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2024-02-15_KG II_Baulogistikhandbuch_C_ohne Namen.pdf

Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten für Audimax und Café Europa

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 12:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

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Baulogistikhandbuch

Universität Freiburg, Kollegiengebäude II

Generalsanierung

Stand 15.02.2024

Index C

Bauherr: Vermögen und Bau Baden-Württemberg

Amt Freiburg

Mozartstr. 58, 79104 Freiburg

Baulogistik:

Prüf- und Freigabevermerk


Baustellenkoordinator Herr Richter/ Frankfurt Economics

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Baulogistikhandbuch Universität Freiburg, Kollegiengebäude II

Änderungen

IndexDatumÄnderungenVerfasser
A29.10.2021Erstellung Logistikhandbuch
B05.04.2022Änderung Logistikhandbuch gemäß AG

Abkürzungen | Begriffe | Definitionen

AG Auftraggeber bzw. Bauherr- namentlich Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Freiburg Mozartstr. 58, 79104 Freiburg

LOG

AN Auftragnehmer sind alle am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen, die ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Bauherrn haben.

NU Nachunternehmer sind alle am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen, die ein Vertragsverhältnis mit den Auftragnehmern haben.

BE Baustelleneinrichtung

PSA Persönliche Schutzausrüstung

SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

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Baulogistikhandbuch Universität Freiburg, Kollegiengebäude II

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines .......................................................................................................................................................... 4 1.1 Geltungsbereich und Haftung ....................................................................................................................... 4 1.2 Baulogistikkonzeptentwicklung ..................................................................................................................... 4 1.3 Lieferhinweis Fußgängerzone ...................................................................................................................... 4 2 Baustelleninformationen ....................................................................................................................................... 4 2.1 Lage der Baustelle ........................................................................................................................................ 4 2.2 Öffnungszeiten der Baustelle ........................................................................................................................ 5 2.3 Ansprechpartner der Baulogistik ................................................................................................................... 6 2.4 Übergeordnete Baustellenregeln .................................................................................................................. 6 2.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle ................................................................................... 6 2.6 Wichtige Hinweise zur Datenverarbeitung nach DSGVO ............................................................................. 6 2.7 Kameraüberwachung Bautore ...................................................................................................................... 7 2.8 Vermeidung von Schwarzarbeit / Zusammenarbeit mit Behörden ............................................................... 7 3 Baustellenzugangskontrolle .................................................................................................................................. 7 3.1 Baustellenausweis ........................................................................................................................................ 8 3.2 Tagesausweis ............................................................................................................................................... 9 3.3 Besucherausweis .......................................................................................................................................... 9 4 Versorgungslogistik............................................................................................................................................... 9 4.1 Transportanmeldung ................................................................................................................................... 10 4.2 Entladung, Warensicherung, Verbringung .................................................................................................. 11 4.3 Kleinstlieferung über Paketdienst ............................................................................................................... 12 4.4 Bauaufzug ................................................................................................................................................... 12 4.5 Kran ............................................................................................................................................................ 12 5 Flächenmanagement .......................................................................................................................................... 12 5.1 Lagerflächen ............................................................................................................................................... 12 5.2 Parkflächen ................................................................................................................................................. 13 6 Containermanagement ....................................................................................................................................... 13 6.1 Büro-, TU-, Materialcontainer ..................................................................................................................... 13 6.2 Sanitärcontainer .......................................................................................................................................... 14 7 Abfallmanagement .............................................................................................................................................. 14 7.1 Entsorgung .................................................................................................................................................. 14 7.2 Baureinigung ............................................................................................................................................... 15 8 Anlagen ............................................................................................................................................................... 15

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Baulogistikhandbuch Universität Freiburg, Kollegiengebäude II

1 Allgemeines

Das vorliegende Baulogistikhandbuch für das Projekt Sanierung des Kollegiengebäudes II der Universität Freiburg regelt alle Leistungen bezüglich der Versorgungslogistik, der Sicherung sowie logistischen Ressourcen auf dem Baufeld.

Zur Umsetzung der logistischen Koordination hat der Auftraggeber einen Baulogistikdienstleister beauftragt.

Durch die über alle Gewerke wirkende, übergeordnete Koordination werden optimale Rahmenbedingungen für eine strukturierte Bauausführung geschaffen. Die hieraus resultierenden Abläufe werden allen am Bauvorhaben Beteiligten anhand dieses Baulogistikhandbuches aufgezeigt.

1.1 Geltungsbereich und Haftung

Die vorliegenden Regelungen gelten ausnahmslos für alle auf der Baustelle beschäftigten Unternehmen und ihre Mitarbeiter.

Jeder Auftragnehmer hat sein eigenes Personal, seine beauftragten Nachunternehmer und Lieferanten, sowie seine Besucher über den Inhalt der aktuell gültigen Fassung des Baulogistikhandbuchs zu unterrichten - dessen Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung.

Für die im Baulogistikhandbuch geregelten Verpflichtungen ist der Baulogistik ein zentraler Ansprechpartner jedes Auftragnehmers zu benennen (Anlage 01 und 02 Firmenanmeldung). Voraussetzung ist hierbei, dass der betreffende Mitarbeiter ständig vor Ort tätig und durch den entsprechenden Auftragnehmer bevollmächtigt ist. Bei unvermeidlicher Abwesenheit (z.B. Urlaub, Krankheit) ist dem Baulogistiker im Vorfeld ein gleichwertiger Vertreter zu benennen. Die Baulogistik ist berechtigt, die im Baulogistikhandbuch beschriebenen Gebühren mit den direkten Auftragnehmern des Bauherrn abzurechnen. Der Auftragnehmer haftet ausdrücklich für seine Nachunternehmer und Lieferanten.

1.2 Baulogistikkonzeptentwicklung

Das vorliegende Logistikhandbuch beschreibt die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden und planbaren Rahmenbedingungen. Ergeben sich Änderungen aus dem internen Ablauf oder externen Vorgaben, werden die entsprechenden Passagen angepasst. Diese Änderungen werden allen Beteiligten mitgeteilt und mit Übermittlung verbindlich.

1.3 Lieferhinweis Fußgängerzone

In der Fußgängerzone ist Lieferverkehr mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zu bestimmten Zeiten zulässig (siehe Abbildung 2). Außerhalb dieser Zeiten und/oder bei einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, sind die erforderlichen Genehmigungen eigenständig einzuholen.

2 Baustelleninformationen

2.1 Lage der Baustelle

Die Baustelle befindet sich innerhalb der Fußgängerzone in der Innenstadt von Freiburg. In der Fußgängerzone ist Lieferverkehr mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zu bestimmten Zeiten zulässig (siehe Kapitel 4 Versorgungslogistik).

Baustellenadresse: Platz der Alten Synagoge 1 79098 Freiburg im Breisgau

Die Hauptzufahrt befindet sich hinter dem Kollegiengebäude I der Universität Freiburg.

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Baulogistikhandbuch Universität Freiburg, Kollegiengebäude II

Hauptzufahrt: Platz der Universität 3 (Standort Zugangscontainer) 79098 Freiburg im Breisgau

Nebenzufahrt: Niemensstraße 10 79098 Freiburg im Breisgau

2.2 Öffnungszeiten der Baustelle

Öffnungszeiten der Baustelle sind grundsätzlich (Kernarbeitszeit):

Montag bis Freitag: 07:00 Uhr – 18:00 Uhr

Die Arbeiten sind während dieser arbeitstäglichen Öffnungszeiten auszuführen. Im vorgenannten Zeitraum stehen für die Auftragnehmer Mitarbeiter der Baulogistik als Ansprechpartner zur Verfügung.

Arbeiten außerhalb dieser Zeit sind mit der Objektüberwachung rechtszeitig abzustimmen. Die erforderlichen Genehmigungen sind eigenständig zu holen.

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Abbildung 1:Lage der Baustelle

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2.3 Ansprechpartner der Baulogistik

Alle die Baulogistik betreffenden Vorgänge, Aufgaben und Befugnisse müssen mit dem zuständigen Mitarbeiter der Baulogistik abgestimmt werden. Nachfolgend genannten Personen stehen den Auftragnehmern als Ansprechpartner zur Verfügung:

Bauleitung Baulogistik:

Logistikkoordinator: (Ansprechpartner vor Ort)

2.4 Übergeordnete Baustellenregeln

An nachfolgend aufgelistete, übergeordnete Baustellenregeln haben sich alle Auftragnehmer, Lieferanten sowie alle Personen, die das Baustellengelände betreten, ausnahmslos zu halten:

▪ Generelles Rauchverbot auf dem gesamten Gelände der Baustelle (das Rauchen ist nur auf einer abgestimmten Fläche gestattet), ▪ Alkoholverbot, Rausch- und Suchtmittelverbot, ▪ Parkverbot vor Sicherheits-, Brandmelde- und Rettungseinrichtungen, auf Flucht- und Rettungswegen. In diesen Bereichen ist eine Lagerung von Material bzw. Abstellen von Gegenständen, Maschinen etc. verboten. ▪ Die Bauarbeiten sind so auszuführen, dass Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen nach dem Stand der Technik weitestgehend vermieden werden. ▪ Die Baustelle wird vollständig mit einem Bauzaun umschlossen. Der umlaufende Bauzaun darf ohne vorherige Abstimmung mit der Objektüberwachung und der Baulogistik nicht verschoben oder geöffnet werden. ▪ Die Baustelle darf nur mit einer persönlichen Schutzausrüstung betreten werden.

Zuwiderhandlungen werden an die Objektüberwachung gemeldet und können zum Baustellenverweis führen.

2.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle

Alle auf der Baustelle tätigen Unternehmen müssen die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für sich und ihre Beschäftigten treffen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators sowie des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) sind zu berücksichtigen.

2.6 Wichtige Hinweise zur Datenverarbeitung nach DSGVO (EU - Datenschutzgrundverordnung)

(ausführender Baulogistiker) erhebt, speichert und verwendet die Daten im Auftrag des Bauherrn (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO) im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Zutrittskontrolle und ggf. beauftragte Abrechnungsvorgänge. In diesem Rahmen können zeitgenaue Zutrittsdaten erfasst und verwendet werden.

speichert die Daten für die Dauer von vier Jahren nach Beendigung des Bauvorhabens, soweit nicht längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

Anfragen/Anträge zu Betroffenenrechten gem. DSGVO

▪ Recht auf Auskunft (Art. 15 EU-DS-GVO), ▪ Recht auf Löschung (Art. 17 EU-DS-GVO), ▪ Recht auf Berichtigung (Art. 16 EU-DS-GVO), ▪ Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 18 EU-DS-GVO), ▪ Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 EU-DS-GVO), ▪ Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 EU-DS-GVO)

sind ausschließlich an den Bauherrn zu richten. Seite 6 von 15

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Baulogistikhandbuch Universität Freiburg, Kollegiengebäude II

Die Verantwortlichkeit seitens beschränkt sich auf die Auftragsverarbeitung i.S.d. Art 28 Abs. 3 DSGVO.

Der direkte AN verpflichtet sich in der Unterrichtung dieser Datenschutzhinweise an seine Mitarbeiter bzw. seine Subunternehmer und dessen Mitarbeiter, als auch Besucher und Tagelöhner, welche Zugang in seinem Auftrag zu dem Bauvorhaben erlangen möchten.

2.7 Kameraüberwachung Bautore

An den Baustellentoren werden Videokameras installiert. Diese werden zur Überwachung der Nebeneingänge und der Ausfahrten auf die Zutrittskontrolle geschaltet. Die Videodaten werden nicht aufgezeichnet und nicht gespeichert.

2.8 Vermeidung von Schwarzarbeit / Zusammenarbeit mit Behörden

Zwecks Vermeidung von Schwarzarbeit und im Falle von Evakuierungsmaßnahmen, werden personenbezogene Daten in Form von Anwesenheitslisten (Name, Vorname, Geburtsdatum Firmenzugehörigkeit und Komm-/Gehzeiten auf Verlangen bzw. Nachfragen der ermittelnden Behörden/ Rettungskräfte seitens des Baulogistikers in Absprache mit der örtlichen Bauleitung ohne erneute Rückfrage zur Verfügung gestellt und über die Bauzeit vorgehalten (siehe Datenschutzhinweise).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich seine Mitarbeiter und in seinem Auftrag beschäftigte Nachunternehmer diesbezüglich zu informieren.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Bestimmungen und Meldepflichten zur Vermeidung von Schwarzarbeit einzuhalten und dieses entsprechend in die Beauftragung seiner Nachunternehmer mit aufzunehmen. Dabei haftet der direkte Auftragnehmer für sämtliche in seinen Auftrag handelnde Firmen.

3 Baustellenzugangskontrolle

Die Baustelle wird vollständig mit einem Bauzaun umschlossen. Der Personenzugang zur Baustelle darf nur an den ausgewiesenen Baustellenzugängen erfolgen.

Es wird ein Zugangskontrollsystem eingesetzt, für welches jeder auf der Baustelle beschäftigte Mitarbeiter einen Baustellenausweis mit Lichtbild benötigt.

Bei Betreten und Verlassen der Baustelle wird jeder Mitarbeiter durch die elektronische Kontrolle erfasst. Die erfassten Daten werden vertraulich behandelt und dienen zur Prüfung und Durchsetzung der Einhaltung der Sicherheit auf dem Baustellengelände.

Es existieren verschiedene Arten von Ausweisen:

▪ Baustellenausweis Ausweis mit Lichtbild, längerer Aufenthalt, gewerbliche Arbeiten

▪ Tagesausweis Kurzzeitiger Aufenthalt bis zu 3 Tagen, gewerbliche Arbeiten

▪ Besucherausweis Ausweis ohne Lichtbild, keine gewerblichen Arbeiten

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Die Beantragung eines Baustellenausweises erfolgt wie nachfolgend beschrieben:

Schritt 1: Firmenregistrierung

Zur Anmeldung eines am Bauvorhaben beteiligten Unternehmens ist eine ausgefüllte und von dem Bauherrn unterschriebene Firmenanmeldung (Anlage 01 für direkte Auftragnehmer des Bauherrn oder Anlage 02 für Nachunternehmer) dem Baulogistiker an folgende E-Mail zusenden:

Das Unternehmen bestätigt mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass alle Personen, welche auf dem Bauvorhaben eingesetzt werden, ordnungsgemäß beschäftigt sind und alle arbeitsrechtlichen, aufenthalts- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der angemeldeten Personen vorliegen.

Jeder AN hat sich und seine auf dem Bauvorhaben tätigen NU zu registrieren.

Schritt 2: Mitarbeiteranmeldung

Die Mitarbeiteranmeldung erfolgt durch das Unternehmen für alle Mitarbeiter seines Unternehmens und seinen NU (falls keine bevollmächtigte Person in der Firmenanmeldung des NU eingetragen wurde).

Die Mitarbeiteranmeldung erfolgt über das Formular Mitarbeiteranmeldung (Anlage 03) oder über das Logistikonlinesystem LOGIMASTER (siehe Anlage 10 Handbuch LOGIMASTER, Kapitel 5). Die Zugangsdaten zum LOGIMASTER werden nach erfolgreicher Prüfung der Firmenanmeldung an die in der Anmeldung eingetragene Person per E-Mail verschickt. Die ausgefüllte Mitarbeiteranmeldung ist dem Baulogistiker vor dem Einsatz des Mitarbeiters (mind. 1 Tag vor Arbeitsbeginn) an folgende E-Mail zukommen lassen:

3.1 Baustellenausweis

Die Baustellenausweise werden erst ausgestellt und ausgegeben, wenn die Mitarbeiteranmeldung (Schritt 2) und die Firmenanmeldung (Schritt 1) vollständig und korrekt durchgeführt sind.

Der Baustellenausweis wird im Baulogistikzugangscontainer erstellt.

Für die Erstellung und Ausgabe des Baustellenausweis muss der Mitarbeiter am ersten Arbeitstag folgenden Unterlagen mitbringen:

▪ Personalausweis oder Reisepass ▪ Für Nicht-EU-Bürger zusätzlich: Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung

Für den Baustellenausweis wird ein Lichtbild von dem Mitarbeiter im Baulogistikzugangscontainer erstellt.

Die Baustellenausweise werden unbefristet, bis zur Abmeldung durch die Bauleitung ausgestellt. Laufen die Arbeitspapiere früher ab, so verkürzt sich die Gültigkeitsdauer entsprechend. Sie werden nur verlängert, wenn die Voraussetzungen neu erfüllt sind. Verlässt ein Unternehmen die Baustelle, so sind die zugehörigen Ausweise unaufgefordert zurückzugeben. Abgelaufene Ausweise sind ungültig und verhindern automatisch den Zutritt des Mitarbeiters.

Der Verlust eines Baustellenausweises ist sofort persönlich anzuzeigen, damit dieser Baustellenausweis gesperrt werden kann. Die Erstellung eines Ersatzbaustellenausweises ist kostenpflichtig gemäß Gebührenliste. Die Weitergabe des Baustellenausweises ist nicht gestattet. Die Baustellenausweise sind individuell an Personen gebunden.

Zur Vermeidung von Wartezeiten müssen die Mitarbeiter mindestens 1 Tag vor Arbeitsbeginn im Logistikonlineportal registriert sein. Sollten trotzdem Wartezeiten bei der Erstellung der Ausweise entstehen, sind diese von den Unternehmen hinzunehmen. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.

Der Baustellenausweis ist immer sichtbar zu tragen. Personen ohne Ausweis werden der Baustelle verwiesen.

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3.2 Tagesausweis

Personen, welche nur kurzfristig auf der Baustelle tätig sind, können einen Tagesausweis beantragen. Die ausgefüllte Tagesausweis-Anmeldung (Anlage 04) ist dem Baulogistiker mind. 1 Tag vor Arbeitsbeginn an folgende E-Mail zusenden:

Die Tagesausweise werden erstellt und ab 7 Uhr des Folgetages im Zugangscontainer hinterlegt. Die Mitarbeiter erhalten nach Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ihren Tagesausweis. Bei Verlassen der Baustelle ist der Ausweis zurückzugeben.

3.3 Besucherausweis

Alle baufremden Personen auf der Baustelle sind Besucher. Diese Ausweise werden ausschließlich an Personen ausgegeben, die nicht auf der Baustelle arbeiten.

Besucher der Baustelle müssen mind. 1 Tag vor dem Besuchstermin am Baulogistikzutrittscontainer mittels Anlage 05 angemeldet werden.

Die Genehmigung zum Betreten der Baustelle kann ausschließlich der Bauherr oder ein bevollmächtigter Vertreter des Bauherrn erteilen.

Die Besucherausweise werden erstellt und ab 7 Uhr des Folgetages im Zugangscontainer hinterlegt.

Besucher erhalten einen Ausweis bei Angabe des zu Besuchenden und Vorlage eines gültigen persönlichen Ausweises mit Lichtbild. Der Besuchte hat seinen Besucher an der Pforte abzuholen und ihn während des Baustellenbesuches zu begleiten. Bei Verlassen der Baustelle ist der Ausweis zurückzugeben. Für ordnungsgemäße Rückgabe haftet die besuchte Firma. Bei Verlust oder fehlender Rückgabe des Besucherausweises wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß Gebührenliste erhoben. Die Gebühren werden direkt zwischen den Auftragnehmern und der Baulogistiker verrechnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur Besucher, die mit persönlicher Schutzausrüstung (Mindestanforderung: Sicherheitsschuhe, Warnweste, Schutzhelm) ausgestattet sind, das Baustellengelände betreten dürfen.

4 Versorgungslogistik Parkhaus Rotteckgarage

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Transporte zur Baustelle und von der Baustelle unabhängig davon, was befördert oder abgeholt werden soll. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zu Mehrkosten, die sich sowohl aus Störungen des logistischen Ablaufs als auch aus Pönalen bei Zuwiderhandlung im Wiederholungsfall ergeben können.

Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bedingungen ist immer der AN als Besteller des Transportes bzw. der zuständige direkte Vertragspartner des AG. Dieser hat daher auch die ggf. anfallenden Entgelte bei Zuwiderhandlung zu tragen und mit dem Verursacher abzurechnen.

Bitte informieren Sie Ihren Lieferanten oder Transportunternehmer über die vorliegenden Bedingungen, die Anfahrtsroute und die geplante Anlieferung, damit dieser die Lieferung pünktlich und ordnungsgemäß sicherstellen kann. Das Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung gilt für alle Lieferanten, welche ihr Fahrzeug verlassen.

Die jeweilig gültige Situation der Einfahrt und Ausfahrt, sowie Entlademöglichkeit ist dem jeweils gültigen Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.

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Hinweis: In der Fußgängerzone ist Lieferverkehr mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zu bestimmten Zeiten zulässig (siehe Abbildung 2). Außerhalb dieser Zeiten und/oder bei einem Gesamtgewicht mehr als 7,5 Tonnen sind die erforderlichen Genehmigungen eigenständig einzuholen.

Abbildung 2: Einfahrtsituation (Quelle: https://www.freiburg.de)

4.1 Transportanmeldung

Voraussichtlich ab Januar 2023 erfolgt die Transportanmeldung grundsätzlich über das Avisierungssystem LOGIMASTER (siehe Anlage 10 Handbuch LOGIMASTER, Kapitel 4). Für die Nutzung der Logistiksoftware müssen sich die Firmen einmalig registrieren (Kapitel 3: Schritt 1-Firmenanmeldung).

Die Zugangsdaten zum Avisierungssystem werden nach erfolgreicher Prüfung der Firmenanmeldung an die in der Anmeldung eingetragene Person per E-Mail verschickt.

Bei der Transportanmeldung sind Informationen über die gewünschte Anlieferungszeit, die Entladedauer, das Fahrzeug, das Material, die Menge, etc. anzugeben.

Das zuständige Baulogistikpersonal überprüft die Anmeldung unter Berücksichtigung der allgemeinen Baustellensituation und -belange. Anschließend erfolgt durch das Baulogistikpersonal eine Bestätigung, Ablehnung oder Änderung der Buchung. Der Status der Transportanmeldung kann jederzeit über das Onlineavisierungssystem unter „offene & kommende Buchungen“ eingesehen werden.

Zusätzlich erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail über Bestätigung oder Ablehnung des Wunschliefertermins. Vor der Einfahrt auf die Baustelle wird durch das Baulogistikpersonal die Avisierungsbestätigung überprüft.

Die Avisierung der Transporte erfolgt jeweils mit mindestens 3 AT Vorlauf. Bei Feiertagen verschiebt sich die Avisierungsfrist entsprechend. Für Aushub und Betonage sind Sonderregelungen möglich.

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Bei begründeten Abweichungen behält sich der Baulogistiker vor, Änderungen im Lieferplan vorzunehmen. Aus der Planung und Verschiebung der gewünschten Lieferzeit können die betroffenen Unternehmen keine Ansprüche geltend machen.

Jede Veränderung bzw. Stornierung der gewünschten Lieferzeit ist sofort dem Baulogistiker anzuzeigen, um evtl. noch Änderungen durchführen zu können. Nicht genutzte Avisierungen sind zurückzugeben bzw. abzumelden.

Das bestellende Unternehmen hat dem Lieferanten/Spediteur die verbindliche Anlieferzeit mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten wird. Wird das vereinbarte Zeitfenster vom Lieferanten nicht eingehalten, muss das Fahrzeug auf das nächste verfügbare warten, welches nicht unbedingt innerhalb desselben Werktags liegt. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Außerdem kann für fehlende Avisierung oder Abweichungen im Wiederholungsfall eine Gebühr erhoben werden.

Durch die Avisierung und Reservierung von Anlieferzeiten wird grundsätzlich der Lieferverkehr sehr zügig abgewickelt. Es kann aber dennoch zu Verzögerungen kommen, wenn Ereignisse wie Ausfall von Kränen, Wetterbeeinträchtigungen, Schwierigkeiten bei der Entladung des vorangegangenen LKW o.ä. die Entladung beeinträchtigen. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.

4.2 Entladung, Warensicherung, Verbringung

Nach erfolgter Anmeldung mittels Avisierungsbestätigung an der Zugangskontrolle ist eine Weiterfahrt zu einer zugewiesenen Ladezone möglich.

Die Entladung darf nur innerhalb der zugewiesenen Ladezone auf dem Baufeld erfolgen. Die Ladezonen sind dem gültigen Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.

Der Auftragnehmer nimmt die Lieferung unverzüglich in der vorgesehenen Ladezone entgegen und hat seine Lieferung von der Entladezone auf die Flächen nahe des Verarbeitungsorts zu bringen, damit die weitere und nächste Be - oder Entladung nicht behindert wird. Dies gilt ausnahmslos – auch in Pausenzeiten oder außerhalb der Arbeitszeiten. Er ist für die Entladung innerhalb des zugewiesenen Zeitfensters einschließlich der Verbringung verantwortlich. Verzögerungen sind von ihm zu vertreten.

Der Auftragnehmer ist grundsätzlich für die Warensicherung selbst verantwortlich. Die Materialien sollen so verpackt bzw. gesichert sein, dass ein zügiges und sicheres Entladen und Verfahren mit den verfügbaren Hilfsmitteln möglich ist. Es sind ausreichend Hilfsmittel und Personal für das Entladen und Verbringen des gelieferten Materials einzuplanen und vorzuhalten.

Der Baulogistiker stellt Transportentladehilfe (z.B. Stapler) zur Verfügung. Die Transportentladehilfe beinhaltet den Weitertransport der angemeldeten Materialien von der Entladezone und Lagerfläche bis zu einem definierten Übergabepunkt.

Die Transportentladehilfe ist über das Onlineavisierungssystem zu buchen. Dabei sind die Informationen über die gewünschte Transporthilfe, das Material, die Menge, etc. anzugeben. Das zuständige Baulogistikpersonal überprüft die Anmeldung unter Berücksichtigung der allgemeinen Baustellensituation und -belange. Anschließend erfolgt durch das Baulogistikpersonal eine Bestätigung, Ablehnung oder Änderung der Buchung. Der Status der Buchung kann jederzeit über das Onlineavisierungssystem unter „offene & kommende Buchungen“ eingesehen werden. Zusätzlich erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail.

Die Materialverbringung erfolgt nur in abgestimmte Bereiche (Lagerflächen auf der BE-Fläche bzw. bis zu den Bauaufzügen). Es wird keine Materialverbringung bis zu den Arbeitsbereichen oder auf Fassadengerüstflächen durchgeführt.

Der Transportservice erstreckt sich auf folgenden Leistungen:

▪ Ausbau palettiert (KGR 300) ▪ TGA palettiert bzw. gebündelt (KGR 400)

Folgende Leistungen zählen nicht zu dem Transportservice des Baulogistikers:

▪ Schüttgüter ▪ Fassadenelemente ▪ Fördertechnikanlagen ▪ Fertigelemente im Großformat

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▪ Mauerwerk inkl. Mörtel ▪ Großformate wie Technikzentraleneinheiten ▪ Löschwasserbecken, Notstromaggregate usw. ▪ Gerüstmaterial ▪ Werkzeuge /Maschinen

Spezialanschlagmittel sind vom jeweiligen AN zu Verfügung zu stellen.

4.3 Kleinstlieferung über Paketdienst

Es besteht die Möglichkeit für alle Firmen die Baulogistik, zur Entgegennahme von Kleinstlieferungen (bis ca. 20 kg), zu ermächtigen. Die Ermächtigung erfolgt schriftlich. Die Vereinbarung liegt als Anlage 06 bei. Die Lieferungen werden im Baulogistikcontainer zwischengelagert. Die Verantwortung für die Verwahrung der übernommenen Gegenstände wird nicht übernommen. Der Eingang der Lieferung wird dem Besteller mitgeteilt, damit dieser die Abholung organisiert. Dabei wird der Empfang bestätigt. Paketdienste benötigen für Kleinstanlieferung keine Avisierung. Bei Überschreiten der Lagerkapazität können Lieferungen nach Ermessen des Baulogistikers zu jedem Zeitpunkt abgewiesen werden.

4.4 Bauaufzug

Ab der Ausbauphase (voraussichtlich ab Februar 2023) werden für den Materialtransport Bauaufzüge zu Verfügung gestellt. Die Einzelheiten zu den Standorten sind dem aktuellen Baulogistikphasenplan zu entnehmen.

Materiallieferungen sind vorab so zu konfektionieren, dass sie reibungslos und ohne Verzögerung zum Bestimmungsort transportiert werden können.

Die Bauaufzüge können über das Onlineportal LOGIMASTER angemietet werden. Die Buchung muss mindestens 2 AT vor der gewünschten Benutzung erfolgen. Der Schlüssel für die Bedienung der Aufzugsanlagen ist bei dem Baulogistiker abzuholen und nach Beendigung des Transports umgehend wieder abzugeben. Die Aufzüge werden jeweils von den zugewiesenen Nutzern bedient. Eine entsprechende Einweisung erfolgt durch den Baulogistiker (siehe Anlage 07). Es wird darauf hingewiesen, dass nur entsprechend unterwiesenes Personal die Bauaufzüge bedienen darf. Hinweis : Bauaufzüge sind frei verfügbar und müssen nicht angemietet werden.

Der AN ist im Zeitraum des Besitzes des Schlüssels verantwortlich für den Bauaufzug. Beschädigungen an den Bauaufzügen innerhalb des vorher gebuchten Zeitfenster gehen zu Lasten des AN. Der AN verpflichtet sich umgehend vor Nutzung des Aufzuges, diesen auf Beschädigungen zu Prüfen und dem Logistiker vor Nutzung des Aufzuges sofort etwaige Beschädigungen zu melden.

4.5 Kran

Zum Transport von Material und Schuttmulden stehen außerdem Kräne zur Verfügung. Die Einzelheiten zu den Standorten sind dem aktuellen Baulogistikphasenplan zu entnehmen.

Die Bedienung der Kräne erfolgt durch den Rohbauer.

5 Flächenmanagement

Die Größe der Baustelle, die vielen unterschiedlichen, auf dem Baufeld arbeitenden Firmen und die hohen logistischen Anforderungen bedingen eine Aufteilung von Flächen.

5.1 Lagerflächen

Lagerflächen stehen nur in begrenztem Umfang auf den Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung. Das Lagern von Material ist nur auf den zugewiesenen Lagerflächen und für die genehmigte Dauer erlaubt.

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Der Baulogistiker kann nur die Lagerflächen zur Verfügung stellen, die von dem Bauherrn zur Verfügung gestellt werden. Ein Anrecht auf Zuteilung von Lagerflächen, insbesondere in der beantragten Größe, besteht nicht.

Lagerflächen sind durch die AN über LOGIMASTER zu beantragen (siehe Anlage 10 Handbuch LOGIMASTER). Dabei werden Informationen über den gewünschten Zeitraum, das Material, die Menge, Abmessungen etc. abgefragt. Der Baulogistiker überprüft die Bestellung. Unter Berücksichtigung der bereits angemieteten Flächen und den vorhandenen Kapazitäten der zu Verfügung stehenden Flächen, können freie Lagerflächen zugewiesen werden.

Der Auftragnehmer ist hierbei dafür verantwortlich, dass die zulässigen Verkehrslasten nicht überschritten werden. Bezüglich der benötigten Informationen besteht eine Holschuld seitens des Auftragnehmers.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Lagerflächen ausschließlich für die Materiallagerung zu Verfügung gestellt werden. Das Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Flächen ist strikt verboten.

Flucht-, Rettungs- und Transportwege dürfen nicht versperrt werden. In diesen Bereichen ist eine Lagerung von Material bzw. Abstellen von Gegenständen, Maschinen etc. ausdrücklich untersagt.

Lagerungen außerhalb der definierten und zugewiesenen Flächen werden entfernt. Die Kosten hierfür hat der verursachende Auftragnehmer zu tragen.

Bei der Übergabe und Rückgabe der Lagerfläche wird ein Protokoll erstellt. Die Lagerflächen sind gemäß Vereinbarungen rechtszeitig und in einem gesäuberten Zustand an die Baulogistik zu übergeben.

In Abhängigkeit vom Ablauf können kurzfristige Flächenräumungen notwendig werden. Der Anordnung der Objektüberwachung und der Baulogistik ist diesbezüglich zu folgen. Sollten Flächen beräumt werden müssen, die als Lagerfläche zugewiesen wurden, ist vor dem Beräumen der Vergütungsanspruch zu klären. Nachträglich vorgebrachte Vergütungsforderungen werden nicht akzeptiert.

Die Baulogistik schuldet keine Lagerung von Materialien. Ebenso werden keine Materialien übernommen bzw. verwahrt und es folgt keine Haftungsübernahme seitens der Baulogistik.

Der Auftragnehmer ist für den Schutz und ausreichende Sicherung der Materialien verantwortlich, ebenso haftet er für Beschädigungen und Diebstahl während der Verbringung und Lagerung.

5.2 Parkflächen

Im gesamten Baustellenbereich ist das Parken grundsätzlich nicht erlaubt. In der näheren Umgebung befinden sich folgende kostenpflichtige Parkmöglichkeiten:

Parkhaus Universität (unter dem Platz der weißen Rose): Humboldtstraße 10, 79098 Freiburg

Parkhaus Rotteckgarage (3 Minuten Fußweg): Rotteckring 12, 79098 Freiburg

6 Containermanagement

6.1 Büro-, TU-, Materialcontainer

Büro-, Aufenthalts- und Materialcontainer werden in begrenzter Anzahl vom AG zur Verfügung gestellt. Die Stellung eigener Container ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch auf Auswahl eines Containers. Die Container werden zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt nach Verfügbarkeit.

Für mitgebrachte Gegenstände haben die Auftragnehmer selbst einzustehen. Eine Haftung dafür wird nicht übernommen. Der Bauablauf kann es bedingen, dass die Nutzung der Container angepasst werden muss. Zwei Umzüge innerhalb der Containeranlage sind auf Verlangen der Objektüberwachung kostenneutral durch den jeweiligen Auftragnehmer innerhalb von einer Woche durchzuführen.

Es gilt ein allgemeines Rauch- und Alkoholverbot in den Containern. Übernachtungen sind nicht zulässig.

Folgende Container werden zur Verfügung gestellt:

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▪ Bürocontainer (6,0 m x 2,5 m) ohne Internetanschluss

Ausstattung:

-1 Schreibtisch, ca, 90 x 180 cm mit absperrbaren Rollcontainern -1 Ablagetisch, ca. 80 x 160 cm -1 Schreibtischstuhl -3 Stühle -2 Aktenschränke, absperrbar, ca. 1,0 x 2,0 x 0,40 m -1 Aktenschrank -1 Papierkorb -Pinnwand -1 Garderobenständer

▪ Aufenthaltscontainer / TU-Container (6,0 m x 2,5 m)

Ausstattung:

-2 Tische, ca. 0,8 m x 1,2 m -4 Stühle je Tisch -8 Aktenkleiderschänke

▪ Materialcontainer (3,0 m x 2,5 m bzw. 6,0 m x 2,5 m)

6.2 Sanitärcontainer

Sanitärcontainer werden in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt und stehen allen auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeitern zur Verfügung.

7 Abfallmanagement

7.1 Entsorgung

Die Entsorgung der Abfälle auf der Baustelle erfolgt eigenständig durch die jeweiligen Gewerke. Alle ausführenden Firmen haben die Verpflichtung, Ihre Abfälle arbeitstäglich von der Baustelle abzufahren und zu entsorgen.

Die Entsorgung hat fachgerecht zu erfolgen, das beinhaltet die sortenreine Trennung des demontierten Materials gemäß den gültigen Normen und Richtlinien sowie dem aktuellen Stand der Technik.

Bei Verdacht auf schadstoffhaltige Materialien ist sofort bei der Objektüberwachung Meldung zu erstatten.

Kommt der Auftragnehmer dieser Regelung trotz Aufforderung nicht nach, wird die Beseitigung der Verunreinigung durch den AG auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.

Voraussichtlich ab Januar 2023 wird der Baulogistiker einen zentralen Wertstoffhof auf dem Baufeld einrichten, auf dem Container für die verschiedenen Fraktionen aufgestellt werden.

Für die fraktionsgerechte und sortenreine Befüllung werden dem AN Abfallsammelbehälter mit einer Größe von 770 Litern zur Verfügung gestellt.

Folgende Abfallarten sind in die, seitens des Baulogistikers bereitgestellten Abfallsammelbehälter zu entsorgen:

▪ Verpackungen aus Papier und Pappe ▪ Folie ▪ Paletten

Die Übergabe und Rückgabe der Abfallsammelbehälter erfolgen nur an die unterschriftsberechtigte Person des AN.

Der AN hat für die fraktionierte Befüllung und den sorgsamen Umgang mit den Abfallsammelbehältern Sorge zu tragen. Beschädigungen werden den Verursachern in Rechnung gestellt.

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Baulogistikhandbuch Universität Freiburg, Kollegiengebäude II

Die AN transportieren die vollen Abfallsammelbehälter auf den Geschossen zu der vorgesehene Übergabefläche (nähe Bauaufzug). Bei Rückgabe werden die befüllten Abfallsammelbehälter auf sortenreine Befüllung kontrolliert und in die Container durch den Baulogistiker entleert. Die angelieferten Mengen werden auf m³-Basis geschätzt und vom Anliefernden durch Unterschrift bestätigt. Bei Nichteinhaltung der Trennung werden Pönale gemäß Preis- und Gebührenliste (siehe Anlage 09) verhängt.

Abbildung 3: Entsorgung

Die Entsorgung von Abfällen erfolgt eigenständig, dazu können Mulden auf das Schwerlastgerüst und teilweise im BE Bereich zwischen Peterhof und KG II gestellt werden.

7.2 Baureinigung

Alle ausführenden Firmen haben die Verpflichtung, Arbeits- und Lagerflächen inkl. angrenzende Verkehrswege arbeitstäglich aufgeräumt und besenrein zu verlassen bzw. zu übergeben.

8 Anlagen

Anlage 01 Firmenanmeldung AN

Anlage 02 Firmenanmeldung NU

Anlage 03 Mitarbeiteranmeldung

Anlage 04 Tagesausweis-Anmeldung

Anlage 05 Besucher-Anmeldung

Anlage 06 Entgegennahmevereinbarung für Kleinstlieferung

Anlage 07 Unterweisung Bauaufzug

Anlage 08 Übergabe Abfallrollbehälter

Anlage 09 Preis- und Gebührenliste

Anlage 10 Handbuch Logimaster

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Firmenanmeldung AN Anlage 01

Projekt: Universität Freiburg, KG II Projekt-Nr.: 13654

anzumeldende Firma:

Firmenanschrift:

Rechnungsanschrift: falls abweichend von der Firmenanschrift

USt-IdNr.: Interne Projekt-Nr.: bei Firmen mit Sitz außerh. DEU ausfüllen Zuordnung bei Rechnungstellung

Gewerk:

Bevollmächtigte Person zur Anmeldung von Mitarbeiter, NU und deren Mitarbeiter sowie Buchung/Bestellung von kostenpflichtigen Ver- und Entsorgungsleistungen eintragen:

Name, Vorname:

E-Mail: (an diese E-Mail erhalten Sie Zugangsdaten zum LOGIMASTER)

Telefonnummer: Unterschrift:

Name, Vorname:

E-Mail: (an diese E-Mail erhalten Sie Zugangsdaten zum LOGIMASTER)

Telefonnummer: Unterschrift:

Name, Vorname:

E-Mail: (an diese E-Mail erhalten Sie Zugangsdaten zum LOGIMASTER)

Telefonnummer: Unterschrift:

Benennung örtlicher Vorarbeiter der anzumeldenden Firma:

Name, Vorname:

Telefonnummer:

Anzumeldende Firma Hiermit versichere ich die Richtigkeit der obigen Angaben. Das Logistikhandbuch wurde gelesen und anerkannt.

Name, Vorname

Datum, Unterschrift Stempel anzumeldende Firma

Bauherr oder bevollm. Person

Name, Vorname

Datum, Unterschrift Stempel Bauherr / bevollm. Firma

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Firmenanmeldung NU Anlage 02

Projekt: Universität Freiburg, KG II Projekt-Nr.: 13654

anzumeldende Firma:

Firmenanschrift:

Rechnungsanschrift: falls abweichend von der Firmenanschrift

USt-IdNr.: Interne Projekt-Nr.: bei Firmen mit Sitz außerh. DEU ausfüllen Zuordnung bei Rechnungstellung

Gewerk:

direkter Auftragnehmer des Bauherrn: (Hauptauftragnehmer)

Bevollmächtigte Person zur Anmeldung von Mitarbeiter, NU und deren Mitarbeiter sowie Buchung/Bestellung von kostenpflichtigen Ver- und Entsorgungsleistungen eintragen:

Name, Vorname:

E-Mail: (an diese E-Mail erhalten Sie Zugangsdaten zum LOGIMASTER)

Telefonnummer: Unterschrift:

Name, Vorname:

E-Mail: (an diese E-Mail erhalten Sie Zugangsdaten zum LOGIMASTER)

Telefonnummer: Unterschrift:

Name, Vorname:

E-Mail: (an diese E-Mail erhalten Sie Zugangsdaten zum LOGIMASTER)

Telefonnummer: Unterschrift:

Benennung örtlicher Vorarbeiter der anzumeldenden Firma:

Name, Vorname:

Telefonnummer:

Anzumeldende Firma Hiermit versichere ich die Richtigkeit der obigen Angaben. Das Logistikhandbuch wurde gelesen und anerkannt.

Name, Vorname Datum, Unterschrift

Direkter Auftragnehmer des Bauherrn (Hauptauftragnehmer)

Name, Vorname Datum, Unterschrift

Bauherr oder bevollm. Person

Name, Vorname Datum, Unterschrift

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Mitarbeiteranmeldung Anlage 03

Projekt: Universität Freiburg, KG II Projekt-Nr.: 13654

Firma:

Name, Vorname Mitarbeiter:

Geburtsdatum:

Tätigkeit:

Für nicht EU Bürger bitte zusätzlich noch folgende Angaben vervollständigen:

Aufenthaltsgenehmigung von: bis:

Arbeitserlaubnis von: bis:

Datenschutzhinweis: Gemäß Logistikhandbuch erhebt, speichert und verwendet die Daten im Auftragdes Bauherren (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO) im Rahmen des Art. 6Abs. 1 lit. b DSGVO zur Zutrittskontrolle und ggf. beauftragte Abrechnungsvorgänge. In diesem Rahmen können zeitgenaue Zutrittsdaten erfasst und verwendet werden. speichert die Daten für die Dauer von vier Jahren nach Beendigung des Bauvorhabens, soweit nicht längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Anfragen/Anträge zu Betroffenenrechten gem. DSGVO sind ausschließlich an den Bauherrn zu richten.

Baustellenausweis (BSA)

BSA - Nr.:

Hiermit versichere ich die Richtigkeit der obigen Angaben. Das Logistikhandbuch und die Baustellenordnung wurden gelesen und anerkannt.

BSA - Ausgabedatum: Datum, Unterschrift Mitarbeiter

BSA - Rückgabedatum: Datum, Unterschrift

Datum, Unterschrift, Stempel Firma des Mitarbeiters Datum, Unterschrift, Stempel direkter AN des Bauherrn (nur bei NU ausfüllen)

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Tagesausweis - Anmeldung Anlage 04

Projekt: Universität Freiburg, KG II Projekt-Nr.: 13654

Firma:

Name, Vorname Mitarbeiter:

Geburtsdatum:

Tätigkeit:

Für nicht EU Bürger bitte zusätzlich noch folgende Angaben vervollständigen:

Aufenthaltsgenehmigung von: bis:

Arbeitserlaubnis von: bis:

Datenschutzhinweis: Gemäß Logistikhandbuch erhebt, speichert und verwendet l die Daten im Auftragdes Bauherren (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO) im Rahmen des Art. 6Abs. 1 lit. b DSGVO zur Zutrittskontrolle und ggf. beauftragte Abrechnungsvorgänge. In diesem Rahmen können zeitgenaue Zutrittsdaten erfasst und verwendet werden. l speichert die Daten für die Dauer von vier Jahren nach Beendigung des Bauvorhabens, soweit nicht längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Anfragen/Anträge zu Betroffenenrechten gem. DSGVO sind ausschließlich an den Bauherrn zu richten.

Tagesausweis (TA)

TA - Nr.:

Hiermit versichere ich die Richtigkeit der obigen Angaben. Das Logistikhandbuch und die Baustellenordnung wurden gelesen und anerkannt.

TA - Ausgabedatum: Datum, Unterschrift Mitarbeiter

TA - Rückgabedatum: Datum, Unterschrift

Datum, Unterschrift, Stempel Firma des Mitarbeiters Datum, Unterschrift, Stempel direkter AN des Bauherrn (nur bei NU ausfüllen)

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Besucher-Anmeldung Anlage 05

Projekt: Universität Freiburg, KG II Projekt-Nr.: 13654

Datenschutzhinweis: Gemäß Logistikhandbuch erhebt, speichert und verwendet l die Daten im Auftragdes Bauherren (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO) im Rahmen des Art. 6Abs. 1 lit. b DSGVO zur Zutrittskontrolle und ggf. beauftragte Abrechnungsvorgänge. In diesem Rahmen können zeitgenaue Zutrittsdaten erfasst und verwendet werden. speichert die Daten für die Dauer von vier Jahren nach Beendigung des Bauvorhabens, soweit nicht längere gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen. Anfragen/Anträge zu Betroffenenrechten gem. DSGVO sind ausschließlich an den Bauherrn zu richten.

Angaben zum Besucher:

Besucher dürfen nur mit einer qualifizierten Begleitung auf die Baustelle. Bei der Anmeldung ist ein gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild vorzulegen.

Name, Vorname:

Firma:

Grund des Besuches:

Ich bin als Besucher nicht zum handwerklichen Arbeiten auf der Baustelle berechtigt und halte mich inständiger Nähemeiner qualifizierten Begleitperson auf. Ich betretedie Baustelle auf eigeneGefahr und unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsvorschriften. Ich bin in die Gefahr der Baustelle eingewiesen und trage eine PSA. Ich benutze nur die vorgeschriebenen Baustellenzuwege und melde mich unter Abgabe des Besucherausweises beim Verlassen der Baustelle ab. Für Verstöße, Versäumnisse, Verlust des Besucherausweises. etc. kann ich persönlich haftbar gemacht werden.

Besucherausweis-Nr.:

Ausgabedatum: Unterschrift Besucher

Rückgabedatum: Unterschrift

Angaben zum Besuchsempfänger (qualifizierte Begleitperson)

Firma:

Name, Vorname:

BSA-Nr.:

Telefon-Nr.:

Ich bin als baustellenbefugte Person mit allen sicherheits- und gesundheitsrelevanten Vorgaben der Baustelle vertraut. Die Regeln des Logistikhandbuches und die Baustellenordnung sind mir geläufig. Ich werde meinen Besucher in ständige direkte Nähe behalten, entsprechend einweisen und beaufsichtigen. Ich übernehme für die Gesamtzeit seines Baustellenbesuchs die volle Verantwortung fürseinHandelnundTun.FürVerstöße,Versäumnisse,VerlustdesBesucherausweises,etc.meines Besuchers kann ich persönlich haftbar gemacht werden.

Datum, Unterschrift Bauherr oder bevollm. Person Datum Unterschrift Begleitperson

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Entgegennahmevereinbarung Kleinstlieferung Anlage 06

Projekt: Universität Freiburg, KG II Projekt-Nr.: 13654

Zwischen der Firma Tel.-Nr. (Ansprechpartner auf der Baustelle): Auftraggeber (AG)

und der Firma Auftragnehmer (AN)

wird folgende Vereinbarung geschlossen: 1.Gegenstand (1) Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber zu dessen Entlastung kleinere Warenlieferungen an. Angenommen werden nur handhabbare Lieferungen mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 20 kg und Abmessungen, die das Tragen durch eine einzelne Person zulassen. (2) Dieangenommene Ware ist am selbenTagdurch denAG wieder abzuholen. ist dazu berechtigt bei nicht Abholung innerhalb von 48 Stunden auf Kosten des Zustellers das Paket zurückzustellen und weitere Annahmen zu verweigern. 2.Vereinbarungsdauer Diese Vereinbarung wird für die Dauer des Bauvorhabens geschlossen. 3.Beendigung (1) Mit Ablauf der Vereinbarungsdauer endet diese Übereinkunft. (2) Die Vereinbarung kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende von beiden Parteien gekündigt werden. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist behält der AN seinen Vergütungsanspruch. (3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Vereinbarung ohne jegliche Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in der verspäteten Abholung der Ware durch den Empfänger, der Nichtbegleichung von Aufwendungen des AN oder in der Verletzung der Hinweispflicht bzgl. der Gefährlichkeit der anzumeldenden Ware. 4.Haftung (1) Der AN übernimmt keine Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit oder Unversehrtheit der angelieferten Ware. (2) Eine weitere Haftung wegen Verschlechterung oder Untergang der angelieferten Ware im Zeitraum zwischen der Entgegenahme und der Herausgabe an den AG besteht nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. (3) Der AG verpflichtet sich, Ansprüche Dritter die gegen den AN gerichtet werden und in Beziehung zur Aufbewahrungsleistung stehen, freizustellen. 6.Sonstige Klauseln (1) Sollte eine der Klauseln nichtig sein, bleibt die restliche Vereinbarung wirksam. (2) Streitigkeiten die sich in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben unterstehen sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht ausschließlich dem deutschen Recht.

Name, Vorname AG Name, Vorname AN

Datum, Unterschrift AG Datum, Unterschrift AN

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Unterweisung Bauaufzug Anlage 07

Projekt: Universität Freiburg, KG II Projekt-Nr.: 13654

Hiermit bestätige(n) ich(wir), die Unterweisung in den/die Bauaufzug/Transportbühne gemäß der Unterweisungsinhalte verstanden zu haben. Der Transportbühnenführer hat täglich vor Arbeitsbeginn die Funktion der Betriebsendschalter und durch Inaugenscheinnahme die gesamte Transportbühne einschließlich der Fahrbahn, der Verankerungen sowie die Hinweis- und Warnschilder zu prüfen. Der Unterwiesene verpflichtet sich, seine auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter und Kollegen in geeigneter Form in Inhalte der Unterweisung einzuweisen und zu instruieren. Schäden, Mängel oder andere Besonderheiten sind unverzüglich dem Logistiker von zu melden. Schäden oder Funktionsstörungen aller Art, die während der Arbeit auftreten sind ebenfalls unverzüglich bei unter Angabe der beteiligten Personen zu melden.

Die Unterweisung erfolgte für:

Firma:

Name, Vorname:

Datum, Unterschrift:

Themen der Unterweisung: Bauaufzug / Transportbühne

Erläuterung der Bauaufzug-/Transportbühnenbedienung, dabei insbesondere: • Bedienung Bauaufzug/Transportbühne • Richtiges beladen (Hubwagen gegen Rollen gesichert, richtiges beladen der Absetzbühne) • Etagenversorgung (Gleichmäßige Verteilung Etagenbehälter mit festgelegter Radbremse) • Tägliche Prüfung vor Inbetriebnahme (Endhalteinrichtungen und Bremsen sind zu prüfen) • Schlüsselausgabe • Einhaltung der Betriebsgeschwindigkeiten • Tägliche Kontrolle der Befestigungen und des Unterkriechschutzes • Die Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers sind zu beachten • Verhalten im Notfall (Notfallmaßnahmen) • DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschriften und Haftungsregelungen) • Der Aufzugführer hat während der Fahrt die Last und das Lastaufnahmemittel zu beobachten

Die Unterweisung wurde durchgeführt von:

Name, Vorname:

Datum, Unterschrift:

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Entsorgung: Vermietung und Aufmaß Rollbehälter Anlage 08

Projekt: Universität Freiburg, KG II Projekt-Nr.: 13654

Firma:

Das Logistikhandbuch wurde gelesen und anerkannt.

Ausgabe

Ausgabedatum:

Ausgabe an:

Zustand
ok =1 oder kaputt =6
ss
neeolhc
mttehS
haRalP /csagnure
/suprelektrelpthcirinra
roKdäRceDatSroVhcS

Rückgabe

Rückgabedatum:

Rückgabe von:

Zustand
ok =1 oder kaputt =6
ss
neeolhc
mttehS
haRalP /csagnure
/suprelektrelpthcirinra
roKdäRceDatSroVhcS

Aufmaß

Abfallfraktionen Menge Einheit

Verpackungen aus Papier und Pappe
Folie
Paletten

Prozessgerecht übergebener Rollbehälter Nicht prozessgerecht übergebener Etagenbehälter (falsch befüllt, übergeben bzw. abgestellt)

Unterschrift bevollmächtigte Person Firma Unterschrift

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Preis- und Gebührenliste Anlage 09 Stand: 29.03.2022

Projekt: Universität Freiburg, KG II Projekt-Nr.: 13654

Lfd.- Beschreibung Gebühr Einheit Nr.

Aufwandsgebühren Entsorgungslogistik

Abfallfraktionen: Entsorgungspreise für Schlechtleistungen 01 AVV 150102 Verpackungen aus Kunststoff, nicht gefährlich 2,03 € / kg 02 AVV 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich 59,19 € / t 03 AVV 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, gefährlich 195,49 € / t 04 AVV 170201 Holz A I-III, nicht gefährlich 248,14 € / t 05 AVV 170603 Dämmstoff, gefährlich 2.251,38 € / t 06 AVV 170202 Glas, nicht gefährlich 137,40 € / t 07 AVV 170405 Eisen/Stahl, nicht gefährlich 30,00 € / t

Abfallrollbehälter 08 Verbringung bzw. Abholung Rollbehälter durch LOG zum Arbeitsplatz des AN 30,00 €/Behälter (auf Etagen nur bei Vorhandensein von Vertikaltransport z.B. Bauaufzug) 09 Beschädigung Abfallrollbehälter (Rolle, Decke usw.) 100,00 €/Stück 10 Totalschaden bzw. Verlust Abfallrollbehälter 300,00 €/Stück

Aufwandsgebühren Baustellensicherheit

11 Neuausstellung bei Verlust/Beschädigung eines Baustellen- oder Besucherausweises 15,00 € / Stück 12 Fehlende Rückgabe des Ausweises nach Leistungsende des AN 15,00 € / Stück 13 Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Ausweistragepflicht 50,00 je MA € / Tag 14 Weitergabe Ausweis / Fremdausweis 500,00 je MA € / Tag 15 Betreten oder Verlassen der Baustelle ohne Ein- oder Auslesen des 50,00 € / Vorgang persönlichen Baustellenausweises an der Zugangskontrolle

Stundenlohnarbeiten

16 Reinigungshelfer Mo-Fr von 06:00-21:00 Uhr 33,95 € / Stunde 17 Reinigungshelfer Sa von 07:00-17:00 Uhr 37,34 € / Stunde 18 Reinigungshelfer Mo-Fr von 21:00-06:00 Uhr 42,43 € / Stunde 19 Reinigungshelfer Sonn- und Feiertage von 21:00-06:00 Uhr 59,41 € / Stunde

Pönalen

20 Verspätete Rückgabe der ausgeliehenen Lagerfläche 70,00 € / Tag

21 Versperren von Flucht-, Rettungs- und Transportwegen 50,00 € / Vorfall

22 Verspätung der Anfahrt sowie Verspätungen von Be- und Entladezeiten 50,00 € / Vorfall

23 Bearbeitung eines unangemeldeten Transportes 50,00 € / Vorfall

24 Entladung am falschen Ort 70,00 € / Vorfall

25 Parken auf nicht dafür festgelegten Parkflächen 70,00 € / Vorfall

26 Fäkalienverschmutzung 500,00 € / Vorfall

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Baulogistiksoftwarehandbuch

Anlage 10

Stand 29.03.2022

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Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines ..................................................................................................................................... 3 2 Registrierung .................................................................................................................................... 3 2.1 Firmenanmeldung / Registrierung LOGIMASTER ................................................................... 3 3 Erstanmeldung LOGIMASTER ........................................................................................................ 4 3.1 Navigationsleiste ...................................................................................................................... 5 4 Avisierung ........................................................................................................................................ 5 4.1 Transportanmeldung ................................................................................................................ 6 4.2 Lagerfläche mieten .................................................................................................................. 9 4.3 Transporthilfe mieten ............................................................................................................. 12 4.4 Status der Transportanmeldung und Lagerfläche-/Transporthilfe-Bestellung ....................... 12 5 Firmenstammdaten und Mitarbeiteranmeldung ............................................................................. 13

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1 Allgemeines

Zur Vereinfachung des Anmeldeverfahrens für Personal und Transporte wird das Onlinesystem LOGIMASTER vorgehalten. Die Baulogistiksoftware LOGIMASTER wurde speziell zur Unterstützung baulogistischer Prozesse entwickelt. Sie dient der Erfassung, Koordinierung und Dokumentation von Anlieferung sowie Firmen- und Personalanmeldungen auf der Baustelle.

Für die Nutzung von LOGIMASTER muss keine Software heruntergeladen oder installiert werden. Alles, was Sie benötigen ist eine Internetverbindung und einen Internetbrowser (z.B. Firefox, Mozilla, Safari).

2 Registrierung

Es wird ein Zugangskontrollsystem eingesetzt, für welches jeder auf der Baustelle beschäftigte Mitarbeiter einen Baustellenausweis mit Lichtbild benötigt. Bei Betreten und Verlassen der Baustelle wird jeder Mitarbeiter durch die elektronische Kontrolle erfasst. Die erfassten Daten werden vertraulich behandelt und dienen zur Prüfung und Dursetzung der Einhaltung der Sicherheit auf dem Baustellengelände. Diese Informationen dienen nicht als Abrechnungsgrundlage und können somit nicht als Nachweis verwendet werden.

Im Falle von Evakuierungsmaßnahmen werden personenbezogene Daten in Form von Anwesenheitslisten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Firmenzugehörigkeit und Komm-/Gehzeiten) auf Verlangen bzw. Nachfragen der ermittelnden Behörden/ Rettungskräfte seitens des Baulogistikers in Absprache mit der Objektüberwachung zur Verfügung gestellt und über die Bauzeit vorgehalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich seine Mitarbeiter und in seinem Auftrag beschäftigte Nachunternehmer diesbezüglich zu informieren.

2.1 Firmenanmeldung / Registrierung LOGIMASTER

Zur Anmeldung eines am Bauvorhaben beteiligten Unternehmens verwenden Sie bitte das Formular Firmenanmeldung (siehe Anlage 01 bzw. Anlage 02). Das Formular vollständig ausfüllen, durch den Auftraggeber unterschreiben lassen und dem Baulogistiker an folgende E-Mail senden:

Das Unternehmen bestätigt mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass alle Personen, welche auf dem Bauvorhaben eigesetzt werden, ordnungsgemäß beschäftigt sind und alle arbeitsrechtlichen, aufenthalts- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der angemeldeten Personen vorliegen.

Nach Prüfung der Firmenanmeldung durch den Baulogistiker erhalten Sie die Zugangsdaten zum LOGIMASTER an die in der Firmenanmeldung angegebene E-Mailadresse.

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3 Erstanmeldung LOGIMASTER

Nach dem Sie die Zugangsdaten per E-Mail erhalten haben, öffnen Sie den Link (https://logimaster.de/) in Ihrem Browser. Daraufhin gelangen Sie zur Anmeldeseite:

Im linken Teil der Webseite befinden sich die Begrüßung und eine kurze Anleitung zur Anmeldung. Im rechten Teil ist Anmeldebereich. Hier können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.

Geben Sie zuerst den Benutzernamen und dann das Passwort ein. Bitte achten Sie bei der Passworteingabe auf Groß- und Kleinschreibung!

Nach Anmeldung gelangen Sie nun zur Startseite:

Sie sind erfolgreich registriert und können LOGIMASTER nutzen.

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3.1 Navigationsleiste

Navigationsleiste ÜBERSICHT

Über die Registerkarte g e langen Sie auf die Übersichtseite (Startseite), die Ihnen Übersicht über:

− Baustellenöffnungszeiten

− Baustellenadresse

− Kontaktdaten des Logistikkoordinators

− Wetter auf der Baustelle

− BE-Pläne, Dokumente, Formulare (wie z.B. Firmenanmeldung, Mitarbeiteranmeldung, Lagerfläche- Bestellung)

sowie weitere Informationen bietet.

AVISIERUNG / MIETE

Über die Registerkarte gelangen Sie in den Bereich, in dem Sie die Anlieferung anmelden können.

Die Beschreibung dazu finden Sie im Kapitel 4.

OFFENE & KOMMENDE BUCHUNGEN

Mittels der Registerkarte können Sie den Status Ihrer Transportanmeldung einsehen.

Die Funktionen sind im Kapitel 4 ausführlich beschrieben.

FIRMEN VERWALTEN

Die Registerkarte führt Sie zum Verwalten der Firmen- und Personalstammdaten Ihrer Firma und Ihrer Nachunternehmer. Hier können Sie Ihre Mitarbeiter anmelden.

Die genauere Beschreibung finden Sie im Kapitel 5.

4 Avisierung

Um eine gleichmäßige Verteilung der Baustellentransporte auf verschiedene Wochentage und Tageszeiten zu erziehen, erfolgt die Koordination und Steuerung des Lieferverkehrs über das Onlineavisierungssystem LOGIMASTER.

Durch die Avisierung und Reservierung von Anlieferzeiten wird grundsätzlich der Lieferverkehr sehr zügig abgewickelt. Es kann aber dennoch zu Verzögerungen kommen, wenn Ereignisse wie Ausfall von Kränen, Wetterbeeinträchtigungen, Schwierigkeiten bei der Entladung des vorangegangenen LKW o.ä. die Entladung beeinträchtigen. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.

[Seite 30]

4.1 Transportanmeldung

Jeder Transport muss durch die ausführenden Firmen über das Onlineavisierungssystem angemeldet werden.

Um eine Anlieferung anzumelden, gehen Sie auf den Reiter der Navigationsseite.

Im linken Bereich der Seite „Avisierung“ gehen Sie zuerst auf und dann auf

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Folgende Seite wird geöffnet:

1.Ladezone auswählen

Um Ladezone zu wählen ist es ratsam, den aktuellen Baustelleneinrichtungsplan zu betrachten. Der BE-Plan ist unter Dokumenten und unter Anlieferung abgelegt.

2.Liefertag eingeben

Beim Buchungsbeginn den Liefer-bzw. Abholtag eingeben (Format TT.MM.JJJJ) und auf gehen.

Die Lieferung/Abholung muss mind. 48 Std vor der geplanten Anlieferung angemeldet werden.

Folgender Kalender wird angezeigt:

3.Ankunftszeit und Entladezeit auswählen

Wählen Sie nun den Zeitraum aus (Ankunftszeit und Entladezeit).

Die verfügbaren Zeiten sind grün hinterlegt, die belegten Zeiten sind orange hinterlegt und können nicht ausgewählt werden.

Um einen Zeitraum anzufragen, muss zuerst die Startzeit/Ankunftszeit angeklickt werden. Je nach Projektvorgaben wird die maximale Entladezeit angezeigt.

Wählen Sie nun die Endzeit aus, indem Sie auf die grün hiterlegte Zeit klicken.

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Der ausgewählte Zeitraum ist dunkelgrün hinterlegt.

4.Buchung abschließen

Schließen Sie Ihre Buchung ab, indem Sie links auf gehen.

Sie werden auf folgende Seite weitergeleitet:

[Seite 33]

5.Verpackungseinheit

Zur besseren Planung der zur Verfügung stehenden Flächen, geben Sie unter Verpackungseinheit die Frachtinformationen und unter Baulogistik Avisierung die Lieferfahrzeuginformationen ein.

Gehen Sie auf und geben Sie die Informationen zur Anlieferung ein.

Unter Baulogistik Avisierung können Sie die Zusatzinformationen (wie z.B Fahrzeugtyp, Kennzeichen usw..) eingeben.

Schließen Sie Ihre Buchung ab, indem Sie auf Speichern klicken.

Die Transportanmeldung ist nun mit dem angegebenen Datum und der Zeit blockiert.

4.2 Lagerfläche mieten

Lagerflächen stehen nur in begrenztem Umfang auf den Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung. Wollen Sie Material auf der Baustelle lagern, müssen Sie dazu eine Lagerfläche mieten.

Um eine Lagerfläche anzumieten, gehen Sie auf den Reiter der Navigationsseite

Im linken Bereich der Seite „Avisierung“ gehen Sie zuerst auf und dann auf

Folgende Seite wird geöffnet:

[Seite 34]

1.Lagerfläche auswählen

Achten Sie darauf, welche Lagerfläche Sie wählen. Nehmen Sie den aktuellen Baustelleneinrichtungsplan zur Hilfe.

2.Mietbeginn eingeben

Beim Buchungsbeginn den Mietbeginn eingeben (Format TT.MM.JJJJ) und auf gehen.

Folgender Kalender wird angezeigt:

3.Mietdauer auswählen

Die verfügbaren Tage sind grün hinterlegt, die belegten Tage sind orange hinterlegt und können nicht ausgewählt werden.

Um einen Zeitraum anzufragen, muss zuerst der Mietbeginn angeklickt werden. Je nach Projektvorgaben wird die maximale Mietdauer angezeigt.

Wählen Sie nun das Mietende aus, indem Sie auf den grün hinterlegten Tag klicken.

Der ausgewählte Zeitraum ist dunkelgrün hinterlegt.

[Seite 35]

4.Buchung abschließen

Schließen Sie Ihre Buchung ab, indem Sie links auf gehen.

Sie werden auf folgende Seite weitergeleitet:

Die Lagerfläche ist nun mit dem angegebenen Datum und der Zeit blockiert.

Das Baulogistikpersonal überprüft die Bestellung unter Berücksichtigung der allgemeinen Baustellensituation und - belange. Ein Anrecht auf Zuteilung von Lagerflächen, insbesondere in der beantragten Größe/Lage, besteht nicht.

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4.3 Transporthilfe mieten

Je nach Projekt kann eine Transporthilfe wie z.B. Gabelstapler gemietet werden.

Um eine Lagerfläche anzumieten, gehen Sie auf den Reiter der Navigationsseite

Im rechten Bereich der Seite „Avisierung“ gehen Sie auf Einzelmieten und wählen Sie die für diesen Projekt zur Verfügung stehende Transporthilfe aus.

Folgen Sie dem Mietanfrageprozess wie bei der Lagerfläche Bestellung.

4.4 Status der Transportanmeldung und Lagerfläche-/Transporthilfe-Bestellung

Das zuständige Baulogistikpersonal überprüft die Anmeldung unter Berücksichtigung der allgemeinen Baustellensituation und -belange. Anschließend erfolgt eine Bestätigung, Ablehnung oder Änderung der Buchung.

Der Status der Transportanmeldung und der Bestellung der Lagerfläche oder Transporthilfe kann jederzeit über das Onlineavisierungssystem unter eingesehen werden. Zusätzlich erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail über Bestätigung oder Ablehnung des Wunschliefertermins/Mietdauer. Vor der Einfahrt auf die Baustelle wird durch das Baulogistikpersonal die die Avisierungsbestätigung überprüft.

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Unter sehen Sie eine Auflistung aller offenen und kommenden Buchungen, abgeschlossene Buchungen werden nicht angezeigt.

Legende: Buchung akzeptiert

Buchung zurückgewiesen: Falls Ihre Buchung zurückgewiesen wurde, setzen Sie sich bitte mit dem Logistikkoordinator in Verbindung oder buchen Sie zu einem anderen Termin.

Avisierung QR-Code (drücken): Avisierungsbestätigung Mit der Avisierungsbestätigung meldet sich der Transporteur an der Zugangskontrolle und erst dann ist die Weiterfahrt auf zugewiesene Ladezone möglich.

5 Firmenstammdaten und Mitarbeiteranmeldung

Zum Verwalten der Firmen- und Personalstammdaten auf den Reiter gehen.

[Seite 38]

Folgende Seite wird geöffnet:

Ihre Nachunternehmer erscheinen in untergeordneter Position zu Ihrer Firma.

Um die Stammdaten der Firma zusehen, klicken sie auf die jeweilige Firma. Nun werden Sie auf folgende Seite weitergeleitet:

Unter können Sie Änderung an Daten Ihrer Firma vornehmen.

Unter können notwendige Dokumente (z.B. Firmenanmeldung, Unterweisungsprotokolle) von Ihrer Firma hochgeladen werden, welche vom Bauherrn oder Auftraggeber gefordert sind.

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Unter können Sie Ihre Mitarbeiter anmelden.

Um einen neuen Mitarbeiter anzulegen, klicken Sie auf

Folgende Seite wird geladen:

Füllen Sie bitte alle Felder aus (Ein Lichtbild von dem Mitarbeiter wird im Zutrittscontainer erstellt) und klicken Sie auf „Speichern“.

Wiederholen Sie den Vorgang für alle vorgesehenen Mitarbeiter. Kontrollieren Sie die korrekte Schreibweise.

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Zugang zur Baustelle erhalten gemeldete und freigegebene Firmen. Nach Prüfung der erforderlichen Arbeitspapiere erhält jeder Mitarbeiter einen Baustellenausweis, der die Verantwortung und Zuordnung kenntlich macht. In der unteren Abbildung steht unter Mitarbeiter der Firmenname und dann folgend eine Liste aller angemeldeten Mitarbeiter.

Um die

Personaldaten Ihrer Mitarbeiter zu verwalten oder die erforderliche Dokumente Ihrer Mitarbeiter hochzuladen, gehen Sie auf und klicken Sie auf den Namen der jeweiligen Person.

Folgende Seite wird geöffnet:

Die Daten können jederzeit geändert werden, jedoch so lange kein Baustellenausweis erstellt ist.

Unter Mitarbeiterdokumente können Sie alle Dokumente von dem Mitarbeiter hochladen. Wählen Sie das benötigte Dokument durch Klicken auf die Kategorie aus. Geben Sie die Bezeichnung des Dokuments ein.

Im nächsten Schritt laden Sie das Dokument hoch, indem Sie auf klicken. Um das Dokument zu speichern, gehen Sie auf Das Dokument ist hochgeladen und kann angezeigt oder gelöscht werden.

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