VHB_214_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Dacharbeiten für den Erweiterungsbau am HELIOS-Klinikum in Hettstedt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 22:41 (Europe/Berlin)

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer 12/REG HET Los 18 Dach/M006178693/26

Baumaßnahme Teilobjekt REGENT Hettstedt Erweiterungsbau Robert-Koch-Straße 8 06333 Hettstedt REGENT Hettstedt - Errichtung eines regionalen Gesundheits- und Notfallzentrums

Leistung Dacharbeiten

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen × am 07.09.2026 spätestens ............ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der ............ , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum ............ zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) × am 29.01.2027 innerhalb von ............ Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der ............ , spätestens am letzten Werktag dieser KW. × in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: × vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn × vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung × folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen × aus dem beigefügten Bauzeitenplan: Bauzeit gesamt: 07.09.2026 bis 29.01.2026 Einzelfristen: Fahrzeughalle 07.09.26 bis 27.11.26 Dampfsperre 07.09.26 bis 11.09.26 Dachaufbau 26.10.26 bis 27.11.26 Sozialtrakt / Verbinder 07.09.26 bis 05.01.27 Dampfsperre Verbinder 07.09.26 bis 07.09.26 Dampfsperre Spannbetondachplatten 16.10.26 bis 16.10.26 Dachdecker und Dachklempnerarbeiten 16.11.26 bis 05.01.27 Montage Fallrohre 29.12.26 bis 30.12.26 Aufbau Gründach 07.01.27 bis 26.01.27 × - abschnittsweiser Aufbau Dampfsperre bis 16.10.2026 (Baufortschritt Rohbau)

  • Gesamtfertigstellung mit Gründach/ Dachkies 01/ 2027

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

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............ € (ohne Umsatzsteuer) × 0,30 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,00 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf ............ Tage.

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. × Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. × Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und „Abschlagszahlungs-/ Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Vorauszahlungsbürgschaft“ Satz 3 VOB/B das Formblatt

7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 frei

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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10.1) Sollte die Abrechnungssumme geringer als die Auftragssumme sein, gilt diese als Bezugsgröße für die Berechnung der Vertragsstrafe.

10.2) Die Parteien vereinbaren, dass die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag beim AG ab schriftlicher Beauftragung binnen 7 Werktagen hinterlegt wird.

10.3) Für die Ermittlung eines neuen Preises nach § 2 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 und 6 VOB/B vereinbaren die Parteien, dass die Preise anhand der Ansätze aus der Urkalkulation gebildet werden.

10.4) Die Baustelle kann nach Bedarf des Bieters in Augenschein genommen werden. Ein Termin für die Besichtigung kann mit dem AG vereinbart werden, Ansprechpartner: Herr Goldschmidt Tel.: 03464 535 5131.

10.5) Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche ist durch Bürgschaft abzusichern.

10.6) Die Umlagen werden von jeder Abschlagsrechnung wie folgt abgezogen: Für die Bauwesenversicherung die der AG abgeschlossen hat, werden Kosten in Höhe von 0,1 % von der kumulierten Brutto-Abschlagssumme abgezogen. Die Höhe des Selbstbehaltes im Schadenfall beträgt 10 % der Bruttoabrechnungssumme, jedoch mindestens 500 €.

Die Kosten für Baustrom, Bauwasser und Baustelleneinrichtung werden prozentual von der kumulierten Netto-Abschlagssumme abgezogen: Baustrom 0,2 %; Bauwasser 0,3 %, Baustelleneinrichtung 0,4%.

10.7) Der AN muss eine Betriebshaftpflicht in für alle Schäden, auch mittelbare und Drittschäden sowie Vor- und Spätschäden je Einzelschadensfall nachweisen. Die Mindestdeckungssummen müssen betragen: ▪ für Personenschäden: 2,0 Mio EUR;▪ für Sach- und Vermögensschäden: 2,0 Mio. EUR.

Der AN hält die Betriebshaftpflicht mit den genannten Mindestdeckungssummen bis zum Ablauf der längsten für seine Leistungen geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche aufrecht.

Der AN hat die Betriebshaftpflicht auf schriftliche Aufforderung durch den AG nachzuweisen.

10.8) Für das Vorhaben wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt, dessen Anweisung Folge zu leisten ist.

10.9) Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen den Angaben in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen gelten vorrangig die Regelungen der Vertragsbedingungen. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

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