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Lieferungen und Leistungen in der Justizvollzugsanstalt Dresden
Besondere Vertragsbedingungen
für die Baumaßnahme der Absturzsicherung Haus A - F
Entsprechend den hohen Sicherheitsanforderungen der Justizvollzugsanstalt Dresden
(JVA) sind beim Arbeitseinsatz von anstaltsfremden Personen besondere Richtlinien
einzuhalten. Es wird daher um genaue Beachtung der nachfolgend aufgeführten
Bestimmungen gebeten.
Die dafür notwendigen Aufwendungen sind Bestandteil des Leistungsumfanges und
werden nicht gesondert vergütet.
- Allgemeines
Eine Besichtigung des Objektes vor Abgabe eines Angebotes ist nicht möglich.
- Schleusenzeiten
Da der Zutritt in den Sicherheitsbereich auch durch eine Kfz-Schleuse erfolgt bzw.
bestimmte Sicherheitszäune zu passieren sind, müssen Wartezeiten ebenso wie
Transportaufwendungen durch die maximale Schleusenhöhe von 4,00 m einkalkuliert
werden.
Einweisungen durch das Anstaltspersonal an der Kfz-Schleuse sind nicht möglich.
Bei eventuell auftretenden Schäden an Fahrzeugen, verursacht durch Gefangene der JVA
Dresden, übernimmt die JVA keine Haftung.
Material und Geräte können nur in nachfolgender Zeit geschleust werden:
Montag bis Freitag 07.00 Uhr – 11.30 Uhr
12.30 Uhr – 15.00 Uhr
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- Arbeitskräfteeinsatz
Vor dem Vertragsbeginn bzw. ersten Arbeitseinsatz ist die Übergabe einer
Zusammenstellung über jede im Bereich der JVA eingesetzte Arbeitskraft einschließlich
der von Subunternehmen erforderlich. Die dafür zur Verfügung gestellte Selbstauskunft
(keine Anhängigkeit eines staatsanwaltlichen Ermittlungs- oder Strafverfahrens; keine
Verwandtschaft mit Gefangenen der JVA, Einverständnis zu einer eventuellen
Sicherheitsüberprüfung) ist schriftlich 2 Wochen vor Arbeitsbeginn einzureichen.
Für die Arbeitskräfte ist, nach Aufforderung, ein Auszug aus dem Bundeszentralregister
(Führungszeugnis) nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG vorzulegen. Hierzu erhalten die
betroffenen Personen durch die JVA Dresden den Vordruck der Einverständniserklärung
für die Auskunft nach § 41 BZRG. Das Führungszeugnis wird nach Eingang der
Einwilligung durch die JVA Dresden selbst abgerufen. Die erhobenen Daten werden
gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vertraulich behandelt und
ausschließlich für den genannten Zweck verwendet. Das vorgelegte Führungszeugnis gilt
für die JVA Dresden längstens für eine Dauer von 3 Jahren.
Eine gesonderte Belehrung wird bei allen Firmenmitarbeitern durchgeführt.
Das Betreten und Verlassen der JVA ist nur mit Personalausweis möglich.
- Arbeitseinsatz
Da die Firmen durch einen Bediensteten begleitet werden, ist der Arbeitseinsatz
mindestens 1 Woche vorher (außer im Havariefall), der hiesigen Einrichtung schriftlich
und mit folgenden Angaben mitzuteilen:
-
Name/Vorname - wenn Selbstauskunft vorliegt.
-
das Kfz-Kennzeichen von dem Fahrzeug, mit dem die Anstalt befahren wird,
-
ob bei den durchgeführten Arbeiten elektronische Geräte (Handy, Kamera,
Tablet) benötigt werden. Die Mitnahme von elektronischen Geräten wird vorab über
den Sicherheitsbediensteten geprüft und kann in Ausnahmefällen ermöglicht
werden.
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Der Arbeitseinsatz der Firmenangestellten ist in folgenden Zeitfenstern möglich:
Montag – Freitag: 07.00 Uhr - 16.00 Uhr
Darüber hinaus ist ein Arbeitseinsatz nur in Absprache mit dem hiesigen
Servicebereich/Bauverwaltung möglich.
Ansprechpartner/in: Frau Schmidt - Tel.: 0351 2103133
E-Mail: susanna.schmidt@jvadd.justiz.sachsen.de
Firmen, welche nicht angemeldet sind, können ihre Arbeiten nicht ausführen!
- Sicherheit
Werkzeuge und Fahrzeuge sind ständig gegen unbefugte Benutzung abzusichern. Nach
erfolgtem Arbeitseinsatz sind sämtliche Werkzeuge, Geräte bzw. Hilfsmittel aus dem
Sicherheitsbereich zu entfernen bzw. zu verschließen.
Der Verlust von Werkzeugen und Geräten ist unverzüglich der Bauverwaltung oder einem
an der Maßnahme beteiligten Bediensteten mitzuteilen. Fahrzeuge dürfen im inneren
Sicherungsbereich nicht geparkt werden. Privatfahrzeuge, die als Firmenfahrzeuge
genutzt werden, dürfen den inneren Sicherungsbereich nicht befahren. Firmenfahrzeuge
sowie Privatfahrzeuge sind auf dem Besucherparkplatz bzw. bei Notwendigkeit auf dem
Wirtschaftshof unter Angabe des KFZ-Kennzeichens abzustellen.
Im inneren Sicherungsbereich wird nur das am Tage bzw. für den Arbeitseinsatz benötigte
Material zugelassen. Alle Materialen und Geräte (Gerüst, Leitern usw.) die als Übersteig-
und Ausbruchshilfe dienen könnten, sind der JVA Dresden vorab schriftlich anzuzeigen.
Wird dem Einbringen der Leitern oder Gerüste zugestimmt, sind diese zu sichern bzw.
nach dem Arbeitsende aus dem Sicherungsbereich zu entfernen.
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Der Sicherheitsbeauftragte der JVA behält sich vor, Material und Geräte bei Erkennung
einer Sicherheitsgefahr sofort aus dem inneren Sicherungsbereich zu entfernen bzw.
entfernen zu lassen.
Auf dem Gelände der JVA Dresden sind der Genuss und das Mitführen von Alkohol oder
alkoholischen Getränken sowie das Einbringen von Bier- und Alkoholflaschen sowie
Drogen grundsätzlich untersagt. Alkoholisierten Personen ist der Aufenthalt in der JVA
Dresden untersagt. Des Weiteren dürfen Waffen und waffenähnliche Gegenstände nicht
mit in die Anstalt genommen werden.
Zuwiderhandlungen der vereinbarten besonderen Vertragsbedingungen führen
unweigerlich zum Ausschluss vom Anstaltsgelände.
Auf Grund der besonderen Klientel ist auf mitgebrachtes Geld sowie Scheckkarten
besonders zu achten.
- Ende –
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Anlage 1
Selbstauskunft für die Genehmigung des Zutritts Externer zur Ausführung von Auftragsleistungen
Zweck des Zutritts:
Meine Personalien:
Name/Geburtsname/Vorname:
geboren am:
Personalausweisnummer:
Wohnanschrift:
Selbstauskunft:
• Gegen mich wurde in den letzten fünf Jahren eine Freiheitsstrafe / Geldstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung verhängt oder vollzogen.
ja nein
• Ich stehe unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht.
ja nein
• Gegen mich ist ein Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig.
ja nein
• Ich bin mit einem Gefangenen der JVA Dresden verwandt, verschwägert, verlobt oder verheiratet.
ja nein
• Ich bin mit einer durchzuführenden Sicherheitsprüfung einverstanden, ein Führungszeugnis wird – soweit dies noch nicht vorliegt - nachgereicht.
Ich werde Änderungen, bezüglich dieser Angaben während meiner Tätigkeit in der JVA Dresden, unverzüglich mitteilen.
Datum Unterschrift
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Anlage 2
Justizvollzugsanstalt Dresden
Hammerweg 30
01127 Dresden
Informationssicherheit
Der Auftragnehmer
(Firmenname/Vertretungsberechtigte/-r)
im Rahmen der Erfüllung des Vertrages
gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Auftraggebers durch seine Mitarbeiter/-innen und
Beauftragten zu den Informationssicherheitszielen Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität
gemäß der "Leitlinie Informationssicherheit".
Sämtliche Daten und Informationen in schriftlicher und elektronischer Form sind nach dem Stand
der Technik zu schützen. Weiterhin sind alle diesbezüglich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
zu treffen. Wenn und soweit diese vorgenannten Anforderungen durch den Auftragnehmer nicht
oder nicht mehr erfüllt werden können, ist der Auftraggeber darüber zu informieren. Sämtliche
Tatsachen, Daten, Informationen und Vorgänge, welche ihm im Rahmen der Wahrnehmung
der Aufgaben aus dem o. g. Vertrag - gleich in welcher Form - zur Kenntnis gelangen, sind
vertraulich zu behandeln; gegenüber behördenfremden Dritten ist dauerhaft Stillschweigen zu
wahren. Die Verschwiegenheitspflicht umfasst alle Angelegenheiten, von denen im Auftrag oder
gelegentlich des Auftrages Kenntnis erlangt wird. Sie besteht nach der Beendigung der Tätigkeit
dauerhaft fort. Eine Weitergabe von Daten oder Informationen zum Zwecke der Auftragserfüllung
bleibt hiervon unberührt.
Soweit zur Durchführung des Auftrages die Anfertigung von Kopien erforderlich ist, darf dies nur in
unbedingt erforderlichem Umfang erfolgen. Der Auftraggeber ist über Umfang und Inhalt der
angefertigten Kopien zu informieren.
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Nach Durchführung des Auftrages ist zu veranlassen, dass nicht mehr zur Aufgabenerfüllung
benötigte Informationen unverzüglich nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
entsprechend den rechtlichen und normativen Vorgaben vernichtet bzw. gelöscht werden (z. B.
Audiodateien, elektronische Dokumente, Kopien).
Des Weiteren werden im Rahmen des Auftragsverhältnisses folgende Maßgaben zur
Sicherstellung der Informationssicherheit getroffen:
………
[einzelfallbezogen durch den Auftraggeber nach Beratung durch die oder den Beauftragten für
Informationssicherheit zu ergänzen]
Auf die mögliche strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen § 97b Absatz 2 in Verbindung
mit §§ 94 bis 97, 133 Absatz 3, §§ 202a bis 202c, 303a, 303b, 331, 332, 335, 353b sowie 355
StGB wird hingewiesen.
Ort, Datum
…….......................................................
Unterschrift Auftragnehmer
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Anlage 3
Datenschutz
Für die Dauer Ihrer Tätigkeit in der JVA Dresden, werden Ihre Daten gespeichert und nach
Beendigung bzw. Abschluss der Arbeiten gelöscht (Art.5,6,17 Abs. 1a DSGVO)
Bei regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten / Aufgaben und Terminen innerhalb der JVA
Dresden, werden Ihre Daten, jedoch spätestens nach 3 Jahren gelöscht.
(Art.17 Abs. 1a DSGVO)
Daher ist nach 3 Jahren ein neues Führungszeugnis zu beantragen und vorzulegen.
Der Verarbeitung und vorübergehenden Speicherung meiner Daten stimme ich zu.
(Art.5,6,7 DSGVO)
Rechte der betroffenen Person:
Die betroffene Person hat gegenüber der JVA grundsätzlich folgende Rechte hinsichtlich der sie
betreffenden personenbezogenen Daten:
-
Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO
-
Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
-
Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO
-
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO
-
Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO
-
Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung, Art. 21
DSGVO
Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.
Ort/Datum Unterschrift