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Dachabdichtung, Entwässerung und extensive Begrünung für einen Schulneubau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 16:36 (Europe/Berlin)

Herkunft: fbhh-evergabe.web.hamburg.de

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VERGABEUNTERLAGEN

Maßnahme: Zu- und Ersatzbau

Leistung: Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 527-26 MH

Offenes Verfahren (EU) (VOB)

Ausschreibung

AUFTRAGGEBER SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland

29.10.2026

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Inhaltsverzeichnis

Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1

Projektinformation.................................................................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3

6-000_Landesrecht_11 2024........................................................................................................................... 3

6-040_SBH_GMH EU & 20% Anlage Angebot_07 2024................................................................................. 7

6-031_Eigenerklärung VO 2014-833_04 2023................................................................................................. 10

6-050_Teilnahmebedingungen (TNB)_04 2023............................................................................................... 12

6-060_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_04 2023............................................................................... 15

6-070_Besondere Vertragsbedingungen (BVB)_02 2024.1 SBH.................................................................... 17

6-100_Antrag Nachunternehmereinsatz_04 2023........................................................................................... 21

6-101_Erklärung des Nachunternehmers_04 2023......................................................................................... 23

6-110_Bietergemeinschaft_04 2023................................................................................................................ 26

6-130_Preisermittlungsblatt 1_04 2023............................................................................................................ 27

6-131_Preisermittlungsblatt 2_04 2023............................................................................................................ 31

6-030 SBH GMH_Eignung EU_11 2024.......................................................................................................... 32

7-010 Bürgschaft 01/18.................................................................................................................................... 40

Der Auftragnehmer................................................................................................................................... 40

Datenschutzerklärung SBH eVergabe............................................................................................................. 41

Merkblatt Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten.............................................................................. 46

6-020_SBH EU Anlage zur Information zur Ausschreibung 04 2023.4............................................................ 51

Merkblatt Umsatzsteuer SBH + GMH Stand 11.04.2024.pdf........................................................................... 56

Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 57

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 132

Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 133

Anlagen.................................................................................................................................................................... 134

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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG

INFORMATIONEN

ALLGEMEIN

AuftragsnummerSBH VOB OV 527-26 MH
MaßnahmeZu- und Ersatzbau
AuftragsbezeichnungMüssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung
AuftragsbeschreibungHinweis: Für dieses Verfahren werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert. SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. --------------- Auf dem Gelände des Schulstandortes Carl-von-Ossietzky-Gymnasium wird ein bestehendes Verwaltungsgebäude abgebrochen, um Platz für den nachfolgenden Zu- und Ersatzbau zu schaffen. Die Maßnahme erfolgt parallel zum Schulbetrieb. --------------- Hier: Dachabdichtung und Begrünung --------------- Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau auf dem Gelände des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums; Müssenredder 59, 22399 Hamburg-Poppenbüttel. Die Leistungen umfassen die Sohlabdichtung (ca. 2.000m2), Dämm- und Abdichtungsarbeiten der vier unterschiedlich hohen Hauptdachflächen (1.940m2) als Flachdachkonstruktion, Entwässerungs- und Klempnerarbeiten (Attikaentwässerung über Speier und Fallleitungen; Attikaabdeckung), RWA-Oberlichter und Dachausstiege, Absturzsicherung als überfahrbares Seilsystem und extensive Dachbegrünung. Der Neubau weist drei unterschiedlich hohe Dachniveaus auf. Diese reichen vom EG bis ins OG 3. Die höchste Dachebene ist ca. 16,50m hoch. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 2.000m². Die Tragstruktur besteht im Wesentlichen aus auf Fassadenstützen und Säulen gelagerte Deckenplatten. Einzelne Querwände und die Treppenhäuser streifen die Konstruktion aus. Die Fassade besteht aus einem davorgehängten Holzrahmenbau.

AUFTRAGSDAUER

Beginn
Ende
Anmerkungenvoraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. März 2027; Fertigstellung ca. März 2028

VERFAHREN

AuftraggeberSBH | Schulbau Hamburg
Liefer-/Ausführungsort22399 Hamburg
LeistungsartBauleistung
VergabeartOffenes Verfahren (EU) (VOB/A)

VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN

Losweise VergabeNein
Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben werden kann
ZuschlagskriteriumNiedrigster Preis

ANGEBOTE

NebenangeboteNebenangebote sind nicht zugelassen
NachlassJa
Verwendung elektronischer MittelDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebotehttps://bieterportal.hamburg.de
Zulässige SignaturenTextform nach §126b BGB

TERMINE

BEKANNTMACHUNG

Bekanntmachung

ANGEBOTE UND BEWERTUNG

Frist Bieterfragen26.11.2026 23:59
Angebotsfrist01.12.2026 10:00:00
Bindefrist29.01.2027

HINWEISE

Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.

Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.

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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme enthält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.

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Hinweise auf das Landesrecht

der Freien und Hansestadt Hamburg

für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau

Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B muss ein Auftragnehmer bei seiner Leistungsausführung die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen beachten. Für die Ausführung von Bauleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH; nachfolgend auch Auftraggeberin) gelten landesrechtliche Bestimmungen, die ihre Auftragnehmer nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 VOB/B beachten müssen. Die insoweit wichtigsten Landesgesetze sind: • Das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) macht konkrete Vorgaben zu

  • Tariftreue und Mindestlohn (§ 3 Abs. 1 und 2 HmbVgG),
  • Leiharbeitskräften (§ 3 Abs. 3 HmbVgG),
  • sozialverträglicher Beschaffung (§ 3a HmbVgG),
  • umweltverträglicher Beschaffung (§ 3b HmbVgG),
  • Mittelstandsförderung (§ 4 HmbVgG),
  • Nachunternehmern (§ 5 HmbVgG),
  • Angebotswertung (§§ 6 und 7 HmbVgG),
  • Kontrollrechten der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG),
  • Sanktionen bei Pflichtverstößen des Auftragnehmers (§ 11 HmbVgG). • Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) verpflichtet die Auftraggeberin, bestimmte Verträge im Informationsregister zu veröffentlichen und beantragte Auskünfte zu erteilen.

Die Vorgaben dieser Landesgesetze sind bei der Vergabe vom Bieter und bei der Ausführung der Bauleistungen vom Auftragnehmer wie folgt zu beachten:

1 Umweltschutz (§ 3b HmbVgG) Die Anforderungen an eine umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG sind für den Baubereich in Ziffer 6.9.3 des Bauhandbuchs VV-Bau geregelt. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat ein Auftragnehmer die durch seine Arbeiten her- vorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitergehende Vorgaben bleiben unberührt.

2 Nachunternehmer (§ 5 HmbVgG) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur ausnahmsweise zulässig, weil ein Auftragnehmer die Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, grundsätzlich selbst auszuführen hat (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B). Nachunternehmer sind alle Unternehmen, denen der Auftragnehmer (Teil-)Leistungen überträgt, unabhängig von ihrem Unterordnungsgrad. Dazu zählen auch mit dem Auftragnehmer verbundene, wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständige Unternehmen (z.B. Tochter-/Schwestergesellschaften und konzernverbundene Unternehmen). §5 HmbVgG statuiert besondere Anforderungen an die Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer. Bei jedem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern treffen den Bieter bzw. Auftragnehmer die nachstehenden Pflichten. Eine Pflichtverletzung kann insbesondere zu Vertragsstrafe und Kündigung führen. Die Haftung des Auf- tragnehmers gegenüber der Auftraggeberin bleibt vom Nachunternehmereinsatz unberührt.

2.1 Vorherige Zustimmung der Auftraggeberin Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 HmbVgG darf ein Bieter/Auftragnehmer eine (Teil-)Leistung nur dann auf einen Dritten übertragen, wenn die Auftraggeberin im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Mithin bedarf jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel von Nachunternehmern der vorherigen schriftlichen Zustim- mung der Auftraggeberin. Die Einwilligung muss der Bieter/Auftragnehmer vorab mit Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragen, dem der Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Eine Vergabestelle prüft vor Erteilung ihrer Zustimmung bei jedem Nachunternehmer stets das Vorliegen der Eig- nung und der Ausführungsbedingungen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbVgG). Liegen Ausschlussgründe vor, kann sie seine Auswechslung verlangen.

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Die jeweils erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind in den Vordrucken Antrag Nachunternehmer- einsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten, die Bieter/Auftrag- nehmer und jeder Nachunternehmer ausfüllen und unterzeichnen müssen. Ist der Nachunternehmer eine Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied die Erklärungen abgeben und Nachweise vorlegen.

2.2 Informations- und Nachweispflichten des Auftragnehmers Bei jedem Nachunternehmereinsatz muss der Bieter bzw. Auftragnehmer folgende Informations- und Nachweis- pflichten beachten: Bei Angebotsabgabe muss er im Vordruck Angebot (Anlage 6-040) die konkreten (Teil-)Leistungen nach Art und Umfang benennen, die er an Nachunternehmer weitergeben will (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbVgG). Das gilt auch, wenn vom Nachunternehmer nur unwesentliche Teile der Leistung ausgeführt werden sollen. Im Fall der Eignungsleihe über einen Nachunternehmer (zulässig bei europaweiten Vergaben nach § 6d EU VOB/A und im Unterschwellenbereich, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfä- higkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt) muss ein Bieter schon bei Abgabe des Angebots bzw. Teilnahmeantrags den/die Nachunternehmer (Eig- nungsleiher) namentlich benennen und alle weiteren eignungsrelevanten Angaben zum Nachunternehmer im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) machen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind zusammen mit Teilnahmeantrag bzw. Angebot (Anlage 6-040) einzureichen. In den anderen Fällen (bei Vergaben ohne Eignungsleihe) muss der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle weitere Angaben zu seine(n) Nachunternehmer(n) auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6- 100)machen (z.B. jeden Nachunternehmer namentlich benennen, die Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter angeben, die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachweisen, usw.). Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin alle erforderlichen Nachweise verlangen (vgl. § 4 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B). So können insbesondere zur Eignungsprüfung sämtliche Nachweise vom Nachunternehmer verlangt wer- den, die auch vom Bieter gefordert wurden. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)legen fest, wann welche Erklärungen und Nachweise vom Bieter und seinem/n Nachunternehmer(n) abzuge- ben bzw. vorzulegen sind. Sie sind vollständig vom Bieter und jedem Nachunternehmer ausgefüllt mit allen gefor- derten Nachweisen binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforderung der Vergabestelle abzugeben (Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Im Zuschlagsschreiben sind die zugelassenen Nachunternehmer mit ihren Leistungsanteilen konkret aufgeführt. Diese Vorgaben sind Vertragsbestandteil, ein Auftragnehmer darf davon nicht eigenmächtig abweichen. Nach der Auftragserteilung stimmt die Auftraggeberin einem Einsatz oder Wechsel von Nachunternehmern nur ganz ausnahmsweise zu, wenn der Auftragnehmer mit seinem Antrag auf Zustimmung die besonderen Umstände nachweist, die den Einsatz/Wechsel des Nachunternehmers erfordern, und sämtliche Nachweise für seinen Nach- unternehmer vorlegt (vgl. § 5 Abs. 2 HmbVgG).

2.3 Eignung des Nachunternehmers Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung: Ein Bieter/Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig bzw. nicht ausgeschlossen sind (vgl. § 2 VOB/A (EU); § 5 Abs. 2 HmbVgG). Dazu gehört u.a., dass der Nachunternehmer keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A bzw. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A). Der Bieter/Auftragnehmer kann für Nachunternehmer, die in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. PQ-Verzeichnis) eingetragen sind, eine PQ-Nummer im Vordruck Antrag Nachunter- nehmereinsatz (Anlage 6-100) angeben. Jeder Nachunternehmer muss eine Selbstauskunft abgeben, dass er in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG oder § 21 AEntG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt wurde (Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Der Bieter bzw. Auftragnehmer muss als Nachweis, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Ver- fügung stehen, eine Verpflichtungserklärung seines Nachunternehmers vorlegen. Diese Erklärung, mit der sich der benannte Nachunternehmer verpflichtet, die (Teil-)Leistung im Falle der Auftragserteilung an den Bieter zu erbrin- gen, ist im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) enthalten.

2.4 Ausführungsbedingungen Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu den Ausführungsbedingungen: Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, seinem/n Nachunternehmer(n) die Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG):

  • Ein Nachunternehmer muss ihm übertragene Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen (§ 4 Abs. 8 VOB/B). Eine unumgängliche Weitervergabe übertragener Leistungen an einen Nach-Nachunternehmer muss der Bieter bei der Auftraggeberin auf gesondertem Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beantragen.

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  • Jeder Nachunternehmer muss durch Vorlage der Unterlagen des § 7 Abs. 2 HmbVgG (Freistellungsbescheini- gung nach § 48b EStG, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozial- kasse, ggf. Bescheinigung in Steuersachen) nachweisen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur voll- ständigen Entrichtung von Steuern und Beiträgen nachkommt (§ 5 Abs. 2 HmbVgG).
  • Jeder Nachunternehmer muss die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn erklären (§ 3 HmbVgG).
  • Erforderlichenfalls muss jeder Nachunternehmer eine gesonderte Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernar- beitsnormen abgeben (§ 3a HmbVgG).
  • Der Bieter/Auftragnehmer muss seinem Nachunternehmer die Pflicht auferlegen, vollständige und prüffähige Ent- geltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge, auf Verlangen der Auftraggeberin auf eigene Kosten und binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle, bereitzuhalten und zu erläutern (§ 10 Satz 2 HmbVgG). Zudem muss der Bieter bzw. Auftragnehmer die weiteren Pflichten des § 5 Abs. 4 HmbVgG beachten:
  • Er muss bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen, soweit dies mit der ver- tragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist.
  • Er muss seine Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
  • Er muss die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer zum Vertragsinhalt machen.
  • Er darf seinen Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen ihm und der Auf- traggeberin vereinbart sind; auf Verlangen der Auftraggeberin hat er dies nachzuweisen.

2.5 Kontrollen durch den Auftragnehmer Der Bieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten aus § 5 Abs. 1 und 2, §§ 3, 3a und § 10 Satz 2 HmbVgG durch seine(n) Nachunternehmer zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Insbesondere muss er prüfen, ob die Angebote seiner Nachunternehmer unter Einhaltung von Tariftreue und Min- destlohn kalkuliert sind. Und er muss sich von seinen Nachunternehmern die erforderlichen Rechte vertraglich einräumen lassen, um die Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit (Sozialgesetzbuch Drittes Buch; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz; Arbeitnehmerentsendegesetz) durch die Nachunternehmer prüfen und überwachen zu können. Die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6- 101)enthalten nur zum Teil die dazu erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Zur Bestätigung aller Erklärungen und Angaben wird gegebenenfalls ein Gewerbezentralregisterauszug gemäß §150a Gewerbeordnung angefordert (Abrufe aus dem GZR sind noch bis zum 31.05.2025 möglich). Dazu und für eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des BKartA gem. § 6 Abs. 1 WRegG) muss der Bieter die erforderlichen Daten seines Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) angeben. Damit die Vergabestelle die Angemessenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann, muss der Bieter die Vorlage des Preisermittlungsblatts 1 (Anlage 6-130) und bei entsprechen- der Anforderung durch die Auftraggeberin in Ziffer 5.2 der Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) das Preis- ermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) seines Nachunternehmers sicherstellen; der Vordruck Erklärung des Nachunter- nehmers (Anlage 6-101) enthält die diesbezügliche Verpflichtung des Bieters.

3 Leiharbeitskräfte Die Vorgaben des § 3 Abs. 3 HmbVgG sind wie folgt umzusetzen: Nach § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Be- trieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig. Der Auftragnehmer muss dies beachten und die Nachunternehmer darauf hinweisen und kontrollieren.

4 Kontrollen der Auftraggeberin (§ 10 HmbVgG) Die Auftraggeberin ist nach § 10 Satz 1 HmbVgG berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und vom Auftragnehmer abgegebenen Erklärungen (insbesondere zu Tariftreue, Min- destlohn und Nachunternehmereinsatz) zu überprüfen. Sie kann nach § 10 Satz 2 Nr. 1 HmbVgG insbesondere die Vorlage von vollständigen und prüffähigen Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer verlangen (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030) und beide Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und Anlage 6-101)). Die Auftraggeberin führt diese Kontrollen durch ihre Mitarbeiter insbesondere der „SOKO Bau“ durch.

5 Vertragsstrafe für Gesetzesverstöße 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG dafür zu sorgen, dass bei der Leistungsaus- führung keine illegale Beschäftigung von Arbeitskräften, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen das AEntG stattfindet und die Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 Satz 2 HmbVgG eingehalten werden. Die Einstandspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auch auf das Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen bzw. Dritter, die er mit der Leistungsausführung beauftragt hat (Nachunternehmer) oder die ihrerseits von einem Nachunterneh- mer – gleich welchen Unterordnungsgrads – beauftragt wurden (Nach-Nachunternehmer).

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5.2 Begehen der Auftragnehmer oder eine sonstige in Nr. 5.1 genannte Person bzw. dessen/deren Erfüllungsgehilfe bei der Leistungsausführung einen Verstoß gegen

  • die Erklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
  • die Regelungen zur sozialverträglichen Beschaffung nach § 3a HmbVgG (vgl. Vordruck Eignung (Anlage 6-030)),
  • eine der Pflichten beim Einsatz von Nachunternehmern nach § 5 HmbVgG (vgl. Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100)) oder
  • die Pflicht zur Bereithaltung von Entgeltabrechnungen über die Beschäftigten und von Verträgen nach § 10 HmbVgG (vgl. Nr. 2.4 und Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) kann die Auftraggeberin vom Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu ein Prozent der Abrechnungssumme je Verstoß, höchstens jedoch fünf Prozent der Abrechnungssumme, verlangen (vgl. § 11 Abs. 1 HmbVgG). Die Abrechnungssumme ist die nach der Schlussabrechnung geschuldete Vergütung inklusive Zusatzleistungen und Preisgleitung, aber ohne Skonti, Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte, Schadensersatzansprüche oder Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe ist auch zu entrichten, wenn ein Nachunternehmer oder ein Nach-Nachunternehmer jeden Un- terordnungsgrades den Verstoß begangen hat und dies dem Auftragnehmer bekannt war oder hätte bekannt sein müssen oder über § 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) zugerechnet werden kann. 5.3 Der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe verjährt fünf Jahre nach Abnahme.

6 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Der Vertrag unterliegt dem HmbTG. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Transparenzportal veröffentlicht. Unabhängig von der möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Transparenz- portal oder der Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird der Vertrag im Transparenzportal veröffentlicht, ist mit der Ausführung nicht vor Zugang einer gesonderten Aufforderung durch die Auftraggeberin gemäß Ziffer 2.1 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6- 070)zu beginnen. Vorzeitige Leistungsausführungen, Vorbereitungshandlungen sowie Materialbestellungen erfol- gen auf alleiniges Risiko des Auftragnehmers; eine Kostenerstattung durch die Auftraggeberin ist ausgeschlos- sen.

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Angebot

Zu- und Ersatzbau Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 527-26 MH

Leistung: Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

1 Ich/Wir Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben (unten Nr. 3) an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Bestandteil dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: -die landesrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) -die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050) -die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) -die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) -die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen -die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) -die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Eigenerklärung VO 2014-833)

3 Preisangaben

Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen. Das gilt auch für Nachträge, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die Vertragsleistung zu bilden sind. Änderungssätze bzw. Erstattungsbeträge bei vereinbarter Gleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

3.1 Bei fehlender Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EuroPreisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Summe Angebot%

3.2 Bei Losaufteilung (siehe Vorgabe der Vergabestelle):

HauptangebotEndbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) in EuroPreisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Summe Los 1%
Summe Los 2%
Summe Los 3%

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Summe Los 4%
Summe Los 5%
Summe Los 6%
Summe Los 7%
Summe Gesamtangebot

3.3 Sonderregelung bei Auf- und Abgebotsverfahren:

Angebot zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses mit einem Abgebot von % Aufgebot von %

Angebot für zur Leistungserfüllung erforderliche, zusätzliche Leistungen ohne Preisvorgabe:

Lohn-/Gehaltsgruppe („Berufsgruppe“ laut Tarifvertrag)geschätzte Anzahl Stunden pro LosVerrechnungssatz EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch BieterGesamtbetrag EUR (ohne USt) Hinweis: Angabe durch Bieter
1. 2. 3. 4. 5.Auszubildende a) im 1.Jahr b)im 2.Jahr c)im 3.Jahrxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxx

Hinweis: Im Verrechnungssatz sind Lohn-/Gehaltskosten, Lohn-/Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Gemeinkosten- anteile und Gewinn enthalten. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gesondert vergütet.

3.4 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl

4 Ich/Wir erkläre(n), dass

• die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil dieses Angebots sind;

• alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern sie nicht in den Vordrucken Eignung (Anlage 6-030) und Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) als Leistungen anderer Unternehmen ausdrücklich bezeichnet sind.

Die folgenden (Teil-)Leistungen werden an Nachunternehmer vergeben:

Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen

Entsprechend der Vorgabe in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) werden die zwei Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) diesem Angebot beigefügt. nach der gesonderten Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt.

• zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind;

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VV-Bau Anlage 6-040 Angebot

• bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der Auftraggeberin verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird;

• das im Leistungsverzeichnis der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung der Auftraggeberin mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde;

• falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst;

• der zu benennende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über ausreichende baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus mehrjährige Berufserfahrung verfügen, um die nach der Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden bei der Auftragserteilung vorgelegt.

5 Die Vergabestelle möge etwaige Kontaktaufnahmen richten an:

E-Mail-Adresse:

Telefax Nr.:

Telefon-Nr.:

6 Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung in diesem Vordruck den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en)

Angebot – 07/2024 3 von 3

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VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung

Zu- und Ersatzbau Maßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 527-26 MH

Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung Leistung:

Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten

gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten). (Für den Wortlaut des Artikel 5k Absatz 1 der o.g. Verordnung (VO) siehe Seite 2)

Bieter * Bietergemeinschaft*

Nachunternehmen * Lieferant*

  1. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass für mein/unser Unternehmen (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese) keine der in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Sachverhalte zutreffen.

  2. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns verbindlich (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bauleistungen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.

  3. Ich/Wir versichern (zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese), nicht gegen die in Artikel 5k Absatz 1 der VO genannten Verbote zu verstoßen.

Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.

Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a VOB/A (EU) erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.


(Ort, Datum) (ggf. Stempel/Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –

HINWEISE: • Nur wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das Vergabesystem abgegeben wird, ist die Unterschrift hier entbehrlich. Es genügt dann die bloße Angabe des Namens der erklärenden Person in Textform. • In allen anderen Fällen (z. B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich.

*zutreffendes bitte ankreuzen Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 1 von 2 10

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VV-Bau Anlage 6-031 Eigenerklärung

Artikel 5k der VO lautet wie folgt:*

Abs. (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/ EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a)russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Abs. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

Abs. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

Abs. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

*Hervorhebungen durch Vergabestelle

Erklärung EU-Sanktionen - Stand: 04/2023 Seite 2 von 2 11

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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

Teilnahmebedingungen (TNB)

für die Vergabe von Bauleistungen

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist selbst für die Angebotsabgabe auf Grundlage der aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Bei Nutzung eines elektro- nischen Vergabemanagementsystems muss der Bieter die Aktualität seiner verwendeten Software sicherstellen. 3.3 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Vergebestelle bestimmten Form einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Vergabestelle darf vom Bieter eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten verlangen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. 3.4 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die Kurzfassung ist zu- sammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeich- nisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Gesamtbetrag, den jeweiligen Kurztext, die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag zum geltenden Steuersatz ist am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheits- preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die geforderten Preise, § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A (EU). Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen, § 16a Abs. 2 S. 2 VOB/A (EU). Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung zum Vertragsinhalt.

4 Unterlagen zum Angebot Alle Unterlagen, die vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

5 Nebenangebote 5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Nebenange- bots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbe-

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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

dingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sind Nebenangebote zugelassen und für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle eine andere als in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mindestens nachzuweisen, dass -die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber rechtsverbindlich bestätigt hat, dass er die Abfälle annehmen wird, -die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, -die Kosten der Abfallverwertung in den Einheitspreisen eingerechnet sind, und -die erforderliche Transportgenehmigung (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegt. Für die Abfallbeseitigung sind die Gebühren zu benennen, die von der Auftraggeberin unmittelbar zu tragen sind. 5.6 Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den für das Hauptangebot erstellten anzupassen und mit dem Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen.

6 Bietergemeinschaften 6.1 Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller ihrer Mitglieder auf dem Vordruck Bieterge- meinschaft (Anlage 6-110) abzugeben. 6.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Teilnahme oder zur Angebotsab- gabe aus den aufgeforderten oder aus aufgeforderten und nicht aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen bzw. ausgeschlossen.

7 Einsatz von Nachunternehmern und Leiharbeitskräften Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle benennen. Die Vordrucke Eignung (Anlage 6-030), Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) sind vorzulegen. Es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen (vgl. Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).

8 Eignung 8.1 Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) enthaltene Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6a VOB/A (EU), § 7 HmbVgG) in rechtskräftig unterzeichneter Form einreichen. Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).

8.2 Die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise / Angaben / Unterlagen, die die Eigenerklärung ergänzen oder bestätigen, sind zu dem in Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) bestimmten Zeit- punkt vorzulegen. Sind sie nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

8.3 Präqualifizierte Unternehmen (Bieter und Nachunternehmer) führen ihren Eignungsnachweis durch Angabe der Nummer ihrer Eintragung in die Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (Präqualifi- kationsverzeichnis) im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) bzw. Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100). Im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthaltene, geforderte Informationen sind zusätzlich als Einzelnachweise vorzulegen.

8.4 Beruft sich ein Bieter in zulässiger Weise auf die Eignung eines anderen Unternehmens, sind die im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) entsprechenden Erklärungen (und ggf. die Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)) abzugeben.

8.5 Ein Bieter hat auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle alle Nachweise / Angaben / Unterlagen, die von ihm gefordert werden, auch für seine/n Nachunternehmer vorzulegen.

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VV-Bau Anlage 6-050 Teilnahmebedingungen (TNB)

9 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Teilnahmebedingungen mit folgender Maßgabe:

9.1 Das Angebot darf nur enthalten

  • die Angabe des Auf- oder Abgebots auf die Preise in Prozent,
  • die Angabe der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
  • sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen. Auf Verlangen hat der Bieter die Urkalkulation zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

9.2 Nebenangebote und Leiharbeitskräfte sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen; Nummer 5 ist auf diese Vergabeverfahren nicht anzuwenden.

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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

für die Ausführung von Bauleistungen im Hochbau, Garten-/Landschaftsbau und Ingenieurbau

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

TEIL A: Regelungen für die Bauaufträge der Freien und Hansestadt Hamburg

1 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.

2 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, in- ternationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

3 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung insbesondere die landesrechtlichen Regelungen der Auf- traggeberin zu beachten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2), die im Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) aufgeführt sind. Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer unverzüglich jede Änderung der im Vor- druck Eignung (Anlage 6-030) geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (z.B. Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft) der Auftraggeberin mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin einen Bauunfall, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist, unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin rechtzeitig zu informieren, wenn die weitere Bauausführung eine Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit einer (Teil-)Leistung erschwert (§ 4 Abs. 10). In diesem Fall sind auf der Baustelle gemeinsam Feststellungen über den Zustand der (Teil-)Leistung, ihre Vertragsmäßigkeit sowie Art und Umfang der Leistung vorzunehmen, die der Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3).

4 Kündigung (§ 8) Die Auftraggeberin ist nach § 8 VOB/B und § 314 Bürgerliches Gesetzbuch zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.

5 Abnahme (§ 12) Die Auftraggeberin verlangt eine förmliche Abnahme (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1). Der Auftragnehmer erklärt bei der Abnahme, dass er die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen bei der Ausführung der übertragenen Leistung nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 beachtet hat und insbesondere gegen ihn oder seine/n Erfüllungsgehilfen (z.B. Nachunternehmer oder Nach-Nachunternehmer) kein Ordnungswidrig- keitsverfahren, Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren anhängig war oder ist (Vordruck Abnahme (Anlage 7-040)).

6 Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10 und § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten täglich Stundenlohnzettel einzureichen. Diese müssen die An- gaben nach § 15 Abs. 3 enthalten. Die Originale der Stundenlohnzettel werden an den Auftragnehmer zurückge- geben, die Auftraggeberin behält bescheinigte Durchschriften. Stundenlohnrechnungen sind entsprechend den Stundenlohnzetteln aufzugliedern.

7 Zahlungen (§ 16) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.

8 Sicherheitsleistung (§ 17)

8.1 Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist bei öffentlicher Ausschreibung und offenem Verfahren ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme zu leisten. Treffen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) keine abweichende Regelung, ist ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (ohne USt) eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zu leisten. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Eine Sicherheit für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist in Höhe der jeweiligen Zahlung zu verlangen. 8.2 Eine Sicherheit soll möglichst durch selbstschuldnerische Bürgschaft geleistet werden, das Wahlrecht des Auf- tragnehmers aus § 17 Abs. 3 bleibt aber unberührt.

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VV-Bau Anlage 6-060 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke Bürgschaft (Anlage 7-010) und Verwahrung Bürgschaft (Anlage 7-020) aus Teil 7 VV-Bau zu verwenden. Die Bürgschaft für die Vertragserfüllung ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in einer Urkunde zu stellen. Leistet der Auftragnehmer eine Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss (Zugang des Zuschlagsschreibens), wird die Auftraggeberin einen Zahlungseinbehalt nach § 17 Abs. 7 vornehmen.

8.3 Eine für die Vertragserfüllung gestellte Sicherheit wird gemäß (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 nach der Abnahme und Zug-um- Zug gegen Stellung einer Sicherheit (z.B. Vorlage der Bürgschaftsurkunde) für die Erfüllung von Mängelansprüchen zurückgegeben (Ziffer 6.12.5 VV-Bau). Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Vertragserfüllungsansprüche (z.B. noch fehlende Teilleistungen), ist für diese eine gesonderte Sicherheit (z.B. Erfüllungsbürgschaft in gesonderter Urkunde) zu stellen. Sind zudem noch fest- gestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich diese Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen der Mängelbeseitigung. Eine für die Erfüllung von Mängelansprüchen gestellte Sicherheit wird gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 nach Ablauf von zwei Jahren zurückgegeben. Sind rechtzeitig geltend gemachte Ansprüche (z.B. Mängelansprüche, gesicherte Erstattung von Überzahlungen) zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurück-halten (§17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2). Eine Bürgschaftsurkunde für Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B wird nach dem mangel- freien Einbau der Stoffe oder Bauteile zurückgegeben. Eine Bürgschaftsurkunde für vereinbarte Vorauszahlungen wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf fällige Zahlungen vollständig angerechnet worden sind.

9 Steuerabzug bei Bauleistungen (Freistellungsbescheinigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Ände- rung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10 Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gelten diese ZVB mit folgenden Maßgaben: 10.1 Die Rahmenvereinbarung legt die Art und den Umfang der Leistung fest. Sie wird für die in Nr. 11.1 Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) (Anlage 6-070) bestimmte Dauer geschlossen.

10.2 Der konkrete Einzelauftrag wird von einer abrufberechtigten Stelle (Nr. 11.2 BVB (Anlage 6-070)) schriftlich auf dem Vordruck Einzelauftrag (R) (Anlage 6-160) erteilt. Darin sind z.B. die Art, der Ort und die Ausführungszeit der auszuführenden Leistung festgelegt. Ein Auftragnehmer darf nur Anordnungen seiner beauftragenden Stelle befolgen. Hinweis: Ein Einzelauftrag im Unterschwellenbereich muss die Wertgrenzen der Ziffer 6.4.5 VV-Bau beachten. Ein Einzelauftrag im Oberschwellenbereich muss die Vorgaben des § 4a Abs. 4, 5 VOB/A beachten. Hinweis: Bei Rahmenvereinbarungen sind Nebenangebote unzulässig.

10.3 Für von der Auftraggeberin angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssät- ze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt; die verein- barten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Von der Auftraggeberin zu vertretende und anerkannte Warte- und Arbeitsunterbrechungszeiten werden wie Stundenlohnarbeiten vergütet.

10.4 Verlangt die Auftraggeberin eine Leistungsausführung außerhalb der werktäglichen Regelarbeitszeit, wird für jede geleistete Stunde eine zusätzliche Vergütung (Tarifzuschlag) nach der einschlägigen Tarifvereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit zzgl. der tatsächlich aufgewendeten Zuschläge gezahlt.

10.5 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrages sehr geringen Umfangs, wird nach Maßgabe der Nr. 11.3 BVB (Anlage 6-070) eine zusätzliche Aufwandspauschale gezahlt.

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Zu- und Ersatzbau Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 527-26 MH

Leistung: Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Hinweis: Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).

1 Objekt-, Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1) Für die Objekt-, Bauüberwachung ist ausschließlich die von der Auftraggeberin benannte Person zuständig. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

SBH | Schulbau Hamburg Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg Diese/r hat als Architekt/Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Die für die Objekt-/Bauüberwachung zuständige Person wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben.

2 Ausführungsfristen (§ 5) 2.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen am (Datum).

spätestens am (Datum). unverzüglich nach Erteilung des Auftrages. nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt. Hinweis: Gesonderte Aufforderung ist stets bei Veröffentlichung im HmbTG vorzunehmen, siehe Ziffer 7.5 VV-Bau. . spätestens 12 Werktage nach Aufforderung. Späteste Aufforderung erfolgt am: 12.2026 (Datum).

2.2 Die Leistung ist fertig zu stellen spätestens am (Datum). innerhalb von 231 Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung. . spätestens Werktage nach

2.3 Einzelfristen Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung

  • = spätestens Werktage nach

  • = spätestens (Datum)

Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort

  • = spätestens Werktage nach

  • = spätestens (Datum)

Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen

  • = Kalendertage

  • = von bis (Datum)

Verbindliche Vertragsfristen gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind die vorstehenden Fristen für den Ausführungsbeginn (2.1) und die Fertigstellung (2.2) sowie die folgenden Einzelfristen:

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 1 von 4

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

2.4 Die Auftraggeberin behält sich vor, vorstehend nicht datierte Zeitpunkte (Beginn und Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen) im Zuschlagsschreiben datumsmäßig festzulegen.

3 Vertragsstrafe bei Fristüberschreitung (§ 11 Abs. 1) Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat der Auftragnehmer gemäß § 11 VOB/B für jeden Werktag- bzw. Kalendertag folgende Vertragsstrafe zu zahlen: 0,00 3.1 Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung ............................ EUR (netto)/Werktag 3.2 Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.3 Bei Überschreitung der Einzelfristen für den Ausführungsbeginn am Leistungsort -……………............. EUR (netto)/Werktag 3.4 Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen -……………............. EUR (netto)/Kalendertag 3.5 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt. Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt fünf Prozent der Auftragssumme (netto) begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Ver-tragsstrafe angerechnet.

Hinweis: Zur Höhe der Vertragsstrafe wegen Fristüberschreitung siehe Ziffer 6.12.2 VV-Bau.

4 Beschleunigungsvergütung

Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird gem. § 9a (EU) VOB/A vereinbart.

4.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen

-……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag -……………………… ..................... EUR (netto)/Kalendertag

4.2 Die Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt fünf Prozent der Abrechnungssumme (netto) begrenzt.

5 Mängelansprüche Als Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten die Fristen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B. gelten für folgende Leistungen die folgenden Fristen: für ........................................................................................................... = Jahre für ........................................................................................................... = Jahre Hinweis: Die Frist darf max. fünf Jahre betragen, siehe Ziffern 6.12.4 und 7.13 VV-Bau.

6 Abrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlagen durch, gelten folgende Bedingungen:

6.1 Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand……………………………………………………… maßgebend.

6.2 Die Auftraggeberin beabsichtigt, -alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat und

  • folgende REB-VB nicht anzuwenden: ……………………….....................………………………...............................

6.3 Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung

  • folgende IT-Programme nicht verwenden: …………….....................………………………..................... -folgende Rechenstelle nicht einsetzen: ……………….....................……………………….....................

6.4 Die Datenträger für die Prüfberechnung sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:

werden von der Auftraggeberin selbst erstellt.

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 2 von 4

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

7 Rechnungen (§ 14) 7.1 Alle Rechnungen sind bei SBH | Schulbau Hamburg, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg via X-Rechnung 1 -fach und zugleich bei Poolarserver 1 -fach einzureichen.

Weitere Rechnungsempfänger kann die Auftraggeberin bei der Zuschlagserteilung vorgeben.

7.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach 2 -fach einzureichen.

Alle Rechnungen (einschließlich etwaiger Anlagen, z.B. Stundennachweise) sind stets unter Angabe des Betreffs „PSP-Element; Sachkonto; Mittelbindungsnummer: “ einzureichen. Die Rechnungen sind zu senden an: Behörde:

Dienststelle:

Leitzeichen:

22222 Hamburg.

Die Kasse.Hamburg verarbeitet aktuell sowohl PDF-Rechnungen per E-Mail als auch Rechnungen nach den Standards ZUGFeRD und XRechnung.

Seit dem 1.1.2022 sind alle Vertragspartner öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in dem Standard- format XRechnung elektronisch zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Direktaufträge. Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter https://www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung zur Verfügung.

Die Behörden, Ämter und Landesbetriebe der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden unterschiedliche Leitweg- IDs, die bei der Rechnungsstellung über XRechnung anzugeben sind. Die einschlägige Leitweg-ID (bei mehreren Zahlungsschuldnern, z.B. bei Rahmenverträgen unterschiedliche Leitwege-IDs im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs) wird auf dem jeweiligen Zuschlagsschreiben mitgeteilt.

8 Zahlung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1) Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B beträgt 30 Kalendertage. wird aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auf 60 Kalendertage verlängert. Hinweis: Zum Begründungerfordernis bei Fristverlängerung siehe Ziffer 7.16 VV-Bau. 9 Sicherheitsleistung (§ 17) 9.1 Der Auftragnehmer hat Sicherheit nach Nr. 8 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060) zu leisten, soweit in Nr. 9.2 keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Hinweis: Soll eine von den ZVB (Anlage 6-060) abweichende Sicherheitsleistung vereinbart werden, ist Nr. 9.2 anzukreuzen.

9.2 Bei Aufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg gilt abweichend von Nr. 8.1 ZVB (Anlage 6-060): Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Netto-Auftrags- summe.

Der Auftragnehmer stellt eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen in Höhe von drei Prozent der Netto- Auftragssumme bzw. der festgestellten Abrechnungssumme (inkl. USt) bei Bauaufträgen ab einer Auftragssumme von 250.000 EUR (Regelfall). ausnahmsweise unabhängig von der Höhe der Auftragssumme. Sind festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung.

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 3 von 4

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VV-Bau Anlage 6-070 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Lohngleitklausel (Anlage 6-120) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Lohngleitklausel (Anlage 6-120) ist beizufügen.

10.2 Führung von Bautageberichten Arbeitstäglich, mit allen Angaben, die für Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sind.

Bearbeiterhinweis: Weitere Bedingungen sind zu nummerieren. Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: „Keine“ und der Rest ist so zu sperren, dass keine Eintragungen vorgenommen werden können. 10.3 Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt werden bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Anlage Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) berücksichtigt. Hinweis: Der Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121) ist beizufügen. 10.4 Der AN hat auf Verlangen des AG an Baubesprechungen teilzunehmen. Diese finden regelmäßig wöchentl. statt.

11 Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen Für die Vergabe von Bauleistungen über eine Rahmenvereinbarung gilt Nr. 10 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) (Anlage 6-060). Darüber hinaus gelten allein folgende Maßgaben: 11.1 Die vorliegende Rahmenvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung für die Zeit vom …. bis ……. 11.2 Zur Erteilung von Einzelaufträgen ist/sind folgende Stelle(n) berechtigt: ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… ……………………….....................……………………….....................……………………….....................…………… 11.3 Verlangt die Auftraggeberin die Ausführung eines Einzelauftrags sehr geringen Umfangs bis zu einem Nettowert von Euro wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von Euro (netto) gezahlt, sofern die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammen durchgeführt werden kann.

11.4 Alle Rechnungen sind bei -fach und zugleich bei -fach einzureichen.

Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind einfach -fach einzureichen.

Besondere Vertragsbedingungen (BVB) - 02/2024 4 von 4

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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz

Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz

Baumaßnahme: Zu- und Ersatzbau

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 527-26 MH Leistung: Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die angebotene Leistung im Falle der Auftragserteilung gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen habe(n) und ein Einsatz von Nachunternehmern nur ausnahms- weise nach § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) zulässig ist. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000), den ich/wir jedem Nachunternehmer bekannt gemacht habe(n). Mir/uns ist bekannt, dass meine/unsere Haftung gegenüber der Auftraggeberin vom Einsatz des Nachunternehmers unberührt bleibt. Mir/Uns ist bekannt, dass jeder beabsichtigte Einsatz und Wechsel eines Nachunternehmers stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin bedarf. Für jeden Nachunternehmer muss der Bieter/Auftragnehmer einen gesonderten Antrag stellen. Die Zustimmung setzt einen Antrag voraus, der
  • vom Bieter auf diesem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) zu stellen und
  • dem ein vom Nachunternehmer ausgefüllter Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) beizufügen ist. Beide Vordrucke werden Vertragsbestandteil (vgl. Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)) und sind nach Maß- gabe der Nr. 4 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020) -im Fall einer Eignungsleihe: zusammen mit Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit dem Angebot abzugeben. -ohne Eignungsleihe: zusammen mit dem Angebot oder binnen sechs Tagen nach gesonderter Aufforde- rung der Vergabestelle abzugeben (siehe dazu Ziff. 5.1 oder 5.2 Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6- 020)).
  1. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir folgenden Nachunternehmer mit den von ihm auszuführenden Teilleistungen und beantrage(n) hiermit die Zustimmung zu seinem Einsatz:

(Name und Anschrift des Nachunternehmers)

Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen

Mein/Unser Betrieb ist auf die vorbezeichnete(n) Teilleistung(en) eingerichtet.

Begründung für die Weitergabe:

Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 1 von 2

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VV-Bau Anlage 6-100 Antrag Nachunternehmereinsatz

  1. Als Nachunternehmer werde(n) ich/wir nur Unternehmen beauftragen, die ihrerseits den Pflichten eines Nachunterneh- mers in Bezug auf Eignung, Ausführungsbedingungen und Kontrollen genügen (Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)).

  2. Mein/unser Nachunternehmer ist im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Hinweis: Bei Oberschwellenvergaben ist die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten zulässig. Als Nachweis, dass mir/uns die erforderlichen Mittel meines/unseres Nachunternehmers zur Verfügung stehen, wird dessen Verpflichtungserklärung vorgelegt (Nr. 1 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

  3. Mein Nachunternehmer hat erklärt, dass er die oben bezeichnete Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen wird. er bestimmte Leistungsteile unumgänglich weitervergibt (Nr. 2 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Für diesen Nach-Nachunternehmer werde(n) ich/wir einen gesonderten Antrag vorlegen. Dem Nachunternehmer wurde die Pflicht auferlegt, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die einge- setzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Verlangen am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern (vgl. § 10 Satz 2 HmbVgG; siehe Ziff. 4 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000)). Soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist, werde(n) ich/wir bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer beauftragen. Der Nachunternehmer wird bei Angebotsanforderung in Kenntnis gesetzt, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)“ werden zum Vertragsbestandteil gemacht. Dem Nachunternehmer werden keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt, als zwischen mir/uns und der Auftragge- berin vereinbart sind; ich/wir werde(n) dies auf Verlangen nachweisen.

  4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer zu kontrollieren. Ich/Wir werde(n) insbesondere prüfen, ob das Angebot meines/unseres Nachunternehmers unter Einhaltung der Ta- riftreue und des Mindestlohns kalkuliert wurde. Mir/Uns wurde(n) vom Nachunternehmer alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um dessen Einhaltung der Vorschrif- ten über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen und überwachen zu können. Ich/Wir stelle(n) sicher, dass die zur ggf. notwendigen Einholung einer Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG erforderlichen Daten meines/unseres Nachunternehmers im Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (An- lage 6-101) angegeben sind (Nr. 9 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)). Ich/Wir stelle(n) sicher, dass mein/unser Nachunternehmer das Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegt (Nr. 10 Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

  5. Diesem Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz füge(n) ich/wir den vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Vordruck Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) bei.

..................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers – siehe die Hinweise unten

HINWEISE: • Wenn dieser Antrag zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVergabe-System abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Eine eigenhändige Unterschrift ist hier entbehrlich. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel sowie die rechtsver- bindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.

Antrag Nachunternehmereinsatz – 04/2023 2 von 2

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

Erklärung des Nachunternehmers

HINWEIS: Dieser Vordruck ist stets in Papierform vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom Bieter bzw. Auftragnehmer an die Vergabestelle zu übermitteln!

Zu- und Ersatzbau Baumaßnahme:

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 527-26 MH

Leistung: Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss eine eigene Erklärung abgeben. Eine fehlende Erklärung führt zum Angebotsausschluss. Hinweis: Jeder Nachunternehmer muss vom Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) Kenntnis genommen haben. Der Bewerber/Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir ver- pflichte(n) mich/uns gegenüber der Auftraggeberin, im Falle der Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. Hinweis: Im Fall der Eignungsleihe vom Nachunternehmer anzukreuzen. Ist ein Nachunternehmer zugleich Eignungsleiher im Sinne des § 6d VOB/A (EU) bzw. Eignungsleiher im Unterschwellenbereich (siehe dazu Ziffer 2.2 Vordruck Landesrecht (6-000)), muss er stets auch den ausgefüllten Vordruck Eignung (Anlage 6-030) vorlegen.

  1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgende (Teil-)Leistungen im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/Bieter/Auf- tragnehmer zu erbringen:

  2. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die genannten (Teil-)Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführe(n). die folgenden Leistungsteile

weitervergeben werden an

Mir/Uns ist bekannt, dass nur die unumgängliche Weitervergabe der mir/uns übertragenen Leistungen an andere Unternehmer (Nach-Nachunternehmer) zulässig ist und diese gemäß § 5 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) vorab vom Bewerber/Bieter/Auftragnehmer bei der Auftraggeberin mit einem gesonderten Antrag auf dem Vordruck Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) beantragt worden sein muss. Es gilt Nr. 2 Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000).

  1. Ich/Wir wurde(n) in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt. Es liegen keine schweren Verfehlungen vor, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten (vgl. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A; § 6e Abs. 6 Nr. 3 VOB/A (EU)).

  2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungs- zeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte. Bei Übertragung von (Teil-)Leistungen auf Nachunternehmer werde(n) ich/wir diese entsprechend verpflichten.

Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsen- degesetz und zwar an (Angabe des Tarifvertrags):

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 1 von 3 23

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen un- terliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:

Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.

Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag.

Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen.

  1. Ich bin/Wir sind den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von -Steuern, -Beiträgen zu den Sozialversicherungen, -Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (nur bei Unternehmen, die solche zu entrichten haben) sowie -Beiträgen zu der Berufsgenossenschaft nachgekommen und erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. Die aktuellen Nachweise gemäß § 7 Abs. 2 HmbVgG (siehe auch Nr. 2.4, 2. Spiegelstrich Vordruck Landes- recht (Anlage 6-000)) sind beigefügt.

  2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten sowie die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer geschlossenen Verträge bereitzuhalten. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihm die Entgeltabrechnungen am Ort der Kontrolle vorlegen und erläu- tern und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

  3. Bei der Verwendung von Natursteinen bei der Leistungsausführung: Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (siehe „https://www.ilo.org/berlin/lang--de/index.htm“).

  4. Ich/Wir stimme(n) zu, dass der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer und/oder die Auftraggeberin meine/unsere Einhaltung der vorgenannten Pflichten kontrollieren. Ich/Wir habe(n) dem Bewerber/Bieter insbesondere alle erforderlichen Rechte eingeräumt, um die Einhaltung der Vor- schriften über die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen und zu überwachen.

  5. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt und unter Umständen verpflichtet, meine/unsere Angaben zu verifizieren

  • durch die Abfrage des Wettbewerbsregisters und
  • durch die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) (noch bis zum 31.05.2025).

Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.

Firma (Name, Sitz und Rechtsform):

Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname, Staatsangehörigkeit)

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer (wenn vorhanden): (sonst:) Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 2 von 3 24

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VV-Bau Anlage 6-101 Erklärung des Nachunternehmers

  1. Ich/Wir werde(n) dem Bewerber/Bieter/Auftragnehmer über die von mir/uns erbrachten (Teil-)Leistungen die Kalku- lationsangaben auf dem Vordruck Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) vorlegen, damit die Vergabestelle die Ange- messenheit des Angebotspreises auch beim Einsatz von Nachunternehmern nachvollziehen kann.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche Erklärung meinen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben kann.

.......................................................................................................................................................................................... Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers

Hinweise: Auf diesem Vordruck ist stets eine händische Unterschrift des Nachunternehmers erforderlich (unabhängig von der Art der Übermittlung des Vordrucks an die Vergabestelle). Werden Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt, sind die Originale auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.

Erklärung des Nachunternehmers – 04/2023 3 von 3 25

[Seite 28]

VV-Bau Anlage 6-110 Bietergemeinschaft

Erklärung der Bietergemeinschaft

HINWEIS: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschreiben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!

Baumaßnahme: Zu- und Ersatzbau

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 527-26 MH Leistung: Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern:

  1. ......................................................................................................................................................................................

  2. ......................................................................................................................................................................................

  3. ......................................................................................................................................................................................

  4. ...................................................................................................................................................................................... (Firma und Anschrift) Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet. nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet. II. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: ......................................................................................................................................................................................... (Name und Anschrift) III. Die Bietergemeinschaft wurde aus folgenden Gründen gebildet: .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................... IV. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:

  5. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.

  6. Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) sind zutreffend. Insbesondere treffen die Erklärungen unter Nr. 1.5 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) auf jedes einzelne Mitgliedsunternehmen zu.

  7. Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.

  8. Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft stehen die Mitglieder in potentiellem Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten.

  9. Für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft ist ein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig. Erst ihr Zusammenschluss versetzt die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.

  10. Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die vorstehende Erklärung ist durch geeignete, nachprüfbare Angaben und ggf. weitere Unterlagen anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen. Dabei sind insbesondere die subjektiven unternehmerischen Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Hinweis: Bei nationalen (unterschwelligen) Vergaben gilt zusätzlich der § 6 Abs. 2 VOB/A.

  11. ................................................................................................................................................................................................................ Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

.................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

................................................................................................................................................................................................................. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

[von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben] 26 Bietergemeinschaft - 04/2023

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

PREISERMITTLUNGSBLATT 1:

ANGABEN ZUR KALKULATION

[Anlage zum Angebot]

BieterVergabenummer SBH VOB OV 527-26 MDatum H
Baumaßnahme Zu- und Ersatzbau
Angebot für Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

Das Preisermittlungsblatt 1 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.

Je nach Kalkulationsmethode macht der Bieter die Angaben zu seiner Kalkulation in Teil A oder Teil B. Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt anzufügen.

Das Preisermittlungsblatt 1 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.

Hinweis: Die Vergabestelle kann die Angaben zur Kalkulation im Preisermittlungsblatt 1 auch von jedem Nachunternehmer für die an ihn weitervergebene(n) (Teil-)Leistung(en) verlangen (vgl. Nr. 10 Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101)).

Teil A: KALKULATION MIT VORBESTIMMTEN ZUSCHLÄGEN

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne u. lohnbezogene Kosten, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)0
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im EFB-Preis 2 berücksichtigen)0

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 1 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGerätekostenSonstige KostenNachunter- nehmerleist.
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko)
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden)
2.4Gesamtzuschläge
3Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten €Gesamt- zuschläge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden 0 x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen *)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 2 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

Teil B: KALKULATION über die Endsumme

1Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)0

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (unten Nr. 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/h 0v.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)0

x

x

x

x

x

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: 0
0,00
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
2.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
2.5Nachunternehmerleistungen *)
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)0,00
Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
%€
noch zu verteilen1) 0,00

*) Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) der Auftraggeberin vorzulegen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 3 von 4

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VV-Bau Anlage 6-130 Preisermittlungsblatt 1

3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio. €: Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio. €: Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
0 x0,00
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung usw.
Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge, und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung
An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1Gewinn
3.3.2betriebsbezogenes Wagnis (für allgemeines Unternehmensrisiko)
3.3.3leistungsbezogenes Wagnis (mit Leistungsausführung verbunden)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)2) 0,00
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 u. 3)0,00

1), 2) Hinweis: Der Betrag aus Feld 2) ist oben in das Feld 1) einzutragen.

Preisermittlungsblatt 1 – 04/2023 4 von 4

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VV-Bau Anlage 6-131 Preisermittlungsblatt 2

PREISERMITTLUNGSBLATT 2:

AUFGLIEDERUNG WICHTIGER EINHEITSPREISE

[Anlage zum Angebot]

BieterVergabenummer SBH VOB OV 527-26 MHDatum
Baumaßnahme Zu- und Ersatzbau
Angebot für Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

Das Preisermittlungsblatt 2 ist vom Bieter gemäß den nachstehenden Hinweisen auszufüllen und zusammen mit dem Angebot abzugeben.

Diese Aufgliederung dient der Vergabestelle dazu, im Rahmen der Angebotswertung die für die Angebotssumme maßgeblichen Kalkulationsbestandteile beurteilen zu können. Wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen werden von der Vergabestelle vorgegeben (Spalten 1 – 3). Der Bieter gibt seine Preise für die Teilleistungen an (Spalten 4 – 9). Für eventuelle Erläuterungen hat der Bieter gegebenenfalls ein Beiblatt beizufügen.

Das Preisermittlungsblatt 2 wird vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung befassten Personen zugänglich gemacht.

OZ des LV1)Kurzbezeichnung der Teilleistung1)Mengen- einheit1)Zeit- ansatz Std.2)Teilkosten einschl. Zuschläge in EUR (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
LöhneStoffeGeräte3)Nachunter- nehmerAngebotener Einheitspreis (Sp. 5+6+7+8)
123456789
02.4Dampfsperre auf Sohlem²0,00
03.4Dampfsperre auf Stahlbetondecke, als Notm²0,00
03.16Grunddämmung; EPS; D 10cm; WLG 035; DAAm²0,00
03.17Gefälledämmung; EPS; D 2cm - 32cm; WLG 0m²0,00
03.22Grunddämmung; MiWo; D 8cm; WLG 038; DAAm²0,00
03.24Gefälledämmung; MiWo; D 10cm - 32cm; WLGm²0,00
03.27Grunddämmung; Schaumglas; D 14cm; WLG 04m²0,00
03.28Gefälledämmung; Schaumglas; D 2cm - 8cm;m²0,00
03.29Kunststoff-Abdichtungsba hn, 1,5mm, einlam²0,00
03.31Randabschluss Wärmedämmung & Abdichtungm0,00
05.15Attika-Unterkonstruktion mit Bohle; Dachm0,00
05.19Attikaabdeckung Aluminium; B 72cm; Pulvem0,00
08.22Solaraufständeung, auflastgehalten - 15°Stück0,00
  1. Wird von der Auftraggeberin vorgegeben.
  2. Nur für Teilleistungen, die der Auftragnehmer selbst erbringt.
  3. Für Gerätekosten einschließlich der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind.

Preisermittlungsblatt 2 - 04/2023

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VV-Bau Anlage 6-030 Eignung

ERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG UND AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU sowie gemäß § 7 HmbVgG

Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Baumaßnahme: Z u - und Ersatzbau

Vergabe-Nr.: SBH VOB OV 527-26 MH Leistung: Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

TEIL A: VON DER VERGABESTELLE AUSZUFÜLLEN

Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein nationales (unterschwelliges) Vergabeverfahren bis zum aktuellen EU-Schwellenwert. europaweites (oberschwelliges) Vergabeverfahren ab dem aktuellen EU-Schwellenwert.

I.Zum Vorlagezeitpunkt: Diese Eigenerklärung ist der vorläufige Nachweis über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und der geforderten Ausführungsbedingungen sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sie ist der Vergabestelle in rechtskräftig unterzeichneter Form einzureichen • mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) bzw. • mit dem Angebot (Vordruck Angebot (Anlage 6-040), bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb).

Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen

  • bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb: bereits mit dem Teilnahmeantrag.
  • bei Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb: nach Wahl der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (siehe Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)). Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen, bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

II.Zu den Eignungsnachweisen: Teilnehmer/Bieter müssen sämtliche in Teil B geforderten Angaben und Nachweise fristgerecht vorlegen.

Über die in Teil B geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen hinaus verlangt die Vergabestelle zur Bestäti- gung der Eigenerklärung noch folgende zusätzliche Angaben und Nachweise:

• zur Eignung im Allgemeinen (Nr. 1): Hinweis: Bei Unterschwellenvergaben kann die Auftraggeberin nach § 6a Abs. 3 VOB/A zusätzliche Angaben, insbes. zur Prüfung der Fachkunde, verlangen. Bei Oberschwellenvergaben kann die Auftraggeberin weitere Nachweise nur zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen, sofern dafür stichhaltige Gründe vorliegen (§ 6a VOB/A EU).

Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (gültig und nicht älter als 12 Monate)

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• zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.3): Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage der Jahresabschlüsse (bei gesetzlicher Veröffentlichungspflicht) • zur beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit (Nr. 1.4): Die Auftraggeberin berücksichtigt auch vergleichbare Leistungen, die bis Jahre zurückliegen. Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bieter zur Auftragsausführung verfügt. Weitere Angabe(n) gemäß § 6a Nr. 3 lit. b – f VOB/A EU:

• zu den Ausführungsbedingungen (Nr. 2): Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbe- dingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.

Wird diese Eigenerklärung im Namen einer Bietergemeinschaft abgegeben, erfolgen die Angaben in Teil B -unter Nrn. 1.1 – 1.4, Nr. 2 und Nr. 3: für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und -unter Nr. 1.5: im Namen jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft. Zusammen mit der Eigenerklärung ist der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck Bietergemeinschaft (An- lage 6-110) mit entsprechenden Vollmachten einzureichen. Bei unterschwelligen Vergaben ist § 6 Abs. 2 VOB/A zu beachten. Die Auftraggeberin darf vom Bieter/Teilnehmer auch alle Nachweise für dessen Nachunternehmer verlangen. Diese sind nach Maßgabe der Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) auf gesonderte Anforderung vorzulegen.

III.Zur Eignungsleihe: Für die Zulässigkeit einer etwaigen Eignungsleihe gilt:

Die Eignungsleihe bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Sie ist zulässig, sofern im Unterschwellenbereich ein Mindestmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst aus- führt. Ein Bewerber/Bieter muss die Eignungsanforderungen bei nationalen Vergabeverfahren grundsätzlich in eigener Person erfüllen und darf sich dazu nur in Teilen anderer Unternehmen bedienen. (Folge des Selbstausführungsgebots nach § 4 Abs. 8 Nr. 1 Satz 1 VOB/B; vgl. auch § 6 Abs. 2 VOB/A) Hinweis: Die Beschränkung der Eignungsleihe gilt nicht innerhalb einer Bietergemeinschaft für die Mitglieder untereinander.

Die Eignungsleihe ist im vorliegenden Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zulässig. Die Voraussetzungen der Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A liegen vor, unter denen sich ein Bewer- ber/Bieter bei europaweiten Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten anderer Unter- nehmen (z.B. Nachunternehmer, Mitglied der Bietergemeinschaft, Kooperationspartner oder sonstiges Un- ternehmen; im folgenden „Eignungsleiher“ genannt) berufen darf. Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.

Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausgeschlos- sen, die vom Bieter selbst zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 1 VOB/A):

Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben keine Angaben in Nr. 3 zu machen.

Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben insoweit aus- geschlossen, als sie nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen sind (§ 6d EU Abs. 4 Alt. 2 VOB/A):

Hinweis: In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter für die genannten kritischen Aufgaben ggf. Angaben in Nr. 3 zu machen.

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TEIL B: VOM BIETER AUSZUFÜLLEN UND ZU UNTERSCHREIBEN

Die nachfolgenden Erklärungen gibt der/geben die Unterzeichner ab im eigenen Namen des Bieters

im Namen der Bietergemeinschaft

1. Eignungsanforderungen (§ 6a VOB/A bzw. §§ 6a, e VOB/A EU)

1.1 Präqualifikation Ich bin/Wir sind in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen unter Nummer: Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der in Nrn. 1.2 – 1.5 geforderten Erklärungen und Unterlagen nach § 6a VOB/A bzw. VOB/A EU auch die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunter- nehmen e.V.“ (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Oberschwellenvergaben genügt die Eintragung in ein gleich- wertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A EU). Sind in den Nrn. 1.2 – 1.5 geforderte Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, muss das Unterneh- men diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorlegen. Hinweis: Bei einer Oberschwellenvergabe wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b Abs. 1 VOB/A EU), die auf dem Standardformular (Anlage 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 vom 05.01.2016, ABl. 2016 L 3, 16) zu erfolgen hat. Hinweis: Inhalte der „VOL-PQ“ des „Kooperationsverbundes Präqualifizierung Nord“ (https://www.abst-mv.de/pq-nord- servicestelle) werden nur anerkannt, wenn die Vergabe-stelle diese einzeln und konkret bestimmt als zusätzliche Eignungsnachweise für die Nrn. 1.2 – 1.5 zugelassen hat (oben Teil A).

1.2 Berufsregister Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen (siehe unten Nr. 1.5). Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.

1.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ich bin/Wir sind ausreichend leistungsfähig, um die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Insbesondere: • Umsatz Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen):

Zur Bestätigung meiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden geeignete Unterlagen vorgelegt. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

1.4 Berufliche und technische Leistungsfähigkeit • Vergleichbare Leistungen/Referenzen In den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren habe ich/haben wir vergleichbare Leistungen ausgeführt. Hinweis: Für einen möglicherweise abweichenden Zeitraum siehe oben Teil A.

Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und über eine schriftliche Bescheinigung der Auftraggeberin über die auftragsge- mäße Leistungserbringung (Ausführung und Ergebnis) verfügen.

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• Arbeitskräfte Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen mir/uns zur Verfügung.

Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Eignungsnachweise (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

1.5 Zuverlässigkeit bzw. Ausschlussgründe • Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten. • Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung werden folgende Nachweise vorgelegt: -eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, -eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, -eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen, -ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (als zusätzlich geforderter Nachweis, oben Teil A). • Schwere Verfehlung: Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.

  • wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
  • wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO),
  • wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
  • Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat,
  • rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder

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§404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), §16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen). • Schwarzarbeit Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor. • Insolvenz/Liquidation Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. Es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens gestellt. Ein Antrag auf Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation (Auflösung zur Abwicklung). Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Er wird auf Verlangen vorgelegt.

• Registerabfragen Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, meine/unsere Angaben zu verifizieren durch

  • Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG
  • die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO, noch bis zum 31.05.2025) Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Hinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.

Firma: (Name, Sitz und Rechtsform):

Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen: (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsname, Staatsangehörigkeit)

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer (wenn vorhanden, s. oben Nr. 1.2): sonst: Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde: Steuernummer (Zutreffendes bitte ankreuzen und eintragen): Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

2. Ausführungsbedingungen nach HmbVgG

2.1 Tariftreue und Mindestlohn Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung, den in meinem/unserem Unternehmen bei Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten (insbesondere Zahlungszeitpunkt) mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist (allgemein- verbindlicher Mindestlohntarifvertrag). Ich/Wir verpflichten(n) mich/uns im Fall der Auftragserteilung zur Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.

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Es besteht eine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag nach dem Arbeitnehmerent- sendegesetz und zwar an

Das niedrigste tarifvertragliche Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Es besteht keine Bindung an einen allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, mein/unser Unternehmen unterliegt aber dem folgenden sonstigen Tarifvertrag:

Das niedrigste gezahlte Entgelt nach diesem Tarifvertrag beträgt EUR brutto/Stunde.

Mein/Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag. Das niedrigste von meinem/unserem Unternehmen gezahlte Entgelt beträgt EUR brutto/Stunde.

Für den Fall, dass das niedrigste Entgelt unterhalb des gültigen Mindestlohns liegt, verpflichte(n) ich mich/wir uns, den bei der Ausführung der Leistung eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende) mindestens ein Entgelt in Höhe des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 (MiLoG) i.V.m. § 1 MiLoV in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, werde(n) ich/wir auch die Nachun- ternehmer entsprechend verpflichten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die von mir/uns eingesetzten Beschäftigten auf Verlangen auf eigene Kosten binnen einer angemessenen Frist am Ort der Kontrolle vorzulegen und zu erläutern. Auf Verlangen der Auftraggeberin werde(n) ich/wir ihr die Entgeltabrechnungen vorlegen und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Bei- trägen sowie die zwischen mir/uns und den Nachunternehmern geschlossenen Verträge gewähren. Meine/Unsere Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen.

2.2 Sozialverträgliche Beschaffung

ILO-Kernarbeitsnormen Ich versichere/Wir versichern, dass die Ausführung der Leistung nicht gegen die ILO-Kernarbeitsnor- men der Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen verstößt (Internationale Arbeitsorga- nisation – Vertretung in Deutschland (ILO-Berlin)). Bei der Leistungsausführung werden insbesondere keine Natursteine verwendet, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet worden sind. Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft keine Natursteine. Ich versichere/Wir versichern, dass die Natursteine ohne Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt und/oder verarbeitet werden bzw. wurden. Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass mein/unser Unternehmen oder meine/unsere Lieferanten Ziel führende Maß- nahmen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen im Zusammenhang mit der Verwendung von Natursteinen ergriffen haben. Entsprechende Selbstverpflichtungs- oder Verhaltenskodizes meines/unseres Unternehmens bzw. meiner/unserer Lieferanten, die die Ergreifung der zielführenden Maßnahmen dokumentieren, habe ich beigefügt. Bei Leistungserbringung mit Natursteinen durch Nachunternehmer: Ich/Wir erkläre(n) verbindlich, dass die von mir/uns benannten Nachunternehmer bzw. deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nach- weise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben haben/ abgeben können. Auf Verlangen werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärung von den von mir/uns eingesetzten Nachunter- nehmern bzw. deren Lieferanten vorlegen. Sofern die Nachunternehmen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht namentlich benannt werden kön- nen, erkläre(n) ich/wir, dass wir nur Nachunternehmer einsetzen werde(n), die selbst oder deren Lieferanten zumindest eine der vorstehend genannten Nachweise bzw. Erklärungen mir/uns gegenüber abgegeben ha- ben/abgeben können. Mit der Benennung der Nachunternehmer werde(n) ich/wir entsprechende verbindliche Nachweise bzw. Erklärungen und etwaige Selbst- bzw. Verhaltenskodizes für die von mir/uns eingesetzten Nachunternehmen bzw. deren Lieferanten vorlegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns zur Einhaltung dieser Anforderungen während der Leistungsausführung. Ich/wir werde(n) dafür sorgen und einstehen, dass bei der Ausführung der Leistungen die Regeln zur sozial verantwortlichen Beschaffung eingehalten werden. Die Auftraggeberin ist jederzeit zur Überprüfung meiner/unserer Angaben berechtigt. Insbesondere verpflichte(n) ich mich/wir uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

  • anzugeben, wo die zu verwendenden Natursteine hergestellt, gewonnen bzw. verarbeitet wurden, und
  • durch Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung nachzuweisen, dass die Natursteine nicht unter Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen, hergestellt oder verarbeitet wird bzw. worden sind.

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2.3 Nachhaltige Beschaffung

Holzzertifizierung Mir/Uns ist bekannt, dass der Rohstoff Holz als Bestandteil der Bauleistung (ausgenommen als Bau- hilfsstoff) nach FSC („Forest Stewardship Council“), PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes „) oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland gel- tenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen muss (zur Information über die Standards siehe „www.fsc-deutschland.de“ und „www.pefc.de“). Daher erkläre(n) ich/wir verbindlich (Zutreffendes bitte ankreuzen): Dieser Auftrag betrifft kein Holz als Rohstoff. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Her- kunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Thünen-Institut in Hamburg (TI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat ein- schließlich des Prüfergebnisses vorlegen. Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen. Der Einzelnachweis ist eine von 1.einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer (Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) oder 2. einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter, der hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Waldbe- wirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumentation, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stam- men und die nachfolgenden Kriterien erfüllt: •Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (laufende Meter, Fläche, Volumen, etc.) •Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag • Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Pro- dukte(s) Ich werde alle für die Leistung benötigten Holzprodukte/Holzbauteile von einem FSC- oder PEFC zertifizierten Unternehmen direkt für diesen Auftrag erwerben. Als Nachweis werde ich der Bauüberwachung den Lieferschein mit mindestens folgenden Angaben: Baumaß- nahme, FSC- und/oder PEFC-Aussage zu den Holzprodukten/Holzbauteilen, Zertifizierungs-nummer des Ver- käufers, Lieferdatum, Art und Menge der Holzprodukte/Holzbauteile vorlegen. Ich werde bei •Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte •Liefer- und Einbauleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.

2.4 Registerabfrage Die Auftragserteilung setzt voraus, dass eine Abfrage für den Bieter beim Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezent- ralregister (noch bis zum 31.05.2025) keine Ergebnisse erbracht hat, die die Zuverlässigkeit des Bieters berühren. Die Angaben für die ggf. erforderliche Registerabfrage wurden bereits unter Nr. 1.5 gemacht.

Hinweis: Etwaige zusätzlich geforderte Nachweise zu den Ausführungsbedingungen (oben Teil A) sind in jedem Fall vorzulegen.

3. Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A)

Hinweis: Bei einer – von der Vergabestelle ganz oder teilweise zugelassenen (oben Teil A) – Eignungsleihe muss der Bewerber/Bieter die nachfolgenden Erklärungen und Angaben machen.

Mir/Uns ist bekannt, dass sich bei einer Eignungsleihe die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen erstreckt, das für die Beurteilung meiner/unserer Eignung von Bedeutung ist („Eignungsleiher“) und dass deshalb jeder Eignungsleiher sowie Art und Umfang seiner Leistungserbringung auf diesem Vordruck namentlich zu benen- nen sind. Folgende Teile des Auftrags, die für meine/unsere Eignung maßgeblich sind, sollen als Unterauftrag an folgende Eignungsleiher vergeben werden:

Eignungsleiher eignungsrelevanter Auftragsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben

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Mir/uns ist bekannt, dass die fehlende oder unvollständige Benennung eines Eignungsleihers zwin- gend zum Angebotsausschluss führt. Ist ein Eignungsleiher zugleich Nachunternehmer, werde(n) ich/wir zusammen mit dieser Erklärung auch die Vordrucke Nachunternehmer (Anlage 6-100 und 6-101) vorlegen. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, über die Mittel des/der benannten Eignungsleiher(s) zu verfügen. Einen geeigneten Nachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass sämtliche eignungsrelevanten Nachweise auch für den/die Eignungsleiher vorzulegen sind (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Daher lege(n) ich/wir zusammen mit diesem Vordruck vor: • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach Nummer 1.5 vollständig (unabhängig vom betreffenden Auftragsteil) auch für den/die benannten Eignungsleiher, und • alle Nachweise, Angaben und Unterlagen nach den übrigen Nummern 1 und 2 für den/die benannten Eignungsleiher in Bezug auf den jeweiligen Auftragsteil. Ich/Wir erkläre(n), gemeinsam mit dem/den Eignungsleiher(n) für die Auftragsausführung zu haften (§ 6 EU Abs. 2 VOB/A). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten des jeweiligen Eignungsleihers gedeckt, die ich/wir der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich vorlegen werde(n).

4. Angaben zur Statistik (Anforderung eForms)

• Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz

Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung 2003/361 zu KMUs. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist. • Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Mein/unser Unternehmen ist nicht börsennotiert. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert. (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)

Unterschriftsleistung:

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenerklärungen in Nr. 1 – 4 wird hiermit bestätigt.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

Mir/uns ist bekannt, dass die in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen zum jeweils festgelegten Zeitpunkt (Nr. 5 Aufforderung Angebotsabgabe (Anlage 6-020)) vollständig vorgelegt werden müssen.

Mir/uns ist bekannt, dass bei nicht rechtzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise, Angaben und Unterlagen eine einmalige Nachforderung unter angemessener Fristsetzung durch die Vergabestelle nach § 16a (EU) VOB/A erfolgt und das fruchtlose Verstreichen der Frist zum Ausschluss meines/unseres Angebots/Teilnahmeantrags führt.


(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe die Hinweise unten –

HINWEISE: • Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Angebot elektronisch über das eVer- gabesystem abgegeben wird, ist hier der Name der erklärenden Person in Text- form anzugeben. • In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbind- liche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich. Eignung – 11/2024 8 von 8 39

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VV-Bau Anlage 7-010 Bürgschaft

Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer Name und Sitz

und die Auftraggeberin

letztere vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragsschreibens/VertragesDatum
Bezeichnung der Bauleistung

Danach hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Abschlagszahlung für die in § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B bestimmten Stoffe und Bauteile eine vereinbarte Vorauszahlung gemäß § 16 Abs. 2 VOB/B zu leisten. Er leistet sie in Form dieser Bürgschaft; sein Wahlrecht aus § 17 Abs. 3 VOB/B ist gewahrt.

Der Bürge Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, Beträge bis zu einer Gesamthöhe von

EUR (in Worten: Euro)

an die Auftraggeberin zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürg- schaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftrag- geberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung der Auftraggeberin zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift des Bürgen

Bürgschaft – 01/2018

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Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg Einkauf & Vergabe (U 4) An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der

datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14

der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für Vergabeverfahren

Vorwort

Die Vergabestellen (VSt) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vergeben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) bzw. gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) im Wettbe- werb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bie- tern, Bewerbern und Vertragspartnern.

Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Bei- spiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ........................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? ................................................................................... 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ................................................ 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................... 4 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? .......................... 4

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1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:

Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg

E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de FAX.: +49 40 427 310 143

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließ- lich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden, sofern das Ausschreibungsverfahren rein elektronisch durchge- führt wird.

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?

Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Amt für Organisation und zentrale Dienste Allgemeine Abteilung, Allgemeines Justitiariat Datenschutzbeauftragte Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Telefon: (040) 428 23 - 18 16 Fax: (040) 427 31 - 0754 E-Mail: fbbehoerdlichedatenschutzbeauftragte@fb.hamburg.de

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-

genen Daten verarbeitet?

Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verga- beverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvoll- ständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Verga- beverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbei- tet.

Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch per- sonenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbe- zentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.

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Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezo- gene Daten anzugeben.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO u. a.

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

 Identifikations- und Kontaktangaben,

zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unter- nehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.

 Angaben zur Überprüfung der Bietereignung

zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der einge- setzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben.

 Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese ge- setzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-

den?

Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen inkl. das jeweilige Verfahren begleitendende Auftragnehmer der jewei- ligen Vergabestelle (z.B. Planungsbüros) übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Ver- tragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:

 Dienststellen der FHH

Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten Dienststellen (i.d.R. die Kernverwaltung sowie die Hochschulen und teilweise öffentliche Unternehmen) mittels Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und zum Abruf aus dem Vertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen An- sprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) an die Dienststellen übermittelt.

 Sonstige Gremien In verschiedenen Dienststellen der FHH sind bestimmte Vergabeverfahren z.B. dem Vergabeausschuss oder sonstigen Gremien vor der Zuschlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Deputierten oder Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter sowie die Ergebnisse der Wertung ihrer Angebote mitgeteilt.

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 Vergabekammern/Gerichte

Die Vergabestelle (sowie die im Einzelfall ggf. mandatierte Rechtsanwaltliche Vertretung der Vergabestelle) ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkei- ten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem zustän- digen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfah- rens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der personen- bezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dür- fen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforder- lich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR (Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung)) sowie die Aktenordnung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Ham- burg.

7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.

 Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)

Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen Aus- kunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu er- leichtern.

 Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.

 Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)

Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Da- ten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.

 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

 Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)

Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen

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kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

 Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbe- hörde Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten:

Haus-/Postanschrift:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg

Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811

E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Umwelt und Energie

Hinweise der Freien und Hansestadt Hamburg zur

Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten

1. Prüfung des Abfallrechts in bauaufsichtlichen Verfahren

Die Beseitung baulicher Anlagen (Abbruch) wird i.d.R. im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO von der Bauaufsichtsbehörde geprüft. Dem Antrag sind Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beizufügen. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.hamburg.de/baugenehmigung. Der Vordruck für den Abbruchantrag (= Bauantrag) ist dort ebenfalls zu finden.

2. Abfallrechtliche Grundlagen

Nach § 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Bei allen Bau- und Abbruch- maßnahmen ist daher die Abfallhierarchie des § 6 KrWG zu beachten.

Abfälle sind so bereitzustellen, zu überlassen, einzusammeln, zu befördern, zu lagern und zu behandeln, dass die jeweils beste Möglichkeit der Abfallverwertung genutzt werden kann. Nicht verwertbare Abfälle sind gemeinwohlverträglich zu beseitigen.

Abfallerzeuger und -Besitzer sind nach § 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dazu verpflichtet, die unter Punkt 3 aufgeführten Abfallfraktionen getrennt zu sammeln , zu befördern und dies zu dokumentieren. Die Regelungen der Abschnitte 2 (Gewerbliche Siedlungsabfälle) und 3 (Bau- und Abbruchabfälle) der GewAbfV gelten nebeneinander. Das bedeutet, dass Gewerbebetriebe, bei denen sowohl gewerbliche Siedlungsabfälle als auch Bau- und Abbruchabfälle anfallen, sowohl die Vorschriften des Abschnitts 2 als auch des Abschnitts 3 der Gewerbeabfallverordnung zu beachten haben.

Innerhalb der einzelnen Abfallfraktionen ist es teilweise sinnvoll zusätzliche Trennungen vorzunehmen. Anfallende Gemische sind nach § 9 GefAbV einer Vorbehandlung bzw. Aufbereitung zuzuführen. Weitere Informationen hierzu gibt auch die „Vollzugshilfe zur Gewerbeabfallverordnung“ LAGA-Mitteilung 34 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallen, sind in der Regel von der kommunalen Entsorgung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) ausgeschlossen; damit sind die Ab- fallerzeuger/-besitzer (Bauherr bzw. Baunternehmen) für die Entsorgung selbst verantwortlich.

Insbesondere zur Entsorgung der Abfälle, die aus dem Bereich des Auftraggebers zu ent- sorgen sind, sollten im Rahmen der Auftragsvergabe eindeutige Regelungen getroffen

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  • 2 -

werden. Dabei sollten die Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung der VOB Teil C / DIN 18299 (insbesondere Punkt 0.2.14) beachtet werden.

3. Grundsätzliches zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen

Abfallschlüssel (AS) gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) in Klammern Die im Folgenden aufgelisteten Abfallfraktionen, die bei Bau- und Abbrucharbeiten zwangsweise anfallen, sind nach § 8 GewAbfV - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - getrennt zu erfassen und zu befördern.

Altglas [17 02 02]: Die Getrenntsammlungspflicht bedeutet nicht, dass z.B. Fensterglas vor Bereitstellung zur Entsorgung aus den Rahmen herauszutrennen ist.

Kunststoffe [17 02 03]: Innerhalb der Kunststoffabfallfraktion ist es sinnvoll Fenster mit PVC-Rahmen gesondert zu sammeln, da diese sich besonders gut für das Recycling eignen.

Metalle, einschließlich Legierungen [17 04 01 - 17 04 07 und 17 04 11] wie z.B. Stahl- und andere Eisenbauteile (Fe), aber auch Nichteisenmetalle (NE) und Buntmetalle.

Holz [17 02 01]: Spezielle Regelungen für die Entsorgung von Altholz enthält die Altholzverordnung (AltholzV). Hiernach ist Altholz an der Anfallstelle nach Herkunft und Sortiment oder nach Altholzkategorien getrennt zu halten, soweit dies für die Verwertung bzw. Beseitigung erforderlich ist. Zur Verwertung ist Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zu zu führen. Die Entsorgung von Altholz der Kategorien A I bis A III in einem Bauabfallgemisch (gemischte Bau- und Abbruchabfälle [17 09 04]) ist zulässig, wenn das Gemisch einer Sortierung zugeführt wird und die aussortierte Altholzfraktion gemäß den Vorgaben der AltholzV entsorgt wird.

Dämmmaterial [17 06 04] kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Am häufigsten sind mineralische Dämmstoffe (wie Glas- oder Steinwolle) und mineralölbasierte Dämmstoffe (z.B. Dämmplatten aus Polystyrol (PS) oder Polyurethan (PU)). Bis Juni 2000 wurden künstliche Mineralfasern eingesetzt, die inzwischen als krebserzeugend eingestuft sind; die aus diesen Materialien entstehenden Abfälle sind gefährliche Abfälle (vgl. [17 06 01*] und [17 06 03*]) und daher getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Neuere Materialien sind i.d.R. mit einem RAL-Gütezeichen versehen und weisen kein schädigendes Potenzial auf.

Bitumengemische [17 03 02] werden im Straßen- und Wegebau, als Estrich oder Dachpappe und für Abdichtungen eingesetzt. Da es sich um eine Reinfraktion handelt, können Bitumengemische der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.

Baustoffe auf Gipsbasis [17 08 02] sind vor allem Gipsmörtel, Gipsputz, gipshaltige Estriche (Trockenestrich oder Fließestrich) und raumauskleidende Produkte (Platten und Wandbauelemente aus Gips, z.B. Stuck). Raumauskleidende Produkte auf Gipsbasis, wie Gipskartonplatten. Gipskartonplatten können nur dann der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden, wenn sie bereits beim Ausbau getrennt erfasst und bis zu ihrer Verwertung getrennt gehalten werden. Schon ein sehr geringer Gipsanteil führt beim Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen zu Sulfatgehalten, die sich negativ auf den daraus

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  • 3 -

entstehenden Recycling-Baustoff und seine Einsatzmöglichkeiten auswirken. Daher darf Gips nicht mit mineralischen Gemischen entsort werden.

Die mineralischen Bau- und Abbruchabfallfraktionen Beton [17 01 01], Ziegel [17 01 02] sowie Fliesen und Keramik [17 01 03] sind ebenfalls getrennt zu sammeln und zu befördern. Ist eine getrennte Sammlung in Einzelfällen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist für das Gemisch der Abfallschlüssel 17 01 07 zu verwenden.

Darüber hinaus sind alle Bau- und Abbruchabfälle die nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als gefährliche Abfälle gelten, ebenfalls getrennt zu erfassen und zu entsorgen. Das Verbot der Vermischung einschließlich der Verdünnung gefährlicher Abfälle mit anderen Kategorien von gefährlichen Abfällen oder mit anderen Abfällen, Stoffen oder Materialien nach § 9 Absatz 2 KrWG (bei Abfällen zur Beseitigung i.V.m. § 15 Absatz 3 Satz 2 KrWG) gilt nach § 3 Absatz 1 Satz 3 und § 8 Absatz 1 Satz 3 GewAbfV auch für gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle. Sind gefährliche Abfälle mit nicht gefährlichen Abfällen vermischt, ist das ganze Abfallgemisch als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

4. Hinweise zu POP-haltigen Abfällen, z.B. HBCD-haltigen Dämm-

materialien

Generell sind POP-haltige Abfälle, die in § 2 POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) benannt sind, aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen. Dazu ist es notwendig, sie getrennt zu sammeln. Außerhalb zugelassener Anlagen ist die Vermischung mit anderen Abfällen verboten. Für HBCD-haltige Dämmmaterialien, die als POP-haltige Abfälle anfallen, steht aktuell kein etabliertes Recyclingverfahren zur Verfügung. Daher ist deren finale Entsorgung in Abfallverbrennungsanlagen geboten. Weitere Hinweise gibt das Merkblatt der BUE zu diesem Thema.

5. Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle

Abfallschlüssel (AS) gemäß AVV in Klammern Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten [17 05 03*], Beton, Ziegel u.ä., die gefährliche Stoffe enthalten [17 01 06*] (z.B. mit Chemikalien verunreinigter Bodenaushub) Als Anhaltspunkt für die Einstufung als mineralische Bauabfälle, „die gefährliche Stoffe enthalten“, gilt u.a. die AVV sowie die Festlegung der Norddeutschen Bauabfallvereinbarung vom 18.02.2000 (siehe Anhang 1 des AWP gefährliche Abfälle 2011).

Kohlenteerhaltige Bitumengemische [17 03 01*] (z.B. teerhaltiger Straßenaufbruch), Kohlenteer und kohlenteerhaltige Produkte [17 03 03*] (z.B. pech-/teerhaltige Dachpappe) Hinweise zur Einstufung enthält Anlage 2 des AWP Bau- und Abbruchabfälle 2006.

Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [17 02 04*]

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  • 4 -

Bei der Zuordnung von Altholz sind Sortiment und Herkunft des Altholzes gemäß Anhang III der AltholzV als Regelvermutung zu beachten. Danach sind beispielsweise imprägnierte Altholz-Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau und viele Altholz-Sortimente aus Abbruch und Rückbau, wie z.B. Fenster, Fensterstöcke, Konstruktionshölzer, Dachsparren, Altholz der Kategorie A IV und damit dem Abfallschlüssel 17 02 04* zuzuordnen.

Dämmmaterial, das Asbest enthält [17 06 01*] (schwachgebundene Asbestabfälle), as- besthaltige Baustoffe [17 06 05*] (z.B. Asbestzementplatten, asbesthaltige Rohre) Asbesthaltige Abfälle sind in Deponien zu beseitigen. Die LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ ist ebenfalls zu beachten.

Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält [17 06 03*] (z.B. künstliche Mineralfasern, Ausnahme: nachweislich nicht „krebserzeugend“ nach Gefahrstoffrecht)

Weitere Beispiele für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle sind:

 Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten [17 09 02*] (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)

 Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten [17 09 01*], Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle [20 01 21*]

 Holzschutzmittel [03 02 01* - 03 02 05*]

 Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 01 11*]

 Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten [08 04 09*]

 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 02 02*]

 Abfälle von Hydraulikölen [13 01 01* – 13 01 13*]

 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen [13 02 04* - 13 02 08*]

 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind [15 01 10*] (z.B. mit Resten o.g. Abfälle)

6. Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung

Die Regelungen der Nachweisverordnung (NachwV) und der Anzeige- und Erlaubnisver- ordnung (AbfAEV) sind zu beachten. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise zu führen. Dies erfolgt grundsätzlich elektronisch mittels Entsorgungsnachweis und Begleitschein. Soweit der gefährliche Abfall über einen Einsammler mit einem gültigen Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden soll, können Übernahmescheine bei der Abgabe an den Einsammler – bis zu einer Menge von maximal 20 t je Abfallart – verwendet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.hamburg.de/abfall.

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  • 5 -

Für den gewerbsmäßigen Transport von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG oder ein gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat und eine Anzeige gemäß § 53 KrWG für das Befördern der jeweiligen Abfallart erforderlich.

7. Weitere Informationen

Entsorgungsberatung der Behörde für Umwelt und Energie - Tel. 040 / 428 40-4326

 Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan (AWP) für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein vom 30.05.2006  Bewertung des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2006 vom 30.11.2011  Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle vom 26.07.2011  www.hamburg.de/abfallwww.hamburg.de/gewerbeabfallwww.hamburg.de/bau-und-abbruchabfaellewww.hamburg.de/baugenehmigung

Stand: August 2019

KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • KrWG) vom 24.02.2012 AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) vom 15.08.2002 AVV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis- Verordnung - AVV vom 10.12.2001 GewAbfV Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) vom 18.04.2017 NachwV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV vom 20.10.2006 POP-Abfall- ÜberwV Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall- Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV) vom 17.07.2017 BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 BauVorlVO Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vom 14. Dezember 2010

LAGA M20: Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln LAGA M23: Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle LAGA M34: Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung

in der jeweils gültigen Fassung.

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

Anlage zur Information zur Ausschreibung

Zu- und Ersatzbau Baumaßnahme:

Vergabe-Nr. : SBH VOB OV 527-26 MH Leistung: Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

1 Auftraggeberin Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung/-verzeichnis bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin zu vergeben. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung werden zunächst die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ausgewählt. Die spätere Vergabe der Rahmenvertragsleistungen erfolgt durch gesonderten Einzelabruf gegenüber den Vertragspartnern, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch der Vertragspartner besteht. Hinweis: Bei Baumaßnahmen des Bundes werden die Verträge im Namen und für Rechnung der BRD, vertreten durch die FHH, geschlossen.

2 Auskünfte und Unterlagen Bei öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden alle Auskünfte und Unterlagen grundsätzlich auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oef- fentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht. Ausnahmsweise wurden folgende Unterlagen dort nicht veröffentlicht:

Sie sind erhältlich bei

3 Es gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).

4 Nachunternehmer Eine Weitervergabe von Leistungsteilen an Nachunternehmer ist zugelassen. nicht zugelassen. teilweise zugelassen. Leistungsteil(e):

Ist der Nachunternehmereinsatz zugelassen, sind die ausgefüllten Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (An- lage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) abzugeben: •bei Eignungsleihe durch den Nachunternehmer (§ 6d EU VOB/A, bzw. im Unterschwellenbereich, sofern ein Min- destmaß an Fachkunde und Leistungsfähigkeit für den Auftrag beim Bewerber oder Bieter selbst vorhanden ist und er einen Teil der Leistung selbst ausführt): mit dem Angebot (Anlage 6-040) zusammen mit dem Vordruck Eignung (Anlage 6-030). •ohne Eignungsleihe: mit dem Angebot (Anlage 6-040) oder binnen sechs Tagen nach der gesonderten Anforde- rung der Vergabestelle (siehe dazu nachstehend Ziff. 5.1 oder 5.2).

Für den Nachunternehmereinsatz gelten der Vordruck Landesrecht (Anlage 6-000) und die Vordrucke Antrag Nach- unternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101).

5 Nachweise, Angaben, Unterlagen

5.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind als Bestandteil des Angebotes (Anlage 6-040) mit einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit einem vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterlagen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen waren. Vordruck Angebot (Anlage 6-040) Hinweis: • Wird das Angebot in Papierform abgegeben, sind Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters erforderlich. • Wird das Angebot in Textform (§ 126b BGB) elektronisch über das eVergabe-System abgegeben, ist der Name der erklären- den Person in Textform anzugeben. • Ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, muss wie vorgegeben signiert werden.

Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn: • ein schriftliches Angebot nicht unterschrieben ist;

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 1 von 5 51

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

• bei einem elektronisch übermittelten Angebot der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht an der vorgege- benen Stelle in Textform angegeben ist; • ein elektronisches Angebot, das mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert ist.

Vordruck Eignung (Anlage 6-030) mit den Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen und die Ausführungsbedingungen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 6b EU Abs. 1 VOB/A). Sie ersetzt die Angaben in Nummer 1 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030); bei Verwendung der EEE sind daher zusätzlich die Angaben in den Nummern 2 und 3 des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) zu machen.

Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage aller Nachweise / Angaben / Unterlagen des Vordrucks Eignung (Anlage 6-030) bereits mit der Angebotsabgabe oder erst auf gesondertes Verlangen (siehe Nr. 5.2 unten) fordern.

Vordruck Bietergemeinschaft (Anlage 6-110) (falls eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt)

Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern eine Eignungsleihe über Nachunternehmer erfolgt: siehe oben Nr. 4)

Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des Bieters

Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters

Vordruck Stoffpreisgleitklausel (Anlage 6-121)

Vordruck Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket –RUS-Sanktionen (Anlage 6-031)

5.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

Im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) genannte Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Bestätigung der Eigener- klärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6a (EU) VOB/A und § 7 HmbVgG. Hinweis: Bei Eignungsleihe (§ 6d EU VOB/A) auch die Nachweise / Angaben / Unterlagen für den Eignungsleiher.

Hinweis: Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Unterlagen gemäß § 6a (EU) VOB/A ihre PQ-Nummer im Vordruck Eignung (Anlage 6-030) angeben (bei Oberschwellenvergaben auch die Eintragungsnummer eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer EU-Mitgliedstaaten; § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).

Hinweis: Die Vergabestelle kann die Vorlage der Nachweise / Angaben / Unterlagen bereits mit Angebotsabgabe (Nr. 5.1 oben) oder erst auf gesondertes Verlangen (z.B. von Bietern der engeren Wahl) fordern. Vordrucke Antrag Nachunternehmereinsatz (Anlage 6-100) und Erklärung des Nachunternehmers (Anlage 6-101) (sofern Nachunternehmereinsatz zugelassen: siehe oben Nr. 4) Hinweis: Bei einer Eignungsleihe über Nachunternehmer gilt aber Nr. 5.1 oben.

Preisermittlungsblatt 1 (Anlage 6-130) (Angaben zur Kalkulation) – des/der Nachunternehmer(s) Preisermittlungsblatt 2 (Anlage 6-131) (Aufgliederung wichtiger Einheitspreise) – des Bieters Urkalkulation – des Bieters Urkalkulation – des/der Nachunternehmer(s) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“.

5.3 Nachforderung von fehlenden/unvollständigen Unterlagen:

Gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A werden keine Unterlagen oder Preisangaben nachgefordert.

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 2 von 5 52

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

6 Aufteilung in Lose

nein ja, Angebote sind möglichh für ein Los für mehrere Lose für alle Lose (alle Lose sind anzubieten) Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung. Hinweis: Zum Gebot der Losaufteilung siehe Ziffer 6.6 VV-Bau. 7 Nebenangebote sind

nicht zugelassen. Hinweis: Bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung bzw. bei der Leistungserbringung aufgrund Einzelabrufs aus einer Rahmenvereinbarung sind Nebenangebote nicht zugelassen. zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. Hinweis: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Nebenangeboten siehe Ziffer 6.11.1 VV-Bau. nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; es gelten die zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2. unter Geltung der zusätzlichen Kriterien gemäß 9.2 nur zugelassen für:

Sonstige formale Einreichungsvoraussetzungen:

Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Baubeschreibung verwiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten von Nebenangeboten gelten im Übrigen die Teilnahmebedingungen (TNB) (Anlage 6-050).

8 Abgabe von Angeboten Es werden nur / auch Angebote in Papierform akzeptiert. Sofern die Angebotsabgabe elektronisch erfolgt, werden nur Angebote mit folgender Signaturart akzeptiert: Textform nach §126b BGB Will ein Bieter kein Angebot abgeben, möge er die Vergabestelle bitte baldmöglichst darüber unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung/Teilnahmeverfahren/offenem Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen und das Angebot muss die geforderte Form wahren. Bei Angeboten in Textform gem. § 126b BGB ist auf dem Vordruck Angebot (Anlage 6-040) der Name der erklärenden Person in Textform anzugeben. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist der beigefügte Vordruck Angebot (Anlage 6-040) ausgefüllt und rechtsverbind- lich unterschrieben zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu senden zu senden an

abzugeben am Ort des Öffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.)

Der Umschlag ist außen mit anliegendem Kennzettel zu versehen. Name/Firma und Anschrift des Bieters sowie Vergabeverfahren sind darauf genau anzugeben (Baumaßnahme, Vergabenummer und Leistung wie oben). Stellt die Vergabestelle Daten der Ausschreibung im digitalem GAEB-Format (D83 oder X83) zur Verfügung, soll der Bieter das Leistungsverzeichnis im gleichen digitalem GAEB-Format (D84 oder X84) einreichen. Sollte die hierfür erforderliche Software- Ausstattung nicht zur Verfügung stehen, kann das Programm mit dem Namen „Offerte L“ kostenfrei von der Internetseite „https://www.hamburg.de/“ heruntergeladen wweerden. Sind Angebote in Papierform zugelassen, gelten elektronische Dateien als Arbeitsmittel: Etwaige Abweichungen von der Papier- fassung sind in letzterer zu kennzeichnen, die im Zweifelsfall verbindlich ist. Sind nur elektronische Angebote über das eVergabe- System „eVergabe“ zugelassen, sind die elektronischen Angebotsdaten verbindlich. Zur Registrierung in „eVergabe“ siehe die Hin- weise auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/). Der Bieter ist für die Aktualität seiner verwendeten Software allein verantwortlich, siehe Nr. 3.2 Teilnahmebedingungen (TNB) (An- lage 6-050).

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

9 Angebotswertung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das nach den Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regelungen: Hinweis: Für die Angebotswertung reiner Hauptangebote sind die Zuschlagskriterien in 9.1 oder 9.2 maßgebend. Sind Nebenangebote in Nr. 7 zugelassen, gelten für die Angebotswertung von Haupt- und Nebenangebot gleichermaßen die Zuschlagskriterien in 9.2. 9.1 Preis (alleiniges Zuschlagskriterium) Hinweis: Der Preis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Regelungen, Gleitklauseln.

9.2 Mehrere Zuschlagskriterien für die Wertung von Hauptangeboten und ggf. zugelassenen Nebenangeboten gemäß nachfolgender Gewichtung:

Preis Gewichtung in %

Weitere Kriterien Gewichtung in %

Gewichtung in %

Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0 Beim Kriterium sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:

•Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweiligen

Gewichtung berücksichtigt: Gewichtung in %

Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0

Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot. Bei zusammengefasster Fachlosvergabe gelten die Unterkriterien für folgende Leistungsteile: Leistungsteil: Gewichtung in % Leistungsteil: Gewichtung in %


Summe muss 100 % ergeben: 0 10 Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.

nicht zugelassen.

Hinweis: § 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/A (EU) ist zu beachten. Mit dem Öffnungstermin beginnt die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden ist.

11 Nachprüfungsstellen 11.1 Nationale (unterschwellige) Vergaben: Beschwerdestelle (Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A):

11.2 Nationale (unterschwellige) Vergaben bei Zuordnung zum 20 %-Kontingent (§ 3 Nr. 9 VgV): Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A):

11.3 Europaweite (oberschwellige) Vergaben: Vergabekammer (Nachprüfungsbehörde gemäß § 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg - Fax: 040/427310499

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 4 von 5 54

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VV-Bau Anlage 6-020 Aufforderung Angebotsabgabe

12 Sonstiges

13 Instandhaltung Hinweis: Nr. 13 entfällt bei Nichtbedarf (vgl. Ziffer 6.10.5 VV-Bau). 13.1 Gegenstand dieses Angebots sind neben den Herstellungsleistungen auch die Leistungen nach DIN 31051 zur Inspektion

Wartung

Instandsetzung

13.2 Beigefügt ist der Vordruck Instandhaltungsvertrag (Anlage 6-170). Dabei handelt es sich um ein Vertragsformular für den zu schließenden Instandhaltungsvertrag, in dem die Vergabe- stelle den Leistungsumfang (§2), die Leistungszeit (§ 3), die Laufzeit (§ 8) und die Schlussbestimmungen (§ 9) vor- gegeben hat. Die so bestimmten Leistungen sind ohne Änderungen anzubieten. Der Bieter trägt nur die Vergütung (§4) und ggf. die zur Lohngleitung geforderten Angaben (§ 5) in das Vertragsformular ein.

13.3 Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (auch der Angebotsteil Herstellung) ausgeschlossen.

Aufforderung Angebotsabgabe – 04/2023 5 von 5 55

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Stand 11.04.2024

Merkblatt

Umsatzsteuer

  1. Bei Rechnungstellung an den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist die Umsatzsteuer separat auszuweisen.
  2. Bei Rechnungstellung an die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist darauf zu achten, dass die Gesellschaft nachhaltig Bauleistungen bzw. Reinigungsleistungen i.S.d. §13b Abs. 2 Nr.4 bzw. Nr.8 UStG erbringt. Für diese empfangenen Leistungen wird deshalb die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet. Rechnungen sind in diesen Fällen ohne Umsatzsteuer („Netto“) auszustellen.
  3. Die Steuer entsteht umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) im Zeitpunkt der Ausführung. Eine Lieferung wird im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (i.d.R. bei Übergabe an den Erwerber) ausgeführt. Eine sonstige Leistung wird im Zeitpunkt der Vollendung ausgeführt (bei Werkleistungen regelmäßig mit der Abnahme).
  4. Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer (gilt nur für SBH)
  • in Abschlagsrechnungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
  • in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung (Leistungserbringung bzw. Lieferung) geltenden Steuersatz anzusetzen.
  1. Maßgebend für die steuerlich wirksame Bewirkung der Werkleistung ist der Zeitpunkt der Abnahme. Für die Anwendung des Steuersatzes kommt es also weder auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung oder der Rechnungsstellung, noch auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
  2. Eine steuerlich wirksame Abnahme ist auch gegeben, wenn echte Teilleistungen abgenommen werden (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B, § 12 Abs. 2 VOB/B).
  3. Im Steuerrecht liegen Teilleistungen nur vor, wenn es sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer einheitlichen Werklieferung oder Werkleistung handelt, für die das Teilentgelt vertraglich gesondert geschuldet, abgerechnet und die Teilleistung auch gesondert abgenommen wird.

56

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 29.10.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 527-26 MH - Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

SKONTO

Skonto zugelassenNein
Zahlungsziel (falls zugelassen)Tag(e)
Skonto__________ %

AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN

ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN

  1. Allgemeine Baubeschreibung
  2. Allgemeine Baubeschreibung

1.1 Adressen

Anschrift der Baustelle: Carl-von-Ossietzky Gymnasium Müssenredder 59 22399 Hamburg

1.2 Beschreibung der Bauaufgabe

1.2.1 BESCHREIBUNG DER PLANUNG Der geplante Neubau am Standort des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums entsteht an der Stelle des bestehenden Gebäudes 1, das zuvor zurückgebaut wird. Während der Bauzeit wird die Verwaltung in einem temporären Containerbau untergebracht.

Ausgehend von den unterschiedlichen Baufluchten der umliegenden Gebäude wird ein eigenständiger Baukörper entwickelt. Dabei werden Bezüge zum Bestand, der Ersatz entfallender Nutzungen, der vorhandene Baumbestand sowie die angrenzende Wohnbebauung berücksichtigt.

Der Neubau besteht aus zwei ineinander verschränkten, kubischen Baukörpern mit quadratischer Grundstruktur. Diese ermöglichen eine flexible Anpassung an unterschiedliche Maßstäbe und Anforderungen.

Es entstehen klar gefasste Eingangsbereiche zum Müssenredder im Norden, zur benachbarten Schule sowie zum Schulhof. Extensiv begrünte Dachflächen verbinden den Neubau mit den Freiflächen des Schulhofs.

Der Hauptzugang liegt am Müssenredder und führt in eine zentrale Treppenhalle, die im Erdgeschoss Aula, Foyer, Mensa sowie den Bereich Musik/Theater erschließt. Ein separater Zugang im Westen ermöglicht den Zugang zum Bewegungsraum der benachbarten Grundschule.

Die Grundrisse sind in Kompartments gegliedert und über zwei bauliche Rettungswege erschlossen. Offene, flexibel nutzbare Flächen fördern fließende Übergänge zwischen Erschließung und pädagogischer Nutzung. Neben der zentralen Treppe gibt es in jedem Gebäudeflügel einen weiteren Treppenraum, sodass jedes Kompartment an zwei Treppen angebunden ist.

1.2.2. BAUWERK - BAUKONSTRUKTIONEN Der Neubau wird als Stahlbetonskelettkonstruktion mit überwiegend unterzugslosen Flachdecken errichtet und ist - abgesehen von einem Medienkanal - nicht unterkellert. Das Gebäude besteht aus vier Geschossen. Erdgeschosswände sind im Sinne einer Vereinfachung des Bauablaufs im Hinblick auf brand- und schallschutztechnische Anforderungen als Stahlbetonwandscheiben geplant. Die Gründungssohle wird als schwarze Wanne und konventioneller Abklebung mit Sohlverstärkungen nach Erfordernis und umlaufender Frostschürze geplant. Unter der Sohle und vor den Frostschürzen wird eine Dämmung eingebaut.Die Deckenbereiche über Bewegungsraum und Aula sind als vorgefertigte und vorgespannte Hohldielendecken geplant. Die lichte Geschosshöhe im EG beträgt 4,35m (OK FFB bis UK Decke). In den Geschossen 1-3 beträgt die lichte Geschosshöhe jeweils 3,00m

Dachdecken sind als Warmdach mit extensiver Dachbegrünung und Photovoltaik geplant.

  1. Zusätzliche Vertragsbedingungen

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  1. Zusätzliche Vertragsbedingungen

2.1 Allgemein Die folgenden Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Erforderliche Maßnahmen sind bei den entsprechenden Leistungspositionen mit einzukalkulieren. Sollte eine Bestimmung der zusätzlichen Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die der ungültigen am nächsten kommt.

2.2 Vertragsgrundlage - Normen u. Richtlinien Grundlage für Angebot, Ausführung, Lieferung, Montage und Abrechnung ist die VOB, Teil B und Teil C, hier die das jeweilige Gewerk oder die jeweilige Leistung betreffende ATV (Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen) DIN 18299 ff mit den dann dort aufgeführten Normen und Vorschriften. Außerdem gelten alle anwendbaren DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen und Richtlinien in der momentan gültigen Fassung, welche sich auf das vorgesehene Material und dessen Verarbeitung nach den neuesten Kenntnissen der Technik beziehen. Desweiteren gelten u.a.:

  1. Die anwendbaren VDI und VDE-Vorschriften
  2. Die Bauordnungen der zuständigen Bundesländer sowie die Ergänzungen der örtlichen Genehmigungsbehörden, sofern diese dem Auftragnehmer zur Kenntnis gegeben wurden.
  3. Die Zulassungsbestimmungen der Materialprüfinstitute für Bautechnik
  4. Der jeweilige Stand der Technik für die Ausführung der Bauleistungen;
  5. Die Vorschriften und Empfehlungen der Hersteller der zur Anwendung kommenden Materialien.
  6. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und zuständigen Behörden.
  7. Der bauseits erstellte SIGEKO-Plan
  8. Die gültige Wärmeschutzverordnung
  9. Das Abfallbeseitigungsgesetz
  10. Das Bundes-Immissions-Schutzgesetz.
  11. Anforderungen aus der Förderung als Klimafreundlicher Neubau (Programm Kommunen 499) mit Zertifizierung über das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) und die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen /DGnB-Gold-Zertifizierung

2.3 Baugrundstück, Zufahrt und Verkehr Das Baugelände befindet sich auf dem Schulstandort des Carl-von-Ossietzky Gymnasiums, unmittelabr am Müssenredder. Hierüber wird das Baugelände erschlossen. Die straßenbegleitenden Parkbuchten werden zur Be- und Endladezone während der Baumaßnahme umfunktioniert. Es sind nur wenige Lagerflächen auf dem Baugelände vorhanden. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse, werden Stellflächen für Besprechungs, Mannschafts- und Materialcontainer auf dem ehemaligen Lehrerparkplatz vorgesehen. Dieser Bereich ist von dem Baufeld räumlich getrennt.

Das Baugelände und der ausgelagerte Standort der Container erhält einen Bauzaunverschluss. Aufgrund des laufenden Schulbetriebes ist der Zaun während der gesamten Maßnahme verschlossen zu halten! Er darf nur für den Baustellenverkehr temporär geöffnet werden, die Zufahrten sind außerhalb der Arbeitszeiten zu verschließen.

Durch die Größe des zu errichtenden Neubaus sind Wege zwischen Arbeitsstätte und Baustelleneinrichtungsfläche einzuplanen. Dieser Umstand ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.

Die Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Baufelds obliegt dem AN. Grundsätzlich ist beim Rangieren ein Einweiser bereitzustellen. Eine Gefährdung von Dritten ist zu jeder Zeit auszuschließen.

2.4 Baustelleneinrichtung Aufgrund der beengten Platzverhältnisse um den Neubau können nur geringfügig Lagerflächen im direkten Baufeld bereitgestellt werden, welche der unmittelbaren Materialanlieferung vorbehalten sind. Eine befestigte Tragschicht bzw. bestehendes Pflaster ist im Bereich der Baustellenzugänge und der südlichen BE-Fläche vorhanden. Auf der Nordseite, im Bereich der Zufahrt wird der öffentliche Bereich (Parkbucht & Gehweg) asphaltiert. Die Stellung eigener Container auf dem Baufeld ist nicht möglich. Gewerke- und Materialcontainer müssen auf die separate BE-Fläche (östlich) und der straßenbegleitenden Parkbucht (nord-ost) gestellt werden. Eine Nutzung der nord-östlich vom Doppel-H-Gebäude gelegenen BE-Fläche ist daher zwingend erforderlich und vom AN als Erschwernis aufgrund der Wegstrecken einzukalkulieren und entsprechend in den Kosten zu berücksichtigen. Entfernung Baufeld zu ausgelagerter BE-Fläche circa 70m. Die Fläche ist mit gepflastert. Der Bereich soll im Anschluß an die Bauarbeiten wieder als Parkplatzfläche dienen und ist entsprechend sauber zu halten. Weitere Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge des AN stehen im öffentlichen Raum zur Verfügung.

Die allgemeine Baustelleneinrichtung für alle Gewerke wird bauseits hergestellt und vorgehalten. Sie besteht aus Bauzaun, Baumschutz, Baustrom- und Bauwasseranschluss, Baubeleuchtung (nur Allgemeinbeleuchtung von Zufahrt und Wegen) sowie sanitären Anlagen.

Für das Liefern, Vorhalten und wieder Entfernen aller zur Ausführung des AN benötigter Geräte, Werkzeuge, Hebezeuge, etc. ist in diesem Leistungsverzeichnis eine Position "Baustelleneinrichtung" berücksichtigt. Die Baustelleneinrichtung ist mit der örtlichen Bauüberwachung des AG abzustimmen, um u.a. unnötige Umsetzungen zu vermeiden. Sie sind auf eine reduzierte Fläche zu begrenzen.

Pausen werden aufgrund der hiermit oftmals verbundenen Verdreckung der Baustelle nicht innerhalb des Bauwerks

Leistungsverzeichnis - 2/75 58

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gestattet. Hierfür ist die AN-seitige Baustelleneinrichtung zu nutzen.

2.5 Arbeitszeiten Die Bauarbeiten sind werktags (Montag bis Samstag) zwischen 07:00 bis 20:00 Uhr auszuführen. Erlaubnisse für kurzzeitige Abweichungen von der o. g. Regelarbeitszeit sind einzuholen bzw. zu beantragen:

  • für Sonntagsarbeiten (zwischen 7:00 und 20:00 Uhr) beim Amt für Arbeitsschutz.
  • für Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot
  • ruhestörende Bauarbeiten zwischen 20:00 und 7:00 Uhr (werktags und im Einzelfall mit besonderer Begründung sonntags)
  • Aufgrund der Arbeiten im Bereich und im angrenzenden Bereich eines öffentlichen Schulgeländes ist aus Sicherheitsgründen in den Kernstoßzeiten des Schulanfangs und -endes von 7:30 - 8:30 Uhr sowie von 15:30 - 16:30 der Lieferverkehr zu vermeiden oder auf ein Minimum zu beschränken. (Schulweg) Von Seiten des AG sind die vorgenannten Ausnahmefälle nicht vorgesehen und wurden daher auch nicht im Rahmen der Planfeststellung beantragt. Die maximale Arbeitszeit von 10h pro Tag sind gemäß Arbeitsschutzgesetzt zu berücksichtigen.

2.6 Immisionsschutz Die Baumaßnahme befindet sich in einem lärmsensiblen Gebiet. Direkt neben dem Baufeld befinden sich im Betrieb befindliches Unterrichtsgebäude. Lärmbelästigungen, die nicht zur Erbringung der Bauleistung notwendig sind (z.B. laute Musik), sind ausdrücklich zu unterlassen.

2.7 Arbeitssicherheit Der AN ist verantwortlich für den Arbeitsschutz und für die Sicherheit aller Geräte, Gerüste und Einrichtungen, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, für die Baustelle alle Maßnahmen vorzusehen, die den sicheren und reibungslosen Baubetrieb jederzeit gewährleisten. Der AN hat für sein Gewerk schriftlich einen verantwortlichen Fachbauleiter zu benennen. Baukräne dürfen nicht mit dem Ausleger über genutzte Pausenhofflächen drehen und sind mit Begreunzung des Drehkranzes und Schlittens auszustatten. Es besteht Rauchverbot innerhalb des Gebäudes ab Beginn der Ausbauarbeiten und generell absolutes Alkoholverbot.

2.8 Gerüste Bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung ist davon auszugehen, dass ein Fassadengerüst der Lastklasse 4 seitens des Gewerks Gerüstarbeiten bauseitig gestellt werden. Diese können unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich. Dachfanggerüste in Form von Netzen werden bauseitig nicht vorgehalten. Der Aufzugsschacht wird bauseitig nicht eingerüstet.

ACHTUNG: Über die vorbeschriebenen Gerüste und Arbeitsplattformen in den Treppenhäusern bzw. Foyer hinaus werden keine weiteren Gerüste bauseitig gestellt. Bauseitig stehen keine Materialaufzüge zur Verfügung.

Gerüstteile, insbesondere Schutzabdeckungen und Geländer, die zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind nach Fertigstellung der Arbeiten wieder ordnungsgemäß zu montieren. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.

Gerüste sind sauberzuhalten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen.

2.9 Bauleitung des AN Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung einen verantwortlichen Bauleiter einzusetzen, der laufend die Arbeiten auf der Baustelle überwacht und die Weisungen der örtl. Bauüberwachung entgegennimmt und zur Durchführung bringt. Der Firmenbauleiter hat an den wöchentlichen Baubesprechungen teilzunehmen.

2.10 Baubesprechung Ein von dem Auftragnehmer autorisierter Bauleiter ist verpflichtet, nach Ausführungsstart des Gewerkes und vorher zu eventuell notwendigen Abstimmungsgesprächen an den vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten festgesetzten Besprechungen während der Ausführungsphase teilzunehmen. Der Vertreter ist befugt über terminliche und kostenmäßige Punkte zu entscheiden. Die Baubesprechungen finden in der Regel einmal wöchentlich im Baubüro statt. Eingeladen wird über das Baubesprechungsprotokoll. Sollte der AN trotz wiederholter Aufforderungen durch die Bauüberwachung keine autorisierte Person zu den Besprechungen entsenden, behält sich der AG vor Rechnungsabzüge einzubehalten. Die Höhe des Abzugs pro fehlender Baubesprechung wird rechnerisch über theoretisch entstandene Fahrtkosten und dem Stundensatz eines AN-seitigen Bauleiters ermittelt.

2.11 Bautagebuch Das Führen eines Bautagebuches ist Pflicht. Es ist dem Auftraggeber wöchentlich zur Kenntnis zu übergeben und im Projektraum POOLARSERVER (siehe Pkt. 2.20) abzulegen. Im Bautagebuch sind neben den üblichen Angaben wie Arbeitszeit und vor Ort auf der Baustelle Beschäftigte u.a. folgende Punkte aufzuführen:

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  • Personaleinsatz, Wetter ,Fotodokumentation
  • Dokumentation der überreichten Ausführungsunterlagen und Plänen mit Angabe des Absenders
  • Ausführungsbeginn und Fertigstellung von herzustellenden Bauteilen
  • Anweisungen des AG, Abnahmen, Qualitätskontrollen, Besuche, Verzug
  • Dokumentation des Baustoffeingangs und Lieferungen
  • Benennung von Nachunternehmer sowie Dokumentation dessen geleisteter Arbeiten

2.12 Vorarbeiter / Verhandlungssprache Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß während der Ausführungszeit ständig eine benannte, über die geplanten Arbeitsabläufe unterrichtete und eingewiesene fachliche Führungskraft (Fachbauleiter, Polier, Vorarbeiter) anwesend ist, die es ermöglicht, in deutscher Sprache zu verhandeln.

2.13 Materialien Es dürfen nur Baustoffe verwendet werden, die in der Bauregelliste des DIBt enthalten sind und den dort definierten Anforderungen genügen.

Im Hinblick auf die zu verwendenden Baumaterialien ist deren gesundheitliche Unbedenklichkeit zu überprüfen und ggf. nachzuweisen. Die zur Ausführung gelangenden Baustoffe müssen von einwandfreier Beschaffenheit sein und dürfen nur in der Originalverpackung auf der Baustelle angeliefert werden.

Die Lagerung der einzubauenden Materialien hat so zu erfolgen, dass durch Witterungseinflüsse keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Verarbeitung und das fertige System entstehen können und ist als komplette Leistung in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.

Die Materialanforderungen insbesondere auf erforderliche Recyclinganteile nach QNG und deren lückenlosen Nachweises sind stets zu gewährleisten.

2.14 Liefer- und Fertigungszeiten Liefer- und Fertigungszeiten für die einzubauenden Materialien sind rechtzeitig zu erfragen und für eine termingerechte Fertigstellung durch den AN zu berücksichtigen. Die termingerechte Lieferung bzw. Fertigung von Materialien unter Berücksichtigung des Bauzeitenplans liegt im Verantwortungsbereich des AN. Es sind auch die Vorläufe der Materialfreigaben durch den Auditor QNG zu berücksichtigen. Der AN meldet Diskrepanzen zwischen Liefer- oder Fertigungsterminen und den Montageterminen gemäß Bauzeitenplan unaufgefordert und umgehend bei der Bauüberwachung an.

2.15 Lage Leitungen, Kabel, usw. Vor der Durchführung von Erdarbeiten ist ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergleichen im Bereich der Baugruben oder Gräben zu verschaffen und mit den Anlagenbetreibern geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und sofern erforderlich sich vor Arbeitsbeginn davon zu überzeugen, dass alle Leitungen vom Netz getrennt und verschlossen sind.

Aufgrund der hohen Mediendichte im Erdreich ist mit besonderer Sorgfalt bei allen Erd- und Aushubarbeiten bzw. beim Freilegen von Schächten, Leitungen, Fundamenten und anderen Objekten vorzugehen.

2.16 Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Absprache wahlweise nach Plänen oder örtlichem Aufmaß. Örtliche Aufmaße müssen gemeinsam mit der Bauüberwachung erstellt werden. Ohne Bauüberwachung erstellte Aufmaße werden nur nach vorheriger Absprache anerkannt. Aufmaße für Entsorgungsarbeiten etc. sind vor Ausführung gemeinsam mit der Bauüberwachung aufzumessen! Zur Prüfung von Aufmaßen sind leserliche Aufmaßskizzen (raumweise oder nach Bauteilen, Fassaden o.ä.) zur Prüfung mit einzureichen. Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer farbig angelegte Abrechnungspläne. Zahlungen für noch nicht eingebaute Werkstoffe oder Bauelemente werden nicht geleistet.

2.17 Bauschutt, Baustellenabfälle Der AG legt besonderen wert auf eine saubere und ordentliche Baustelle.

Die Arbeitsstelle des AN auf der Baustelle ist werktäglich zu Feierabend sauber zu hinterlassen und zum Ende der Arbeitswoche besenrein herzustellen. Schutt und Materialreste des AN sind sofort nach Fertigstellung einer Teilleistung, auch raumweise, zu entsorgen. Die Schuttbeseitigung des AN ist Nebenleistung und in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Pausen werden wegen der hiermit oft verbundenen Verdreckung der Baustelle nicht innerhalb des Bauwerkes gestattet. Hierfür ist die AN seitige BE zu nutzen.

Sollte die Arbeitsstelle des AN trotz Aufforderung mit angemessener Vorlaufzeit durch die Bauüberwachung nicht besenrein und frei von Abfällen des AN sein behält sich der Auftraggeber vor gemäß § 641 Abs.3 BGB einen Einbehalt in Abzug zu bringen.

2.18 Stundenlohnarbeiten

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Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie von dem AG vorher genehmigt wurden. Der voraussichtliche Aufwand ist im Vorwege durch den AN zu benennen. Stundenzettel sind gemäß VOB/B § 15 (3) innerhalb von 1 Woche nach Ausführung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Stundenzettel werden nicht berücksichtigt. Es sind Verrechnungssätze anzubieten, in denen anteilige Gemeinkosten einschl. Wagnis und Gewinn sowie Lohnnebenkosten (Fahrkosten, Wegegelder usw.) enthalten sind.

Meister- und Polierstunden werden nicht besonders vergütet.

Angeboten wird für das jeweilige Gewerk ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschl. der Kosten für das Bedienungspersonal. In die Preise sind die Kosten für die Auslösung, Wegegeld, Fahrkosten und sonstige Kosten einzukalkulieren.

Mit den eingetragenen Stundensätzen sind sämtliche Kosten des Auftragnehmers abgegolten.

2.19 Schutz und Übergabe der Leistung Sämtliche erbrachten Leistungen sind bis zum Termin der Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl vollständig mit geeigneten Materialien zu schützen. Durch den Auftraggeber werden keine abschließbaren Räume zur Verfügung gestellt. Sämtliche Schutzvorkehrungen ggfs. verschließbare Bautüren sind erst nach Anweisung durch die Bauüberwachung zu entfernen. Das Einrichten, die Unterhaltung und das spätere Entfernen und Entsorgen ist Aufgabe des AN und ist in die Einheitspreise, bzw. in die Positionen Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer die Leistungen vollständig gereinigt an den Auftraggeber zu übergeben hat. Dazu sind sämtliche Montage- und Bauverunreinigungen zu entfernen. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Mit der Abgabe der Bestandsunterlagen sind seitens des Unternehmers Reinigungsempfehlungen für die verschiedenen Materialoberflächen vorzulegen.

2.20 Kostenumlagen Es erfolgen keine Kostenumlagen.

2.21 Nutzung Planserver, Planungsunterlagen & übergreifende Kommunikation Dem AN werden nach Auftragserteilung unentgeltlich digitale Unterlagen zur Verfügung gestellt: Ausführungs- und Grundrisspläne sowie Schnittzeichnungen, Details digital als PDF-Datei. Ein Ausdruck in Papier erfolgt nicht. Die Kosten für den Ausdruck bzw. Plot der Pläne zur eigenen Verwendung trägt der AN. Bei dem ausgeschriebenen Projekt wird der internetbasierte Projektkommunikationssystem "POOLARSERVER" für den Austausch von Dokumenten und Plänen eingesetzt. Erklärtes Ziel des Auftraggebers ist es, dass alle Projektbeteiligten jederzeit Zugriff auf alle für sie relevanten Dokumente und Informationen haben, diese effektiv verteilen und freigeben können. Daten zur Bereitstellung der Unterlagen wie Firmenname, Ansprechpartner, E-Mailadresse über einen Planserver sind vom Auftragnehmer mit Auftragserteilung zu benennen. Der AN verpflichtet sich im Rahmen der Beauftragung durch den AG die erforderlichen Zugänge für die Dauer der Projektlaufzeit, d.h. für die Dauer seiner Beauftragung bzw. Beteiligung im Projekt, zu nutzen. Durch den AG wird jedem AN ein Zugang kostenfrei zur Verfügung gestellt (sh. Vergabeunterlagen). Sämtliche Arbeitsergebnisse/ Planunterlagen/ vertragsrelevanter Schriftverkehr/ Produkt- und Dokumentationsunterlagen des Auftragnehmers sind digital auf dem Portal abzulegen. Der AN verpflichtet sich, die vom AG vorgegebenen Konventionen hinsichtlich der Benennung von Dokumenten und Planunterlagen einzuhalten. Mit der Ablage der Daten im Projektraum erhält der AG das Recht, diese Daten dauerhaft zu nutzen. Grundsätzlich gilt, dass der AN die sogenannte "Holschuld" innehat. Das Einstellen und Herunterladen erfolgt eigenverantwortlich durch den AN. Ebenso ist der AN beim Einstellen von Dokumenten verpflichtet die entsprechenden Empfänger zu informieren.

2.22 Werkstatt- und Montageplanung Der AN hat sämtliche Planunterlagen im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung rechtzeitig vor Bestellung und/oder Ausführung, zur Prüfung durch den AG oder dessen Vertreter, auf dem Planserver hochzuladen und anschließend den Workflow für die Prüfung der Unterlagen auszulösen. Die Prüfung erfolgt erst nach der Auslösung. Prüfrückläufer werden ausschließlich über den Planserver zur Verfügung gestellt. Alle Änderungen sind kenntlich zu machen. Eine entsprechende Anleitung ist der Anlage Prozessanleitung und Prozessübersicht zu entnehmen. Die Regelprüffrist des AG beträgt 20 Werktage. Die mit dem Prüfexemplar gleichgestellte Werkstatt- und Montageplanung ist mit dem Status "F" (freigegeben) in den Projektraum POOLARSERVER vor Ausführung hochzuladen. Es sind Grundrisse, Schnitte, Ansichten, etc. im Maßstab 1:50, Details etc. im Maßstab 1:20 bis 1:1 darzustellen.

2.23 Anerkenntnis Die Leistungsbeschreibungen gelten nur im Zusammenhang mit allen Vertragsunterlagen. Etwaige Unstimmigkeiten in den dem Bieter zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen sind unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich gegenüber der ausgebenden Stelle anzuzeigen. Der Bieter ist gehalten die im LV beschriebenen Leistungen auf fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Die Geschäftsbedingungen des AN werden nicht anerkannt. Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten gleichermaßen für alle Nachträge.

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2.24 Rechnungsstellung Rechnungen sind digital über ZRE einzureichen. Parallel sind die Rechnungen samt Anlagen im Planserver hochzuladen.

  1. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
  2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

3.1 Allgemein Die folgenden zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Die erforderlichen Maßnahmen sind bei den entsprechenden Leistungspositionen mit einzukalkulieren. Sollte eine Bestimmung der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die der Ungültigen am nächsten kommt.

3.2 Komplettleistungen Alle im folgenden beschriebenen Leistungen verstehen sich als Komplettleistungen inkl. Montage, aller erforderlichen Materialien, Hilfs- und Betriebsstoffe, Befestigungsmittel, Hebezeuge, Schutzmaßnahmen, Einbau- und Montagehilfen, usw. soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben werden. Die erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.

3.3. Ausführungs- und Gütebestimmungen Für die Ausführung der Arbeiten gelten, soweit nicht anders vereinbart die zutreffenden DIN-Normen, insbesondere die nachstehend aufgeführten Normen, Vorschriften und Richtlinien:

  • LBO, die jeweils gültige Landesbauordnung in der gültigen Fassung;
  • Baurichtlinien der zuständigen Unfallkasse in der jeweils gültigen Fassung;
  • VOB Teil B und C, jeweils in der gültigen Fassung;
  • Unfallverhütungsvorschriften der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften;
  • Die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen;
  • Die anerkannten Regeln der Technik für die Ausführung von Bauleistungen;

3.4. Muster | Proben

  • Auf Anforderung sind ohne Berechnung kleine Handmuster von Profilen, Hölzern (max. L=1,00m) und Platten (ca. 0,3x0,0,3m) mit verschiedenen Farbmustern bzw. Farbbeschichtungen in unterschiedlichen Farbtönen als Nebenleistung vorzulegen. Anzahl Muster je Element max. 3 Stk.

3.5 Arbeitsablauf Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.

3.6 Rohbautoleranzen Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung am Bau festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftrag des Auftraggebers das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen.

3.7 Holzfeuchte | Holzschutz Grundsätzlich sind ausschließlich technisch getrocknete Hölzer mit einer Holzfeuchte <= 20% einzubauen. Der AN berücksichtigt die Erfordernisse des konstruktiven und ggf. eines chemischen Holzschutzes bei seiner Werkstatt- und Montageplanung. Konstruktiver Holzschutz ist dem chemischen stets vorzuziehen. Soweit Ausführungsvorgaben des AG einem optimalen konstruktiven Holzschutz widersprechen, wird der AN dies dem AG mit Hinweis auf die zu erwartende geringere Dauerhaftigkeit mitteilen. Auf chemischen Holzschutz in Innenräumen ist vollständig zu verzichten. Soweit der AN plant unumgängliche chemische Holzschutzmaßnahmen durchzuführen, teilt er dies dem AG vor Ausführung mit.

3.8 Ortskenntnis, Baustelleneinrichtungsplan Der AN hat sich von den örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf Aufstellmöglichkeiten und Transportwege zu überzeugen. Der Baustelleneinrichtungsplan ist zur Kenntnis zu nehmen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine umlaufende befestigte Zufahrt um das Gebäude besteht. Dies ist für die Transportwege einzukalkulieren. Eine Vergütung von Handtransport erfolgt nicht.

3.9 Montageeinsätze

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Alle nötigen Montageeinsätze welche sich aus dem Bauablauf ergeben sind für die Erbringung aller aufgeführten vertraglichen Leistungen einzukalkulieren. Hierzu zählen Teilleistungen, welche Schnittstellen mit anderen Gewerken aufweisen bzw. welche erst nach der Fertigstellung von bauseitigen Vorleistungen ausgeführt werden können. Eine zusätzliche Vergütung für die zeitlich versetzte Ausführung von Auftragsleistungen erfolgt nicht und ist in die Baustelleneinrichtung des AN einzukalkulieren. Gesondert vergütet werden An- und Abfahrten lediglich, wenn zusätzliche und nicht vertragliche Leistungen zeitlich versetzt ausgeführt werden. Zusätzliche An- und Abfahrten sind unter dem Titel Stundenlohnarbeiten separat aufgeführt. Eine Abrechnungsgrundlage besteht nur, wenn der AN durch die Bauüberwachung des AG schriftlich zu einem Extra-Einsatz aufgefordert wurde.

3.10 Sicherungsmaßnahmen Bauzwischenzustände Bauzwischenzustände sind als Nebenleistung über provisorische Schutzmaßnahmen stets in der Form zu schützen, dass keinerlei Schäden durch Witterungseintrag an eigenen Leistungen sowie an bauseitig erbrachten Leistungen entstehen. Zu den Sicherungsmaßnahmen zählt beispielsweise die Herstellung von Wassersperren bei der Verlegung von Dämmung und Dachabdichtung, provisorische Abdeckungen von offenen Dachbereichen (Oberlichter) über Gewebeplanen, o.ä.

3.11 Verbindungsmittel Sämtliche Verbindungs- und Befestigungsmaterialien (z.B. Stahl- und Stahlblechformteile, Bolzen, Dübel, Schrauben, Nägel etc.), die zum Einsatz kommen, sind in feuerverzinkter Ausführung oder in Edelstahl vorzusehen. Eventuelle Abweichungen hiervon sind in den jeweiligen Positionstexten beschrieben.

  1. DGNB QNG - Vorbemerkungen
  2. Anmerkungen DGNB & QNG

Das Gebäude wird nach DGNB Version NBI18 mit dem Zertifizierungsziel "Gold" und dem Qualitätssiegel QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) mit dem Zertifizierungsziel "QNG Plus" zertifiziert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erreichung der Zertifizierungsziele mit den beschriebenen Maßnahmen beizutragen. Die folgenden Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und die dort genannten Anforderungen (das Material betreffend) sind zwingend einzuhalten:

· Anlage 1.1 Baustelle/Bauprozess · Anlage 1.2 Bauökologischen Materialanforderungen · Anlage 1.3 Erweiterte bauökologische Materialanforderungen nach QNG · Anlage 1.4 Anforderungskatalog QNG Anhangdokument 313 · Anlage 1.5 QNG Handbuch Anlage-3_besondere Anforderungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Fertigstellung seiner Leistungen, schrift ich zu bestätigen, dass die vertraglich vereinbarten QNG-Anforderungen umgesetzt wurden. Es gelten die QNG-Anforderungen/Anlagen gemäß der zur Zeit des BzA-Einreichungsdatums gültigen Fassung.

  1. Ausführungszeitraum, Bauablauf
  2. Ausführungszeitraum, Bauablauf

Für den Ausführungsbeginn des AN gilt die VOB/B, §5, Nr. 2: "Der Auftragnehmer hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen".

Der AG behält sich vor, verbindliche Zwischentermine zu vereinbaren. Ggf. erforderliche Terminänderungen sind im Rahmen einer Baubesprechung mit AG, AN und Bauüberwachung frühzeitig abzustimmen. Sind Termin- oder Fristüberschreitungen abzusehen, hat der AN unverzüglich den AG zu informieren, unverzüglich Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, wie z.B. Verstärkung der Kapazitäten etc.

Grobablauf

  • Herstellung Notabdichtung Decken über EG (Dachfläche F2 & F4) als separater Einsatz, gemäß Baufortschritt Rohbau und vor Gerüststellung für aufgehende Bauteile
  • Herstellung Notabdichtung Decke über OG 2 (Dachfläche F1) als separater Einsatz, gemäß Baufortschritt Rohbau und vor Gerüststellung für aufgehende Bauteile
  • Herstellung Notabdichtung Decke über OG 3 (Dachfläche F3) als separater Erinsatz, gemäß Baufortschritt Rohbau
  • Montage Dachausstiege und Dunkelklappen zur Entrauchung
  • bauseitige Montage Vorhangfassade aus Holzrahmenbau durch das Gewerk Zimmermann
  • Dämmung und Abdichtung Dachflächen, gemäß Fortschritt Vorleistungen
  • Herstellung Gründachaufbau

Ausführungszeiträume der Maßnahme des AN: geplanter Baubeginn: Frühjahr 2027 geplante Fertigstellung: Winter 2027/28

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  1. Anlagenverzeichnis
  2. Anlagenverzeichnis

Der Ausschreibung liegen nachfolgend aufgeführte Pläne als Anlage bei. Diese sind vertraglicher Bestandteil des Angebotes.

Die Zeichnungen sind Anlagen der Ausschreibung und nicht zur Ausführung freigegeben.

Anlage 01.1 Baustelle/Bauprozess Anlage 01.2 Bauökologischen Materialanforderungen Anlage 01.3 Erweiterte bauökologische Materialanforderungen nach QNG Anlage 01.4 Anforderungskatalog QNG Anhangdokument 313 Anlage 01.5 QNG Handbuch Anlage-3_besondere Anforderungen Anlage 02 - Baustelleneinrichtungsplan Anlage 03 - Verkersführung Anlage 04.1 - Grundriss EG Anlage 04.2 - Grundriss OG 1 Anlage 04.3 - Grundriss OG 2 Anlage 04.4 - Grundriss OG 3 Anlage 04.5 - Grundriss DA Anlage 05.1 - Schnitt A-A Anlage 05.2 - Schnitt B-B Anlage 05.3 - Schnitt C-C Anlage 06.1 - Ansicht Nord Anlage 06.2 - Ansicht Ost Anlage 06.3 - Ansicht Süd Anlage 06.4 - Ansicht West Anlage 07.1 - DET DA-DT-001 Anlage 07.2 - DET DA-DT-002 Anlage 07.3 - DET DA-DT-003 Anlage 07.4 - DET DA-DT-004 Anlage 07.5 - DET DA-DT-005 Anlage 07.6 - DET DA-DT-006 Anlage 07.7 - DET DA-DT-007 Anlage 07.8 - DET DA-DT-008 Anlage 07.9 - DET DA-DT-009 Anlage 07.10 - DET DA-DT-010 Anlage 07.11 - DET DA-DT-011 Anlage 07.12 - DET DT-DT-001 Anlage 07.13 - DET DT-DT-004 Anlage 08.1 - Übersicht 1 Dachentwässerung Anlage 08.2 - Übersicht 2 Dachdämmung

01 Baustelleneinrichtung und Werkplanung EUR ......................... 01.1 Baustelleneinrichtung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Einrichten der Baustelle für die Leistungen des Auftragnehmers, Vorhalten über die gesamte Bauzeit sowie Räumen der Baustelle nach Fertigstellung.

Einschl. aller benötigten Maschinen und Geräte, Hilfs- und Betriebsstoffe, Sicherungseinrichtungen sowie sämtlicher Nebenleistungen, die zur vollständigen Ausführung der im folgenden beschriebenen Leistungen erforderlich sind, soweit diese nicht besonders genannt werden, insbesondere für:

  • Sämtliche Hebezeuge in dem vom AN benötigten Umfang;
  • Einrichtung von Schutzmaßnahmen an Arbeitsstelle aufgrund von ungünstigen Witterungsbedingungen (z.B. Regenschutz), inkl. Vorhalten und Umsetzen nach Arbeitsfortschritt
  • Unterkünfte für die Mitarbeiter des Auftragnehmers;
  • Bereitstellen von Materialcontainern (durch den Auftraggeber werden keine abschließbaren Räume für den AN zur Verfügung gestellt);
  • Einrichten von Lagerflächen, einschl. erforderlicher Sicherungs- und Schutzmaßnahmen;
  • Arbeits - und Schutzgerüste, Leitern, Arbeitsbühnen, welche

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über die unter 2.8 beschriebenen bauseitigen Gerüste hinaus benötigt werden;

  • Beleuchtung der eigenen Arbeitsstätte des AN;
  • Sauberhalten der Arbeitsbereiche der Baustelle, einschl. Entsorgung von Müll und Restmaterial;
  • Winterdienst im Arbeitsbereich und AN;
  • Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitskonzeptes (Baustelleneinrichtungsplan) sowie Abstimmung mit SiGeKo;

Alle Montageeinsätze, welche sich aus dem Bauablauf ergeben sind für die Erbringung aller aufgeführten vertraglichen Leistungen in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Hierzu zählen z.B. Teilleistungen, welche Schnittstellen mit anderen Gewerken aufweisen bzw. welche erst nach der Fertigstellung von bauseitigen Vorleistungen ausgeführt werden können.

Bereitstellungszeitraum: Bauzeit des AN.

01.2 Technische Bearbeitung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Technische Bearbeitung

Technische Bearbeitung für den gesamten Umfang dieser Ausschreibung. Ergänzend zu den Ausführungs- und Detailplänen der Architekten hat der Auftragnehmer die notwendige technischen Bearbeitung für seine vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen.

Werk- und Montageplanung

Der AN entwickelt auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Ausführungsplanung und den Details der Architekten alle konstruktiven Detailpunkte eigenständig und stellt alle wesentlichen Leitdetails grafisch dar. Hierzu zählen insbesondere die Attikakonstruktionen, Anschlüsse an bauseitige Bauteile, Verbindungsmittel, Montagestöße, Bauzwischenzustände. Alle statisch zu bewertenden Querschnitte, Verbindungsmittel, etc. sind vom AN eigenverantwortlich zu ermitteln. Die Zeichnungen müssen die Kennzeichnung enthalten, dass der Bieter Urheber dieser Planung ist. Die AN-seitige Planung ist in digitaler Form als PDF-Datei im korrekten Maßstab an das Planungsbüro über den Planserver zu übergeben. Die eingereichten Unterlagen werden auf Übereinstimmung mit den Plänen des Objektplaners stichprobenhaft geprüft. Es erfolgt lediglich ein Prüfdurchlauf, wobei die sich daraus ergebenen Prüfanmerkungen in die Werkplanung zu integrieren und bei der Ausführung zu berücksichtigen sind. Eine Prüfung von handwerklichen Selbstverständlichkeiten erfolgt nicht.

Gefälleplanung

Erstellen und Liefern von Gefälleplanungen inkl. prüffähiger zeichnerischer Darstellungen für alle Dachbereiche. - Darstellungsumfang: zur Abstimmung mit Architekten digital als PDF-Datei, zur Prüfung über den Planserver

Windsognachweis

Herstellen und Liefern eines Windsognachweises für alle nachfolgend beschriebenen Dachaufbauten. Nachweis der Windsogsicherung auf Grundlage der Herstellerangaben des gewählten/angebotenen Systems zur Festlegung von Art und Anzahl der Befestigungsmittel.

  • Darstellungsumfang: zur Abstimmung mit Architekten digital

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als PDF-Datei, zur Prüfung über den Planserver

Rechnerischer Nachweis und Dimensionierung Entwässerung

Aufstellen eines rechnerischen Nachweises zur Abflussleistung und Dimensionierung der kompletten Haupt- und Notentwässerung der folgend beschriebenen Entwässerungssysteme mit Abläufen, Fallleitungen, etc.

  • Darstellungsumfang: zur Abstimmung mit Architekten digital als PDF-Datei, zur Prüfung über den Planserver

Nutzereinweisung

Einweisung des Nutzers in alle auftragsmäßigen und bedienenden Bauteile und Anlagen. Ein Einweisungstermin ist mit dem AG abzustimmen und ein Einweisungsprotokoll durch den AN zu erstellen. Bei elektromechanischen Komponenten umfasst die Einweisung entsprechend den Verantwortungsbereich des AN. Die Einweisung des Betreibers erfolgt zeitlich versetzt zur Montage und ist als separater Ortstermin zu kalkulieren.

Hinweis Dokumentation

Alle oben abgefragten Leistungen sind in Form von Berechnungen, Zeichnungen, o.ä. Teil der durch den AN zu erbringenden Dokumentationsunterlagen. Siehe Folgeposition.

01.3 Dokumentation USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Erstellung von Dokumentationsunterlagen für sämtlich nachstehend aufgeführten Positionen gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung.

Dokumentation für sämtlich angebotene bzw. verwendete Produkte. Die Unterlagen umfassen u.a.:

  • Fachunternehmererklärung;
  • Fachbauleitererklärung;
  • allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen;
  • allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse;
  • Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten im Einzelfall;
  • Übereinstimmungsnachweise;
  • Übereinstimmungsnachweiserklärung des Herstellers;
  • Übereinstimmungszertifikate;
  • technische Datenblätter;
  • Werkstattzeichnungen und Montageplanungen;
  • Pflegeanleitungen;
  • Wartungsanleitung;
  • Sicherheitsmerkblätter;
  • Dokumentationsunterlagen der nachstehenden RWA-Anlagen (Titel 06) bestehend aus Übersichtsplan mit eingetragenen RWAs und Bedienstellen, RWA-Gruppenaufteilung, Funktionsbescheinigung, Bedienungsanleitung, u.a..
  • Herstellen und Liefern von Einbaudokumentation mit Lagekennzeichnung für alle nachstehend beschriebenen Absturzsicherungen (Sekuranten/ Seilsicherungsysteme)
  • usw.

Sämtliche Unterlagen sind digital über den Planserver zu übergeben. Alle Dateien sind eindeutig und nachvollziehbar zu benennen. Zudem ist eine übersichtliche und logisch strukturierte digitale Ordnerstruktur anzulegen.

Die vollständigen Unterlagen sind spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Abnahmetermin bereitzustellen.

Das Fehlen dieser Unterlagen zum Zeitpunkt der Abnahme stellt einen wesentlichen Mangel dar und berechtigt den

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Auftraggeber, die Abnahme zu verweigern.

01.4 Dokumentation DGNB & QNG USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 psch ................ pro 1,00 psch ................ Mehrpreis zu vorstehend beschriebener Position Dokumentation gem. nachfolgender Beschreibung:

Mehraufwendung in der Dokumentations- und Nachweispflicht entsprechend der ZTV (siehe Ausschreibungsvortexte) und der Baustellenkonzepte im Rahmen von DGNB (siehe Baustellenordnung)

insbesondere für:

  • Erstellung von Material- und Produktlisten der verbauten Bauprodukte in dem vom AN bereitgestellten Formblättern mind. 20 Arbeitstage vor Leistungserbringung mit:
  • Materialname;
  • Positionsnummer;
  • spezifische Produktbezeichnung;
  • Datenblätter und sonstigen Nachweisen bzw. Unterlagen zu Materialeigenschaften.
  • inkl. Abstimmungs- und Freigabeprozess mit AG und DGNB-Koordination:
  • Termingerechte Bereitstellung von prüffähigen Nachweisen zur Umsetzung der DGNB-Anforderungen in den vom AN bereitgestellten Formblättern im Zuge der Leistungserbringung für den gesamten Ausführungszeitraum; u.a. für:
  • Dokumenation von Abfalltrennung, Lärmschutz, Staubschutz, Bodenschutz, Produktabgleich nach Einbau, etc.
  • Zusammenfassung der genannten Unterlagen in einem Gebäudehandbuch;

02 Sohlabdichtung EUR ......................... 02.1 Untergrund vorbereiten USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 2.000,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Die Reinigung des Untergrundes ist nach DIN 18338 eine Nebenleistung und wird grundsätzlich nicht gesondert vergütet.

Diese Position umfasst die Reinigung von grober Verschmutzung gem. DIN 18338 -> 4.2 Besondere Leistungen -> 4.2.8.

Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z.B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, etc. Inkl. Abfuhr und Entsorgung des anfallenden Materials.

Sollte diese Position vom AN in Abrechnung gebracht werden, so ist dies vor Ausführung der Bauüberwachung anzuzeigen, so dass ein Ortstermin zur gemeinsamen Bewertung des Verschmutzungsgrads erfolgt. Die Leistungen sind vor Ausführung durch den AG freizugeben. Nachträglich geltend gemachte Forderungen werden nicht anerkannt.

  • Untergrund: Stahlbetonsohle
  • Einbauort: EG Sohlplatte

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02.2 Wasser saugen und Untergrund Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit trocknen, Sohlplatte ................ 19% 1.000,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Anstehendes Wasser auf der Sohle vor Einbau der nachstehenden Abdichtung abschieben bzw. abpumpen und einen trockenen und sauberen Untergrund herstellen.

Sollte diese Position vom AN in Abrechnung gebracht werden, so ist dies vor Ausführung der Bauüberwachung anzuzeigen, so dass zuvor ein Termin zur örtlichen Bewertung und Dokumentation erfolgt. Die Leistungen sind vor Ausführung durch den AG freizugeben. Nachträglich geltend gemachte Forderungen werden nicht anerkannt. Ausführung in Teilabschnitten.

Hinweis: Für die Ermittlung der Menge wurde die 0,5-fache Sohlfläche angenommen.

02.3 Bitumen-Voranstrich USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 2.000,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Kaltflüssiger Bitumen-Voranstrich für nachfolgend beschriebene Abdichtungsarbeiten liefern und fachgerecht auf Stahlbeton-Bodenplatte aufbringen.

  • Untergrund: Stahlbeton-Sohlplatten
  • Lösemittelfrei für Arbeiten im Gebäude
  • Einbauort: EG

02.4 Dampfsperre auf Stb-Sohle USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 2.000,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Liefern und Verlegen einer Polymerbitumen-Schweißbahn als Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit gemäß DIN 18195-2 für genutzte Flächen:

  • Einbauort: Sohle EG
  • Untergrund: Stb-Sohle
  • Polymerbitumen-Schweißbahn mit hochreißfester Einlage
  • Dicke ca. 4,0 mm
  • Oberseite: feinbestreut
  • Unterseite: folienkaschiert
  • Trägereinlage: Glasgewebe 200 g/m2
  • Flächen- und nahtverschweißbar entsprechend DIN V20000-202
  • Abdichtung auf vorhandenem Untergrund durch vollflächiges Aufschweißen verlegen und mit 8 cm Naht- und 10 cm Stoßüberdeckung so aufschweißen, dass eine gleichmäßige Quellraupe von 10 mm austritt

02.5 Dampfsperre an Stirnseite Sohle Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit herunterführen ................ 19% 35,00 lfm pro 1,00 lfm ................

Herunterführen von Dampfsperre gem. Hauptposition auf die äußere Stirnseite der Sohlplatte.

  • Einbauort: bodengängige Fassadenöffnungen in Teilstücken

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  • Montagegrund: auf bauseitig mit 2K-Bitumendickbeschichtung abgedichteter Stahlbeton
  • Dampfsperre 20cm an Fundamenten herunterführen
  • inkl. Bitumen-Voranstrich
  • die anstehende bauseitige Dämmung ist durch Auflegen von z.B. Bohlen gegen Flammen der Schweißbrenners zu schützen
  • Anzahl bodengängige Außenwand-Öffnungen: 7 Stk; Einzellängen von 1,25m bis 17,50m
  • Abrechnung in Laufmetern der lichten Öffnungsbreiten

02.6 Dampfsperre Anschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Stb-Wände ................ 19% 440,00 m pro 1,00 m ................

Dampfsperre gem. Hauptposition auf Wandflächen bis 6cm unter OKFF hochzuführen, entspricht einer Aufkantung von 15cm Höhe.

  • inkl. Einmessarbeiten vom Meteriss
  • inkl. der erforderlichen Eckausbildungen, ca. 102 Stk.
  • inkl. Bitumen-Voranstrich
  • Einbauort: Stb-Wände EG

Hinweis: Sorgfältige Anarbeitung ohne Verunreinigungen erforderlich, da teilweise Sichtbeton-Anforderung.

02.7 Dampfsperre Anschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Fassadenstütze 25cm x 40cm; USt. [%] Menge Einheit 3-seitig ................ 19% 35,00 St pro 1,00 St ................

Dampfsperre gem. Hauptposition auf Stb-Rechteckstützen 3-seitig bis 6cm unter OKFF hochzuführen, entspricht einer Aufkantung von 15cm Höhe.

  • Abmessungen Fassadenstütze: 25cm x 40cm
  • inkl. 2 Stk. Innen- und 2 Stk. Außenecken
  • inkl. Einmessarbeiten vom Meteriss
  • inkl. Bitumen-Voranstrich
  • inkl. Zuschnitt und Anarbeiten Flächenabdichtung
  • Einbauort: EG

Hinweis: Sorgfältige Anarbeitung ohne Verunreinigungen erforderlich, da teilweise Sichtbeton-Anforderung.

02.8 Dampfsperre Anschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Fassadenstütze 25cm x 25cm; USt. [%] Menge Einheit 3-seitig ................ 19% 15,00 St pro 1,00 St ................

Dampfsperre gem. Hauptposition auf Stb-Rechteckstützen 3-seitig bis 6cm unter OKFF hochzuführen, entspricht einer Aufkantung von 15cm Höhe.

  • Abmessungen Fassadenstütze: 25cm x 25cm
  • inkl. 2 Stk. Innen- und 2 Stk. Außenecken
  • inkl. Einmessarbeiten vom Meteriss
  • inkl. Bitumen-Voranstrich
  • inkl. Zuschnitt und Anarbeiten Flächenabdichtung
  • Einbauort: EG

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Hinweis: Sorgfältige Anarbeitung ohne Verunreinigungen erforderlich, da teilweise Sichtbeton-Anforderung.

02.9 Dampfsperre Anschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Fassadenstütze 40cm x 40cm; USt. [%] Menge Einheit 2-seitig ................ 19% 4,00 St pro 1,00 St ................

Dampfsperre gem. Hauptposition auf Stb-Rechteckstützen 2-seitig bis 6cm unter OKFF hochzuführen, entspricht einer Aufkantung von 15cm Höhe.

  • Abmessungen Fassadenstütze: 40cm x 40cm
  • inkl. 2 Stk. Innen- und 1 Stk. Außenecken
  • inkl. Einmessarbeiten vom Meteriss
  • inkl. Bitumen-Voranstrich
  • inkl. Zuschnitt und Anarbeiten Flächenabdichtung
  • Einbauort: EG

Hinweis: Sorgfältige Anarbeitung ohne Verunreinigungen erforderlich, da teilweise Sichtbeton-Anforderung.

02.10 Dampfsperre Anschluss Stütze Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 35cm x 35cm; 4-seitig ................ 19% 8,00 St pro 1,00 St ................

Dampfsperre gem. Hauptposition auf Stb-Rechteckstützen 4-seitig bis 6cm unter OKFF hochzuführen, entspricht einer Aufkantung von 15cm Höhe.

  • Abmessungen Fassadenstütze: 35cm x 35cm
  • inkl. 4 Stk. Außenecken
  • inkl. Einmessarbeiten vom Meteriss
  • inkl. Bitumen-Voranstrich
  • inkl. Zuschnitt und Anarbeiten Flächenabdichtung
  • Einbauort: EG

Hinweis: Sorgfältige Anarbeitung ohne Verunreinigungen erforderlich, da teilweise Sichtbeton-Anforderung.

02.11 Dampfsperre Anschluss Stütze Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit rund; D 45cm ................ 19% 6,00 St pro 1,00 St ................

Dampfsperre gem. Hauptposition auf Stb-Rundstützen bis 6cm unter OKFF hochzuführen, entspricht einer Aufkantung von 15cm Höhe.

  • inkl. Einmessarbeiten vom Meteriss
  • Abmessungen: D 45cm
  • inkl. Bitumen-Voranstrich
  • inkl. Zuschnitt und Anarbeiten Flächenabdichtung
  • Einbauort: EG

Hinweis: Sorgfältige Anarbeitung ohne Verunreinigungen erforderlich, da teilweise Sichtbeton-Anforderung.

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[Seite 73]

02.12 Dampfsperre Hauseinführungen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit eindichten ................ 19% 4,00 St pro 1,00 St ................

Bauseitig durch die Sohle durchgeführte Hauseinführungen in vorgenannte Flächenabdichtung in unterschiedlichen Abmessungen einarbeiten und über Bitumendickbeschichtung andichten

  • 1 St Hauseinführungen 4-fach; 57cm x 9cm

  • 1 St. Hauseinführungen 3-fach; 34cm x 9cm

  • 2 St. Hauseinführungen 1-fach; 15cm x 9cm

  • inkl. Zuschnitt und Anarbeiten Flächenabdichtung

  • Einbauort: EG

02.13 Dampfsperre Anschlusstrichter Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit eindichten ................ 19% 35,00 St pro 1,00 St ................

Bauseitig durch die Sohle durchgeführte Anschlusstrichter vorgenannte Flächenabdichtung anarbeiten und auf Trichterflansch führen. Abdichtung der Flächenabdichtung mit zugelassenen Kartuschenkleber.

  • inkl. Zuschnitt Flächenabdichtung und Klebematerial

  • Abmessung: D ca. 39cm (für KG-Rohr empty; D 110)

  • inkl. Zuschnitt und Anarbeiten Flächenabdichtung

  • Einbauort: EG

02.14 Dampfsperre Anschluss von Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Bodenabläufen DN 100, mit USt. [%] Menge Einheit Los-Festflansch ................ 19% 12,00 St pro 1,00 St ................

Bauseitige Bodenabläufe mit Los-Festflansch in Flächenabdichtung nach Herstellervorschrift eindichten. Der Abdichtungs-Flansch ist hierbei zwischen zwei bauseitige Zulagen aus gleichem Material in den Los-Festflansch einzubauen. Die Löcher für die Schraubbolzen sind mit Locheisen aus den Abdichtungs-Flanschen auszustanzen (Ø ca. 3mm größer als Bolzen).

  • Durchmesser: DN 100

03 Dämm- & Dachdichtungsarbeiten EUR .........................

Hinweis Flachdach mit Folienabdichtung

grundlegende Informationen:

  • Dachform: Flachdach;
  • Tragschicht: Stb.-Decken
  • Geschossigkeit: EG bis OG 3 aufgeteilt auf 4 Dachflächen

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  • Dachart: Extensiver Gründachaufbau;
  • Dachneigung: 2% mit Gefälledämmung;
  • Klimabedingungen: Normalklimadaten;
  • Beanspruchungsklasse: IB (gemäß DIN 18531-1);
  • Brandschutz: harte Bedachung nach DIN 4102-4 Widerstand gegen Flugfeuer unf strahlende Wärme gem. LBO Anwendungskategorie K1 IB; Mindestgefälle 2%

Dachaufbau (v.o.n.u.)

  • Extensiv begrünt, zum Teil mit PV-Anlage
  • PV-Anlage (Leistung TGA) mit auflastgehaltener Solaraufsständerung (Leistung AN)
  • Gründach, extensive Dachbegrünung gem FLL Substrat 80mm gem. GEG
  • Filtervlies FLL 150
  • Drän- und Speicherelement FKD 2,5cm
  • Trenn-, Schutz-, Speichervlies
  • Wurzerfelste kaschierte Kunststoffdichtungsbahn nach DIN 18531
  • Gefälledämmung EPS/MiWo/Schaumglas, gem. Gefälleplanung
  • Grunddämmung EPS/MiWo/Schaumglas, gem. Gefälleplanung
  • Dampfsperre und bitüminöser Voranstrich.
  • Stb Geschossdecke

Aufgliederung Einzeldachflächen

Dach F1

  • Decke über OG 2
  • Höhe: OK RD 11,95m
  • Nutzung: Gründach; ungenutzt für Wartungszwecke; Lüftungsanlage und PV-Anlage
  • Dämmmaterial: EPS; MiWo (Bereich Brandüberschlag)
  • Ausrichtung: Nord-Ost
  • Fläche: ca. 765m²

Dach F2

  • Decke über EG
  • Höhe: OK RD 5,40m
  • Nutzung: Gründach; ungenutzt für Wartungszwecke
  • Dämmmaterial: EPS; MiWo (Bereich Brandüberschlag)
  • Ausrichtung: Süd-Ost
  • Fläche: ca. 340m²

Dach F3

  • Decke über OG 3
  • Höhe: OK RD 15,52m
  • Nutzung: Gründach; ungenutzt für Wartungszwecke; Wärmepumpen und PV-Anlage
  • Dämmmaterial: EPS
  • Ausrichtung: Süd-West
  • Fläche: ca. 490m²

Dach F4

  • Decke über EG
  • Höhe: OK RD 5,12m NN
  • Nutzung: Gründach; Dachterrasse
  • Dämmmaterial: EPS; MiWo & Schaumglas (im Bereich Brandüberschlag)
  • Ausrichtung: Nord-West
  • Fläche: ca. 340m²

Hinweis

03.1 Untergrund vorbereiten USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1.935,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Die Reinigung des Untergrundes ist nach DIN 18338 eine Nebenleistung und wird grundsätzlich nicht gesondert vergütet.

Diese Position umfasst die Reinigung von grober Verschmutzung gem. DIN 18338 -> 4.2 Besondere Leistungen

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-> 4.2.8.

Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z.B. Mörtelreste, etc. inkl. Abfuhr und Entsorgung des anfallenden Materials.

Ausführung in Teilabschnitten einzelner Dachflächen gemäß Vorleistung Rohbau.

Sollte diese Position vom AN in Abrechnung gebracht werden, so ist dies vor Ausführung der Bauüberwachung anzuzeigen, so dass ein Ortstermin zur gemeinsamen Bewertung des Verschmutzungsgrads erfolgt. Die Leistungen sind vor Ausführung durch den AG freizugeben. Nachträglich geltend gemachte Forderungen werden nicht anerkannt.

  • Untergrund: Stahlbetondecke
  • Ausführungsorte: Dachdecken

03.2 Wasser saugen und Untergrund Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] trocknen; Decke ü. EG, 1.OG, USt. [%] Menge Einheit 2.OG, 3.OG ................ 19% 1.935,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Trockenen und säuberen Untergrund für nachfolgende Arbeiten herstellen.

Die Position kommt für folgende Situationen in Betracht:

    1. Situation: vor Einbau der Dampfsperre
    1. Situation: nach Einbau der Dampfsperre und vor Einbau der AN-seitigen MW-Dämmung

Sollte diese Position vom AN in Abrechnung gebracht werden, so ist dies vor Ausführung der Bauüberwachung anzuzeigen, so dass zuvor ein Termin zur örtlichen Bewertung und Dokumentation erfolgt. Die Leistungen sind vor Ausführung durch den AG freizugeben. Nachträglich geltend gemachte Forderungen werden nicht anerkannt. Ausführung in Teilabschnitten.

03.3 Bitumen-Voranstrich USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 2.252,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Kaltflüssiger Bitumen-Voranstrich für nachfolgend beschriebene Abdichtungsarbeiten liefern und fachgerecht auf Stahlbeton-Decke aufbringen.

  • Ausführung in Teilabschnitten einzelner Dachflächen gemäß Vorleistung Rohbau
  • Einbauort: Decken ü. EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG
  • Untergrund: Stahlbeton-Decke

Hinweis: Die Massen für aufgehende Attiken, Wände und Brüstungen sind mit in dieser Position enthalten. Mehraufwendungen für den Bitumen-Voranstrich werden über nachfolgende Positionen vergütet.

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03.4 Dampfsperre auf Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Stahlbetondecke, als Notabdichtung im USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 m2 ................ Bauzwischenzustand 19% 2.252,00 m2

Liefern einer schweißbaren Elastomerbitumenbahn (gemäß DIN EN 13970 und 13969) als Dampfsperre und Notabdichtung fachgerecht einbauen.

  • Einbauhöhe: bis ca. 16,00 m ü. GOK
  • Untergrund: Stahlbeton
  • Oberseite mit feuchtigkeitsbeständigen Granulatbestreuung versehen
  • mit Nahtstreifen aus Schnellschweißfolie kaschiert
  • Unterseite mit Schnellschweißfolie kaschiert
  • Einlage aus verstärkten Glasgewebe 200 g/m2 und Alumuinium
  • Dicke: 4,0 mm
  • Brandklasse: schwerentflammbar (B1) nach DIN 4102
  • Wasserdampfdichtigkeit nach DIN EN 1931: sd > 1500 m
  • Stoßüberdeckung versetzt anordnen und vollflächig aufschweißen
  • an An- und Abschlüssen sowie Dachdurchdringungen ist die Bahn luftdicht anzuschließen
  • die Dampfsperre dient als Notabdichtung
  • Ausführung in Teilabschnitten einzelner Dachflächen gemäß Vorleistung Rohbau

Hinweis: Die Massen für aufgehende Attiken, Wände und Brüstungen sind mit in dieser Position enthalten. Mehraufwendungen für die Verlegung der Dampfsperre werden über nachfolgende Positionen vergütet.

03.5 Dampfsperre Stb.-Attiken; H Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 80cm; B 20cm; Dach F1, F3 ................ 19% 195,00 m pro 1,00 m ................

Dampfsperre der Hauptposition (03.4) liefern und in Anschlussbereichen an aufgehenden Attiken bis 80cm hinauf und auf den Attikakopf 20cm breit fachgerecht verlegen und vollflächig verkleben.

  • Montagegrund: Stahlbeton
  • Aufkantungshöhe: 80cm
  • Rohbreite Attika: 20cm
  • Abwicklung: 100cm
  • Eckausbildungen Innen: 7 Stk.

Hinweis: Die Mengen für den Bitumen-Voranstrich und die Dampfsperre sind mengenmäßig bereits in Pos. "Bitumen-Voranstrich" und "Dampfsperre" erfasst. In dieser Position wird lediglich der Mehraufwand aufgrund senkrechter bzw. kleinteiliger Flächen abgefragt.

  • Ausführungsort: Attika Dach F1, F3
  • Detail: DET-DA001

03.6 Dampfsperre Stb.-Attiken; H Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 30cm; B 20cm; Dach F2 ................ 19% 40,00 m pro 1,00 m ................

Dampfsperre der Hauptposition (03.4) liefern und in Anschlussbereichen an aufgehenden Attiken bis 80cm hinauf und auf den Attikakopf 20cm breit fachgerecht verlegen und

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[Seite 77]

vollflächig verkleben.

  • Montagegrund: Stahlbeton
  • Aufkantungshöhe: 30cm
  • Rohbreite Attika: 20cm
  • Abwicklung: 50cm
  • Eckausbildungen Innen: 1 Stk.

Hinweis: Die Mengen für den Bitumen-Voranstrich und die Dampfsperre sind mengenmäßig bereits in Pos. "Bitumen-Voranstrich" und "Dampfsperre" erfasst. In dieser Position wird lediglich der Mehraufwand aufgrund senkrechter bzw. kleinteiliger Flächen abgefragt.

  • Ausführungsort: Attika Dach F2
  • Detail: DET-DA008

03.7 Dampfsperre Stb.-Attiken; H Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 58cm; B 20cm; Dach F4; Bereich USt. [%] Menge Einheit Dachterrasse ................ 19% 38,00 m pro 1,00 m ................

Dampfsperre der Hauptposition (03.4) liefern und in Anschlussbereichen an aufgehenden Attiken bis 80cm hinauf und auf den Attikakopf 20cm breit fachgerecht verlegen und vollflächig verkleben.

  • Montagegrund: Stahlbeton
  • Aufkantungshöhe: 58cm
  • Rohbreite Attika: 20cm
  • Abwicklung: 78cm
  • Eckausbildungen Innen: 1 Stk.

Hinweis: Die Mengen für den Bitumen-Voranstrich und die Dampfsperre sind mengenmäßig bereits in Pos. "Bitumen-Voranstrich" und "Dampfsperre" erfasst. In dieser Position wird lediglich der Mehraufwand aufgrund senkrechter bzw. kleinteiliger Flächen abgefragt.n

  • Ausführungsort: Attika Dach F4; Bereich Dachterrasse
  • Detail: DET-DA002

03.8 Dampfsperre Stb.-Attiken; H Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 28cm; B 20cm; Dach F4; Bereich USt. [%] Menge Einheit Zwischengeschoss ................ 19% 4,00 m pro 1,00 m ................

Dampfsperre der Hauptposition (03.4) liefern und in Anschlussbereichen an aufgehenden Attiken bis 80cm hinauf und auf den Attikakopf 20cm breit fachgerecht verlegen und vollflächig verkleben.

  • Montagegrund: Stahlbeton
  • Aufkantungshöhe: 28cm
  • Rohbreite Attika: 20cm
  • Abwicklung: 48cm
  • Eckausbildungen Innen: 2 Stk.

Hinweis: Die Mengen für den Bitumen-Voranstrich und die Dampfsperre sind mengenmäßig bereits in Pos. "Bitumen-Voranstrich" und "Dampfsperre" erfasst. In dieser Position wird lediglich der Mehraufwand aufgrund senkrechter bzw. kleinteiliger Flächen abgefragt.

  • Ausführungsort: Attika Dach F4; Bereich Zwischengeschoss Technik

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  • Detail: DET-DA010

03.9 Dampfsperre Stb.-Brüstung; H Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 100cm; Dach F1 an F3 ................ 19% 8,00 m pro 1,00 m ................

Dampfsperre der Hauptposition (03.4) liefern und in Anschlussbereichen an aufgehender Stb.-Wand bis 30cm hinauf und 10cm auf die Fensterbrüstung fachgerecht verlegen und vollflächig verkleben.

  • Montagegrund: Stahlbeton
  • Aufkantungshöhe: 100cm
  • Abwicklung: 110cm
  • Eckausbildungen Außen/Innen: 2 Stk.
  • inkl. Anarbeiten an Fassadenstützen: 3 Stk.

Hinweis: Die Mengen für den Bitumen-Voranstrich und die Dampfsperre sind mengenmäßig bereits in Pos. "Bitumen-Voranstrich" und "Dampfsperre" erfasst. In dieser Position wird lediglich der Mehraufwand aufgrund senkrechter bzw. kleinteiliger Flächen abgefragt.

  • Ausführungsort: aufgehende Brüstung Dach F1 an F3

03.10 Dampfsperre Stb.-Wand; H Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 100cm; Dach F1 an F3 ................ 19% 8,00 m pro 1,00 m ................

Dampfsperre der Hauptposition (03.4) liefern und in Anschlussbereichen an aufgehender Stb.-Wand bis 30cm hinauf und 10cm auf die Fensterbrüstung fachgerecht verlegen und vollflächig verkleben.

  • Montagegrund: Stahlbeton
  • Aufkantungshöhe: 100cm
  • Eckausbildungen Außen/Innen: 1 Stk.

Hinweis: Die Mengen für den Bitumen-Voranstrich und die Dampfsperre sind mengenmäßig bereits in Pos. "Bitumen-Voranstrich" und "Dampfsperre" erfasst. In dieser Position wird lediglich der Mehraufwand aufgrund senkrechter bzw. kleinteiliger Flächen abgefragt.

  • Ausführungsort: aufgehende Brüstung Dach F1 an F3

03.11 Dampfsperre Stb.-Brüstung; H Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 53cm; Dach F2 an F1, F3 ................ 19% 40,00 m pro 1,00 m ................

Dampfsperre der Hauptposition (03.4) liefern und in Anschlussbereichen an aufgehender Stb.-Wand bis 30cm hinauf und 10cm auf die Fensterbrüstung fachgerecht verlegen und vollflächig verkleben.

  • Montagegrund: Stahlbeton
  • Aufkantungshöhe: 53cm
  • Abwicklung: 63cm
  • Eckausbildungen Innen: 2 Stk.
  • inkl. Anarbeiten an Fassadenstützen: 12 Stk.

Leistungsverzeichnis - 20/75 76

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Hinweis: Die Mengen für den Bitumen-Voranstrich und die Dampfsperre sind mengenmäßig bereits in Pos. "Bitumen-Voranstrich" und "Dampfsperre" erfasst. In dieser Position wird lediglich der Mehraufwand aufgrund senkrechter bzw. kleinteiliger Flächen abgefragt.

  • Ausführungsort: aufgehende Wände Dach F2 an F1, F3
  • Detail: DET-DA006

03.12 Dampfsperre Stb.-Brüstung; H Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 61cm; Dach F4 an F1; Bereich USt. [%] Menge Einheit Dachterrasse ................ 19% 20,00 m pro 1,00 m ................

Dampfsperre der Hauptposition (03.4) liefern und in Anschlussbereichen an aufgehender Stb.-Wand bis 62cm hinauf und 10cm auf die Fensterbrüstung fachgerecht verlegen und vollflächig verkleben.

  • Montagegrund: Stahlbeton
  • Aufkantungshöhe: 61cm
  • Abwicklung: 71cm
  • Eckausbildungen Innen: 1 Stk.
  • inkl. Anarbeiten an Fassadenstützen: 6 Stk.

Hinweis: Die Mengen für den Bitumen-Voranstrich und die Dampfsperre sind mengenmäßig bereits in Pos. "Bitumen-Voranstrich" und "Dampfsperre" erfasst. In dieser Position wird lediglich der Mehraufwand aufgrund senkrechter bzw. kleinteiliger Flächen abgefragt.

  • Ausführungsort: Attika Dach F4; Bereich Dachterrasse
  • Detail: DET-DT001

03.13 Dampfsperre Stb.-Brüstung; H Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 30cm; Dach F4 an F1, F3; USt. [%] Menge Einheit Bereich Zwischengeschoss ................ 19% 20,00 m pro 1,00 m ................

Dampfsperre der Hauptposition (03.4) liefern und in Anschlussbereichen an aufgehender Stb.-Wand bis 30cm hinauf und 10cm auf die Fensterbrüstung fachgerecht verlegen und vollflächig verkleben.

  • Montagegrund: Stahlbeton
  • Aufkantungshöhe: 30cm
  • Abwicklung: 40cm
  • Eckausbildungen Innen: 2 Stk.
  • inkl. Anarbeiten an Fassadenstützen: 6 Stk.

Hinweis: Die Mengen für den Bitumen-Voranstrich und die Dampfsperre sind mengenmäßig bereits in Pos. "Bitumen-Voranstrich" und "Dampfsperre" erfasst. In dieser Position wird lediglich der Mehraufwand aufgrund senkrechter bzw. kleinteiliger Flächen abgefragt.

  • Ausführungsort: Attika Dach F4; Bereich Zwischengeschoss Technik
  • Detail: DET-DT004

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[Seite 80]

03.14 Dampfsperre; Mehraufwendung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Deckenversprung; H 32cm; USt. [%] Menge Einheit Dach F4 ................ 19% 16,00 m pro 1,00 m ................

Mehraufwendung für das Verlegen der Dampfpsperre aus der zuvor beschriebenen Hauptposition über den Deckenversprung der Dachfläche 4.

  • Höhe Versprung: ca. 32cm

Hinweis: Die Mengen für den Bitumen-Voranstrich und die Dampfsperre sind mengenmäßig bereits in Pos. "Bitumen-Voranstrich" und "Dampfsperre" erfasst. In dieser Position wird lediglich der Mehraufwand aufgrund senkrechter bzw. kleinteiliger Flächen abgefragt.

  • Ausführungsort: Attika Dach F4; Bereich Zwischengeschoss Technik
  • Detail: DET-DT004

03.15 Dampfsperre Elastomerbitumen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Kaltselbstklebebahn auf USt. [%] Menge Einheit Attikakopf ................ 19% 270,00 m pro 1,00 m ................

Elastomerbitumen Kaltselbstklebebahn als Notabdichtung nach DIN EN 13 970, mit Schweißnaht, feinbestreut, selbstklebend und mechanisch befestigt, Nähte verschweißt auf den Attikakopf, nach der bauseitigen Montage des vorgehängten Holzrahmenbau über zuvor abgeklebte Stb.-Attika und oberen Rähm Holzbau liefern und aufbringen.

  • Dicke: mindestens 2,5mm
  • Breite Attika nach Holzbau: 55cm
  • oberseitig: feinbestreut
  • unterseitig: Kaltselbstklebemasse mit perforierter Abziehfolie
  • Trägereinlage: Aluminium-Polyester-Kombination mit Gittergelege 200 g/m²
  • Durchtrittsicher
  • Diffusionswiderstand nach DIN EN 1931: > 1500m
  • Verarbeitung: Kaltverklebung in der Fläche, Verschweißung der Längs- und Quernähte mit einem Sicherheitsnahtbrenner unter Verwendung einer schweren silikonisierten Andrückrolle
  • Montagegrund: Furnierschichtholzplatten, 63mm stark
  • Befestigung: lose verlegen und fachgerecht nach DIN EN 1991 verdeckt mechanisch befestigen
  • Längsnaht- und Kopfstoßüberdeckung mind. 8cm breit, unter Verwendung einer Andrückrolle fachgerecht thermisch verschweißen
  • am Dachrand umlaufend 6cm herunterführen, Länge ca. 145lfm
  • die Tauglichkeit für die Funktion einer behelfsmäßigen Abdichtung (Notabdichtung) für einen Zeitraum von mind. 6 Wochen muss erfüllt sein
  • entsprechend der Witterung in Teilleistungen nach Baufortschritt Holzbau erbringen

Ausführung nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung.

Hinweis

Leistungsverzeichnis - 22/75 78

[Seite 81]

Hinweis Grundsätzlich sind alle Anschlüsse der nachstehend beschriebenen Kunststoff-Abdichtungsbahn an aufgehenden Bauteilen starr auszubilden. Dies kann über Befestigungsschienen als Linenfixierung oder über mechanisch befestigte Verbundbleche erfolgen.

Ist an gedämmten aufgehenden Bauteilen eine mechanische Befestigung nicht direkt möglich, sind etwaige zusätzliche Befestigungselemente nach Wahl des AN einzukalkulieren.

Sollte der AN bei gedämmten Bauteilen anstelle einer Linienfixierung die Ausführung über Verbundblechwinkel bevorzugen, so ist dies in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren und die Winkel in entsprechender Größe zu liefern.

03.16 Grunddämmung; EPS; D 10cm; Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] WLG 035; DAA dh (150 kPa); USt. [%] Menge Einheit Dach F1, 2, 3 ................ 19% 1.328,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Liefern und Einbauen von hochdruckfesten Dach-Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum, hergestellt nach DIN 13163, auf nicht geneigten Flächen verkleben, inkl. Befestigungsmaterial und Zuschnitt:

  • Untergrund: bituminöse Dampfsperre aus Stb-Decke

  • expandierter Polystyrol-Hartschaum Dämmplatten, DAA ds, gemäß DIN 13163

  • Materialstärke: 10cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 035

  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=150 kPa

  • normalentflammbar nach DIN 4102

  • Platten dicht gestoßen, im Verband verlegen, Kreuzstöße vermeiden (dies ist insbesondere in den Zwickel- und Restflächen zu beachten)

  • Dämmung bis an aufgehende Bauteile heranführen

  • Befestigung: Verklebt gem. Windsognachweis des AN auf Dampfsperre der Vorposition (eine mögliche mechanische Befestigung wird in einer separaten Position abgefragt)

  • Fugen zu Bauteilen, welche nicht exakt angearbeitet werden können wie z.B. Dunstrohre, Dachrand etc. sind mit geeignetem Material auszuschäumen bzw. auszustopfen..

  • Inkl. Untergrund vorbereiten

  • inkl. unterseitig Anarbeiten an Dämmkeile, ca. 50x50mm, im Bereich von Dachrand, Oberlichtern und Dachsockel. (Dämmkeile in nachfolgender Position abgefrag)

  • Ausführungsort: Dach F1, 2, 3; Bereich Gründächer

03.17 Gefälledämmung; EPS; D 2cm - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 32cm; WLG 035; DAA dh (150 USt. [%] Menge Einheit kPa); Dach F1 ................ 19% 670,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Wie Grunddämmposition zuvor, jedoch als Gefälledämmung

  • Untergrund: Grunddämmung aus EPS; D 10cm

  • Materialstärke: 2cm bis 32cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 035

  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=150 kPa

  • Neigung; 2,0%

  • Kehl- und Gratausbildung in nachfolgender Position

  • Abrechnungsmaß ist die mittlere Dämmstärke: ca. 20cm

  • Ausführungsort: Dach F1; Bereich Gründach

Leistungsverzeichnis - 23/75 79

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03.18 Gefälledämmung; EPS; D 2cm - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 20cm; WLG 035; DAA dh (150 USt. [%] Menge Einheit kPa); Dach F2 ................ 19% 170,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Wie Grunddämmposition zuvor, jedoch als Gefälledämmung

  • Untergrund: Grunddämmung aus EPS; D 10cm

  • Materialstärke: 2cm bis 20cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 035

  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=150 kPa

  • Neigung; 2,0%

  • Kehl- und Gratausbildung in nachfolgender Position

  • Abrechnungsmaß ist die mittlere Dämmstärke: ca. 11cm

  • Ausführungsort: Dach F2; Bereich Gründach

03.19 Gefälledämmung; EPS; D 2cm - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 46cm; WLG 035; DAA dh (150 USt. [%] Menge Einheit kPa); Dach F3 ................ 19% 490,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Wie Grunddämmposition zuvor, jedoch als Gefälledämmung

  • Untergrund: Grunddämmung aus EPS; D 10cm

  • Materialstärke: 2cm bis 46cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 035

  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=150 kPa

  • Neigung; 2,0%

  • Kehl- und Gratausbildung in nachfolgender Position

  • Abrechnungsmaß ist die mittlere Dämmstärke: ca. 24cm

  • Ausführungsort: Dach F3; Bereich Gründach

03.20 Grunddämmung; EPS; D 16cm; Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] WLG 035; DAA ds (200 kPa); USt. [%] Menge Einheit Dach F4 ................ 19% 175,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Liefern und Einbauen von sehr hochdruckfesten Dach-Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum, hergestellt nach DIN 13163, auf nicht geneigten Flächen verkleben, inkl. Befestigungsmaterial und Zuschnitt:

  • Untergrund: bituminöse Dampfsperre aus Stb-Decke
  • expandierter Polystyrol-Hartschaum Dämmplatten, DAA ds, gemäß DIN 13163
  • Materialstärke: 16cm
  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 035
  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=200 kPa
  • normalentflammbar nach DIN 4102
  • Platten dicht gestoßen, im Verband verlegen, Kreuzstöße vermeiden (dies ist insbesondere in den Zwickel- und Restflächen zu beachten)
  • Dämmung bis an aufgehende Bauteile heranführen
  • Befestigung: Verklebt gem. Windsognachweis des AN auf Dampfsperre der Vorposition (eine mögliche mechanische Befestigung wird in einer separaten Position abgefragt)
  • Fugen zu Bauteilen, welche nicht exakt angearbeitet

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werden können wie z.B. Dunstrohre, Dachrand, etc. sind mit geeignetem Material auszuschäumen bzw. auszustopfen..

  • Inkl. Untergrund vorbereiten

  • inkl. unterseitig Anarbeiten an Dämmkeile, ca. 50x50mm, im Bereich von Dachrand, Oberlichtern und Dachsockel. (Dämmkeile in nachfolgender Position abgefrag)

  • Ausführungsort: Dach F4; Bereich genutzte Dachterrasse

03.21 Gefälledämmung; EPS; D 2cm - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 14cm; WLG 035; DAA ds (200 USt. [%] Menge Einheit kPa); Dach F4 ................ 19% 175,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Wie Grunddämmposition zuvor, jedoch als Gefälledämmung

  • Untergrund: Grunddämmung aus EPS; D 16cm

  • Materialstärke: 2cm bis 14cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 035

  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=200 kPa

  • Neigung; 2,0%

  • Kehl- und Gratausbildung in nachfolgender Position

  • Abrechnungsmaß ist die mittlere Dämmstärke: ca. 8cm

  • Ausführungsort: Dach F4; Bereich genutzte Dachterrasse

03.22 Grunddämmung; MiWo; D 8cm; Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] WLG 038; DAA dh (150 kPa); USt. [%] Menge Einheit Dach F1, 2 ................ 19% 265,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Liefern und Einbauen von hochdruckfesten Dach-Dämmplatten aus Mineralwolle, hergestellt nach DIN EN 13162, auf nicht geneigten Flächen verkleben, inkl. Befestigungsmaterial und Zuschnitt:

  • Untergrund: bituminöse Dampfsperre aus Stb-Decke

  • Mineralwoll-Dämmplatten, DAA dh; gemäß DIN 13162

  • Materialstärke: 8cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 038

  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=150 kPa

  • nicht brennbar; A1; nach DIN 4102

  • Platten dicht gestoßen, im Verband verlegen, Kreuzstöße vermeiden (dies ist insbesondere in den Zwickel- und Restflächen zu beachten)

  • Dämmung bis an aufgehende Bauteile heranführen

  • Befestigung: Verklebt gem. Windsognachweis des AN auf Dampfsperre der Vorposition (eine mögliche mechanische Befestigung wird in einer separaten Position abgefragt)

  • Fugen zu Bauteilen, welche nicht exakt angearbeitet werden können wie z.B. Dunstrohre, Dachrand, etc. sind mit geeignetem Material auszuschäumen bzw. auszustopfen..

  • Inkl. Untergrund vorbereiten

  • Ausführungsort: Dach F1, 2; Bereich Gründächer als Brandüberschlagsstreifen

Leistungsverzeichnis - 25/75 81

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03.23 Gefälledämmung; MiWo; D 34cm Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR]

  • 44cm; WLG 038; DAA dh (150 USt. [%] Menge Einheit kPa); Dach F1 ................ 19% 97,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Wie Grunddämmposition zuvor, jedoch als Gefälledämmung

  • Untergrund: Grunddämmung aus Mineralwolle; D 8cm

  • Mineralwoll-Dämmplatten mit oberseitiger Mineralvliesskaschierung, DAA dh; gemäß DIN 13162

  • Materialstärke: 34cm bis 44cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 038

  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=150 kPa

  • Neigung; 2,0%

  • Kehl- und Gratausbildung in nachfolgender Position

  • Abrechnungsmaß ist die mittlere Dämmstärke: ca. 40cm

  • Ausführungsort: Dach F1; Bereich Gründach als Brandüberschlagsstreifen

03.24 Gefälledämmung; MiWo; D 10cm Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR]

  • 32cm; WLG 038; DAA dh (150 USt. [%] Menge Einheit kPa); Dach F2 ................ 19% 168,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Wie Grunddämmposition zuvor, jedoch als Gefälledämmung

  • Untergrund: Grunddämmung aus Mineralwolle; D 8cm

  • Mineralwoll-Dämmplatten mit oberseitiger Mineralvliesskaschierung, DAA dh; gemäß DIN 13162

  • Materialstärke: 10cm bis 32cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 038

  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=150 kPa

  • Neigung; 2,0%

  • Kehl- und Gratausbildung in nachfolgender Position

  • Abrechnungsmaß ist die mittlere Dämmstärke: ca. 22cm

  • Ausführungsort: Dach F1; Bereich Gründach als Brandüberschlagsstreifen

03.25 Grunddämmung; MiWo; D 14cm; Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] WLG 038; DAA dh (150 kPa); USt. [%] Menge Einheit Dach F4 ................ 19% 48,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Liefern und Einbauen von hochdruckfesten Dach-Dämmplatten aus Mineralwolle, hergestellt nach DIN EN 13162, auf nicht geneigten Flächen verkleben, inkl. Befestigungsmaterial und Zuschnitt:

  • Untergrund: bituminöse Dampfsperre aus Stb-Decke
  • Mineralwoll-Dämmplatten, DAA dh; gemäß DIN 13162
  • Materialstärke: 14cm
  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 038
  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=150 kPa
  • nicht brennbar; A1; nach DIN 4102
  • Platten dicht gestoßen, im Verband verlegen, Kreuzstöße vermeiden (dies ist insbesondere in den Zwickel- und Restflächen zu beachten)
  • Dämmung bis an aufgehende Bauteile heranführen
  • Befestigung: Verklebt gem. Windsognachweis des AN auf Dampfsperre der Vorposition (eine mögliche mechanische Befestigung wird in einer separaten Position abgefragt)
  • Fugen zu Bauteilen, welche nicht exakt angearbeitet werden können wie z.B. Dunstrohre, Dachrand, etc. sind

Leistungsverzeichnis - 26/75 82

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mit geeignetem Material auszuschäumen bzw. auszustopfen..

  • Inkl. Untergrund vorbereiten

  • inkl. unterseitig Anarbeiten an Dämmkeile, ca. 50x50mm, im Bereich von Dachrand, Oberlichtern und Dachsockel. (Dämmkeile in nachfolgender Position abgefrag)

  • Ausführungsort: Dach F4; Bereich Gründach als Brandüberschlagsstreifen

03.26 Gefälledämmung; MiWo; D 4cm Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR]

  • 12cm; WLG 038; DAA dh (150 USt. [%] Menge Einheit kPa); Dach F4 ................ 19% 48,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Wie Grunddämmposition zuvor, jedoch als Gefälledämmung

  • Untergrund: Grunddämmung aus Mineralwolle; D 14cm

  • Mineralwoll-Dämmplatten mit oberseitiger Mineralvliesskaschierung, DAA dh; gemäß DIN 13162

  • Materialstärke: 4cm bis 12cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 036

  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=150 kPa

  • Neigung; 2,0%

  • Kehl- und Gratausbildung in nachfolgender Position

  • Abrechnungsmaß ist die mittlere Dämmstärke: ca. 8cm

  • Ausführungsort: Dach F4; Bereich Gründach als Brandüberschlagsstreifen

03.27 Grunddämmung; Schaumglas; Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] D 16cm; WLG 041, DAA 500 kPa; USt. [%] Menge Einheit Dach F4 ................ 19% 122,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Liefern und Einbauen von hochdruckfesten Dach-Dämmplatten aus Schaumglas, hergestellt nach DIN EN 13 167, auf nicht geneigten Flächen verkleben, inkl. Befestigungsmaterial und Zuschnitt:

  • Untergrund: bituminöse Dampfsperre aus Stb-Decke

  • Formstabile und wasserundurchlässige Wärmedämmschicht aus Schaumglasplatten nach DIN EN 13 167

  • Materialstärke: 16cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 036

  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=500 kPa

  • nicht brennbar; A1; nach DIN 4102

  • Platten dicht gestoßen, im Verband verlegen, Kreuzstöße vermeiden (dies ist insbesondere in den Zwickel- und Restflächen zu beachten)

  • Dämmung bis an aufgehende Bauteile heranführen

  • Befestigung: fachgerecht verklebt auf Stb-Dach gem. Herstellerrichtlinien (z.B. Heißbitumen) unter Berücksichtigung Anforderungen des Windsognachweises (eine mögliche mechanische Befestigung wird in einer separaten Position abgefragt)

  • Fugen zu Bauteilen, welche nicht exakt angearbeitet werden können wie z.B. Dunstrohre, Dachrand, etc. sind mit geeignetem Material auszustopfen.

  • Inkl. Untergrund vorbereiten

  • inkl. unterseitig Anarbeiten an Dämmkeile, ca. 50x50mm, im Bereich von Dachrand, Oberlichtern und Dachsockel. (Dämmkeile in nachfolgender Position abgefrag)

  • Ausführungsort: Dach F4; Bereich genutzte Dachterrasse als druckfester Brandüberschlagsstreifen

Leistungsverzeichnis - 27/75 83

[Seite 86]

03.28 Gefälledämmung; Schaumglas; Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] D 2cm - 8cm; WLG 041; DAA 500 USt. [%] Menge Einheit kPa; Dach F4 ................ 19% 122,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Wie Grunddämmposition zuvor, jedoch als Gefälledämmung

  • Untergrund: Grunddämmung aus Schaumglas; D 14cm

  • Schaumglasplatten nach DIN EN 13 167

  • Materialstärke: 2cm bis 14cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 036

  • Druckbelastbarkeit: hohe Druckfestigkeit >=500 kPa

  • Neigung; 2,0%

  • Kehl- und Gratausbildung in nachfolgender Position

  • Abrechnungsmaß ist die mittlere Dämmstärke: ca. 6cm

  • Ausführungsort: Dach F4; Bereich genutzte Dachterrasse als druckfester Brandüberschlagsstreifen

03.29 Kunststoff-Abdichtungsbahn, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 1,5mm, einlagig, geklebt ................ 19% 1.935,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Einlagige hochpolymere Kunststoff-Dachabdichtung gemäß DIN 18 531 1-5 DE/E1 und DIN SPEC 20000-201 liefern und einbauen.

  • Ethylen-Vinylacetat-Terpolymer-Kunststoffbahnen (EVA)
  • Dicke: 1,5 mm Dichtschicht + Kaschierung
  • Farbe: hellgrau
  • unterseitig: Kaschierung aus Polyestervlies und lösemittelfreier Selbstklebeschicht
  • fachgerecht kleben, einschl. homogener Nahtverbindung
  • mit durchgehend homogener Dichtschicht (keine unterschiedlichen Schichten - Ober- oder Unterschicht)
  • Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1 bzw. Klasse E nach DIN EN 13501-1
  • Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1 bzw. Klasse E nach DIN EN 13501-1, widerstandfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme (harte Bedachung) nach DIN 4102-7 bzw. DIN CEN/TS 1187 in der ausgeschriebenen Bauart, mit CE-Kennzeichnung nach DIN EN 13956.
  • bitumenfrei, bitumenverträglich, dämmstoffneutral
  • nicht durch Weichmacher elastifiziert und dauerhaft weich elastisch
  • dämmstoffneutral
  • durchwurzelungs- und rhizomfest nach FLL
  • günstiges Diffusionsverhalten (µ < 20.000)
  • mit CE-Kennzeichnung nach DIN EN 13956
  • Nachweis der herstellerbezogenen Gebrauchserwartung von mind. 30 Jahren durch BBA (British Board of Agrément)
  • Befestigung/Verklebung gem. Windsognachweis des AN auf vorstehend beschriebener Gefälledämmung aus MiWo mit oberseitiger Mineralvliesskaschierung; EBS und Schaumglas, inkl. etwigem System-Haftgrund o.ä.
  • eine mögliche mechanische Befestigung wird in einer separaten Position abgefragt

Leistungsverzeichnis - 28/75 84

[Seite 87]

03.30 Mehraufwendung für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit mechanische Befestigung ................ 19% 1.935,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Mehraufwendung für die mechanische Befestigung der o.g. Abdichtungs-und Dämmlagen, als zusätzliche Leistung gem. Windsogberechnung:

  • mechanische Befestigung im Zuge des Aufbringen der ersten Abdichtungslage, abgedeckt im Bereich der Stöße
  • genagelt mit Breitkopfstiften oder trittfest geschraubt mit Lastverteiltellern
  • Befestigungsmittel verdeckt und vor Bewitterung geschützt durch obere Lage
  • verdichtete Befestigung an Rändern und Ecken
  • Art und Umfang der Befestigung für gesamten Dachaufbau entsprechend Systemangaben und vorstehendem Windsognachweis
  • Befestigungsuntergrund: Stahlbetondachdecken

Diese Position kommt nur zur Abrechnung sollte als Ergebnis des Windsognachweis eine mechanische Befestigung gefordert werden.

03.31 Randabschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wärmedämmung & Abdichtung Attiken; EPS; H 70cm Dach F1, USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 m ................ F3 19% 182,00 m

Wärmegedämmten Randabschluss herstellen. Dämmung und Abdichtung hochführen, starre Linienbefestigung der Abdichtung.

Abdichtung Hauptdachfläche:

  • Abdichtung bis zum aufgehenden Stb-Bauteil verlegen, 5cm hochzuführen und über eine Befestigungsschiene mechanisch in Linie fixieren.

Senkrechte Dämmung:

  • Expandierter Polystyrol-Hartschaum Dämmplatten, DAA dh
  • Stärke: 10cm
  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 035
  • Höhe: 72cm
  • Befestigung/Verklebungt mit Dampfbremse an Stb.-Attika

Anschlussbahn Randanschluss:

  • Abdichtung gemäß Hauptposition Kunststoff-Flächenabdichtung als Anschlussbahn an aufgehender gedämmter Stb-Brüstung bzw. Stb-Wand hochführen und bis auf, in nachfolgender Position beschriebene Attika-UK, führen

  • Abwicklungslänge gemessen von OK Hauptdachfläche: ca. 145cm

  • Befestigung/Verklebung mit vorgenannter senkrechter Dämmung bzw. im oberen Bereich mit Dampfsperre

  • Anschluss unten: verklebt/verschweißt mit Abdichtungsbahn der Hauptdachfläche

  • Anschluss oben: Linienbefestigung über Klemmprofil/Kappleiste zum Anschluss von Dampfsperre und Dachabdichtung, inkl. aller Montage- und Befestigungsmittel, Montagegrund: Stahlbeton

  • einschließlich etwaiger Zwischenfixierung als Linienbefestigung gem. Verlegrichtlinien des Systemherstellers

  • inkl. Ausbildung Innen-/Außenecken: 7 Stk.

  • Ausführungsort: Attika Dach F1, F3

  • Detail: DET-DA001; DET-009

Leistungsverzeichnis - 29/75 85

[Seite 88]

03.32 Randabschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wärmedämmung & Abdichtung USt. [%] Menge Einheit Attiken; MiWo; H 70cm Dach F1 ................ 19% 13,00 m pro 1,00 m ................

Ausführung wie Position zuvor, jedoch:

Senkrechte Dämmung:

  • Mineralwoll-Dämmplatten mit Kaschierung, DAA dh; gemäß DIN 13162

  • Stärke: 10cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 038

  • Höhe: 70cm

  • Befestigung/Verklebungt mit Dampfbremse an Stb.-Attika

  • die Dämmung ist während der Montage vor Feuchteeinwirkung zu schützen

  • inkl. Ausbildung Innen-/Außenecken: 1 Stk.

  • Ausführungsort: Attika Dach F1

  • Detail: DET-DA009

03.33 Randabschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wärmedämmung & Abdichtung USt. [%] Menge Einheit Attiken; EPS; H 20cm Dach F2 ................ 19% 28,00 m pro 1,00 m ................

Wärmegedämmten Randabschluss herstellen. Dämmung und Abdichtung hochführen, starre Linienbefestigung der Abdichtung.

Abdichtung Hauptdachfläche:

  • Abdichtung bis zum aufgehenden Stb-Bauteil verlegen, 5cm hochzuführen und über eine Befestigungsschiene mechanisch in Linie fixieren.

Senkrechte Dämmung:

  • Expandierter Polystyrol-Hartschaum Dämmplatten, DAA dh
  • Stärke: 10cm
  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 035
  • Höhe: 20cm
  • Befestigung/Verklebungt mit Dampfbremse an Stb.-Attika

Anschlussbahn Randanschluss:

  • Abdichtung gemäß Hauptposition Kunststoff-Flächenabdichtung als Anschlussbahn an aufgehender gedämmter Stb-Brüstung bzw. Stb-Wand hochführen und bis auf, in nachfolgender Position beschriebene Attika-UK, führen

  • Abwicklungslänge gemessen von OK Hauptdachfläche: ca. 95cm

  • Befestigung/Verklebung mit vorgenannter senkrechter Dämmung bzw. im oberen Bereich mit Dampfsperre

  • Anschluss unten: verklebt/verschweißt mit Abdichtungsbahn der Hauptdachfläche

  • Anschluss oben: Linienbefestigung über Klemmprofil/Kappleiste zum Anschluss von Dampfsperre und Dachabdichtung, inkl. aller Montage- und Befestigungsmittel, Montagegrund: Stahlbeton

  • einschließlich etwaiger Zwischenfixierung als Linienbefestigung gem. Verlegrichtlinien des Systemherstellers

  • inkl. Ausbildung Innen-/Außenecken: 1 Stk.

  • Ausführungsort: Attika Dach F2

  • Detail: DET-DA008

Leistungsverzeichnis - 30/75 86

[Seite 89]

03.34 Randabschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wärmedämmung & Abdichtung USt. [%] Menge Einheit Attiken; MiWo; H 20cm Dach F2 ................ 19% 13,00 m pro 1,00 m ................

Ausführung wie Position zuvor, jedoch:

Senkrechte Dämmung:

  • Mineralwoll-Dämmplatten mit Kaschierung, DAA dh; gemäß DIN 13162

  • Stärke: 10cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 038

  • Höhe: 20cm

  • Befestigung/Verklebungt mit Dampfbremse an Stb.-Attika

  • die Dämmung ist während der Montage vor Feuchteeinwirkung zu schützen

  • inkl. Ausbildung Innen-/Außenecken: 1 Stk.

  • Ausführungsort: Attika Dach F2

  • Detail: DET-DA008

03.35 Randabschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wärmedämmung & Abdichtung Brüstung; MiWo; H 45cm Dach USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 m ................ F2 an F1, F3 19% 39,00 m

Ausführung wie Position zuvor, jedoch:

Senkrechte Dämmung:

  • Mineralwoll-Dämmplatten mit Kaschierung, DAA dh; gemäß DIN 13162

  • Stärke: 10cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 038

  • Höhe: 45cm

  • Befestigung/Verklebungt mit Dampfbremse an Stb.-Attika

  • die Dämmung ist während der Montage vor Feuchteeinwirkung zu schützen

  • Abwicklungslänge Abdichtung gemessen von OK Hauptdachfläche: ca. 60cm

  • inkl. Ausbildung Innen-/Außenecken: 1 Stk.

  • Ausführungsort: aufgehende Wände Dach F2 an F1, F3

  • Detail: DET-DA006

03.36 Randabschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wärmedämmung & Abdichtung Attiken; EPS; H 40cm Dach F4; USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 m ................ Bereich Dachterrasse 19% 29,00 m

Wärmegedämmten Randabschluss herstellen. Dämmung und Abdichtung hochführen, starre Linienbefestigung der Abdichtung.

Abdichtung Hauptdachfläche:

  • Abdichtung bis zum aufgehenden Stb-Bauteil verlegen, 5cm hochzuführen und über eine Befestigungsschiene mechanisch

Leistungsverzeichnis - 31/75 87

[Seite 90]

in Linie fixieren.

Senkrechte Dämmung:

  • Expandierter Polystyrol-Hartschaum Dämmplatten, DAA dh
  • Stärke: 10cm
  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 035
  • Höhe: 40cm
  • Befestigung/Verklebungt mit Dampfbremse an Stb.-Attika

Anschlussbahn Randanschluss:

  • Abdichtung gemäß Hauptposition Kunststoff-Flächenabdichtung als Anschlussbahn an aufgehender gedämmter Stb-Brüstung bzw. Stb-Wand hochführen und bis auf, in nachfolgender Position beschriebene Attika-UK, führen

  • Abwicklungslänge gemessen von OK Hauptdachfläche: ca. 115cm

  • Befestigung/Verklebung mit vorgenannter senkrechter Dämmung bzw. im oberen Bereich mit Dampfsperre

  • Anschluss unten: verklebt/verschweißt mit Abdichtungsbahn der Hauptdachfläche

  • Anschluss oben: Linienbefestigung über Klemmprofil/Kappleiste zum Anschluss von Dampfsperre und Dachabdichtung, inkl. aller Montage- und Befestigungsmittel, Montagegrund: Stahlbeton

  • einschließlich etwaiger Zwischenfixierung als Linienbefestigung gem. Verlegrichtlinien des Systemherstellers

  • inkl. Abdichtungsstreifen unterhalb bauseitige Geländerhalter

  • inkl. Ausbildung Innen-/Außenecken: 1 Stk.

  • Ausführungsort: Attika Dach F4; Bereich Dachterrasse

  • Detail: DET-DA002

03.37 Randabschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wärmedämmung & Abdichtung Attiken; Schaumglas; H 40cm USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 m ................ Dach F4; Bereich Dachterrasse 19% 9,00 m

Ausführung wie Position zuvor, jedoch:

Senkrechte Dämmung:

  • Schaumglas nach DIN EN 13 167

  • Stärke: 10cm

  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 036

  • nicht brennbar; A1; nach DIN 4102

  • Höhe: 40cm

  • Befestigung/Verklebungt mit Dampfbremse an Stb.-Attika

  • inkl. Ausbildung Innen-/Außenecken: 1 Stk.

  • Ausführungsort: Attika Dach F4; Bereich Dachterrasse

  • Detail: DET-DA002

03.38 Randabschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wärmedämmung & Abdichtung Brüstung; Schaumglas; H 45cm USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 m ................ Dach F4; Bereich Dachterrasse 19% 21,00 m

Wärmegedämmten Randabschluss herstellen. Dämmung und Abdichtung hochführen, starre Linienbefestigung der Abdichtung.

Abdichtung Hauptdachfläche:

Leistungsverzeichnis - 32/75 88

[Seite 91]

  • Abdichtung bis zum aufgehenden Stb-Bauteil verlegen, 5cm hochzuführen und über eine Befestigungsschiene mechanisch in Linie fixieren.

Senkrechte Dämmung:

  • Schaumglas nach DIN EN 13 167
  • Stärke: 10cm
  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 036
  • Höhe: 45cm
  • Befestigung/Verklebungt mit Dampfbremse an Stb.-Brüstung

Anschlussbahn Randanschluss:

  • Abdichtung gemäß Hauptposition Kunststoff-Flächenabdichtung als Anschlussbahn an aufgehender gedämmter Stb-Brüstung bzw. Stb-Wand hochführen und bis auf die Brüstung führen

  • Abwicklungslänge gemessen von OK Hauptdachfläche: ca. 80cm

  • Befestigung/Verklebung mit vorgenannter senkrechter Dämmung bzw. im oberen Bereich mit Dampfsperre

  • Anschluss unten: verklebt/verschweißt mit Abdichtungsbahn der Hauptdachfläche

  • Anschluss oben: Linienbefestigung über Klemmprofil/Kappleiste zum Anschluss von Dampfsperre und Dachabdichtung, inkl. aller Montage- und Befestigungsmittel, Montagegrund: Stahlbeton

  • einschließlich etwaiger Zwischenfixierung als Linienbefestigung gem. Verlegrichtlinien des Systemherstellers

  • inkl. Ausbildung Innen-/Außenecken: 1 Stk.

  • Ausführungsort: Attika Dach F4; Bereich Dachterrasse

  • Detail: DET-DA002

03.39 Randabschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wärmedämmung & Abdichtung Attiken; MiWo; H 15cm Dach F4; USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 m ................ Bereich Zwischengeschoss Dachterrasse 19% 4,00 m

Wärmegedämmten Randabschluss herstellen. Dämmung und Abdichtung hochführen, starre Linienbefestigung der Abdichtung.

Abdichtung Hauptdachfläche:

  • Abdichtung bis zum aufgehenden Stb-Bauteil verlegen, 5cm hochzuführen und über eine Befestigungsschiene mechanisch in Linie fixieren.

Senkrechte Dämmung:

  • Mineralwoll-Dämmplatten mit Kaschierung, DAA dh; gemäß DIN 13162
  • Stärke: 10cm
  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 038
  • Höhe: 15cm
  • Befestigung/Verklebungt mit Dampfbremse an Stb.-Attika
  • die Dämmung ist während der Montage vor Feuchteeinwirkung zu schützen

Anschlussbahn Randanschluss:

  • Abdichtung gemäß Hauptposition Kunststoff-Flächenabdichtung als Anschlussbahn an aufgehender gedämmter Stb-Brüstung bzw. Stb-Wand hochführen und bis auf, in nachfolgender Position beschriebene Attika-UK, führen
  • Abwicklungslänge gemessen von OK Hauptdachfläche: ca. 85cm
  • Befestigung/Verklebung mit vorgenannter senkrechter Dämmung bzw. im oberen Bereich mit Dampfsperre
  • Anschluss unten: verklebt/verschweißt mit Abdichtungsbahn der Hauptdachfläche

Leistungsverzeichnis - 33/75 89

[Seite 92]

  • Anschluss oben: Linienbefestigung über Klemmprofil/Kappleiste zum Anschluss von Dampfsperre und Dachabdichtung, inkl. aller Montage- und Befestigungsmittel, Montagegrund: Stahlbeton

  • einschließlich etwaiger Zwischenfixierung als Linienbefestigung gem. Verlegrichtlinien des Systemherstellers

  • inkl. Ausbildung Innen-/Außenecken: 2 Stk.

  • Ausführungsort: Attika Dach F4; Bereich Zwischengeschoss Technik

  • Detail: DET-DA010

03.40 Randabschluss Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wärmedämmung & Abdichtung Brüstung; MiWo; H 30cm Dach USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 m ................ F4; Bereich Zwischengeschoss Dachterrasse 19% 21,00 m

Wärmegedämmten Randabschluss herstellen. Dämmung und Abdichtung hochführen, starre Linienbefestigung der Abdichtung.

Abdichtung Hauptdachfläche:

  • Abdichtung bis zum aufgehenden Stb-Bauteil verlegen, 5cm hochzuführen und über eine Befestigungsschiene mechanisch in Linie fixieren.

Senkrechte Dämmung:

  • Mineralwoll-Dämmplatten mit Kaschierung, DAA dh; gemäß DIN 13162
  • Stärke: 10cm
  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 038
  • Höhe: 30cm
  • Befestigung/Verklebungt mit Dampfbremse an Stb.-Attika

Anschlussbahn Randanschluss:

  • Abdichtung gemäß Hauptposition Kunststoff-Flächenabdichtung als Anschlussbahn an aufgehender gedämmter Stb-Brüstung bzw. Stb-Wand hochführen und bis auf, in nachfolgender Position beschriebene Attika-UK, führen

  • Abwicklungslänge gemessen von OK Hauptdachfläche: ca. 45cm

  • Befestigung/Verklebung mit vorgenannter senkrechter Dämmung bzw. im oberen Bereich mit Dampfsperre

  • Anschluss unten: verklebt/verschweißt mit Abdichtungsbahn der Hauptdachfläche

  • Anschluss oben: Linienbefestigung über Klemmprofil/Kappleiste zum Anschluss von Dampfsperre und Dachabdichtung, inkl. aller Montage- und Befestigungsmittel, Montagegrund: Stahlbeton

  • einschließlich etwaiger Zwischenfixierung als Linienbefestigung gem. Verlegrichtlinien des Systemherstellers

  • inkl. Ausbildung Innen-/Außenecken: 2 Stk.

  • Ausführungsort: Attika Dach F4; Bereich Zwischengeschoss Technik

  • Detail: DET-DT040

03.41 Randabschluss USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wärmedämmung & Abdichtung Deckenversprung; MiWo; H 19% 16,00 m ................ pro 1,00 m ................ 32cm Dach F4; Bereich zw. Zwischengeschoss &

Leistungsverzeichnis - 34/75 90

[Seite 93]

Dachterrasse

Wärmegedämmten Randabschluss herstellen. Dämmung und Abdichtung hochführen, starre Linienbefestigung der Abdichtung.

Abdichtung Hauptdachfläche:

  • Abdichtung bis zum aufgehenden Stb-Bauteil verlegen, 5cm hochzuführen und über eine Befestigungsschiene mechanisch in Linie fixieren.

Senkrechte Dämmung:

  • Mineralwoll-Dämmplatten mit Kaschierung, DAA dh; gemäß DIN 13162
  • Stärke: 10cm
  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 038
  • Höhe: 32cm
  • Befestigung/Verklebungt mit Dampfbremse an Stb.-Deckenversprung

Anschlussbahn Randanschluss:

  • Abdichtung gemäß Hauptposition Kunststoff-Flächenabdichtung als Anschlussbahn an aufgehenden gedämmten Deckenversprung hochführen und bis auf die UK führen
  • Abwicklungslänge gemessen von OK Hauptdachfläche: ca. 45cm
  • Befestigung/Verklebung mit vorgenannter senkrechter Dämmung bzw. im oberen Bereich auf Flächenabdichtung des höher gelegenen Versprungs
  • Anschluss unten: verklebt/verschweißt mit Abdichtungsbahn der Hauptdachfläche
  • Anschluss oben: Linienbefestigung über Klemmprofil/Kappleiste zum Anschluss von Dampfsperre und Dachabdichtung, inkl. aller Montage- und Befestigungsmittel, Montagegrund: wasserfeste Platte der Versprung-UK
  • einschließlich etwaiger Zwischenfixierung als Linienbefestigung gem. Verlegrichtlinien des Systemherstellers

UK Deckenversprung

  1. Distanzhölzer, 6/18cm, NH C24 oder KVH
  • Holzfeuchte technisch getrocknet <= 20%
  • abschnittsweise als waagerechte Knaggen herstellen
  • Höhenunterschiede über Unterleger ausgleichen, alle Knaggen auf einer Höhenlage
  • Länge: jeweils ca. 25cm
  • konstruktiv über Winkel oder Dübel mit StahlbetonDecke (ca. 18cm Auflagerbreite) verankern
  • Achsabstand: e ca. 50cm.
  1. Dämmung der Fläche des höher gelegenen Bereiches über dem Technikgeschoss aus Mineralwolle in die Zwischenräume der oben beschriebenen UK führen
  • Stärke: ca. 18cm
  • Wärmeleitfähigkeitsgruppe: 035
  • abschnittsweise zwischen vorgenannten Distanzhölzern
  • Befestigung/Verklebungt auf Stb.-Brüstung bzw. anstehenden Distanzhölzern
  1. Attikabohle aus BFU 100G imprägniert,
  • windsogfest auf Kanthölzern verschrauben

  • Außenkante bündig mit vorderer VK aufgehende Dämmung des Deckenversprungs

  • Breite: ca. 35cm

  • Stärke: 24mm

  • Anarbeitung Geländer in nachfolgender Position

  • Ausführungsort: Attika Dach F4; Bereich Zwischengeschoss Technik

  • Detail: DET-DT010

Leistungsverzeichnis - 35/75 91

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03.42 Dämmkeil EPS 5/5cm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 390,00 m ................ pro 1,00 m ................ EPS-Dämmkeil, Abmessung ca. 5/5cm, am Übergang von Dampfsperrbahn des Hauptdachs zu aufgehenden Bauteilen.

03.43 Dämmkeil MiWo 5/5cm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 110,00 m ................ pro 1,00 m ................ MiWo-Dämmkeil, Abmessung ca. 5/5cm, am Übergang von Dampfsperrbahn des Hauptdachs zu aufgehenden Bauteilen.

03.44 Dämmkeil Schaumglas 5/5cm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 27,00 m ................ pro 1,00 m ................ Schaumglas-Dämmkeil, Abmessung ca. 5/5cm, am Übergang von Dampfsperrbahn des Hauptdachs zu aufgehenden Bauteilen.

03.45 Grat- und Kehlausbildung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Gefälledämmung ................ 19% 320,00 m pro 1,00 m ................

Mehraufwendungen für die Herstellung von Graten und Kehlen der zuvor beschriebenen Gefälledämmungen.

  • EPS-Dämmung: ca. 230m
  • MiWo-Dämmung: ca. 55m
  • Schaumglas-Dämmung: ca. 30m

03.46 Senkrechte Wassersperre Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] zwischen Dampfsperre und USt. [%] Menge Einheit Abdichtungslage ................ 19% 260,00 m pro 1,00 m ................

Abschottungen herstellen zur Einteilung von Dachflächen in ca. 120m2 bis 150m2. Kaltselbstklebende Elastomerbitumenschweißbahn liefern und als Zuschnittstreifen auf der bereits verlegten Dampfsperre verkleben bzw. verschweißen (inkl. Sicherheitsschweissnaht), bis Oberkante des Dämmaufbaus senkrecht einbauen.

  • Höhe Dämmaufbau Dachfläche F1: von 12cm bis 52cm; ca. 110m
  • Höhe Dämmaufbau Dachfläche F2: von 12cm bis 40cm; ca. 40m
  • Höhe Dämmaufbau Dachfläche F3: von 12cm bis 56cm; ca. 70m
  • Höhe Dämmaufbau Dachfläche F4: von 16cm bis 30cm; ca. 40m

Leistungsverzeichnis - 36/75 92

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03.47 Kontrollrohr als Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Durchgrifföffnung ................ 19% 20,00 St pro 1,00 St ................

Liefern und fachgerechter Einbau eines wärmegedämmten Kontrollrohrs als Durchgrifföffnung der zuvor beschriebenen Dachsektionierung.

  • Anarbeitung der Wärmedämmung
  • fachgerechte Andichtung an Dachabdichtung der zuvor beschriebenen Kunststoffabdichtung, mit zur Abdichtung passender Manschette inkl. Schrumpfschlauch
  • Oberen Abschluss mit Haube und Schlauchschelle dicht herstellen
  • mechanische Befestigung des Flansches im Dämmpaket (Dämmstoffdübel)
  • Einsetzen von Dämmstoffformstücken des Systemherstellers entsprechend der Dämmstoffstärke am Montageort.

04 Dachdurchdringungen EUR ......................... 04.1 Strangentlüftung DN 75, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] zweiteilig, USt. [%] Menge Einheit Kunststoffabdichtungsbahn ................ 19% 5,00 St pro 1,00 St ................

Dunstrohr bzw. Sanitärentlüftung in Dachaufbau als zweiteiliges, stufenlos einstellbares System einbinden.

  • Nennweite: DN 75
  • Ausführung: Anschlussflansch für bituminöse Dampfsperre, Aussparung der Wärmedämmung, Anschluss 1-lagige Dachabdichtung aus zuvor beschriebener Kunststoffbahn mittels vormontiertem Anschlusskragen aus dem Material der Dachbahn oder Klemmflansch
  • mit durchgestecktem Anschluss-Rohr für innerseitigen Sanitäranschluss
  • mit Wetterschutzkappe
  • Montagegrund: Stb.-Decke
  • inkl. aller notwendigen Befestigungs-, Dichtungs- und Montagemittel

04.2 Mehrpreis Ausführung DN 75 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit verzinkt ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................

Mehrpreis für die Ausführung der Strangentlüftung DN 75 in verzinkter Ausführung.

Hinweis: Ausführung nur nach Anweisung der örtlichen Bauüberwachung.

Leistungsverzeichnis - 37/75 93

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04.3 Strangentlüftung DN 100, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] zweiteilig, USt. [%] Menge Einheit Kunststoffabdichtungsbahn ................ 19% 5,00 St pro 1,00 St ................

Dunstrohr bzw. Sanitärentlüftung in Dachaufbau als zweiteiliges, stufenlos einstellbares System einbinden.

  • Nennweite: DN 100
  • Ausführung: Anschlussflansch für bituminöse Dampfsperre, Aussparung der Wärmedämmung, Anschluss 1-lagige Dachabdichtung aus zuvor beschriebener Kunststoffbahn mittels vormontiertem Anschlusskragen aus dem Material der Dachbahn oder Klemmflansch
  • mit durchgestecktem Anschluss-Rohr für innerseitigen Sanitäranschluss
  • mit Wetterschutzkappe
  • Montagegrund: Stb.-Decke
  • inkl. aller notwendigen Befestigungs-, Dichtungs- und Montagemittel

04.4 Mehrpreis Ausführung DN 100 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit verzinkt ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................

Mehrpreis für die Ausführung der Strangentlüftung DN 100 in verzinkter Ausführung.

Hinweis: Ausführung nur nach Anweisung der örtlichen Bauüberwachung.

04.5 Strangentlüftung DN 110, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] zweiteilig, USt. [%] Menge Einheit Kunststoffabdichtungsbahn ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................

Dunstrohr bzw. Sanitärentlüftung in Dachaufbau als zweiteiliges, stufenlos einstellbares System einbinden.

  • Nennweite: DN 110
  • Ausführung: Anschlussflansch für bituminöse Dampfsperre, Aussparung der Wärmedämmung, Anschluss 1-lagige Dachabdichtung aus zuvor beschriebener Kunststoffbahn mittels vormontiertem Anschlusskragen aus dem Material der Dachbahn oder Klemmflansch
  • mit durchgestecktem Anschluss-Rohr für innerseitigen Sanitäranschluss
  • mit Wetterschutzkappe
  • Montagegrund: Stb.-Decke
  • inkl. aller notwendigen Befestigungs-, Dichtungs- und Montagemittel

04.6 Mehrpreis Ausführung DN 110 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit verzinkt ................ 19% 1,00 St pro 1,00 St ................

Mehrpreis für die Ausführung der Strangentlüftung DN 110 in verzinkter Ausführung.

Leistungsverzeichnis - 38/75 94

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Hinweis: Ausführung nur nach Anweisung der örtlichen Bauüberwachung.

04.7 Strangentlüftung DN 125, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] zweiteilig, USt. [%] Menge Einheit Kunststoffabdichtungsbahn ................ 19% 3,00 St pro 1,00 St ................

Dunstrohr bzw. Sanitärentlüftung in Dachaufbau als zweiteiliges, stufenlos einstellbares System einbinden.

  • Nennweite: DN 125
  • Ausführung: Anschlussflansch für bituminöse Dampfsperre, Aussparung der Wärmedämmung, Anschluss 1-lagige Dachabdichtung aus zuvor beschriebener Kunststoffbahn mittels vormontiertem Anschlusskragen aus dem Material der Dachbahn oder Klemmflansch
  • mit durchgestecktem Anschluss-Rohr für innerseitigen Sanitäranschluss
  • mit Wetterschutzkappe
  • Montagegrund: Stb.-Decke
  • inkl. aller notwendigen Befestigungs-, Dichtungs- und Montagemittel

04.8 Mehrpreis Ausführung DN 125 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit verzinkt ................ 19% 1,00 St pro 1,00 St ................

Mehrpreis für die Ausführung der Strangentlüftung DN 125 in verzinkter Ausführung.

Hinweis: Ausführung nur nach Anweisung der örtlichen Bauüberwachung.

04.9 Schwanenhals liefern und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit einbauen, DN 100, verzinkt ................ 19% 4,00 St pro 1,00 St ................

Schwanenhals für Kabeldurchfühung in Dachaufbau als zweiteiliges, stufenlos einstellbares System liefern und in Dachaufbau einbinden.

  • Nennweite: DN 100
  • Material: Edelstahl
  • Ausführung: Anschlussflansch für bituminöse Dampfsperre, Aussparung der Wärmedämmung, Anschluss 1-lagige Dachabdichtung aus zuvor beschriebener Kunststoffbahn mittels vormontiertem Anschlusskragen aus dem Material der Dachbahn oder Klemmflansch
  • Montagegrund: Stb.-Decke
  • inkl. aller notwendigen Befestigungs-, Dichtungs- und Montagemittel
  • inkl. Ringraumdichtung in Abstimmung TGA-Leitungen

Leistungsverzeichnis - 39/75 95

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04.10 Dachdurchführung rund, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Foliendach; bis DN 30 ................ 19% 6,00 St pro 1,00 St ................

Eindichten von bauseitiger runder Dachdurchführung im Foliendach mit Anschlussmanschette fachgerecht herstellen.

  • bestehend aus Formteil aus Material der Foliendach-Abdichtung mit Anschlusskragen und Warmschrumpfschlauch mit Schmelzkleber
  • die Oberkante des Anschlusskragens ist min. 15cm über der OK Gründachaufbau einzubauen und mit der anliegenden Dachfläche homogen zu verschweißen
  • Nennweite: bis DN 30

04.11 Dachdurchführung rund, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Foliendach; bis DN 30 bis DN 50 ................ 19% 6,00 St pro 1,00 St ................

Eindichten von bauseitiger runder Dachdurchführung im Foliendach mit Anschlussmanschette fachgerecht herstellen.

  • bestehend aus Formteil aus Material der Foliendach-Abdichtung mit Anschlusskragen und Warmschrumpfschlauch mit Schmelzkleber
  • die Oberkante des Anschlusskragens ist min. 15cm über der OK Gründachaufbau einzubauen und mit der anliegenden Dachfläche homogen zu verschweißen
  • Nennweite: bis DN 50

04.12 Dachdurchführung rund, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Foliendach; bis DN 50 bis DN USt. [%] Menge Einheit 100 ................ 19% 3,00 St pro 1,00 St ................

Eindichten von bauseitiger runder Dachdurchführung im Foliendach mit Anschlussmanschette fachgerecht herstellen.

  • bestehend aus Formteil aus Material der Foliendach-Abdichtung mit Anschlusskragen und Warmschrumpfschlauch mit Schmelzkleber
  • die Oberkante des Anschlusskragens ist min. 15cm über der OK Gründachaufbau einzubauen und mit der anliegenden Dachfläche homogen zu verschweißen
  • Nennweite: bis DN 110

04.13 Blitzschutz; D 8mm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 15,00 St ................ pro 1,00 St ................ Eindichten von bauseitiger runder Blitzschutzleitung im Foliendach mit Anschlussmanschette fachgerecht herstellen.

  • bestehend aus Formteil aus Material der Foliendach-Abdichtung mit Anschlusskragen und Warmschrumpfschlauch mit Schmelzkleber
  • die Oberkante des Anschlusskragens ist min. 15cm über der OK Gründachaufbau einzubauen und mit der anliegenden Dachfläche homogen zu verschweißen

Leistungsverzeichnis - 40/75 96

[Seite 99]

  • Nennweite: D 8mm

04.14 Abdichtungsmanschette Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Ø420mm ................ 19% 34,00 St pro 1,00 St ................

Abdichtungsmanschetten (Ø 420 mm) für nachfolgend beschriebene Anschlageinrichtungen, passend zum zuvor beschriebenen Folienabdichtungssystem Geeigneter Stützendurchmesser: 16/24 mm. Wurzelfeste Oberlage. Inkl. 100 mm Schrumpfschlauch. Bitte Manschetten nach Erhalt auspacken und nach Vorschrift lagern.

  • kühl und trocken lagern
  • nicht der prallen Sonne und hohen Temperaturen aussetzen.

04.15 Anarbeitung Abdichtung und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Dämmung an bauseitige USt. [%] Menge Einheit Geländerhalter; Dach F4 ................ 19% 60,00 St pro 1,00 St ................

Mehraufwendung für die Anarbeitung bauseitiger Geländerhalter bestehend aus Stahlprofil wie folgt:

  • Anarbeiten der aufgehenden Dämmstoffe

  • Aussschneiden der Abdichtungslage

  • Eindichten der Geländerhalter allseitig mit Flüssigkunststoff und Manschette passend zum Abdichtungssystem

  • Abmessung: ca. 8x4cm

  • Einbauort: Dachfläche F4

  • Detail: DA002

04.16 Abdichtung von Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Durchführungen mit USt. [%] Menge Einheit Flüssigkunststoff ................ 19% 25,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Herstellen von Abdichtungen bzw. Andichtungen von Dachdurchführungen mit Flüssigkunsstoff (z.B. Wickelfalz-Lüftungsrohre, Lüftungsdurchgänge o.ä.)

  • Reinigung des Untergrunds
  • inkl. Untergrundvorbehandlungen/Voranstrich sofern gem. Systemaufbau des Herstellers gefordert
  • Abdichtungsaufbau bestehend aus: Vlieseinbettschicht, Vlieseinlage, Deckstrich
  • Mindestdicke der Abdichtung gem. Vorgaben des Herstellers
  • Farbton: schiefergrau/anthrazit
  • inkl. Abklebung für akkurate Randausbildung
  • Einbau abschnittsweise in Kleinflächen

Abrechnung pro Quadratmeter FLK-Abdichtung. Pro Durchführung sind ca. 0,3 bis 1,0m2 zu kalkulieren

Leistungsverzeichnis - 41/75 97

[Seite 100]

04.17 Abdichtung als Streifen, H ca. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 20cm, mit Flüssigkunststoff ................ 19% 50,00 m pro 1,00 m ................

Herstellen von Abdichtungen bzw. Andichtungen in Bereichen von horizontal verlaufenden Bauteilen (z.B. unterer Anschluss der Zugänge zue Dachterrasse). Ausführung als ca. 20cm hoher Streifen aus Flüssigkunsstoff. Anschluss unten an Anschlussbahn der Kunststoff-Dachbahn, Anschluss oben an horizontales Bauteil aus Aluminium, Zinkblech, o.ä.

05 Entwässerung & Klempnerarbeiten EUR .........................

Hinweis

Hinweis Dachentwässerung

  • Dachentwässerung mit Freispiegelströmung (Dach F3 & F4) und Druckströmung (Dach F1 & F2) mit Drosselung
  • In den Attiken & Brüstungen sind Notüberläufe vorgesehen
  • Die Hauptabläufe auf Dachfläche F4 sind in Vertiefung der Rohdecke zu montieren (erhöhte Eingrifftiefe)
  • Die Ausführung hat entsprechend der DIN, anerkannten technischnen Regeln und gem. Herstellerangaben zu erfolgen.
  • Alle Bauteile der Entwässerung müssen aufeinander abgestimmt und zugelassen sein.
  • Inkl. aller benötigter Sicherungsschellen, Dichtelemente und Anschlussstücke, Wärmedämmblöcken an den Abläufen, Muffen, Steckmuffenverbindungen, etc..
  • Materialstärken sind in Abhängigkeit mit der Nennweite und -größe zu bestimmen.

Einbauorte

  • Dachfläche F1-4; Falleitungen sichtbar in bauseitige Fassadennischen geführt
  • Notabläufe mit Recheckspeier sichtbar durch Attika geführt

Provisorische Dachentwässerung

  • Bis zur Fertigstellung der Regenentwässerungsanlage ist die provisorische Dachentwässerung fachgerecht an die Gerüstanlage zu montieren und vorzuhalten, sowie nach Gebrauchsende wieder zu demontieren und abzufahren.
  • Inkl. fachgerechtes Andichten an demontiertem Ablauf.
  • Abrechnung über Positionen in Titel >Sonstiges, Schutz und Provisorien<

Materialien und Verbindungselemente

  • Alle Materialien sind in ihrer Verträglichkeit aufeiander abzustimmen. Ebenfalls sind die witterungsbedingten Längenänderungen & Ausdehnungen der einzelnen Materialen zu berücksichtigen.
  • Verbindungs- und Befestigungselemente sind auf die entsprechenden Materialien abzustimmen und entsprechend deren Zulassung auszuführen.

05.1 Attikadachablauf DN 100, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Hauptentwässerung in USt. [%] Menge Einheit Druckströmung; Dach F1 & 2 ................ 19% 6,00 St pro 1,00 St ................

Lieferung und Montage von Flachdachablauf mit tiefgelegtem

Leistungsverzeichnis - 42/75 98

[Seite 101]

Rohr mit Klemmflansch für die Hauptentwässerung mit Druckströmung gemäß nachfolgender Beschreibung und Herstellervorgaben und entsprechend DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard gemäß RAL-Gütezeichen GZ-694.

  • Material: Edelstahl

  • Nennweite: DN 100

  • Auslauf: seitlich

  • Abflussleistung >=14,0 l/s bei 55 mm Wasserhöhe auf dem Dach

  • Durchführung durch gedämmte Attika

  • Ausführung: 2-teilig mit Aufstockelement für Warmdach inkl. passenden Wärmedämmblock WLG 035

  • Befestigung: mit Klemmflasch als Los- und Festflanschkonstruktion mit 90 Grad Aufkantung inkl. Kompressiondichtungen für Dampfsperr- und Abdichtungsbahnebene

  • Entwässerungssystem: Freispiegelentwässerung

  • Eingrifftiefe 106 mm

  • mit gelochter Edelstahlhaube

  • inkl. aller Zubehöhrteile wie Hauben (aus Edelstahl), Siebkorb, Dichtungen etc.

  • inkl. Anschluss an Dampfsperre (bituminös) und Dachdichtung (Kunststoff-Abdichtungsbahn, 1-lagig)

  • inkl. Anarbeitung der Dämmung, EPS 120 mm

  • inkl. aller erforderl. Andichtungs- und Verbindnungsmittel;

  • Einbauort: Dachfläche F1 & 2

  • Detail: DET-DA005

05.2 Attikadachablauf DN 100, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Hauptentwässerung in Freispiegelentwässerung; Dach USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 St ................ F3 19% 2,00 St

Lieferung und Montage von Flachdachablauf mit tiefgelegtem Rohr mit Klemmflansch für die Hauptentwässerung mit Freispiegelströmung gemäß nachfolgender Beschreibung und Herstellervorgaben und entsprechend DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard gemäß RAL-Gütezeichen GZ-694.

  • Material: Edelstahl

  • Nennweite: DN 100

  • Auslauf: seitlich

  • Abflussleistung >=5,4 l/s bei 35 mm Wasserhöhe auf dem Dach

  • Durchführung durch gedämmte Attika

  • Einbau in Aussparung der Rohdecke von ca. 40mm

  • Ausführung: 2-teilig mit Aufstockelement für Warmdach inkl. passenden Wärmedämmblock WLG 035

  • Befestigung: mit Klemmflasch als Los- und Festflanschkonstruktion mit 90 Grad Aufkantung inkl. Kompressiondichtungen für Dampfsperr- und Abdichtungsbahnebene

  • Entwässerungssystem: Freispiegelentwässerung

  • Eingrifftiefe 106 mm

  • mit gelochter Edelstahlhaube

  • inkl. aller Zubehöhrteile wie Hauben (aus Edelstahl), Siebkorb, Dichtungen etc.

  • inkl. Anschluss an Dampfsperre (bituminös) und Dachdichtung (Kunststoff-Abdichtungsbahn, 1-lagig)

  • inkl. Anarbeitung der Dämmung, EPS 120 mm

  • inkl. aller erforderl. Andichtungs- und Verbindnungsmittel;

  • Einbauort: Dachfläche F3

  • Detail: DET-DA007

Leistungsverzeichnis - 43/75 99

[Seite 102]

05.3 Attikadachablauf DN 100, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Hauptentwässerung in Freispiegelentwässerung; Dach USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 St ................ F4 19% 2,00 St

Lieferung und Montage von Flachdachablauf mit tiefgelegtem Rohr mit Klemmflansch für die Hauptentwässerung mit Freispiegelströmung gemäß nachfolgender Beschreibung und Herstellervorgaben und entsprechend DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard gemäß RAL-Gütezeichen GZ-694.

  • Material: Edelstahl

  • Nennweite: DN 100

  • Auslauf: seitlich

  • Abflussleistung >=5,4 l/s bei 35 mm Wasserhöhe auf dem Dach

  • Durchführung durch gedämmte Attika

  • Ausführung: 2-teilig mit Aufstockelement für Warmdach inkl. passenden Wärmedämmblock WLG 035

  • Befestigung: mit Klemmflasch als Los- und Festflanschkonstruktion mit 90 Grad Aufkantung inkl. Kompressiondichtungen für Dampfsperr- und Abdichtungsbahnebene

  • Entwässerungssystem: Freispiegelentwässerung

  • Eingrifftiefe 106 mm

  • mit gelochter Edelstahlhaube

  • inkl. aller Zubehöhrteile wie Hauben (aus Edelstahl), Siebkorb, Dichtungen etc.

  • inkl. Anschluss an Dampfsperre (bituminös) und Dachdichtung (Kunststoff-Abdichtungsbahn, 1-lagig)

  • inkl. Anarbeitung der Dämmung, EPS 180 mm

  • inkl. aller erforderl. Andichtungs- und Verbindnungsmittel;

  • Einbauort: Dachfläche F4

  • Detail: DET-DA009

05.4 Attikadachablauf DN 100, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Notablauf als Speier; Rechteckspeier; USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 St ................ Pulverbeschichtung 19% 20,00 St

Lieferung und Montage Flachdachablauf mit tiefgelegtem Rohr für Notentwässerung als Speier mit Klemmflansch gemäß nachfolgender Beschreibung und Herstellervorgaben und entsprechend DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard gemäß RAL-Gütezeichen GZ-694.

  • Material: Edelstahl
  • Nennweite: DN 100
  • Auslauf: seitlich
  • Abflussleistung >=4,6L/s bei 75 mm Wasserhöhe auf dem Dach als Speier Durchführung durch gedämmte Attika
  • Ausführung: 2-teilig mit Aufstockelement für Warmdach inkl. passenden Wärmedämmblock WLG 035
  • Befestigung: mit Klemmflasch als Los- und Festflanschkonstruktion mit 90 Grad Aufkantung inkl. Kompressiondichtungen für Dampfsperr- und Abdichtungsbahnebene
  • Eingrifftiefe 106 mm
  • mit gelochter Edelstahlhaube
  • inkl. aller Zubehöhrteile wie Hauben (aus Edelstahl), Siebkorb, Dichtungen etc.

Leistungsverzeichnis - 44/75 100

[Seite 103]

  • inkl. Anschluss an Dampfsperre (bituminös) und Dachdichtung (Kunststoff-Abdichtungsbahn, 1-lagig)

  • inkl. Rechteck-Notspeier Aufsatz aus Edelstahl in Pulverbeschichtung gemäß Vorgabe AG

  • inkl. Anarbeitung der Dämmung, EPS 120-160 mm

  • inkl. aller erforderl. Andichtungs- und Verbindnungsmittel;

  • Einbauort: Dachfläche F1 bis 4

  • Detail: DET-DA004

05.5 Schiebeflansch, Edelstahl, DN Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit 100 ................ 19% 30,00 St pro 1,00 St ................

Liefern und Montieren von Schiebeflansch mit Anschlussmanschette passend für zuvor beschriebenen Dachaufbau aus bituminöser Dampfsperre und Abdichtung aus Kunststoffbahn.

  • Schiebeflansch systempassend zum zuvor beschriebenen Attikaablauf
  • Edelstahl
  • DN 100

05.6 Kontrollschacht über Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Dacheinlauf; 40x40cm ................ 19% 30,00 St pro 1,00 St ................

Kontrollschacht über Dacheinlauf bei begrünten / bekiesten Dachflächen zur Revisionierung des Dachablaufs. Mindesthöhe: ca. 10 cm, höhenverstellbar in 10-cm-Schritten Querschnitt: ca. 40 x 40 cm

05.7 Bogen, DN100, 87 Grad USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Lieferung und Montage von Bogen für zuvor beschriebene Attikaabläufe mit Druckströmung nach DIN EN 1123 mit erhöhtem Qualitätsstandard.

  • Material: feuerverzinkter Stahl

  • Nennweite: DN 100

  • Bogen 87°

  • mit 2-Kammern-Steckmuffenverbindung

  • rückstausicher

  • langlebige Innenbeschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination

  • Hinweis: Die Farbbeschichtung ist in nachfolgender Position abgefragt.

Leistungsverzeichnis - 45/75 101

[Seite 104]

05.8 Belüftungsstück als Abzweig, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit DN100|100 ................ 19% 4,00 St pro 1,00 St ................

Lieferung und Montage von Belüftungsstück für zuvor beschriebene Attikaabläufe mit Freispiegelentwässerung nach DIN EN 1123 mit erhöhtem Qualitätsstandard.

  • Material: feuerverzinkter Stahl

  • Nennweite: DN 100|100

  • Abzweig 87°

  • mit 2-Kammern-Steckmuffenverbindung

  • rückstausicher

  • langlebige Innenbeschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination

  • Hinweis: Die Farbbeschichtung ist in nachfolgender Position abgefragt.

05.9 Stahlabflussrohr rund DN 100 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] gemufft, vertikal, feuerverzinkt, Hauptentwässerung in USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 m ................ Druckströmung; Dach F1 & 2 19% 62,00 m

Lieferung und Montage Stahlabflussrohr als Regenfalleitung für die Hauptentwässerung mittels Druckströmung nach DIN EN 1123 mit erhöhtem Qualitätsstandard, einschl. Befestigungsschellen.

  • Material: feuerverzinkter Stahl

  • Nennweite: DN 100

  • mit langlebiger Innenbeschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination

  • Rohrlängen: gem. W+M Planung des AN, Leitungsverlauf siehe Ansichten

  • 2-Kammern Steckmuffensystem, rückstausicher inkl. Dichtelemente

  • mit Sicherungsschellen als axiale Schubsicherung der Steckmuffenverbindung der druckbeaufschlagten Leitungen

  • Entwässerungssystem: Druckströmung

  • Befestigung mittels verdeckt angeordneter Rohrschellen bzw. Halterungen, von der Ansichtsseite nicht sichtbar

  • Montage in bauseitig, mit Blech verkleideter Fallrohrnische

  • Verankerungsgrund Fallrohrhalter in bauseitige Holz-UK

  • Einzellängen: Dach F1 ca. 12,60m; Dach F2 ca. 5,20m in Teilstücken inkl. Einzelrohrstücke, Muffen, Dichtungen und Sicherungsschellen

  • Hinweis: Die Farbbeschichtung ist in nachfolgender Position abgefragt.

05.10 Stahlabflussrohr rund DN 100 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] gemufft, vertikal, feuerverzinkt, Hauptentwässerung im USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 m ................ Freispiegel; Dach F3 & 4 19% 43,00 m

Lieferung und Montage Stahlabflussrohr als Regenfalleitung für die Hauptentwässerung mittels Freispiegelentwässerung nach DIN EN 1123 mit erhöhtem Qualitätsstandard, einschl. Befestigungsschellen.

  • Material: feuerverzinkter Stahl
  • Nennweite: DN 100

Leistungsverzeichnis - 46/75 102

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  • mit langlebiger Innenbeschichtung gemäß DIN EN ISO 2178 auf Basis einer 2K-Epoxid-Kombination

  • Rohrlängen: gem. W+M Planung des AN, Leitungsverlauf siehe Ansichten

  • 2-Kammern Steckmuffensystem, rückstausicher inkl. Dichtelemente

  • Entwässerungssystem: Freispiegelentwässerung

  • Befestigung mittels verdeckt angeordneter Rohrschellen bzw. Halterungen, von der Ansichtsseite nicht sichtbar

  • Montage in bauseitig, mit Blech verkleidete Fallrohrnische

  • Verankerungsgrund Fallrohrhalter in bauseitige Holz-UK

  • Einzellänge: Dach F3 ca. 16,0m; Dach F4 ca. 5,20m in Teilstücken inkl. Einzelrohrstücke, Muffen, Dichtungen und Sicherungsschellen

  • Hinweis: Die Farbbeschichtung ist in nachfolgender Position abgefragt.

05.11 Standrohr; Stahl verzinkt; Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit DN100; 1,00m ................ 19% 10,00 St pro 1,00 St ................

Regenstandrohr passend zum zuvorbeschriebener Falleitung aus verzinktem Stahlrohr einschl. Befestigungsschellen.

  • Standrohr mit Reinigungsöffnung und Sicherheitsüberlauf

  • Standrohrkappe mit Dichtring als Übergang zur Fallleitung

  • Material: feuerverzinkter Stahl

  • Länge: 1,00 m

  • Nennweite: DN 100

  • Materialdicke 2,2 mm

  • Muffe einseitig, inkl. Dichtung Reinigungsöffnung: rund, inkl. Deckel

  • inkl. aller Montage- und Befestigungsgmittel, u.a. Rohrschellen, Gewindestangen, Gewindeadapter

  • Befestigung mittels verdeckt angeordneter Rohrschellen bzw. Halterungen, von der Ansichtsseite nicht sichtbar

  • Verankerungsgrund Fallrohrhalter in bauseitige Holz-UK

  • Hinweis: Die Farbbeschichtung ist in nachfolgender Position abgefragt.

05.12 Anschlussstück DN 100/150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Lieferung und Montage von Anschlussstück zum Übergang von vorstehend beschriebenem Regenstandrohren DN 100 auf bauseitige KG-Kunststoffrohrmuffe DN 150, fachgerecht an Grundleitung anschließen.

  • Hinweis: Die Farbbeschichtung ist in nachfolgender Position abgefragt.

05.13 Pulverbeschichtung sämtlicher Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] sichtbarer Bauteile des USt. [%] Menge Einheit Entwässerungssystems ................ 19% 1,00 psch pro 1,00 psch ................

Aufwendung zur farbigen Pulverbeschichtung der in den zuvor

Leistungsverzeichnis - 47/75 103

[Seite 106]

beschriebenen Einzelpositionen ausgeschriebenen Bauteile des Entwässerungssystems.

Sämtliche sichtbaren Bauteile aus feuerverzinktem Stahl, die gemäß den Einzelpositionen für die Dach- und Gebäudeentwässerung zur Ausführung kommen, sind werkseitig mit einer, für den Außenbereich geeigneten Pulverbeschichtung zu versehen.

Die Leistung umfasst insbesondere folgende Bauteile:

  • Fallrohre

  • Standrohre

  • Rohrleitungsstücke

  • Bögen und Formstücke

  • Speierendstücke

  • Rohrverbinder und sonstige sichtbare Verbindungselemente wie Rohrschellen und Haltekonstruktionen, sonstige sichtbare Befestigungs- und Halteelemente des Entwässerungssystems

  • Pulverbeschichtung inkl. Vorbehandlung des feuerverzinkten Untergrundes, erforderlicher Grundierung bzw. Haftvermittlung und Pulverbeschichtung für die dauerhafte Außenanwendung auszuführen.

  • Ausführung in zwei Beschichtungsfarbtönen gemäß Verortung in der Gebäudefassade

Bereich Holzfassade und Faserzementsockel nach RAL 7006 (beigebraun) gemäß Vorgabe AG, ca. anteilig 59,00m Fallrohrlänge Bereich Metallfassaden-Band nach nach RAL 9002 (lichtgrau) gemäß Vorgabe AG, ca. anteilig 51,00m Fallrohrlänge

  • die Farbfelder sind jeweils auf Höhe des Sturzes (Brandriegel) und der durchlaufenden Sohlbank innerhalb des Blechfassadenfelde sauber abzugrenzen; alternativ sind an den Farbübergängen Rohrstöße vorzusehen
  • hinsichtlich Farbton, Glanzgrad und Oberflächenbild einheitlich ausführen

Die Position ist als Zusatzleistung zu den jeweiligen Einzelpositionen für die Lieferung und Montage der vorstehend genannten Bauteile zu verstehen. Die konstruktiven Abmessungen, Querschnitte und Mengen der einzelnen Bauteile ergeben sich aus den jeweiligen Einzelpositionen und Planungsunterlagen.

Abgerechnet wird pauschal für die vollständige farbige Beschichtung sämtlicher sichtbarer Bauteile und Befestigungselemente des Entwässerungssystems.

05.14 aufgeständerter Rinnenauslauf USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 St ................ pro 1,00 St ................ Lieferung und Montage eines aufgeständerten Auslaufkastens auf einem extensiv begrünten Flachdach, zur seitlichen bzw. freien Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers auf das Gründach-Substrat.

  • Tiefe: ca. 10cm bis 15cm
  • Länge: ca. 325cm
  • korrosionsbeständige Metallkonstruktion, auf der bauseitigen Dachabdichtung aufgestellt und gegen Beschädigung der Abdichtung mit einer vollflächig untergelegten, geeigneten Bautenschutzmatte versehen.
  • inkl. ggf. notwendig werdende standsichere Aufständerung zur Überwindung einer Gesamthöhe von ca. 100 mm über OK Dachabdichtung.
  • Auslaufbereich ist zur Gründachfläche offen ausbilden, sodass das Wasser frei und ohne Anschluss an eine Fallleitung bzw. Grundleitung auf die Substratschicht austreten kann.
  • Abdeckung Auslaufkörper mit einem begehbaren, herausnehmbaren und rutschsicheren Gitterrost/Trittrost aus verzinktem Stahl bzw. gleichwertigem korrosionsbeständigem Material, einschließlich umlaufendem Auflagerahmen.

Leistungsverzeichnis - 48/75 104

[Seite 107]

  • einschließlich sämtlicher Halterungen, Verbindungen, Auflager, Befestigungs- und Kleinmaterialien
  • einschließlich fachgerechter Ausbildung des Übergangs zur Rinne

Hinweis

05.15 Attika-Unterkonstruktion mit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Bohle; Dach F1, F2, F3, F4 ................ 19% 245,00 m pro 1,00 m ................

Lieferung und Montage von Unterkonstruktion für die fachgerechte Ausbildung des Attikaabschlusses, bestehend aus nochfolgenden Leistungspositionen:

  1. Distanzhölzer, 6/4cm, NH C24 oder KVH
  • Holzfeuchte technisch getrocknet <= 20%
  • abschnittsweise als waagerechte Knaggen herstellen
  • Höhenunterschiede über Unterleger ausgleichen, alle Knaggen auf einer Höhenlage
  • Länge: jeweils ca. 45cm
  • konstruktiv über Winkel oder Dübel mit Stahlbetonattika (ca. 20 cm Auflagerbreite) und aufgehenden vorgängten Holzbau (ca. 22cm) verankern
  • Achsabstand: ca. 50cm.
  1. Dämmung zwischen Distanzhölzern aus expandierten Polystyrol-Hartschaum Dämmplatten, DAA dh
  • Stärke: 40mm
  • Tiefe von Innenkannte gedämmte Attika bis Außenkante Roh-Holzbau; ca. 57cm - 58cm
  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 035
  • abschnittsweise zwischen vorgenannten Distanzhölzern
  • Befestigung/Verklebung auf Stb.-Attika bzw. anstehnden Holzbau
  • inkl. passgenauen Zuschnitt der Dämmplatten
  1. Attikabohle aus BFU 100G imprägniert,
  • windsogfest auf Kanthölzern verschrauben

  • Außenkanten bündig mit Innendämmung Attika und Außenkante Roh-Holzbau

  • Breite: ca. 57cm - 58cm

  • Stärke: 24mm

  • Einbauort: Dachfläche F1, F2, F3, F4

  • Detail: DA001, DA002, DA008, DA010

05.16 Attika-Unterkonstruktion mit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Alu-UK; nicht brennbar; Dach USt. [%] Menge Einheit F1, F2, F4 ................ 19% 30,00 m pro 1,00 m ................

Lieferung und Montage von Unterkonstruktion in nicht brennbarer Ausführung im Bereich der Brandüberschlagsstreifen für die fachgerechte Ausbildung des Attikaabschlusses, bestehend aus nochfolgenden Leistungspositionen:

  1. Fassaden-Winkelkonsole aus Aluminium,
  • Abmessungen Winkel: L 400 mm, H 40mm
  • Befestigung der Konsolen mittels bauaufsichtlich geeigneter Befestigungsmittel auf der Stahlbetonattika (ca. 20 cm Auflagerbreite) und aufgehenden vorgängten Holzbau (ca. 22 cm) verankern
  • Achsabstand Konsolen: ca. 50cm.

Leistungsverzeichnis - 49/75 105

[Seite 108]

  • L-Profil aus Aluminium, Schenkelabmessungen 40x60x1,8mm
  • Profillänge: ca. 55cm (Breite der Attikabohle)
  • Befestigung des L-Profils an den Konsolen mittels selbstbohrender Schraubverbindungen
  • 2-teiliges System entsprechend auf Höhe der 80mm Attikadämmung (horizonatal) justieren
  • inkl. aller Verbindungsmittel, Unterlagen, Ausricht-, Anpassungs- und Nebenleistungen
  1. Dämmung Winkel-UK aus Mineralwoll-Dämmplatten mit Kaschierung, DAA dh; gemäß DIN 13162
  • Stärke: 40mm
  • Tiefe von Innenkannte gedämmte Attika bis Außenkante Roh-Holzbau; ca. 57cm - 58cm
  • Wärmeleitfähigkeit: WLF 038
  • abschnittsweise zwischen vorgenannten Distanzhölzern
  • Befestigung/Verklebung auf Stb.-Attika bzw. anstehnden Holzbau
  • inkl. passgenauen Zuschnitt der Dämmplatten
  1. Holzzementbauplatte, Baustoffklasse A2
  • Plattenstöße im Bereich der oben beschriebenen Z-Winkel stumpf gestoßen

  • Außenkanten bündig mit Innendämmung Attika und Außenkante Roh-Holzbau

  • Breite: ca. 57cm - 58cm

  • Stärke: 25mm

  • Einbauort: Dachfläche F1, F2, F4 als nichtbrennbarer Attikaabschluss im BEreich nicht brennbarer Flächendämmung im Brandüberschlag

  • Detail: DA002, DA008

05.17 Anarbeitung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Attika-Unterkonstruktion an bauseitige Geländerhalter; Dach USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 St ................ F4 19% 60,00 St

Mehraufwendung für die Anarbeitung bauseitiger Geländerhalter bestehend aus Stahlprofil wie folgt:

  • Anarbeiten und Zuschnitt der horizontalen Dämmplatte seitlich und über Montagewinkel

  • Anpassen der Distanzhölzer an Montageabstände der Geländerhalter

  • Abmessung: ca. 21x10cm

  • Einbauort: Dachfläche F4

  • Detail: DA002

05.18 Eckausbildung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Attika-Unterkonstruktion mit USt. [%] Menge Einheit Bohle ................ 19% 9,00 St pro 1,00 St ................

Mehraufwendung für die Herstellung von Innen- und Außenecken der zuvor beschriebenen Attika-Unterkonstruktion.

Hinweis: In dieser Position werden nur die Mehraufwendungen abgefragt, die Massen der zu verbauenden Materialien sind in den Hauptpositionen enthalten.

  • Einbauort: Dachfläche F1 - F4

Leistungsverzeichnis - 50/75 106

[Seite 109]

05.19 Attikaabdeckung Aluminium; B Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 72cm; Pulverbeschichtung; USt. [%] Menge Einheit Dach F1 - F3 ................ 19% 132,00 m pro 1,00 m ................

Lieferung und Montage der Attikaabdeckung aus pulverbeschichteten Aluminiumblech

  • Material: Aluminiumblech

  • Pulverbeschichtung nach RAL 9002 (lichtgrau) gemäß Vorgabe AG

  • Dicke: mindestens 2mm, gem. W+M-Planung des AN geeignete Dicke für Attikabreite von ca. 72cm

  • Kantungen: 4 Stück, beidseitig mit Tropfkante als Falz

  • Abwicklung v.i.n.a.: ca. 15/60/720/90/15mm

  • Zuschnitt: ca. 900mm,

  • Blechlänge: min. 3000mm

  • Gefälleausbildung mit min. 2% Gefälle nach Innen

  • Befestigung: über Systemhalter bzw. Vorstoßbleche aus verzinktem Stahlblech für verdeckte Montage

  • Stöße sind als Flachschiebenaht bzw. über unterdeckende Stoßverbinder zur Aufnahme von temperaturbedingeten Ausdehnenungen auszubilden

  • inkl. Farbbeschichtung der sichtbaren Halter (Stöße) in Farbton des Attikablechs

  • Einbauort: Dachfläche F1 bis F3

  • Detail: DA001, DA002, DA008

05.20 Attikaabdeckung Aluminium; B Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 72cm; Pulverbeschichtung; USt. [%] Menge Einheit Dach F4 ................ 19% 38,00 m pro 1,00 m ................

Lieferung und Montage der Attikaabdeckung aus pulverbeschichteten Aluminiumblech.

wie in Position zuvor, jedoch:

  • Abwicklung v.i.n.a.: ca. 15/40/720/90/15mm

  • Zuschnitt: ca. 880mm,

  • Einbauort: Dachfläche F4

  • Detail: DA002

05.21 Eckausbildung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Attikaabdeckung; 90 Grad ................ 19% 9,00 St pro 1,00 St ................

Mehraufwendung für die Herstellung von Innen- und Außenecken auf Gährung der zuvor beschriebenen Attikaabdeckung.

Hinweis: In dieser Position werden nur die Mehraufwendungen abgefragt, die Massen der Attikableche sind in den Hauptpositionen enthalten.

  • Einbauort: Dachfläche F1 - F4

Leistungsverzeichnis - 51/75 107

[Seite 110]

05.22 Anschluss an Fassade Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Aufkantung ................ 19% 5,00 St pro 1,00 St ................

Mehraufwendung für die Herstellung von Aufkantungen der zuvor beschriebenen Attikaabdeckung als Anschluss an aufgehende Fassaden.

  • inkl. Endstücke im Farbton der Attikaabdeckung

  • Einbauort: Dachfläche F1 - F4

05.23 Abdeckblech Innenseite Attika; Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Pulverbeschichtung; H 40cm; USt. [%] Menge Einheit Dach F1 ................ 19% 102,00 m pro 1,00 m ................

Lieferung und Montage von pulverbeschichteten Abdeckblech der Attikainnenseite aus Aluminiumblech.

  • Material: Aluminiumblech

  • Pulverbeschichtung nach RAL 9002 (lichtgrau) gemäß Vorgabe AG

  • Dicke: mindestens 2mm, gem. W+M-Planung des AN

  • Kantungen: 3 Stück, einseitig mit Tropfkante als Falz

  • Abwicklung v.o.n.u.: ca. 80/400/15mm

  • Zuschnitt: ca. 495mm,

  • Blechlänge: min. 2000mm

  • Befestigung auf Oberseite Attikabohle eng anliegend an abgedichteter und gedämmter Attika nach unten führen

  • inkl. Eindichten der Befestigungspunkte

  • Stöße sind als Flachschiebenaht bzw. über unterdeckende Stoßverbinder zur Aufnahme von temperaturbedingeten Ausdehnenungen auszubilden

  • inkl. Farbbeschichtung der sichtbaren Halter (Stöße) in Farbton des des Abdeckblechs

  • inkl. 3x Ausbildung Innenecke

  • Einbauort: Dachfläche F1

  • Detail: DA009

05.24 Abdeckblech Innenseite Attika; Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Pulverbeschichtung; H 12cm; USt. [%] Menge Einheit Dach F2 ................ 19% 38,00 m pro 1,00 m ................

Lieferung und Montage von pulverbeschichteten Abdeckblech der Attikainnenseite aus Aluminiumblech.

wie Position zuvor, jedoch:

  • Abwicklung v.o.n.u.: ca. 80/120/15mm

  • Zuschnitt: ca. 215mm,

  • inkl. 1x Ausbildung Innenecke

  • Einbauort: Dachfläche F2

  • Detail: DA008

Leistungsverzeichnis - 52/75 108

[Seite 111]

05.25 Abdeckblech Innenseite Attika; Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Pulverbeschichtung; H 27cm; USt. [%] Menge Einheit Dach F4 ................ 19% 37,00 m pro 1,00 m ................

Lieferung und Montage von pulverbeschichteten Abdeckblech der Attikainnenseite aus Aluminiumblech.

wie Position zuvor, jedoch:

  • Abwicklung v.o.n.u.: ca. 80/270/15mm

  • Zuschnitt: ca. 365mm,

  • inkl. 1x Ausbildung Innenecke

  • Einbauort: Dachfläche F4

  • Detail: DA002

05.26 Abdeckblech Fassadensockel Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Dächer; Pulverbeschichtung; H USt. [%] Menge Einheit 50cm; ................ 19% 40,00 m pro 1,00 m ................

Lieferung und Montage von pulverbeschichteten Abdeckblech der Brüstungsbereich auf Dächern aus Aluminiumblech.

wie Position zuvor, jedoch:

  • Abwicklung v.o.n.u.: ca. 500/15mm

  • Zuschnitt: ca. 595mm

  • Pulverbeschichtung nach RAL 7006 (beigegrau) gemäß Vorgabe AG

  • inkl. 2x Ausbildung Innenecke

  • Einbauort: Dachfläche 2 & 4

05.27 Anarbeitung Abdeckblech an Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] bauseitige Geländerhalter; Dach USt. [%] Menge Einheit F4 ................ 19% 60,00 St pro 1,00 St ................

Mehraufwendung für die Anarbeitung bauseitiger Geländerhalter bestehend aus Stahlprofil an Abdeckbleche wie folgt:

  • passgenauer Ausschnitt Geländerhalter

  • inkl. Entgraten der Ausschnitte

  • Abmessung: ca. 8x4cm

  • Einbauort: Dachfläche F4

  • Detail: DA002

06 Lichtkuppeln & Dachausstiege EUR .........................

Leistungsverzeichnis - 53/75 109

[Seite 112]

Hinweis Systembeschreibung Thermisch getrennte wärmebrückenfreie Oberlichtkuppel als Dachausstieg und Wärmeabzugsgerät geprüft nach DIN EN 12101-2, oder gleichwertig inkl. wärmegedämmten Aufsatzkranz und Eckspoilern aus GFK

Einfassrahmen Formsteifer Einfassrahmen aus Kunststoff mit Stufensicke in der bikonvexen Außenkontur mit umlaufender coextrudierter elastischer Funktionslippe zwischen Verglasung und Rahmen zur gesicherten Ableitung von Schwallwasser und zur Vermeidung von Moosbildung.

Glasleiste Glasleisten aus Kunststoff mit kraft- und formschlüssiger Lastabtragung, Sicherheitsrasthaken und integriertes Dichtelement inkl. umlaufender Funktionsnut zur Aufnahme und Schnelljustierung der Beschlagsteile.

Wärmeschutz des Dachausstieges Um die Gefahr von Oberflächenkondensat und Schimmelbildung sowie um Wärmeverluste zu reduzieren, ist die Konstruktion umlaufend thermisch getrennt in TIP-Technologie, als komplett wärmegedämmtes Gesamtsystem auszuführen.

Nachhaltigkeit Der Bieter muss für das Produkt eine umfassende Öko-Bilanz (EPD - Module A1 - D) von der Herstellung bis zur Entsorgung nachweisen können.

Dichtungssystem Mehrstufiges Doppeldichtungssystem bestehend aus einer äußeren Dichtebene mit vierseitig umlaufend geschweißter Ausführung und einer inneren im T-Stoßprinzip angeordneten Wärmedichtebene.

Verglasung Die Verglasung besteht aus mehrschaligen und lichtdurchlässigen opaken Kunststoff.

Wärmeschutz Sandwichpaneel Die Verglasung ist im Einfassrahmen so zu lagern, dass die infolge der Wärmedehnung zu erwartenden Bewegungen der Verglasung ohne Beschädigung aufgenommen werden kann. Ein Durchschrauben der Verglasung ist deshalb nicht zulässig.

Aufsatzkranz Verbundaufsatzkranz (Sandwichkonstruktion) als geschlossener torsionssteifer Verbundquerschnitt aus glasfaserverstärktem Polyesterharz, weiß durchpigmentiert, mit Wärmedämmung aus PU-Hartschaum und ebenem, elastischen Einklebeflansch. Aufsatzkranz mit umlaufend angeformter Aufkantung.

Brandweiterleitung Die Forderung nach Begrenzung der Brandweiterleitung im Bereich der Durchdringung nach DIN 18234 Teil 4 Absatz 3.4 muss durch das eingesetzte System erfüllt werden und ist nachzuweisen.

06.1 Oberlichtkuppel als Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Dachausstieg; 150cm x 200cm, durchsturzsicher, vorgerichtet USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 St ................ für Klapparmantrieb 19% 2,00 St

Lieferung und Montage einer Oberlichtkuppel mit Dachausstiegsfunktion zu Wartungszwecken gem. vorstehender Ausführungsbeschreibung mit Sandwichpaneel und Aufsatzkranz.

  • Abmessung: 150cm x 200cm (Rohöffnung)
  • Öffnungsvariante: lüftbar

Leistungsverzeichnis - 54/75 110

[Seite 113]

  • Scharnierseite: Schmalseite (150cm)

  • für Öffnung, mittels über nachfolgende Position beschriebenen Klapparmantrieb, vorgerichtet

  • Öffnungshub: 1.200mm

  • Kuppel aus 2-schaliger Kunststoffverglasung, opal, widerstandsfähig und permanent durchsturzsicher mit in Glasaufbau integriertes Sicherheitsnetz aus Edelstahl geprüft gemäß GS-Bau-18

  • Dichtung Aufsatzkranz und Kuppel mehrstufig

  • wärmebrückenfrei als gedämmtes Gesamtsystem

  • Urc Wert Gesamtelement: <= 1,60 W/(m² K)nach DIN EN 1873

  • Baustoffklasse: E-d0 (Normalentflammbar, kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb von 600 Sekunden)

  • geprüft als harte Bedachung nach DIN 4102-7

  • Höhe Aufsatzkranzes: 50 cm

  • Aufsatzkranz aus glasfaserverstärktem Polyesterharz, in geschlossener, torsionssteifer Ausführung, weiß durchpigmentiert, elastischer Einklebeflansch für Ausführung in Schräggeometrie mit Wärmedämmung aus PU-Hartschaum

  • inkl. Anschluss-Set bestehend aus abgelängten Klemmprofilen mit spritzwasserdichten Befestigungsnieten, zur mechanischen Fixierung von am Aufsatzkranz nach oben gezogenen Dachabdichtungen

  • inkl. Leiterhaltebügel; B ca. 65cm an gegenüberliegenden Anschlagseite der Kuppelscharniere; mit Verstärkung im Aufsatzkranz für stabile Befestigung

  • mit sicherheitstechnischen Einrichtungen während der Montagearbeiten gegen Absturz, wie z.B. Auffangnetz, unterstehendes Rollgerüst, o.ä.

  • Höhe OK RB Treppenpodest bis OK Dachtragschale ca. 3,60m.

  • Montage über Treppenräume TRR1 & TRR3

  • Einbauort: Dachfläche F1 & F3 über Treppenraum TRR 1 & TRR3

  • Detail: DET-DA003

  • Angebotenes Fabrikat: [#TB11-- Angebotenes Fabrikat:#]'......................'

(vom Bieter einzutragen)

06.2 Einhänge-Schiebeleiter für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit vorbeschriebenen Dachausstieg ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................

Lieferung und Montage einer Einhänge-Schiebeleiter aus Aluminium zum Einhängen nach DIN EN 14122-4/18894

  • zweiteiliege Einhänge-Schiebeleiter aus Aluminium
  • Holm und Sprossen mit hoher Stabilität
  • Oberteil mit Einhängehaken zur sicheren Befestigung an Leiterbügel der zuvor beschriebenen Oberlichtkuppel
  • Leiter schrittweise höhenverstellbar
  • stufenlos ausziehbare Handläufe mit Schnellverschluss
  • Sprossentiefe ca. 45mm
  • inkl. Einhängehaken und rutschsichere Leiterschuhe
  • inkl. Wandhalterung

Hinweis: Es ist vom AN sicherzustellen, dass die angebotene Leiter in den Leiterhaltebügel der Oberlichtkuppel sicher eingehangen werden kann

Leistungsverzeichnis - 55/75 111

[Seite 114]

06.3 Klapparmantrieb für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit vorstehenden Dachausstieg ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................

Lieferung und Montage Klapparmantrieb geeignet für vorstehenden Dachausstieg

  • Programmierbarer 24V Klapparmantrieb in Tandemausführung für Kuppelabmessung 1,50m x 2,00m
  • Laufzeit unter 60s
  • Schutzart IP 54, Schutzklasse III, mit elektronischer Lastabschaltung und mit integrierter Gleichlaufregelung,
  • Anschlussleitung: 5,00m Silikonleitung werkseitig bei Motoranschluss in Aufsatzkranz eingeführt und an Fuß Aufsatzkranz ausgeführt
  • Scharnierseite auf der Schmalseite (150 cm) Komplett vormontiert auf Verbundaufsatzkranz
  • Anwendung als Lüftungsabtrieb
  • Gehäuse: RAL 9016
  • inkl.

Der Klapparmantrieb ist werkseitig komplett vormontiert. Kabelführung werkseitig in den Aufsatzkranz eingeführt und an Fuß Aufsatzkranz innenseitig ausgeführt.

06.4 Seitenschutzgeländer für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Dachausstieg, Alu natur ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................

Liefern und Einbauen von Seitenschutzgeländer als Stecksystem im Bereich des vorstehenden Dachausstieges:

  • komplett aus Alu natur und Edelstahl V2A
  • Rundrohre und Rohrverbinder
  • mit Betongewichten zur durchdringungsfreien Montage auf der Dachabdichtungsbahn
  • inkl. aller notwendigen Montage-und Befestigungsmittel
  • Höhe des Handlaufs: ca. 1,10 m
  • inkl. selbstschließender Tür
  • entspricht den Anforderungen der DIN EN 13374
  • Montage durch Stecksystem, vormontierten Pfosten und Adapterfüßen
  • inkl. Bautenschutzmatten unterhalb der Betongewichte
  • Umfang Seitenschutzgeländer inkl. Tür: ca. 9,00 m
  • Anzahl Ecken: 4 x 90° Ecken

Hinweis Systembeschreibung Thermisch getrennte wärmebrückenfreie Dachkuppel als Dunkelklappe als Rauch- und Wärmeabzugsgerät geprüft nach DIN EN 12101-2, oder gleichwertig inkl. wärmegedämmten Aufsatzkranz und Eckspoilern aus GFK

Einfassrahmen Formsteifer Einfassrahmen aus Kunststoff mit Stufensicke in der bikonvexen Außenkontur mit umlaufender coextrudierter elastischer Funktionslippe zwischen Verglasung und Rahmen zur gesicherten Ableitung von Schwallwasser und zur Vermeidung von Moosbildung.

Glasleiste Glasleisten aus Kunststoff mit kraft- und formschlüssiger Lastabtragung, Sicherheitsrasthaken und integriertes Dichtelement inkl. umlaufender Funktionsnut zur Aufnahme und Schnelljustierung der Beschlagsteile.

Leistungsverzeichnis - 56/75 112

[Seite 115]

Wärmeschutz des Dunkelklappensystems Um die Gefahr von Oberflächenkondensat und Schimmelbildung sowie um Wärmeverluste zu reduzieren, ist die Konstruktion umlaufend thermisch getrennt in TIP-Technologie, als komplett wärmegedämmtes Gesamtsystem auszuführen.

Nachhaltigkeit Der Bieter muss für das Produkt eine umfassende Öko-Bilanz (EPD - Module A1 - D) von der Herstellung bis zur Entsorgung nachweisen können.

Dichtungssystem Mehrstufiges Doppeldichtungssystem bestehend aus einer äußeren Dichtebene mit vierseitig umlaufend geschweißter Ausführung und einer inneren im T-Stoßprinzip angeordneten Wärmedichtebene.

Verglasung Die Verglasung besteht aus lichtundurchlässigen eingefärbten Polyesterharzschalen. Dunkelklappe bestehend aus doppelschaligem glasfaserverstärktem Polyesterharz, opak -lichtundurchlässig eingefärbt. (Schale Außen weiß, Innen schwarz)

Wärmeschutz Sandwichpaneel Die Verglasung ist im Einfassrahmen so zu lagern, dass die infolge der Wärmedehnung zu erwartenden Bewegungen der Verglasung ohne Beschädigung aufgenommen werden kann. Ein Durchschrauben der Verglasung ist deshalb nicht zulässig.

Aufsatzkranz Verbundaufsatzkranz (Sandwichkonstruktion) als geschlossener torsionssteifer Verbundquerschnitt aus glasfaserverstärktem Polyesterharz, weiß durchpigmentiert, mit Wärmedämmung aus PU-Hartschaum und ebenem, elastischen Einklebeflansch. Aufsatzkranz mit umlaufend angeformter Aufkantung.

Brandweiterleitung Die Forderung nach Begrenzung der Brandweiterleitung im Bereich der Durchdringung nach DIN 18234 Teil 4 Absatz 3.4 muss durch das eingesetzte System erfüllt werden und ist nachzuweisen.

06.5 RWA-Dunkelklappe, 150cm x Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 200cm, vorgerichtet für Kettenschubantrieb, USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 St ................ durchsturzsicher 19% 2,00 St

RWA-Lichtkuppel als Dunkelklappe mit Sandwichpaneel und Aufsatzkranz gem. vorstehender Ausführungsbeschreibung

  • Abmessung: 150cm x 200cm

  • Öffnungsvariante: lüftbar

  • Antrieb: Oberlicht vorgerichtet für Kettenschubantrieb (in separater Position erfasst)

  • Urc Wert Gesamtelement: <= 1,60 W/(m² K)nach DIN EN 1873

  • Baustoffklasse: E-d0 (Normalentflammbar, kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb von 600 Sekunden)

  • geprüft als harte Bedachung nach DIN 4102-7

  • permanent durchsturzsicher geprüft gemäß GS-Bau-18

  • Höhe Aufsatzkranzes: 50 cm

  • Aufsatzkranz inkl. Anschluss-Set bestehend aus abgelängten Klemmprofilen mit spritzwasser-dichten Befestigungsnieten, zur mechanischen Fixierung von am Aufsatzkranz nach oben gezogenen Dachabdichtungen

  • mit sicherheitstechnischen Einrichtungen während der Montagearbeiten gegen Absturz, wie z.B. Auffangnetz, unterstehendes Rollgerüst, o.ä.

  • Höhe OK RB EG bis OK Dachtragschale ca. 5,60m.

  • Einbauort: Dachfläche F2 über Aula

Leistungsverzeichnis - 57/75 113

[Seite 116]

  • Angebotenes Fabrikat: [#TB11-- Angebotenes Fabrikat:#]'......................'

(vom Bieter einzutragen)

06.6 Kettenschubantrieb für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit vorstehende RWA-Dunkelklappe ................ 19% 2,00 St pro 1,00 St ................

Lieferung und Montage Kettenschubantrieb geeignet für RWA-Dunkelklappe der vorangegangenen Position.

  • Programmierbarer 24VDC Kettenantrieb
  • Kettenantrieb Single: Flügelbreite max. 1.400 mm
  • Maximale Hubweite: 600mm
  • Zugkraft: 500 N (progr. bis 1.000 N)
  • Druckkraft: max. 1500 N
  • Zuhaltekraft: 3000 N
  • Stromaufnahme: max. 5,0 A
  • Kettenmaterial: Zink-chromatiert
  • Gehäuse: RAL 9016
  • Abmessungen (BxHxT): 775x54x80 mm
  • Schutzart: IP54
  • Anschlussleitung: 5 m Silikonleitung, 3x0.75mm², werkseitig bei Motoranschluss in Aufsatzkranz eingeführt und an Fuß Aufsatzkranz ausgeführt.
  • inkl. passender Montagekonsolen
  • Zertifizierungen: DIN EN 12101-2
  • Anwendung als RWA und Lüftungsantrieb
  • Bis zu 4 Antriebe an einem Flügel einsetzbar mit integrierter Synchronisationsfunktion ohne Zusatzmodule
  • Montage auf dem Blendrahmen oder auf dem Flügelrahmen möglich
  • Anschlussmöglichkeit als Standard-24VDC-Motor oder als 24VDC-Motor über MotorLink-Technologie mit digitaler Positionsmeldung und 3 Laufgeschwindigkeiten.
  • Prüfung mit diversen Profilsystemen nach DIN EN 12101-2

Folgende Programmiermöglichkeiten müssen auch nachträglich im eingebauten Zustand am Antrieb realisierbar sein:

  • Druck- und Zugkraft
  • Unterschiedliche Laufgeschwindigkeiten (AUF/ZU)
  • Klemmschutzklasse bis S3 ohne Zusatzmodule
  • Optional Klemmschutzklasse S4 zum direkten Anschluss bauseitiger Klemmleisten ohne Zusatzmodul
  • Hubweitenänderung
  • Druckentlastung- und Reversierung

Der Kettenschubantrieb ist werkseitig komplett vormontiert. Kabelführung werkseitig in den Aufsatzkranz eingeführt und an Fuß Aufsatzkranz innenseitig ausgeführt.

  • Angebotenes Fabrikat: [#TB11-- Angebotenes Fabrikat:#]'......................'

(vom Bieter einzutragen)

06.7 Kabelpläne, Inbetriebnahme Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] inkl. Verdrahtungsarbeiten für USt. [%] Menge Einheit RWA-Anlage und Außenrollos ................ 19% 1,00 psch pro 1,00 psch ................

Liefern von objektspezifischen Kabel-Verlege-Plänen, Durchführung von Anschluss- und Verdrahtungsarbeiten, Montage von Elektro-Komponenten (RWA-Zentrale,

Leistungsverzeichnis - 58/75 114

[Seite 117]

Lüftertaster, RWA-Taster, Wind- und Regenwächter, Rauchmelder u.a.), Funktionsprüfung, Inbetriebnahme, Abnahme und Nutzereinweisung durch einen vom Hersteller der RWA-Anlage bzw. des Lüftungs-Systems autorisierten Sachkundigen. Diese Position bezieht sich auf alle RWA-Komponenten sowie Lüftungssysteme dieses Titels < Lichtkuppeln & Dachausstiege >

Aus gewährleistungstechnischen Gründen liegen o.g. Leistungen in vollem Umfang beim AN.

Es ist davon auszugehen, dass insgesamt 1 Stk. RWA-Gruppen mit 2 Stck RWA-Dunkelklappen und jeweils 2 Stk Wärmeabzug-Gruppen mit jeweils 1 Stk. Oberlichtkuppel zu installieren sind. Pro Einheit ist jeweils eine RWA-Zentrale und ein Wind- und Regenwächter ausgeschrieben.

Vom Elektrogewerk wird in Hinblick auf die vorstehend beschriebenen Leistungen lediglich der Kabelzug gem. den vom AN zu liefernden Kabel-Verlege-Plänen ausgeführt.

06.8 RWA-Zentrale zur Ansteuerung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit von bis zu 4 Antrieben ................ 19% 3,00 St pro 1,00 St ................

RWA-Zentrale zur Ansteuerung von bis zu 2 Antrieben 24V, passend zu den zuvor beschriebenen RWA-System.

  • für die Funktion Lüftung und Rauchabzug in 1 RWA Gruppe und 2 Lüftungsgruppen
  • integrierte manuelle Lüftungsfunktion
  • Ausgangsstrom ausreichend für die gleichzeitige Ansteuerung von 2 Stück Kettenschubantriebe und 2 Stück paarweisen Klapparmantriebe
  • mit eingebauter Notstromfunktion für 72h bei Netzausfall inkl. Ladefunktion (für Dunkelklappen mit RWA-Funktion)
  • Leitungs- und Kurzschlussüberwachung für automatische Melderlinie und Handmelderlinie inkl. Vorwahlmöglichkeit für die Überwachungsfunktion
  • Einstellbare Zweimelderabhängigkeit, d.h. Auslösung erfolgt erst beim Ansprechen von zwei Meldern
  • Leitungsüberwachung der Motorlinie
  • Metallgehäuse für Aufputzmontage. Kabeleinführung von hinten
  • Potentialfreie Störungs- und Alarmweiterleitung
  • Exakte Störungsanzeige mittels LED Leiste
  • Integrierte Akku Überwachung
  • Automatisches Schließen bei Netzausfall
  • Stahlblechgehäuse mit Zylinderschloss
  • Farbe: grau ähnlich RAL 9002
  • Schutzart: IP 30
  • Nennspannung: 230V 50Hz AC
  • Nennspannung Akku: 24V DC (2 x 12V DC)

Anschlussmöglichkeit:

  • 10 x RWA Taster
  • 25 x automatische Melder (Rauchmelder/Thermomaximalmelder)
  • beliebig viele Lüftungstaster
  • 1 x Wind-Regenmelder bzw. Regenmelder

06.9 Wind- und Regenfühler USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 3,00 St ................ pro 1,00 St ................ Wind- und Regenfühler mit Steuergerät.

Leistungsverzeichnis - 59/75 115

[Seite 118]

  • Wind- und Regenfühler mit einer Regensensorplatte, einem Anemomenter (Windrad) und Konsole sowie Wandbefestigung.
  • Steuergerät, Einstellung der Regenabfallverzögerung, Windanzugsverzögerung und Windabfallverzögerung. Testschaltung für Wind- und Regen integriert.
  • Anzeigen für Betrieb, Regen, Wind, Temperatur sowie acht LED zur Anzeige der Windgeschwindigkeit.
  • Versorgungsspannung: 230 Volt, 50 Hz.
  • zur Ansteuerung von 3 Gruppen mit maximal 4 Motoren/Gruppe
  • inkl. System-Aufstellvorrichtung
  • fachgerechte Montage gem. Vorgaben des Systemherstellers auf Dach z.B. mit Bautenschutzunterlage und Gehwegplatte(n) als Beschwerung gegen Windangriff

06.10 Lüfter-Taster als Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Schlüsselschalter ................ 19% 4,00 St pro 1,00 St ................

Lüftertaster kombiniert mit Schlüsseltaster.

Schutzart: IP 20 Farbe: weiß

  • Nennbetriebsspannung: 24V DC

06.11 RWA-Taster USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ RWA-DIN-Taster.

  • LED - Anzeige für Auslösung (rot), Betrieb (grün) und Störung (gelb)
  • Taster für Auslösung (rot), Reset (verdeckt liegend) und Zu (verdeckt liegend)
  • Farbe rot
  • Nennbetriebsspannung: 24V DC

06.12 Optischer Rauchmelder USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 6,00 St ................ pro 1,00 St ................ Rauchmelder nach dem Streulichtprinzip.

  • mit AP-Sockel und Anzeige bei Alarmierung
  • Farbe: weiß
  • Schutzart: IP 42

07 Absturzsicherung EUR .........................

Hinweis Die nachstehend beschriebene Absturzsicherung bezieht sich auf alle Dachflächen des Neubaus. Es ist mit unterschiedlichen Montageuntergründen zu kalkulieren.

Dach F1

Leistungsverzeichnis - 60/75 116

[Seite 119]

  • Stb.-Decke über OG 2
  • Stärke: 28cm
  • Höhe: OK RD 11,95m
  • Nutzung: Gründach; ungenutzt für Wartungszwecke; Lüftungsanlage und PV-Anlage
  • Dämmmaterial: EPS; MiWo (Bereich Brandüberschlag)
  • Dämmstärke: von 12cm bis 52cm
  • Ausrichtung: Nord-West

Dach F2

  • Stb.-Decke über EG
  • Stärke: 50cm
  • Höhe: OK RD 5,40m
  • Nutzung: Gründach; ungenutzt für Wartungszwecke
  • Dämmmaterial: EPS; MiWo (Bereich Brandüberschlag)
  • Dämmstärke: von 12cm bis 30cm
  • Ausrichtung: Süd-West

Dach F3

  • Stb.-Decke über OG 3
  • Stärke: 28cm
  • Höhe: OK RD 15,52m
  • Nutzung: Gründach; ungenutzt für Wartungszwecke; Wärmepumpen und PV-Anlage
  • Dämmmaterial: EPS
  • Dämmstärke: von 12cm bis 56cm
  • Ausrichtung: Süd-Ost

Dach F4

  • Stb.-Decke über EG
  • Stärke: 45cm
  • Höhe: OK RD 5,12m NN
  • Nutzung: Gründach; Dachterrasse
  • Dämmmaterial: MiWo (im Bereich Zwischengeschoss Technik)
  • Dämmstärke von 16cm - 22cm
  • Ausrichtung: Nord-Ost

Es wird mit einem überfahrbaren Seilsicherungssystem geplant, bestehend aus festen Edelstahlverankerungspunkten und einem überfahrbaren Edelstahlseil aus V4A-Stahl.

07.1 Edelstahl-Anschlagpunkt Ø 24 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit mm ................ 19% 15,00 St pro 1,00 St ................

Liefern und Einbauen von permanentem Edelstahl-Anschlagpunkt mit Grundplatte als dauerhaftes Absturzsicherungssytem mit nachstehendem Seilsystem:

  • geprüft nach DIN EN 795 und in gerissenem Beton
  • Einlochmontage durch Einschlagen
  • mit bauaufsichtlicher Zulassung
  • Anschlagpunkt: Ø 24 mm; verstärkt als End- und Kurvenelement
  • max. 3 Personen
  • Überstand: 600 mm
  • geeignet für die vorstehenden Dachaufbauten
  • inkl. fortlaufender Seriennummer und Befestigungsmittel
  • verstärkte Konstruktion mit Stützrohr zur Verteilung der Hebellast
  • wärmegedämmt, UV-und witterungsbeständig
  • Untergrund: Stb.-Decke
  • Einbauort: Attikadächer

07.2 Edelstahl-Anschlagpunkt Ø 16 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit mm ................ 19% 19,00 St pro 1,00 St ................

Liefern und Einbauen von permanentem

Leistungsverzeichnis - 61/75 117

[Seite 120]

Edelstahl-Anschlagpunkt mit Grundplatte als dauerhaftes Absturzsicherungssytem mit nachstehendem Seilsystem:

  • geprüft nach DIN EN 795 und in gerissenem Beton
  • Einlochmontage durch Einschlagen
  • mit bauaufsichtlicher Zulassung
  • Anschlagpunkt: Ø 16 mm; als Zwischenelement
  • max. 3 Personen
  • Überstand: 600 mm
  • geeignet für die vorstehenden Dachaufbauten
  • inkl. fortlaufender Seriennummer und Befestigungsmittel
  • verstärkte Konstruktion mit Stützrohr zur Verteilung der Hebellast
  • wärmegedämmt, UV-und witterungsbeständig
  • Untergrund: Stb.-Decke
  • Einbauort: Attikadächer

07.3 Seilsicherungssystem, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit überfahrbar ................ 19% 196,00 m pro 1,00 m ................

Liefern und Einbauen von Flachdachabsturzsicherung als permanentes Seilsicherungssystem, passend zur vorstehenden Anschlagpunkten:

  • inkl. End-, Zwischen- und Eckhalterungen gem. DIN EN 795 und Bau-BG
  • mit bauaufsichtlicher Zulassung
  • für 6 mm Seilsicherungssysteme
  • Edelstahlseil aus V4A
  • Gewicht: 152g/m
  • inkl. aufgewalztem Gabelkopf
  • inkl. 1 x Verbindungselementen (Edelstahl V2A) zur Befestigung an einem Anschlagpunkt zwischen zwei Seilenden oder zur Errichtung einer T-Kreuzung
  • inkl. 6 x Kraftbegrenzer und Kettenglied
  • inkl. 4 x Spannelemente
  • inkl. 23 x Seilzwischenhalter, überfahrbar
  • inkl. 8 x Kurvenelemente, überfahrbar, in allen Richtungen drehbar
  • inkl. Systemschilder als vorgeschriebene Kennzeichnung der Seilsicherungssysteme
  • Einbauort: Dachflächen F1, 2, 3
  • Einzellängen: F1 ca. 88m; F2 ca. 34m; F3 ca. 74m

07.4 Persönliche Schutzausrüstung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit (PSA) ................ 19% 4,00 St pro 1,00 St ................

Liefern von persönlicher Schutzausrüstung zur Sicherung bei Begehungen oder Arbeiten auf dem Dach gem. DIN EN 795 und Bau-BG bestehend aus:

  • abnehmbarer Seilgleiter mit automatischer Schließung
  • Sicherheitsseil, kantengeprüftes Kernmantelseil (Ø 12mm) mit 2 m Länge und Bandfalldämpfer, mit 2 freilaufenden Karabinerhaken und Seilkürzer zur Befestigung an den Anschlagpunkten
  • mitlaufendes Auffangerät mit kantengeprüftem Kernmantelseil (Ø 12mm) mit 3 m Länge, mit Seilkürzer und Falldämpfer zum Arbeiten an den Absturzkanten
  • Auffanggurt nach DIN EN 361:2002 mit Belastbarkeit 136 kg, universeller Größe
  • Antitrauma-Trittschlinge für vorstehenden Auffanggurt
  • stoßfester Schutzhelm, geprüft nach DIN EN 397:2012

Leistungsverzeichnis - 62/75 118

[Seite 121]

07.5 Aufbewahrungsschrank PSA USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Liefern und Montieren von abschließbarem Aufbewahrungsschrank für vorstehende persönliche Schutzausrüstungen:

  • Metallschrank zur Aufbewahrung PSA-Sets und Zubehör (Helme, Seile etc.)
  • Maße: 650 x 400 x 350 mm
  • inkl. Trockenstange zum Aufhängen der Ausrüstung
  • inkl. 2 Schlüssel
  • Farbe RAL 3002 rot
  • Befestigungsuntergrund: Stb.-Wand 25 cm, geputzt und gestrichen
  • Einbauort: nach Angabe des Architekten

07.6 Einbaudokumentation Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Absturzsicherungen ................ 19% 1,00 psch pro 1,00 psch ................

Herstellen und Liefern von Einbaudokumentation mit Lagekennzeichnung für alle vorher beschriebenen Absturzsicherungen (Sekuranten/ Seilsicherungsysteme). Bereitstellung der Unterlagen digital über den Planserver.

08 Gründach EUR .........................

Hinweis Das Produkt ist als komplettes System anzubieten, gemäß den zugelassenen Systemaufbauten der Hersteller. Der Gründachaufbau muss die Eigenschaften der ausreichenden Widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme vergleichbar einer harten Bedachung aufweisen. Nach Fertigstellung der Dachabdichtung ist eine Dichtheitsprüfung des Daches vorzunehmen (gesonderte Position). Der weiterführende Aufbau der extensiven Begrünung darf erst nach erfolgter Dichtheitsprüfung der Dachabdichtung vorgenommen werden.

08.1 Dachfläche besenrein säubern USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1.935,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Dachfläche besenrein säubern. Die Dachfläche ist optisch auf ihren Zustand zu prüfen. Der Bauüberwachung ist ein Begehungsprotokoll zu übergeben.

08.2 Trenn-, Schutz- und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Speichervlies ................ 19% 1.935,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Leistungsverzeichnis - 63/75 119

[Seite 122]

Liefern und Verlegen von Schutzlage als Schutz der vorstehenden Dachabdichtung vor mechanischer Beanspruchung bzw. Materialunverträglichkeit gemäß DIN 18531-2 mit 10 cm Überlappung fachgerecht verlegen.

  • Material: 100 % Recycling-Kunststofffasern
  • Festigkeitsklasse: GRK 2
  • Dicke: ca. 3,6 mm
  • Gewicht: mind. 300 g/m²

08.3 Drän- und Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Wasserspeicherelement für USt. [%] Menge Einheit extensive Begrünung ................ 19% 1.935,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Drän- und Wasserspeicherelement liefern und mit mindestens einer Noppenreihe Überlappung einbauen.

  • Einsatzbereich: Extensivbegrünungen
  • Material: HDPE-Recycling-Regenerat
  • Nenndicke: ca. 25 mm
  • Flächengewicht: ca. 1,35 kg/m²
  • Farbe: schwarz/grau
  • Öffnungen zur Belüftung und Diffusion, trittstabil,
  • max. Druckfestigkeit unverfüllt: 200 kN/m²
  • Entwässerungsleistung geprüft nach DIN EN ISO 12958 bei 2% Gefälle: 1,41 l/(m*s)
  • Füllvolumen (lose): ca. 7,5 l/m²
  • Wasserspeicherfähigkeit (unverfüllt): ca. 5 l/m²

08.4 Filtervlies USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1.935,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Filtermatte / Filtervlies liefern und als Filterschicht zwischen Dränschicht und Substrat mit 10 cm Überlappung verlegen und an Kiesfangleiste / aufgehenden Bauteilen ca. 8 cm hochführen;

Horizontale Filterschicht bei begrünten Retentionsdächern. Zur flächigen Verteilung von gespeichertem Regenwasser aus der Dränebene in die Substratschicht und zur Steigerung der Verdunstungsleistung.

  • Material: Polyester PES/Polyamid PA
  • Nenndicke: ca. 1,1 mm

08.5 Extensiv-Mehrschichtsubstrat USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 150,00 m3 ................ pro 1,00 m3 ................ Leichtsubstrat als Vegetationstragschicht auf Dachflächen mit geringer Tragfähigkeit, strukturstabilisiert für breites Pflanzenspektrum geeignet, liefern und einbauen.

  • Gesamtporenvolumen: > 86 Vol%
  • max. Wasserkapazität: > 39 Vol%
  • pH-Wert: 6,0-8,5 (im Wasserextrakt)
  • Gewicht wassergesättigt: ca. 1.140 kg/m³ bis ca. 1.440 kg/m³
  • geplante Schichtstärke: 8cm

Sonstige Kenndaten haben den Anforderungen der FLL-Richtlinien bzw. der ÖNORM L 1131 zu entsprechen.

Leistungsverzeichnis - 64/75 120

[Seite 123]

Die Abrechnung erfolgt nach Lieferschein.

08.6 Höhenausgleich Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Substratschüttung; Dach F4 ................ 19% 285,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Herstellen eines Höhenausgleichs der zuvor beschriebenen Substratschicht zur Erlangung einer ebenen Fläche der Dachterrasse zur Herstellung nachfolgend beschriebenenen Terrassenbelag.

Hinwes: Die Maasse des einzubauenden Substartes für den Höhenausgleich ist in der vorherigen Position enthalten. In dieser Position sind nur die Mehraufwendungen für das Herstellen einer planen Ebene abgefragt.

  • Ausführungsort; Dachfläche F4

08.7 Extensivbegrünung Ansaat Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Sedum-Sprossen-Mischung ................ 19% 1.935,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Extensivbegrünung durch Ansaat mit Saatgutmischung und Sprossenansaat herstellen. Saatgutmenge ca. 1,2 g/m², bestehend aus 25 Kräuterarten (1200 Korn/m²). Sedumsprossen ca. 50 g/m², in mindestens 7 Arten, liefern und gleichmäßig auf dem Substrat verteilen, Substrat vorher durch Harken aufrauhen, wässern, bearbeiten. Die Saatgutmischung ist der Bauüberwachung nachzuweisen.

08.8 Düngung, Dachbegrünung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1.935,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Düngung der Extensivflächen zu Beginn der Vegetationsperiode einmalig mit 50 g/m², zur Erlangung des vorgegebenen Begrünungszieles, mit organisch-mineralischem NPK-Langzeitdünger durch gleichmäßiges Aufbringen und Einarbeiten. Zeitpunkt der Ausführung während der Fertigstellungspflege in Abhängigkeit vom Begrünungsverfahren, der Jahreszeit, dem Witterungsverlauf und dem Entwicklungszustand, in Abstimmung mit dem AG. Abrechnung nach Einheitspreis für einen Arbeitsgang/m².

08.9 Wässern, Fertigstellungspflege Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Dachbegrünung, 10 l/m² ................ 19% 1.935,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Fertigstellungspflege der Dachbegrünung, extensiv, inkl. Flächen gem. FFL - Richtlinie, bis zum vollen Einwurzeln der Mattenpflanzen ausreichend wässern, Fehlstellen mit Substrat auffüllen und nachsäen, Fremdaufwuchs von Gehölzen beseitigen, Kontrolle und Reinigung der

Leistungsverzeichnis - 65/75 121

[Seite 124]

Entwässerungseinrichtungen. Zu Beginn der Vegetationsperiode einmalig mit 50 g/m². Wasser und Anschlussmöglichkeiten an Zapfstellen werden bauseits zur Verfügung gestellt. Abrechnung nach Einheitspreis für einen Arbeitsgang/m2. Begrünungsart: Saatgutmischung Typ E und Sprossenansaat Wassermenge: ca. 10 Liter/m²

08.10 Entwicklungspflege Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Dachbegrünung; 3 Jahre ................ 19% 1.935,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Entwicklungspflege der neu hergestellten Dachbegrünungsflächen im Anschluss an die Fertigstellungspflege für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Durchführung sämtlicher zur dauerhaften Etablierung und Funktionssicherung der Vegetation erforderlichen Pflegeleistungen, insbesondere:

  • regelmäßige Kontroll- und Pflegegänge,
  • Entfernen von unerwünschtem Fremdbewuchs,
  • Bewässerung bei witterungsbedingtem Bedarf,
  • Nachsaat bzw. Nachpflanzung abgestorbener oder nicht angewachsener Vegetation,
  • ggf. erforderliche Düngungsmaßnahmen entsprechend den Erfordernissen der Dachbegrünung,
  • Beseitigung von Aufwuchs und Ablagerungen, soweit diese die Entwicklung der Vegetation beeinträchtigen,
  • Kontrolle und Freihaltung der für die Dachbegrünung erforderlichen Entwässerungs- und Kontrollbereiche im Rahmen der Pflegearbeiten.

Die Pflege ist fachgerecht und im erforderlichen Umfang gemäß den einschlägigen Regelwerken, insbesondere DIN 18919, sowie den Vorgaben des Herstellers und der für das Bauvorhaben geltenden Pflege- und Wartungsempfehlungen für Dachbegrünungen auszuführen. Die Leistung umfasst sämtliche erforderlichen Arbeitsgänge, Geräte, Personal und Nebenleistungen.

  • Ausführungszeitraum: 3 Jahre ab Abschluss der Fertigstellungspflege in der zuvor beschriebenen Position

08.11 Kiesleiste L-Profil; H 8cm USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 605,00 m ................ pro 1,00 m ................ Kiesleiste L-Profil zur Trennung von Kies und Substrat liefern und mit Aluminium-Verbindungselementen nach Herstellerangaben einbauen. Für Dachneigungen bis 5 Grad

Material: Aluminium, 4-fach gekantet Höhe: ca. 80 mm, senkrechter Schenkel geschlitzt Breite: ca. 100 mm Dicke: ca. 3,5 mm Länge: ca. 2.500 mm senkrechter Schenkel gelocht (6 mm)

Leistungsverzeichnis - 66/75 122

[Seite 125]

08.12 Kiesleiste L-Profil; H 12cm; Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Dach F4 ................ 19% 45,00 m pro 1,00 m ................

wie Position zuvor, jedoch

  • Höhe: ca. 120mm

  • Einbauort: höhenausgeglichene Fläche der Dachterrasse F4

08.13 Kiesschüttung, 16/32 - in Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Flächen ................ 19% 65,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Lieferung und Ausbringung der Kiesschüttung gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung.

  • Aufbringung der Kiesschüttung auf vorstehend beschriebenen Flachdachaufbau in Kleinstflächen;
  • Schüttung aus Kies der Körnung 16/32 gem. DDV-Richtlinie;
  • Schichtdicke: mind. 8cm;
  • inkl. Anarbeitung an aufgehenden und angrenzenden Bauteilen, wie z.B. Oberlichter, TGA-Bauwerke/ -Durchdringungen, Dachentwässerungen, etc.;

08.14 Kiesschüttung, 16/32 - Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Kiesrandstreifen, b 50cm ................ 19% 410,00 m pro 1,00 m ................

wie Position zuvor, jedoch:

  • Ausführung als Kiesrandstreifen entlang von aufgehenden Bauteilen und Dachdurchdringungen;
  • Breite Kiesstreifen: 50cm;
  • Abrechnung erfolgt nach lfm Kiesstreifen;

08.15 Erosionsschutzplatte USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 60,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Erosionsschutzplatte (UV- und witterungsbeständig) liefern und als Verwehsicherungsmaßnahme im Kiesrandstreifen von Flachdächern (nach Ermittlung der windexponierten Rand- und Eckbereiche gem. Windsognachweis) unter Beachtung der Angaben und Verwehsicherheitsempfehlungen des Herstellers einbauen. Mit vorstehender Kiesschüttung bis zur Oberkante verfüllen. Der Einbau erfolgt im Verbund.

Einsatzbereich: Verwehschutzmaßnahme im Kiesstreifen auf Flachdächern

  • Material: HDPE-Recycling-Regenerat
  • Farbe: schwarz / grau
  • Maße: 60,5 x 40,5 x 4,0 cm
  • Flächengewicht: ca. 3,2 kg/m²
  • Druckfestigkeit: bis 1.200 kn/m²
  • Füllvolumen: ca. 29 Liter/m²

Diese Position kommt nur zur Abrechnung sollte als Ergebnis

Leistungsverzeichnis - 67/75 123

[Seite 126]

des Windsognachweis eine mechanische Befestigung gefordert werden.

08.16 Tragschicht ungebunden USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 260,00 m2 ................ pro 1,00 m2 ................ Lieferung und Verlegung ungebundener Tragschicht gem. nachfolgender Beschreibung.

  • Tragschicht als Bettungsbelag und Ausgleichsschicht für nachfolgend beschriebene Beläge;
  • Material: Schotter/ Splitt (Recyclingmaterial ist nicht zu verwenden);
  • Körnung: 2/5mm oder 0/32mm oder 1/32mm;
  • mittlere Schichtdicke: mind 8cm;
  • Wasserdurchlässigkeit: kf >= 5,0 x 10-5m/s;
  • fachgerecht auf Flächendrainage aufbringen und verdichten;
  • inkl. aller Befestigungs- und Verbindungsmittel;
  • Ausführung erfolgt in mehreren Teilflächen;

08.17 Betongehwegplatten, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 50x50x4cm, grau - USt. [%] Menge Einheit Wartungswege ................ 19% 165,00 m pro 1,00 m ................

Liefern und Montieren von Betongehwegplatten als Belag für nutzbare Dachflächen bzw. Wartungswege, Verlegung auf vorstehendes Substrat:

  • Plattengröße: 50x50x4 cm
  • Farbton: grau
  • Rutschfestigkeit: R11
  • Verlegung einreihig, in gerader Flucht, im Abstand von 40 cm, als Laufweg zu den Wartungspunkten

08.18 Betongehwegplatten, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 60x60x4cm, grau - Dachterrassenbelag & USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 m2 ................ Dachausstiegspunkte 19% 185,00 m2

wie Position zuvor, jedoch als flächiger Belag im Bereich der Dachterrasse und an Dachausstiegspunkten.

08.19 Bautenschutzmatte als Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Schutzlage; Dach F4 ................ 19% 275,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Bautenschutzmatte nach DIN 18531 als Schutzschicht bzw. Schutzlage liefern, zuschneiden und auf Foliendachdeckung und Gründach- bzw. Dachterrassenaufbau fachgerecht einbauen.

  • Material: polyurethan-elastomer-gebundenes Recycling-Gummigranulat

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  • Oberfläche: Granulatstruktur
  • Materialstärke: 8-10mm
  • Verlegung: lose, dicht gestoßen, im Vugenversatz/Verband
  • auf Materialverträglichkeiten mit der Folienabdichtung ist zu achten
  • Einbauort: Dachfläche F4; Bereich genutzte Dachterrasse

08.20 Bautenschutzmatte an Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit aufgehenden Bauteilen; Dach F4 ................ 19% 70,00 m pro 1,00 m ................

Bautenschutzmatte aus vorheriger Position als Schutz an aufgehenden Bauteilen, Höhe: ca. 12cm, Untergrund: Kunststoffabdichtungsbahn, lose anstellen.

  • inkl. Ausbildung Innenecke am Übergang Fläche zu aufgehenden Bauteil

Ausführungsort: Dach F4; Bereich aufgehende Brüstung Dachterrasse

08.21 Betongehwegplatten schneiden USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 15,00 m ................ pro 1,00 m ................ Mehraufwand für das Zuschneiden der Betongehwegplatten.

  • inkl. Entsorgung des anfallenden Schnittmaterials

Hinweis bauseitige PV-Module

Die PV-Module werden bauseits geliefert und montiert. Die hierfür erforderlichen Aufständerungen sind seitens des AN herzustellen und in den Dachaufbau einzupassen.

  • Größe je PV-Modul: LxB ca. 1,80 x 1,15m;
  • Gewicht je PV-Modul: ca. 25kg;

Vor Montage der Solaraufständerung ist eine entsprechende Werkplanung zu erstellen und mit dem bauseitigen TGA-Gewerk und dem AG abzustimmen. Hierfür notwendige Mehraufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind in den EP der jeweiligen Positionen zu berücksichtigen.

statischer Nachweis Solaraufständerung

  • inkl. Berechnung der notwendigen Auflast in Kombination mit der DIN;
  • inkl. eines objektbezogenen statischen Nachweises des Gesamtsystems

08.22 Solaraufständeung, Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit auflastgehalten - 15° ................ 19% 225,00 St pro 1,00 St ................

Herstellung, Lieferung und Montage auflastgehaltener Solaraufständerung gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung.

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  • durchdringungsfreies, auflastgehaltenes Aufständerungssystem für bauseitige PV-Module;
  • Einbauort: vorstehend beschriebenes Gründach in den begrünten Bereichen;
  • Material: Aluminium, natur;
  • Neigung: 15°;

Anordnung in Schmetterlingssystematik Reihenabstände: 0,8m Hochkunkt | 0,5m Tiefpunkt

  • Höhe Aufständerung: ca. 72cm;
  • System Solaraufständerung bestehend aus folgenden Bauteilen:

Bügel mit Bodenplatte und vormontierter Schienenhalterung, LxBxH ca. 1,00 x 0,50 x 0,72m Modulschnellmontageschiene Schienenverbinderset zur Verbindung der Montageschienen Windverbandset zur Herstellung des stat. Verbundes zwischen den Bügelaufständerungen die benötigte Anzahl und Abmessungen der einzelnen Bauteile des Systems ist durch eine Systemstatik durch den AN zu ermitteln

  • inkl. aller Befestigungs- und Verbindungsmittel
  • inkl. Anpassung bzw. Anarbeiten an vorstehend beschriebenen Dachaufbau;
  • die Auflast erfolgt durch den beschriebenen Dachaufbau
  • die Abrechnung erfolgt nach Stk. PV Modul (Beschreibung PV-Modul siehe Hinweistext)

Das Gesamtsystem muss mit dem zuvor beschriebenen Gründachaufbau kompatibel sein.

  • Detail: DET-DA011

08.23 Modulklemmen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 225,00 St ................ pro 1,00 St ................ Lieferung und Übergabe und Montage von Modulklemmset gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung.

  • Modulklemmset zur Befestigung bauseitiger PV-Module an den Montageschienen der Solaraufständerung;
  • Modulklemmset + Modulendklemmset;
  • die Montage hat gemeinsam mit dem bauseitigen Gewerk PV-Module zu erfolgen;
  • Abstimmung Klemmset auf bauseitige PV-Module;
  • die Abrechnung erfolgt je Stk. PV-Modul;

09 Sonstige, Schutz und Provisorien EUR ......................... 09.1 OSB-Platten als temporärer Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Laufweg ................ 19% 85,00 m2 pro 1,00 m2 ................

OSB-Platten als provisorischer Laufweg auf zuvor beschriebener Bautenschutzmatte.

  • Material: OSB/3
  • Stärke: 15mm
  • Montage: aufgelegt auf Bautenschutzmatte
  • inkl. Aufnehmen und Entsorgung vor Ausführung Dämmung/Abdichtung

Einbauort: Laufwege Dachterrasse und umlaufend an Brüstung Attika für die nachfolgende Montage der inneren Verblendschale

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09.2 Provisorische Attikaspeier USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 10,00 St ................ pro 1,00 St ................ Liefern und Montieren von prov. Attikadruchgängen und Anschluss der zuvor beschriebenen prov. Entwässerungsleitungen.

  • Stutzenlänge von Innenkante abgeklebte Rohattika bia Außenkante Holztrahmenbau: ca. 60cm

Montage im Zuge der Erstellung Dampfbremse bzw. Notabdichtung und vor Dämm- und Abdichtarbeiten zur prov. Leitungsdurchführung durch Stb.-Attiken.

  • Eindichten an Notabdichtung
  • inkl. einmalige und abschnittsweise De- und Remontage im Zuge der Holzbauarbeiten (Einheben Holzrahmenbau-Elemente)

09.3 Provisorische Entwässerung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Flachdach ................ 19% 160,00 m pro 1,00 m ................

Liefern und Herstellen von provisorischer Entwässerung aus flexiblen Drainrohr, ungelocht (kein Drainagerohr), für vorstehendes Entwässerungssystem der Traufen und des Flachdachs.

  • Dichter Anschluss der Drainrohre an Ablaufkörper von Flachdacheinläufen bzw. Entwässerungsrohe
  • Verlegen bis an vorhandene Entwässerungspunkte im Innenbereich und Außenbereich
  • Einbau Abschnittsweise in Längen zwischen 10 bis 20m
  • bis zur Fertigstellung der endständigen Regenentwässerung vorhalten, bei Anwesenheit auf der Baustelle 2x wöchentlich den Zustand kontrollieren
  • notwendige Reparaturen, welche durch den Normalgebrauch entstehen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet (z.B. Befestigungen ertüchtigen, Anschlüsse nachdichten, o.ä.)
  • nach Absprache mit der Bauüberwachung wieder demontieren und entsorgen

09.4 Kernbohrung DN 100 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 4,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kernbohrung in Stb-Wänden/Decken für eigene Leistungen fachgerecht herstellen.

  • Durchmesser: DN 100

  • Wand-/Deckenstärke: bis 30cm

  • Bohrkern aufnehmen und entsorgen

  • Ausführung nur in Abstimmung mit örtlicher Bauüberwachung.

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09.5 Kernbohrung DN 150 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 2,00 St ................ pro 1,00 St ................ Kernbohrung in Stb-Wänden/Decken für eigene Leistungen fachgerecht herstellen.

  • Durchmesser: DN 100

  • Wand-/Deckenstärke: bis 30cm

  • Bohrkern aufnehmen und entsorgen

  • Ausführung nur in Abstimmung mit örtlicher Bauüberwachung.

09.6 Dachabsperrung mit Kette USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 180,00 m ................ pro 1,00 m ................ Herstellung von Dachabsperrungen aus Pfosten mit beschwerten Füßen und einer Absperrkette. Alle 5m ist ein wind- und wetterfestes Schild mit der Aufschrift "Kein Zugang - Absturzgefahr" zu montieren.

Liefern, montieren, vorhalten und nach Anweisung durch die Bauüberwachung demontieren und abfahren.

Einbau erfolgt abschnittsweise in unterschiedlichen Längen.

09.7 Durchsturzsicherung inkl. prov. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Abdichtung ausbauen und USt. [%] Menge Einheit entsorgen ................ 19% 20,00 m2 pro 1,00 m2 ................

Ausbauen und Entsorgen von bauseitiger Holzbohlenabdeckung mit Bitumenschweißbahn als provisorische Durchsturzsicherung, z.B. im Bereich von Oberlichern, Ausführung im Zuge von AN-seitigen Arbeiten für Baufreiheit.

Abmessungen der Abdeckungen im Mittel ca. 2,0m2 - 3,0m2.

09.8 Ausbesserung Dachaufbau Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Beschädigungen ................ 19% 10,00 St pro 1,00 St ................

Ausbesserung von Beschädigungen in vorstehend beschriebenen Dachaufbauten.

  • vorhandene Beschädigungen in Dachaufbauten auf Nachweis fachgerecht überarbeiten/ ausbessern;
  • diese Position gilt nur für fremdverschuldete Schäden an den Dachaufbauten und kann nicht bei Nachbesserungsarbeiten von nicht fachgerecht verlegten Kunststoffdachbahnen gezogen werden;

Hinweis: Ausführung erfolgt nur nach ausdrücklicher Absprache mit der örtl. Bauüberwachung;

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Hinweis Grundsätzlich sind alle Verbundblechwinkel, Linienfixierungen und Kappleisten in den Positionsbeschreibungen abfragt und vom AN einzukalkulieren.

Die unten aufgeführten Positionen sind als zusätzliche Positionen zu verstehen, welche für die flexible Anpassung an die jeweilige Einbausituation zum tragen kommen können.

09.9 Verbundblechwinkel USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 35,00 m ................ pro 1,00 m ................ Randfixierung in Kehle im Übergang von horizontalen zu senkrechten Flächen.

  • Material: Verbundblechwinkel aus folienkaschiertem Blech, als Linienbefestigung
  • Dicke: d ca. 1,2mm
  • Abwicklung: ca. 60/60mm
  • Montage: im Abstand <= 20cm mechanisch an aufgehender Konstruktion fixiert
  • mit Überlappungsschweißung kraftschlüssig mit Dachbahn verbunden

09.10 Linienfixierung Dampfsperre Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit bzw. Abdichtungsbahn ................ 19% 35,00 m pro 1,00 m ................

Mechanische Linienfixierung über Befestigungsschiene im Bereich von aufgehenden Bauteilen.

  • Material: verzinkte Befestigungsschiene
  • Dicke: 1,25 mm
  • Ausführung: gelocht
  • Montage: im Abstand <= 20cm mechanisch an aufgehender Konstruktion fixiert

09.11 Kappleiste für obere Fixierung Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Anschlussbahn ................ 19% 35,00 m pro 1,00 m ................

Wandanschlussprofil bzw. Klemmprofil als obere Kappleiste zum Anschluss von Anschluss-Bahnen (Dampfsperre u. Dachabdichtung) an aufgehende Bauteile. Mit korrosionsgeschützten Schrauben und Dübeln befestigen. Ausführung in Teilabschnitten. Obere waagerechte Fuge zu anstehendem Bauteil mit dauerelastischem Dichtmaterial abdichten.

10 Stundenlohnarbeiten EUR .........................

Hinweis

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Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn Sie dem AG bzw. der Bauüberwachung vor Ausführung angezeigt werden und innerhalb von 3 Tagen zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

10.1 Stundenlohnarbeiten Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Facharbeiter ................ 19% 25,00 h pro 1,00 h ................

Stundenlohnarbeiten für besondere Leistungen, die nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauüberwachung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Stundenlohnarbeiter sind VOR Ausführung bei der Bauüberwachung anzumelden! Es sind Verrechnungssätze anzubieten, in denen unaufgegliederte Lohnkosten, anteilig Gemeinkosten einschl. Wagnis und Gewinn, sowie Lohnnebenkosten (Fahrtkosten und Wegegelder ets.) enthalten sind. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind nicht mit einzubeziehen.

10.2 Stundenlohnarbeiten Helfer USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 20,00 h ................ pro 1,00 h ................ wie zuvor, jedoch Helfer statt Facharbeiter

10.3 An/Abfahrt zusätzliche Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Leistungen ................ 19% 5,00 St pro 1,00 St ................

An/Abfahrt für Extra-Leistungen außerhalb der vertraglich zu erbringenden Leistungen. Nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauüberwachung und gegen Nachweis.

Siehe hierzu auch Vertragsbedingungen "Montageeinsätze".

ANGEBOTSSUMME(N)

Summe exkl. Nachlass (netto)____________________
Nachlass (netto)____________________
Summe inkl. Nachlass (netto)____________________
Umsatzsteuer____________________
Summe (brutto)____________________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 29.10.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 527-26 MH - Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN

Name Dateiname Größe MIME-Type

Leistungsverzeichnis - 75/75 131

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KRITERIENKATALOG 29.10.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 527-26 MH - Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

EIGNUNGSKRITERIEN

1 Erklärung zur Eignung [Mussangabe]

Die notwendigen Angaben über das Vorliegen

  • der Eignungsanforderungen und
  • der geforderten Ausführungsbedingungen sowie
  • über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wurden im Formular "Erklärung zur Eignung" vollständig und wahrheitsgemäß getätigt.

Gegebenenfalls notwendige Nachweise sind dem Angebot beigefügt.

Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung bzw. Angabe den Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 1/1 132

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KRITERIENKATALOG 29.10.2026

Ausschreibung

Verfahren: SBH VOB OV 527-26 MH - Müssenredder 59 - Dachabdichtung und Begrünung

LEISTUNGSKRITERIEN

Kriterienkatalog - 1/1 133

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Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage CVO_DCH_LV Langtext_261001.pdf 1,66 MB pdf Dateianlage Hinweise zur rein elektronischen Angebotsabgabe und Kommunikation Stand 01.11.19.pdf 524,92 KB pdf Dateianlage 6-190_Referenzbescheinig_07 2024.docx 59,26 KB docx Dateianlage Anlagen.zip 12,92 MB zip

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung