrundlage dafür sind Art. 6 Absatz 1 (b) und (c) DSGVO.
Die Datenverarbeitung ist zwecks Durchführung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens erforderlich und gesetzlich geboten.
- Empfänger der Daten
Mitarbeitende der Hauptabteilung Einkauf, der Fachabteilung sowie Mitarbeitende der Lieferantenbuchhaltung. In Einzel- fällen erhält die Firma Creditreform AG sowie das Bundesamt für Justiz personenbezogene Daten von Ihnen, die dort ver- arbeitet werden, außerdem Mitarbeitende des Zolls, der Exportkontrolle sowie der Firma Carousel Logistics GmbH.
- Daten, die nicht bei Ihnen erhoben werden
Von den unter 4. genannten Empfängern erhält das DLR ggf. Daten zu Ihrer Person, die das DLR zur rechtmäßigen Durch- führung der Vergabeverfahren benötigt. Das sind ggf. Daten der Holding-Gesellschaft Creditreform AG sowie Daten des Bundesamtes für Justiz zum Gewerbezentralregisterauszug.
-
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung aufbewahrt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Soweit für bestimmte Vor- gänge gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betroffenen personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert.
-
Betroffenenrechte
Sie können das Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbar- keit wahrnehmen – sofern die entsprechenden Voraussetzungen der DSGVO zutreffen.
Sollten Sie Ihre Rechte bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten verletzt sehen, können Sie Ihr Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde wahrnehmen.
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Wichtige Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung
Das Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR e.V.)
und dessen Standorte weltweit haben die Einführung der elektronischen Rechnung ( = xRechnung ) vorgenommen. Das DLR als mittelbare Bundeseinrichtung folgt somit der gesetzlichen Verpflichtung, Abrechnungsdokumente in dem von der Koordinierungsstelle des Bundes (KOSIT = Koordinierungsstelle für IT Standards) vorgeschriebenen strukturierten Datenformat zu verarbeiten.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. ist aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I, 770 ff.) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen über digitale Kanäle zu empfangen und medienbruchfrei zu verarbeiten. Somit sind die Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung, der E-Rech-V folgend, erfüllt.
Die elektronische Rechnung im strukturierten Datenformat ist das Originaldokument nach § 14 UstG. i.V.m. § 5 E-Rech-V und ist den Finanzverwaltungen vorzulegen bzw. bereitzustellen Für die Übermittlung der elektronischen Rechnung im strukturierten Datenformat ist die OZG-konforme- Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zu nutzen.
Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller im strukturierten Datenformat bei Geschäften mit unmittelbaren/mittelbaren Behörden/Einrichtungen des Bundes verpflichtend. Ausnahmen von der Verpflichtung (beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 € netto (Gesamtauftragswert) sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-V) geregelt.
In § 4 der E-Rech-V des Bundes sind die Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung festgelegt. Die öffentliche Verwaltung akzeptiert xRechnungen sowie andere, der europäischen Norm EN 16931 sowie der E-Rech-V entsprechende elektronische Rechnungen. Zusätzlich müssen alle elektronischen Rechnungen die Nutzungsbedingungen der OZG-RE erfüllen. Alle Informationen über den Standard xRechnung, erhalten Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards.
Sofern der Gesamtauftragswert einen Betrag von € 1.000 netto nicht übersteigt, besteht die Möglichkeit das Abrechnungsdokument per Post oder Email (PDF-Format) einzureichen.
Papier- und PDF-Formate können nicht über das Verwaltungsportal des Bundes eingereicht werden!
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Lieferantenbuchhaltung Linder Höhe 51147 Köln
Werden Abrechnungsdokumente im PDF-Format oder in Papierform über einem Gesamtauftragswert von € 1.000 netto eingereicht, so sind diese nicht ordnungsgemäß und werden seitens des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. abgewiesen.
Nicht ordnungsgemäss eingereichte Abrechnungsdokumente begründen keinen Verzug nach § 286 BGB.
Für technische Fragen im Zusammenhang mit der OZG-RE steht Ihnen der Support der Bundesdruckerei GmbH, Berlin unter Telefon +49 (0)30 – 25 98 44 36 oder sendersupport-xRechnung@bdr.de zur Verfügung.
Ihre Lieferantenbuchhaltung
Köln, August 2025
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Anforderungen an die Rechnungsinhalte
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben von Rechnungsbestandteilen nach § 14 UstG, bspw. Leistungs-/Lieferdatum, UST ID des Leistenden, fortlaufende / einmalig vergebene Rechnungsnummer, Name, Adresse des Leistenden und Leistungsempfängers, etc. muss eine elektronische Rechnung gemäß § 5 E-Rech-V des Bundes folgende Angaben enthalten: Leitweg-Identifikationsnummer Die Leitweg ID des DLR e.V.für alle Standorte weltweit, lautet: 992-03005-81. Fälligkeitsdatum oder alternativ die Zahlungsbedingung Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers De-Mail- bzw. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers Zusätzlich muss eine elektronische Rechnung im strukturierten Datenformat folgende Angaben enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bei Beauftragung oder im Vorfeld durch den Auftraggeber übermittelt wurden: Bestellnummer Hat das DLR keine Bestellung offiziell übermittelt, so ist die Kostenstelle oder der vollständige Name des Bestellers.
Lieferantennummer (Kreditorennummer), gemäss der übermittelten Bestellung.
Anforderungen an das Rechnungsformat
Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden. Es muss ein Standard nach EN 16931 verwendet werden, sofern er den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der E-RechV des Bundes entspricht. Zusätzlich müssen die Nutzungsbedingungen der OZG-RE erfüllt werden. Rechnungsformate, welche nicht diesen Anforderungen entsprechen, können nicht berücksichtigt werden und werden seitens der OZG-RE abgewiesen. Rechnungsbegründende Unterlagen bzw. Anlagen sind in den Rechnungsdatensatz einzubetten und dürfen nicht als Anhang einer E-Mail oder De-Mail versandt werden. Die maximale Größe einer Rechnung beträgt 15 MB. Die maximale Anzahl der eingebetteten rechnungsbegründenden Dokumente ist auf 200 beschränkt. Zugelassene Dateitypen der eingebetteten Dokumente sind: „png“, „pdf“, „jpg“, „jpeg“, „xlsx“, „ods“ und „csv“. Anlagen dürfen keine aktiven Inhalte (bspw. Makros) enthalten. Änderungen an diesen Beschränkungen werden über die Rechnungseingangsplattform bekannt gegeben. Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente o. ä.).
Anforderungen an die Rechnungsübermittlung
Zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist ausschließlich die OZG-konforme- Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zu nutzen, welche unter https://xrechnung-bdr.de abgerufen werden kann. Diese setzt eine vorherige Registrierung sowie eine Freischaltung der gewünschten Übertragungskanäle voraus. Unter der angegeben Adresse finden Sie zudem weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung. Anderweitig zugestellte elektronische Rechnungen können nicht berücksichtigt werden. Es ist nicht zulässig, Rechnungen mit der gleichen Rechnungsnummer sowohl in elektronischer Form als auch auf Papier / PDF zu übersenden.
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